EU-JZG – Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2004

EU-JZG § 0

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kurztitel

Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 36/2004

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2004

Außerkrafttretensdatum

29.06.2007

Abkürzung

EU-JZG

Index

25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug

Langtitel

Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)

StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56 . BR: 7002 AB 7033 S. 707.)

Änderung

BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90 . BR: AB 7168 S 717 .)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen

§ 1. Anwendungsbereich

§ 2. Begriffsbestimmungen

II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten

Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen

§ 3. Grundlagen

§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger

§ 6. Österreichischer Tatort

§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit

§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte

§ 9. Strafunmündige

§ 10. Verjährung und Amnestie

§ 11. Abwesenheitsurteile

§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen

Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe

§ 13. Zuständigkeit des Gerichtshofs erster Instanz

§ 14. Geschäftsverkehr

§ 15. Vorrang der Übergabe

§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens

§ 17. Anbot der Übergabe

§ 18. Übergabehaft

§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls

§ 20. Vereinfachte Übergabe

§ 21. Entscheidung über die Übergabe

§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten

§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen

§ 24. Durchführung der Übergabe

§ 25. Aufschub der Übergabe

§ 26. Bedingte Übergabe

§ 27. Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens

§ 28. Kosten

Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls

§ 29. Fahndung

§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls

§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung

Fünfter Abschnitt
Durchlieferung

§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung

§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger

§ 34. Durchlieferungsunterlagen

§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung

§ 36. Erwirkung der Durchlieferung

§ 37. Kosten der Durchlieferung

§ 38. Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen

III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen

Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen

§ 39. Allgemeine Voraussetzungen

§ 40. Zustimmung zur Vollstreckung

§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung

§ 42. Inländische Vollstreckungsentscheidung

§ 43. Behandlung einlangender Ersuchen

§ 44. Zuständigkeit und Verfahren

Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten

§ 45. Voraussetzungen

§ 46. Zuständigkeit und Verfahren

§ 47. Ablehnung der Vollstreckung

§ 48. Aufschub der Vollstreckung

§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung

§ 50. Verständigungspflicht

§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung

Dritter Abschnitt

§ 52. Vollstreckung ausländischer Verfalls- und Einziehungsentscheidungen

Vierter Abschnitt

§ 53. Vollstreckung ausländischer Geldstrafen

Fünfter Abschnitt

§ 54. Erwirkung der Vollstreckung

IV. Hauptstück
Rechtshilfe

Erster Abschnitt
Grundsätze

§ 55. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG

§ 56. Allgemeiner Grundsatz

§ 57. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens

§ 58. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen

§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit

Zweiter Abschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen

§ 60. Allgemeine Voraussetzungen

§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland

§ 62. Informationsaustausch

Dritter Abschnitt
Eurojust

§ 63. Aufgaben und Ziele

§ 64. Nationales Mitglied

§ 65. Mitglied der gemeinsamen Kontrollinstanz

§ 66. Ersuchen an Eurojust

§ 67. Weitergabe von Informationen

§ 68. Ersuchen von Eurojust

Vierter Abschnitt
Europäisches Justizielles Netz

§ 69. Aufgaben und Ziele

§ 70. Einrichtung von Kontaktstellen

Fünfter Abschnitt
Kontrollierte Lieferung

§ 71. Allgemeiner Grundsatz

§ 72. Zuständigkeit und Verfahren

Sechster Abschnitt
Verdeckte Ermittlungen

§ 73. Voraussetzungen

§ 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung

Siebenter Abschnitt
Erwirkung der Rechtshilfe

§ 75. Zustellung von Verfahrensurkunden

§ 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

§ 77. In-Kraft-Treten, Schluss- und Übergangsbestimmungen (Anm.: In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen)

Anhang I

Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird

Anhang II

Europäischer Haftbefehl

Anhang III

Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union

Anhang IV

Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlage zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe

Schlagworte

Inh

Verfallsentscheidung, Schlussbestimmung, Strafprozessnovelle 2005 (BGBl. I Nr. 164/2004)

Zuletzt aktualisiert am

29.01.2024

Gesetzesnummer

20003339

Dokumentnummer

NOR30003638

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