Artikel 64 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 64

Änderung des Bgld. Starkstromwegegesetzes

Das Bgld. Starkstromwegegesetz, LGBl. Nr. 10/1971, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 6/1999, wird wie folgt geändert:

Im § 23 Abs. 2 wird der Betrag „30.000 Schilling" durch den Betrag „2.200 Euro" und der Betrag „10.000 Schilling" durch den Betrag „730 Euro" ersetzt.

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