Artikel 52 Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2017

15. Abschnitt

Schlussbestimmungen

Art. 52

Inkrafttreten

Diese Vereinbarung tritt nach Einlangen der Mitteilungen aller Vertragsparteien beim für das Gesundheitswesen zuständigen Bundesministerium, dass die nach der Bundesverfassung bzw. nach den Landesverfassungen erforderlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind, mit 1. Jänner 2017 in Kraft. Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens, BGBl. I Nr. 105/2008 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 199/2013, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2016 außer Kraft.

09.08.2017

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