Artikel 52
Änderung des Gesetzes über den Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel
Das Gesetz über den Nationalpark Neusiedler See - Seewinkel, LGBl. Nr. 28/1993, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 82/1993, wird wie folgt geändert:
Im § 38 wird der Betrag „S 50.000,--" durch den Betrag „3.600 Euro" und der Betrag „S 100.000,--" durch den Betrag „7.300 Euro" ersetzt.
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