Artikel 48 Burgenländisches Euro-Anpassungsgesetz 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Artikel 48

Änderung des Burgenländischen Lichtspielgesetzes 1960

Das Burgenländische Lichtspielgesetz 1960, LGBl. Nr. 1/1962, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 1/1970 und 9/1993, wird wie folgt geändert:

  1. 1. Im § 14 Abs. 3 letzter Satz wird der Betrag „100 S" durch den Betrag „7,20 Euro" ersetzt.
  2. 2. Im § 21 Abs. 2 dritter Satz wird der Betrag „50 S" durch den Betrag „3,60 Euro" ersetzt.
  3. 3. Im § 22 Abs. 1 erster Satz wird der Betrag „3.000 S" durch den Betrag „220 Euro" ersetzt.

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