Artikel 38 Bgld. LVwgBG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Artikel 38

Änderung des Burgenländischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes

Das Burgenländische Landes-Gleichbehandlungsgesetz - Bgld. L-GBG, LGBl. Nr. 59/1997, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 23/2013, wird wie folgt geändert:

1. Im Inhaltsverzeichnis lautet der Eintrag zu § 19i „Beweislast“.

2. In § 19 Abs. 1, 2 und 3 wird jeweils das Wort „gerichtlich“ durch die Wortfolge „im ordentlichen Rechtsweg“ ersetzt.

3. In § 19 Abs. 1 vierter Satz wird die Wortfolge „bei Gericht“ durch die Wortfolge „beim ordentlichen Gericht“ ersetzt.

4. Die Überschrift zu § 19i lautet:

„Beweislast“

5. In § 19i Abs. 1 wird vor dem Wort „Gericht“ die Wortfolge „einem ordentlichen“ eingefügt.

6. § 33 Abs. 5 Z 1 lit. h lautet:

  1. „h) der Präsidentin oder des Präsidenten des Landesverwaltungsgerichtes,“

7. Dem § 41 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) Das Inhaltsverzeichnis, § 19 Abs. 1 bis 3, die Überschrift zu § 19i, § 19i Abs. 1 und § 33 Abs. 5 in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 79/2013 treten mit 1. Jänner 2014 in Kraft.“

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