Artikel 28
Umsetzung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Vereinbarung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten zu erfüllen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Umsetzung
Die Vertragsparteien verpflichten sich, die Vereinbarung innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten zu erfüllen.
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