Anlage Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 29.10.2016

Anlage

LEHRPLAN DES KOLLEGS FÜR KINDERGARTENPÄDAGOGIK

(EINSCHLIESSLICH DES KOLLEGS FÜR BERUFSTÄTIGE)

I. ART UND GLIEDERUNG DES LEHRPLANS

Der Lehrplan des Kollegs für Kindergartenpädagogik ist ein Lehrplan mit Rahmencharakter, der unterrichtliche Ziele und Inhalte und Verfahren für die Planung und Realisierung von Lernprozessen angibt und die eigenständige und verantwortliche Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes ermöglicht, aber sogleich in ihrem Ausmaß begrenzt.

Der Lehrplan umfasst

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die Kollegs für Kindergartenpädagogik haben gemäß § 94 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden, jene Haltungen und Fähigkeiten zu vermitteln, die für eine professionelle pädagogische Arbeit im Berufsfeld Kindergarten erforderlich sind.

Die Absolventinnen und Absolventen sollen folgende Persönlichkeitsmerkmale entwickeln sowie über die angeführten allgemeinen und speziellen berufsrelevanten Kompetenzen verfügen:

Persönlichkeitsmerkmale:

Allgemeine berufsrelevante Kompetenzen:

Spezielle Kompetenzen für die beruflichen Erfordernisse:

III. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Die Auswahl des Lehrstoffes und erwachsenengerechter Unterrichtsmethoden gehört zu den verantwortungsvollen Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer.

Es ist von den Lehrerinnen und Lehrern ein ausgewogenes Verhältnis von deklarativem, prozeduralem und kontextuellem Wissen anzustreben.

Um das allgemeine Bildungsziel zu erreichen, sind für die Unterrichtsarbeit folgende allgemeine didaktische Grundsätze zu berücksichtigen:

Unterrichtsplanung:

Die kontinuierliche Zusammenarbeit aller Lehrerinnen und Lehrer zum Zwecke des zeitgerechten Bereitstellens von Vorkenntnissen, der Nutzung von Synergien, des fächerübergreifenden Unterrichtes im Sinne ganzheitlicher Bildung ist erforderlich.

Diese notwendige Zusammenarbeit wird durch pädagogische Konferenzen, Beratungen, Teambildungen und andere Kommunikationsformen ermöglicht.

Entsprechende schriftliche Aufzeichnungen wie zB Lehrstoffverteilungspläne und (in Teams zu erarbeitende) Unterrichtsvorbereitungen sind zu führen.

Entsprechend den Erfordernissen sind inhaltlich und methodisch zu beachten:

Im Rahmen der inneren Differenzierung sind besondere Begabungen, Interessen, Defizite, aktuelle Lernvoraussetzungen sowie die Belastbarkeit und die jeweilige Lebenssituation der Schülerinnen und Schüler bzw. der Studierenden zu beachten.

Bei der Unterrichtsplanung sind je nach Aufgabenstellung neben den traditionellen Unterrichtsformen auch besondere Organisationsformen wie zB seminaristisches und projektorientiertes Arbeiten vorzusehen.

In jenen Unterrichtsgegenständen, für die Schularbeiten im Abschnitt VII (Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) mit einem vorgegebenen Rahmen vorgesehen sind, hat die jeweilige Lehrerin oder der jeweilige Lehrer den Zeitpunkt, die Anzahl und Dauer der Schularbeiten festzulegen – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen gemäß den Bestimmungen des IV. Abschnittes.

Durchführung des Unterrichts:

Eine ausgewogene Balance zwischen Theorie und Praxis ist unerlässlich. Zu ihrer Gewährleistung können fallweise außerschulische Kontakte hergestellt, außerschulische Lernorte gewählt und Expertinnen und Experten einbezogen werden.

Auf den korrekten Gebrauch der Standardsprache ist in der Unterrichtsarbeit besonders zu achten.

Orientiert am neuesten Stand der Wissenschaft ist exemplarischem und projektorientiertem Lehren und Lernen ein großer Stellenwert einzuräumen. Hierbei ist allerdings darauf zu achten, dass den Schülerinnen und Schülern auch das nötige Ausmaß an Systematik und Überblickswissen vermittelt wird, das ihnen eine sinnvolle Einordnung des erworbenen Wissens ermöglicht.

Besondere Aspekte des Unterrichts:

Sicherung des Unterrichtsertrages:

Als geeignete Formen sind anzuwenden:

Der Zusammenhang von Lehrplan, Lernzielen und verschiedenen Formen der Leistungsfeststellung ist in der jeweils gegebenen Situation transparent zu machen.

Förderunterricht:

Ein Förderunterricht kann in den in der Stundentafel vorgesehenen Pflichtgegenständen und im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden angeboten werden.

Hinsichtlich der Organisation und des Ausmaßes des Förderunterrichtes wird auf die achte Fußnote zur Stundentafel (Abschnitt V) und hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze und des Lehrstoffes wird auf die Bestimmungen im Abschnitt VII, Unterabschnitt F, erwiesen.

Evaluation des Unterrichts:

Die Vor- und Nachbereitung der Unterrichtsarbeit gemäß § 17 des Schulunterrichtsgesetzes hat die Qualitätsentwicklung zu berücksichtigen. Wichtiger Bestandteil der Qualitätsentwicklung ist Selbstevaluation. Auf individueller Ebene haben die Lehrerinnen und Lehrer durch Feedback seitens der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowie anderer Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtsarbeit zu evaluieren. Im Sinne umfassender Qualitätssicherung kann auch eine Fremdevaluation erfolgen.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation.

Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten sind zu beachten.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Besondere Bestimmungen:

Abweichungen von der Stundentafel können unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen zusätzliche Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen eingeführt werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze und die Lehrstoffumschreibung zu enthalten.

Wird das Semesterwochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen und der verbindlichen Übungen abgeändert, sind adaptierte Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze sowie Lehrstoffumschreibungen schulautonom festzulegen.

Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang festzulegen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Darüber hinaus kann die Ausbildungsdauer von Kollegs für Berufstätige um bis zu zwei Semester verlängert werden; in diesem Fall sind die Semesterwochenstunden bzw. der Lehrstoff auf fünf bzw. sechs Semester aufzuteilen.

An Kollegs für Berufstätige kann durch schulautonome Lehrplanbestimmungen im Bereich der Pflichtgegenstände festgelegt werden, dass die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes erfolgt. In diesem Fall ist das Ausmaß des Fernunterrichtes entsprechend den regionalen Gegebenheiten und fachlichen Erfordernissen festzulegen; dabei soll die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

Die Ausbildung unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichtes ist in einer Sozial- und in einer Individualphase so durchzuführen, dass die für diesen Bildungsgang erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten erworben werden können. Die Individualphase hat grundsätzlich der selbständigen Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes anhand der während der Sozialphase vorgestellten Materialien und Unterlagen in Form des Selbststudiums zu dienen, wobei die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden fachlich und andragogisch zu betreuen sind. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Pflichtgegenstand „Instrumentalunterricht“ zusätzlich zu den von der Schulleiterin bzw. vom Schulleiter festgelegten Instrumenten als Alternative für die Schülerinnen und Schüler bzw. für die Studierenden weitere im Lehrplan vorgesehene Instrumente festgelegt werden; die entsprechende Bildungs- und Lehraufgabe, die didaktischen Grundsätze sowie die Lehrstoffumschreibung sind im Abschnitt VII geregelt.

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können schulautonom angeboten werden, Volksgruppensprachen bzw. Fremdsprachen sind entsprechend den regionalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Freigegenstände und unverbindliche Übungen sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes (Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze, Lehrstoff) und Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen.

Ferner kann der Unterricht in geblockter Form angeboten werden, sofern es pädagogisch und organisatorisch zweckmäßig ist. Im Falle der Blockung des Unterrichts im Pflichtgegenstand „Kindergartenpraxis“ sind insbesondere die regionalen Gegebenheiten und die zur Verfügung stehenden Praxis- und Besuchsstätten zu berücksichtigen.

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat sich die Einstufung in die jeweiligen Lehrverpflichtungsgruppen grundsätzlich sowohl nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen:

Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände der Heil- und Sonderpädagogik ohne Schularbeiten II; pädagogischgeisteswissenschaftliche sowie didaktische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände der Informatik und der Betriebswirtschaft II; mit Kindergartenpraxis verwandte Unterrichtsgegenstände III; Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Unterrichtsgegenstände im Bereich Kommunikation und Persönlichkeitsbildung III; Unterrichtsgegenstände des Instrumentalunterrichts und der Rhythmisch-musikalischen Erziehung sowie gestalterisch-kreative Unterrichtsgegenstände (zB der Werkerziehung verwandte Unterrichtsgegenstände) IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung, Bildnerischen Erziehung und Musikerziehung IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praktischer Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Unterrichtsgegenstände wie Darstellendes Spiel, Chorgesang, Spielmusik und Stimmbildung V. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

V. Stundentafel 1

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

A. Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Semester

1.

2.

3.

4.

1.

Religion

2

2

2

2

8

(III)

2.

Pädagogik (einschließlich Pädagogische

Psychologie, Pädagogische Soziologie)

 

 

 

 

 

 

4

4

4

4

16

II

3.

Heil- und Sonderpädagogik

1

1

1

1

4

II

4.

Didaktik

5

5

4

4

18

II

5.

Kindergartenpraxis 2

6

6

6

6

24

III

6.

Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur)

1

1

1

1

4

I

7.

Deutsch als Zweitsprache

1

1

II

8.

Seminar Organisation, Management und Recht

2

1

1

4

II

9.

Seminar Gesundheits- und Ernährungslehre

2

1

3

III

10.

Musikerziehung

3

3

2

2

10

(IVa)

11.

Instrumentalunterricht

 

 

 

 

 

 

 

1. Instrument (Gitarre/Klavier/ Akkordeon) 3

2

2

2/1

1

7/6

 

 

2. Instrument (Flöte/Violine) 3

-

1

2

0/1

3/4

IV

12.

Rhythmisch-musikalische Erziehung

2

1

1

1

5

IV

13.

Bildnerische Erziehung

2

2

4

(IVa)

14.

Werkerziehung

2

3

5

(IV)

15.

Textiles Gestalten

2

2

4

IV

 

Seminar Bildnerische Erziehung,

 

 

 

 

 

 

 

Werkerziehung, Textiles Gestalten

 

 

 

 

 

 

16.

Bildnerische Erziehung

2

2

4

(IVa)

 

Werkerziehung

2

2

4

(IV)

 

Textiles Gestalten

2

1

3

IV

17.

Bewegungserziehung

2

2

2

2

8

IVa

18.

Medienpädagogik

1

1

III

B. Verbindliche Übung

19.

Seminar Kommunikationspraxis und

 

 

 

 

 

 

 

Gruppendynamik

1

1

2

III

20.

Seminar Stimmbildung und Sprechtechnik

1

1

V

21.

Fachspezifisches Seminar

1

1

1

3

III

Gesamtwochenstundenanzahl

38

39

38

31

146

 

C. Ergänzende Pflichtgegenstände 4 5

22.

Philosophie

2

1

1

4

III

23.

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

III

24.

Musikerziehung

1

1

1

1

4

(IVa)

25.

Bildnerische Erziehung

1

1

1

1

4

(IVa)

D. Freigegenstände

Schulautonome Freigegenstände 6

E. unverbindliche Übungen

Schulautonome unverbindliche Übungen 6

F. Förderunterricht 7

        

________________

1 Von der Verteilung der Wochenstunden kann schulautonom abgewichen werden; hinsichtlich der Aufteilung auf die einzelnen Klassen sowie der inhaltlichen Gestaltungsfreiheit siehe Abschnitt IV (Schulautonome Lehrplanbestimmungen).

2 Praxiswochen: 7 Wochen.

3 Festlegung des Instrumentes erfolgt durch die Schulleiterin bzw. den Schulleiter.

4 Nur für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Unterrichtsgegenstand bzw. der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war.

5 Wenn die Zahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden weniger als 15 beträgt, ist der Nachweis der Kenntnisse des Lehrstoffes im Externistenwege oder anders zu erbringen.

6 Schulautonome Festlegung (siehe Abschnitt IV und Abschnitt VII).

7 Als Klassen- oder Mehrklassenkurs durch einen Teil des Semesters. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt dreimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens 8 Wochen eingerichtet werden.

VI. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. 1. Katholischer Religionsunterricht:

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 299/2016 in der geltenden Fassung.

  1. 2. Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 906/1994.

  1. 3. Altkatholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 279/1965.

  1. 4. Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. 5. Israelitischer Religionsunterricht

    Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. 6. Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

  1. 7. Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. 8. Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

  1. 9. Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  2. 10. Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VII. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE, LEHRSTOFF

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. PÄDAGOGIK

(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Fertigkeiten/Fähigkeiten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Haltungen/Bereitschaften:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbst verantwortetes Handeln zu verstehen.

Fächerübergreifende Projekte sind durchzuführen.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen.

Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.

Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

Hinführung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu:

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Einführung in den Unterrichtsgegenstand „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“,

Einführung in wissenschaftliche und projektorientierte Arbeitsweisen,

praktische und fächerübergreifende Bezüge,

Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie,

Beobachtungskriterien, Strategien, Forschungsdesigns der wissenschaftlichen Erfassung und Bewertung pädagogisch relevanter Sachverhalte,

fachspezifische Medienarbeit,

Allgemeine Psychologie (ausgewählte Probleme),

Tiefenpsychologie,

Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung, Bildung und Sozialisation,

Entwicklung des Menschen in den ersten Lebensjahren,

Motive und Ziele des Verhaltens, Handelns und Lernens,

Leistungsmotivation und Anspruchsniveau,

Lernpsychologie, Grundsätze des Lernens,

Pädagogische Psychologie,

Lerntheorie, Lernkultur, Lerngesellschaft,

Psychologie und Pädagogik des Spiels,

Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Menschen,

Pädagogische Anthropologie,

Erziehung und Bildung als kulturanthropologisches Geschehen, Bedingungsfeld der Erziehung,

Wechselwirkung von Verhaltensweisen der am Erziehungsprozess Beteiligten,

pädagogische Aspekte humanwissenschaftlicher Erkenntnisse (an Fallstudien).

Schularbeiten:

je eine Schularbeit (mindestens eine davon zweistündig).

3. und 4. Semester:

Entwicklung des Menschen bis ins Erwachsenenalter,

konstituierende Faktoren der Erwachsenenpersönlichkeit,

Aufarbeitung von Erziehungsproblemen,

Wertgrundlagen und Zielsetzungen des pädagogischen Handelns,

pädagogische Aussagesysteme in Vergangenheit und Gegenwart,

Persönlichkeitspsychologie: Theorien und Methoden wissenschaftlicher Individualitätserfassung,

Pädagogische Soziologie,

Arbeits- und Organisationspsychologie,

Projektmanagement als pädagogische Qualität,

geschlechtssensible Pädagogik,

Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen,

Integrationspädagogik,

Interkulturelle Erziehung und Bildung,

Deklaration der Menschenrechte sowie der UN-Charta über die Rechte der Kinder (Kinderrechtskonvention),

Rollenbild und Selbstverständnis, Erwartungshaltungen und Erfahrungen der Pädagoginnen und Pädagogen in unterschiedlichen Tätigkeitsbereichen,

Möglichkeiten der Psychohygiene der Erzieherinnen und Erzieher,

Institutionen der Erziehung und Bildung,

Erwachsenenbildung,

Freizeitpädagogik,

Sozialpädagogische Einrichtungen,

Bildungswesen in Österreich und Europa,

Bildung und Erziehung in der Informationsgesellschaft -

Globalisierung und Zukunftsvisionen.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (zwei- bzw. dreistündig, davon eine mindestens dreistündig).

3. HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist die Entwicklung einer toleranten, offenen und aktiven Haltung gegenüber Kindern mit physischen oder psychischen Behinderungen (Kindern mit besonderen Bedürfnissen).

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Individuelle Entwicklungsverläufe und besondere Entwicklungsbedürfnisse von Mädchen und Knaben sind transparent zu machen.

Der Unterricht hat so zu erfolgen, dass für die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende sensibles und ausgewogenes Urteilen unter Berücksichtigung des Bedingungsfeldes der Behinderung möglich wird.

Mit Hilfe von Fallbeispielen, externen Referentinnen und Referenten, Exkursionen und durch Zusammenarbeit mit Personen aus dem schulischen und außerschulischen Bereich ist ein praxisnaher Unterricht sicherzustellen. Dabei sind Medien in ausgewählter Form einzusetzen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen angehalten werden, aktuelle Fragestellungen durch selbständige Studien und Beobachtungen abzuklären.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Grundbegriffe und Grundprobleme,

Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen,

multifaktorielle Bedingtheit von Behinderungen,

Arten von Behinderungen und

spezifische Behinderungen und Auffälligkeiten (Fallstudien),

Wahrnehmungsstörungen,

Teilleistungsstörungen,

Verhaltensauffälligkeiten.

3. und 4. Semester:

Behindertenintegration,

Institutionen zur Diagnose, Bildung, Förderung und Integration von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Umgang mit Eltern und mögliche Hilfestellungen,

Möglichkeiten der Psychohygiene,

Bedingungsfeld der Therapie,

grundlegende Verhaltensmaßnahmen in Krisenfällen.

4. DIDAKTIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, speziell der Pflichtgegenstände „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“‚ „Heil- und Sonderpädagogik“, sowie mit den Praxisstätten ist unerlässlich.

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis und Didaktik ist besonders zu beachten.

Kriterien bei der Auswahl des Lehrstoffes:

Orientierung am Erlebnis- und Erfahrungshintergrund der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden und an Erfordernissen der Kindergartenpraxis,

aufbauende, kontinuierliche Strukturierung und

Basis für lebensbegleitendes Lernen.

Begleitende Prinzipien und Organisationsformen des Unterrichts sind:

Methodenvielfalt und Methodengerechtheit,

Handlungsorientierung,

Situationsorientierung,

Prozessorientierung,

offene Lehr- und Lernformen,

exemplarisches Lernen,

fächerübergreifendes Lernen,

ganzheitliches Lernen,

multimediales Lernen,

seminaristisches Arbeiten,

wissenschaftsorientiertes Arbeiten,

Stundenblockungen,

gelegentliche Einbeziehung von Expertinnen und Experten,

Lehrausgänge und Exkursionen und

Berücksichtigung schulautonomer Schwerpunktsetzung.

Für die Persönlichkeitsbildung sind insbesondere folgende Prozesse, Haltungen und Fähigkeiten zu fördern:

Selbsterfahrung, Selbstwahrnehmung, Fähigkeit zur Empathie,

Reflexion,

Objektivierung,

Wertorientierung in der Alltagskultur,

Interaktion und Kommunikation in verschiedenen Sozialformen,

Initiierung kreativer und innovativer Prozesse sowie

Psychohygiene.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Institution Kindergarten/Institutionen der Kindergartenpädagogik,

Institutionen der Bildung und Erziehung,

Bedingungs- und Entscheidungsfelder,

Raum- und Zeitstruktur,

frühkindliche Lernformen und didaktische Prinzipien,

Methodenvielfalt, Methodengerechtheit und Methodenanalyse,

Bedeutung der Motivation und Motivierung,

Spiele, Materialien und Medien für die einzelnen Bildungs- und Erziehungsbereiche,

Ordnungssysteme für berufsspezifische Medien,

Kriterien zur Beurteilung von Fachliteratur,

eigenständige Auseinandersetzung mit Fachliteratur,

Anlegen eines grundsätzlichen Verständnisses für Didaktische Modelle,

im Besonderen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Bereichen

realitätsbezogene Auseinandersetzung mit kindlichen Lebenswelten, aktuellen Situationen und Erlebnissen,

Aspekte der Integration und der inneren Differenzierung,

Modelle für kurz-, mittel- und langfristige Planung,

Modelle der Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozesse als Grundlage der Planung,

erste Modelle in der Zusammenarbeit mit Eltern und Erziehungsberechtigten,

Modelle der Reflexion der Erziehungs- und Bildungsarbeit, sowie kritische Auseinandersetzung mit der Wechselwirkung von Erzieherinnen- und Erzieherverhalten sowie Gruppenprozessen als Grundlage der Planung.

Schularbeiten:

eine zweistündige Schularbeit pro Semester.

3. und 4. Semester:

Didaktische Modelle für folgende Bereiche der Bildungs- und Erziehungsarbeit:

bildungspolitische Trends und Strömungen,

Konzeption, Organisationsentwicklung und Qualitätssicherung,

Projektmanagement,

administrative Aufgaben,

Geschichte des Kindergartens,

Wandel von Methoden und Materialien im historischen Kontext,

kritische Auseinandersetzung mit Faktoren, welche die institutionelle Kleinkinderziehung beeinflussen,

Bestimmungen über die Aufgaben des Kindergartens in den einschlägigen Landesgesetzen,

aktuelle Modelle im In- und Ausland,

Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens, mit Eltern und Erziehungsberechtigten,

Vernetzung von Kindergarten und Schule,

Konfliktmanagement, Gesprächsführung),

Methoden der Erwachsenenbildung und Modelle der Öffentlichkeitsarbeit.

Schularbeiten:

eine dreistündige Schularbeit pro Semester.

5. KINDERGARTENPRAXIS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Die Transferwirkung zwischen Kindergartenpraxis, Didaktik, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik ist besonders zu beachten.

Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren. Im Hinblick auf interkulturelle Bildung und Erziehung soll Zweisprachigkeit generell gefördert und in der Kindergartenpraxis erprobt werden. Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, die einen Unterricht in einer Volksgruppensprache besuchen oder besuchten, sollen nach Möglichkeit ab dem 3. Semester auch in bilingualen Kindergärten praktizieren.

Praktizieren in integrativ geführten Kindergärten ist anzustreben.

Intensive und kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller fach- und berufsrelevanter Unterrichtsgegenstände sowie mit dem Fachpersonal an den Praxisstätten ist erforderlich.

Blockungen im Pflichtgegenstand Kindergartenpraxis sind anzustreben.

Im Unterricht und bei der Betreuung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sowohl an den Praxisstätten als auch im Klassenverband sind zu berücksichtigen:

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Institution Kindergarten,

Bildungs- und Spielmittel, Materialien und Medien,

Bedingungs- und Entscheidungsfelder,

Kompetenzbereiche des pädagogischen Teams im Kindergarten,

Modelle der Kommunikation und Kooperation im Team des Kindergartens, mit Eltern und Erziehungsberechtigten sowie im erweiterten pädagogischen Feld,

Modelle zur Transparenz von Bildungs- und Erziehungsarbeit,

Hospitationen mit differenzierter Aufgabenstellung in verschiedenen Kindergärten und anderen Institutionen der Bildung und Erziehung (insbes. im Schuleingangsbereich),

mündliche und schriftliche Berichte und Reflexionen,

Praktizieren in unterschiedlichen Sozialformen, Spiel- und Arbeitsbereichen als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,

Methoden und Formen der Reflexion von Erziehungs- und Bildungsarbeit, Erzieherinnen- bzw. Erzieherverhalten und Gruppenprozessen,

Formen und Methoden der Beobachtung,

Darstellung der Beobachtungsergebnisse,

Kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,

Modelle der schriftlichen Planung,

drei Praxiswochen im Kindergarten.

3. und 4. Semester:

Hospitationen in verschiedenen Kindergärten und anderen berufsbezogenen Institutionen,

eigenständiges Praktizieren als verantwortliches Mitglied des pädagogischen Teams,

Erweitern der situationsorientierten Handlungskompetenz in Bezug auf gesellschaftliche Strömungen und kindliche Lebenswelten unter Berücksichtigung exemplarisch genannter Aspekte (Integration, Kooperation von Kindergarten und Schule, interkulturelle Erziehung, geschlechtssensible Erziehung),

gezielte Förderung einzelner Kinder und Kindergruppen sowie von Kindern mit besonderen Bedürfnissen,

Methoden und Formen der Reflexion hinsichtlich Selbst-, Sozial-, Sach- und Methodenkompetenz,

zweckmäßige Aufzeichnungen von Reflexionen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,

systematische Beobachtung kindlicher Verhaltensweisen und Gruppenprozessen,

zweckmäßige Aufzeichnungen von Beobachtungen als Grundlage der Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit,

eigenständige kurz-, mittel- und langfristige Planung auf der Grundlage von Beobachtungen und Reflexionen,

Planung, Vorbereitung, Durchführung und Reflexion von Aufgaben im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere der Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten in Koordination mit dem pädagogischen Team des Kindergartens,

Dokumentations- und Präsentationstechniken,

Projekt- und Konfliktmanagement (allenfalls unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten),

Qualitätsstandards sowie Qualitätssicherung,

vier Praxiswochen im Kindergarten.

6. DEUTSCH (EINSCHLIESSLICH SPRECHERZIEHUNG UND KINDERLITERATUR)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Bei geeigneten Themen ist fächerübergreifendes und fächerverbindendes Lehren und Lernen anzustreben.

Dem Prinzip der Methodenvielfalt ist bei Planung und Durchführung des Unterrichts Rechnung zu tragen.

Bei unterschiedlichen Lernvoraussetzungen auf Grund der Herkunft der Schülerinnen und Schüler aus anderen Kulturkreisen sind insbesondere bei daraus resultierender eingeschränkter Sprachkompetenz geeignete Fördermaßnahmen zu setzen.

Sprecherziehung:

Die Sprecherziehung ist tragendes Prinzip und hat, ausgehend von der Herkunftssprache, das Verfügen über die Standardsprache anzustreben. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen sich ihrer sprachlichen Vorbildwirkung bewusst werden.

Mit den Lehrerinnen und Lehrern der verbindlichen Übung Seminar „Stimmbildung und Sprechtechnik“ ist zusammenzuarbeiten.

Medien und Massenkommunikation:

Dem Grundsatz der Vielfalt ist Rechnung zu tragen. Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Pflichtgegenstandes „Medienpädagogik“ ist unerlässlich.

Berufspraktische Inhalte:

Für diesen Bereich ist die enge Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“ und „Medienpädagogik“ unerlässlich.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Sprecherziehung:

Übungen zur Sensibilisierung für die eigene Sprechweise (zB bei Rollenspielen, mit Videoaufnahmen, mit Artikulationsübungen),

Grundlagen der Sprech- und Vortragstechnik und des gestaltenden Vorlesens,

Übungen zur kompetenten Anwendung der Standardsprache,

Kurzreferate mit berufsspezifischen Inhalten (Elternarbeit, pädagogische Arbeitskreise),

geschlechtergerechter und geschlechtssensibler Sprachgebrauch.

Kinderliteratur/Medien für Kinder:

Übersicht über die Gattungen der Kinder- und Jugendliteratur mit besonderem Fokus auf die Literatur für das Vorschulkind,

Analytische und kreativ-produktive Auseinandersetzung mit dem Bilderbuch, Bilderbuchanalyse,

das Märchen,

Erfinden und Erzählen von Geschichten für das Kleinkind,

Kindertheater, Theater für Kinder.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (ein oder zweistündig).

3. und 4. Semester:

Sprecherziehung:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Kenntnis und Anwendung verschiedener Präsentationsmethoden (auch unter Verwendung neuer Informationstechnologien),

Möglichkeiten der Förderung der kindlichen Sprachaktivitäten,

Sprachliche Subsysteme (Soziolekt, Idiolekt, Dialekt, Fachsprachen und ihre soziokulturellen Bedingungen).

Kinderliteratur/Medien für Kinder:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Entwicklung der Kinderlyrik, Vergleich von Kinder- und Erwachsenenlyrik,

Beurteilungskriterien für Kinder- und Jugendliteratur,

Kriterien einer geschlechtergerechten Kinderliteratur,

Rezensionen von Kinderbüchern für eine Zeitung oder Zeitschrift,

Analyse von Medien für Kinder (zB Film, Hörspiel, CD-ROM),

Kriterien geschlechtergerechter Medien für Kinder.

Schularbeiten:

ein bis zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig).

7. DEUTSCH ALS ZWEITSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Eine Zusammenarbeit mit den Lehrkräften aus Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik und Kindergartenpraxis ist anzustreben, ebenso mit Fachleuten aus Einrichtungen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil.

Lehrstoff:

3. Semester:

Erstspracherwerb, Zweitspracherwerb,

Grundlagen der Fremdsprachendidaktik,

Möglichkeiten der Sprachstandsfeststellung, Diagnoseinstrumentarien,

Möglichkeiten der frühen Sprach- und Sprechförderung,

Elternarbeit in Kindergruppen mit hohem Migrantinnen- und Migrantenanteil,

Kennen lernen von unterschiedlichen Systemen/Möglichkeiten zum Spracherwerb,

Kennen lernen und Erproben von unterschiedlichen didaktischen Materialen zum Zweitspracherwerb im Kindergarten.

8. SEMINAR ORGANISATION, MANAGEMENT UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Aus dem künftigen beruflichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind einzelne Beispiele so zu wählen, dass damit alle Lerninhalte abgedeckt werden.

Die wesentlichen Aspekte der Lehrplanbereiche „Organisation und Management“ sind anhand eines konkreten Beispieles in projektorientiertem Unterricht zu vermitteln (zB Erweiterung eines Kindergartens, Gründung einer Kinderkrippe).

Lehrstoff:

2. Semester:

Unternehmensziele – Unternehmenskultur (Leitbild, Corporate Philosophy, Corporate Identity, Corporate Design, Image, Besonderheiten des Non-Profit-Bereiches),

Management im sozialpädagogischen Bereich,

Zusammenarbeit mit Institutionen,

Marketing im sozialpädagogischen Bereich,

Werbung,

Öffentlichkeitsarbeit, Transportieren von Wertekonzeptionen,

berufsspezifische Elemente des Rechnungswesens und der Betriebswirtschaft,

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, Beleg, Kassaführung,

Grundbegriffe des Rechts und der Rechtsordnung (Gesetz, Verordnung, Bescheid; Gerichtswesen, Rechtsmittel, Diversion),

Arbeits- und Sozialrecht, Dienstrecht,

Kindergartenrecht,

Jugendwohlfahrt.

3. und 4. Semester:

Kommunikation und Information, Führungsstile (zB management by objectives),

Konfliktmanagement,

Aspekte der Personalentwicklung (Stellenbeschreibung, Anreizsysteme, Motivation, Mitarbeitergespräch, Anforderungsprofile, Personalauswahl),

Bewerbung,

Möglichkeiten der Finanzierung (Fundraising),

Qualitätsmanagement, Evaluation in sozialpädagogischen Einrichtungen,

Evaluation (Zielgruppenzufriedenheit, Produktqualität, Teamzufriedenheit; Qualitätskriterien und Qualitätsindikatoren in der sozialpädagogischen Arbeit),

Datenschutz,

Familienrecht, Scheidungs-, Obsorge- und Wegweiserecht,

Haftung und Schadenersatz,

Aufsichtspflicht.

9. SEMINAR GESUNDHEITS- UND ERNÄHRUNGSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Über eigenes Erleben sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden im Schulalltag zu bewusster Gesundheitsvorsorge und bewusstem Ernährungsverhalten hingeführt werden.

Zur Durchführung des praktischen Teils sind geblockte Unterrichtseinheiten vorzusehen.

Der Transfer der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Arbeit im zukünftigen Berufsfeld ist in Kooperation mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu ermöglichen.

Lehrstoff:

1. Semester:

Allgemeine Aspekte und physiologische Grundlagen der Ernährung,

Bestandteile unserer Nahrung einschließlich Lebensmittelkunde (Schwerpunkt Ernährung des Kindes)

Individual- und Betriebshygiene,

Hygiene und Grundlagen der „Ersten Hilfe“, Unfallverhütung, Hausapotheke,

Sicherheitsvorkehrungen und Unfallverhütung im Küchenbereich,

Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten (berufsbezogene Praxis) Ausarbeitung von Speiseplänen,

Problematik der Gemeinschaftsverpflegung,

Ess- und Tischkultur verschiedener Länder,

Ernährungserziehung im Kindergarten,

Grundlagen der Ernährungsberatung.

4. Semester:

Gesunderhaltung des menschlichen Körpers: Lebensführung, Schutzfaktoren, Gesundheitsprävention, ...,

Umgang mit Genussmitteln, Psychopharmaka, Arzneimittel, ...,

Umgang mit gesundheitlich belasteten Kindern,

Mikrobiologie: Infektionskrankheiten, Parasiten, Viren, ...,

Gesundheitspsychologie, Psychohygiene,

Gesundheitsmodelle, Stressmodelle, Mobbing, Coping,

Umwelthygiene,

nachhaltige Verbraucherschulung.

10. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Auswendiges Singen und Musizieren muss im entsprechenden Ausmaß gefordert werden.

Fächerverbindendes Arbeiten der Lehrerinnen und Lehrer der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Rhyth misch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich.

Möglichkeiten für fächerübergreifendes und projektbezogenes Arbeiten mit den Lehrerinnen und Lehrern aller anderen Unterrichtsgegenstände sind wahrzunehmen; speziell sind Einblicke in die Kindergartenarbeit auf musikalischem Gebiet zu ermöglichen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur kritischen Auseinandersetzung mit Sprache, transportiertem Inhalt und Bedeutung traditioneller und zeitgenössischer Kinderlieder (soziale, kulturelle und geschlechts-spezifische Aspekte) herausgefordert werden.

Auf Qualität in der musikalischen Praxis im Hinblick auf Präzision und Ausdruck ist Wert zu legen.

Neue Medien und Technologien sind zu nutzen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Üben und Festigen musiktheoretischer Kenntnisse und Fertigkeiten, die bereits in vorhergegangenen Bildungsgängen erworben wurden,

Dreiklänge, Dominantseptakkord, Transponieren von Melodien und Begleitharmonien.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,

Aufbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,

Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.

Didaktischer Beitrag:

Aufbau einer Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),

Kennenlernen von Orff-Instrumenten und Improvisation mit elementaren Musikinstrumenten,

Anleitung zum Bau von elementaren Musikinstrumenten,

Stimmbildung und Sprecherziehung mit Kindern,

Liedarrangements für kindgerechtes Musizieren (Borden, Ostinato und rhythmische Begleitung), Klanggeschichten, Textvertonungen im melodischen Bereich des Kinderliedes,

Kennen lernen von musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).

3. und 4. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrinhalten des 1. und 2. Semesters,

Kadenz im Hinblick auf Liedbegleitung, Bassschlüssel.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Weitere Stimmbildungsübungen, Übungen zum Blattsingen, Schulung des Gehörs, sprechtechnische Übungen,

Ausbau der stimmlichen Kondition anhand von Kinderliedern und eines altersadäquaten Liedrepertoires,

Singen von Liedern aus Volks-, Kunst- und Popularmusik, begleitet und unbegleitet, in ein- und mehrstimmiger Ausführung.

Didaktischer Beitrag:

Ausbau der Materialiensammlung (Kinderlieder, Verse, Klanggeschichten, ...),

Ensemblespiel und Ensembleleitung mit Orff-Instrumenten im Hinblick auf Aufgaben im Kindergarten (zB Einsätze geben, Grundlagen der Schlagtechnik, ...),

Hörerziehung mit Kindern (Spiele und Aufgaben für differenziertes Hören),

Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen für Kinderlieder, Methoden zur Liederarbeitung mit Kindern, Hinweise auf Fachliteratur,

Vermittlung von unterschiedlichen Zugängen zu Musik (zB Malen zu Musik, „Spiel-mit-Sätze“, Szenische Darstellung, ...),

mit Musik bewegen (zB Bewegungsimprovisationen, Klanggesten, Kindertänze, ...),

eigenständiges musikalisches Erarbeiten von vorgegebener oder selbstgewählter Literatur,

Programme für Fest- und Feiergestaltung,

Auseinandersetzung mit musikalischen Werken aus verschiedenen Epochen, die für das Musikhören mit Kindern geeignet sind (zB Programmmusik mit und ohne Erzähler, Kinderopern, Filmmusik zu Kinderfilmen, Musicals, ...).

11. INSTRUMENTALUNTERRICHT

1. Instrument: Gitarre, Klavier, Akkordeon;

2. Instrument: Flöte (Blockflöte, Querflöte, Bambusflöte), Violine.

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Instrumentalunterricht ist grundsätzlich als Gruppenunterricht zu gestalten, wobei auch auf die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden unter aktiver Beteiligung der Gruppe Rücksicht zu nehmen ist.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden gleicher Leistungsstufe sind nach Möglichkeit in einer Gruppe zusammenzufassen.

Als Gestaltungsmöglichkeiten des Gruppenunterrichtes sind zu nutzen:

Das Zusammenspiel mit anderen Instrumenten ist zu pflegen.

Die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ ist unerlässlich und mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände anzustreben.

Solo- und Ensembleliteratur und berufspraktisches Spiel sind in einem entsprechenden Verhältnis anzubieten.

Projekte und Veranstaltungen sollen die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.

Der Besuch einschlägiger Musikveranstaltungen soll für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende beispielgebend und motivierend sein.

1. Instrument (Gitarre)

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Technische Übungen, wie:

Tonbildungsübungen,

Daumenanschlag, Dämpftechnik,

Wechselschlag.

Tonleitern, Melodiespiel

Tonleitern I Lage,

Tonleitern in einer höheren Lage,

Melodiespiel auch in höheren Lagen,

Zweistimmiges Spiel im Solostil,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen

Instrumenten,

Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Akkordspiel, Begleitung:

Akkordzerlegungen,

Folk-Pick´s,

Schlagtechnik, Schlagmuster,

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,

Kadenzen in Dur und Moll ohne Barrégriff,

Anwendung des Kapodasters.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

Blattleseübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung,

Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.

3. und 4. Semester:

Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung.

Technische Übungen, wie:

Tonbildungsübungen,

Lagenwechsel,

Übungen zum Barrégriff.

Tonleitern, Melodiespiel

Tonleitern in höheren Lagen,

Melodiespiel mit Lagenwechsel,

zweistimmiges Spiel im Solostil,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel, auch mit anderen Instrumenten,

Improvisationsübungen instrumental und vokal, auch mit Körper- und Rhythmusinstrumenten.

Akkordspiel, Begleitung:

Akkordzerlegungen,

Folk-Pick´s,

Schlagtechnik, Schlagmuster,

Festigung der rhythmischen Fähigkeiten,

Kadenzen in Dur und Moll mit Barrégriff,

Liedbegleitung aus den Bereichen Volks-, Kunst- und Popularmusik, mit Wechselbässen, Bassdurchgängen, Voicing´s und dergleichen,

Verwendung aller gebräuchlichen Haupt- und Nebenstufen, sowie der gängigen Akkorde der Popularmusik,

einfache Modulationen,

Anwendung des Kapodasters.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

Blattleseübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „2. Instrument“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung,

Liedbegleitung des eigenen Gesanges, mit verschiedenen Techniken, nach Gehör und nach Noten,

selbstständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagarten, entsprechend den Anforderungen der Praxis,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspieles.

1. Instrument (Klavier)

1. und 2. Semester:

Körperhaltung:

Beine, Oberkörper, Arme, Hände, Finger.

Technische Übungen:

Gewichtstechnische Übungen, Artikulationsübungen, Daumenuntersatz, Fingerüberwurf, Akkordübungen (alle Übungen verstehen sich für die linke und rechte Hand getrennt und zusammen),

Tonleitern bis zu vier Vorzeichen mit den entsprechenden Fingersätzen,

Dreiklänge bis zu vier Vorzeichen über zwei Oktaven, akkordisch und zerlegt,

Fingerübungen und Etüden zur Unterstützung der Geläufigkeit und der Perfektionierung der Artikulation,

einfache Pedalübungen.

Allgemeines:

Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes,

praktische Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,

leichte Vortragsstücke klassischer und populärer Literatur,

Blattspielübungen einfacher Literatur,

Möglichkeiten kammermusikalischen Spiels durch vierhändige Literatur,

einfache Melodieimprovisationen in der Gruppe.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Einfache Begleitmuster zu einer Melodie mit den Hauptstufen nach Gehör,

Transpositionsübungen gängiger Kinderlieder,

Gestaltung eines Vor-, Zwischen- und Nachspiels,

Liedbegleitung des eigenen Gesangs,

Melodieimprovisationen in der Gruppe,

Improvisationsversuche zur akustischen Untermalung von Gedichten und Geschichten,

Erstellen einer Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“.

3. und 4. Semester:

Technische Übungen:

Erweiterung des Tonleiterspiels auf vier Vorzeichen „b“ über vier Oktaven mit gesteigertem Tempo,

Dreiklänge in den erlernten „b“- Tonarten über vier Oktaven, akkordisch und zerlegt,

Kadenzen bis zu vier Vorzeichen und „b“ in der Verbindung I – IV – V – I in allen Lagen,

Pedalübungen anhand passender Literatur, Anwendung des Pedals nach Gehör auf die Kinderliedliteratur,

spontanes Anwenden der unterschiedlichen Artikulationsmöglichkeiten in beiden Händen auf Kinderlieder, Blattspielliteratur und zu erarbeitende Stücke.

Allgemeines:

Vertiefung der Umsetzung von Musik- und Harmonielehre,

fortgeschrittene Literatur unterschiedlichster Musikrichtungen,

Erarbeiten und Umsetzen unterschiedlicher Stilmerkmale einzelner Epochen anhand leichter Klavierliteratur vom 17. bis ins 20. Jahrhundert,

Blattspiel zwei- und vierhändiger Literatur aus dem klassischen und populären Bereich,

rhythmische Improvisationen in der Gruppe.

Didaktik und Instrumentalspiel für die berufliche Praxis:

Vervollständigung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit „Musikerziehung“, „Flöte“ und „Didaktik-Kindergartenpraxis“,

Vertiefung der Arbeit im Transponieren von Melodie und Begleitung,

Ausweitung der Liedbegleitung von den Haupt- auf die Nebenstufen mit vielfältigen Möglichkeiten von Begleitmustern,

Möglichkeiten der Vertonung eines Gedichts oder einer Geschichte,

Erarbeiten eines Literaturrepertoires für festliche Anlässe im Kindergarten.

1. Instrument (Akkordeon)

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Haltung, Balgführung,

elementartechnische Übungen für die linke und rechte Hand,

Grundlagen des Zusammenspiels beider Hände,

spielerisches Erkunden der klangtechnischen Möglichkeiten des Instruments,

Tonleiter- und Melodiespiel in verschiedenen Tonarten,

Begleitmöglichkeiten und -modelle der linken Hand,

Artikulation und Phrasierung sowie Übungen zur Dynamik,

Anwendung der verschiedenen Registrierungsmöglichkeiten,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Hörproben, die die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Instruments dokumentieren,

Anleitung zum zielführenden Üben.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ (Kinder- und Volkslieder, Liedgut für den Jahresfestkreis, Tänze aus der österreichischen und internationalen Folklore im elementaren Schwierigkeitsgrad),

selbständiges Finden von Begleitungsmodellen, Erfinden einfacher Vor- und Zwischenspiele,

Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges nach Gehör und nach Noten und

Improvisationsübungen (Experimentieren mit Klängen und Geräuschen des Instruments, Vertonen von Versen und Reimen, Gestalten von Klanggeschichten einfacher Art).

3. und 4. Semester:

Wiederholung und Festigung der erworbenen Fähigkeiten,

Fortsetzung der technischen Übungen,

Blattspielübungen,

Akkordspiel,

Kadenzen,

Liedbegleitung, vor allem des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten, nach Gehör und nach Noten,

Erweiterung des Bassspiels – Wechselbass mit Dur-, Moll- und Septakkorden, Erarbeiten gängiger Bassfiguren, Einführung des Terzbasses, Melodiespiel mit der linken Hand,

Begleitung von Liedern ohne Angabe von Akkordbezeichnungen,

Anwendung der musiktheoretischen Kenntnisse in einfachen Kompositionsversuchen,

Sololiteratur- und Ensembleliteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus verschiedenen Epochen und Stilrichtungen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Ausbau des Spielrepertoires mit Schwerpunkt auf Kindertänze, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“ „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Transponieren von Melodie und Begleitung unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

selbständiges Erarbeiten von Liedbegleitungen mit Vor-, Zwischen- und Nachspiel unter Berücksichtigung des Umfanges der Kinderstimme,

solistischer Einsatz des Instrumentes in der Praxis (Fest- und Feiergestaltung),

differenzierte musikalische Gestaltung von Texten und Bilderbüchern.

2. Instrument (Flöte/Blockflöte)

Lehrstoff:

2. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation, Phrasierung und Intonationsübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,

Erarbeiten grundlegender Töne auf einer C- oder F-Flöte, rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Tonleitern und Akkordzerlegungen, praktische Umsetzung und musikkundliche Inhalte,

Improvisation im Bereich der Pentatonik,

Blattspielübungen.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung auch in Verbindung mit dem Orff-Instrumentarium,

Erstellen und kontinuierliche Erweiterung eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht, 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.

3. und 4. Semester:

Spielen, Transponieren und Singen nach Noten und Gehör,

Improvisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

Solo- und Ensemblespiel einfacher Literatur, auch mit anderen Instrumenten.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis;

Improvisation und kreatives Gestalten (zB Kompositionsversuche auch unter Einbeziehung der graphischen Notation und neuzeitlicher Techniken),

Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Noten und aus dem Gedächtnis und Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand des gesammelten Liedrepertoires.

2. Instrument (Flöte/Querflöte)

Lehrstoff

2. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Erarbeiten des Tonraums c1 bis d3,

Intonationsübungen,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Spielen von einfacher Sololiteratur,

Übungen im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe,

Singen und Spielen von Kinderliedern nach Noten und aus dem Gedächtnis,

Blattspielübungen im Bereich des Kinderliedes.

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

Erarbeitung von Klanggeschichten unter Einbeziehung der Querflöte und des Orff-Instrumentariums.

3. und 4. Semester:

Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Intonationsübungen,

Erweiterung des Tonraums c1 bis g3,

Spielen, Singen und Transponieren von Kinderliedern nach Noten und nach dem Gehör,

einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen,

Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten (zB Gitarre, Klavier, Orff-Instrumentarium).

Didaktik des Instrumentalspiels für die berufliche Praxis:

Erweiterung des Liedrepertoires mit Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalerziehung 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern,

häufiges solistisches Spiel im Kindergarten.

2. Instrument (Flöte/Bambusflöte)

Lehrstoff:

2. Semester:

Bau einer Bambusflöte in Sopranlage,

Beheben von kleinen Schäden,

technische Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

Anleitung zum zielführenden Üben,

Intonationsübungen,

Tonleitern und Akkordzerlegungen,

Blattspielübungen,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe,

Improvisation im Bereich von Dreiklangtönen.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erstellen eines praxisbezogenen Liedrepertoires,

Spielen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.

3. und 4. Semester:

Allenfalls Bau und Erlernen einer Bambusflöte in Altlage,

Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau,

Beheben von kleinen Schäden,

technische Übungen zur Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung,

ausdrucksvolles Spiel, auch Verzierungstechniken,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopranflöte,

Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Altflöte,

Intonationsübungen,

Tonleitern und Akkordzerlegungen auf Sopran und Altflöte,

Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe,

Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung,

rhythmische und melodische Improvisationsübungen unter Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten,

Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen,

Improvisation im Bereich der Pentatonik, Charakterimprovisation und kreatives Gestalten unter Einbeziehung von Versvertonungen und Klanggeschichten,

Spielen und Transponieren nach Gehör und Noten,

Blattspielübungen,

Solo- und Ensemblespiel, auch mit anderen Instrumenten und praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte,

Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) in zunehmendem Schwierigkeitsgrad aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen.

Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:

Erweiterung der Liedsammlung und Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen,

Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch musikalischer Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“,

häufiges solistisches Spiel im Kindergarten, musikalische Gestaltung von Reimen, Geschichten und Bewegungsbegleitung.

2. Instrument (Violine)

Lehrstoff:

2. Semester: (aufbauend auf Vorkenntnissen)

Übungen für Tongebung (Bogen), Vibrato, Geläufigkeit,

Tonleitern und Zerlegungen über drei Oktaven, Flageolettspiel und einfaches Doppelgriffspiel,

Kinder- und Tanzlieder in den ersten drei Lagen (auswendig),

Unterhaltungsliteratur,

Austerzen von Liedern, Dazuspielen der Bassstimme,

1. Stimme einfacher Lieder singen – 2. Stimme spielen (Terz, Bass oder zusammen),

Kammermusik und ihre Interpretation aus verschiedenen Stielepochen im Zusammenwirken mit Musikerziehung,

technische Übungen.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis:

Erwerb eines Repertoires für die berufliche Praxis in Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrer aus „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht 1. Instrument“, „Rhythmisch-musikalische Erziehung“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“:

Tänze, Tanzlieder, Lieder und Songs, leichte Sololiteratur,

Gestalten von Vor- Zwischen- und Nachspielen,

Spielen und Singen des Lied- und Tanzrepertoires nach Noten und aus dem Gedächtnis.

3. und 4. Semester:

Fortsetzung der technischen Übungen,

Tänze und rhythmische Übungen,

Kammermusik (auch mit anderen Instrumenten sowie auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte),

Erarbeiten eines Tanzmusikrepertoires – Kindertanzlieder, Volkstänze,

Transpositionsübungen anhand von Liedern und Literatur aus verschiedenen Stielepochen, Stilrichtungen in Zusammenarbeit mit Musikerziehung.

Didaktik des Violinenspiels für die berufliche Praxis :

Festigung und Erweiterung des Repertoires für die berufliche Praxis:

Zweite Stimme und Bassstimme nach Gehör spielen,

Variieren und Transponieren von Liedern und Songs für Kinder und Jugendliche anhand des gesammelten Repertoires,

Bewegungsbegleitung auch unter Einbeziehung des Orff-Instrumentariums,

Kreatives Gestalten zu Reimen, Gedichten, Geschichten und Bilderbüchern,

Häufiges solistisches Spiel im Berufsfeld.

12. RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden durch Eigenerfahrung das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung vermitteln.

Praktischer und theoretischer Ansatz sollen in enger Verbindung ineinander greifend vermittelt werden.

Prozessorientierter Unterricht soll in Verbindung von Musik, Bewegung, Stimme, Sprache und Materialien handlungsorientiertes Lernen ermöglichen.

Die Vernetzung motorischer, sozial-affektiver und kognitiver Lernprozesse soll in konkreten Handlungsabläufen erfahrbar werden.

Inhalte von Musik und Bewegung sollen nach dem Prinzip Spannung und Entspannung erfahren und deren psychohygienische Zusammenhänge bewusst gemacht werden.

Die Wahrnehmung, Kommunikation und Kreativität sollen als Lern- und Praxisfelder von Musik und Bewegung in ihrer Komplexität erfasst werden.

Die unterschiedlichen Auswirkungen von geplanten und offenen Lernsituationen und deren Bedeutung sollen bewusst gemacht werden.

Der Unterricht soll interkulturelle Bildungsimpulse (Musik, Tänze, Rhythmen) vermitteln.

Fächerübergreifende, intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“, „Kindergartenpraxis“, „Musikerziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung; Bewegung und Sport“ und „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)“ ist erforderlich.

Projektorientiertes Arbeiten mit Lehrerinnen und Lehrern relevanter Unterrichtsgegenstände ist durchzuführen.

Im Unterricht ist der Schwerpunkt auf Eigenerfahrung zu legen. Diese individuellen Erfahrungen und das erworbene Wissen, Prinzipien, Methoden und Inhalte sollen reflektiert werden und in die Planung für die Kindergartenpraxis aufgenommen und umgesetzt werden.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, visuell, taktil, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung,

Entwicklung von Körperbewusstsein und Ausdrucksfähigkeit, mit und ohne Material,

Bewegungsgestaltung – Bewegungsimprovisation,

Soziales Lernen; Kommunikations- und Interaktionsspiele,

freie und gebundene Tanzformen, Tanzgeschichte, Kindertanz (interkulturell),

Chancen und Möglichkeiten der Rhythmisch-musikalischen Erziehung in Bezug auf die Förderung der Gleichstellung von Mädchen und Buben (hinsichtlich zB emotionaler Ausdrucksfähigkeit, Körpersprache, Bewegungsmuster, Raumerfahrung),

Vermittlung methodischer Grundlagen für die Arbeit mit Kindern unterschiedlicher Entwicklungsvoraussetzungen und Verhaltensdispositionen,

Beziehung und Wechselbeziehung von Musik und Bewegung (Zeit, Kraft, Raum, Form),

Vermittlung von Grunderfahrungen im musikalischen Bereich (zB Takt, Metrum, Rhythmus, Pause, Phrasen, Akzente, Liedform),

Rhythmische Übungen: vokal, instrumental, in Verbindung mit Bewegung und Notenbild-Notation, Dirigieren,

Klanggeschichten,

Kennen lernen, Anwendung und Auswertung verschiedener Materialien im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern,

Ziele und Inhalte der Rhythmisch-musikalischen Erziehung,

Hospitation bei Rhythmikeinheiten im Übungskindergarten mit gezielten Beobachtungsaufgaben,

geschichtliche Grundlagen der Rhythmik und ihre Bedeutung für die Gegenwart.

3. und 4. Semester:

Unterschiedliche Musikimpulse (verschiedene Stilrichtungen aus dem europäischen und außereuropäischen Raum), Objekte und Material als Improvisationsanregung,

Malen zu musikalischen Impulsen (Motive, Musikstücke),

Reflexion und Analyse selbst erlebter Rhythmikeinheiten,

selbstständige Durchführung von Rhythmiksequenzen,

Bewegungsbegleitung mit Singstimme, selbstgebautem Instrumentarium, Flöte, Klavier und anderen Instrumenten; Atemübungen; Haltung; Stimmübungen,

Methodische und praktische Überlegungen zum Aufbau eines Repertoires an Liedern, Texten, Klanggeschichten, Tänzen,

projektorientiertes Arbeiten einschließlich Projektpräsentation,

Gestaltungsmodelle mit Musik, Bewegung, Sprache, Materialien und Bild,

Gestaltung verschiedener Musikbeispiele aus unterschiedlichen Epochen und Stilrichtungen,

methodischer Aufbau von Rhythmikeinheiten,

individuelle Praxisbetreuung im Rahmen des Unterrichts,

Entwickeln von Beobachtungs- und Reflexionskriterien,

Ansätze der Rhythmisch-musikalischen Erziehung zur Lebenshilfe,

Auswirkungen von Musik und Bewegung auf soziale, gesellschaftliche und kulturelle Beziehungen,

Fachliteratur unter Einbeziehung fächerübergreifender Grundsätze.

13. BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.

Im Sinne eines professionellen Anspruchs sollen die Ergebnisse der praktischen Arbeit und die Ergebnisse des theoretisch-reflektiven Anteils jahrgangsgemäß und in repräsentativer Form zusammengestellt werden.

Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen und Referate zu entwickeln.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zwecke ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich. Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Lehrstoff:

Der Lehrstoff der 1. und 2. Semester bildet die Basis für den Schwerpunkt „Bildnerische Erziehung“ im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

1. und 2. Semester:

Bildende und angewandte Kunst:

Malerei,

Grafik, Druckgrafik,

Architektur,

zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,

Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,

Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,

Bildordnung: Bildelemente und Struktur,

Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,

Farbtheorien, Maltechniken,

kunstsemantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,

Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern),

Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),

Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,

Sprache und Bild-Präsentation,

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).

Phänomenologie der bildlichen Repräsentation beim Kind:

Motorische, physiologische, psychologische Aspekte,

Umweltgestaltung und Alltagsästhetik,

visuelle Aspekte der Architektur, des Designs und ästhetisch geprägter Situationen und Prozesse (zB öffentliche und private Räume, Identität des Ortes, kulturelle, religiöse, politische und sportliche Veranstaltungen, Zeremonien und Rituale, Spiele und Aktionen),

Selbstdarstellung, Körpersprache, Body-styling (auch unter geschlechtsspezifischen Aspekten) und Erscheinungsformen von Kitsch.

14. WERKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden; ausschließliches Erproben von Materialien und Verfahren ist zu meiden.

Die Anwendung zeitgemäßer Informations- und Kommunikationstechnologie ist in didaktisch und inhaltlich sinnvoller Weise einzusetzen.

Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Reflexion und theoretischer Auseinandersetzung haben die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund zu stehen.

Werken ist ein projektorientierter und kreativer Prozess, offene Unterrichtsformen sind fachimmanent und daher als unverzichtbar anzusehen.

Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung sollen von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden ausgehen.

Der Bezug zu werkpädagogisch relevanten Phänomenen der erlebbaren Welt (zB Natur, Kunst, Produktionsstätten) ist im besonderen Maße durch Unterrichtsaktivitäten auch außerhalb des Schulstandortes zu gewährleisten.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit in den Unterricht einzubeziehen.

Die Freude am Schaffensprozess und die Sinnlichkeit im Umgang mit Materialien und Werkstoffen sollen als fachimmanente Möglichkeiten der Motivation erkannt und gefördert werden.

Die Problematik einer unreflektierten Übernahme von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastelund Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden bewusst zu machen.

Improvisationsfähigkeit, Experimentierfreude und Neugierverhalten sollen durch den – auch spielerischen – Umgang mit Materialien gefördert werden.

Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden nachweislich zur Kenntnis zu bringen. Der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben. Wenn möglich ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Künstlerinnen und Künstlern zu achten.

Um den Transfer in die berufliche Praxis sicher zu stellen, ist auf den fachdidaktischen Bezug im Unterricht größter Wert zu legen. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.

Verschiedene Formen der Präsentation dienen der Sicherung des Unterrichtsertrages und sollen als Voraussetzung für eine Selbstpräsentation auch im Hinblick auf die Reife- und Diplomprüfung angesehen werden.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Körperhaftes Gestalten:

Skulpturale und plastische Gestaltungstechniken mit leicht formbaren Materialien,

Montageverfahren, Gussverfahren, Abdruckverfahren,

Formen der Räumlichkeit vom Relief bis zur Vollplastik,

Körper-Raum-Beziehung; Kernplastik; raumoffene Plastik; Raumlineatur,

exemplarische Werke der dreidimensionalen Kunst,

Möglichkeiten der körperhaften Gestaltung im Kindergarten,

Spielfiguren (inklusive Bühnengestaltung und Bühnentechnik), Masken,

Betrachten beispielhafter Lösungen von Spielfiguren, Bühnengestaltung und Bühnendekoration und

verschiedene Kunstintentionen und ihre Ausdruckformen an Hand von exemplarischen Werken der plastischen Kunst; Objektkunst.

Produktgestaltung /Design:

Keramisches Gebrauchsgut; Aufbaukeramik,

Spielzeug; Schmuck; eventuell Fertigung von einfachen Klangkörpern,

Hinweise zur Herstellung von Spielzeug und didaktischem Material im Kindergarten,

Materialkunde-Werkzeugkunde-Verfahren der wesentlichen Werkstoffe wie Papier, Holz, Ton, Metall und Kunststoff,

Verständnis für handwerkliche Anforderungen verschiedener Techniken,

Zusammenhang von Material, Form, Funktion und Ausdruck,

Produktanalyse, subjektive und objektive Kriterien für die Bewertung von Produkten,

kritisches Konsumverhalten,

exemplarische Auseinandersetzung sowohl mit Werken des industriellen Designs als auch der handwerklichen Fertigung; soziales Design.

Raumgestaltung:

Grundelemente von Bauwerken und Raumgestaltung; archetypische Formen des Bauens (zB Umschließen, Überdachen, Durchbrechen),

Raumfunktionen, Raumempfinden, Wohnbedürfnisse; Zusammenhang von Raumform, Raumausstattung und Raumwirkung. Geschlechtsspezifische Raumaneignung und -nutzung,

Bau- und Wohnformen für Kinder,

Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug in Kindergarten,

räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen in Kindergarten (zB Spielplatzgestaltung, Gruppenraumgestaltung) und ihre geschlechtsspezifischen Auswirkungen auf das Spiel- und Sozialverhalten von Mädchen und Knaben; räumliche Gestaltung insbesondere für Alltag, Feste und Feiern (zB Ausstattung, Dekoration, Zeichensetzung); Auseinandersetzung an Hand beispielhafter Lösungen.

15. TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerlässliche Voraussetzung.

Den unterschiedlichen individuellen Eingangsvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden soll durch weitgehende Flexibilität in der Unterrichtsführung Rechnung getragen werden. Es ist an geschlechtsrollenspezifische Vorerfahrungen anzuknüpfen und das Erweitern von Handlungsspielräumen anzustreben.

Bei der Auswahl von Aufgabenstellungen ist zu berücksichtigen, dass unterschiedliche Zielsetzungen unter Anwendung verschiedener Techniken und Fertigungsweisen an einzelnen Werkstücken kombiniert werden können.

Der Vertiefung und Festigung von wesentlichen Lehrstoffinhalten, im Sinne einer exemplarischen Konfrontation, ist einer überblicksmäßigen Darstellung der Vorzug zu geben.

Themen, die sich aus aktuellen Anlässen anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters auch in Hinblick auf das spätere Berufsfeld in den Unterricht einzubeziehen.

Durch Experimentieren und spielerisches Erproben soll die Freude am gestalterischen Tun geweckt werden.

Formalistische Übungen, Arbeitsproben um ihrer selbst willen, sowie Mustervorlagen sind zu vermeiden.

Die theoretische Auseinandersetzung mit ästhetischen, technischen, ökonomischen, ökologischen und kulturhistorischen Aspekten textiler Kultur und deren Produkten soll von praktischer Tätigkeit ausgehen und sie begleiten.

Die Begegnung mit Originalen ist der Darbietung von Reproduktionen vorzuziehen. Dafür sollen Lehrausgänge in handwerkliche und industrielle Produktionsstätten genutzt werden.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen angeleitet werden, einschlägige Fachliteratur und das Angebot von zB Museen und Ausstellungen selbstständig zu nutzen.

Apparative Medien, zeitgemäße Technologien und Arbeitshilfen sind sinnvoll heranzuziehen.

Aufbauend sollen in jeder Klasse sowohl Ergebnisse der praktischen Arbeit als auch deren theoretisch-reflektorische Auseinandersetzung in repräsentativer Form zusammengestellt werden. Diese Form der Präsentation dient der Sicherung des Unterrichtsertrages und auch als mögliche Vorbereitung auf die abschließende Prüfung. In diesem Sinne sollen die erforderlichen rhetorischen Fähigkeiten unter Anwendung der Fachterminologie in Form von mündlichen Zusammenfassungen und Referaten geübt werden.

Durch transparente Unterrichtsgestaltung und -organisation sollen den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden unter Einbeziehung der Fachdidaktik die Transfermöglichkeiten ins Berufsfeld bewusst gemacht werden. Zu diesem Zweck ist eine intensive Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der relevanten Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Produktgestaltung :

Gestaltungsaufgaben unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden und flächenverarbeitenden Verfahren.

Textil und Körper:

Formen des Umhüllens, Schützens, Veränderns und Aspekte von geschlechts- und kulturspezifischen Kleidernormen in ihrer historischen Entwicklung.

Textil und Raum – Textil in der Raumgestaltung:

Formen des Abgrenzens,

Formen des Entspannens und des Ruhens,

Formen des Betrachtens,

textile Wohnformen,

begehbare Objekte.

Textil und Spiel – Textile Spielfiguren:

Spiele zum Erlernen verschiedener manueller Fähigkeiten,

Spiele zum Sensibilisieren des haptischen Empfindens,

Spiele, die zur Bewegung anregen,

Ausstattungsobjekte für alle Formen des Theater- und Rollenspieles,

Werkzeichnungen, Schnitt und Entwurf.

Werkbetrachtung – Reflexion:

Auseinandersetzung mit textilen Werken aus verschiedenen Zeiten und Kulturen unter Bedachtnahme auf Textilberufe im Wandel der Zeiten in ihrer geschlechts- und kulturspezifischen Bedeutung,

Analyse von Produkten und Produktionsprozessen unter Berücksichtigung von Funktionszusammenhängen, sowie gestalterischer, ökonomischer, soziokultureller und kulturhistorischer Aspekte,

Verbrauchslehre,

Textildesign,

Textiltechnologie.

16. SEMINAR BILDNERISCHE ERZIEHUNG, WERKERZIEHUNG, TEXTILES GESTALTEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“ und „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen Bildungs- und Lehraufgaben gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

Didaktische Grundsätze:

Die im Lehrplan der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ angeführten jeweiligen didaktischen Grundsätze gelten auch für die entsprechenden Schwerpunkte im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“, jedoch mit Zielrichtung auf größere Selbstständigkeit und die Bewältigung von komplexeren selbstgewählten Aufgabenstellungen.

Besonderer Wert ist auf seminaristische Arbeitsformen zu legen (zB offener Unterricht, Kursmodelle, Projekte).

Lehrstoff:

Der jeweilige Lehrstoff des 1. und 2. Semesters der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“ bildet die Basis für die entsprechenden Schwerpunktsetzungen im Pflichtgegenstand „Seminar Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Textiles Gestalten“.

3. und 4.Semester:

Erweiterung:

Teilweise selbst gewählte Aufgabenstellungen mit erhöhten Anforderungen aufbauend auf den jeweiligen Lehrstoff des 1. und 2. Semesters der Pflichtgegenstände „Bildnerische Erziehung“, „Werkerziehung“ und „Textiles Gestalten“.

Orientierung:

Kleinere, fächerübergreifende Projekte als Grundlage zur Wahl der fachlichen Vertiefung und Schwerpunktsetzung.

Vertiefung:

Vertiefte fachliche Auseinandersetzung nach Wahl der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden als projektorientierte Arbeit mit praktischen und theoretischen Anteilen unter Einbeziehung des fachlichen Umfeldes und fächerübergreifender Aspekte.

17. BEWEGUNGSERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen vor allem

Didaktische Grundsätze:

Bei der Vermittlung der Lerninhalte ist vornehmlich an praktische Situationen anzuknüpfen. Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen weiters als Grundlage für die berufsbezogene didaktisch-methodische Ausbildung möglichst vielfältige Bewegungshandlungen im praktischen Tun erfahren (zB durch Nutzung schulischer und auch außerschulischer Bewegungs- und Sportangebote).

Zudem ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern aller Unterrichtsgegenstände, im Besonderen von „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ unerlässlich.

Je nach Neigung und Interesse der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind prozessorientierte, fächerübergreifende und fächerverbindende Formen des Unterrichts und Projektunterrichts, ausgerichtet nach dem jeweiligen Themenbereich, zu wählen.

Teambildung (Lehrerinnen und Lehrer der ausgewählten Unterrichtsgegenstände und/oder Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende), gemeinsame Diskussion und Planung bis zur Konkretisierung der Lernziele sind nach Möglichkeit vorzusehen. Dabei sind auch Hospitationen im Kindergarten in Absprache und gemeinsam mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ zu gewährleisten.

Im Hinblick auf eine umfassende berufliche Kompetenz kommen dem Sicherheitsbewusstsein, den Kenntnissen der Ersten Hilfe in Theorie und Praxis, sowie der Erlangung eines sicheren Schwimmkönnens auf der Grundlage des österreichischen Schwimmabzeichens (Helferschein) besondere Bedeutungen zu.

Im Rahmen der schulorganisatorischen Gegebenheiten – etwa Schulveranstaltungen, schulbezogene Veranstaltungen, Feste, Feiern – sind vor allem die Bewegungsangebote und sportlichen Schwerpunkte im Zusammenhang mit den berufsspezifischen Lerninhalten auszuwählen (zB Kinderskilauf, Anfängerschwimmen, kreative Spiele zur psychomotorischen Förderung, kindgemäße Entspannungsübungen).

Nach Maßgabe der Möglichkeiten sollen vielfältige Bewegungsangebote im Freien (zB Park, Wasser, Wiese, Wald, Eis, Schnee) erfolgen.

Lehrstoff:

1. bis 4. Semester:

Die Inhalte sind in Abstimmung mit den Lehrinhalten anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Pädagogik (einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie)“, „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ im Sinne eines Spiralcurriculums ein oder mehrere Male aufzuteilen.

Grundlagen des beruflichen Handelns:

Ziele und Aufgaben der Bewegungserziehung im Kindergarten,

Materialien- und Gerätekunde,

Alltagsmaterialien als Bewegungsanreiz,

Fachsprache, Fachliteratur,

Sicherheitsmaßnahmen und Unfallverhütung, Erste Hilfe.

Methodische Mittel:

Planung, Organisation und Gestaltung von offenen und angeleiteten Bewegungsangeboten,

methodische Wege,

Möglichkeiten der Motivierung zum Bewegen und Spielen,

psychomotorische Arbeitsweisen,

freie Bewegungsmöglichkeiten,

Anbahnen sportlichen Handelns,

Differenzierung und Integration.

Grundlagen der Bewegungserziehung im Berufsfeld:

Praxisrelevante Ergänzung der anatomisch-physiologischen Grundlagen,

Leistungs- und Belastungsfähigkeit im Kleinkind-, Kindes- und Jugendalter,

Bedeutung der Motorik für die Persönlichkeitsentwicklung,

geschlechtsspezifisches Körperbewusstsein und Raumaneignungsverhalten – Möglichkeiten des Ausgleichs,

Erkennen von Auffälligkeiten im Bewegungs- und Sozialverhalten,

soziales Lernen in Bewegungssituationen,

Gesundheitsförderung durch Bewegung,

Sicherheit im Straßenverkehr.

Kreatives Bewegen, Spielen und Tänze:

Bewegungsspiele,

Spielleitung,

Spielfeste, Sportfeste,

einfache Tänze für Kindergarten.

Bewegter Kindergarten:

Bewegung und Sport im Jahresablauf,

Bewegung und Lernen,

Bewegungspause,

Bewegungsräume,

Bewegungslandschaften,

Eltern und andere Partner in der Bewegungserziehung,

Bewegung in der Freizeitgestaltung.

18. MEDIENPÄDAGOGIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist auf den anwendungsorientierten Bedarf abzustimmen.

Lehrstoff:

3. Semester:

Gestaltung von multimedialen Präsentationen,

Sprache der Bilder und Farben, Bildbearbeitung,

Erstellen von einfachen interaktiven Websites und Spielen,

Filmtheorie und Videoarbeit,

Kennen lernen, Benutzen und Bewerten von Lern- und Spielsoftware für den Kindergarten,

Durchführung eines fächerübergreifenden Medienprojekts.

B. VERBINDLICHE ÜBUNG

19. SEMINAR KOMMUNIKATIONSPRAXIS UND GRUPPENDYNAMIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Vertiefung, Erweiterung und individuelle praktische Umsetzung kommunikativer und kooperativer Modelle und Techniken sollen durch seminaristisches Arbeiten gewährleistet werden.

Gruppendynamische Prozesse sind theoriegeleitet zu beobachten und den Schülerinnen und Schülern bzw. Studierenden als Hilfestellung zur Entwicklung von eigenständigen Konfliktlösungsstrategien und im Hinblick auf Persönlichkeitsentwicklung transparent zu machen.

Projektorientiertes Lernen und theoriegeleitete Selbsterfahrung sind als bevorzugte Methoden heranzuziehen.

Lehrstoff:

2. Semester:

Kommunikation:

Sprache und ihre Kommunikationsfunktionen,

Kommunikationsmodelle,

verbale, nonverbale und paraverbale Kommunikationsebenen,

Rhetorik und freie Rede,

sprachliche und bildhafte Kommunikationsmittel,

mediengerechte Gestaltung von Mitteilungen.

Kooperation:

Grundlagen und Techniken des Miteinander-Redens,

Gsprächsführung,

Zeit- und Selbstmanagement.

3. Semester:

Gruppendynamik:

Mechanismen in Gruppen,

kompensatorische Maßnahmen zur Stressbewältigung,

Gruppenentwicklungsmodelle,

Lenkung von Gruppenprozessen,

Methoden der Reflexion.

Kooperation:

Konfliktlösungsmodelle,

Supervisionsmodelle,

Grundlagen der Mediation,

Verhaltenstraining.

20. SEMINAR STIMMBILDUNG UND SPRECHTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Das theoretische Wissen der anatomischen und physiologischen Grundlagen der Stimme ist aus der praktischen Arbeit erkennbar und ableitbar zu machen.

Auf die Einhaltung der Reihenfolge „Haltung“ – „Atmung“ -

„Artikulation“ – „Resonanz“ ist zu achten und „Register“ als methodischer Leitfaden einzusetzen, wobei alle Bereiche immer vernetzt zu sehen sind.

Bilder als Vorstellungshilfen sind heranzuziehen.

Kontinuierliche Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Pflichtgegenstände „Musikerziehung“, „Rhythmisch-musikalischer Erziehung“, „Instrumentalunterricht“, „Bewegungserziehung“, mit „Deutsch (einschließlich Sprecherziehung und Kinderliteratur)“ sowie anderer relevanter Unterrichtsgegenstände ist anzustreben.

Außerschulische Expertinnen und Experten (zB Fachärztinnen und – ärzte, Logopädinnen und Logopäden, Sängerinnen und Sänger) können einbezogen werden.

Auf ganzheitliche Stimmbildung ist größter Wert zu legen.

Lehrstoff:

1. Semester:

Technisch richtiges Singen und Sprechen:

Arbeit an der Haltung:

Eutonus; Aufbau einer Muskelkonditionierung im Zusammenhang mit der Haltung.

Erkennen und Korrigieren von Bewegungsblockaden:

Entspannungstechniken; Sensibilisierung von Bewegungsabläufen.

Atmung und Atemtypen:

reflektorische Atmung (Abspannen); Erlernen der Tiefatmung; der minimale Luftverbrauch als Grundlage für eine ökonomische Stimmgebung.

Artikulation:

Lippen, Zunge, Unterkiefer als Artikulationswerkzeuge,

Bildung und Eigenschaften der Konsonanten und der Vokale,

die Tiefatmung als Voraussetzung für eine körpergeführte Artikulation.

Resonanz:

Unterscheiden von Kopf- und Brustresonanz.

Kopfresonanz:

Differenzieren von Kuppel- und Maskenklang; Stimmsitz.

Register:

Unterscheidung der Stimmlippenaktivität in Rand- und Vollstimme bzw. deren Mischungsverhältnisse mit dem Ziel des Einregisters,

Stimmeinsatz und Stimmabsatz,

Ausweitung des Stimmumfanges.

Anwendung in der beruflichen Praxis:

Stimmbildung mit Kindern anhand von Liedern,

Erkennen von Stimmschwierigkeiten und Stimmstörungen.

Setzen von stimmhygienischen und prophylaktischen Maßnahmen:

Korrektur unökonomischer Stimmleistungen und der eigene richtige Stimmgebrauch als Vorbild für die Kinder.

21. FACHSPEZIFISCHES SEMINAR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Vertiefung, Erweiterung und praktische Umsetzung der entsprechenden Tatsachen, Theorien, Modelle und Techniken sollen durch entsprechende Unterrichts- und Sozialformen gewährleistet werden.

Der Lehrstoff kann im Sinne des exemplarischen Lernens gekürzt, verändert oder ergänzt werden; die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Semester hat am Standort unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden zu erfolgen.

Die Planung und Durchführung des Unterrichts soll interdisziplinär, fächerübergreifend und projektorientiert erfolgen, insbesondere sind in enger Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände „Didaktik“ und „Kindergartenpraxis“ Methoden der altersadäquaten Aufbereitung der genannten Fachbereiche zu erarbeiten.

Lehrstoff:

1. bis 3 . Semester:

Supervision:

Kommunikation und Interaktion, Gruppenstrukturen und –prozesse, Konfliktbewältigung, Teamarbeit.

Figurenspiel:

Möglichkeiten des Puppenspiels; Formen, Figuren und Techniken.

Bildung und Erziehung von Kindern mit besonderem Förderbedarf:

Didaktische Prinzipien der Sonderpädagogik; integrationsförderliche Rahmenbedingungen; Modelle zur Förderung von Kindern mit Körper-, Lern- und Sinnesbehinderungen sowie Teilleistungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, Sprachentwicklungsstörungen, ... im Rahmen des Regelkindergartens.

Interkulturelle Erziehung:

Kulturräume; Kultur, Sprachbarrieren; häufige Missverständnisse; konstruktive Modelle interkultureller Erziehung.

Verkehrserziehung:

Sozialpsychologische Voraussetzungen, Ziele, Aufgaben und Planung der Verkehrserziehung,

Übungs- und Trainingsmöglichkeiten, ...

Berufsbezogene Geschichte und Sozialkunde:

Exemplarische Auszüge aus verschiedenen Epochen: Menschenbild; Gesellschaftsstrukturen,

geschlechtsspezifisches Rollenbild; Stellung des Kindes; Bedeutung der Familie; Probleme von Minderheiten; Erziehung in unterschiedlichen Kulturen.

Berufsbezogene Geographie und Wirtschaftskunde:

Lebensbedingungen von Kindern unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen; Konsumverhalten; kindgemäße Erklärungsmodelle für Wechselbeziehungen zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation sowie für wirtschaftskundliche Zusammenhänge.

Berufsbezogene Physik:

Physik des Alltags; Schall; Licht; Elektrizität; Magnetismus, Temperatur.

Berufsbezogene Chemie:

Chemie des Alltags; sicherheitsbezogener und umweltschonender Umgang mit Materialien.

Berufsbezogene Mathematik:

Ziffern; Zahlen; Mengen; Flächen, Räume; Körper.

Berufsbezogene Biologie und Umweltkunde:

Anleitung zur Beobachtung von Tieren; Pflanzen; Naturerscheinungen; Durchführung einfacher Experimente.

C. ERGÄNZENDE PFLICHTGEGENSTÄNDE

(für Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende, für die der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war)

22. PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse/Einsichten:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Lernen ist grundsätzlich als ein über die Lehrinhalte der einzelnen Unterrichtsgegenstände hinausgehendes selbstverantwortetes Handeln zu verstehen.

Philosophische Fragestellungen sind im Kontext zu anderen Wissenschaften und realen Lebensbereichen zu erörtern.

Der Unterricht ist unter Berücksichtigung integrativer und interkultureller Aspekte zu gestalten.

Auf der Basis des Grundlagenwissens ist fachliches Lernen, Erfahrungslernen, sozialkommunikatives Lernen und autonomes Lernen anzustreben.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll auf das Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden Bedacht nehmen, zu handlungsorientiertem Denken und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.

Ziele, Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes sollen sich an der Relevanz für die Lebenssituation sowie am Erfahrungshintergrund des vorangegangenen Bildungsweges der Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden orientieren.

Der Beitrag österreichischer Forscher und Forscherinnen zur Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sind zu Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen sowie zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen.

Die Vermittlung der Inhalte hat nach dem aktuellen Stand der Lernforschung mit angemessenen Methoden zu erfolgen. Medien sind in vielfältiger Form im Unterricht einzusetzen.

Begleitende Prinzipien des Unterrichts sind:

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Zugänge zum Philosophieren,

Verhältnis von Wissenschaft und Philosophie,

der Mensch als suchendes, erkennendes und handelndes Wesen,

Grundlagen des philosophischen Argumentierens,

Grundlagen der Erkenntnistheorie, der Logik, der Sprachphilosophie, der Ontologie, der Ethik und der Ästhetik.

3. Semester:

Ausgewählte Probleme aus den Bereichen Ontologie, Anthropologie, Ethik, Ästhetik, Rechtsphilosophie, Wissenschaftstheorie, Wissenschaftsmethodologie.

23. BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts ist es, Menschen heranzubilden, die auf Grund gewonnener Erkenntnisse und Einsichten in biologische Zusammenhänge in ihrem späteren Wirkungsbereich Entscheidungen verantwortungsbewusst treffen können. Diese Erkenntnisse und Einsichten sollen sie darüber hinaus dazu befähigen, Umwelt- und Gesundheitsanliegen im zukünftigen Berufsfeld effizient wahrzunehmen, und Kinder hierfür zu sensibilisieren.

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Methodenvielfalt ist unter Einbeziehung adäquater Medien anzustreben.

Exaktes Beobachten und fachsprachlich richtiges Beschreiben soll konsequent geübt werden.

Ausgehend vom Natur-Erleben soll durch den Einsatz naturwissenschaftlicher Methoden und Arbeitsweisen ein Verstehen der Natur erzielt werden.

Für spezifische Themenstellungen können externe Fachleute zugezogen werden.

Aktuelle Themen und zentrale Anliegen der Biologie und Umweltkunde (zB Umweltschutz, Artenkenntnis, Gesundheitsfragen) sind durchgehend und ausgewogen zu berücksichtigen.

Es ist auch darauf zu achten, dass die grundlegenden Kenntnisse der Biologie des Menschen und seiner Umwelt als Basiswissen für andere Fachbereiche dienen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Zelle, Gewebe, Organ und Organsysteme,

Bau, Funktion und Entwicklung menschlicher Organsysteme,

die menschliche Sexualität: biologische und soziale Aspekte,

Organe der Pflanzen und ihre Funktion an Hand ausgewählter Arten unter Berücksichtigung ökologischer Zusammenhänge,

Energiefluss und Stoffkreisläufe,

Anatomie und Physiologie ausgewählter Tiergruppen,

Ökologie – Grundlagen,

geologische und mineralogische Aspekte.

3. Semester:

ausgewählte Ökosysteme, insbesondere mit Bezug zu heimischen Lebensräumen,

Grundlagen der vergleichenden Verhaltensforschung,

Genetik (klassische Genetik, Molekulargenetik), Gentechnik und Biotechnologie,

Entstehung des Lebens und Evolution.

24. MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen jene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben, die als Grundlage für den Unterricht in „Musikerziehung“ für die berufsspezifische Ausbildung notwendig sind.

Didaktische Grundsätze:

Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen.

Singen, Musizieren, Bewegen und Hören sind als Grundlage für den Erwerb theoretischen Wissens zu nutzen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Notenschrift, Metrum, Takt, Rhythmus, Notenwerte,

Tonsysteme (Dur, Moll, Pentatonik, Chromatische Tonleiter),

Intervalle, Akkorde und Akkordverbindungen.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Übungen zum Blattsingen, einfache Melodie- und Rhythmusdiktate, Rhythmusübungen, Schulung des Gehörs.

Musikkunde:

Akustische Grundbegriffe,

Hörvorgang,

menschliche Stimme,

Instrumentenkunde (Blas-, Saiten- und Schlaginstrumente, Instrumente mit elektronischer Klangerzeugung),

Musikensembles aus verschiedenen Epochen, Entwicklung des Orchesters.

3. und 4. Semester:

Allgemeine Musiklehre:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrplaninhalten des 1. und 2. Semesters.

Stimmbildung und Gehörbildung:

Vertiefende Auseinandersetzung mit den Lehrplaninhalten des 1. und 2. Semesters.

Musikkunde:

Mitverfolgen von Musik in Klavierauszügen und einfachen Partituren,

Formenlehre – motivisch-thematische Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten und in größeren Zusammenhängen,

Orientierung in den wichtigsten musikgeschichtlichen Epochen anhand von signifikanten Werken aus verschiedenen Jahrhunderten unter Berücksichtigung des kulturhistorischen Umfeldes.

25. BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Didaktische Grundsätze:

Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beobachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und Bewältigung komplexer Inhalte notwendig ist.

Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbstständigkeit und die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation zu fördern.

Die Fähigkeit, die eigene Arbeit in angemessener Fachterminologie darstellen zu können, ist durch mündliche Reflexionen, Zusammenfassungen oder Referate zu entwickeln.

Die einzelnen Lehrplanbereiche sind ständig zu vernetzen, die Möglichkeit Material und Gestaltungs-Erfahrungen zu vertiefen.

Lehrstoff:

1. und 2. Semester:

Bildende und angewandte Kunst:

Malerei,

Grafik, Druckgrafik,

Architektur,

zeitgenössische künstlerische Medien und Ausdrucksformen,

Illustration, Bildgeschichte, Bilderbuch, Comics,

Bildfunktionen, Bildsujets, Bildauffassungen,

Bildordnung: Bildelemente und Struktur,

Farbe – Licht, Farbwahrnehmung, Kontrastlehre, Farbsemiotik,

Farbtheorien, Maltechniken.

3. und 4. Semester:

Studien vor dem Objekt als Möglichkeit der Erschließung, Interpretation und Dokumentation von Realität,

kunstsemantische, syntaktische, sigmatische und pragmatische Parameter,

Kunst und Gesellschaft, Kunst und Politik, Kunst und Geschichte,

Kunst und Psyche, Geschlechterrollen in der bildenden Kunst, Biographische Zugänge (Biographien von Künstlerinnen und Künstlern),

Kunstvermittlung – Museum, Galerie, Kunstmarkt, Medien, Kunstwerke als Massenmedium, Kulturtourismus.

Visuelle Medien:

Zeichnung als Informationsträger (zB Skizze, Plan),

Schrift, Typografie, Lay-out, Graphic Design – visuelle Aspekte der Werbung,

Sprache und Bild-Präsentation,

Fotografie, Film, Video, Computer (Multimedia, CAD, Grafik, Animation und Simulation, Internet, Webdesign).

D. FREIGEGENSTÄNDE

Schulautonome Freigegenstände

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

E. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Schulautonome unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden sollen

Lehrstoff:

Ausgewählte Fachbereiche für die vertiefende oder ergänzende Vorbereitung auf das künftige Berufsfeld.

Die nähere Beschreibung der Bildungs- und Lehraufgabe, der didaktischen Grundsätze sowie des Lehrstoffes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

E. FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgaben, didaktische Grundsätze, Lehrstoff:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler bzw. Studierenden, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, dass es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler bzw. Studierende handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.04.2017

Gesetzesnummer

10008942

Dokumentnummer

NOR40187321

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