Anlage 1
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SEMESTER, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE PÄDAGOGIK (Blockflöte oder Bambusflöte)
(einschließlich Pädagogische Psychologie, Pädagogische Soziologie, Philosophie)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den pädagogischen Aussagesystemen, Begriffen und Methoden soweit vertraut zu machen, daß sie die für die Erziehung und Bildung des Kindes relevanten Problemkreise erkennen, beurteilen und handlungstheoretisch bzw. praxisbezogen bewältigen können, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Grundlagen der Erziehung und Bildung (insbesondere des jungen Kindes) sind den Schülerinnen und Schülern so zu vermitteln, daß diese das individuelle Verhalten von Personen, die dynamischen Prozesse innerhalb von Gruppen und die Abhängigkeit des pädagogischen Geschehens von soziokulturellen Strukturen verstehen und daraus das eigene pädagogische Handeln verantworten lernen.
Die Schülerinnen und Schüler sind in die Kulturanthropologie und in die Geschichte der Pädagogik soweit einzuführen, daß sie eigenständig und kritisch zu ihrer aktuellen beruflichen Situation Stellung nehmen und ihren Standort innerhalb der jeweils vorherrschenden pädagogischen Strömungen beziehen können.
Sie sollen grundlegende Voraussetzungen für folgende Handlungsebenen erwerben: Zielsetzungs-, Begründungs- und Entscheidungskompetenz in unterschiedlichen pädagogischen Situationen; Verständnis von didaktisch-methodischen Zusammenhängen; Beurteilungskriterien für Erziehungs- und Bildungsmittel; Fähigkeit zur Reflexion über die Wirksamkeit von pädagogischen Maßnahmen, von Projekten und Programmen, insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung der pädagogischen Situationen im Kindergarten.
Im Bereich der Philosophie sind die Schülerinnen und Schüler mit wesentlichen Problemen und deren Lösungsversuchen unter besonderer Berücksichtigung ihrer Relevanz für pädagogische Fragestellungen und Zielsetzungen bekannt zu machen. Sie sind zum selbständigen Denken und zur kritischen Auseinandersetzung mit Wertsystemen und Normen menschlichen Seins in verschiedenen Kulturen und Epochen hinzuführen, um zu einem eigenen Welt- und Menschenbild zu gelangen.
Der gesamte Unterricht soll zur Achtung der Würde des Menschen und seiner Entwicklung, zu Toleranz, zur Wertschätzung menschlicher Leistungen führen und in der Begegnung mit dem Kind, seinen Eltern und Erziehern den entsprechenden Niederschlag finden. Er soll weiters den Zugang zu wissenschaftlichen Untersuchungen erschließen und zum selbständigen Bildungserwerb befähigen.
Einblicke in humanwissenschaftliche Fachliteratur sollen die Schülerinnen und Schüler zu vertiefter Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Ergebnissen und zu selbständigem Bildungserwerb befähigen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Erstes Kennenlernen und Abgrenzen des Unterrichtsgegenstandes Pädagogik. Die Stellung der Pädagogik in den Humanwissenschaften. Das Verhältnis von Theorie und Praxis in der Pädagogik.
Erwerben von grundlegenden Kenntnissen über das Spiel (Psychologie des Spiels: Begriff, Arten, Entwicklung; Pädagogik des Spiels:
Erziehung zum Spiel, Erziehung und Bildung durch das Spiel).
Beobachten von Kindern (mit genau umschriebener Aufgabenstellung) als Grundlage für das Erarbeiten von pädagogisch relevanten Beobachtungskriterien. Sensibilisierung für die Bedeutung der Wechselwirkung von Erzieherverhalten und Verhalten der Kinder durch Interpretation aktueller Erlebnisse und eigener Erfahrungen.
Gewinnen von Einblicken in die Komplexität des Erziehungsgeschehens (konstituierende Momente, Vielfalt der im Erziehungsfeld wirkenden Kräfte). Ausdrucks- und Darstellungsmöglichkeiten des Kleinkindes.
Vertrautwerden mit grundlegenden Fachausdrücken und Begriffen, ausgehend von konkreten Situationen, sowie Anbahnen des Verstehens berufsbezogener Fachsprache und der Kontakte mit berufsrelevanter Fachliteratur. Im Zusammenhang damit Auseinandersetzung mit logisch-theoretischen Denkprozessen.
Entwicklungspsychologie des Kindes bis zum Schulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen als Voraussetzungswissen für pädagogisches Handeln und Verstehen. Biologische Grundlagen der menschlichen Entwicklung und des Verhaltens, der Erziehung und Bildung. Grundlegende Begriffe der Ethologie. Hinweise auf Auffälligkeiten in der Entwicklung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Psychologie unter Einbeziehung der wichtigsten Erkenntnisse der Allgemeinen Psychologie, der Sozialpsychologie, der Motivationspsychologie, der Lernpsychologie, der Tiefenpsychologie ua. Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogischen Soziologie:
Individuum und Gruppe (Gruppenbildung, Gruppenprozesse, Gruppenstrukturen); Individuum und Gesellschaft (Individuation, Personalisation, Sozialisation, Enkulturation); soziale Rollen und soziale Schichten. Die Familie und ihre Funktionen. Institutionen (Organisation) der Erziehung und Bildung.
Grundbegriffe und Grundprobleme der Pädagogik: Erziehung und Bildung, deren Motive und Ziele; Erziehungsmittel und -maßnahmen; Autorität und Erziehung; pädagogische Haltung und Einstellungen, Erziehungsstile. Pädagogische Analyse und Interpretation von Situationen, Beziehungen und Prozessen in der Familie und in Institutionen der Kleinkinderziehung sowie Erarbeiten von Beurteilungsansätzen für pädagogisches Handeln. Rollenbild und Selbstverständnis des Kleinkindpädagogen.
Intensivierung des Kontaktes mit Medien: Fachzeitschriften, einfache humanwissenschaftliche Lektüre, einschlägige Angebote im audiovisuellen Bereich.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit je Semester.
- 3. und 4. Semester:
Entwicklung, Erziehung, Unterricht und Bildung des Kindes im Grundschulalter; Verlauf und Bedeutung der Entwicklung in allen Bereichen; charakteristische Unterschiede zwischen Kleinkind und Schulkind. Einblick in Lehrplan und Unterrichtsmethoden der Vorschulstufe und der Grundschule, insbesondere der 1. und 2. Klasse.
Überblick über Entwicklung Erziehung und Bildung in Vorpubertät, Pubertät und Jugendalter. Phasen des Erwachsenenalters.
Erziehung und Bildung als kulturelles, gesellschafts- und zeitbedingtes Geschehen; Einblick in die Kulturanthropologie.
Zielsetzungen des pädagogischen Handelns; Erfassen von Erziehung und Bildung im Hinblick auf die Rangordnung der Ziele; Verwirklichung von Zielen.
Prinzipien des Verhaltenstrainings, der Gesprächsführung und der Teamarbeit.
Aufbau des Bildungswesens in Österreich einschließlich der Erwachsenenbildung. Bedeutung und Aufgaben der Erziehung und Bildung im Kindergarten (einschließlich Vor- und Frühformen) im Wandel der Zeit und der Gesellschaft unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Erfordernisse. Kennenlernen verschiedener pädagogischer Ansätze für die Arbeit im Kindergarten. Gegenwärtig bestehende alternative Betreuungsformen für Klein- und Vorschulkinder. Im Sinne der Vergleichenden Erziehungswissenschaft bzw. Pädagogik Aufzeigen von Aufbau und Organisation der Kleinkind- und Vorschulbetreuung im Ausland an Hand ausgewählter Beispiele. Aufgaben einer interkulturellen Erziehung und Bildung (Kinder von Minderheiten im Kindergarten sowie das pädagogische Problem der Mehrsprachigkeit).
Sozialpädagogische Einrichtungen.
Kritische Auseinandersetzungen mit sozialen Rollen und Schichten; die gesellschaftliche Verantwortung des Erziehers und seine standespolitische Stellung.
Psychohygiene, insbesondere im Hinblick auf das künftige Berufsfeld.
Angemessene Beherrschung von Fachausdrücken der berufsrelevanten Humanwissenschaften.
Beurteilungskriterien für Fachliteratur. Auseinandersetzung mit Forschungsliteratur, insbesondere mit Ergebnissen aus Forschungsarbeiten zur institutionellen Kleinkinderziehung. Gebrauch von berufsrelevanten Medien.
Vertiefende Zusammenschau wesentlicher humanwissenschaftlicher Erkenntnisse an Hand von Fallstudien und Modellen unter pädagogischem Aspekt. Strukturierung der Zusammenhänge im Hinblick auf eigenständiges Darstellen, Begründen und Handeln der Schülerinnen und Schüler. Aufarbeiten von Erziehungsproblemen: Bedeutung, Ursachen, mögliche Hilfestellungen und Prophylaxe.
Konstituierende Faktoren der Persönlichkeitswerdung im Spannungsfeld der individuell-biographischen, institutionellen und epochalen Gegebenheiten. Die Bedeutung der kreativen Lebensgestaltung.
Die Vielfalt der Medien, ihr Einfluß auf die Gesellschaft und ihr Stellenwert als Erziehungs- und Bildungsmittel. Information, Kommunikation, Manipulation.
Pädagogische Aussagesysteme. Einblicke in die Geschichte der Pädagogik, Strömungen in der Gegenwart; Auseinandersetzung mit Vertretern pädagogisch relevanter wissenschaftlicher Richtungen insbesondere mit solchen der Kleinkind- und Vorschulpädagogik sowie Initiatoren institutionalisierter Kleinkinderziehung.
Methoden der wissenschaftlichen Individualitätserfassung; Persönlichkeitstheorien als Versuch zur Erfassung des Menschen und als Hilfe bei der Bewältigung von pädagogischen Aufgaben.
Kooperation mit Erwachsenen, insbesondere mit Eltern, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Berufsfeld, Lehrerinnen und Lehrern, Behördenvertretern; Möglichkeiten und Grenzen der Zusammenarbeit; im Zusammenhang damit Gesetzmäßigkeiten gruppendynamischer Prozesse.
Erwachsenenbildung: Zielsetzungen, Prinzipien, Inhalte, im Hinblick auf die Persönlichkeitsentfaltung, die berufliche Weiterbildung und die Elternbildung.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit je Semester.
Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen oder nur stoffbeschränkten Philosophieunterricht aufweist, zusätzlich:
- 1. und 2. Semester:
Die Eigenart philosophischer Fragestellung; Zugänge zum Philosophieren.
Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen. Hinweise auf das Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur (Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie) und zu Wirtschaft und Politik.
Das Problem der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis: Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen). Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus). Grundbegriffe der Metaphysik, Wahrheitstheorien.
Wesentliche Dimensionen der Sprache: Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier. Repräsentationsleistung der Sprache. Sprachhandlung und Sprechakt. Funktion der Sprache für die kulturelle, soziale und politische Differenzierung. Sprache und Lebensform.
Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis: Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik, Deduktion, Induktion. Definieren; Argumentieren.
Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis: Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.
Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten. Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.
Einzelne philosophische Problemstellungen:
Der Zusammenhang von Wert, Norm und Lebensform: Das Problem der Freiheit, das Problem des Guten. Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsnormen (interkulturelle Vergleiche). Die Frage nach dem geglückten Leben.
Die Problematik des Begründens von Werten und Normen: Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.
Institution und Moral: Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
Fragen der philosophischen Anthropologie: Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten. Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen. Die Frage nach dem Wesen des Menschen; die Frage nach Sinn und Ziel der menschlichen Existenz.
Didaktische Grundsätze:
Der Pädagogikunterricht im Kolleg für Kindergartenpädagogik soll die Absolventen höherer Schulen von ihren gewohnten theoretischen Ansätzen zu handlungsorientierten Denkstrukturen und zur verstärkten Reflexion über eigenes und fremdes Verhalten führen.
Daher soll der schülerzentrierte bzw. erfahrungsorientierte Unterricht in Pädagogik die Schülerinnen und Schüler befähigen, die gewonnenen Erkenntnisse und Einsichten in das praktische erzieherische Tun umzusetzen sowie das pädagogische Geschehen im Hinblick auf seine Strukturen und Gesetzmäßigkeiten zu durchschauen.
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematik an, sondern sollen sich am Erfahrungs- und Erlebnishintergrund der Schülerinnen und Schüler orientieren. Dabei sind die jeweiligen Gegebenheiten der Klassengemeinschaft im Hinblick auf soziales Lernen zu berücksichtigen und entsprechende Hilfen zur Aufarbeitung von Konflikten anzubieten.
Die methodische Gestaltung des Unterrichtes hat auf das höhere Abstraktionsniveau der Schülerinnen und Schüler sowie auf fächerübergreifende Themenkreise Bedacht zu nehmen. Scheinbare Wiederholungen von Lehrstoffeinheiten erklären sich aus der Tatsache, daß der Unterrichtsgegenstand Pädagogik als aufbauendes Fach zu betrachten ist; daher sind bestimmte Stoffgebiete fortschreitend auf einer jeweils höheren Ebene zu erläutern.
Repräsentative Fachliteratur ist heranzuziehen und kritisch auszuwerten. Dabei ist auf eine individuelle humanwissenschaftliche wie berufsrelevante Bibliographie Bedacht zu nehmen.
Die Konkretisierung des Pädagogikunterrichtes ist fallweise durch einschlägige Lehrausgänge und Hospitationen zu sichern.
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Pädagogik, Didaktik, Heil- und Sonderpädagogik sowie Kindergartenpraxis zu gewährleisten, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten.
Dem schülerzentrierten bzw. erfahrungsorientierten Ansatz entsprechend sind Initiativen der Schülerinnen und Schüler anzuregen, aufzugreifen und in das Unterrichtsgeschehen zu integrieren. Gleichzeitig soll nicht versäumt werden, Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung des Lehrstoffes vorzugeben. Dabei sind die Schülerinnen und Schüler zum sachgerechten Formulieren anzuleiten. Hinsichtlich der Beobachtungsaufgaben ist die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern der Unterrichtsgegenstände Deutsch (Slowenisch, Kroatisch, Ungarisch), Didaktik und Kindergartenpraxis sowie mit den Kindergärtnerinnen und Kindergärtnern der Übungs- und Besuchskindergärten anzustreben. Die Formulierung des Lehrstoffes in Lernzielen weist darauf hin, daß der Pädagogikunterricht im ersten Semester vor allem die Aufgabe hat, die Hinführung der Schülerinnen und Schüler zum Sehen und Verstehen kindzentrierter prozeßhafter Abläufe zu gewährleisten.
Parallel zur Vermittlung des entsprechenden Sachwissens sind stets Hilfen und Anregungen für die Anwendung des theoretischen Wissens auf die praktische Arbeit im Kindergarten zu geben; bei konkreten Anlässen sind Anleitungen zum Verstehen des Kleinkindes und zum kritischen Wahrnehmen des eigenen Erzieherverhaltens zu geben. Dabei ist deutlich zu machen, daß der pädagogische Gesichtspunkt das Wissen um Grundtatsachen aus Pädagogischer Psychologie, Pädagogischer Soziologie und Philosophie voraussetzt.
Bezüglich der biologischen Grundlagen der Entwicklung, Erziehung und Bildung ist auf den Kenntnissen aus der Biologie und Umweltkunde aufzubauen; bezüglich einer eingehenden Darstellung der Auffälligkeiten in der Entwicklung und des Erarbeitens von spezifischen Erziehungsmaßnahmen ist auf den Unterrichtsgegenstand Heil- und Sonderpädagogik zu verweisen.
Die Schülerinnen und Schüler sind zur mündlichen und schriftlichen Darstellung von pädagogischen Sachverhalten und Problemen unter richtiger Verwendung von Fachausdrücken anzuleiten. Die schriftlichen Arbeiten haben sich auf berufsspezifische pädagogische Fragestellungen zu beziehen.
Ab dem 4. Semester ist besonderer Wert darauf zu legen, die Schülerinnen und Schüler zum integrativen Verstehen komplexer Prozesse aus der Sicht verschiedener Fachrichtungen zu führen, wobei der Pädagogik die Funktion einer Vermittlungswissenschaft zukommt. Darauf aufbauend sollen sich die Schülerinnen und Schüler darin üben, ursächliche Zusammenhänge im Verhalten der Kinder bzw. im pädagogischen Geschehen aufzufinden sowie die Möglichkeiten und Grenzen erzieherischer Maßnahmen zu erkennen.
Der Unterricht hat die Aufgabe, das erworbene Wissen der Schülerinnen und Schüler zu vertiefen
- durch seminaristisches Arbeiten (individuelle Arbeiten, Partner und Gruppenarbeiten unter Betonung der Selbständigkeit und der Eigenständigkeit);
- durch Anleitung zum Erfassen von aktuellen Problemstellungen, zur differenzierten Auseinandersetzung mit diesen, um eigenständige Problemlösungen entwickeln zu können (dabei ist den Schülerinnen und Schülern die Effektivität von gruppendynamischen Prozessen sowie die Rolle des Gruppenleiters für die Bewältigung von Konflikten und Problemen in der Gruppe bewußtzumachen);
- durch Projektaufgaben auch unter Ausnützung der Konzentration von Unterrichtsgegenständen (dabei ist auf die Motivierung der Schülerinnen und Schüler zur späteren selbstverantwortlichen Weiterbildung hinzuarbeiten).
Beim zusätzlichen Philosophieunterricht 1. und 2. Semester für Schülerinnen und Schüler, für die der Lehrstoff nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, ist nicht sosehr auf die Anhäufung von Kenntnissen, sondern vielmehr auf die Weckung und Förderung des Interesses an der Philosophie, den Erkenntnissen der Psychologie und Soziologie Wert zu legen. Systematische Philosophiegeschichte wird nicht gelehrt. Der problemgeschichtliche Aspekt gibt die Möglichkeit, auf bedeutende Denker, insbesondere auf deren pädagogische Ansätze, hinzuweisen.
HEIL- UND SONDERPÄDAGOGIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, die Schülerinnen und Schüler mit den Grundtatsachen der Heil- und Sonderpädagogik vertraut zu machen, um eine offene und tolerante Haltung Behinderten gegenüber sowie Interesse für deren Bedürfnisse und Probleme zu wecken.
Die biologischen, psychologischen und soziologischen Voraussetzungen der Entstehung von Behinderungen sind in ihren Grundzügen so zu vermitteln, daß die Schülerinnen und Schüler die Bedeutung nicht nur der einzelnen Faktoren, sondern auch des Zusammenwirkens mehrerer Faktoren (multifaktorielle Bedingtheit) im Hinblick auf den Umfang und die Schwere der Beeinträchtigung erkennen.
Weiters sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, Auffälligkeiten in der Entwicklung einzelner Kinder, die in Regelinstitutionen anzutreffen sind, wahrzunehmen, um die ehest mögliche Vorstellung bei Fachkräften zu veranlassen. Die Schülerinnen und Schüler sind für die Möglichkeiten der Integration Behinderter derart aufzuschließen, daß sie deren Voraussetzungen und Grenzen abzuschätzen wissen, um einerseits entsprechende individuelle Zielsetzungen aufbauend zu planen und zu realisieren und andererseits mit Fachkräften zusammenzuarbeiten.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Wichtige Grundbegriffe und -probleme der Heil- und Sonderpädagogik. Überblick über Arten und Ursachen von Behinderungen (multifaktorieller Erklärungsansatz).
Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens: Störungen der Selbststeuerung; Kontakt- und Einordnungsschwierigkeiten; Aktivitätsstörungen; Aggressivität; Angst; neurotische Verhaltensweisen.
Auffälligkeiten im Bereich der Psychosomatik: Bewegungsunruhe, Einnässen, Einkoten, Schlafstörungen, Eßstörungen, Erbrechen ua. Erkennen der Auffälligkeiten, Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Teilleistungsstörungen im Bereich der Motorik (Grobmotorik, Feinmotorik). Teilleistungsstörungen der Wahrnehmung (optisch, akustisch, taktil-kinästhetisch) und der Sprache.
Hirnfunktionsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten (Konzentration, Ausdauer, Aufmerksamkeit, Hyperaktivität, Kontaktschwäche ua.).
Sehbehinderung, Hörbehinderung, Sprachbehinderung und Sprachentwicklungsverzögerungen.
Sensibilisieren für das Erkennen von verschiedenen Teilleistungsstörungen und der sich daraus ergebenden Schwächen; Möglichkeiten der Frühförderung, Maßnahmen und Hilfen im Kindergarten in Abgrenzung zur Therapie.
Fragen der Integration in Familie, Regelinstitutionen, Sonderinstitutionen, Beruf, Freizeit und Gesellschaft sowie Formen der Verwirklichung der Integration (Koexistenz, Koedukation, Kooperation, Integration) an Hand konkreter Beispiele; subjektive und objektive Chancen und Grenzen der Integration.
Überblick über heil- und sonderpädagogische Einrichtungen, Teamarbeit in der Heil- und Sonderpädagogik.
Die Situation der Eltern von Kindern mit besonderen Bedürfnissen; Aufgaben der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner im Hinblick auf Psychohygiene.
Didaktische Grundsätze:
Zu den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Didaktik, Kindergartenpraxis und Gesundheitslehre sind Querverbindungen herzustellen, um den Schülerinnen und Schülern die meist nur graduellen und nicht prinzipiellen Unterschiede zwischen normaler und auffälliger Entwicklung bewußtzumachen. Dadurch soll auch die Gefahr vermieden werden, daß das einschlägige Fachwissen zu vorschnellen, eigenmächtigen Diagnosestellungen verleitet und Vorurteile hervorruft.
Der Unterricht soll Demonstrationen mit Fallbesprechungen (unter Einbeziehung der Medien) gemäß dem Prinzip des Individualisierens miteinschließen. Ebenso ist der Standpunkt zu betonen, daß in erster Linie das Kind und nicht die Behinderung Beachtung verdient. Der Gefahr der zu einseitigen Betrachtung ist durch Hervorhebung der multifaktoriellen Bedingtheit von Symptomen und deren möglicher Mehr- bzw. Vieldeutigkeit zu begegnen. Durch das Sachwissen soll auch eine emotionale sowie ethisch-sittliche Haltung des Respektes und der Toleranz gegenüber „anderen“ geübt und gefestigt werden.
Für manche Schülerinnen und Schüler kann der Unterricht in Heil- und Sonderpädagogik Entscheidungshilfe bieten und Motivation sein für eine weitere Ausbildung zum/zur Sonderkindergärtner/in.
DIDAKTIK
(insbesondere Didaktik der Kindergarten- und Vorschulerziehung)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in der „Didaktik“ soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, auf Grund der Kenntnisse der Erziehungs- und Bildungsziele und der Voraussetzung für die verschiedenen Lernprozesse im Kindergarten, die Erziehungs- und Bildungsarbeit zu planen, Methoden zu entwickeln und auf ihre Wirksamkeit hin zu reflektieren, wobei sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte zu berücksichtigen sind.
Die Kenntnis des sachlogischen Aufbaues des Bildungsgutes soll Auswahl und Aufbau von Methoden für die pädagogische Arbeit im Kindergarten sichern.
Durch Einsicht in die Faktoren des Bildungsgeschehens sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, eigenverantwortlich eine entsprechende Auswahl von Inhalten und Zielen für die pädagogische Arbeit im Kindergarten zu treffen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnis über eine entsprechende Anzahl von Bildungsmitteln besitzen. Sie sollen dazu geführt werden, Erziehungs- und Bildungsmittel kritisch auszuwählen und gezielt einzusetzen.
Um Lernprozesse wirkungsvoll auslösen und aufrechterhalten zu können, sollen die Schülerinnen und Schüler mit vielfältigen Möglichkeiten der Motivation vertraut gemacht werden.
Durch das Prinzip der Reflexion sollen sie befähigt werden, die Sachrichtigkeit und Wirksamkeit von Methoden für verantwortliches Handeln im Kindergarten zu überprüfen.
Die Kenntnis verschiedener Kommunikationsformen und -möglichkeiten soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, Interaktionsprozesse zu verstehen und zu fördern. Durch Interpretation des gebotenen Bildungsgutes und der persönlichen Erfahrung soll die Bereitschaft geweckt werden, die Eigenständigkeit des Kindes durch eine positive emotionale Führung zu entfalten.
Die Einsicht in die Komplexität des Erziehungsgeschehens im Kindergarten soll die Schülerinnen und Schüler letztlich dazu befähigen, Planungsaufgaben zu bewältigen, flexibel in der Wahl des Angebotes zu sein, Schwierigkeiten und Probleme von der Ursache her zu analysieren, Grenzen der eigenen Kompetenz und Delegierungsaufgaben wahrzunehmen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Einführung in die Didaktik der Kindergartenerziehung Information über die Kindertagesheime, insbesondere Institution
Kindergarten.
Kennenlernen und Gestalten von Bildungsmitteln zur Kontaktanbahnung, zur Initiierung und Förderung von Spiel- und Arbeitsprozessen. Exemplarisches Angebot von Methoden zur Förderung von Prozessen in den einzelnen Spiel- und Arbeitsbereichen. Hinweise für das Schaffen von Voraussetzungen für die Motivation von Kindern.
Vermittlung von Methoden zur Förderung von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen der Kinder unter Berücksichtigung von Situationen, die auf aktuellen Erlebnissen basieren und eine realitätsbezogene Auseinandersetzung fordern. Auseinandersetzung mit den Erziehungs- und Bildungszielen anhand exemplarischer Angebote.
Kenntnis von Materialien und Bildungsmitteln für sprachliche und musikalische Angebote im Kindergarten. Kennenlernen von Spielen zur Förderung von Bewegung und Geschicklichkeit, Wahrnehmungsdifferenzierung und Gedächtnisleistungen; Einführung in Regelspiele für den sozialen Lernbereich, Erleben einfacher Gestaltungsaufgaben zur Förderung der kindlichen Kreativität.
Kriterien für die Beurteilung von Bildungsmitteln und Medien.
Vertrautwerden mit Berufsliteratur sowie Gewöhnung an eine berufsspezifische Fachsprache.
Im Zusammenhang mit dem Kennenlernen von Materialien Aufbau des Verstehens didaktischer Prinzipien für kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse. Aufzeigen von didaktischen Möglichkeiten, Kinder zu eigenständigem Handeln zu führen.
Auseinandersetzung mit den Bildungs- und Erziehungszielen der Arbeit im Kindergarten.
Kennenlernen der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen, anhand konkreter Beispiele: Lage des Kindergartens; die vielfältigen Bedingungen der Gruppenstruktur; Situierung und Gestaltung einzelner Spiel- und Arbeitsbereiche unter Berücksichtigung ihrer Funktion und ihrer gegenseitigen Abhängigkeit, Materialangebote für die einzelnen Spiel- und Arbeitsbereiche im Gruppenraum und im Freien. Zeitstruktur, insbesondere Tages-, Wochenrhythmus, Konzentrations- und Erholungsphasen der Kinder, Jahresablauf; Wechselwirkung von Spiel- und Arbeitsprozessen sowie Sozialformen. Information über weitere Erziehungsinstitutionen für Kleinkinder.
Beobachtung als Voraussetzung für verantwortungsbewußtes pädagogisches Handeln in der Praxis. Durch Beobachtungsaufgaben erste Erhebungen, insbesondere von kindlichen Verhaltensweisen in einer bestimmten Situation und von unterschiedlichem Verhalten einzelner Kinder. Daraus resultierend Verständnis für die Komplexität kindlicher Lernprozesse. Exemplarisches Aufzeigen der Bedeutung der Motivation.
Reflexionen über den Einfluß des Erzieherverhaltens, etwa hinsichtlich verschiedener Interaktionsprozesse in der Gruppe (Beobachtungsaufgaben).
Möglichkeiten, die Bildungsarbeit im Kindergarten für Eltern
transparent zu machen; Modelle der Zusammenarbeit.
Schriftliche Arbeiten:
Eine einstündige Schularbeit pro Semester.
- 3. und 4. Semester:
Strukturierung der Bildungsangebote zur Förderung der verschiedenen Persönlichkeitsbereiche des Kindes. Einsicht in die Komplexität des Aufbaus von Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnissen durch verschiedene Medien. Didaktischer Aufbau von Bildungsangeboten unter dem Aspekt der Entwicklungsgemäßheit und der individuellen Begabungsvarianten. Aufzeigen von Möglichkeiten auf Spezialinteressen von Kindern einzugehen.
Kenntnis entwicklungsgemäßer Methoden für die Förderung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren unter Berücksichtigung von kompensatorischen Maßnahmen für Kinder mit Entwicklungsrückständen.
Methoden zur Förderung von Kindern mit Spezialbegabungen. Förderung von Kindern mit speziellen Bedürfnissen; Probleme der Integration im Regelkindergarten.
Didaktische Gesichtspunkte für den Aufbau von Fähigkeiten zur Bewältigung der Lernangebote in der Bildungsinstitution Schule, insbesondere für das Erlernen von Kulturtechniken, für neue Anforderungen im Lern- und Leistungsverhalten, für die Sozialisation in der Schulklasse, unter Bezugnahme auf die Lehrpläne der Grundschule, insbesondere der Vorschulstufe.
Kenntnis von Faktoren, die die Auswahl von Erziehungs- und Bildungszielen beeinflussen: insbesondere Zielvorstellungen, wie sie in den geltenden Kindergartengesetzen der Länder bzw. in vorliegenden Bildungsplänen formuliert sind; Abhängigkeit bildungspolitischer Trends von gesellschaftlichen Problemen und wissenschaftlichen Strömungen; Auseinandersetzung mit Problemen der Gegenwart; Ganzheitlichkeit der Struktur frühkindlicher Lernprozesse; Einfluß der Zusammenarbeit mit den am Erziehungsgeschehen beteiligten Erwachsenen.
Strukturierung der Faktoren, die das Erziehungsfeld Kindergarten beeinflussen; Kenntnis des Wandels von Methoden und Materialien im historischen Zusammenhang unter besonderer Berücksichtigung gegenwärtiger Modelle im In- und Ausland.
Reflexion der Spiel- und Arbeitsprozesse im Kindergarten:
Methodenanalysen, Beobachtung von Reaktionen der Kinder und daraus resultierende Überlegungen für die Individualisierung des Bildungsangebotes, kritische Auseinandersetzung mit dem eigenen Erzieherverhalten; vertiefende Zusammenschau und Strukturierung wesentlicher didaktischer Einsichten und Erkenntnisse anhand von Modellen im Hinblick auf Orientierung in der Umwelt und Bewältigung von aktuellen Situationen.
Auf der Basis von Beobachtung und Reflexion Erarbeiten unterschiedlicher Möglichkeiten der schriftlichen Festlegung geplanter Kindergartenarbeit unter besonderer Berücksichtigung der Ganzheitlichkeit und Erlebnisorientiertheit frühkindlicher Förderung.
Entwicklung langfristiger Programme, die zur Erreichung bestimmter Erziehungs- und Bildungsziele beitragen. Kriterien für den Aufbau einer Jahresplanung.
Formen und Probleme der Zusammenarbeit mit Erwachsenen: Einführung in Methoden der Erwachsenenbildung, insbesondere für die Kooperation mit Eltern, Hilfen für Gesprächsführung, Anwendung von gruppendynamischen Erkenntnissen für Methoden der Zusammenarbeit; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen; Möglichkeiten der Anwendung von Methoden des Verhaltenstrainings.
Kenntnis der administrativen Aufgaben im Kindergarten im Hinblick auf die geltenden Landesgesetze. Dienstrechte und Pflichten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Auswahl und Aufbau des Lehrstoffes streben keine strenge Systematisierung an, sondern orientieren sich am Erlebnishintergrund und an den konkreten Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler im Kindergarten. Das Prinzip der aufbauenden, kontinuierlichen Strukturierung sollte für die Aufbereitung der Lehrinhalte im Fach Didaktik charakteristisch sein.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll daher die Selbsttätigkeit der Schülerinnen und Schüler vorrangig einbeziehen. Dabei ist die Bedeutung der Motivation für das eigene Handeln bewußt zu machen, um die Transferwirkung hinsichtlich der Kleinkinderziehung zu ermöglichen.
Die Fähigkeit zur Reflexion soll durch die kontinuierliche Überprüfung der Sachrichtigkeit und Effektivität des jeweiligen pädagogischen Handelns entfaltet werden. Dies soll als Voraussetzung gesehen werden, um die Komplexität des Erziehungsgeschehens zu verstehen. Dadurch soll die Bereitschaft zur Veränderung im Sinne der Dynamik des Erziehungsprozesses entfaltet werden.
Für das Sammeln von Information und als Hilfe für eigenständiges Arbeiten und kritische Auseinandersetzung mit verschiedenen didaktisch-methodischen Modellen ist die Verwendung einschlägiger Fachliteratur jeweils zu sichern. Fachbezogene Lehrausgänge mit dem Ziel der Veranschaulichung einzelner didaktischer Modelle und verschiedener pädagogischer Institutionen sollen angeboten werden.
Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen, die den sachlogischen Aufbau des Bildungsgutes lehren bzw. zur Vorbildung der Schüler/innen sind herzustellen. Insbesondere ist eine enge Verbindung zu den Unterrichtsgegenständen Kindergartenpraxis, Pädagogik sowie Heil- und Sonderpädagogik zu sichern.
Die Lehrerinnen und die Lehrer sollen den Schülerinnen und Schülern ihre Wahl entsprechender Methoden transparent machen, dabei sollen sie sowohl das Prinzip der Methodenfreiheit als auch das der Methodengerechtheit beispielhaft vertreten.
Insbesondere im 1. und 2. Semester soll der methodische Ansatz sich vor allem am Prinzip der Selbsterfahrung orientieren. Über das eigene Erleben können die Schülerinnen und Schüler die Abhängigkeit des Handelns von der Emotionalität und auch die Bedingung für kreatives Denken und Gestalten erfahren.
Die jeweilige Aufgabenstellung soll an konkrete Situationen anknüpfen, um die Transferwirkung auf die pädagogische Arbeit im Kindergarten vorzubereiten. Dazu können auch schriftliche Erhebungsprotokolle von engumrissener Aufgabenstellung beitragen.
Durch das Angebot qualitativ hochwertigen Materials soll eine Sensibilisierung der Schülerinnen und Schüler hinsichtlich der Qualität der Bildungsmittel grundgelegt werden.
Aufbauend auf die ersten Erfahrungen sollen Ansätze für eine ausbaufähige Strukturierung durch exemplarische Angebote der Lehrinhalte angestrebt werden. Das Prinzip des Lernens am Modell soll als Grundlage für die praktische Arbeit im Kindergarten dienen. Über das Kennenlernen verschiedener Faktoren, die das Erziehungsgeschehen im Kindergarten beeinflussen, soll die spontane Gestaltungsfreude und Improvisationsbereitschaft der Schülerinnen und Schüler angeregt werden. Sie sollen dadurch befähigt werden, Probleme durch Veränderung zu bewältigen. Zur Förderung der Kritikfähigkeit sollen verschiedene Techniken der Selbstbeobachtung, etwa Videoanalysen und Rollenspieltechniken, angeboten werden. Die Verwendung von Fachliteratur ist zu fördern.
Speziell ab dem 3. Semester sind die didaktischen Grundsätze für die vorangegangenen Semester mit dem Ziel der Strukturierung fortzusetzen.
Auf die sprachliche Treffsicherheit bei der Formulierung von verschiedenen pädagogischen Aufgabenstellungen und von Erziehungs- und Bildungszielen ist zu achten.
Für die kontinuierliche Differenzierung und Erweiterung von Beobachtungsaufgaben soll der Einsatz von Medien geübt und die größere Effektivität eines Arbeits- und Lernprozesses durch die Anwendung verschiedener Lernstrategien erfahren werden.
Um die Möglichkeit der Selbsterfahrung zu sichern, ist ein Angebot von Übungen für die Kontaktanbahnung und Kooperation, wie Interaktionsspiele, Methoden der Gesprächsführung ua., in Übereinstimmung mit den Lehrinhalten der ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen, notwendig.
Für die Bearbeitung von Projektaufgaben sind Methoden der Teamarbeit und kommunikative Techniken als Grundlage zu empfehlen. Angebote von Übungen für die Selbsterfahrung im Hinblick auf Methoden des Verhaltenstrainings und Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen sind durch Stundenzusammenlegung geblockt anzubieten, allenfalls als fächerübergreifendes Seminar, unter Einbeziehung von Experten.
Für das Verständnis der Methoden zur Bewältigung diverser Sonderprobleme im Kindergarten ist eine enge Zusammenarbeit mit den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen anzustreben.
Als Vorbereitung für den Aufbau und die Gestaltung einer Facharbeit sind entsprechende Techniken zu vermitteln. Dabei ist auf die Einsatzmöglichkeit diverser Medien hinzuweisen.
KINDERGARTENPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten dem jeweiligen Stand der Didaktik entsprechend zu gestalten, die Zusammenarbeit mit den Eltern zu pflegen sowie die sonstigen Berufsaufgaben zu bewältigen. Im Hinblick darauf müssen jedenfalls alle Bereiche des Lehrstoffes erarbeiten werden, die eine umfassende Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten ermöglichen. Sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte sind dabei zu berücksichtigen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Hospitieren und Teilnehmen an Initiativen und Aktivitäten der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sowie Mitwirken an Spielprozessen der Kinder im Kindergarten. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Materialien und Bildungsmitteln bekannt gemacht und ein Einblick in kindliche Spiel- und Arbeitsprozesse vermittelt werden.
Einüben wünschenswerten Erzieherverhaltens.
Übungen zur Elternarbeit. Teilnahme an der Planung und Durchführung
von Vorhaben der Zusammenarbeit mit den Eltern.
Durchführung eigenständiger, planmäßiger Beobachtung und Hinweise für zweckmäßige Aufzeichnung für die Reflexion.
An Beispielen sorgfältig geplanter Angebote sollen die Schülerinnen und Schüler in der konkreten Situation Möglichkeiten und Auswirkungen didaktischen Tuns und erzieherischen Handelns beobachten und erfahren können.
Bereits im ersten Semester Hospitieren im Kindergarten mit spezieller Aufgabenstellung und erstes praktisches Arbeiten in verschiedenen Sozialformen. Dabei sollen die Schülerinnen und Schüler einerseits auf kindliches Verhalten in bestimmten Situationen, andererseits auf weitere Faktoren, welche die Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten beeinflussen, aufmerksam gemacht werden, auch im Hinblick auf das Spiel im Freien.
Anleitung zur Erstellung und Auswertung mündlicher und schriftlicher Berichte.
In enger Verbindung mit dem Hospitieren und Praktizieren sowie den Anforderungen der Didaktik Aufbau systematischer und ausbaufähiger fachspezifischer Sammlungen.
Einführung in die Kindergartenarbeit und deren Planung. Besuche in verschiedenen Kindergärten.
Eine Praxiswoche im Kindergarten im 1. Semester und zwei Praxiswochen im 2. Semester.
- 3. und 4. Semester:
Praktizieren in Kindergärten bei Steigerung der Selbständigkeit hinsichtlich kurz- und langfristiger Planung der Erziehungs- und Bildungsarbeit im Kindergarten. Eigenständigkeit in der verantwortungsbewußten Führung einzelner Kinder bzw. der Kindergruppen. Fallweise Hospitieren mit konkreter Aufgabenstellung und schriftlichen bzw. mündlichen Berichten als Grundlage einschlägiger Praxisanalysen.
Weiterführung der Elternzusammenarbeit.
Einblick in administrative Arbeiten im Kindergarten.
Bekanntmachen mit der Nahtstellenproblematik hinsichtlich des Übertritts vom Kindergarten in die Grundschule bzw. Vorschulstufe.
Besuch von Sonderkindergärten und ähnlichen Einrichtungen.
Mit steigernder Anforderung weitgehend selbständiges Praktizieren in Kindergärten nach eigenständiger, methodengerechter Planung.
Vertiefte Auseinandersetzung mit verschiedenen Formen der schriftlichen Planung und deren Realisierung im Kindergarten.
Befähigung zur gezielten Förderung einzelner Kinder, insbesondere verhaltensauffälliger oder leicht behinderter Kinder, Kinder mit Entwicklungsrückständen oder mit Spezialbegabungen.
Einblick in Möglichkeiten effizienten Einsatzes der Kindergartenassistenz und Teamarbeit in Planung und Gestaltung der Praxis sowie in die Aufgaben, die mit der Leitung eines Kindergartens verbunden sind.
Fallweises Hospitieren mit dem Ziel einer vertieften Einsicht und Zusammenschau hinsichtlich didaktischer Aspekte der Kindergartenarbeit einerseits und des Ablaufes von Gruppenprozessen andererseits.
Auseinandersetzung mit den verschiedenen Kriterien der Aufgabenbereiche und der Berufsleistung der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner.
Je zwei Praxiswochen im Kindergarten mit dem Ziel selbständiger Arbeitsplanung und Arbeitsgestaltung im 3. und 4. Semester.
Didaktische Grundsätze:
Um die notwendige Konzentration der Pflichtgegenstände Kindergartenpraxis, Didaktik und Pädagogik (Heil- und Sonderpädagogik) zu sichern, sind Besprechungen der zuständigen Lehrerinnen und Lehrer abzuhalten. Gelegentlich sind auch jene Lehrerinnen und Lehrer anderer Unterrichtsgegenstände mit berufsbezogenen Aspekten sowie die Übungs- und Besuchskindergärtnerinnen und -kindergärtner miteinzubeziehen.
Der Unterricht in Kindergartenpraxis soll von den individuellen Beobachtungen und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Regelmäßige und kritische Analysen der Beobachtung vorbildlich gestalteter Kindergartenarbeit und des eigenen Tuns stellen eine wesentliche Lernvoraussetzung dar.
Die Kindergartenpraxis soll sich an regionalen Gegebenheiten orientieren.
Schülerinnen und Schüler, die den Freigegenstand Slowenisch oder Kroatisch oder Ungarisch besuchen, sollen nach Möglichkeit ab dem
- 3. Semester auch in zweisprachig geführten Kindergärten praktizieren.
Es ist ihnen eine Einführung in diese Form der Kindergartenarbeit zu bieten. Diese Schülerinnen und Schüler haben ab dem 3. Semester jeweils eine der vorgesehenen Praxiswochen, sofern nach Organisation und Ausstattung geeignete Kindergärten vorhanden sind, in einem zweisprachig geführten Kindergarten zu absolvieren. Eine Zusammenarbeit mit der Lehrerin/dem Lehrer der Zweitsprache ist anzustreben.
Um eine besonders enge Wechselbeziehung zwischen Theorie und Praxis zu gewährleisten, sollen die Unterrichtsgegenstände Didaktik und Kindergartenpraxis im 1. und 2. Semester nach Möglichkeit von einer Lehrerin bzw. einem Lehrer unterrichtet werden. Das Blocken von Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist wünschenswert.
Besprechung der Vorbereitung vor und nach dem Praktizieren im Rahmen der jeweils vorgesehenen Wochenstunden, regelmäßige Betreuung der Praxisversuche, individuelle Nachbesprechung und allenfalls das Festhalten der Ergebnisse sollten den Unterrichtsertrag sichern helfen.
Durch Verhaltenstraining - auch unter Verwendung audiovisueller Medien - soll wünschenswertes Erzieherverhalten angestrebt werden.
Die vorgesehenen Praxiswochen sind so vorzubereiten und durchzuführen, daß ihre pädagogische und didaktische Effektivität gewährleistet ist. Besonderer Wert ist auf die begleitende Kontrolle zu legen.
DEUTSCH
(einschließlich Sprecherziehung, Kinder- und Jugendliteratur)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu befähigt werden, das im Deutschunterricht der höheren Schule erworbene Wissen und Können bewußt für die berufliche Tätigkeit der Kindergärtnerin/des Kindergärtners zu nutzen.
Auf die berufsbezogene Pflege von Kommunikationsformen und Sprecherziehung ist besonders zu achten.
Folgende Lehrziele sind zu berücksichtigen:
- Kritische Sprachbetrachtung
- Pflege berufsspezifischer Kommunikationsformen
- Standardsprachliche Kompetenz beim Lesen und Schreiben
- Sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen
- Erkennen sprachlicher Strukturen und ihre Funktion
- Kenntnis von ausgewählten Werken der Kinder- und Jugendliteratur
- Vermittlung von Kriterien zur Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur
- Einsicht in die Bedeutung des Kindergartens für die Verbreitung von adäquater Kinder- und Jugendliteratur (auch im Wege der Elternberatung)
- Bewußtmachen der Mitverantwortung des Kindergartens für die sprachliche und somit soziokulturelle Entwicklung der Kinder
- Einblick in kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Sprecherziehung:
Beachtung der richtigen Atemtechnik, Lautlehre, Anwendung in Sprechtexten mit besonderer Berücksichtigung eines klangvollen Sprechens. Übungen an Beispielen aus der Literatur und aus Kinder- und Jugendbüchern. Beseitigung geringfügiger Sprechdefizite.
Freie Rede, vorbereitetes Sprechen, Sprachakzente, Melodie und Rhythmus, Bedeutung der Pause für richtige Gliederung und Sprachwirkung; praxisbezogenes Sprechen. Mithilfe beim Abbau geringfügiger Sprachfehler bei Kindern.
Kinder- und Jugendliteratur:
Übersicht über die wichtigsten Kategorien der Kinder- und Jugendliteratur. Standardwerke der Kinder- und Jugendliteratur.
Beurteilungskriterien im Hinblick auf sprachliche Gestaltung, sachliche Richtigkeit, Inhalt, pädagogische und soziologische Gesichtspunkte sowie ethische und religiöse Werte.
Das Kinder- und Jugendbuch als literarisches Kunstwerk durch die Einheit von Stoff, Aussage und Form.
Trends und Tendenzen der modernen Kinder- und Jugendliteratur.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Ausgewählte Themen aus der Sprach- und Stilkunde, Satz- und Wortgrammatik sowie Rechtschreibung für den eigenen richtigen mündlichen und schriftlichen Ausdruck im Hinblick auf die Berufsorientierung.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Verschiedene Formen des Erzählens; Ersinnen und Erzählen von
Geschichten für das Kleinkind.
Dramatisieren von Geschichten für das Kleinkind.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit je Semester.
- 3. und 4. Semester:
Sprecherziehung:
Übungen zum situationsgerechten Sprechen. Vorbereitung, Aufbau und Durchführung von Reden (zB zu besonderen Anlässen, zur Motivation und Animation, für Informationsgespräche). Freie und vorbereitete Rede. Referate über vorgegebene oder selbstgewählte Themen unter Verwendung von Arbeitsbehelfen (zB Sachbücher, Lexika, Zeitschriften). Kurzreferate im Hinblick auf die Elternarbeit.
Gesprächstechnik in der Gruppe; Diskussion; Schulung zum Diskussionsleiter.
Kinder- und Jugendliteratur:
Tendenz der modernen Kinder- und Jugendliteratur. Kinder und Jugendliteratur zu verschiedenen Themenkreisen im Hinblick auf Aktualität und Berufspraxis und auf ihre Bedeutung im sozio-kulturellen Hintergrund der Jugendlichen. Beurteilung der sprachlichen Gestaltung nach künstlerischen, entwicklungspsychologischen, jugendsoziologischen, pädagogischen und kommunikationstheoretischen Gesichtspunkten.
Jugendzeitschriften. Brückenliteratur. Themen- und Gattungsvergleiche zwischen Kinder- und Jugendliteratur und Erwachsenenliteratur.
Die Kinder- und Jugendliteratur in den Medien.
Darstellungsmöglichkeiten.
Übungen in der Auswahl und Beurteilung von Kinder- und Jugendliteratur. Methoden zur Förderung der Leselust bei Kindern und Jugendlichen. Bibliothekskunde.
Sprach- und Stilkunde, Rechtschreibung:
Stilkritische Übungen einschließlich Satz- und Wortgrammatik an verschiedenen Texten zur Vertiefung des Sprachgefühls und als sachliche Voraussetzung für berufsbezogenen Umgang mit Sprache.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftverkehr mit Behörden.
Schriftliche Arbeiten für die Berufspraxis und Elternarbeit.
Wesentliche kommunikationstheoretische Ansätze und Aspekte der Medienerziehung.
Schriftliche Arbeiten:
Eine zweistündige Schularbeit je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Die getrennt aufgezählten Stoffbereiche sollen im Unterricht im Hinblick auf die Berufsorientierung in enger Verbindung stehen, wobei auf methodische Hinweise besonderer Wert zu legen ist. Praktische Übungen sollten unbedingt die theoretischen Überlegungen zu vorgesehenen Lehrinhalten ergänzen, dazu ist die Zusammenarbeit insbesondere mit den Lehrern der Didaktik bzw. Kindergartenpraxis zu pflegen.
Auf gutes, richtiges Sprechen ist nicht nur im Bereich Sprecherziehung, sondern auch in allen übrigen Unterrichtsgegenständen zu achten.
Die Bedeutung des sprachlichen Vorbildes soll bewußtgemacht werden.
Die Erscheinungsformen der Kinder- und Jugendliteratur in den verschiedenen Medien sind zu berücksichtigen. Die Kenntnis ausgewählter Werke soll durch Gemeinschafts- und Privatlektüre mit nachfolgender Besprechung sowie durch Referate vermittelt werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen auch mit Institutionen zur Förderung wertvoller Kinder- und Jugendliteratur bekannt gemacht werden.
Um die Auswertung wertvoller Kinder- und Jugendschriften im Kindergarten zu sichern, sind die Schülerinnen und Schüler zu Aufzeichnungen anzuleiten. Das Erarbeiten einer Leseliste erscheint zweckmäßig.
RECHTSKUNDE UND POLITISCHE BILDUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist es, aufbauend auf die Vorbildung der Schülerinnen und Schüler die Kenntnis aus dem Österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie jener wichtigsten Gesetze und Verordnungen und der daraus folgenden entsprechenden Verhaltensweisen zu vermitteln, die für die berufliche Tätigkeit im Kindergarten erforderlich sind.
Weiters soll die Fähigkeit, einfache Eingaben an Gerichte und Behörden zu verfassen, erworben werden.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Aus den nachstehenden Stoffangaben ist unter Beachtung der Berufsbezogenheit eine entsprechende Auswahl zu treffen.
Grundlegende Begriffe: Recht, Rechtsquellen (zB Gesetz, Verordnung).
Aus dem Privatrecht:
Rechts- und Handlungsfähigkeit; Persönlichkeitsrechte; rechtlich bedeutsame Altersstufen; gesetzliche Stellvertretung (Vormundschaft);
Grundzüge des Sachwaltergesetzes.
Das eheliche und uneheliche Kind; Rechte und Pflichten der Eltern;
Erziehungsberechtigung. Annahme an Kindes Statt.
Die wichtigsten berufsbezogenen Verträge (Pflegschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Versicherungsvertrag ua.). Schadenersatzrecht;
Haftung und Haftpflicht.
Arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen: Sozialversicherung:
Kollektivvertrag; Urlaub; Kündigung, Entlassung, Arbeitnehmerschutz, Mutterschutz; Anstellung im vertraglichen und öffentlichen Dienstverhältnis, Lohn- und Einkommensteuer.
Interessensvertretung der Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Aus dem öffentlichen Recht:
Jugendfürsorge (Jugendwohlfahrt, Jugendschutz);
Jugendanwaltschaften.
Kindergartengesetz (bzw. Hortgesetz) und Dienstrecht der Kindergärtnerinnen und Kindergärtner (bzw. Erzieherinnen und Erzieher an Horten) des zutreffenden Landes.
Grundlegende straßenpolizeiliche Bestimmungen.
Aufbau des Gerichtswesens (insbesondere Jugendgerichte);
Grundlegende berufsbezogene Bestimmungen aus dem Strafrecht; Delikte (Vergehen, Verbrechen) und Strafe; Unabhängigkeit der Richter;
wichtigste Rechtsmittel.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht soll Kenntnisse über das politische, kulturelle und wirtschaftliche Geschehen sowie Sachinformationen über deren historische und gesellschaftliche Entstehungsbedingungen und die in ihnen wirkenden Kräfte und Interessen vermitteln. Die Schüler/innen sollen die Fähigkeit zum Erkennen politischer, kultureller und wirtschaftlicher Zusammenhänge sowie deren kritischer Beurteilung gewinnen. Darüber hinaus sollen die Schüler/innen zur aktiven Mitwirkung und Mitgestaltung am politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Zusammenleben motiviert werden.
Der Unterricht soll nicht nur das nötige Wissen in Rechtskunde vermitteln, sondern auch das Verständnis für die Bedeutung des Rechtes als Grundlage einer gesellschaftlichen Ordnung wecken und der staatsbürgerlichen Erziehung sowie politischen Bildung dienen. Insbesondere sind dabei jene Themen auszuwählen, die die Grundlage für das berufliche und persönliche Leben des einzelnen bilden.
Aus den angegebenen Rechtsgebieten sind vor allem jene Kapitel auszuwählen und eingehend zu behandeln, die als Grundlage für eine Beurteilung verschiedener Situationen des beruflichen und persönlichen Lebens notwendig sind.
Im Gegenstand Rechtskunde und Politische Bildung sind Querverbindungen zu allen Unterrichtsgegenständen nach Möglichkeit auf Grund einer gemeinsamen Planung mit Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände herzustellen.
Die einzelnen Stoffgebiete sollen, soweit dies möglich ist, von konkreten Fällen ausgehend so dargeboten werden, daß ein systematischer Aufbau gewährleistet ist.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Für Schülerinnen und Schüler, für die der Unterrichtsgegenstand nicht bereits in dem vor dem Kolleg zurückgelegten Bildungsgang vorgesehen war, soll der Unterricht unter Berücksichtigung sowohl fachspezifischer als auch fächerübergreifender Aspekte, die Mannigfaltigkeit der biologischen Umwelt und die Vorgänge in der Natur verständlich machen und sie dazu befähigen, in ihrem zukünftigen Beruf als Kindergärtner/in Fragen der Kinder aus dem Bereich Biologie und Umweltkunde richtig zu beantworten und die Beobachtungsfreude zu wecken.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden,
- die Zusammenhänge zwischen Bau- und Lebensvorgängen bei Pflanzen und Tieren sowie deren Beziehung zur Umwelt zu erkennen;
- den Menschen in seiner Individualität, aber auch seinem Eingefügtsein in die Gesellschaft und die Gesamtheit der Natur zu erkennen;
- die vielfältigen Möglichkeiten zu erkennen, die Natur im Interesse des Menschen verantwortungsbewußt zu nützen, aber auch zur Erkenntnis zu gelangen, daß Eingriffe in biologisch-ökologische Systeme nur nach verantwortungsvoller Prüfung erfolgen dürfen;
- durch Erkennen der Einsparungspotentiale im Energie- und Verpackungsbereich zur sinnvollen und schonenden Nutzung unserer natürlichen Ressourcen beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- mit dem Bau und der Funktion des menschlichen Körpers vertraut werden, wobei der körperlichen Entwicklung des Kindes und Jugendlichen besondere Bedeutung zukommt;
- Einblick in die Gesetze der Fortpflanzungsbiologie des Menschen unter Berücksichtigung der Sexualethik und der Familienplanung gewinnen;
- Einblick in den Anteil der Biologie am naturwissenschaftlichen Weltbild der Gegenwart erhalten;
- zu Achtung vor dem Leben und Verantwortungsbewußtsein gegenüber Mitwelt, Umwelt und Nachwelt gelangen.
Ziel ist der verantwortungsbewußte Mensch, der auf Grund der gewonnenen Erkenntnisse und seiner Einsicht in die biologischen Zusammenhänge in seinem späteren Wirkungsbereich - insbesondere in Kindergärten - Entscheidungen so zu treffen vermag, daß die Gesunderhaltung der ihm anvertrauten Kinder im weiteren Sinne die Erhaltung der Natur und des Lebens in einem für ihn physisch und psychisch optimalen Ausmaß gewährleistet ist.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Die Zelle als lebende Einheit. Zellaufbau und Zellfunktionen. Bakterien und Viren. Wichtige pflanzliche und tierische Einzeller.
Von der Ein- zur Vielzelligkeit: Zellteilung, Zelldifferenzierung, Arbeitsteilung, Zellkolonie, Gewebe, Organ.
Überblick über das System der Pflanzen. Behandlung einiger bedeutender Pflanzenfamilien, der Blütenpflanzen und geschützte Pflanzen.
Grundzüge der Anatomie und Physiologie der Pflanzen. Assimilation, Dissimilation, Stoffaufnahme, Stoffleitung und Speicherung von Stoffen unter Bezugnahme auf die entsprechenden Pflanzenorgane. Kreislauf der Stoffe und Energiefluß.
Reizreaktionen der Pflanzen, Bewegung und Wachstum.
Überblick über das System der Tiere. Wichtige Vertreter der einzelnen Tierstämme unter Berücksichtigung der Beziehungen zwischen Körperbau, Lebensweise und Aufenthalt.
Genetik: Klassische Vererbungslehre; Mutation und Modifikation;
Molekulargenetik. Angewandte Genetik: Tier- und Pflanzenzucht;
Humangenetik (Erbkrankheiten, eugenische Maßnahmen); Gentechnik.
Evolution: Abiotische und biotische Evolution; Evolution der zellulären Organisation - molekularbiologische und biochemische Aspekte der Zellfunktionen. Evolutionstheorien. Beweise der Evolution. Stammesgeschichte des Menschen. Entstehung, Entwicklungsgeschichte der Erde und der Lebewesen.
- 3. und 4. Semester:
Stellung der Erde im Weltall. Entstehung und Aufbau der Erde. Schalenbau. Struktur und Entstehung wichtiger Gesteine. Kreislauf der Gesteinsbildung. Berücksichtigung von Mineralen und Gesteinen, die für die Wirtschaft von Bedeutung sind; Energieträger. Bodenbildung.
Ökologie: Grundbegriffe (Biosphäre, Ökosystem, Biotop, Biozönose):
Abiotische und biotische Umweltfaktoren; Anpassung von Tieren an jahreszeitliche Abläufe; Biorhythmen; Beziehung der Tiere zur Umwelt - Anpassungen an verschiedene Lebensräume; Nahrungsketten; Nahrungskreisläufe; Staatenbildung; Symbiose; Parasitismus. Naturnahe und naturferne Ökosysteme - ausgewählte Beispiele heimischer Lebensräume (Tümpel, Bach, Wald, Boden, Stadt ua.).
Das biologische Gleichgewicht, Störfaktoren und Möglichkeiten der Abhilfe: Wasser (Wasseraufbereitung, Kläranlagen), Boden (Erosion, Düngung, Verdichtung, Humus), Luft (Luftverschmutzung, Luftreinhaltung), Abfall (Vermeidung und Beseitigung, Recycling).
Gefährdung des Menschen durch Umweltfaktoren: Chemikalien und Gifte, Lärm, Streß. Naturschutz; Arten- und Biotopschutz.
Bau, Funktion und Entwicklung der menschlichen Organsysteme unter dem besonderen Aspekt der Gesunderhaltung.
Ausgewählte Regelsysteme: Aufbau und Entwicklung des aktiven und passiven Bewegungsapparates.
Fortpflanzungsbiologie des Menschen: Bau und Funktion der Geschlechtsorgane. Empfängnis, Schwangerschaft, Geburt, Mutter-Kind-Paß. Familienplanung. Geschlechtskrankheiten.
Ethologie: Angeborenes und erlerntes Verhalten (Reflexe, Automatismen, Instinktverhalten; Lernverhalten; einsichtiges Verhalten). Beispiele für Verhaltenskreise (Sozialverhalten, Aggression, Sexualverhalten uä.).
Richtige Haltung von Nutz- und Haustieren.
Humanethologie: Typisch menschliche Verhaltensweisen; Gebrauch und Mißbrauch in verschiedenen Lebensbereichen (Werbung, Kindchenschema ua.).
Didaktische Grundsätze:
Die Überlastung mit bloßem Gedächtniswissen ist zu vermeiden. Umfangreiche systematische Betrachtungen müssen zugunsten wesentlicher allgemeinbiologischer und ökologischer Inhalte zurücktreten. Bei der Behandlung des Lehrstoffes sind Aktualität, Lebensnähe sowie Praxisbezug sehr wichtig. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit miteinzubeziehen. Auf eine ausreichende Artenkenntnis der heimischen Fauna und Flora ist hinzuarbeiten. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik, Praxis, Gesundheitslehre, Leibeserziehung) sollen nach Möglichkeit wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung ist die Erziehung zu exaktem Beobachten und sprachlich richtigem Beschreiben der Sachverhalte sowie zu Umwelt- und Gesundheitsbewußtsein.
Der Unterricht ist durch Verwendung von Naturobjekten, womöglich aus der engeren Heimat, und durch intensive Ausnützung der audiovisuellen Unterrichtsmittel wirklichkeitsnahe zu gestalten.
Kleine physiologische und ökologische Versuche sowie das Beobachten der Natur im jahreszeitlichen Wechsel sind durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dabei selbst aktiv werden, etwa durch Versuchsplanung, Protokollführung, Darstellung und Auswertung der Ergebnisse.
GESUNDHEITSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Unmittelbares Anliegen des Unterrichtes ist es, einen Einblick in die vielfältigen Aufgabenbereiche der Hygiene in der Gegenwart zu gewähren. Die Schülerinnen und Schüler sollen über hygienische Maßnahmen im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene informiert werden, aber auch gezielte Förderungsmaßnahmen zum Schutze der Gesundheit und des Wohlbefindens der Menschen kennenlernen, um das Rüstzeug für eine gesunde, ausgeglichene Lebensführung zu erhalten. Die aus dem Unterricht - unter Einbeziehung fächerübergreifender Aspekte und der Vorbildung - gewonnenen Erkenntnisse sollen die Schülerinnen und Schülern zu verantwortungsbewußtem Verhalten hinsichtlich der Verhütung von Krankheiten und Unfällen erziehen.
Ziel ist es, im Menschen eine entsprechende Einstellung zu seiner Gesundheit zu wecken und ihn dazu anzuregen, durch sinnvolle Pflege von Körper und Geist seine körperliche und geistige Leistungsfähigkeit zu steigern und optimal zu erhalten.
Lehrstoff:
- 2. Semester:
Unfallverhütung sowie richtiges Verhalten bei Unfällen und in Krankheitsfällen im Kindergarten.
Die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme für die Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Körpers anhand ausgewählter Beispiele: Zivilisationskrankheiten; Einfluß von Genußmitteln und Suchtgiften; Psychopharmaka; Umgang mit Arzneimitteln.
Umgehen mit gesundheitlich belasteten Kindern (beispielsweise Diabetiker, Epileptiker, Allergiker, an Neurodermitis erkrankte Kinder, ...).
- 3. und 4. Semester:
Gesunderhaltung des menschlichen Körpers, gesunde Lebensführung und Hygiene unter Bedachtnahme auf die zukünftige Berufstätigkeit anhand ausgewählter Beispiele: Ganzheitskosmetik. Zahnhygiene. Förderung des kindlichen Bewegungsapparates; Haltungsfehler und Haltungsschäden; Bewegungserziehung; Ergonomie. Parasiten im und am menschlichen Körper und deren Bekämpfung. Wichtige Infektionskrankheiten insbesondere des Kindes - Wesen, Entstehung, Verlauf, Maßnahmen zu ihrer Verhütung; Impfpaß. Hygiene im Kindergarten einschließlich Küchenhygiene. Psychohygiene.
Öffentliche Gesundheitsvorsorge und Mutter-Kind-Paß. Hausapotheke.
Didaktische Grundsätze:
Für die Auswahl und die Darlegung des gesamten Unterrichtsstoffes sind die praktischen Erfordernisse im Kindergarten maßgebend.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die Bedeutung des Zusammenwirkens einzelner Organsysteme erkennen lernen, um Verständnis für vorbeugende Maßnahmen und Hilfestellungen erwerben zu können. Sie sollen den Wert eines gesunden Körpers erkennen und daraus die Verpflichtung zur Erhaltung der eigenen Gesundheit sowie jener der ihnen anvertrauten Kinder ableiten können. Insbesondere sind die Zusammenhänge zwischen nicht entsprechender Lebensführung und der daraus sich ergebenden Schädigung der Gesundheit hervorzuheben.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen wahrgenommen werden. Zusammenarbeit mit den Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände, insbesondere der Pädagogik, Heil- und Sonderpädagogik, Didaktik sowie der Leibeserziehung, bezüglich medizinischer Fragen mit dem Schularzt, ist anzustreben. Neue Erkenntnisse der Wissenschaft sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen.
Eine möglichst lebendige Darstellung des Lehrstoffes soll durch Verwendung verschiedenster Anschauungsmittel und durch den Einsatz moderner audiovisueller Hilfsmittel erzielt werden.
Lehrausgänge und Exkursionen in diverse Institutionen und Gesundheitseinrichtungen sowie Fachreferate von Experten sind im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten einzuplanen.
MUSIKERZIEHUNG
Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage zur Verordnung BGBl. Nr. 514/1992 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sinngemäß Anwendung.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Grundfertigkeiten vermitteln. Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten in Verbindung mit musikalischer Ausdrucksfähigkeit
- Aneignung musikkundlicher Kenntnisse in ständiger Verbindung mit Musikerziehung
- Kreativer und improvisatorischer Einsatz des Instrumentes
- Eigenständiges Musizieren im Solo- und Ensemblespiel
- Praxisbezogene Verwendung des Instrumentes
- Erwerb didaktischer Grundlagen der musikalischen Früherziehung
Alle genannten Lernziele sollen den sicheren Umgang mit dem Instrument in der beruflichen Tätigkeit gewährleisten und der persönlichen musikalischen Entfaltungsmöglichkeit dienen.
Gitarre
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Haltung und Stimmen des Instrumentes, Körperhaltung. Wechselschlag.
Melodiespiel in verschiedenen Lagen;
Melodiespiel mit Lagen und Saitenwechsel.
Tonbildungsübungen.
Tonleitern mit Lagenwechsel.
Daumenschlag, Dämpftechnik.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen und kreatives Gestalten auch unter Zuhilfenahme von Stimme, Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gleichzeitiges Singen und Spielen einstimmiger Melodien - zweistimmiges Spiel mit leeren und gegriffenen Saiten.
Anleitung zur Erstellung eines Fingersatzes.
Blattleseübungen.
Akkordanschlag, Zerlegungen, einfache Schlagtechnik.
Festigung der rhythmischen Fähigkeiten.
Kadenzen in Dur und Moll.
Barrgriff, Anwendung des Kapodasters.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis; leichte Sololiteratur, die sich auch am Interessenbereich der Schüler und an der Berufspraxis orientiert.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung,
Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Melodiespiel anhand der Liedsammlung.
Transponieren von Melodie und Begleitung in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen
Techniken, nach Gehör und nach Noten.
Gestaltung von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Anleitung zum solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
- 3. und 4. Semester:
Haltung.
Technische Übungen.
Bindungen.
Barrgriff.
Anschlagsarten.
Lagenwechsel.
Tonbildung.
Verzierungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Blattspielübungen.
Begleitung von Volks-, Kunst- und Popularmusik, gegebenenfalls
Wechselbässe, Baßdurchgänge.
Liedbegleitung, auch des eigenen Gesanges, in verschiedenen Tonarten und Tongeschlechtern.
Verwendung von Nebenstufen, Jazz- und Popularmusikakkorden.
Einfache Modulationen.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Flöte und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Selbständiges Finden von Liedbegleitungen mit verschiedenen Anschlagsarten, besonders in Tonarten, die der Kinderstimme entsprechen.
Liedbegleitung mit Wechselbaß, Baßdurchgang und unter Verwendung von Nebenstufen auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Transponieren.
Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf die musikalische Untermalung von Reimen, Geschichten und Bilderbüchern.
Leichte Literatur für den solistischen Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
Flöte
A. Blockflöte
Lehrstoff:
- 2. Semester:
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte; allenfalls einschließlich der Überblastöne.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel innerhalb der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen auch unter
Zuhilfenahme von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
- 3. Semester:
Erlernen einer 2. Flöte (Quintabstand).
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Spiel nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Einfache Sololiteratur (Originalliteratur und Bearbeitungen) aus
verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen
Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen- und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
- 4. Semester:
Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation und Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
B. Bambusflöte
Lehrstoff:
- 2. Semester:
Bau einer Sopran- oder Altbambusflöte oder Weiterverwendung bzw. Fertigstellung der im Freigegenstand Instrumentenbau gebauten Bambusflöte.
Übung zu Haltung, Atmung, Tonbildung und Artikulation.
Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne auf der Sopran- oder Altflöte, gemäß dem Bauvorgang; allenfalls einschließlich der Überblastöne.
Intonationsübungen.
Übung im zwei- und mehrstimmigen Zusammenspiel in der Gruppe.
Rhythmische und melodische Improvisationsübungen, auch unter
Verwendung von Körper- und Rhythmusinstrumenten.
Gestaltungsversuche mit Klängen und Geräuschen.
Improvisation im Bereich der Pentatonik.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Blattspielübungen.
Solo- und Ensemblespiel leichter Literatur, auch mit anderen
Instrumenten.
Anleitung zum zielführenden Üben.
Praktische Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erstellen einer praxisbezogenen Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre, Didaktik und Kindergartenpraxis.
Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenarbeit.
Spielen und Singen von Liedern für Kinder nach Gehör und nach Noten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen Erziehung.
- 3. Semester:
Allenfalls Bauen und Erlernen einer 2. Bambusflöte (Quintabstand).
Kenntnisse und Fertigkeiten im Flötenbau und im Beheben von kleinen Schäden.
Übungen zu Haltung, Atmung, Tonbildung, Artikulation und Phrasierung. Erarbeiten sämtlicher spielbarer Töne.
Intonationsübungen.
Tonleitern und Akkordzerlegungen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Praxisorientiertes Spiel nach Gehör und nach Noten.
Transponieren nach Gehör und nach Noten.
Vor-, Zwischen- und Nachspiele.
Blattspielübungen.
Ensemblespiel auch mit anderen Instrumenten allenfalls Bau einer
weiteren Bambusflöte.
Einfache Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen (Originalliteratur und Bearbeitungen), auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Erweiterung der Liedsammlung in Zusammenarbeit mit Musikerziehung, Gitarre und Didaktik/Kindergartenpraxis.
Einsatz des Instrumentes in der Kindergartenpraxis. Spielen und Transponieren nach Gehör und nach Noten. Gestalten von Vor-, Zwischen und Nachspielen.
Bewegungsbegleitung in Verbindung zur Rhythmisch-musikalischen
Erziehung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
- 4. Semester:
Bauen und Spielen weiterer Bambusflöten nach Bedarf. Genaue Kenntnisse zum Beheben von Schäden.
Technische Übungen zu Atmung, Tonbildung, Intonation, Artikulation, zu Verzierungen und Griffverbindungen.
Variieren von Liedern für Kinder und Jugendliche.
Improvisation und kreatives Gestalten im Hinblick auf den Einsatz in der Kindergartenpraxis.
Erweiterung des Repertoires von Sololiteratur aus verschiedenen Epochen und Stilbereichen, auch zur praktischen Umsetzung musikkundlicher Inhalte.
Ensemblespiel auch in chorischer Besetzung und mit anderen Instrumenten.
Didaktik des Instrumentalspieles für die berufliche Praxis:
Variieren und Transponieren von Liedern für Kinder, auch aus dem Popularmusikbereich, anhand der Liedsammlung.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Solistischer Einsatz des Instrumentes im Kindergarten.
Didaktische Grundsätze:
Der Gruppenunterricht stellt den Instrumentallehrer vor Aufgaben, die besondere didaktische Vorbereitungen erfordern, damit alle Schülerinnen und Schüler der Gruppe ständig am Unterrichtsgeschehen aktiv Anteil nehmen können. Grundsätzlich ist zu vermeiden, daß der Gruppenunterricht als eine verkürzte Form des Einzelunterrichts verstanden wird.
Da das Leistungsniveau bei den einzelnen Schülerinnen und Schülern einer Gruppe nach Maßgabe der Musikalität, der manuellen Geschicklichkeit und der Übungsmöglichkeit meist sehr unterschiedlich ist, sollten möglichst Schülerinnen und Schüler annähernd gleicher Leistungsstufen in einer Gruppe zusammengefaßt werden.
Von Anfang an sind kreatives Gestalten, Improvisation, Gehörbildung, rhythmisches Empfinden und notationsfreies Spiel in Verbindung mit Atmen, Singen und Bewegen zu pflegen. Körper-, Rhythmus- und andere Instrumente können zur Erarbeitung, Ergänzung und Vertiefung eingesetzt werden. Musikkundliche Kenntnisse sind in der instrumentalen Praxis anzuwenden. Den Schülerinnen und Schülern sind die notwendigen technischen Anleitungen zum eigenständigen Erarbeiten von Spielstücken und Liedbegleitungen und zum improvisatorischen Einsatz des Instrumentes sowie Methoden des selbständigen Übens zu vermitteln.
Des Erlernte soll im Musikunterricht sowie im Rahmen der Fest- und Feiergestaltung dargeboten werden.
Die künstlerischen und technischen Möglichkeiten des Instruments sind durch gelegentliches Vorspiel von Werken aus alter und neuer Zeit, auch unter Einsatz technischer Mittler, aufzuzeigen.
Im Interesse eines künstlerisch orientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergartenpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen, insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Instrumentenbau, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.
Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, das Instrument sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einsetzen zu können.
RHYTHMISCH-MUSIKALISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung hat das Erleben und Erkennen der Wechselbeziehung von Musik und Bewegung zum Ziel. Aufbauend auf Eigenerfahrung, soll er das Verständnis für die erzieherische Bedeutung von Musik und Bewegung vermitteln. Dabei sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Primärerfahrungen mit Musik und Bewegung als Mittel der Persönlichkeitsentwicklung im kognitiven, affektiven, sozialen und motorischen Bereich
- Sensibilisierung der Sinne und Körpererfahrung
- Verfeinerung der Aufnahme-, Verarbeitungs- und Reaktionsfähigkeit
- Entfaltung des schöpferischen Umgangs mit Musik und Bewegung im persönlichen und beruflichen Bereich
- Verständnis für Einzelsituationen, Partnerbeziehung und Gruppe
- Einsicht in psychosomatische Vorgänge und deren Beachtung im persönlichen und beruflichen Leben
- Erwerb didaktischer Umsetzungsmöglichkeiten im Beruf
- Erwerben der theoretischen und praktischen fachlichen Grundlagen sowie der Fähigkeit, die Rhythmisch-musikalische Erziehung in die pädagogische Arbeit mit Kindern im Kindergarten einzubeziehen.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Sensibilisierung der Wahrnehmungsbereiche (auditiv, taktil, visuell, kinästhetisch) in Verbindung mit Körpererfahrung. Differenzierung von Eindrücken über die einzelnen Sinneskanäle zur Förderung der Aufmerksamkeit, der Konzentrations- und Merkfähigkeit. Steigerung der Aufnahmebereitschaft und Fähigkeit zur angemessenen, flexiblen Verarbeitung von wechselnden Ansprüchen der Umwelt.
Entwicklung von Körperbewußtsein. Erfahrung des Wechselspiels von körperlicher Spannung und Entspannung und deren Auswirkung auf den emotionalen Bereich. Ansätze zur Analyse der nonverbalen Körpersprache. Vielfältige Bewegungserfahrungen zur Erweiterung des eigenen Bewegungsrepertoires. Differenzierung des individuellen Bewegungsausdrucks durch Spiel, Imitation, Improvisation und Gestaltung mit und ohne Material. Steigerung der Bewegungsqualität in der praktischen Auseinandersetzung mit Elementen, die der Musik und Bewegung gleichermaßen zugrunde liegen: Zeit (Tempo, Metrum, Rhythmus, Takt), Dynamik, Melodie, Form.
Einsatz von Musik zur Differenzierung des Hörvermögens sowie zur Steigerung des musikalischen Bewegungsausdrucks. Musikalische Improvisation zur Bewegung mit Körperinstrumenten, Sprache, Stimme, auf Stabspielen, Flöten und selbst gebautem Instrumentarium. Erarbeiten von Bewegungsabläufen frei improvisierter und gebundener Tanzformen unter Einbeziehung von Liedern, Texten und Spielen, mit instrumentaler Illustration und Begleitung im Hinblick auf die Arbeit mit Kindern. Tänzerische Gestaltung von Musikstücken. Einsicht in die charakteristischen Merkmale und Elemente von Musik und deren Auswirkungen auf den Bewegungsausdruck und auf soziale Beziehungen.
Förderung der sensiblen Wahrnehmungsfähigkeit für gruppendynamische Vorgänge. Bewußtmachen nonverbaler Kommunikationsformen in Einzel-, Partner- und Gruppenaufgaben. Entwicklung von Selbständigkeit, Verantwortungsbewußtsein, Einfühlungsvermögen, Anpassung, Toleranz, Fairneß sowie der Fähigkeit zur Kooperation und zum Lösen von Konflikten. Umsetzen der Eigenerfahrung im Bereich des sozialen Lernens bei der Arbeit mit Kindern.
Entwicklung und Förderung von Phantasie und Kreativität in Bewegung und Musik mit Materialien und Objekten. Intensivieren der Erlebnisfähigkeit. Didaktische Auswertung und Anwendung von rhythmisch-musikalischen Spielformen unter Berücksichtigung von Kombinationsmöglichkeiten mit sensomotorischem Training und freiem Gestalten.
Bedeutung und Geschichte der „Rhythmisch-musikalischen Erziehung“.
Einführung in die praktische Arbeit mit Kindern. Elemente der Rhythmisch-musikalischen Erziehung als Erziehungsansatz in allen Bereichen der Kindergartenarbeit. Methodischer Aufbau von Übungseinheiten. Didaktische Analyse von Modellen Rhythmisch-musikalischer Erziehung im Kindergarten. Hinweise auf entwicklungsspezifisches Arbeiten mit Kindern und auf gruppendynamische Vorgänge. Hinführen zum eigenen Arbeiten in der Kindergruppe.
Didaktische Grundsätze:
Im Hinblick auf die allgemeine Bildungs- und Lehraufgabe wird die individuell angemessene Entwicklung der körperlichen, geistigen und emotionalen Kräfte angestrebt. Das Erfahren und Erkennen ihrer Wechselbeziehung im Sinne einer ganzheitlichen Erziehung und Bildung soll auch den Sozialbezug miteinschließen. Erkenntnisse und Haltungen, die durch den Unterricht in Rhythmisch-musikalischer Erziehung erworben werden, müssen auf Eigenerfahrungen aufbauen und durch Analyse sowie Reflexion bewußtgemacht werden. Einschlägige Literatur dient als Anregung und Vertiefung des Verständnisses. Die Zusammenarbeit mit Didaktik und Kindergartenpraxis ist wahrzunehmen.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Generelles Ziel ist es, die in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen fachtypischen Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen zu erweitern, zu differenzieren und zu vertiefen. Die Schülerinnen und Schüler sollen dazu geführt werden, ihr bildnerisches Darstellungsvermögen weiter zu entwickeln und es in zunehmendem Maße bewußt und zielorientiert einsetzen zu können:
- für persönlichen Ausdruck;
- für visuelle Verständigung;
- für die Arbeit im Kindergarten;
- zur Verfeinerung der Wahrnehmungsfähigkeit.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler elementare Sach- und Methodenkenntnisse für eine Auseinandersetzung mit Kunst und visuellen Medien vertiefen und zu einer sinnvollen Nutzung des ästhetischen Angebots sowie zu einer fundierten Werthaltung gegenüber diesen Bereichen der Kultur geführt werden.
Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, für ihre künftige Arbeit im Kindergarten bildnerische Tätigkeiten bei Kindern anzuregen, entsprechende Gestaltungs- und Verfahrensweisen, Materialien und Medien auszuwählen und kreatives Verhalten zu fördern.
Damit soll der Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, aber auch zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsbildung leisten.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Praktische Arbeit:
Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Ornament
Schrift und Typografie
Bildnerisches Gestalten:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- ihre Sachkenntnis und Kenntnisse verschiedener Arbeitsverfahren erweitern und zielorientiert einsetzen lernen,
- Probleme bildnerischen Gestaltens hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und entsprechende Lösungen finden,
- zunehmend befähigt werden, Arbeitsschritte zu organisieren und auszuführen, allein und in der Gruppe,
- lernen, bildnerisches Gestalten zu einer verfügbaren Methode der Verfeinerung sinnlicher Erfahrungen, visueller Mitteilung, persönlichen Ausdrucks und schöpferischen Handelns zu gebrauchen.
Teilbereich Farbe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger berufsbezogen kennenlernen und anwenden können.
Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit erkennen und berufsbezogen anwenden,
- die Druckgrafik als Medium der Vervielfältigung und der Information sowie als künstlerisches Ausdrucksmittel kennenlernen und für schulische, berufsbezogene und persönliche Zwecke einsetzen können.
Lerninhalte:
Berufsbezogene Anwendung im Hinblick auf:
- Deckende und lasierende Malweise.
- Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
- Farbdifferenzierung und Farbmodulation.
- Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.
- Farbkontrast.
- Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
- Verschiedene graphische Materialien (Graphit, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).
- Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
Ornament:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- Grundprinzipien der ornamentalen Gestaltung kennen und
- insbesondere berufsbezogen anwenden lernen.
Lerninhalte:
- Freies und angewandtes Ornament, Grundprinzipien wie Spiegelung, Streuung, Reihung, Flächenfüllung mit geeigneten Werkzeugen und Materialien.
Schrift und Typografie:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- Sicherheit in der Ausformung der Buchstaben und Gestaltung von Schriftbildern gewinnen,
- Schrift anwenden lernen, unter Beachtung des fächerübergreifenden Prinzips auch für schulische und berufsbezogene Aufgaben.
Lerninhalte:
- Wiederholendes Üben der Schreib- und Blockschrift, rhythmisches Schreiben und Gestalten von Schriftfeldern mit verschiedenen Werkzeugen.
- Allenfalls: Anfertigen von Schriftschablonen, Verwendung von vorgefertigen Buchstaben.
Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- Kunstbetrachtung mit Kindern anhand von Bildbeispielen durchführen können.
Lerninhalte:
- Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit mit Kindern,
- einfache Analysen und Interpretationsversuche.
Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis:
Lernziele (1. bis 4. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere fachbezogene Aktivitäten im Kindergarten reflektieren lernen,
- das im Unterricht erworbene Bildungsgut unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte im Kindergarten sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen lernen und in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit im Kindergarten treffen lernen,
- durch Einblicke in die Entwicklungsstufen der bildnerischen Gestaltungsweisen des Vorschulkindes bildnerische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
- erkennen, daß bildnerisches Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen und Begabungen von wesentlicher Bedeutung ist,
- befähigt werden, für ihre Arbeit im Kindergarten unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeitsgrad) zu erstellen,
- ihre in „Kunstbetrachtung“ erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für ihre Arbeit im Kindergarten eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte:
- Erläutern der Verwendung von Materialien, Bildgründen und Arbeitsverfahren, die für das Bildnerische Gestalten im Vorschulalter geeignet sind. Erörtern von motivierenden Aufgabenstellungen für Kinder.
- Auseinandersetzung mit Drucktechniken und Malverfahren, die für den Kindergarten geeignet und mit einfachen Mitteln durchführbar sind.
- Einsatz von Drucktechniken, Schrift und Schriftgestaltung für Fest- und Feiergestaltung, im Rahmen der Elternarbeit und als Mittel der Information.
- 3. und 4. Semester:
Praktische Arbeit
Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Schrift und Typografie
Ornament
Planzeichnen
Apparative Medien
Lernziele:
Siehe 1. und 2. Semester, darüber hinaus:
Planzeichnen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- grundlegende gebundene Abbildungsverfahren (Schnitte, Risse, Pläne ua.) anfertigen und angemessen einsetzen können.
Apparative Medien:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- erfahren, daß auch Foto, Film, Video und andere Geräte (Computer, Kopiergerät ua.) geeignete Medien für bildnerisches Gestalten, für Dokumentation und Interpretation von Realität sowie für Kommunikation sind.
Lerninhalte:
Bildnerisches Gestalten:
- Freies Gestalten.
- Erweitern der Gestaltungsfähigkeiten bei Studien vor dem Objekt im Hinblick auf das Erfassen wesentlicher Proportionen, Richtungsbezüge, Struktur und Gliederung, Oberflächenbeschaffenheit sowie plastischer und räumlicher Sachverhalte an einfachen Gegenständen.
- Anfertigen von Sachzeichnungen zur Verwendung im Kindergarten.
- Perspektive; Zusammenhang von Raumgegebenheiten und Dekorationskonzepten.
- Großformatiges Zeichnen zur Erläuterung und Illustration bestimmter Sachverhalte.
- Farbe in bezug auf Thema und Aussage, als optisches Signal und Symbol.
- Bildfolgen (Comics) zur Darstellung einfacher Handlungsabläufe.
- das Bilderbuch.
Schrift und Typografie:
- Einsatz von Schriftarten, vorgefertigten Buchstaben, von Computer und Kopiergerät ua. Ornament:
- Lerninhalte des 1. und 2. Semesters mit gesteigerten gestalterischen und technischen Anforderungen, allenfalls auch mit Hilfe apparativer Medien (Foto, Computer).
Planzeichnen:
- Entwurf, Dokumentation und anschauliche Mitteilung von einfachen baulichen, räumlichen und gegenständlichen Gegebenheiten.
- Lesen, Besprechen, Entwerfen und Zeichnen von Plänen aus dem Lebensbereich und der künftigen Berufswelt der Schülerinnen und Schüler.
Apparative Medien:
- Praktische Übungen und Aufzeigen grundlegender Gestaltungsmöglichkeiten.
Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung
Lernziele:
siehe 1. und 2. Semester
Lerninhalte:
- Die Kinderzeichnung: Aufzeigen von Gestaltungsprinzipien und Gesetzmäßigkeiten anhand von geeigneten Beispielen. Bedeutung der Kinderzeichnung für die Kunst des 20. Jahrhunderts.
- Das Bilderbuch: Erarbeiten von Bewertungskriterien (zB Aussagewert, künstlerische Gestaltung); historische Entwicklung des Kinderbuches.
- Visuelle Kommunikation (Plakat, Schrift, Typografie ua.): Wirkung und berufsbezogene Anwendung in der bildenden Kunst.
Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis
Lernziele:
siehe 1. bis 4. Semester
Lerninhalte:
- Entwicklung der bildnerischen Gestaltungsweise des Kindes (Gründe für die kindliche Farbwahl, Formgebung ua.).
- Hinführung zu differenzierter Farb- und Formgebung.
- Technik und Aussage von Illustrationen in Kinderbüchern, Bildgeschichten, Comic-strips und Trickfilmen.
- Erarbeiten von Beurteilungskriterien für die optische Gestaltung.
- Anbahnen eines Qualitätsempfindens.
- Methoden der Kunst- und Werkbetrachtung mit Kindern anhand von Reproduktionen und Originalen.
- Gestaltung der beruflichen Umwelt: Einsatz von Sachzeichnen, Raum- und Dekorationskonzepten.
- Auseinandersetzung mit Aufbaureihen im Hinblick auf die zunehmende Differenzierung von Bildformen und Gestaltungstypen sowie Bereicherung der Bildgestaltung.
- Schaffung von räumlichen und materiellen Bedingungen für die bildnerische Arbeit. Motivation zu bildnerischem Gestalten.
- Die Bedeutung des bildnerischen Gestaltens für das Kind. Für Absolventen höherer Schulen, deren Lehrplan keinen Unterricht in Bildnerischer Erziehung aufweist, zusätzlich:
- 1. bis 4. Semester
Praktische Arbeit
Bereiche: Bildnerisches Gestalten (Farbe, Grafik)
Bildnerisches Gestalten:
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- ihre Erfahrungen mit verschiedenen Materialien, Bildformaten, Darstellungs- und Gestaltungsmitteln erweitern sowie unter Berücksichtigung individueller Ausdrucksmöglichkeiten Einsicht in deren Zusammenhänge vorwiegend anhand gegenständlicher Aufgabenstellungen gewinnen.
Teilbereich Farbe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- aufbauend auf den Lehrstoff der vorhergegangenen Bildung, sich mit Farbe auseinandersetzen lernen (Ordnungsprinzipien, Grundfarben, Mischfarben, Farbfamilien, Farbqualitäten, Farbwirkungen, Farbkontraste ua.),
- Einsatzmöglichkeiten der Farbe als Gegenstandsfarbe, Erscheinungsfarbe, Symbolfarbe und Farbe als Ausdrucksträger kennenlernen und anwenden können.
Teilbereich Grafik (Handzeichnung und Drucktechniken):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- die verschiedenen Verfahren in ihrer Wirkungsweise und Einsatzmöglichkeit kennenlernen.
Lerninhalte:
- Deckende und lasierende Malweise.
- Unterschiedliche Farbmaterialien (Deckfarben und Dispersionsfarben, Aquarellfarben, farbige Beizen ua.) und entsprechende Werkzeuge (Haar- und Borstenpinsel, Spachtel ua.) und geeignete Malgründe (Papier, Textilien, Pappe, Faserplatten, Holz ua.).
- Farbdifferenzierung und Farbmodulation.
- Möglichkeiten der körperhaften und räumlichen Gestaltung mittels Farbe.
- Farbkontrast.
- Lineares, flächiges und körperhaft-räumliches Gestalten, Umriß- und Binnenzeichnung, Textur, Schraffur.
- Verschiedene graphische Materialien (Graphit, Kreiden, Kohle, Feder, Pinsel ua.) und entsprechende Bildgründe (Zeichenpapier, Tonpapier, Packpapier ua.).
- Hochdrucktechniken (zB Stempeldruck, Kordeldruck, Materialdruck, Linolschnitt), Schablonendruck, Siebdruck, Tiefdruck.
Werkbetrachtung - Kunstbetrachtung
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- Begriffe und Fachausdrücke erarbeiten und anwenden lernen,
- Einblicke gewinnen in das Wesen der Kunstgattungen,
- die Werkstruktur analysieren,
- die inhaltliche Bedeutung von Werken erkennen,
- das Verhältnis von Wirklichkeit und Darstellung klären,
- die Frage nach Entstehungsbedingungen von Werken stellen,
- Einsichten gewinnen in künstlerische Schaffensprozesse und zu einer fundierten Werthaltung gegenüber den Produkten der Kunst gelangen,
- in der Lage sein, signifikante Kunstwerke in das Gesamtbild einer Kultur einzuordnen und elementare stilgeschichtliche Zusammenhänge herzustellen.
Lerninhalte:
- Exemplarische Werke aus den Bereichen Malerei, Grafik und Ornament - womöglich ausgehend von den Erfahrungen der praktischen Arbeit.
- Einfache Analysen und Interpretationsversuche.
- Visuelle Kommunikation (Plakat, Schrift, Typografie ua.).
- Perspektive in ihrer umfassenden Bedeutung für die bildende Kunst.
- Exemplarische Werke der Architektur, Grundriß, Aufbau, Material, Konstruktion, Lichtführung. Konstruktive und dekorative Bauelemente.
- Vergleich von Werken aus verschiedenen Kunstepochen.
Didaktische Grundsätze:
Allgemeines:
Sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei der theoretischen Auseinandersetzung stehen die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik ua.) werden empfohlen. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages sollen gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen, vorgegebene Unterlagen und eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler in einer Mappe zusammengestellt werden. Diese Mappe soll durch eine Sammlung von Zeitungsausschnitten, Kunstkarten, Fotos ua. ergänzt werden. Ebenso sind die didaktischen Hinweise zur Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen für die Arbeit im Kindergarten festzuhalten.
Schwerpunktsetzungen in der Bildnerischen Arbeit in einzelnen Semestern schließen eine Behandlung in anderen Semestern nicht aus. Praktische Arbeit
Die Schülerinnen und Schüler sollen zur ökonomischen Verwendung von Materialien und Werkzeugen angeleitet werden. Auf Unfallverhütung ist hinzuweisen.
Zum Bildnerischen Gestalten ist eine der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler angemessene Ausdrucksform anzustreben. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellungen, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten, sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zu Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Unterrichtsformen, welche die Darstellung schematisch festlegen, sind zu vermeiden.
Pläne und Werkzeichnungen sind als sachliches Verständigungsmittel vornehmlich für die Berufswelt aufzufassen.
Im Bereich der apparativen Medien soll der Ausbildungsschwerpunkt bei Darstellungsprinzipien und Anwendungsmöglichkeiten liegen und nicht im Technischen. Zahlreiche Anwendungsmöglichkeiten in fast allen Unterrichtsgegenständen, bei Unterrichtsprojekten, im Berufsalltag, auch als Mittel der Dokumentation, im Dienste von Schulveranstaltungen ua. sollen dargelegt und Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Didaktik, Kindergartenpraxis und Pädagogik, wahrgenommen werden. Kunstbetrachtung - Werkbetrachtung
Bei der Kunst- und Werkbetrachtung soll von der Vorbildung und der praktischen Erfahrung der Schülerinnen und Schüler ausgegangen werden. Auch in diesem Bereich sollen sie aktiv an der Unterrichtsgestaltung mitwirken. Sie sind anzuregen, Bildmaterial und Texte zu beschaffen, Problemstellungen vorzutragen und das Angebot von Fachliteratur, Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen. Auf angemessene Präsentation ist zu achten. Die herangezogenen Bildbeispiele müssen genügende Größe aufweisen, für alle gut sichtbar sein und ausreichende technische Qualität besitzen (Nutzung der verschiedenen AV-Medien). Die Begegnung mit dem Original ist anzustreben (Museumsbesuche, Lehrausgänge).
Didaktik der Bildnerischen Erziehung für die berufliche Praxis
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll jeder Schülerin und jedem Schüler bewußtgemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten gegeben ist, zB Einsatz und Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien, Organisation von Arbeitsschritten, Vermeidung von Fehlerquellen ua. Die Berücksichtigung der Altersgemäßheit bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie bei der Auswahl des Schwierigkeitsgrades und des Arbeitsumfanges ist den Schülerinnen und Schülern auch bei den einzelnen Arbeitsschritten bewußtzumachen.
WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll auf den in den vorangegangenen Bildungsgängen erworbenen Grundlagen aufbauen und zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Die Werkerziehung soll die Schülerinnen und Schüler befähigen, fachtypische und didaktische Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen für eigene Werktätigkeit, insbesondere aber auch bei der Berufsarbeit im Kindergarten systematisch, gegenstandsgerecht und planvoll einzusetzen.
Darüber hinaus sollen die Schülerinnen und Schüler mit exemplarischen Problemen der Produkt- und Umweltgestaltung vertraut werden, insbesondere die ökologische Problematik dieses Bereiches in Gegenwart und Zukunft erkennen und zu einer differenzierten und begründeten Werthaltung hingeführt werden.
Damit soll der Unterricht einen wesentlichen Beitrag zur berufsspezifischen Ausbildung, aber auch zur Allgemeinbildung und zur Persönlichkeitsfindung leisten.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Werken und Textiles Gestalten
Praktische Arbeit
Lernziele:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- ihre werktechnischen und gestalterischen Fertigkeiten und Erfahrungen ständig erweitern und festigen,
- bei der Gestaltung von Werkstücken die Arbeitsmittel, Werkstoffe und Arbeitsverfahren sachgerecht und ökonomisch einsetzen lernen,
- Werkstoffe, Werkzeuge und Verfahren richtig benennen können,
- Probleme bei der Gestaltung von Werkstücken hinsichtlich Entwurfs-, Planungs- und Arbeitsprozessen erkennen und lösen können,
- erkennen, daß bei der Gestaltung von Werkstücken (Produkten) Funktion, Material (Werkstoffe) und Form in Einklang zu bringen sind.
- 1. und 2. Semester
Lerninhalte:
Werken:
Körperhaftes und räumliches Gestalten:
Plastisches Gestalten, vorwiegend figurativ, in additiven und subtraktiven Techniken mit leicht formbaren Materialien (zB Knetwachs, Ton, Papiermach'e, Plastilin, Seife ua.). Aufbauend auf den Erkenntnissen der Vorbildung, Erweitern der Erfahrungen bei der Gestaltung von Vollplastik und Relief (zB Menschen- und Tierdarstellungen, Masken, Kacheln). Heranziehen auch weiterer Materialien wie Gips, Holz ua. Montageverfahren mit verschiedenen vorgefundenen Materialien. Gußverfahren (zB Gipsguß, Wachsguß). Abdruckverfahren.
Bauen unter Berücksichtigung verschiedener Funktionen, wie Umschließen, Abgrenzen, Durchbrechen, Überdachen ua.; allenfalls auch großformatig (begehbar) mit Karton, Stangen, Plachen ua.; Anfertigen von Grundelementen für das Zusammenstellen von Bauwerken und Raumgestaltungen.
Produktgestaltung:
Flechten mit verschiedenen Materialien. Papierarbeiten (auch Faltarbeiten wie Mützen, Schiffchen, Faltschachteln ua.).
Kindgemäßes Spielzeug aus verschiedenen Materialien.
Gefäßkeramik:
Daumenschale, Aufbaukeramik, Glasieren und Engobieren, Plattenkeramik, allenfalls Drehen auf der Töpferscheibe.
Textiles Gestalten:
Gestaltung textiler Produkte: Raumdekoration, textiles Gebrauchsgut, freie Textilgestaltung unter Anwendung von flächenbildenden, flächenverändernden, flächenverarbeitenden Verfahren, allenfalls Bekleidung.
- 3. und 4. Semester:
Lerninhalte:
Werken:
Körperhaftes und räumliches Gestalten:
Herstellen von räumlichen Gegebenheiten für spontane Kinderspiele und für das vorgegebene Spiel (Märchen-, Puppen-, Schattenspiel) sowie von Puppen für das Figurentheater, zB Flachpuppen, Handpuppen, Marionetten und Masken (auch Bühnengestaltung).
Räumliche Gestaltung von Spiel- und Arbeitsbereichen im Kindergarten (auch im Freien).
Dekoration für Alltag, Fest- und Feiergestaltung im Kindergarten.
Produktgestaltung:
Einfache Verfahren beim Herstellen von Produkten aus Holz und Metall (zB Spielzeug, Gebrauchsgegenstände, Schmuck).
Skulpturale Verfahren auch in Materialien mit höherem Bearbeitungswiderstand wie Holz, Kunststein, Sandstein, Speckstein.
Allenfalls: Gestaltung von Keramik mit erhöhten Anforderungen.
Lerninhalte:
Textiles Gestalten:
Erweitern der Kenntnisse und Erfahrungen in textilen Techniken, aufbauend auf die Erfahrungen und Kenntnisse des 1. und 2. Semesters.
Kombinieren von Techniken, die auch an Werkstücken für das kindliche Spiel anzuwenden sind (zB Herstellen von Puppen für das Lern- und Bühnenspiel); Puppenkleidung, Ausstattung für die Puppenecke; Anfertigen von Tieren in textilen Techniken (dreidimensional).
Allenfalls: ein Werkstück für den persönlichen Gebrauch.
Werkbetrachtung
Lernziele (1. bis 4. Semester):
Werken/Textiles Gestalten:
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- bei der Beurteilung von Werkstücken sachgemäße Kriterien anlegen lernen,
- Einsichten gewinnen in das Zusammenwirken von Funktion, Material und Verfahren anhand von Werken aus verschiedenen Kulturkreisen, Vergangenheit und Gegenwart und auch der Volkskunst,
- bei der Bewertung von Produkten aus Gegenwart und Vergangenheit zu verfeinertem Qualitätsempfinden und fundierten Werthaltungen geführt werden.
Lerninhalte (1. und 2. Semester):
Werken:
Spielzeug
Werke der Plastik, Keramik
Materialauswahl
Produktanalyse
Unterschied zwischen handwerklicher und industrieller Fertigung.
Textiles Gestalten:
Textile Arbeiten aus dem Bereich der Kunst und Volkskunst, aus
verschiedenen Zeiten und Ländern.
Lerninhalte (3. und 4. Semester):
Werken:
Kritierien für die Bewertung von Produkten (Gebrauchswert, ästhetischer und ökonomischer Wert).
Subjektive und objektive Bewertung.
Betrachten beispielhafter Lösungen aus Bühnengestaltung und Bühnendekoration: Technische Probleme wie Veränderungen der Bühne, Kulissenwechsel, Vorhang, Beleuchtungseinrichtungen, Zuschauerperspektive ua. Grundtypen des Bühnenspiels wie Guckkastenbühne, Arena ua. Dekorationen für Alltag, Feste und Feiern im Kindergarten. Einblicke in entsprechende Formen des Brauchtums.
Skulpturen im Zusammenhang mit den bei der praktischen Arbeit gestellten Aufgaben.
Textiles Gestalten:
Beachtung der optischen und haptischen Wirkung von textilen Materialien an typischen Werken in verschiedenen Techniken.
Bekleidungsgeschichte, erläutert an wenigen exemplarischen Beispielen.
Mode und Modetrends.
Kritisches Konsumverhalten.
Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis
Lernziele (1. bis 4. Semester):
Die Schülerinnen und Schüler sollen:
- Planung, Gestaltung und Methodik des Unterrichtsgeschehens bewußt erleben und im Hinblick auf spätere werkbezogene Aktivitäten im Kindergarten reflektieren lernen,
- das im Unterricht erworbene Bildungsgut unter Beachtung fächerübergreifender Aspekte im Kindergarten sinnvoll nutzen und gezielt einsetzen sowie in selbständiger, eigenverantwortlicher pädagogischer Arbeit die entsprechende Auswahl für die Tätigkeit im Kindergarten treffen lernen,
- durch Einblicke in die Entwicklungsstufen und Gestaltungsweisen des Vorschulkindes gestalterische Tätigkeiten anregen und entsprechende Materialien, Verfahrensweisen, Medien ua. auswählen können,
- erkennen, daß Werken und Textiles Gestalten einen sinnvollen Beitrag zur Freizeitgestaltung leisten kann und für die Integration von Kindern mit unterschiedlichen Verhaltensweisen, Begabungen und Behinderungen von wesentlicher Bedeutung ist,
- befähigt werden, für die Arbeit im Kindergarten unter Berücksichtigung fächerübergreifender Aspekte Aufgabenreihen (zB nach Schwierigkeiten und Materialien) zu erstellen,
- die in „Werkbetrachtung“ erworbenen Kenntnisse sinnvoll nutzen und einsetzen lernen, um für die Arbeit im Kindergarten eine entsprechende Auswahl treffen zu können.
Lerninhalte (1. und 2. Semester):
Werken/Textiles Gestalten:
Organisation von Arbeitsschritten.
Möglichkeiten zur Motivation.
Aufbaureihen mit abgestuften Schwierigkeiten.
Wecken des Verständnisses für handwerkliche Anforderungen
verschiedener Techniken.
Auseinandersetzung mit Gestaltungskriterien (Material, Funktion, Form und Farbe) im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten.
Formmöglichkeiten im plastischen Bereich im Kindergarten.
Möglichkeiten des Bauens unter Bedachtnahme auf Material, Materialverbindung und Werkzeug.
Hinweise zur Herstellung von Spielgaben (zB Fingerpuppen) und zur Ausstattung von Festen und Feiern im Kindergarten.
Lerninhalte (3. und 4. Semester):
Werken/Textiles Gestalten:
Auseinandersetzung mit Aufbaureihen zu plastischer Gestaltung und Produktgestaltung im Kindergarten, Möglichkeiten des Einsatzes von Dekoration, Spielzeug, Bühnengestaltung, Kostümen, Puppen ua. im Kindergarten, Gestaltung der beruflichen Umwelt.
Didaktische Grundsätze:
Allgemein:
Beim Werken und beim Textilen Gestalten stehen sowohl bei der praktischen Tätigkeit als auch bei Werkbetrachtung und theoretischer Auseinandersetzung die berufsbezogenen Zielsetzungen im Vordergrund.
Zur Durchführung des Unterrichtes sind mehrstündige Unterrichtseinheiten eine unerläßliche Voraussetzung.
Die im Lehrplan angeführte Reihenfolge der Bereiche ist nicht bindend, eine ausreichende Berücksichtigung jedes einzelnen Bereiches ist jedoch zu gewährleisten. Um einen angemessenen Unterrichtsertrag in den Bereichen sicherzustellen, sind diese in der Jahresplanung schwerpunktmäßig anzuordnen und aufbauend zu behandeln.
Querverbindungen zwischen den Bereichen, aber auch zu anderen Unterrichtsgegenständen (wie Bildnerische Erziehung, Didaktik, Pädagogik, Kindergartenpraxis) werden empfohlen und sollen wahrgenommen werden. Themen, die sich aus aktuellen Anlässen (insbesondere im Übungskindergarten) anbieten, sind wegen ihres hohen Motivationscharakters und ihrer Berufsbezogenheit nach Möglichkeit in den Unterricht einzubeziehen.
Zur Sicherung des Unterrichtsertrages werden gemeinsam erarbeitete Zusammenfassungen und kurze, eigene Notizen der Schülerinnen und Schüler empfohlen. Als Arbeitsmappe für den künftigen Beruf soll eine Zusammenstellung von Proben der verschiedenen Techniken, von Arbeitsanweisungen, fachspezifischen, pädagogisch-didaktischen Hinweisen, Ausschnitten aus Zeitungen und Zeitschriften, Kunstkarten, Fotografien ua. angelegt werden. Hinweise auf die Umsetzung der gelernten Techniken und Arbeitsweisen in die Gegebenheiten des Kindergartens sollen - eventuell in Beispielsreihen - gegeben werden.
Schwerpunktsetzungen von Bereichen in einzelnen Semestern schließen ihre Behandlung in anderen Semestern nicht aus.
Werken/Textiles Gestalten:
Praktische Arbeit
Auf zielführende Organisation innerhalb der Arbeitsaufgaben, vor allem auf einen zeitsparenden und wirtschaftlichen Arbeitsablauf, sowie den sinnvollen Einsatz von technischen Hilfsmitteln und Medien ist Bedacht zu nehmen. Arbeitsproben sollen nur im Zusammenhang mit den geplanten Werkstücken gemacht werden und sind nur bis zur Beherrschung der Arbeitsverfahren durchzuführen. Innerhalb der einzelnen Aufgabenstellung, aber auch bei der Planung von umfassenden Arbeitsprojekten sind Selbständigkeit und kreatives Verhalten der Schülerinnen und Schüler sowie die Fähigkeit zur Koordination und Kooperation (Gruppenarbeit) zu fördern. Schematisches Nacharbeiten von Mustervorlagen ist unzulässig. Anhalten zur Genauigkeit, Ausdauer, Sorgfalt und Hilfsbereitschaft ist zu pflegen. Kostenberechnungen sollen zur Planung einer ökonomischen Arbeit im Kindergarten befähigen.
Der Unfallverhütung ist besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Die allgemeinen Schutzbestimmungen bezüglich der Benützung von Elektrogeräten und Maschinen sind zu beachten und den Schülerinnen und Schülern nachweislich zur Kenntnis zu bringen.
Bei Bühnengestaltung sind Improvisation und Gestaltung mit einfachen Mitteln unter Ausnutzung vorhandener räumlicher Gegebenheiten vorrangig zu bedenken. Bühnengestaltung kann auch im Hinblick auf fächerübergreifende Aspekte Lerninhalt der Bildnerischen Erziehung sein.
Werkbetrachtung
Werkbetrachtung und theoretische Auseinandersetzung soll von eigenen praktischen Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Einsichten in Sachverhalte sollen womöglich selbständig erarbeitet werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen angeregt werden, von sich aus Problemstellungen im Unterricht vorzubringen und Informationsmaterial (Bilder, Texte ua.) zu beschaffen. Die Werke sollen so ausgewählt werden, daß sie den angestrebten Aspekt exemplarisch veranschaulichen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen auch angeleitet werden, die einschlägige Fachliteratur und das Angebot von Museen, Ausstellungen, Hörfunk, Fernsehen, Zeitschriften ua. selbständig zu nutzen. Die Problematik von rezepthaften Arbeitsanleitungen (zB in Bastel- und Hobbybüchern) ist den Schülerinnen und Schülern bewußt zu machen. Die Begegnung mit dem Originalwerk ist anzustreben (Lehrausgänge ua.). Didaktik der Werkerziehung für die berufliche Praxis
Die didaktische Gestaltung der Unterrichtsarbeit soll den Schülerinnen und Schülern transparent gemacht werden, sodaß die Möglichkeit des Transfers im Hinblick auf die Arbeit im Kindergarten gegeben ist. Besondere Hinweise scheinen beim Einsatz und der Handhabung von Geräten, Werkzeugen und Materialien sowie bei der Organisation von Arbeitsschritten angebracht.
Bei der Wahl der Methode, der Materialien und Werkzeuge sowie der Auswahl des Schwierigkeitsgrades ua. ist auf Altersgemäßheit zu achten.
LEIBESERZIEHUNG
Die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze des gleichnamigen Pflichtgegenstandes der Anlage zur Verordnung BGBl. Nr. 514/1992 finden unter Bedachtnahme auf die Vorbildung und die verkürzte Ausbildung sinngemäß Anwendung.
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten, die zur Bewältigung verschiedener spezieller Aufgaben im Rahmen einer verantwortungsbewußten Arbeit im Kindergarten erforderlich sind, erwerben.
Sie sollen insbesondere
- in einem hauswirtschaftlich-gesundheitlichen Schwerpunkt grundlegende Erfahrungen mit hauswirtschaftlichen Arbeiten, vor allem im Hinblick auf die Erfordernisse im künftigen Beruf, erlangen. Sie sollen die Fähigkeit erwerben, einfache Mahlzeiten nach gesundheitlichen und wirtschaftlichen Grundsätzen herzustellen. Sie sollen befähigt werden, Speisen und Getränke, die für die Zubereitung mit Kindern geeignet sind, auszuwählen sowie pflegerische Handlungen und Sofortmaßnahmen in Erster Hilfe, insbesondere bei Kindern, zu setzen;
- befähigt werden, als Multiplikatoren Aufgaben der Verkehrserziehung wahrnehmen zu können;
- Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung der einfachen Arbeiten im Rechnungswesen sowie Kenntnis der Rechtsgrundlagen des Rechnungswesens und der Folgen von Mängeln erwerben;
Vertrautheit mit der einfachen Buchhaltung, insbesondere Budgetplanung, Kontoführung, Rechnungsführung, Material- und Inventarverwaltung, erlangen und Einblick in Personalverrechnung gewinnen;
- Sensibilität für Gruppenprozesse erwerben;
- Einblick in aktuelle einschlägige Arbeits- und Forschungsprojekte gewinnen.
- Auf Grund sozialkundlicher Bildungsstoffe speziell im Hinblick auf die Stellung des Kindes, der Frau und der Familie in Vergangenheit und Gegenwart zur Bereitschaft zu einer von Toleranz und Humanität geprägten Haltung geführt werden;
- Auf Grund der Vorbildung Fragen der Kinder aus den Bereichen Geographie und Wirtschaftskunde, Physik, Chemie sowie Biologie und Umweltkunde richtig beantworten und Beobachtungsfreude wecken sowie Erkenntnisse der Naturwissenschaften richtig anwenden können.
Lehrstoff:
Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich
(1. Semester):
Ausarbeitung von Speiseplänen auf das Basis elementarer Grundbegriffe der Ernährungslehre, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.
Aufbau und Pflege von Tischkultur.
Hauswirtschaftliche Arbeiten.
Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und
gesundheitlichen Gesichtspunkten.
Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutungen, Anlegen von Verbänden bei Kindern). Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art. Pflegerische Handhabungen bei Kleinkindern.
Unfallverhütung im Kindergarten.
Sicherheit bei Spielzeug.
Sicherheit auf Spielplätzen.
Fächerübergreifende berufsrelevante Aspekte (2. bis 4. Semester):
Berufsbezogene Geschichte und Sozialkunde:
Exemplarischer Überblick aus verschiedenen Epochen: Menschenbild, Gesellschaftsstrukturen, geschlechtsspezifisches Rollenbild, Stellung der Frau und des Kindes, Bedeutung der Familie, Probleme von Minderheiten, Erziehung und Bildungspolitik in verschiedenen Kulturen.
Berufsbezogene Geographie und Wirtschaftskunde:
Lebensbedingungen von Kindern unter verschiedenen räumlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen;
Konsumverhalten; einfache, kindgemäße Erklärungsmodelle für die Wechselbeziehung zwischen Boden, Klima, Relief und Vegetation sowie für wirtschaftskundliche Zusammenhänge.
Berufsbezogene Physik:
Anleitung zur Beobachtung und kindgemäßen Erklärung von sich im Kindergarten ergebenden physikalischen Problemen des Alltags und Fragen zur Umwelt;
Durchführung einfacher, kindgemäßer Experimente.
Berufsbezogene Chemie:
Auseinandersetzung mit aktuellen Problemen der Chemie, insbesondere in bezug auf Umwelteinflüsse und Erklärungsmodelle für kindgemäße Umsetzung;
Hinweise auf sicherheitsbezogenen und umweltschonenden Umgang mit Materialien und Lösungsmitteln beim späteren Arbeiten mit Kindern;
Durchführung einfacher, kindgemäßer Experimente.
Berufsbezogene Biologie und Umweltkunde:
Anleitung zur Beobachtung von Tieren und Pflanzen sowie kindgemäßer
Erklärungen von Naturerscheinungen und Durchführung einfacher
Experimente.
Figurenspiel (3. und 4. Semester):
Kennenlernen verschiedener Möglichkeiten des Puppenspiels, Erproben
unterschiedlicher Formen, Figuren und Techniken.
Verkehrserziehung (3. und 4. Semester):
Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Wecken positiver Einstellung zum Straßenverkehr; Aufbau von verkehrsgerechtem Verhalten; Anbahnung eigenverantwortlichen Handelns und partnerschaftlichen, defensiven Verhaltens im Hinblick auf die künftige Verkehrsteilnahme); Sicherung der für die Verkehrserziehung im Kindergarten notwendigen fachlichen Voraussetzungen (zB Beachtung des jeweiligen Entwicklungsstadiums der Kinder; Kennen der sozialpsychologischen Grundlagen; Kenntnis von Übungs- und Trainingsmöglichkeiten; Bewußtmachen des Zusammenwirkens von Straßenbeschaffenheiten, Verkehrs- und Witterungseinflüssen, Fahrzeugart und Verkehrsregeln); Planung der Verkehrserziehung im Kindergarten (zB Anwenden didaktischer Modelle; Einsatz geeigneter Methoden; Zusammenarbeit mit Eltern und Exekutive).
Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse des Kindergartens und der Kleinkinderziehung.
Buchhaltung (1. und 2. Semester):
Begriff, Gliederung und Teilgebiete des Rechnungswesens; Interessenten am Rechnungswesen; gesetzliche Bestimmungen, Systeme der Buchführung, Abrechnungssysteme in Kindergärten, insbesondere in Übungskindergärten; Belege, Belegbearbeitung, Ausstellung von Rechnungen, Buchführungspflicht - Aufzeichnungspflicht; Kassabuch und Bankbuch (Brutto-Verbuchung); die Umsatzsteuer, Kassabuch-Nettoverbuchung; allenfalls Verwendung von Buchhaltungs-Software.
Kommunikationstechniken und Gruppendynamik (1. und 2. Semester):
Übungen zur Gesprächsführung und Kooperation, insbesondere mit
Erwachsenen: Unterschiedliche Ziele und Formen des Einzel- und Gruppengesprächs (informierendes Gespräch, nondirektives Beratungsgespräch), Technik der Gesprächs- und Diskussionsleitung.
Verhaltenstraining: Konditionierung, Gegenkonditionierung; Erstellung und Durchführung von Verstärkerprogrammen.
Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen: Wahrnehmen von Gruppenrollen und Gruppenprozessen, verschiedene Techniken der Darstellung von Gruppenprofilen, Möglichkeiten der Lenkung von Gruppenprozessen.
Begriff, Anliegen und Vorgangsweisen der Supervision.
Methoden der kompensatorischen und emanzipatorischen Erziehung:
Kindorientierte Individualisierung von Erziehungs- und Bildungsprogrammen; kompensatorische Maßnahmen zur Streßbewältigung;
Einübung in Vorgangsweisen der Konfliktlösung und Entscheidungsfindung.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.
Die methodische Gestaltung des Unterrichts im 1. Semester soll vorrangig die Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleisten.
Im Bereich „Fächerübergreifende berufsrelevante Aspekte“ sind in enger Zusammenarbeit mit Didaktik und Kindergartenpraxis Methoden der altersadäquaten Aufbereitung der genannten Fachbereiche, insoweit sie für den Alltags- und Erfahrungsbereich des Vorschulkindes relevant sind, zu erarbeiten.
Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung das Verantwortungsbewußtsein der Schülerinnen und Schüler gefördert werden. Dadurch soll der Transfer für die praktische Arbeit im Kindergarten sichergestellt werden. - Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung sind acht bis zehn Stunden vorzusehen. Im Hinblick auf ein gezieltes Funktionstraining ist auf den Erfahrungen in der Rhythmisch-musikalischen Erziehung aufzubauen bzw. enge Zusammenarbeit mit dem entsprechenden Freigegenstand anzubahnen.
C. FREIGEGENSTÄNDE
INSTRUMENTENBAU
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Instrumentenbau soll sowohl unter fachspezifischen als auch fächerübergreifenden Aspekten zu musikalischer Erlebnisfähigkeit führen und Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln.
Auf Grund dessen sollen die angehenden Kindergärtnerinnen und Kindergärtner befähigt werden, den beruflichen Anforderungen zu entsprechen. Innerhalb dieser Bildungsaufgaben sind folgende Lernziele zu berücksichtigen:
- Bau einfacher Musikinstrumente
- Erwerb instrumentaltechnischer Fertigkeiten
- kreativer und improvisatorischer Einsatz der Instrumente
- Erwerb der Fähigkeit, einfache Musikinstrumente mit Kindern im Kindergarten und Hort - entsprechend der jeweiligen Entwicklungsstufe - herzustellen
- praxisbezogene Verwendung der Instrumente.
Durch das eigenständige Herstellen des Instrumentariums soll der Schülerin/dem Schüler ein besonderer Zugang zu den Instrumenten und zum Musizieren eröffnet werden.
Die Verbindung von herkömmlichem und selbstgefertigtem Instrumentarium soll der Schülerin/dem Schüler erweiterte Klang- und Gestaltungsmöglichkeiten für die Berufspraxis eröffnen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. oder 3. und 4. Semester:
Bau einfacher Musikinstrumente (Schlaghölzer, Rassel-, Klapper- und Schelleninstrumente, Trommeln verschiedener Art, allenfalls einfache Flöten, Stabspiel und andere) in entsprechender handwerklicher und klanglicher Qualität.
Richtige Handhabung und Pflege der Instrumente.
Praktische Anwendung durch Experimentieren und Improvisieren mit Geräuschen und Klängen und vorgegebenen musikalischen Strukturen.
Didaktische Grundsätze:
Beim Bau der Instrumente ist auf handwerkliche und klangliche Qualität sowie auf materialgerechte Verarbeitung größter Wert zu legen. Besondere Bedeutung kommt ständiger Gehörschulung zu. Beim Experimentieren und Improvisieren soll rhythmisches Empfinden geweckt und gefördert werden. Unter Einbezug der Fest- und Feiergestaltung ist gemeinsames Musizieren mit selbstgebauten Instrumenten zu fördern.
Im Interesse eines praxisorientierten Unterrichts und im Hinblick auf die Anforderungen aus der Kindergartenpraxis ist ein koordiniertes Vorgehen insbesondere mit den Unterrichtsgegenständen Musikerziehung, Instrumentalmusik, Didaktik, Kindergartenpraxis, Spielmusik und Chorgesang erforderlich. Besprechungen zur gemeinsamen Unterrichtsplanung sind wünschenswert.
Alle genannten didaktischen Grundsätze sollen es den Schülerinnen und Schülern ermöglichen, die Instrumente sowohl berufsspezifisch als auch zur persönlichen Bereicherung einzusetzen.
FRÜHERZIEHUNGSPRAXIS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist die Erweiterung, Vertiefung und Abrundung der Erfahrungen in der Kindergartenpraxis. Durch Einbeziehung der Praxis bei Kindern von 6 Monaten bis 3 Jahren sollen die Schülerinnen und Schüler befähigt werden, aus der Erkenntnis der Bedeutung der ersten Lebensjahre Erziehungs- und Bildungsaufgaben auch bei ganz jungen Kindern zu übernehmen und insbesondere durch Hinwendung zum einzelnen Kind kompensatorisch zu wirken.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Hospitieren und Praktizieren in Säuglingsheimen, Krippen, Integrationsgruppen und ähnlichen Einrichtungen.
Einblick in die Anfänge kindlichen Spielverhaltens („Lernen lernen“). Anleitung zu erzieherisch richtiger Planung und Durchführung der Kinderpflege (Essen, Reinlichkeitserziehung, Schlafen ua.). Erkennen von entwicklungsentsprechendem Verhalten der Kinder und Erfassen von Auffälligkeiten. Einblick in die den Bedürfnissen des jungen Kindes gemäße Planung des Tagesablaufes, der Raumgestaltung und des Angebotes altersangemessener Aktivitätsmöglichkeiten und erste praktische Erprobung derselben, zB:
Die kindlichen Fähigkeiten wecken und entfalten helfen. Dem Kind die individuelle Förderung in den Phasen seiner höchsten Aufnahmefähigkeit zukommen lassen. Auf die Ansprüche des Kindes, auf seine Stimmungen ganz persönlich eingehen.
Hospitieren in weiteren Institutionen, die auch mit Erziehung junger Kinder befaßt sind, wie Mutterberatung, allenfalls Tagesmutter ua. Erstellen zweckmäßiger Aufzeichnungen und Berichte.
Didaktische Grundsätze:
Sinngemäß gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Kindergartenpraxis, soweit sie auch für die Früherziehungspraxis relevant sind, unter besonderer Berücksichtigung der für die Altersstufe von 6 Monaten bis 3 Jahren unabdingbaren Individualisierung der Erziehung.
Die Blockung von Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen wünschenswert.
SLOWENISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der slowenischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie eine angemessene Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des slowenischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in slowenischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die slowenische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vorlesen und Erzählen von - insbesondere für das Kleinkind - erzieherisch wertvollen Geschichten und Märchen.
Sprechen von Kinderreimen; Versuche im Stegreifspiel.
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes.
Dramatisieren einfacher Stoffe.
Lektüre:
Einige Proben der slowenischen Literatur aus dem 19. und 20. Jahrhundert. In Verbindung mit der Lektüre Hinweise auf die wichtigsten Dichtungsarten. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.
Erkennen von Sprachformen.
Überblick über das Werden der slowenischen Sprache. Die Wortarten
und ihr richtiger Gebrauch.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Schriftliche Übungen. Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Bereicherung des Wortschatzes. Rechtschreibübungen.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
- 3. und 4. Semester:
Sprachpflege:
Alltagsgespräche.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Allenfalls Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen, einfache Referate.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen, Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Allenfalls Darstellen von Szenen aus Dramen der slowenischen Literatur.
Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte unter Auswertung von Schallplatten, Rundfunk und falls sich die Gelegenheit dazu bietet, auch durch Theaterbesuch. Sprechen längerer Texte.
Lektüre:
Ausgewählte Werke der slowenischen Literatur unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Kärntner Slowenen.
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts, die Einblicke in den geistigen Aufbruch unserer Zeit vermitteln.
Kurzer Überblick über die Geschichte der Kinder- und Jugendliteratur bei den Slowenen.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der slowenischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Berufsbezogene Didaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie einer entsprechenden Auswahl slowenischsprachiger Bilderbücher. Singen von slowenischen Kinderliedern.
Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Pädagogische Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern; sprachliche Gestaltung von Eltern abenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der slowenischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Anhören von Schulfunksendungen und durch Tonbandaufnahmen (Kontrolle der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der slowenischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Slowenischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Slowenisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis und Didaktik zu pflegen.
KROATISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der kroatischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Spracherziehung des Kindes.
Die Kenntnis der bedeutendsten Werke des kroatischen Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des literarischen Schaffens der Burgenland-Kroaten soll die Empfänglichkeit für dichterische Werke als Quellen der Lebensfreude und der Lebenshilfe fördern und so einen Beitrag zur Formung des Weltbildes leisten.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in kroatischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind um die kroatische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung, insbesondere im Hinblick auf akzentrichtige und diphthongfreie Aussprache der Vokale. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Vortragen kurzer Prosastücke und Gedichte; Singen von Liedern. Vorlesen und Erzählen von Märchen, Volkssagen, Fabeln, Tiergeschichten. Versuche im Stegreifspiel.
Mündliche Berichte über Erlebtes und Gelesenes. Dramatisieren einfacher Stoffe.
Lektüre:
Einige Proben der burgenländischen kroatischen Literatur aus dem 20. Jahrhundert. Kroatische Volkssagen, Stoffe aus der kroatischen Geschichte und Kultur sowie Texte über bedeutende Männer und Frauen des kroatischen Volkes. Berücksichtigung der Kinder- und Jugendliteratur.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen. Nacherzählungen und Inhaltsangaben. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks. Festigung der schriftkroatischen Ausdrücke.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Grundzüge des Satzbaues. Die Wortarten und ihr richtiger Gebrauch.
Wortlehre: Hauptwort (einschl. Deklination), Eigenschaftswort, das persönliche, das rückbezügliche und das besitzanzeigende Fürwort (einschl. Deklination), das Zeitwort (einschl. Deklination) und das Vorwort.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.
Rechtschreibübungen, insbesondere betreffend die Großschreibung, die Zeichensetzung und die Behandlung der Konsonantenangleichung. Gebräuchliche Fremdwörter.
Gewöhnung an den Gebrauch des Wörterbuches.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
- 3. und 4. Semester:
Sprachpflege:
Alltagsgespräche
Richtige Betonung und diphthongfreie Aussprache. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Freies Sprechen mit Vorbereitung.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Allenfalls Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene
Themen.
Einfache Referate.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von
volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern.
Allenfalls Darstellen von Szenen aus kroatischen Volksstücken.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der kroatischen Literatur und zum Einblick in die Geschichte des Volkes. Bedeutende kroatische Dichter und Schriftsteller. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Burgenland-Kroaten.
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts. Erzählungen und Abhandlungen über das Arbeits- und Berufsleben. Umfangreiche erzählende Dichtungen. Bilder aus der Geschichte und Kultur des kroatischen Volkes.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtungen und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kroatischen Satzbaues.
Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Einfache Abhandlungen aus verschiedenen Sachgebieten.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Das Wichtigste über die Satzlehre (insbesondere die Nebensätze) zur Bereicherung des Stils, mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Schwerpunkte der Wortlehre: Erkennen der vier Vergangenheitszeiten anhand der Lektüre. Die Mittelwörter, die satz- und wortverbindenden Wörter. Umlaute und Ablaute sowie die Doppelvokale. Die Behandlung der schwierigsten Konsonanten mit Hinweisen auf die Rechtschreibung.
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und den Gefühlswert der kroatischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen, Volksetymologie.
Berufsbezogene Didaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen in kroatischer Sprache von geeignetem, bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl kroatischer Bilderbücher. Singen von kroatischen Kinderliedern.
Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern, sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Pädagogische Terminologie auch im Hinblick auf die Beratung von Eltern in Erziehungsfragen.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der kroatischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Lektüre ist vor allem darauf zu achten, daß die Schülerinnen und Schüler fähig werden, den Wert dichterischer Werke zu erkennen und daraus Anregungen für die Gestaltung des persönlichen und beruflichen Lebens zu gewinnen.
Die Sprecherziehung soll durch Verwendung von Sprechplatten, falls möglich auch durch Tonbandaufnahmen (Kontrollieren der eigenen Sprechweise), intensiviert werden.
Neben der auf die Erlernung der kroatischen Sprache ausgerichteten Ausbildung soll auch der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Kroatischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Kroatisch) Gebieten Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis und Didaktik zu pflegen.
UNGARISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Schülerinnen und Schüler zu Sicherheit und Gewandtheit im Gebrauch der ungarischen Sprache in Wort und Schrift führen. Dazu gehört die Fähigkeit zur Darstellung von Erlebtem, Gehörtem, Gelesenem sowie zu angemessener Ausdrucksweise im Dienste der Sprecherziehung des Kindes.
Durch die Behandlung der bedeutendsten Werke des ungarischen Schrifttums soll den Schülerinnen und Schülern Einblick in die wesentlichen Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Ungarns geboten werden. Dabei ist auf die literarische Befruchtung des pannonischen Raumes durch die ungarische Literatur - unter besonderer Berücksichtigung des auf das Burgenland bezogenen ungarischen Schrifttums - zu verweisen. Das Erkennen der Gemeinsamkeit zwischen Österreich und Ungarn aus der gemeinsamen Geschichte, aber auch das Verständnis für die verschiedene Wesensart, soll die Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit fördern.
Die Schülerinnen und Schüler sind mit Kinder- und Jugendliteratur in ungarischer Sprache sowie mit Kriterien für deren Beurteilung vertraut zu machen. Es sind ihnen jene Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die nötig sind, um die ungarische Sprache im künftigen Beruf didaktisch und methodisch richtig einsetzen zu können.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Sprachpflege:
Planmäßige Sprecherziehung; Aneignung einer klaren Aussprache; Einübung der richtigen Betonung, Unterscheidung der kurzen und langen Vokale, Berücksichtigung der zusammengesetzten und der Doppelkonsonanten. Sprachmelodie. Festigung des Wortschatzes durch Umformungs- und Einsetzübungen. Dialoge (Rollenspiele) aus dem Alltag der Familie und der Umwelt des Kindes bzw. Jugendlichen. Übungen im ausdrucksvollen Lesen. Auswendiglernen kurzer Texte.
Alltagsgespräche aus den Sachgebieten: Zeit (Uhr, Tage, Wochen, Monate, Jahreszeiten), Tagesablauf (Beruf und Freizeit, Mahlzeiten und Getränke), auf der Straße (Auskunftserteilung, Wegbeschreibung), Einkaufen (Geschäfte, Märkte), Kleidung.
Lektüre:
Proben aus der ungarischen Jugendliteratur.
Einige Proben aus der auf das Burgenland bezogenen ungarischen Literatur (wie Sagen, Tierfabeln, Jugendgedichte ua.).
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen eigener Erlebnisse und Beobachtungen; Nacherzählungen und Inhaltsangaben; fabulierende Ausgestaltung eines Erzählkernes oder eines gegebenen Stoffes. Übungen zur Bereicherung, Belebung und Schärfung des Ausdrucks.
Schriftliche Übungen (Diktate, Übersetzungen)
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Nominal- und Verbalsätze. Gebrauch des Hilfszeitwortes und der Verneinung. Numeralia und Pronomina: Orts- und Zeitsuffixe.
Weitere Wortarten und ihr richtiger Gebrauch; die Konjugation des Zeitwortes (subjektive und objektive Konjugationsformen). Possessivsuffixe und Besitzanzeige, Steigerung. Vokalharmonie und Agglutination. Umstandsbestimmungen.
Die Rechtschreibsicherheit im Bereich des aktiven Wortschatzes der Schülerinnen und Schüler ist durch Übungen zu festigen und durch kurze Diktate zu erproben. Wichtige Rechtschreibregeln sind zu erarbeiten.
Erkennen von Sprachformen.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
- 3. und 4. Semester:
Sprachpflege:
Alltagsgespräche
Erweiterung des Wortschatzes aus den Sachgebieten öffentlicher Einrichtungen (Postamt, Bank, Bahn, Arzt, Krankenhaus, Apotheke, Sport) sowie zu den Sachgebieten Medien (Presse, Rundfunk, Fernsehen), kulturelle Freizeiteinrichtungen (Theater, Kino, Museen und Ausstellungen), Gegenwartsprobleme, Dienstleistungen, Sozialfürsorge.
Freie Wechselrede über berufsbezogene Themen und Fragen aus dem Interessenkreis der Schülerinnen und Schüler.
Pflege des Laienspiels in verschiedenen Formen. Singen von volkstümlichen und jugendgemäßen Liedern. Übungen im Hören vorbildlich gesprochener Texte. Erörterung und Interpretation längerer Texte.
Diskussionen und Diskussionsleitung über berufsbezogene Themen. Einfache Referate. Gepflegtes Vorlesen mit erhöhten Anforderungen. Vortrag von Gedichten.
Lektüre:
Leseproben zur systematischen Gliederung der ungarischen Literatur. Ausgewählte Werke aus dem Schrifttum der Ungarn des Burgenlandes.
Ausgewählte Proben der Dichtung des 20. Jahrhunderts.
Pflege des schriftlichen Ausdrucks:
Darstellen von Erlebnissen, Beobachtetem und Gelesenem in persönlicher Ausdrucksweise und einwandfreier sprachlicher Gestaltung. Versuche, die eigene Meinung über lebensnahe Probleme in gut gegliederter Form darzulegen.
Einfache Abhandlung aus verschiedenen Sachgebieten. Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahme, selbständige Ausarbeitung berufsbezogener Themenstellungen.
Sprachlehre und Rechtschreiben:
Schwerpunkte der Wortlehre: Die Zeiten des Zeitwortes; unregelmäßige Zeitwörter; weitere Formen der Zeitwörter (Imperativ, Adhortativ, Konjunktiv, Potentialis, Faktativ, Frequentativ); Bildung von Mittelwörtern; Ableitungssilben und ihre Wichtigkeit beim Wandel der Bedeutung.
Die wichtigsten Regeln der ungarischen Syntax. Gesetzmäßigkeiten und Ausnahmen der Wort- und Satzlehre mit Berücksichtigung der Zeichensetzung.
Einblick in das Leben, den Symbolgehalt und Gefühlswert der ungarischen Sprache. Bedeutung von Personen- und Ortsnamen. Volksetymologie.
Berufsbezogene Didaktik:
Die Einführung in die Besonderheiten des Wortschatzes und der Sprachstruktur von Kleinkindern; Aufbau von Übungsreihen zur Erweiterung des Wortschatzes und des Satzbaues.
Anlegen systematisch geordneter und ausbaufähiger Sammlungen von geeignetem bodenständigem Lied-, Spruch-, Erzähl- und Spielgut für das Kleinkind sowie eine entsprechende Auswahl ungarischsprachiger Bilderbücher. Singen von ungarischen Kinderliedern.
Vorlesen, Erzählen und Ersinnen von Geschichten für das Kleinkind.
Verfügbarkeit verschiedener Sprachkodes (Mundart usw.) in der Interaktion mit Kleinkindern. Sprache als Hilfe zur Orientierung des Kindes in der Umwelt und zu seiner kognitiven Förderung.
Pädagogische Terminologie, auch im Hinblick auf die Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit den Eltern und die sprachliche Gestaltung von Elternabenden; Formulierung von Elternbriefen und Berichten. Der sprachliche Beitrag zur Gestaltung von Festen und Feierstunden in zweisprachigen Kindergärten; kindgemäße Pflege von Volks- und Brauchtum.
Spezifische Maßnahmen zur Förderung des Sprechens und des Sprachverständnisses von mehrsprachig erzogenen Kindern, insbesondere unter Anwendung von Spruch- und Erzählgut, durch das darstellende Spiel sowie durch Einsatz des Bilderbuches.
Die Besonderheiten zweisprachiger Kindergärten der ungarischen Volksgruppe in Österreich. Vertrautmachen mit einschlägiger Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei einstündige Schularbeiten je Semester.
Didaktische Grundsätze:
Dieser Lehrplan setzt voraus, daß die Schülerinnen und Schüler zumindest während der Pflichtschulzeit am Ungarischunterricht teilgenommen haben oder der ungarischen Volksgruppe angehören. Wird der Unterricht aus Ungarisch als Anfängerlehrgang geführt oder als Mehrklassenkurs, so ist im Hinblick auf die verschiedenen Voraussetzungen, welche die Schülerinnen und Schüler mitbringen, der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.
Um die Schülerinnen und Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise des Alltags zu gewöhnen, sollte die Unterrichtsgestaltung auf einer fast ausschließlichen Verwendung der ungarischen Sprache von der ersten Unterrichtsstunde an aufbauen.
Verschiedene Möglichkeiten, die den Schülerinnen und Schülern die ungarische Lebensweise besser veranschaulichen, wie Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonbänder, Filme ua., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel ist zu fördern. Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.
Der ständige Hinweis auf die Gleichheiten, Ähnlichkeiten und Verschiedenheiten in Grammatik, Sprachaufbau und bei einzelnen Ausdrücken der deutschen und ungarischen Sprache dient dem Verständnis der einzelnen Sprachen und regt zur vergleichenden Sprachwissenschaft an. Durch diese Vergleiche soll den Schülerinnen und Schülern auch manche Eigenart der ungarischen Sprache verständlich gemacht werden. Literarische Zitate, Sprichwörter, häufige Redewendungen helfen zum Verständnis der Denkweisen und der Verhaltensformen der Ungarn. Die nationale Eigenart der Magyaren richtig zu verstehen und dabei auf die nachbarlichen Beziehungen im Donauraum von einst und jetzt hinzuweisen, hat als wichtiger Grundsatz zu gelten.
Neben der Erlernung und Festigung der ungarischen Sprache soll der nach didaktischen und methodischen Gesichtspunkten ausgerichtete Einsatz des Ungarischen in der Förderung von Kindern in zweisprachigen (Deutsch/Ungarisch) Gebieten vorrangige Beachtung finden. Dazu ist der Kontakt mit den Pflichtgegenständen Kindergartenpraxis und Didaktik zu pflegen.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichts in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.
Dabei sollen den Schülerinnen und Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Im besonderen sind zu fördern:
- richtige Atmung und Körpergefühl,
- klangvolles Singen und Sprechen,
- reine Intonation,
- ökonomischer Gebrauch der Stimme und Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit,
- grundlegende Fähigkeiten der Chorleitung.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Lockerungsübungen
Stimmbildungsübungen zu Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu weichem
Einsatz und Registerausgleich
Artikulationsübungen
Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler miteinzubeziehen.
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.
Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.
Besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feiern und Wettbewerben sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von vielfältigen Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens, die die Schülerinnen und Schüler zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden.
Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden.
Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben werden.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.
Spiel-mit-Stücke
Didaktik des Musizierens für die berufliche Praxis:
Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums
Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten
Liedbegleitung
Anleitung zum Musizieren mit Kindern
Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern
Improvisation und kreatives Gestalten
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schülerinnen und Schüler zu berücksichtigen.
Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.
Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe zB bei Gottesdiensten, Festen und Feiern sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern anderer Unterrichtsgegenstände sind zu nützen.
PRAXISANLEITUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll die Kindergartenpraxis unterstützen. Er soll den Schülerinnen und Schülern Möglichkeiten aufzeigen, mit Erziehungs- und Bildungsangeboten auf Kinder zuzugehen, Verantwortung zu übernehmen, alters- und entwicklungsbedingte Probleme kennenzulernen, im Freizeitbereich - auch unter Einbeziehung der Fremdsprachen - Kontakt- und Kommunikationserfahrungen zu sammeln und so ihre sozialen Fähigkeiten - besonders im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit Eltern und im Team - weiterzuentwickeln.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Fächerübergreifendes Aufbereiten von Lehrplaninhalten aus verschiedenen Unterrichtsgegenständen, insbesondere Musikerziehung mit Instrumentalunterricht, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Bildnerische Erziehung, Werkerziehung, Didaktik, Kindergartenpraxis, Pädagogik, Deutsch, allenfalls lebende Fremdsprache und Religion für die praktische Arbeit mit Kindern im Freizeitbereich.
Inhalte von Aktivitäten in der Praxis mit verschiedenen
Schwerpunkten:
Kreativer Bereich: Singen - Musizieren; Hören - Zeichnen - Malen; Falten - Formen - Bauen.
Darstellender Bereich: Darstellendes Spiel; Rollen- und Stegreifspiel; Schattenspiel - Puppentheater.
Motorischer Bereich: Textiles Gestalten; Nähen - Knüpfen - Weben.
Sprachlicher Bereich: Vorlesen; Erzählen - Sprechen; Gespräch - Wortspiele - Reimen; Nacherzählen - Fabulieren.
Übung im Aufbau ausbaufähiger Sammlungen von Spielen, Büchern und Beschäftigungsmaterialien sowie im Anlegen von fachspezifischen Karteien.
Verarbeiten der von den Schülerinnen und Schülern gemachten Erfahrungen bei Einblick in verschiedene Sozial-, Krankheits- und Notsituationen. Erwerben einer offenen und toleranten Haltung für die Bedürfnisse der Familien mit Problemkindern und bei der Überwindung von Sprachbarrieren.
Didaktische Grundsätze:
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der unterschiedlichen Schwerpunkte wegen können bei Bedarf abwechselnd verschiedene Lehrerinnen und Lehrer eingesetzt werden, wobei die Semesterwochenstundenzahl beizubehalten ist. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechung und Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten ihrer Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit ohne Leistungsdruck entfalten und erproben können.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
INTERKULTURELLE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die auf Grund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zu eigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung sehr unterschiedlich sein kann. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.
Die zukünftigen Kindergärtnerinnen und Kindergärtner sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) in der Kindergruppe möglichst adäquat umzugehen.
Lehrstoff:
- 1. oder 2. oder 3. oder 4. Semester:
Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit im Kindergarten:
Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten
- Bewußtwerdung von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees,
- Sensibilisierung für gefühlsmäßiges Angemutetsein von „fremd“ und „vertraut“,
- Bewußtmachung von Konfliktpotentialen, die interkulturellen Begegnungen inhärent sind,
- Integration dieser Bewußtseinsinhalte in die eigene Identität, um den Umgang mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen u. dgl.) in der Kindergruppe möglichst adäquat zu gestalten.
Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation (Rahmenbedingungen, Raum, Zeit)
- spezielle räumliche Vorkehrungen,
- spezielle materielle Ausstattung,
- spezielle Rahmenbedingungen hinsichtlich Personal, Anzahl der Kinder pro Gruppe und Altersstruktur der Gruppe,
- spezielle Planung (lang-, mittel- und kurzfristige Zielsetzungen) im Hinblick auf die Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten in die Kindergartenarbeit.
Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit
- Verschiedenheit der Vorerfahrungen von Kindern, daher unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Eingewöhnung,
- Umgang mit Muttersprache und Zweitsprache,
- das Spiel als Medium interkulturellen Lernens (Gleichheiten bzw. Unterschiede der Spielformen, der Spielregeln),
- Möglichkeiten der Mitarbeit von mit der jeweiligen Muttersprache und Kultur vertrauten Personen im Kindergarten,
- Möglichkeit, das Gruppenprofil (Gruppierungen innerhalb der Kindergruppe) zu beobachten, zu beeinflussen bzw. zu lenken;
- Vermittlung von Alltagskultur in Erwachsenen/Kind- und Kind/Kind-Begegnung („small talk“, Kleidung, Essen, Einkaufen, Sitten und Gebräuche u. dgl.),
- spezielle Probleme der Zusammenarbeit mit der Familie bzw. der Schule.
Didaktische Grundsätze:
Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.
Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Kinder anderer kultureller Provenienz um jeden Preis - auch den des Verlustes der eigenen Identität - in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.
Aus derartigen Versuchungen entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden“ Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.
Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Kindern anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Kindergarten auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik und Kindergartenpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schülerinnen und Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist
- eine Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung,
- die Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen,
- die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials,
- die Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele erwerben bzw. festigen,
- eigene Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe kennenlernen und entfalten,
- szenisches Spiel in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion durchschauen,
- kreativen Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art erproben,
- dramaturgische Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles planen und durchführen.
Lehrstoff:
- 1. oder 2. oder 3. oder 4. Semester:
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend, Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunutzen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit im Kindergarten sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Kindergartenpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll Kenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln und erweitern.
Die Schülerinnen und Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien wie Spielfilm, Hörfunk und Fernsehen, ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.
Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien insbesondere in der künftigen Berufsarbeit befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung im Kindergarten anzuwenden.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit.
Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit Medien und deren Auswertung. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schülerinnen und Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere in der Elternarbeit, erwerben können.
E. FÖRDERUNTERRICHT
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des Pflichtgegenstandes „Musikerziehung“ im jeweiligen Semester durchgenommenen Lehrstoffs für die Schülerinnen und Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler handelt.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Zuletzt aktualisiert am
06.04.2017
Gesetzesnummer
10008942
Dokumentnummer
NOR12112068
alte Dokumentnummer
N6199656896J
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