Anlage 1 Lehrplan des Kollegs für Elementarpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 22.11.1994

Anlage 1

— V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht:
  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

Der Rahmenlehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, ist ein Lehrplan, der sich der theologischen Korrelationsmethode verpflichtet weiß. Insofern sind in diesem Lehrplan die spezifischen Anliegen evangelischer Theologie genauso berücksichtigt wie die unterschiedlichen möglichen religionspädagogischen Ansätze. Damit soll der Lehrplan für die Kindergartenpädagogik einen spezifischen evangelischen Beitrag in diesem Schultyp darstellen und es dem Lehrer ermöglichen, diesen spezifischen evangelischen Beitrag im Erziehungsanliegen der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik einzubringen und zu vertreten. Dabei wird in besonderer Weise darauf Bedacht genommen, daß die Schülerinnen und Schüler der Bildungsanstalten in doppelter Weise unterrichtet werden müssen, einerseits sollen sie für ihre persönliche und religiöse Entwicklung die notwendigen Impulse und Hilfestellungen erhalten, andererseits soll aber auch bedacht werden, daß die Schülerinnen und Schüler in Zukunft in Kindergärten arbeiten werden und von daher gefordert sind, christliche Vorstellungen, Lebensweisen und auch Inhalte vertreten sowie vermitteln zu können.

Weiters ist der Lehrplan dadurch gekennzeichnet, daß die klassischen religionspädagogischen Disziplinen wie Bibelkunde, Kirchengeschichte und so weiter nicht als eigene Themenbereiche ausgewiesen werden, sondern daß Bibel- und Kirchengeschichte sowie die anderen klassischen Gegenstandsbereiche als didaktische Prinzipien in jedem Themenfeld und in jedem Themenvorschlag vorauszusetzen sind. Dabei wird dem korrelativen Ansatz Rechnung getragen, der besagt, daß religiöse und theologische Aussagen eingebettet sein sollen in den Lebensvollzug der Lernenden und in diesem Fall auch der später Lehrenden, um auf diese Weise sowohl Daseinserhellung als auch Zukunftsperspektiven zu eröffnen. Es ist also strikt davon auszugehen, daß die angegebenen Themenfelder auf einer theologischen Folie zu sehen sind, wobei diese Folie nicht explizit ausgewiesen werden muß, weil sie in den einzelnen Themenfeldern von ihrer inneren Logik her bestimmend ist. Weiters ist als didaktischer Grundsatz zu beachten, daß der/die Lehrer/in entsprechend der vorhandenen Lerngruppe aus den Themenfeldern die einzelnen Themen auswählt und von daher die Inhalte vermittelt. Diese Freiheit des Lehrers/der Lehrerin bedeutet aber gleichzeitig die Bindung an eine verantwortete Lehrstoffverteilung, die von dem/der Lehrer/in genau zu führen ist und alle Klassen zu umfassen hat. In diesem Zusammenhang soll auch darauf aufmerksam gemacht werden, daß die einzelnen Themenfelder natürlich auf Grund entwicklungspsychologischer und schulpädagogischer sowie religionspädagogischer Vorgaben einzelnen Schulstufen zugewiesen werden, daß die Themenfelder aber von ihrer Konzeption her alle miteinander eng verknüpft sind und von daher ein Netzwerk ergeben, das die Beziehungen der einzelnen Themenfelder zueinander sichert und die Stringenz der Unterrichtsinhalte in ihren gegenseitigen Verknüpfungen immer wieder neu aufweist. Es sind also die einzelnen Themenfelder in ihrer schulstufenübergreifenden und allgemeinbildenden Perspektive zu sehen. Damit ist der evangelische Religionsunterricht in seinem Ansatz als fächerverbindender Unterricht definiert, der auf die Zusammenarbeit und die Impulse der anderen Lehrgegenstände in der Bildungsanstalt in der Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, hinweist. Gleichzeitig ist damit aber auch festgelegt, daß die Inhalte der einzelnen Schulstufen in aufbauender und, wie schon gesagt, in verknüpfender Weise zur Vorbereitung auf die Matura dienen. Insofern ist der evangelische Religionsunterricht zielgeleitet, um den Schülerinnen und Schülern die notwendigen Unterlagen für die Berufsberechtigung, die mit der Matura erworben wird, zu liefern.

Die Themenfelder sind nach drei übergeordneten Gesichtspunkten geordnet, nämlich nach: I. Individualen Themen, II. Sozialen Themen und III. Globalen Themen. Diese Zuordnung bedeutet für die einzelnen Themenfelder eine Schwerpunktsetzung, bedeutet aber nicht, daß sie sachlich, geschweige denn theologisch auf diesen Themenbereich eingeschränkt sind, sondern natürlich weisen die individualen Themenfelder genauso soziale und globale Momente auf, wie dies bei den anderen Themenfeldern umgekehrt auch der Fall ist. Es wird in der didaktischen Reflexion notwendig sein, die dauernden Querverbindungen der einzelnen Themenfelder untereinander und auch der einzelnen Themenfelderbereiche zu suchen, aufzuzeigen und für die Schüler/innen transparent zu machen. Auf diese Weise wird die Kompetenz des Lehrers im Gefüge der relevanten Themenfelder einerseits und im Gefüge der übrigen Gegenstände gesichert, andererseits wird aber durch die konsequente Verarbeitung der einzelnen Themenfelder der spezifische Beitrag des evangelischen Religionsunterrichtes in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, festgeschrieben.

Schulpraktische Prinzipien

Der evangelische Religionsunterricht an Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik ist bestimmt durch die Anzahl der Schüler/innen und daher die Möglichkeit, welche die zur Verfügung stehende Zeit dem Unterrichtsverlauf gibt. Der/die Lehrer/in hat also stärker als in anderen Gegenständen aus didaktischen Prinzipien heraus, die dargestellt worden sind, auszuwählen und den Lehrstoffverteilungsplan für die einzelne Schulstufe zu erstellen. Dabei sind die didaktischen Prinzipien, die für die anderen Gegenstände im Bereich der Bildungsanstalten gelten, zB vom Einfachen zum Komplizierten, vom Anschaulichen zum Abstrakten, die ebenfalls für den evangelischen Religionsunterricht gelten, und von daher die Vergleichbarkeit dieses Unterrichtes mit anderen Unterrichtsgegenständen und Unterrichtsformen innerhalb der Bildungsanstalt herzustellen. Die zeitliche Begrenzung des Unterrichtes bedeutet aber keine Beschränkung in der Auswahl der Themenfelder und im Angebot der zu besprechenden Einzelthemen, sondern eine Konzentration auf wesentliche Themenfelder. Diese didaktische Entscheidung hat der/die jeweilige Lehrer/in aus schulpraktischen Erwägungen, die von der pädagogischen Soziologie, Psychologie und von der Lernpsychologie her begründbar sein müssen, zu treffen. Damit soll das Prinzip der Schülerorientierung des Unterrichtes besonders noch einmal angesprochen werden, weil natürlich der evangelische Religionsunterricht stark motivierenden Charakter hat und von daher auf die intensive Mitarbeit der Schülerinnen und Schüler angelegt ist. Insofern bietet sich auch als ein Bereich der didaktischen Entscheidung die Möglichkeit an, die Mitbestimmung der Schüler/innen bei der Reihung der einzelnen Themenfelder und bei der Auswahl konkreter Themen zu fördern. Gleichzeitig sind die angegebenen Themen im Rahmen der Themenfelder entsprechend der schulpädagogischen Situation zu modifizieren oder zu erweitern; allerdings unter Bedachtnahme auf die vorangestellten Lernziele. Die vorangestellten Lernziele in jedem Themenbereich nehmen das grundsätzliche didaktische Anliegen wieder auf, indem sie einerseits den daseinsauslegenden und daseinserhellenden Aspekt betonen (Lernziele 1-4) und andererseits aber auch den berufspraktischen Aspekt (Lernziel Nr. 5) jeweils aufnehmen.

Praktische Unterrichtsgestaltung

Die Frage nach der praktischen Unterrichtsgestaltung, die gewählte Methode und der Einsatz von Medien und anderen Lehr- und Lernmitteln richtet sich nach den oben genannten didaktischen Kriterien. Es soll also zwischen didaktischen Vorüberlegungen und deren Umsetzung in praktische Unterrichtsarbeit mit Hilfe von methodischen Hilfsmitteln unterschieden werden. Die jeweiligen methodischen Ansätze werden sich nach den didaktischen Überlegungen richten und nicht umgekehrt. Dabei ist das Prinzip der Schülerorientierung ein weiteres Mal zu beachten, damit einerseits sowohl Unter- wie auch Überforderungen vermieden werden und andererseits die Aktualität und Lebendigkeit des evangelischen Religionsunterrichtes nicht aufs Spiel gesetzt wird. An dieser Stelle wird die pädagogische Arbeit des Lehrers nach der Erstellung des verantworteten Lehrstoffverteilungsplanes ihre weitere Aufgabe erhalten, nämlich die adäquaten Unterrichtsmittel für den Unterricht zur Verfügung zu stellen, wobei Unterrichtsmittel grundsätzlich so zu wählen und einzusetzen sind, daß durch sie die zunehmende Selbständigkeit der Schülerinnen und Schüler gewährleistet wird. Gerade hier wird das fächerverbindende Denken, das dem evangelischen Religionsunterricht zugrunde liegt, seine besondere Bedeutung haben, weil der Lehrer bzw. die Lehrerin sich von den methodischen Vorgaben der anderen in der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, gelernten Gegenstände inspirieren läßt. Die allgemeinen didaktischen Grundsätze für den Gesamtlehrplan der Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik, Kolleg für Kindergartenpädagogik, bieten hierfür die besten Voraussetzungen.

Übersicht über die Themenfelder des Lehrplanes:

I. Individualer Aspekt

Gewissen

Hoffnung

II. Sozialer Aspekt

Die Bedeutung der Gemeinschaft

Fremde Kinder

Glauben „lehren“

III. Globaler Aspekt

Arbeit und Leben

Freizeit

Gerechtigkeit

Themenfelder geordnet nach Semester

  1. 1. Semester
  1. 2. Semester
  1. 3. Semester
  1. 4. Semester

THEMENFELDER

Gewissen:

  1. 1. Die Bereiche des Guten und Bösen benennen und nach den Begründungen für gutes Handeln und böses Handeln fragen.
  2. 2. Die Freiheit menschlichen Handelns darstellen können.
  3. 3. Gewissen als Widerspruch zwischen Zielen und Wirklichkeit darstellen können.
  4. 4. Den christlichen Glauben als Dialektik des Handelns darstellen können.
  5. 5. Die Schuldproblematik im menschlichen Leben erkennen und akzeptieren können.
  6. 6. Unschuld und Schuld in der Gewissenerziehung bei Kindern darstellen können.
  1. 1. Zukunftsentwürfe und deren Bedeutung für gegenwärtiges Handeln darstellen können.
  2. 2. Hoffnung als tragenden Sinn erkennen.
  3. 3. Weltprobleme und die Chancen ihrer Lösung benennen können.
  4. 4. Den christlichen Begriff „Hoffnung“ beschreiben und auf das eigene Leben hin befragen können
  5. 5. Den Begriff Hoffnung als Grundaussage für das Leben von Kindern benennen können.
  1. 1. Die Erwartungen an und die Verbindlichkeit für menschliche Beziehungen darstellen können.
  2. 2. Die Bedeutung der Gemeinschaft als Ausdruck grundsätzlicher anthropologischer Aussagen.
  3. 3. Die Ausformungen des Gemeinschaftsbegriffes und das jeweils daraus resultierende Menschenbild in religiösen Gruppierungen darstellen können.
  4. 4. Auffassungen des Gemeinschaftsbegriffes darstellen können und den eigenen Standpunkt dazu nennen können.
  5. 5. Die Bedeutung von Gemeinschaft in der Biographie von Kindern.
  1. 1. Wahrnehmen, daß es in der Umwelt verschiedene Gruppen gibt, die selber und deren Kinder benachteiligt sind.
  2. 2. Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als gesellschaftliche Aufgabe erkennen.
  3. 3. Das Einsetzen für benachteiligte Gruppen als Humanitätsbeitrag des Christentums argumentieren können.
  4. 4. Bereitschaft für den Einsatz für andere Gruppen und Benachteiligte in unserer Gesellschaft entwickeln.
  5. 5. Durch den Kontakt mit fremden Kindern fremde und eigene Kulturen kennenlernen.
  1. 1. Die Problematik der Vermittlung von Religion beschreiben können.
  2. 2. Lehraussagen verschiedener Religionen zueinander in Beziehung setzen können.
  3. 3. Die Differenz von Lehraussagen und Lebensvollzug beschreiben können.
  4. 4. Lehraussagen der christlichen Kirchen sichten und beurteilen können.
  5. 5. Lehraussagen mit Lebensäußerungen von Kindern verbinden und beurteilen können.
  1. 1. Die verschiedene Konzeption und Konstellation von Arbeit kennen.
  2. 2. Erkennen, daß die Verteilung und Entlohnung von Arbeit sowie die Freizeit in gesellschaftlicher Verantwortung zu betrachten sind.
  3. 3. Den Vergleich von Vorstellungen über Arbeit und Beruf im christlichen und nichtchristlichen Bereich ziehen können.
  4. 4. Die eigene Einstellung zu Arbeit, Beruf und Freizeit kritisch argumentieren können.
  5. 5. Die Frage von Arbeit, Freizeit und Beruf in Bezug auf das Leben von Kindern darstellen können.
  1. 1. Formen, Motive und Auswirkungen des Leistungsdenkens aufzeigen können.
  2. 2. Arbeit und Leistung darstellen und argumentieren können.
  3. 3. Den Zusammenhang zwischen Rechtfertigungslehre und Leistungsdenken darstellen und argumentieren können.
  4. 4. Leistung im Arbeits- und Lebensbereich einsetzen können.
  5. 5. Die Leistungserwartung an Kinder darstellen und argumentieren können.
  1. 1. Erkennen, daß sinnvolle Freizeitgestaltung das große Problem der Zeit ist.
  2. 2. Freizeit als Möglichkeit für Selbstfindung und Selbstentfaltung des Menschen argumentieren können.
  3. 3. Die Chancen erkennen, in der Freizeit Lebensqualität und damit Lebenssinn zu gewinnen.
  4. 4. Die Arten von Freizeitgestaltung einander gegenüberstellen können.
  5. 5. Sinnvolle Freizeitangebote für Kinder nennen können.
  1. 1. Die Auseinandersetzungen um die Frage der Menschenrechte darstellen können.
  2. 2. Das Eintreten für die Menschenrechte in ihrer Verbindung mit der Wahrung der Menschenwürde argumentieren können.
  3. 3. Die Aussagen der christlichen Tradition für die Diskussion um Menschenrechte und Menschenwürde darstellen können.
  4. 4. Die Bereitschaft entwickeln, sich selber für die Wahrung der Menschenrechte einzusetzen.
  5. 5. Erkennen, daß die pädagogische Arbeit mit Kindern in den Bereich der Wahrung der Menschenrechte einzuordnen ist.
  1. und Kulturen

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008942

Dokumentnummer

NOR12109789

alte Dokumentnummer

N6199443240J

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