zum gestaffelten Außerkrafttreten vgl. Art. 3 § 2 Abs. 27
Anlage A/m 1
LEHRPLAN DES GYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A, unter Bedachtnahme auf die besondere Berücksichtigung der musischen Ausbildung.
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A.
Darüber hinaus ist die Teamarbeit der Lehrerinnen und Lehrer besonders zu pflegen, weil nur auf diesem Wege das Ziel der Durchdringung aller Unterrichtsgegenstände zum zentralen Bildungsziel dieser Sonderform werden kann: Einheit der Bildungsgestaltung und Bildungsentwicklung trotz der Fächerung des Bildungsgutes. Dabei soll ein harmonischer Ausgleich zwischen intuitivem Erkennen und spontanem Erleben bis hin zu analytisch-rationalem Denken, systematischem Ordnen, Erwerben einer gesicherten Überschau und positiv kritischem Abwägen angestrebt werden. So gesehen wird dieses musische Bildungsprinzip nicht nur von den künstlerischen und sprachlich-literarischen Unterrichtsgegenständen und der Bewegungserziehung vertreten, vielmehr haben sämtliche Unterrichtsgegenstände die Aufgabe, auf alle Aspekte der musischen Bildung Bezug zu nehmen. Vornehmste Mittel dieser musischen Bildung sind schöpferisch-freudebetontes Spiel und nachschöpferische Gestaltung im weitesten Rahmen, die den jungen Menschen befähigen, unter behutsamer Lenkung wissenschaftliche und künstlerische Entdeckungen selbstständig nachzuvollziehen und damit nachzuerleben.
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFEL
Unterstufe
- 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe 1) | Lehrverpflich-tungsgruppe2a) | ||||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | |||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | (III) | |
Deutsch |
|
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| 15-21 | (I) 2) | |
Erste lebende Fremdsprache |
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| 12-18 | (I) 2) | |
Latein |
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| 7-11 | (I) | |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
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| 5-10 | (III) | |
Geographie und Wirtschaftskunde |
|
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| 7-12 | (III) | |
Mathematik |
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| 13-18 | (II) 2) | |
Biologie und Umweltkunde |
|
|
|
| 7-12 | III | |
Chemie |
|
|
|
| 2-4 | (III) | |
Physik |
|
|
|
| 5-9 | (III) | |
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | (IVa) (IVa) | ||||||
Technisches und textiles Werken |
|
|
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| 7-12 | IV | |
Bewegung und Sport |
|
|
|
| 12-16 | (IVa) | |
Verbindliche Übungen |
|
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| |
Berufsorientierung | – | 0-1 | 0-1 | 1-2 | 1-45) | III6) | |
Digitale Grundbildung | 0-2 | 0-2 | 0-2 | 0-2 | 2-47) | III6) | |
sonstige. | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-1 | 0-4 |
| |
Gesamtwochenstundenzahl | 30-32 | 30-32 | 31-35 | 33-36 | 124-132 |
| |
_________________________
1) Die in der Stundentafel ausgewiesenen Freiräume dürfen gegenüber der Spalte „Summe Unterstufe" der Stundentafel gemäß Z 2 nur um insgesamt acht Stunden vermehrt um die für „Berufsorientierung" vorgesehenen Stundenanzahl abweichen.
2) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2a) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile des Kernbereiches in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II); mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Spezielle Interessen- und Begabungsförderung, Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II); Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) sowie Verkehrserziehung IV; Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik, Maschinschreiben und Kurzschrift V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.
3) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
- (Anm.: Fußnote 4) aufgehoben durch Art. 2 Z 20, BGBl. II Nr. 337/2017)
5) Kann auch geblockt oder integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden.
6) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
7) Kann (teilweise) integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen geführt werden, wobei 1 Wochenstunde 32 integrierten Jahresstunden entspricht (1. bis 4. Klasse 0 oder 32 oder 64 Jahresstunden). Die über 2 Wochenstunden hinausgehenden 1 oder 2 Wochenstunden sind nach dem schulautonomen Vertiefungslehrstoff zu unterrichten.
Freigegenstände, unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A.
- 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe | |||
1. Kl. | 2. Kl. | 3. Kl. | 4. Kl. | Unterstufe | ||
Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | (III) |
Deutsch | 4 | 4 | 4 | 4 | 16 | (I) 1) |
Lebende Fremdsprache | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (I) 1) |
Latein | - | - | 4 | 3 | 7 | (I) |
Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung |
| 2 | 2 | 2 | 6 | (III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Mathematik | 4 | 4 | 3 | 3 | 14 | (II) 1) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | 1 | 2 | 7 | III |
Chemie |
|
|
| 2 | 2 | (III) |
Physik |
| 1 | 2 | 2 | 5 | (III) |
Musikerziehung Bildnerische Erziehung | (IVa) (IVa) | |||||
Technisches und textiles Werken | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (IVa) |
Verbindliche Übung |
|
|
|
|
|
|
Berufsorientierung |
|
| x 4) | x 4) |
| III 5) |
Digitale Grundbildung | - | x | x | - | x6) | III5) |
Gesamtwochenstundenzahl | 31 | 31 | 34 | 36 | 132 |
|
_________________
1) Im Falle einer Teilung gemäß § 6 Abs. 1 Z 14 der Eröffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl. Nr. 86/1981, in der jeweils geltenden Fassung, während der Einstiegsphase gebührt für die wegen der Teilung anfallenden zusätzlichen Lehrerstunden Lehrverpflichtungsgruppe III.
2) Alternativ: Chor oder Orchester oder Bildnerische Erziehung.
- (Anm.: Fußnote 3) aufgehoben durch Art. 2 Z 22, BGBl. II Nr. 337/2017)
4) In der 3. und 4. Klasse je 32 Jahresstunden integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen.
5) Bei integrativer Führung: Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
6) In der 2. und 3. Klasse integriert in den Unterricht von Pflichtgegenständen im Ausmaß von je 32 Jahresstunden. Der schulautonome Vertiefungslehrstoff findet keine Anwendung.
Freigegenstände:
Wie Anlage A für das Gymnasium, jedoch ohne den Freigegenstand Technisches und textiles Werken.
Unverbindliche Übungen, Förderunterricht:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
3. Deutschförderklassen (Unterstufe)
Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (I) |
Religion………………………………………. | 2 | (III) |
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen1……………………………………... | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. entsprechende verbindliche Übung |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3 |
|
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
______________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und verbindliche Übungen der Stundentafel der Unterstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übungen sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Unterstufe.
Oberstufe
a) PFLICHTGEGENSTÄNDE
aa) Pflichtgegenstände | Klassen und Wochenstunden | Summe | Lehrververpflich-tungsgruppe | |||
5. Kl. | 6. Kl. | 7. Kl. | 8. Kl. | Unterstufe | ||
Religion | 2 |
| 2 | 2 | 8 | (III) |
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Erste lebende Fremdsprache | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (I) |
Latein | 3 |
| 3 | 3 | 12 | (I) |
Geschichte und Sozialkunde | 1 | 2 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Geographie und Wirtschaftskunde | 2 | 1 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Mathematik | 3 | 3 | 3 | 3 | 12 | (II) |
Biologie und Umweltkunde | 2 | 2 | – | 2 | 6 | III |
Chemie | – | – | 2 | 2 | 4 | (III) |
Physik | – | 3 | 2 | 2 | 7 | (III) |
Psychologie und Philosophie | – | – | 2 | 2 | 4 | III |
Informatik | 2 | – | – | – | 2 | II |
Musikerziehung *) | 4/2 | 3/2 | 4/2 | 3/2 | 14/8 | (IVa) 3) |
Bildnerische Erziehung *) | 2/4 | 2/3 | 2/4 | 2/3 | 8/14 | (IVa) 3) |
Technisches Werken/Textiles Werken *) | 2 | 2 | – | – | 4 | IV |
Bewegung und Sport | 3 | 2 | 2 | 2 | 9 | (IVa) |
Summe der Pflichtgegenstände | 32 | 31 | 32 | 33 | 128 |
|
|
|
|
| |||
bb) Wahlpflichtgegenstände |
| 6 | 6 |
| ||
Gesamtwochenstundenzahl aa) + bb) | 134 |
| ||||
________________________
*) Typenbildende Pflichtgegenstände.
1) Alternative Pflichtgegenstände.
3) In der Schwerpunktform 7. und 8. Klasse jedoch (IV b).
Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgender Abweichung:
- bb) Wahlpflichtgegenstände:
Nach dem Wahlpflichtgegenstand gemäß sublit. bb) „Bildnerische Erziehung" ist folgende Zeile einzufügen:
„Bildnerisches Gestalten und Werkerziehung .. | – | (2) | 2 | 2 | 4/2 | IV.“ |
b) FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
d) FÖRDERUNTERRICHT
Wie Anlage A.
e) DEUTSCHFÖRDERKLASSEN (OBERSTUFE)
Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
Deutsch in der Deutschförderklasse………………………….. | 20 | (I) |
Religion………………………………………. | 2 | (III) |
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände1…………………….. | x2 | Einstufung wie entsprechender Pflichtgegenstand bzw. Wahlpflichtgegenstand |
Gesamtwochenstundenzahl…………………... | x3 |
|
Freigegenstände und unverbindliche Übungen:
Wie Anlage A.
________________________
1 Wie Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und Wahlpflichtgegenstände der Stundentafel der Oberstufe; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der Wahlpflichtgegenstände sowie der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände entfallen, erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Anzahl der Wochenstunden ergibt sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtwochenstundenzahl entspricht jener der jeweiligen Schulstufe der Stundentafel der Oberstufe.
FÜNFTER TEIL LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage A.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. PFLICHTGEGENSTÄNDE
a. Pflichtgegenstände
DEUTSCH
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Als vordringliche Aufgaben müssen gelten: Erhaltung und Stärkung der kindlichen Phantasie; Erziehung zu produktivem Denken, zu Selbständigkeit und Kritikfähigkeit; Weckung der Freude an der Dichtung, Förderung des Verständnisses ihrer Formen und Gehalte; Anleitung zu eigenen – wenn auch bescheidenen – schöpferischen Gestaltungsversuchen; Pflege der verschiedensten Arten des darstellenden Spieles.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Englisch
Wie Anlage A.
LATEIN
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Den kulturgeschichtlichen Aspekten und den Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen ist besondere Bedeutung zuzumessen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Wie Anlage A.
MATHEMATIK
Wie Anlage A, mit folgenden Ergänzungen:
Im Abschnitt “Bildungs- und Lehraufgabe" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Weckung der Freude an mathematischem Denken und an der Schönheit geometrischer Konstruktionen.
Erlebnis der Mathematik als Herausforderung an schöpferische Phantasie, Verstandeskraft, Arbeitswillen, Ausdauer und Genauigkeit.
Kenntnis einiger Querverbindungen zwischen Mathematik, Bildender Kunst, Musik und Kulturgeschichte.
Im Abschnitt “Didaktische Grundsätze" ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Wird auch der Einstieg in die mathematische Problematik meist aus der Anschauung und Alltagserfahrung zu erfolgen haben, so ist doch früh das Verständnis für abstrakte Methoden und Modelle zu wecken, zunächst als Spiel mit selbstgegebenen Regeln (fallweise auch im Team), später als schrittweiser Aufbau eines umfassenden Systems.
Durch Pflege sinnvoller Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen (insbesondere zu Musikerziehung, Bildnerischer Erziehung sowie Geschichte und Sozialkunde) soll jede Isolierung mathematischen Wissens und Könnens vermieden werden. Mit Beharrlichkeit soll auf sorgfältige Arbeitsweise, auf Genauigkeit und gefällige äußere Form, insbesondere der geometrischen Konstruktionen, geachtet werden, wobei die sinnvolle Verwendung von Farben stets willkommen ist.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Wie Anlage A.
PHYSIK
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen:
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zu Musikerziehung (Klangerzeugung, Musikinstrumente, Tonintervalle) beziehungsweise zu Bildnerischer Erziehung (Farbenlehre), zu Geschichte und Sozialkunde sowie zu Geographie und Wirtschaftskunde sind zu pflegen.
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Wie Anlage A für das Gymnasium.
INFORMATIK
Wie Anlage A.
MUSIKERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Musikunterricht soll einen selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik unter Beachtung altersspezifischer Voraussetzungen auf der Basis von Handlungsorientiertheit, Aktualität, kultureller Tradition und Lebensnähe vermitteln. Dies soll in der aktiven Auseinandersetzung mit möglichst vielen musikalischen Bereichen, Epochen und Ausdrucksformen erfolgen. Dabei sollen ästhetische Wahrnehmungsfähigkeit, Vorstellungskraft, Ausdrucksfähigkeit und Fantasie der Schülerinnen und Schüler eine Erweiterung und Differenzierung erfahren.
Die systematische und aufbauende – ausgehend von den Vorkenntnissen – Weiterentwicklung der musikalische Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler ist das Ziel. Im Laufe der vier Unterrichtsjahre ist ein Repertoire an Liedern, Tänzen, Instrumentalstücken und Hörbeispielen zu entwickeln und zu festigen. Durch die Beschäftigung mit Musik sollen Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Toleranz gefördert werden.
Die Vernetzung von Musik und Lebenswelt und die gesellschaftliche Bedeutung von Musik sollen – auch mit Hilfe von fächerübergreifendem Unterricht – erkannt werden. Dazu gehört auch das Erfahren und das Wissen um die psychischen, physischen, sozialen, manipulierenden und therapeutischen Wirkungen von Musik und deren Nutzung.
Kritikfähigkeit und Bewertung musikalischen Geschehens und künstlerischer Leistungen unter Anwendung fachkundiger Äußerung wird angestrebt. Musik soll als Faktor individueller Lebensgestaltung sowie als Möglichkeit für die eigene Berufswahl erkannt werden.
Die Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, am regionalen Kulturleben gestaltend mitzuwirken. Dazu dienen Einsichten in die Wechselwirkungen von Musik und Wirtschaft auf regionaler und überregionaler Ebene.
Besonderer Wert ist auf die Bewusstmachung der musikalischen Identität Österreichs im historischen, regionalen und internationalen Kontext zu legen.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:
- – Musik als wesentlicher Bestandteil in Kult und Religion
- – Religion und Weltanschauung als Impuls für kompositorisches Schaffen
- – Musik als nonverbale, wertprägende Sprache, die auf Empfinden, Vitalität, Gemüt, Atmosphäre, Zusammengehörigkeitsgefühl, Gemeinschaftserlebnis wirkt
- – Musik als Spiegel und Former des Lebensgefühls und des Zeitgeistes
Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Sprache und Kommunikation:
Verständigungsmöglichkeiten über die Sprache hinaus; Textgestaltung mit musikalischen Mitteln; künstlerischer und physiologischer Umgang mit der eigenen Stimme; fachkundige Äußerungen über Musik; multikulturelles Verständnis; Wirkung von Medien
Mensch und Gesellschaft:
Musik als Spiegel der Gesellschaft, Jugendkultur; kritisches Konsumverhalten – sinnvolle Freizeitgestaltung; gesellschaftliches Verhalten und Erleben im Kulturbetrieb – Verständnis für künstlerische Lebenswelt; Musik als Wirtschaftsfaktor – Musikland Österreich – Berufswelt Musik; Entwicklung des Kulturverständnisses durch Toleranz und Kritikfähigkeit; kreativer Umgang mit neuen Medien; Erziehung zur Genauigkeit
Natur und Technik:
Akustik und Instrumentenkunde, physiologische Grundlagen des Hörens und der Stimme; analytische und kreative Problemlösungsstrategien
Gesundheit und Bewegung:
künstlerische Komponente von Bewegung; Schulung der Motorik; sich Bewusstmachen von Raum-Zeit-Dynamikverbindungen; Vernetzung beider Gehirnhälften – musiktherapeutische Ansätze; Entwicklung von Wohlbefinden, Beruhigung – Stimulierung; Schärfung der Sinne – Wahrnehmungserweiterung; Bereitschaft zu Ausdauer, Konzentration und Selbstdisziplin; Beitrag zur positiven Lebensgestaltung
Kreativität und Gestaltung:
Fertigkeiten der Reproduktion, Produktion und Improvisation durch Singen, Musizieren, Bewegen, Gestalten; Entwicklung der Fantasie, Spontaneität und Kreativität – individuell und in Gemeinschaft; nonverbale Kommunikation; emotionale Intelligenz – emotionale Befindlichkeit mit Musik
Didaktische Grundsätze:
Die Lehrplanbereiche vokales Musizieren, instrumentales Musizieren, Bewegen, Gestalten, Hören, Grundwissen sind immer im Zusammenhang zu sehen und dem jeweiligen Lernziel entsprechend zu vernetzen. Dabei sind fächerübergreifende und fächerverbindende Aspekte besonders zu berücksichtigen.
Grundlage für theoretisches Wissen hat das musikalische Handeln – auch mit improvisatorischen Mitteln – und der Zusammenhang mit dem musikalischen Werk zu sein. Die einzelnen Stufen: Kennenlernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden (rezeptiv, reproduktiv, kreativ) sind zielorientiert einzusetzen. Ausgehend von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler ist das Interesse für die vielfältigen Ausdrucksformen in der Musik aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen vor allem praxisorientiert zu wecken und weiter zu entwickeln. Dabei sind auch regionale musikalische Traditionen zu berücksichtigen.
Instrumente, Materialien, Medien und aktuelle Technologien sind mit einzubeziehen. Durch selbstständiges Lernen in verschiedensten Sozialformen ist das Interesse zu fördern, der Lernerfolg zu sichern und zu partnerschaftlichem und kommunikativem Verhalten beizutragen.
Die Schülerinnen und Schüler sollen den Lehrer bzw. die Lehrerin im Unterricht musikalisch tätig erleben.
Ein unerlässlicher Bestandteil der Unterrichtsgestaltung ist die aktive Einbeziehung von Künstlerinnen, Künstlern, Expertinnen und Experten sowie die Verbindung zum regionalen und überregionalen Kulturleben in und außerhalb der Schule. Schulveranstaltungen wie der Besuch von verschiedenartigen musikalischen Veranstaltungen leisten einen wesentlichen Beitrag zur kulturellen Allgemeinbildung.
Projekte und Veranstaltungen können die Schülerinnen und Schüler zu künstlerischer Tätigkeit anregen und das Gemeinschaftserlebnis fördern.
Die Zusammenarbeit mit dem Instrumentalunterricht bzw. Chor oder Orchester hat zur notwendigen Verbindung von Musizierpraxis, theoretischem Wissen und Reflexion über Musik beizutragen.
Lehrstoff:
Kernbereich:
1. und 2. Klasse
Vokales Musizieren:
Stimmbildung und Sprecherziehung in Gruppen und chorisch (Lockerung, Haltung, Atmung, Ansatz, Artikulation); Repertoireerwerb auch unter Berücksichtigung der Hörerfahrung und der regionalen musikalischen Traditionen; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder und Sprechstücke im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; Gestaltung von Liedern aus verschiedenen Stilrichtungen, Epochen und Kulturkreisen mit oder ohne Begleitung, auch in Verbindung mit Bewegung; Blattsingübungen im Oktavraum
Instrumentales Musizieren:
Handhabung von Rhythmusinstrumenten und Stabspielen; Musizieren mit herkömmlichen, selbst gebauten, elektronischen und Körperinstrumenten; Gruppenimprovisationen und Erfindungsübungen als Anregung zu kreativem Gestalten; Erarbeiten von Begleitmustern; praktische Umsetzung von musikkundlichen Inhalten
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; Erarbeiten und Üben von Körperhaltung und Bewegungsabläufen; gebundene und freie Bewegungsformen auch unter Einbeziehung von Materialien und Instrumenten; Erfahren von Metrum, Takt, Rhythmus, Melodie sowie Form, Klang und Stil durch Bewegung; Gruppentänze, vorgegebene und selbsterarbeitete Tanzformen, Tanzlieder
Gestalten:
Textliches, darstellendes und bildnerisches Gestalten zur Musik; kreatives Spiel mit Rhythmen, Tönen und Klängen; Nutzung von Medien und neuen Technologien
Hören:
Erfahren, Beschreiben und Bewerten der akustischen Umwelt; Entwicklung von emotionalen, aber auch kognitiven Bezügen zur Musik durch Hören ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen, Stilen, Funktionsbereichen und Kulturkreisen und beim vokalen und instrumentalen Musizieren
Grundwissen:
1. Klasse:
Grundbegriffe der Musiklehre vor allem in Zusammenhang mit dem Klassenrepertoire: grafische und traditionelle Notation als Basis für das Singen, Musizieren und Hören; Halbtonschritte, Ganztonschritte und Intervalle in Verbindung mit Tonleitern; Pentatonik; Einführung in die Klangstrukturen neuer Musik; Dreiklänge (Dur, Moll); Metrum, Takt, Rhythmus; Tempobezeichnungen; dynamische Bezeichnungen; Entwicklung von zeitlichen und dynamischen Vorstellungen; Motiv, Thema; Wiederholung, Sequenz, Variierung; zwei- und dreiteilige Liedform; Einblicke in das Leben von Musikerinnen und Musikern in Zusammenhang mit ausgewählten Musikbeispielen; Aufbau eines musikalischen Fachvokabulars
2. Klasse:
Molltonleitern; Feinbestimmung der Intervalle; Chromatik; Dreiklangsarten (Dur, Moll, vermindert, übermäßig); Dreiklangsumkehrungen; Klangstrukturen neuer Musik; Quintenzirkel; die menschliche Stimme: Funktionsweise, Gattungen; optisches und akustisches Erkennen der gebräuchlichen Instrumente und deren Spielweise; Variation, Reihenform, Rondo; Musikerinnen und Musiker in ihrem historisch-sozialen Umfeld in Verbindung mit ausgewählten Musikbeispielen
3. und 4. Klasse:
Vokales Musizieren:
Stimmbildung unter Berücksichtigung der körperlichen und entwicklungspsychologischen Voraussetzungen; stilgerechter Einsatz der Stimme; Wiederholung, Festigung und Erweiterung des Repertoires; Erarbeiten und Üben ein- und mehrstimmiger Lieder unter Berücksichtigung der mutierenden Stimmen und im Hinblick auf musikalische und sprachliche Genauigkeit; exemplarische Lieder zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen in möglichst stilgerechter Umsetzung; Sprechstücke
Instrumentales Musizieren:
Ensemblebildung entsprechend dem instrumentalen Ausbildungsstand; Musizieren von Stücken verschiedener Epochen und Stilrichtungen in unterschiedlichen Notationsformen; Erarbeiten von Begleitmustern mit erweiterten technischen und musikalischen Ansprüchen; praktische Umsetzung der musikkundlichen Inhalte
Bewegen:
Bewegung in Verbindung mit Stimmbildung; verschiedene Bewegungsformen und Tänze unter Berücksichtigung der aktuellen Musik; exemplarische Tänze zur Musikgeschichte und aus verschiedenen Kulturkreisen
Gestalten:
Gestaltung von Musikstücken mit gegebenen oder selbst erfundenen rhythmischen und melodischen Motiven, Texten und Bewegungsabläufen; Einbeziehung aktueller Medien; musikalische Umsetzung von Stimmungen und Gefühlen und bildlichen Darstellungen; Gestaltung szenischer Abläufe
Hören:
Hören von Musik in Bezug auf Formen, Gattungen und Stile aus verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; kritische Auseinandersetzung mit den Wirkungen von Musik; fachliches Verbalisieren von Hörerfahrungen
Grundwissen:
3. Klasse:
Akkordverbindungen; Funktionsharmonik; Schlussformen; Septakkorde; modale Tonarten; Ganztonleiter; Lied, Oper, Oratorium, Musical; Suite, Konzert, Programmmusik; Grundlagen der Akustik und Instrumentenkunde; Ensembles und Besetzungen in verschiedenen Epochen und Kulturkreisen; Musik und Biografien von Musikerinnen und Musikern in ihrem historisch-sozialen Umfeld; Auseinandersetzung mit der akustischen Umwelt; Umgang mit Medien
4. Klasse:
Polyphone Techniken; Sonatenhauptsatzform; Sonate und Symphonie; Kompositionstechniken des 20. Jahrhunderts; zeitgenössische Musik; die großen Entwicklungslinien der Musik und ihre bedeutenden Persönlichkeiten im historischen, sozialen und wirtschaftlichen Umfeld; Musik und Computer
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich" im Dritten Teil)
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die Zielsetzungen des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A).
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Der emotionale und intellektuelle Umgang mit Kunst und Kultur soll zur individuellen und erfüllten Lebensgestaltung der Schülerinnen und Schüler beitragen und mögliche Berufsperspektiven eröffnen. Die umfassende praktische und theoretische musikalische Ausbildung bildet Grundlagen für weiterführende Studien im musikalischen Bereich.
Die Förderung dynamischer Kompetenzen (personale, soziale, kommunikative sowie Methodenkompetenz) ist ein besonderes Anliegen des vokalen und instrumentalen Ensemblemusizierens; verschiedenartige Auftrittsmöglichkeiten unterstützen dieses Ziel.
Der Erwerb und die Festigung von Kompetenzen in den Bereichen Musikpraxis und Musikrezeption geschehen anhand der von der Lehrkraft ausgewählten und festgelegten Inhalte des thematischen Bezugsrahmens des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Klasse.
Beiträge zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiterzuentwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Es gelten die im Lehrplan des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A) definierten Beiträge zu den Bildungsbereichen.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Mensch und Gesellschaft: Der Musikunterricht soll einen vertieften Einblick in das Berufsfeld Musik geben und Unterstützung bei einer eventuellen Wahl eines musikbezogenen Berufes geben.
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
Es gelten die didaktischen Grundsätze des Pflichtgegenstandes Musikerziehung (Anlage A); die Stundensumme ist gegebenenfalls bereits in der Unterstufe höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichts und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Dies betrifft insbesondere die Auswahl der zu Erwerb und Festigung der jeweiligen Kompetenzen herangezogenen spezifischen Inhalte im Hinblick auf die Anforderungen der schriftlichen Reifeprüfung.
Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
- – Basierend auf einem breiten Musizier- und Hörrepertoire in Verbindung mit einem auf musikalischer Praxis aufbauenden fundierten musikkundlichen Wissen in den Bereichen Tonsatz, Formenlehre und Musikgeschichte ist die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik und zu kreativ-schöpferischer Gestaltung zu fördern
- – Die anlassbezogene Vernetzung mit anderen Unterrichtsgegenständen stellt einen wichtigen didaktischen Grundsatz dar
- – Das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen und die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld sind anzustreben
- – Hausübungen dienen der Festigung der im Unterricht erworbenen Kompetenzen
- – Die Anzahl und der Zeitrahmen für Schularbeiten sind dem Abschnitt „Leistungsfeststellung“ des dritten Teiles der Anlage A zu entnehmen.
Kompetenzmodell
Das zentrale Handlungsfeld des Musikunterrichts ist „Musikalisches Handeln und Wissen im Kontext“. Es umfasst die Bereiche Musikpraxis und Musikrezeption. Musiktheoretisches Wissen wird in direkter Verbindung mit Musikpraxis und Musikrezeption vermittelt.
Der musikalische Kompetenzerwerb beinhaltet die Förderung dynamischer Kompetenzen, die in ständiger Wechselwirkung mit Musikpraxis und Musikrezeption stehen.
Musikpraxis umfasst die Kompetenzbereiche „Vokales und instrumentales Gestalten“ und „Hören, erfassen, lesen und notieren“. Musikrezeption umfasst den Kompetenzbereich „Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen“.
Vokales und instrumentales Gestalten
Regelmäßiges und aufbauendes musikalisches Training ist Voraussetzung für musikalische Bildung. Auf Genauigkeit, Sicherheit und künstlerischen Ausdruck ist besonderer Wert zu legen.
Hören, erfassen, lesen und notieren
Eine inhaltlich breit angelegte Gehörbildung bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik sowohl im Bereich des vokalen und instrumentalen Gestaltens als auch des Hörens.
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
Die durch Musikpraxis, Gehörbildung und das sich daraus ergebende musikkundliche Wissen erworbenen Kompetenzen sollen die Schülerinnen und Schüler dazu befähigen, Musik aus verschiedenen Bereichen zu beschreiben und zu analysieren. Dadurch wird die Fähigkeit zu emotionaler und intellektuell-argumentativer Auseinandersetzung mit Musik vertieft.
Fachspezifische dynamische Kompetenzen
Der Musikunterricht unterstützt die Entwicklung folgender dynamischer Kompetenzen:
- a) Soziale Kompetenzen:
- – einander zuhören
- – den Musikgeschmack anderer Akzeptanz und Respekt entgegenbringen
- – unbekannter und ungewohnter Musik offen begegnen
- – gemeinsam Regeln entwickeln und sich an Vereinbarungen halten
- – Arbeitsprozesse in der Gruppe miteinander planen und durchführen
- – sich je nach Anforderung in unterschiedlichen Gruppen einordnen oder eine Führungsrolle übernehmen und verantwortungsvoll gestalten
- – mit Konflikten in der Gruppe konstruktiv umgehen
- – konstruktive Kritik äußern und mit Kritik konstruktiv umgehen
- – sich in unterschiedlichen Situationen einfühlend und verantwortungsvoll verhalten
- b) Personale Kompetenzen:
- – eigene Stärken/Erfolge einschätzen und daraus Selbstvertrauen schöpfen
- – Misserfolge analysieren, eigene Schwächen erkennen und an deren Verbesserung arbeiten
- – Eigeninitiative entwickeln
- – sich ausdauernd und konzentriert mit Musik beschäftigen
- – selbstständig und eigenverantwortlich üben
- – sich selbstbewusst und in angemessener Form präsentieren
- – die eigene künstlerische Leistung ein- und wertschätzen
- – künstlerische Verantwortung übernehmen und Projekte mittragen
- – Musik als emotionales Ausdrucksmittel erleben und sich dazu äußern
- – Musik als positiven Beitrag zur Lebensgestaltung erkennen
- c) Kommunikative Kompetenzen:
- – Musik als nonverbales Verständigungsmittel erkennen und einsetzen
- – gemeinsames Musizieren als kommunikativen Prozess erkennen
- – Körpersprache wahrnehmen und bewusst einsetzen
- – Stimme und Instrument differenziert einsetzen
- – sich deutlich und inhaltlich verständlich äußern
- – eigene Ideen entwickeln und auf Ideen anderer eingehen
- d) Methodenkompetenzen:
- – Lern-, Arbeits- und Übetechniken anwenden
- – Informationen einholen, bewerten und in unterschiedliche Arbeitsprozesse einbringen
- – aktuelle Technologien und Medien nutzen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Die Kompetenzen sind mit dem thematischen Schwerpunkt des jeweiligen Semesters/der jeweiligen Schulstufe zu verbinden. In unterschiedlichen Semestern gleichlautende Kompetenzen sind nach Komplexität und Anspruchsniveau zu differenzieren. Aus dieser Differenzierung ergibt sich eine Progression innerhalb dieser Kompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Thematischer Bezugsrahmen
Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
- a) Vokales und instrumentales Gestalten:
- – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
- – ein einfaches Repertoire einstimmig und mehrstimmig ohne und mit Instrumentalbegleitung melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
- – mit Stimme und/oder Instrument auf elementarer Ebene improvisieren
- b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
- – einfache melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
- – einfache melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
- – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
- – traditionelle Notenschrift lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Das Populäre in der Musik im Wandel der Zeit, Funktion von Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
- – Stimmtypen erkennen und beschreiben
- – Instrumente erkennen und beschreiben
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
- – die Funktionen von Musik erfassen und erklären
- – einfache musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
- – Merkmale populärer Musik anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Epochen und Stilen
- – Stars und Virtuosen
- – Gebrauchsmusik
- – Filmmusik
- – Bausteine der Musik
- – Musik und Technik
- – Songwriting
- – Urheberrecht
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
- a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
- – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
- – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren
- b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
- – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
- – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
- – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Vokalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
- – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
- – Formen des Musiktheaters
- – weltliche und geistliche Vokalformen
- – Textvertonungen
- – Wort-Ton-Verhältnis
- – polyphone Gestaltungsprinzipien
- – formale Zusammenhänge
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Thematischer Bezugsrahmen
Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik
Musikpraxis aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
- a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – die Sing- und Sprechstimme unter Anwendung stimmtechnischer Grundlagen bewusst und gestalterisch einsetzen
- – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
- – mit Stimme und/oder Instrument mit erweiterten musikalischen Mitteln improvisieren
- b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
- – melodische und rhythmische Motive erfinden und bearbeiten
- – Musik durch Bewegung erfassen und Bewegungsabläufe zur Musik gestalten
- – verschiedene Notationsformen lesen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Unterschiedliche Erscheinungsformen von Instrumentalmusik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
- – Ensembles unterscheiden, beschreiben und an ihrem Klang erkennen
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen
- – musikalische Strukturen erkennen und beschreiben
Exemplarische Inhalte
- – Kompositionstechniken
- – Klangkörper im Wandel der Zeit
- – formale Zusammenhänge
- – Instrumentation und Arrangement
- – zyklische Formen
- – Instrumentalgattungen
- – polyphone Gestaltungsprinzipien
7. Klasse
5. Semester –Kompetenzmodul 5
Thematischer Bezugsrahmen
Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik
Musikpraxis aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
- a) Vokales und instrumentales Gestalten
- – ein anspruchsvolleres Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
- – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren
- – Klassenensembles leiten
- b) Hören, erfassen, lesen und notieren
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
- – gängige Musiksoftware einsetzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Regionale, nationale und internationale Ausprägungen der Musik“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
- – sich über die Rolle von Musik als Wirtschaftsfaktor äußern
Exemplarische Inhalte
- – Interpretinnen und Interpreten
- – Volksmusik
- – Spezifische regionale/nationale Ausprägungen von Musik in unterschiedlichen Erscheinungsformen
- – außereuropäische Musikkulturen
- – World-Music
- – Festivals
- – Entwicklung des Jazz
- – formale und harmonische Strukturen des Jazz
- – Musik und Business
- – Musiksoftware
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Thematischer Bezugsrahmen
Wirkung und Effekt
Musikpraxis aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
- a) Vokales und instrumentales Gestalten:
- – ein Repertoire mit gesteigerten Anforderungen melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher singen
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
- – mit Stimme und/oder Instrument improvisieren
- – Klassenensembles leiten
- b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
- – melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
- – gängige Musiksoftware einsetzen
Musikrezeption aus dem Bereich „Wirkung und Effekt“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen und biografischen Kontext stellen
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
- – Wirkung von Musik erfassen und erklären
Exemplarische Inhalte
- – absolute Musik
- – Programmmusik
- – Musikpsychologie
- – Medien und Publikum
- – Musiksoftware
- – synästhetische Phänomene
- – Wirkung von Akkordverbindungen
- – Spannung und Lösung
- – Affektenlehre
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Thematischer Bezugsrahmen
Musik und Gesellschaft
Musikpraxis aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
- a) Vokales und instrumentales Gestalten:
- – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
- – Klassenensembles leiten
- b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
- – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
- – Unterschiede zwischen Interpretationen erkennen und verbalisieren
Musikrezeption aus dem Bereich „Musik und Gesellschaft“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
- – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
- – sich über das vielfältige Musikangebot sowie über Ausbildungsmöglichkeiten und Berufsfelder informieren, sich kritisch damit auseinandersetzen und diese Informationen für sich nutzen
Exemplarische Inhalte
- – Musik und andere Kunstformen
- – Musik und Politik
- – Musik und Religion
- – Musik in ihrer Zeit
- – musikbezogene Berufe
- – Original und Bearbeitung
- – Interpretationen
8. Semester
Thematischer Bezugsrahmen
Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte
Musikpraxis aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
- a) Vokales und instrumentales Gestalten:
- – ein stilistisch vielfältiges Repertoire melodisch und rhythmisch richtig sowie textsicher und stilgerecht singen
- – Melodieverlauf, Rhythmus und Dynamik erfassen und umsetzen
- b) Hören, erfassen, lesen und notieren:
- – komplexe melodische und harmonische Strukturen erkennen und anwenden
Musikrezeption aus dem Bereich „Erweiterung, Vertiefung, persönliche Schwerpunkte“
Hören, erfassen, beschreiben, analysieren, Kontexte herstellen:
- – Werke aus einem ausgewählten Hörrepertoire erkennen und in einen musikgeschichtlichen, kulturellen und biografischen Kontext stellen
- – musikalische Strukturen analysieren und in Fachsprache beschreiben
- – stilistische Merkmale erkennen, beschreiben und zuordnen
Exemplarische Inhalte
- – Musikalische Eigenproduktion
- – Persönliche Schwerpunktsetzungen aus den Inhalten der Oberstufe
- – Themenzentrierte Querschnitte
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Unterstufe
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Spezielle Zusätze für das Gymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung:
Im Hinblick auf die besonderen Begabungen der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für die Sonderform unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule und Beiträge zu den Bildungsbereichen:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Didaktische Grundsätze:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A); die Stundensumme in der Unterstufe ist höher als in Anlage A, was bei der Planung des Unterrichtes und durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen ist. Darüber hinaus ist zu beachten:
Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und besonders zu fördern. Gehobene Anforderungen im Rahmen anspruchsvoller Aufgaben, die den Einsatz aller gewonnener Einsichten und Erfahrungen herausfordern, sind zu stellen.
Die Vielfalt der bildnerischen Problemstellungen ist nach Art, Umfang und curricularer Bedeutung ihrer Inhalte zu strukturieren und dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
Fallweises Experimentieren soll als wichtiger Bestandteil im kreativen Prozess bewusst in den Unterricht eingebaut werden.
Themen und Inhalte aktueller Anlässe sind ebenso wie fächerübergreifende und öffentlichkeitsorientierte Projekte verstärkt für das Erreichen bildnerischer Lernziele zu nutzen.
Außerschulischer Expertinnen und Experten sowie ergänzende Unterrichtsveranstaltungen, die sich an örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen orientieren sollen, sind in die Unterrichtsarbeit einzubeziehen. Dazu gehören auch Lehrausgänge zur Kunstbetrachtung am Original.
Die Selbstständigkeit und Eigenständigkeit der Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten ist zunehmend – zB über schriftliche Reflexionen, Referate und Präsentationen – zu entwickeln und zu fördern.
Sachgebiete:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A).
Lehrstoff:
Wie im Pflichtgegenstand Bildnerische Erziehung (Anlage A). Darüber hinaus:
Kernbereich:
1.-4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler sollen
- – bildnerische Gestaltungsmittel aus allen Sachbereichen systematisch kennen und erproben lernen
- – sich mit der Vielfalt an Ausdrucksformen der bildenden Kunst vertieft auseinandersetzen
- – vertieftes und differenziertes Wissen über kunsthistorische Zusammenhänge und ihre gesellschaftlichen Ursachen erwerben
- – das Fachvokabular kennen und konsequent anwenden lernen
- – sich mit selbst gewählten bildnerischen Themen und Inhalten sowie mit einzelnen Techniken aus dem visuellen und haptischen Bereich vertieft auseinandersetzen
- – sich mit Gestaltungsaufgaben aus ihrem persönlichen Lebensbereich verstärkt auseinandersetzen
- – elementare Einsichten betreffend Einsatz der digitalen Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben gewinnen
- – im Rahmen konkreter bildnerischer Gestaltungsaufgaben die Effizienz klassischer und digitaler Bild- und Schrifttechniken vergleichen und abschätzen lernen
- – bildnerische Projekte mit angewandten Aufgabenstellungen im Rahmen von Wettbewerben, Ausstellungen, Schulveranstaltungen und anderen öffentlichkeitswirksamen Projekten durchführen lernen (Filmprojekte, Theater- und Musikveranstaltungen, Modeschauen, Feste und Feiern sowie andere ästhetisch geprägte Situationen)
Erweiterungsbereich:
Die Inhalte des Erweiterungsbereichs werden unter Berücksichtigung der Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Didaktischen Grundsätze festgelegt (siehe den Abschnitt “Kern- und Erweiterungsbereich" im Dritten Teil).
Oberstufe
Bildungs- und Lehraufgabe (5. bis 8. Klasse):
Im Hinblick auf die Gestaltungsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, die sich aufgrund der Eignungsprüfung für das Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung qualifiziert haben, und auf Basis der höheren Wochenstundenanzahl ist eine entsprechend stärkere Intensität in der Auseinandersetzung mit den Inhalten des Lehrstoffs und eine höhere Leistungsanforderung das Ziel.
Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu allen ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.
Die Inhalte beziehen sich auf die Sachbereiche bildende und angewandte Kunst, visuelle Medien und Umweltgestaltung (Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, digitale Medien, Computerkunst, Informationsdesign) sowie alltagsästhetische Objekte und Phänomene.
Die für die Unterstufe formulierte Bildungsaufgabe dient als Grundlage für die Arbeit an der Oberstufe. Darüber hinaus soll der Unterricht in Bildnerischer Erziehung
- – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten, Einsichten und Haltungen sowie die sinnliche Erlebnisfähigkeit, die schöpferischen Kräfte und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
- – die Fähigkeit und das Interesse fördern, sowohl über Werke der bildenden und angewandten Kunst, der visuellen Medien und der Umweltgestaltung als auch über die eigene bildnerische Arbeit zu reflektieren und zu kommunizieren
- – in der vertiefenden und reflektierenden Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst und in der produktiven, gestalterischen Tätigkeit Wahrnehmungsbezogenes mit Begrifflich-Logischem verbinden und anschauliches Denken entwickeln
- – vielfältige Methoden und Strategien für Problemlösungen erschließen und dazu befähigen, innovativ zu denken und zu handeln
- – durch die strukturierte Beschäftigung mit der eigenen Persönlichkeit einen wesentlichen Beitrag zur Identitätsfindung leisten und durch die Entwicklung und Pflege der individuellen schöpferischen Ressourcen – in Form eines kontinuierlichen, lebensbegleitenden Prozesses – kreative und emotionale Intelligenz ausbilden
- – das kritische Bewusstsein in Bezug auf Klischees und Rollenbilder schärfen
- – in verschiedenen Lebensbereichen den Gestaltungswillen und die Freude an bewusster Gestaltung fördern sowie das geistige und emotionale Potential von Kunst erschließen
- – über die strukturierte Dokumentation der eigenen Arbeit einen vertieften Bezug zur persönlichen Leistung ermöglichen und die Bereitschaft zur Reflexion entwickeln
- – in der Nutzung des fachtypisch interdisziplinären Potentials allgemeine Transferleistungen ermöglichen, wissenschaftliches Denken und Arbeiten vorbereiten und damit einen wesentlichen Beitrag für die Studierfähigkeit sowie zur Berufsvorbereitung leisten
- – Kunst als Nahtstelle von unterschiedlichen Lebens- und Erfahrungswelten, wie die der Wahrnehmung, der Phantasie, der Kultur, Religion sowie die der Politik, der Wirtschaft und der Technik erschließen und Grundlagen für Werthaltungen und Wertschätzung schaffen
- – differenzierte Kenntnisse und Fertigkeiten in Kommunikationsfähigkeit und Medienkompetenz entwickeln
- – das jeweilige kulturelle Umfeld in größere gesellschaftliche Zusammenhänge stellen und dazu befähigen, am zeitgenössischen Kulturgeschehen bewusst teilzunehmen
Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung soll darüber hinaus:
- – über die intensive, aufbauend strukturierte Aneignung technischer Fertigkeiten eine dem Zeitausmaß und der individuellen Leistungsfähigkeit entsprechende Sicherheit in der bildnerischen Praxis entwickeln
- – die Fähigkeit zum Erfassen und Umsetzen von Gestaltqualitäten ästhetischer Produkte steigern und differenzieren
- – die Qualität der eigenen Arbeit in Form öffentlichkeitsorientierter Präsentationen sichtbar machen
- – individuelle bildnerische Schwerpunkte setzen und vertiefen
- – die selbstständige Durchführung komplexer, zeitintensiver Projekte ermöglichen
- – eine lebendige Beziehung zu allen Bereichen der bildenden und angewandten Kunst sowie die interdisziplinäre Vernetzung mit anderen Kunstsparten wie Literatur, darstellender Kunst und Musik herstellen
- – zur vertieften Auseinandersetzung mit kunstwissenschaftlichen Aussagen und Theorien führen
- – die eigenverantwortliche und selbstständige Nutzung von Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung ermöglichen
- – die persönliche Ausdrucksfähigkeit durch Identitätsfindung und Persönlichkeitsentwicklung steigern
- – zu sachkompetenter Mitwirkung bei der Gestaltung der Lebensumwelt beitragen
- – auf fachspezifische Studien vorbereiten
- – Grundlagen im Vorfeld professioneller bildnerisch-gestaltender Tätigkeit in facheinschlägigen Berufen entwickeln
Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule
Die bereits im Lehrplan der Unterstufe definierten Beiträge sind altersadäquat weiter zu entwickeln und zu vertiefen.
Beiträge zu den Bildungsbereichen
Sprache und Kommunikation
Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Schrift- und Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens
Mensch und Gesellschaft
Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen innerhalb und außerhalb Europas kennen; Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien; Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt
Natur und Technik
Erforschen der sichtbaren Umwelt durch gestaltendes Abbilden; Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation
Kreativität und Gestaltung
Transferieren von kreativer Kompetenz aus dem Lernfeld Kunst in alle Bildungsbereiche; Bildnerisches Denken und Gestalten als verfügbare Methode zu kreativem Handeln gebrauchen können; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, experimentellen Vorgangsweisen, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, Versuch-Irrtum-Lernen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“; Entwickeln von praktischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang mit Geräten, Werkzeugen und Materialien
Gesundheit und Bewegung
Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch schöpferische Tätigkeit und durch Kunstverständnis
Didaktische Grundsätze (5. bis 8. Klasse):
- – Die für die Unterstufe formulierten Grundsätze behalten auch für die Oberstufe ihre Gültigkeit. Der Unterricht muss auf den in der Unterstufe erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen aufbauen
- – Durch eine Vielfalt an Inhalten, Methoden, Materialien und Techniken ist den unterschiedlichen Fähigkeiten und Interessen der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen
- – Die Unterrichtsgestaltung hat zwischen Strukturierung und Offenheit einen Rahmen für komplexe Lernsituationen zu schaffen und vielfältige Lernchancen zu ermöglichen. Dazu gehört auch das Nutzen des Bildungspotentials, das in der konstruktiven Wechselbeziehung zwischen praktischer Arbeit und Reflexion wirksam wird
- – Die Möglichkeit, die bildnerische Arbeit in einen größeren Sinn- und Produktionszusammenhang zu stellen, ist im Rahmen von Projekten zu wechselnden Themenkreisen zu nutzen
- – Formen des fächerverbindenden Unterrichts sind in allen Schulstufen anzustreben, um über fachspezifische Zugänge Einsichten in gemeinsame Problemfelder zu gewinnen
- – Die Lerninhalte sind im Hinblick auf persönliche Interessens- und Lebensbereiche in zunehmendem Maße von den Schülerinnen und Schülern mitzubestimmen und eigenverantwortlich zu bearbeiten. Bei der Auswahl haben die Lehrerinnen und Lehrer Entscheidungshilfen anzubieten und bei der Umsetzung der Aufgabenstellung thematisch, technisch, gestalterisch und arbeitsorganisatorisch zu beraten
- – Erscheinungsformen und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst, der Architektur und der visuellen Medien sind exemplarisch in thematisch-funktionellen Zusammenhängen unter Beachtung der chronologischen Zuordnung und der zeitbedingten Besonderheiten zu erschließen. Diese Methode baut ein vernetztes Wissen auf, entwickelt Verständnis und fördert Fähigkeiten, die für Transferleistungen und die Bewältigung komplexer Inhalte notwendig sind
- – Durch geeignete Rahmenbedingungen ist im Bereich der Reflexion das selbstorganisierte Erarbeiten von Lerninhalten durch die Schülerinnen und Schüler zunehmend zu fördern
- – Sowohl die qualitative Erarbeitung der praktischen Lernziele und deren notwendige reflektorische Einbettung als auch der Anspruch auf lebensbegleitende Pflege der persönlichen kreativen Ressourcen stellen besondere Anforderungen an den Organisationsrahmen der Lernprozesse. Die Doppelstunde als minimale Zeiteinheit des Unterrichtsgeschehens ist eine Voraussetzung dafür
- – Da in der Erarbeitung der Fachinhalte der Bildnerischen Erziehung eine sinnlich-anschauliche Form der Auseinandersetzung von besonderer Bedeutung ist, sind Einsatz und Ergiebigkeit der Lehrmittel von besonderer Wichtigkeit. Bei der Wahl der Bildmedien ist auf Effizienz und optimale Qualität zu achten
Am Gymnasium/Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung gilt weiters:
- – Neben dem Erreichen der elementaren fachspezifischen Lernziele sind die individuellen Begabungen der einzelnen Schülerinnen und Schüler gezielt zu entwickeln und intensiv zu fördern
- – Komplexe Aufgaben, die die Vernetzung der gewonnenen Einsichten und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler herausfordern, sind zu stellen
- – Die bildnerischen Problemstellungen sind nach Art, Umfang und Bedeutung ihrer Inhalte so zu strukturieren, dass sie dem individuellen Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler gerecht werden
- – Aktuelle Anlässe, Wettbewerbe und öffentliche Ausstellungen von Arbeiten der Schülerinnen und Schüler sind verstärkt zur Erreichung bildnerischer Lernziele zu nutzen
- – Interdisziplinäre Erfahrungen und Kenntnisse sind über fächerverbindendes Arbeiten in der Schule und Einbeziehen von außerschulischen Expertinnen und Experten zugänglich zu machen. Einblicke in Strukturen fachverwandter Einrichtungen und Berufe sind zu ermöglichen
- – Die Auseinandersetzung mit Originalwerken ist ein unverzichtbarer Bestandteil des Unterrichts
- – Die Unterrichtsarbeit ergänzende Schulveranstaltungen richten sich nach örtlichen Gegebenheiten und aktuellen Anlässen
- – Durch regelmäßiges Arbeiten mit Fachliteratur und geeigneten Medien ist die individuelle Zusammenstellung von geeignetem Bildmaterial und das Sammeln und Verfassen von Fachtexten durch die Schülerinnen und Schüler zu fördern
- – Hausübungen sind im erforderlichen Ausmaß zu geben und dienen der Verfestigung von praktischen und theoretischen Fähigkeiten und Kenntnissen, aber auch der Vorbereitung bzw. Durchführung von Teilen größerer Projektarbeiten
- – In der 7. und 8. Klasse sind Schularbeiten (7. Klasse zwei zweistündige je Semester, 8. Klasse eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit im 1. Semester sowie eine vierstündige im 2. Semester) durchzuführen. Bei jeder Schularbeit ist ein Bezug zur praktischen Tätigkeit der Schülerinnen und Schüler herzustellen
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Kompetenzmodell
Die drei für den Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung relevanten Kompetenzbereiche setzen sich zusammen aus Bildnerische Praxis, Reflexion sowie Dokumentation und Präsentation. Die Kompetenzen und Teilkompetenzen der fünften Klasse benennen die Basiskompetenzen, welche in den aufsteigenden Klassen kontinuierlich vertieft und verdichtet werden. Die angeführten exemplarischen Inhalte dienen als Beispiele zur Erarbeitung der fachlichen Teilkompetenzen.
5. Klasse (1. und 2. Semester)
Bildnerische Praxis
- – die an der Unterstufe erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse, Fertigkeiten und das Ausdrucksvermögen erweitern, differenzieren und vertiefen
- – Gestaltungsaufgaben aus unterschiedlichen bildnerischen Bereichen bearbeiten
- – über Material- und Gestaltungserfahrungen zum zielgerichteten Einsatz der bildnerischen Mittel gelangen
- – Sachzeichnungen, Raumdarstellungen, Studien und Skizzen zu konkreten Gestaltungsaufgaben herstellen
- – das Repertoire eigener Bildvorstellungen und Darstellungsmöglichkeiten erweitern
- – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen
Reflexion
- – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten
- – mit Phänomenen der visuellen Massenmedien bewusst und verantwortungsvoll umgehen
- – Einsichten gewinnen in Strukturen der sinnlich erfahrbaren Welt als Voraussetzung für Bildverstehen, Bildgebrauch und Kommunikation
- – Bewusstsein für gesellschaftliche Funktionen bildlicher Darstellungen entwickeln
- – Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst kennen
- – Kenntnisse über Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
- – Kunstwerke analysieren und Interpretationen anbahnen
Dokumentation und Präsentation
- – eigene Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse kommunizieren
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzungen in exemplarischer Form zusammenstellen, um persönliche Leistungen und Entwicklungen zu dokumentieren
- – unterschiedliche Präsentationsformen einsetzen, Inhalte anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, Architektur, Design, gestaltete Umwelt, Fotografie, Film, Studien vor dem Objekt, Raumdarstellung, Bildnerische Mittel, Komposition, Gestaltungsprozesse (Skizze, Studie, Entwurf)
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, Bereiche der Bildenden Kunst, Vergleichende Werkbetrachtungen, Bildgattungen, Epochenraster, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktion (Fernsehen, Film, Internet)
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Ausstellung
6. Klasse
3. Semester – Kompetenzmodul 3
Bildnerische Praxis
- – gestalterische Strategien zu Identitätskonstruktionen erwerben
- – durch vielfältige Darstellungs- und Gestaltungsweisen die Wahrnehmungs- und Erlebnisfähigkeit im Visuellen und Haptischen erweitern
- – das Vorstellungsvermögen steigern und eine persönliche, differenzierte Bildsprache entwickeln
- – thematisch gebundene Gestaltungsaufgaben, die eine bildnerische Umsetzung vorgegebener Inhalte zum Ziel haben, lösen
- – gezieltes Naturstudium zur Auseinandersetzung mit bildnerischen Teilaspekten durchführen, die gegebenenfalls in Zusammenhang zu einem Themenzyklus stehen
- – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
- – Reflexivität und Diskursfähigkeit im Umgang mit Bildmedien zeigen
- – die eigenen Gestaltungsabsichten und Arbeitsergebnisse reflektieren und bewerten
- – exemplarisch Aufgabenfelder und Erscheinungsformen der bildenden und angewandten Kunst kennen
- – zeitbedingte Besonderheiten und Entwicklungslinien der bildenden und angewandten Kunst einordnen
- – Faktoren erkennen, die in ihrem Zusammenwirken bestimmend für Gestaltung sind
- – Kenntnisse über Ausdrucksformen in der bildenden Kunst gewinnen
- – Interpretationsversuche zu Kunstwerken anstellen
Dokumentation und Präsentation
- – Präsentation und Dokumentation als Möglichkeiten der Kommunikation nutzen
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
- – unterschiedliche Formen der Präsentation verwenden
- – Analyse und Interpretation ästhetischer Phänomene anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Grafik, Malerei, Plastik, visuelle Medien und performative Techniken (inszenierte Fotografie, Tableau vivant, Videoclip, literarische Inhalte, Illustration, Tagesthemen, Werbung, Signet, Denkmal, Themenzyklen, Personendarstellungen), Wettbewerbe und Ausstellungen
Fachvokabular des Gestaltens und Reflektierens, vergleichende Werkbetrachtungen, Original und Reproduktion, massenmediale Bildproduktionen (Fernsehen, Film, Internet), Manipulation, Analyse von Kunstwerken (gesellschaftlicher Hintergrund, Anlass, Auftraggeberin bzw. Auftraggeber, Material und Technik, Künstlerinnen- und Künstlerpersönlichkeit), Kunstgeschichte im Überblick
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign
4. Semester – Kompetenzmodul 4
Bildnerische Praxis
- – Informationen zielgruppengerecht, medien-, methoden- und themenadäquat visualisieren
- – Denk- und Gestaltungsprozesse visualisieren
- – Gestaltungsmittel zielgruppengerecht einsetzen und Medienauftritte planen
- – zweckgebundene Gestaltungsaufgaben bearbeiten und bildnerische Mittel gezielt einsetzen
- – digitale Medien im Dienste fachspezifischer Aufgaben einsetzen und als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
- – Visuelle Botschaften dechiffrieren, differenzieren und bewerten
- – bildnerische Mittel in ihrer Wirkung erkennen, als Träger von Inhalt und Aussage interpretieren und dabei die lokalen und zeitbedingten Besonderheiten berücksichtigen
- – die Wirkung der bildnerischen Mittel im Hinblick auf den Realitätsgehalt medial vermittelter Botschaften erkennen und analysieren
- – Ausdrucksformen in der Kunst kennen und kunsthistorische Zusammenhänge im Überblick herstellen
- – Funktionen und Bedeutung von Kunst und Bildmedien in einen gesellschaftlichen Kontext setzen
Dokumentation und Präsentation
- – Bilder und Medien zur Kommunikation auswählen, ordnen und verwenden
- – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
- – Medien der Informations- und Kommunikationstechnologie fachadäquat und zielorientiert anwenden
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten können
Exemplarische Inhalte
Schrift, Layout und Informationsdesign, Scribble, Werktagebuch, Mindmap, Produktdesign, literarische Inhalte, Werbebotschaften, Signet, Plakat, Flyer, Wettbewerbe, Ausstellungen
Bildnerische Mittel, Grafikdesign, Typografie, Zeichen und Geste, Mode/Design, Text/Bild Relation, Filmische Codes, Corporate Design, Urheberrecht, Massenmedien, Werbung, Manipulation, hedonistische, kritische, kommunikative oder wirtschaftliche Funktion von Kunst
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
7. Klasse
5. Semester – Kompetenzmodul 5
Bildnerische Praxis
- – die bildnerische Gestaltungsfähigkeit durch experimentelle und künstlerische Zugangsweisen erweitern
- – in der Auseinandersetzung mit der Natur und mit Objekten aus der Lebensumwelt Sachverhalte beobachten und daraus Anregungen für die eigene Gestaltung gewinnen
- – künstlerische Strategien für die eigene bildnerische Praxis entwickeln
- – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
- – eine persönliche Bildsprache zu komplexen Gestaltungsaufgaben entwickeln
- – digitale Medien als Werkzeug der Produktion, Präsentation und Kommunikation verwenden
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen
Reflexion
- – Kunst als Teil der Entwicklung kultureller Identität wahrnehmen und verstehen
- – die gegenwärtige Kunstentwicklungen kennen lernen und mit der eigenen bildnerischen Erfahrung in Beziehung setzen
- – Kenntnisse über spezielle Werkstoffe und Arbeitsmittel erwerben
- – sich eigenständig mit bildender und angewandter Kunst sowie visuellen Medien auseinandersetzen
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können
- – verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung nützen und damit Einsichten in den Kunst- und Kulturbetrieb erhalten
- – Beispiele für kunsttheoretische Ansätze kennen
- – Methoden und praktische Erfahrungen im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens erwerben
Dokumentation und Präsentation
- – Bildersammlungen erweitern und strukturieren
- – künstlerische Prozesse dokumentieren
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit mit der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung zusammenführen
Exemplarische Inhalte
Experimentelle Verfahren, künstlerische Strategien, Fotografie, Film, digitale Medien, Studien vor dem Objekt, Skizze, Grafik, Malerei, Plastik, Natur- und Architekturstudien, Ausstellungen und Wettbewerbe
Bildentwicklungen in Längsschnitten, Methoden der Bildanalyse (zB vergleichende Bildbetrachtung, Strukturanalyse), Bildgespräch, Recherchemethoden, Museums- und Ausstellungsbesuche, Ateliers, Medien, Fachliteratur, künstlerische Forschung
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken, visuelles Material für vorwissenschaftliches Arbeiten aufbereiten
6. Semester – Kompetenzmodul 6
Bildnerische Praxis
- – Raum und Räumlichkeit in die Bildnerische Gestaltung einbeziehen
- – Räume als Orte künstlerischer Gestaltung und Intervention nutzen
- – sich mit dem eigenen Lebensraum im Bereich Architektur und Design konstruktiv gestaltend auseinandersetzen
- – Abbildungs- und Darstellungsverfahren als Möglichkeiten zur Vermittlung von sachlichen Gegebenheiten nutzen
- – technische, bauliche und räumliche Gegebenheiten von Architektur und Designobjekten erschließen und darstellen
- – Raum- und Designaspekte durch Naturstudium, Interventionen, Modelle, Simulationen intensiv erforschen
- – Interventionen im (öffentlichen) Raum erproben
Reflexion
- – ästhetische Phänomene im Kontext von Raum und Räumlichkeit erforschen
- – Strukturen von gebauter Umwelt, Design und künstlerischen Interventionen analysieren
- – Einsichten in alltagsästhetische Phänomene insbesondere im Bereich Architektur und Design gewinnen und in einen gesellschaftlichen Kontext setzen
- – Kenntnisse über die Ausdrucksformen in der Kunst und Überblick über die Kunstgeschichte mit dem Schwerpunkt Architektur und Design erwerben
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent in schriftlicher und mündlicher Form darbieten können
- – Einblicke in das komplexe Zusammenwirken von geistigen, materiellen und ästhetischen Faktoren in Kunst, Design und Architektur erhalten
- – Einsichten in Aufbau und Gestaltung von Kunst- und Kultureinrichtungen gewinnen
- – Methoden vorwissenschaftlichen Forschens erweitern
Dokumentation und Präsentation
- – Einzel- oder Gruppenarbeit mediengerecht organisieren, dokumentieren und vermitteln
- – Architektur und Designobjekte visualisieren
- – Analysen und Interpretationen anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit, persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
- – öffentlichkeitswirksame bildnerische Projekte planen und durchführen sowie an Wettbewerben teilnehmen
- – Raum als Präsentationsort nutzen
Exemplarische Inhalte
Abbildungs- und Darstellungsverfahren, Architektur- oder Designobjekte/-modelle, Objekte, exemplarische Realisierungsprojekte: Stadtraum, Freiraum, Naturraum, öffentlicher Raum, Produktdesign, Webdesign (Homepage, Animationen, Video), Gattungen und Techniken der bildenden Kunst
Raumdesign, Raumwahrnehmung, Raumnutzungskonzepte, Bildraum, Kunst im öffentlichen Raum, Methoden vorwissenschaftlicher Forschung
Architektonischer Raum als Präsentationsort, weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung
8. Klasse – Kompetenzmodul 7
7. Semester
Bildnerische Praxis
- – Gestaltungsprozesse selbst organisieren und umsetzen
- – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt mit reflektierendem Anteil setzen
- – Arbeitsprozesse planen und durchführen
- – Gestaltungsmittel und künstlerische Verfahren individuell auswählen und anwenden
- – durch die freie bildnerische Praxis den persönlichen Ausdruck weiter entwickeln
Reflexion
- – Aspekte des künstlerischen Denkens und Handelns an Beispielen traditioneller und gegenwärtiger Kunst nachvollziehen
- – künstlerische Positionen reflektieren und mit der eigenen Arbeit in Verbindung bringen
- – zeit- und gesellschaftsbezogene formale und inhaltliche Besonderheiten sowie innovative Faktoren künstlerischer Entwicklung erkennen
- – Funktion und Bedeutung von Kunst und Bildmedien im gesellschaftlichen Kontext aufzeigen
- – verschiedene Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung wie Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur für die eigene Arbeit erschließen
- – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
- – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen
Dokumentation und Präsentation
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
- – persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
- – ästhetische Phänomene analysieren, strukturieren und interpretieren sowie anschaulich und sprachlich kompetent darbieten
Exemplarische Inhalte
Konzeptionelle Kunst- und Gestaltungsprojekte, Gattungen und Techniken der bildenden Kunst, Design und Alltagsästhetik, Medien
Methoden künstlerischer Forschung, Kunst im Zusammenhang mit Wirtschaft, Politik und Öffentlichkeit (Propaganda, Kunstpolitik, Werbung, Kunstmarkt, erweiterter Kunstbegriff)
Weiterführende Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungsgestaltung, Präsentationstechniken
8. Semester
Bildnerische Praxis
- – Gestaltungsprozesse selbstorganisiert abschließen
- – einen selbst gewählten bildnerischen Schwerpunkt setzen
- – Mappe, Portfolio, Projektdokumentationen der praktischen Arbeiten der Oberstufe gestaltend abschließen
Reflexion
- – eigene bildnerische Arbeiten und Dokumentationen in Hinblick auf die Themenbereiche der Oberstufe sortieren und zuordnen
- – Querverbindungen zwischen Gestaltung, Reflexion, Dokumentation und Präsentation bildnerischer Praxis und Theorie in schriftlicher und mündlicher Form herstellen
- – das erworbene Wissen über Kunst, Medien und gestaltete Umwelt strukturieren und in größere Zusammenhänge stellen
Dokumentation und Präsentation
- – Ergebnisse der eigenen praktischen und theoretischen Auseinandersetzung anschaulich darstellen
Exemplarische Inhalte
Gestaltung von Dokumentationen und Präsentationen
Eigene bildnerische Arbeit, Bildersammlungen, Themenbereiche
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse (analog/digital): Mappe, Werktagebuch, Präsentationstechniken
TECHNISCHES UND TEXTILES WERKEN
Wie Anlage A für das Realgymnasium.
BEWEGUNG UND SPORT
Wie Anlage A, mit folgenden Änderungen:
Im Abschnitt „Bildungs- und Lehraufgabe“ ist mit Wirksamkeit für die Unterstufe anzufügen: „Die rhythmische und gymnastische Erziehung ist besonders zu berücksichtigen.“
Die Stundensumme in der Unterstufe ist niedriger als in Anlage A. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dies bei der Planung des Unterrichtes durch die jeweilige zeitliche Gewichtung und konkrete Umsetzung der Vorgaben zu berücksichtigen.
b. Wahlpflichtgegenstände
BILDNERISCHES GESTALTEN UND WERKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe (für alle Klassen):
Das Ziel des Wahlpflicht-Unterrichts ist, den Schülerinnen und Schülern gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten.
Didaktische Grundsätze (für alle Klassen):
Die im Pflichtgegenstand vorgesehenen didaktischen Grundsätze sind in besonderem Maße anzuwenden, vor allem die Ausführungen zum handlungsorientierten Unterricht.
Der Unterricht im Wahlpflichtgegenstand hat darüber hinaus den besonders interessierten und begabten Schülerinnen und Schülern Lern- und Arbeitsfelder zu erschließen, die zusätzliche Fachinhalte bieten und künstlerische Kompetenzen entwickeln. Darüber hinaus sind die Schülerinnen und Schüler anzuregen, eigene Schwerpunkte und Fragestellungen in den Unterricht einzubringen und sich damit auseinander zu setzen.
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
Wie im Lehrplan des Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters der besuchten Schulstufe
Darüber hinaus sind folgende Schwerpunktsetzungen aus den drei relevanten Kompetenzbereichen vorzunehmen:
Bildnerische/Textile/Technische Praxis
- – die Auseinandersetzung mit selbst gewählten Themen und Techniken aus unterschiedlichsten Fachbereichen erweitern und vertiefen
- – individuelle Interessen, Fähigkeiten und Fertigkeiten weiterentwickeln,
- – Reflexion unter besonderer Berücksichtigung österreichischer Kunstwerke und Künstlerpersönlichkeiten
Reflexion
- – fachliche Inhalte exemplarisch selbstständig erschließen
- – theoretische Inhalte in den Zusammenhang mit der individuellen bildnerisch-gestaltenden Praxis setzen
Dokumentation und Präsentation
- – Ergebnisse der praktischen Arbeit und der theoretisch-reflektorischen Auseinandersetzung in exemplarischer Form zusammenstellen
- – Persönliche Leistungen und Entwicklungen adäquat dokumentieren
Exemplarische Inhalte
Projektarbeiten zu bildnerischen, technischen oder textilen Themenbereichen, experimentelles Arbeiten mit unterschiedlichen Materialien, freies künstlerisches Schaffen, Performanceformen
Einrichtungen und Medien der Kunstvermittlung, Museen, Sammlungen, Ausstellungen, Kunstmessen, Ateliers, Medien, Fachliteratur
Dokumentation des Arbeitsprozesses und der Arbeitsergebnisse: Mappe, Bildersammlung, Werktagebuch, Portfolio, Blog, Webdesign, Ausstellungen in der Schule oder in öffentlichen Bereichen
B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A.
C. FREIGEGENSTÄNDE
Wie Anlage A.
D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Wie Anlage A ohne Darstellendes Spiel.
E. UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE DER DEUTSCHFÖRDERKLASSEN
1. Unterstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Sechster Teil Abschnitt F Ziffer 1
Weitere Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen
Für die weiteren Pflichtgegenstände und verbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten A und B anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
2. Oberstufe
Deutsch in der Deutschförderklasse
Wie Anlage A Sechster Teil Abschnitt F Ziffer 1
Weitere Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände
Für die weiteren Pflichtgegenstände und Wahlpflichtgegenstände ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitt A anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen ist der jeweilige Lehrstoff wie in den Abschnitten C und D anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2021
Gesetzesnummer
10008568
Dokumentnummer
NOR40207247
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