Anlage 1 Geflügelpest-Verordnung 2007

Alte FassungIn Kraft seit 10.11.2007

Anlage 1

Anlage 1

(zu § 8)

Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

I. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund der hohen Geflügeldichte

(dzt. keine Gebiete)

II. Gebiete mit erhöhtem Risiko

auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen

(dzt. keine Gebiete)

III. Gebiete mit erhöhtem Risiko

auf Grund ihrer Lage an Gewässern

(dzt. keine Gebiete)

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