Anlage 1 Geflügelpest-Verordnung 2007

Alte FassungIn Kraft seit 25.3.2017

Anlage 1

(zu § 8)

Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

I. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund der hohen Geflügeldichte

(dzt. keine Gebiete)

II. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen

(dzt. keine Gebiete)

III. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage an Gewässern

(dzt. keine Gebiete)

Zuletzt aktualisiert am

07.12.2020

Gesetzesnummer

20005527

Dokumentnummer

NOR40191742

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