Anlage 1 Geflügelpest-Verordnung 2007

Alte FassungIn Kraft seit 11.11.2016

Anlage 1

Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

I. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund der hohen Geflügeldichte

(dzt. keine Gebiete)

II. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen

(dzt. keine Gebiete)

III. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage an Gewässern

Als Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage an Gewässern gelten die folgenden Gemeinden:

Vorarlberg:

  1. 1. Bregenz
  2. 2. Fußach
  3. 3. Gaißau
  4. 4. Hard
  5. 5. Höchst
  6. 6. Hörbranz
  7. 7. Kennelbach
  8. 8. Lauterach
  9. 9. Lochau
  10. 10. Lustenau
  11. 11. Wolfurt

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