Anlage 1 Geflügelpest-Verordnung 2007

Alte FassungIn Kraft seit 28.4.2021

Anlage 1

(zu § 8)

Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

I. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund der hohen Geflügeldichte

(dzt. keine Gebiete)

II. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen

(dzt. keine Gebiete)

III. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage an Gewässern

(dzt. keine Gebiete)

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2021

Gesetzesnummer

20005527

Dokumentnummer

NOR40233210

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