klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vgl. § 4
Anlage 1.27
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR VERGOLDEN UND SCHRIFTDESIGN
mit Betriebspraxis
I.1 Stundentafel1 der 3,5 – jährigen Fachschule
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
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| Semester |
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| |||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III) | |||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (I) | |||
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
2. | Entwurf und Gestaltung |
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2.a | Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 14 | 14 | 15 | 15 | 5 | 87 | IV | |||
2.b | Entwurf und Gestaltung23 | 5 (2) | 5 (2) | 4 (2) | 4 (2) | 5 (2) | 5 (2) | 3 | 31 | II bzw. I | |||
3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (I) | |||
4. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 1 | 7 | (III) | |||
5. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz4 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochen-stundenzahl | 37 | 37 | 36 | 36 | 36 | 36 | 35 | 253 |
| |||
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| |||||||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
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| |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden |
| Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
|
| Semester |
|
| |||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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| |||
E. | Freigegenstände |
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| |||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| (I) | |||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 |
| III | |||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| III | |||
4. | Mitarbeiterführung | – | – | – | – | 1 | 1 | – |
| III | |||
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (IVa) | |||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – |
| II | |||
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G. | Förderunterricht5 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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______________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
|
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
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______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.“
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR VERGOLDEN UND SCHRIFTDESIGN
mit Betriebspraxis
I.2 Stundentafel1 der 4 – jährigen Fachschule
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Klasse | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
|
| Semester |
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| |||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III) |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (I) |
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
2. | Entwurf und Gestaltung |
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2.a | Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion | 12 | 12 | 14 | 14 | 16 | 16 | 5 | 18 | 107 | IV |
2.b | Entwurf und Gestaltung2 3 | 5 (2) | 5 (2) | 5 (3) | 5 (3) | 6 (3) | 6 (3) | 4 (2) | 6 (3) | 42 | II bzw. I |
3. | Technologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | (I) |
4. | Kunstgeschichte und Designtheorie | – | – | 1 | 1 | 2 | 2 | 2 | 2 | 10 | (III) |
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A./B. | Alternative Pflichtgegenstände4 |
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1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz5 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 37 | 37 | 37 | 37 | 38 | 38 | 38 | 34 | 296 |
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| |||||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
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| |||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden |
| Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Klasse | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
|
| Semester |
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| |||||||
|
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| (I) |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 |
| III |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| III |
4. | Mitarbeiterführung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – |
| III |
|
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (IVa) |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – |
| II |
|
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G. | Förderunterricht6 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen.
3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.
4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
|
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
|
|
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Vergolden und Schriftdesign.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 177/2005 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 und Nr. 361/2013 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt (vgl. BGBl. II Nr. 181/2012 idgF sowie BGBl. II Nr. 272/2013 idgF), die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Fachschule für Vergolden und Schriftdesign ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung besonders befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, die im Rahmen der gebundenen Gewerbe gemäß Gewerbeordnung taxativ aufgelistet sind, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld der Lack- und einschlägigen Baustoffindustrie sowie bei öffentlichen Institutionen und Ämtern im Bereich facheinschlägiger Tätigkeiten des Baunebengewerbes.
Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Vergolden und Schriftdesign können eigenständig Tätigkeiten auf dem Gebiet der Angewandten Malerei und Beschichtungstechnik ausführen. Die Einsatzgebiete liegen im Bereich der Umsetzung und der Mitarbeit an der Planung und Ausführung von Arbeiten der Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign einschließlich der Tätigkeiten der Arbeitsvorbereitung, Ausführung und Abrechnung mit der entsprechenden Qualitätssicherung. Die Erstellung von erforderlichen Dokumentationen im Fachbereich zählt ebenfalls zu den Kernkompetenzen.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:
Unternehmensführung:
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Entwurf und Gestaltung:
Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können sich die Absolventinnen und Absolventen eine Basis aneignen und diese in der Entwurfs- und Gestaltungstätigkeit anwenden. Sie sind in der Lage, grafische Entwurfsmodelle in verschiedenen Materialien anzufertigen und umzusetzen sowie komplexe Entwürfe grafisch und digital weiterzuverarbeiten. Sie können geeignete Präsentationsmedien anwenden und weiterentwickeln. Sie beherrschen spezielle Kenntnisse, Methoden und zeitgemäße Technologien in der praktischen Handhabung von Materialien, Maschinen und Werkzeugen zu handwerklichen Gestaltungsprozessen. Sie können Arbeitsprozesse und den Laborbetrieb nach technischen, wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien beurteilen und in exakter Fachsprache dokumentieren. Im Bereich Medienlabor wenden sie Apparate und Werkzeuge sowie Software an. Sie beherrschen die Grundlagen der Ausstellungsgestaltung, deren Konzeption und Kalkulation. Sie beherrschen die Grundlagen der Fotografie und Videotechnik. Im Bereich Freihandzeichnen können sie Objekte zeichnerisch erfassen, deren Proportionen und Räumlichkeiten richtig darstellen, alle Formen der zeichnerischen Perspektive anwenden und künstlerische Zeichnungen in unterschiedlichen Techniken anfertigen.
Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Bereiche in der Planung und Ausführung von Malerei, Beschichtungstechnik, Vergoldung und dem Schriftdesign benennen und dokumentieren, Grundbegriffe erfassen und den einzelnen praktischen Arbeitsschritten zuordnen. Sie können die gebräuchlichsten Materialien, Beschichtungsstoffe, Beschichtungsträger und Beschichtungssysteme und ihre Eigenschaften erfassen und erläutern. Sie sind in der Lage, einschlägige Regelwerke und Bearbeitungs- und Verarbeitungsrichtlinien anzugeben und anzuwenden. Sie können Beschichtungsmaterialien für die Verwendung gebrauchsfertig aufbereiten und farbliche Vorgaben erfüllen. Sie können Untergrundprüfungen vornehmen und Mängel an Untergrund- und Beschichtung beseitigen. Sie sind vertraut im Umgang mit fachspezifischen Geräten, Werkzeugen, Gerüsten und Aufstiegshilfen. Sie können verschiedene Untergründe beurteilen, Altbeschichtungen fachgerecht entfernen und für nachfolgende Beschichtungen vorbereiten. Sie können Mal- und Anstrichtechniken sowie Spritz- und Lackiertechniken technisch korrekt durchführen.
Im Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren sowie Fachbegriffe des Schriftdesigns und der Schilderherstellung benennen und die Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen gebräuchliche Beschriftungstechniken, die Herstellung von Schildern und plastischen Buchstaben. Sie können mit den gebräuchlichen Maschinen und EDV-Geräten umgehen und diese fachmännisch einsetzen und warten. Sie beherrschen das Schreiben von Urkunden und Textdokumenten mit Feder- und Pinselschrift. Sie sind in der Lage, Wandgestaltungen unter Einbeziehung von Schrift und Bild herzustellen.
Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der kunsthandwerklichen Maltechniken benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie beherrschen den Umgang mit historischen und modernen Werkzeugen zur Erzeugung von kunsthandwerklichen Gestaltungen auf unterschiedlichen Untergründen. Sie sin in der Lage, plastische kunsthandwerkliche Gestaltungen mit Putzen und Kratzputztechniken herzustellen sowie einfache Freskomalereien auszuführen. Sie können illusionistische Malereien auf Wand- und Deckenflächen mit architektonischen Elementen ausführen.
Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsabläufe planen, vorbereiten und dokumentieren. Fachbegriffe der Vergoldung benennen und die dazu notwendigen Materialien und Werkstoffe zuordnen. Sie können Öl- und Polimentvergoldungen auf unterschiedlichen Untergründen ausführen und die dazu notwendigen Materialien und Werkzeuge fachgerecht einsetzen. Sie können die wichtigsten Schmucktechniken des Vergolders herstellen und kombinieren. Sie sind in der Lage stilgerechte polychrome Fassungen an Figuren auszuführen und entsprechende Staffierungen anzubringen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Aufgabenstellungen in Kombination der drei Fachbereiche planen, vorbereiten, dokumentieren und ausführen. Sie können einfache Restaurierungsaufgaben und erhaltende Maßnahmen zum Schutz und Festigen von Untergründen ausführen. Sie können eigene malerische Techniken auf der Grundlage moderner Gestaltungstechniken entwickeln und umsetzen. Sie sind in der Lage Beschriftungen auf mehrdimensionalen Flächen aufzubringen und mit modernen Lichteffekten zu ergänzen und dabei die modernsten Werkezuge und Maschinen einzusetzen.
Im Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen umfangreiche Arbeitsaufträge kundenorientiert ausführen, malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln und künstlerische Zeichnungen mit unterschiedlichen Techniken fertigen. Sie können Ausstellungen und Messestände vorbereiten und umsetzen.
Technologie:
Im Bereich Materialkunde können die Absolventinnen und Absolventen die Pigmente und Bindemittel erkennen und deren Eigenschaften und Anwendung benennen sowie notwendige Zusatzstoffe definieren und bestimmen. Sie können chemische und physikalische Grundbegriffe erklären und Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsstoff feststellen. Sie sind in der Lage Fachbegriffe im Fachgespräche sicher anzuwenden.
Im Bereich Arbeitstechnik können die Absolventinnen und Absolventen ihren Arbeitsplatz einrichten und organisieren. Sie kennen die notwendigen Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften in ihrem Ausbildungsbereich. Sie kennen die anwendungstechnischen Grundlagen von Beschichtungsmitteln und die Anwendbarkeit auf diversen Untergründen. Sie können Maschinen und Werkzeuge benennen und ihre Einsatzgebiete definieren. Sie sind in der Lage Beschichtungsschäden zu erkennen und zu beheben.
Im Bereich Kunsthandwerkliche Malerei können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der kunsthandwerklichen Techniken erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können die Anwendung der Werkzeuge erklären und den Zusammenhang von Gestaltungseffekt und Material bzw. Werkzeug definieren. Sie kennen die historische Entwicklung der unterschiedlichen Maltechniken. Sie sind in der Lage die Renovierung und Restaurierung von kunsthandwerklichen Maltechniken zu erklären.
Im Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Schilderherstellung und des Schriftdesigns erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können den Einsatz von EDV-Anlagen zur Schilderherstellung bestimmen und deren Technik erklären. Sie kennen die Unterschiede der Materialien und Applikationsverfahren und deren Einsatzgebiete. Sie sind in der Lage die Herstellung von Schildern zu beschreiben und zu planen.
Im Bereich Vergolden und Staffieren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen des Vergoldens und Staffierens erklären und die notwendigen Materialien und Werkzeuge bestimmen. Sie können Untergründe benennen und materialtechnisch beschreiben. Sie können die Techniken des Vergoldens unterscheiden und deren Herstellung erklären sowie deren historische Entwicklung benennen. Sie sind in der Lage Materialien und Techniken zur Herstellung von Vergolder-Schmucktechniken zu erklären. Sie können stilgerechte Fassungen planen und dokumentieren.
Im Bereich Heraldik können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen und die historische Entwicklung der Heraldik erklären. Anhand von Beispielen können sie Wappendarstellungen blasonieren und die Zusammenhänge von Form, Farbe und Metall erläutern. Sie erkennen Schildformen, Teilungen und Heroldsstücke und deren Abhängigkeiten. Sie sind in der Lage die Wappensymbolik zu erläutern und anzuwenden.
Im Bereich Farbenlehre können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre erklären und die Zusammenhänge zwischen physikalischen Gesetzen und Farberscheinungen benennen. Sie können Farbharmonien bestimmen und im historischen Kontext einordnen, Farbkontraste und psychologische Farbwirkung erklären und die Gesetze der Farblehre anwenden.
Im Bereich Visuelle Kommunikation können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der visuellen Kommunikation erklären und praktisch anwenden. Sie können die Gesetze der visuellen Kommunikation benennen und die Wirkung auf den Betrachter erklären. Sie können semiotische und typografische Grundbegriffe einordnen und Wechselwirkung von Ordnungsprinzipien in der Bildgestaltung definieren. Sie können die Grundlagen verschiedener Harmoniegesetze benennen und den Golden Schnitt anwenden. Sie sind in der Lage Bildwerke zu analysieren und zu interpretieren.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Restaurierungs- und Konservierungstechniken erklären und anwenden. Die dazu einsetzbaren Werkzeuge und Geräte bestimmen und Materialien unterscheiden. Sie können die Anwendung der unterschiedlichen Techniken erläutern. Sie kennen die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen bei Restaurierungsarbeiten und die notwendige Dokumentation der Arbeitsabläufe. Sie sind in der Lage Fachbegriffe zu erklären und sicher anzuwenden.
Kunstgeschichte und Designtheorie:
Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte und sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.
Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.
Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.
Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2. ENTWURF UND GESTALTUNG
Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
- – die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Bereiche:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.
Herstellung von Malereien, Beschichtungen, Vergoldungen und Schriftgestaltungen des gesamten Fachbereiches an Bauobjekten und Bauteilen und von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.
1. Klasse (1. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – einfache Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
- – einfache Entwürfe grafisch und malerisch erstellen;
- – einfache PowerPoint-Präsentationen planen und ausführen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
- – ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung, sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
- – unterschiedlichste Untergründe für nachfolgende Beschichtungen vorbereiten;
- – Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungstechnik erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten; Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel. Einfache grafische Entwurfsarbeiten.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Grundtechniken der Entschichtung, Schleifen, Abbrennen, Abbeizen; Glätten und Strukturieren von Untergründen durch Spachteln und Verputzen; Auswahl der richtigen Materialien und Werkzeuge).
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – einfache Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
- – einfache Entwürfe grafisch und malerisch erstellen;
- – einfache Grafiksoftware handhaben und anwenden.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
- – einfache Gestaltungen mit Farbe umsetzen;
- – durch Anwendung einfacher Übertragungstechniken Entwürfe maßstabgerecht umsetzen;
- – die Grundtechniken der Beschichtung wie Streichen, Rollen und Spritzen ausführen;
- – unterschiedlichste Untergründe beschichten und Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsmaterial erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Themenbezogene Aufgaben grafisch und malerisch darstellen und begründen; Kompositionsprinzipien auf einfache Entwürfe anwenden; Herstellen von Bitmap- bzw. Vektorgrafiken mit Grafiksoftware.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Umsetzung einfacher Gestaltungen mit Farbe und plastischen Massen; Applikationstechniken für Beschichtung mit Farbe wie Streichen, Rollen und Spritzen; Herstellen von Entwürfen und maßstabsgerechte Pausen; Herstellen von Farbmischungen und Farbharmonien; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen sowie Unfallverhütung).
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – komplexere Entwürfe und Studien anfertigen und begründen;
- – Zeichnungen nach den Prinzipien der Stimmigkeit, Proportion und Perspektive herstellen;
- – Entwürfe mit Grafikprogrammen realisieren;
- – typografische Grundlagen im Schriftdesign umsetzen.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign
- – einfache Schilder herstellen und mit einem Schriftdesign versehen;
- – Schrift händisch mit Pinsel und Feder schreiben;
- – Schrift maschinell plotten und drucken;
- – Maschinen und Werkzeuge gemäß den entsprechenden Werkstücken auswählen und sicher anwenden.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
- – einfache kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken anwenden;
- – Form- und Farbkomposition herstellen.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Entwürfe und Skizzen auf Papier und Umsetzung mit grafischen Mitteln; Entwürfe und Werkstattzeichnungen; Natur- und Detailstudien anfertigen, EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; einfache grafische Aufgabenstellungen.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign:
Werkstätte „Schilderherstellen und Schriftdesign“ (Herstellen von Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Schriftschreiben mit Pinsel und Feder; Herstellen einfacher maschinell gefertigter Schriftformen durch Plotten und Drucken).
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (einfache kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken mit Modler, Kamm und Schwamm, Aufsetztechniken, Liniertechniken).
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – themenbezogene Entwürfe und Studien unter Einbeziehung von Farbe und Struktur herstellen;
- – komplexe Entwürfe mit Grafikprogrammen realisieren;
- – die Grundlagen der Fotografie anwenden.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign
- – komplexe Schildformen herstellen und mit einem Schriftdesign gestalten;
- – mehrere Schrifttechniken kombinieren und auch plastische Buchstaben herstellen;
- – die erforderlichen Maschinen und Werkzeuge gemäß den entsprechenden Vorgaben auswählen und sicher anwenden.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
- – komplexere kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken anwenden und dabei Materialkombinationen einsetzen.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe; komplexe grafische Entwurfsarbeit; EDV-gestützte Entwurfsarbeit zur Entwicklung von Wort – Bild – Marken; Techniken der Fotografie.
Bereich Schilderherstellen und Schriftdesign:
Werkstätte „Schilderherstellen und Schriftdesign“ (Herstellen von komplexen Schildern aus unterschiedlichen Materialien; Herstellen von hochwertigen Digitaldrucken; Umsetzung unterschiedlicher Applikationsverfahren; Wandgestaltungen mit Schrift und Bild).
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (komplexe kunsthandwerkliche Gestaltungstechniken durch Kombination verschiedener Materialien und Werkzeuge).
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – Arbeitsaufträge eigenständig bearbeiten;
- – themenbezogene Entwürfe und Grafiken ausführen;
- – grafische Porträt- und Körperstudien anfertigen;
- – grafische Gestaltungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre anfertigen;
- – einfache Videofilme planen und herstellen.
Bereich Vergolden und Staffieren
- – Öl- und Polimentvergoldungstechniken anwenden;
- – Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und fachmännisch verarbeiten.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
- – plastisch wirkende Gestaltungen herstellen;
- – unter Einbeziehung klassischer Techniken und digitaler Medien Entwürfe und Objekte präsentieren und dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Grafische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Maltechniken. Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen. Videofilme planen und herstellen.
Bereich Vergolden und Staffieren:
Werkstätte „Vergolden und Staffieren“ (Grundlagen der Öl- und Polimentvergoldung; einfache Gestaltungen durch Kombination verschiedener Metalle).
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (plastisch wirkende Farbgestaltungen, Lüftlmalerei, Architekturmalerei; einfache Präsentationstechniken).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – komplexe Arbeitsaufträge eigenständig bearbeiten;
- – themenbezogene Entwürfe und Studien ausführen;
- – unterschiedliche Grafikprogramme anwenden;
- – einfache Drucktechniken anwenden;
- – komplexe Gestaltungen mittels Foto und Film erstellen.
Bereich Vergolden und Staffieren
- – Schmucktechniken des Vergoldens wie Gravur-, Punzier- und Tremoliertechniken anfertigen;
- – polychrome Fassungen an Figuren herstellen;
- – Oberflächen stil- und objektgerecht mit feinen Metallauflagen gestalten.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
- – hochwertige Techniken im Bereich Sgraffito und Fresko herstellen;
- – unterschiedliche kunsthandwerkliche Techniken mit Schrift und Gold kombinieren;
- – plastisch wirkende Gestaltungen herstellen und sie mit heraldischen Komponenten kombinieren;
- – Projekte unter Einbeziehung klassischer Techniken und digitaler Medien präsentieren und dokumentieren.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Grafische Gestaltung und Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Drucktechniken; komplexe Projekte mit Foto und Film.
Bereich Vergolden und Staffieren:
Werkstätte „Vergolden“ (Vergolder-Schmucktechniken, Gravur-, Punzier- und Tremoliertechniken, Lüstrierungen; Herstellen polychromer Fassungen an plastischen Objekten)
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Kunsthandwerk und angewandte Malerei“ (Sgraffito- und Freskotechnik nach einfachen Entwürfen; moderne Gestaltungstechniken durch Materialkombinationen).
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
- – malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
- – Objektpräsentationen planen und ausführen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
- – Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
- – Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und bearbeiten;
- – 3-dimensionale Schriftgestaltungen inklusive Beleuchtungssysteme herstellen.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten in Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation der Entwurfsarbeit.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten im profanen und sakralen Bereich; Aufarbeitung und Ergänzung bestehender Vergoldungen an plastischen Objekten. Herstellung großformatiger Schriftgestaltungen in Kombination mit kunsthandwerklichen Techniken. Instandhaltung, Konservierung und Ergänzung malerischer Objekte).
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor
- – umfangreiche Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
- – malerische und grafische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
- – Ausstellungen und Messestände vorbereiten und umsetzen;
- – künstlerischen Zeichnungen mit unterschiedlichen Techniken fertigen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei
- – komplexe Aufgabenstellungen bearbeiten, entwickeln, ausführen, dokumentieren und präsentieren;
- – Vergoldungen und Staffierungen renovieren und restaurieren;
- – erhaltende Maßnahmen zum Schutz und Festigen von Bildträgern einsetzen;
- – unterschiedliche Techniken zum Freilegen von Untergründen anwenden;
- – fachgerechte Dokumentationen herstellen;
- – eigene malerischer Techniken unter Berücksichtigung moderner Gestaltungsgrundlagen entwickeln;
- – großflächige Folienbeklebungen auf mehrdimensionalen Flächen herstellen.
Lehrstoff:
Bereich Freihandzeichnen, Entwurf und Medienlabor:
Entwurfserstellung von Projekten im öffentlichen Raum; digitale Weiterverarbeitung und Präsentation von Projekten; Ausstellungskonzeption und Ausstellungsgestaltung; Messestände entwickeln und umsetzen; Anfertigen künstlerische Zeichnungen.
Bereich Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei:
Werkstätte „Vergolden, Schriftdesign und kunsthandwerkliche Malerei“ (schwerpunktspezifische praktische Vertiefung; Vergoldungen an Objekten renovieren und restaurieren; erhaltende Maßnahmen zum Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Raumgestaltungen entwickeln und in unterschiedlichen Techniken umsetzen; Entwickeln eigener malerischer Techniken unter Berücksichtigung moderner Gestaltungsgrundlagen).
3. TECHNOLOGIE
1. Klasse (1. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik
- – ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
- – den Einsatz von Werkzeuge und Maschinen sicher beherrschen;
- – Anstrichmittel benennen und ihre Anwendung bestimmen.
Bereich Materialkunde
- – die Einteilung der Pigmente benennen und ihre Eigenschaften definieren sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bestimmen;
- – Fachbegriffe erklären und im Fachgespräch anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitstechnik:
Handwerkliche Arbeitstechniken, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Anwendungstechnische Grundlagen beim Einsatz von Beschichtungsmittel.
Bereich Materialkunde:
Einteilung der Pigmente und deren Zusammensetzung, Eigenschaften und Anwendung.
Herstellung und Anwendung der Beschichtungsmittel; Zusammensetzung von Anstrich- und Beschichtungsmitteln.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitstechnik
- – diverse Arten flüssiger bzw. pastöser Werkstoffe unterscheiden und diese im Bereich der Gestaltung anwenden;
- – die Untergründe für Beschichtung im Fachbereich beschreiben und Einteilungen vornehmen;
- – die Zusammenhänge zwischen Untergrund und Beschichtungsstoff erkennen;
- – Leiter, Gerüste und Hebebühnen sachgemäß einsetzen und diese instandhalten.
Bereich Materialkunde
- – die verschiedenen Hilfsstoffe und ihre Eigenschaften benennen sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der praktischen Anwendung zuordnen;
- – die Einteilung der Bindemittel benennen und ihre Eigenschaften definieren sowie deren Einsatzmöglichkeiten in der Praxis bestimmen.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitstechnik:
Anwenden flüssiger und pastöser Beschichtungsmittel, Glättungstechniken; Entschichtungstechniken; Beschichtungstechniken.
Untergründe – Eigenschaften und Behandlung; maschinelle Arbeitstechniken, Gerüste und Leitern.
Bereich Materialkunde:
Bindemittel und deren Einteilung, Zusammensetzung, Eigenschaften; Zusatzstoffe; Verdünnungsmittel.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign
- – die Grundlagen der Schilderherstellung erklären;
- – die einfachen Techniken von Schriftgestaltungen erklären;
- – Schriften im praktischen Bereich anwenden;
- – die Materialien zur Herstellung von Schriftgestaltungen auswählen und benennen;
- – Werkzeuge zur Herstellung von Beschriftungen benennen und handhaben.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
- – die Grundlagen der Gestaltung mit kunsthandwerklichen Techniken erklären;
- – Materialien für einfache kunsthandwerkliche Techniken auswählen und benennen;
- – die Herstellung einfacher kunsthandwerklicher Gestaltungstechniken erklären.
Lehrstoff:
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign:
Grundlagen des Schriftdesign, Materialien (Anstrichmittel, Folien), Metallbearbeitung, händische und maschinelle Schreibetechniken, Werkzeuge, Maschinen für die Schilderherstellung und deren Anwendung und Instandhaltung.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Einfache kunsthandwerklicher Techniken, Materialien, Untergründe, Werkzeuge und deren Handhabung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign
- – die Grundlagen der Schriftgestaltung mit Drucktechniken erklären;
- – einfache Schriftgestaltungen in Projekten planen und anwenden;
- – verschiedene Applikationsverfahren benennen und einordnen;
- – Materialien und Techniken für die Herstellung von Schilder mittels moderner Drucktechniken auswählen und benennen.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei
- – die Herstellung komplexer kunsthandwerklichen Techniken erklären;
- – Materialien und Werkzeuge für komplexe kunsthandwerkliche Techniken auswählen und benennen;
- – komplexe kunsthandwerkliche Techniken erklären;
- – die Renovierung und Restaurierung historischer kunsthandwerklicher Techniken erklären.
Lehrstoff:
Bereich Schilderherstellung und Schriftdesign:
Digitaldruck, Folienschnitt, Schrifttechniken; Applikationsverfahren; Beschichtungsträger, Anwendungs-möglichkeiten; Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Bereich Kunsthandwerkliche Malerei:
Seccomaltechnik, Freskomaltechnik, Sgraffitotechnik, historische Entwicklungen; Restaurierung von historischen Gestaltungstechniken; Projekte.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vergolden und Staffieren
- – die Materialien und Techniken des Vergoldens unterscheiden und benennen;
- – die Werkzeuge des Vergoldens auswählen und anwenden;
- – Untergründe benennen und materialtechnisch beschreiben;
Bereich Heraldik
- – die Grundlagen der Heraldik und ihre praktische Anwendung erklären;
- – Wappendarstellungen beschreiben;
- – die Wappensymbolik benennen und anwenden;
- – Schildformen, Teilungen und Heroldsstücke erkennen.
Lehrstoff:
Bereich Vergolden und Staffieren:
Grundlegende Techniken des Vergoldens, Untergrundvorbereitung, Materialien (Gold, Silber, Schlagmetalle); Schmucktechniken des Vergoldens.
Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.
Bereich Heraldik:
Grundlagen der Heraldik; Wappensymbolik; Teilungen und Heroldsstücke; historische Entwicklungen; Blasonierung (Beschreibung eines Wappens).
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Vergolden und Staffieren
- – vertiefende Grundlagen des Vergoldens und deren Anwendung erklären;
- – historische Vergoldungstechniken erkennen und beschreiben;
- – technische Abläufe des Vergoldens erklären;
- – die Schmucktechniken des Vergolders benennen und die Herstellung erklären.
Bereich Farbenlehre
- – die Grundlagen der Farblehre erklären und diese im praktischen Bereich anwenden;
- – Farbharmonien herstellen und anwenden;
- – farbpsychologische Grundlagen benennen;
- – die physikalische Theorie des Lichts beschreiben.
Lehrstoff:
Bereich Vergolden und Staffieren:
Moderne und historische Vergoldungstechniken; Schmucktechniken des Vergoldens; Beschichtungsträger; Anwendungsmöglichkeiten.
Bereich Farbenlehre:
Grundlagen der Farblehre; Phänomene der Farben; Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes, Farbharmonien, Farbkontraste.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Visuelle Kommunikation
- – die Grundlagen der visuellen Kommunikation erklären und diese praktisch anwenden;
- – die Grundlagen der Semiotik und Typografie und deren Anwendungen im Schriftdesign erklären;
- – das Harmoniegesetz des Goldenen Schnitts benennen und anwenden;
- – Bildwerke analysieren und interpretieren.
Lehrstoff:
Bereich Visuelle Kommunikation:
Grundlagen der visuellen Kommunikation; Abläufe der Wahrnehmung; visuelle Merkmale und deren Anwendung; Verbindung von Kommunikator und Perzipient durch visuelle Werke; geometrisch-optische Täuschungen.
Semiotik und Typografie und deren Anwendung; Goldener Schnitt und seine Anwendungen; Analyse und Interpretation von Bildwerken.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Restaurierung und Konservierung
- – die Grundlagen der Restaurierungs- und Konservierungstechnologie erklären und anwenden;
- – Restaurierungstechniken in diversen Projekten umsetzen und dokumentieren;
- – Fachbegriffe erklären und sicher anwenden;
- – Umwelteinflüsse bestimmen;
- – historische Materialien benennen und deren Herstellung erläutern.
Lehrstoff:
Bereich Restaurierung und Konservierung:
Verfahren und Techniken im Bereich der Restaurierungs- und Konservierungstechnologien; stilgerechte Ergänzung erkennen; erhaltende Maßnahmen zum Schutz auszuwählen; Konservieren, Restaurieren und Festigen von Bildträgern; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Techniken zum Freilegen von Untergründen; entsprechende Dokumentation verfassen.
4. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte
- – die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
- – die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
- – die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
- – die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.
Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Semester –Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
- – die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
- – die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
- – die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
- – die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
- – die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
- – die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
6. Semester –Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
- – die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
- – die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
- – die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
- – die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Architektur
- – die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
- – die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Grundlagen der Kunstepoche
- – die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Malerei, Skulptur und Plastik
- – die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.
Bereich Designtheorie
- – die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
- – Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
- – die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.
Lehrstoff:
Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.
Bereich Designtheorie:
Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.
5. BETRIEBSPRAXIS
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
A./B. Alternative Pflichtgegenstände
Gemäß Stundentafel I.2.
1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG
Siehe Anlage 1.
1.2 BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung
1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übungen
1. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
2. SPRACHTRAINING DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
Siehe Anlage 1.
2. Religion
Siehe Anlage 1.
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2021
Gesetzesnummer
20009628
Dokumentnummer
NOR40217091
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