Anlage 1.16 Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2021

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Anlage 1.16

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR KORB- UND MÖBELFLECHTEREI FÜR BLINDE UND SEHBEHINDERTE MENSCHEN

I. STUNDENTAFEL1

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik4

2

2

2

2

2

2

12

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

2

2

2

2

2

2

12

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

12

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(I)

9.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

6

III

10.

Einführung in den Gebrauch von Hilfsmitteln für Menschen mit Sehbehinderung

1

1

2

IV

11.

Orientierung und Mobilität

1

1

1

1

1

1

6

IV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

8

II

2.

Fachzeichnen und Konstruktion

1

1

1

1

1

1

6

(II)

3.a

Holztechnik – Werkstätte und Produktionstechnik

6

6

8

8

9

9

46

IV

3.b

Holztechnik

1

1

1

1

1

1

6

III

4.a

Flechttechnologie – Werkstätte und Produktionstechnik

7

7

8

8

9

9

48

IV

4.b

Flechttechnologie

1

1

2

2

2

2

10

III

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

4

III

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

36

36

216

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 3.  Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Active English

2

2

2

2

1

1

 

(I)

2.

Blindenspezifische Schriftsysteme

1

1

1

1

1

1

 

(III)

3.

Projektmanagement

2

2

 

(III)

4.

Lebenspraktische Fertigkeiten

2

2

 

(IV)

5.

Mitarbeiterführung
und -ausbildung

1

1

 

III

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

 

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

II

3.

Spielmusik

1

1

1

1

1

1

 

(III)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht3

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Blindenspezifische Schriftsysteme

 

 

 

 

 

 

 

 

5.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

          

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

4 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.

4 Wie Stundentafel der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei für blinde und sehbehinderte Menschen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Korb- und Möbelflechterei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung.

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei können eigenverantwortlich kreative Tätigkeiten auf dem Gebiet der Konstruktion und Fertigung von Erzeugnissen der Korb- und Möbelflechterei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung Holz bearbeitender Maschinen und Anlagen übernehmen.

Sie können im gestaltenden Handwerk, in Bereichen der Holzkonstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Korb- und Möbelflechterei oder in der Kreativwirtschaft eingesetzt werden.

Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Korb- und Möbelflechtereibetriebes mittels Computer und einschlägiger Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventen und Absolventinnen der Fachschule für Korb- und Möbelflechterei.

Die Anwendung einschlägiger Normen und Vorschriften sowie von Schutzmaßnahmen sind integrierender Bestandteil aller Tätigkeiten.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Fachzeichnen und Konstruktion:

Im Bereich Fachzeichnen und Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen normgerechte Fertigungszeichnungen nach vorgegebenen Entwürfen ausführen, Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären sowie Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Holztechnik:

Im Bereich Holztechnik können die Absolventinnen und Absolventen grundlegende Techniken der Holzbearbeitung wie Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen fachgerecht anwenden sowie Holzwaren beschreiben und an einfachen themenbezogenen Aufgaben maßgetreu anfertigen. Sie können zeitgemäße Holzverbindungen anfertigen und Möbel für das Stuhlflechten von vorbereiten sowie Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern.

Flechttechnologie:

Im Bereich Flechttechnologie können die Absolventinnen und Absolventen Materialien gezielt einsetzen, kennen deren Eigenschaften, Handelsformen, Oberflächenbehandlung, die Gewinnung und Verwendung sowie die vorschriftsmäßige Entsorgung. Sie können professionell nach eigenen Musterentwürfen flechten, Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern und bei komplexen themenbezogenen Aufgaben professionell anwenden.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Die Nutzung dieser Freiräume hat auf der Grundlage eines Konzeptes zu erfolgen. Das Konzept hat die Anforderungen des regionalen Umfelds, insbesondere aber die Erfordernisse des Arbeitsmarktes im Bereich der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Berufe, die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeine Bildungsziel und das fachbezogene Qualifikationsprofil, die damit verbundenen Berechtigungen, die Erhaltung der Übertrittmöglichkeiten zwischen Schulen sowie die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgaben Bedacht zu nehmen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereich der allgemeinbildenden Pflichtgegenstände, mit Ausnahme der Pflichtgegenstände „Religion“, „Ethik“ sowie „Bewegung und Sport“, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben vorgenommen werden, indem die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorgenommen wird.

Anstelle des Pflichtgegenstandes „Englisch“ kann eine andere lebende Fremdsprache als Pflichtgegenstand festgelegt werden. In diesem Fall beziehen sich die Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (CLIL) auf diese lebende Fremdsprache.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können unter Beachtung der Bildungs- und Lehraufgaben im Bereich der fachpraktischen und fachtheoretischen Pflichtgegenstände Abweichungen von der Stundentafel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. 1. In den betreffenden Pflichtgegenständen ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden und die Verteilung des Lehrstoffs auf die Klassen bzw. Semester abweichend vorzunehmen.
  2. 2. Das Stundenausmaß der betreffenden Pflichtgegenstände (ausgenommen Pflichtgegenstand „Betriebspraxis“ und der Pflichtgegenstand „Unternehmensführung“) kann insgesamt um bis zu zehn Semesterwochenstunden im Verlauf der Ausbildung reduziert werden, um im Ausmaß der Reduktionen entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  3. 3. Das Stundenausmaß des Pflichtgegenstandes „Betriebspraxis“ kann um bis 5 Semesterwochenstunden reduziert werden um im Ausmaß der Reduktion entweder zusätzliche Pflichtgegenstände einzuführen oder das Stundenausmaß von vorgesehenen Pflichtgegenständen zu erhöhen.
  4. 4. Bei Anwendung der in Z 2 und Z 3 genannten Maßnahmen ist zu beachten, dass die Gesamtsemesterwochenstundenzahl der Ausbildung erhalten bleibt. Die Reduktionen gemäß Z 2 unterliegen außerdem der Beschränkung, dass dadurch
  5. die Summe der Semesterwochenstunden je Pflichtgegenstand um nicht mehr als die Hälfte reduziert oder erhöht sowie
  6. weder die Zahl der geteilten Semesterwochenstunden noch die Zahl der zu bildenden Schüler- und Schülerinnengruppen erhöht werden darf.

Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und Unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den, im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, Unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden.

Bestimmungen bezüglich integriertes Fremdsprachenlernen (Content and Language Integrated Learning – CLIL):

Als fremdsprachlicher Schwerpunkt können in einzelnen Pflichtgegenständen (vorzugsweise in fachtheoretischen Pflichtgegenständen, aber auch in allgemein bildenden und fachpraktischen Pflichtgegenständen, ausgenommen jedoch die Pflichtgegenstände „Religion“, „Deutsch und Kommunikation“ und „Englisch“) ab der 2. Klasse bis zu 36 Unterrichtsstunden pro Klasse in Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Englisch“ in englischer Sprache unterrichtet werden. Die Festlegung der Pflichtgegenstände und des Stundenausmaßes in den einzelnen Pflichtgegenständen und Klassen hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Unberührt bleibt die Möglichkeit der Anordnung einer lebenden Fremdsprache als Unterrichtssprache gemäß § 16 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes.

Richtlinien für die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die didaktischen Grundsätze:

Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen Änderungen gemäß Z 1 bis 3 des Absatzes „Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel und vom Lehrstoff“ beschlossen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen auch die erforderlichen Regelungen hinsichtlich der Bildungs- und Lehraufgaben, der Lehrstoffumschreibungen sowie der didaktischen Grundsätze zu enthalten.

Bei Schaffung zusätzlicher Unterrichtsgegenstände und bei Veränderung bestehender Unterrichtsgegenstände ist auf das fachliche Ausbildungsziel des Lehrplanes zu achten.

Schülerinnen und Schüler sollen allgemeine oder fachliche Kompetenzen erwerben, die die in den anderen Pflichtgegenständen vermittelten Haltungen, Kenntnisse und Fertigkeiten unter Berücksichtigung regionaler Erfordernisse vertiefen oder ergänzen.

Die pädagogischen Möglichkeiten sollten so eingesetzt werden, dass insbesondere die Kooperationsfähigkeit, die gedankliche Mobilität sowie die Auseinandersetzung mit dem sozialen, ökonomischen und ökologischen Umfeld gefördert werden. Wo es das Sachgebiet zulässt, ist Projektunterricht ‑ auch klassenübergreifend oder geblockt ‑ zu empfehlen.

Bestimmungen zur Einstufung schulautonomer Unterrichtsgegenstände in die Lehrverpflichtungsgruppen:

Soweit sich der Lehrstoff auf Inhalte erstreckt, die nicht innerhalb der lehrplanmäßig vorgesehenen Unterrichtsgegenstände durch entsprechende Erhöhung des Stundenausmaßes abgedeckt werden können, sind folgende zusätzliche Fachgebiete vorgesehen:

Fachgebiet „Fremdsprache“:

Eine weitere lebende Fremdsprache mit einer zum Pflichtgegenstand „Englisch“ analogen Gestaltung des Lehrstoffes und der didaktischen Grundsätze (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Persönlichkeitsbildung“:

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung durch kulturelle, allgemein bildende, musische, persönlichkeitsbildende oder berufsbezogene Unterrichtsangebote (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Wirtschaft und Betriebstechnik“:

Unterrichtsangebote, die die wirtschaftliche und betriebstechnische Bildung in Bezug zur jeweiligen Fachrichtung ergänzen (Lehrverpflichtung II).

Fachgebiet „Recht und Entrepreneurship“:

Unterrichtsangebote, die die rechtliche Bildung vor allem im Hinblick auf die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder die Gründung und Führung eines Unternehmens ergänzen und vertiefen (Lehrverpflichtung III).

Fachgebiet „Geografie, Geschichte und politische Bildung, Volkswirtschaft“:

Unterrichtsangebote, die das geografische und historische Wissen vertiefen sowie volkswirtschaftliche und politische Bildung im Sinn einer umfassenden Erziehung zur mündigen Staatsbürgerin bzw. zum mündigen Staatsbürger gewährleisten (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Umwelt“:

Einführende Darstellungen zur Ergänzung der technisch-naturwissenschaftlichen Bildung in allgemein-naturwissenschaftlichen Bereichen (Lehrverpflichtungsgruppe III).

Fachgebiet „Fachtheorie“:

Einführung in technische Disziplinen, die nicht den Schwerpunkt der Fachausbildung darstellen (Lehrverpflichtungsgruppe II). Den Ausbildungsschwerpunkt im Bereich der Fachtheorie vertiefende oder ergänzende Unterrichtsangebote mit nicht-enzyklopädischem Charakter (Lehrverpflichtungsgruppe I).

Fachgebiet „Projekt“:

Unterrichtsangebote, die eine gegenstandsübergreifende Vertiefung innerhalb der Fachrichtung zum Ziel haben, unter Einbeziehung von fachtheoretischen sowie fachpraktischen Elementen mit Laboratoriumscharakter bzw. Konstruktionsübungen (Lehrverpflichtungsgruppe I).

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1 mit folgenden Ergänzungen:

Der Unterricht soll immer von den sehr unterschiedlichen Lebens- und Lernerfahrungen der Jugendlichen ausgehen. Bei der Vermittlung des Lehrstoffes ist auf die eingeschränkte bzw. fehlende Möglichkeit der visuellen Wahrnehmung Rücksicht zu nehmen. Für blinde und sehbehinderte Menschen sind die in Regelschulen verwendeten Unterrichtsmedien wie Bücher, Overhead-Folien und Arbeitsblätter häufig nicht zugänglich. Sie müssen daher den besonderen Bedürfnissen entsprechend aufbereitet werden. Eine solche kann zB durch Übertragung von Texten in Punktschrift, in elektronischer Form oder durch schematische Graphiken in tastbarer Form geschehen. Es sind daher alle vorhandenen Sinne zu schulen und die sensorischen Wahrnehmungen wie Tasten, Spüren, Fühlen und Hören in den Unterricht einzubeziehen.

Der Tastsinn kann im Vergleich zum Sehsinn nur ein geringes Maß an Informationen vermitteln. Das ergibt sich einerseits durch das Fehlen von Farben und Mustern sowie durch die Unmöglichkeit, kleine Details zu erfassen, und andererseits dadurch, dass immer nur Teile des Ganzen erfasst und erst danach gedanklich „zusammengebaut“ werden können. Der Tastsinn ermöglicht nur eine sukzessive Erfassung im Unterschied zur simultanen des Sehsinns. Haptisch aufgenommene Informationen werden nur bei häufigen Wiederholungen im Gedächtnis behalten.

Visuelle Aufgaben sind häufig mit Hilfe der anderen Sinne durchführbar, wobei zu beachten ist, dass sehgeschädigte Menschen in der Regel einen größeren Zeitaufwand für die Erarbeitung eines Lehrstoffes benötigen. Es ist daher eine Auswahl grundlegender Inhalte zu treffen, an Hand derer man exemplarisch vorgegebene Lernziele erreichen kann.

Grafisch orientierte Bildungs- und Lehrstoffinhalte in einzelnen Fächern können von sehbehinderten und blinden Schülerinnen und Schülern soweit erfüllt werden, als eine Umsetzung durch den Einsatz spezieller optischer, elektronischer, taktiler oder verbaler Hilfsmittel möglich ist. Allenfalls können diese Inhalte zumindest theoretisch abgehandelt werden.

Sehen unter erschwerten Bedingungen bereitet in der Regel einen erhöhten psychischen Aufwand. Dieser ergibt sich unter anderem dadurch, dass Sehreize, die normalsichtige Menschen faktisch simultan aufnehmen und die das Gedächtnis und das schlussfolgernde Denken unterstützen, nacheinander aufgenommen und zusammengesetzt werden müssen. Der damit verbundene häufigere Rückbezug erfordert zusätzliche Seh- und Gedächtnisleistungen; Verlangsamung und rasche Ermüdung sind die Folgen.

Das praktische Tun soll im Mittelpunkt aller Lehrtätigkeiten stehen, wobei im besonderen Maße der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler Rechnung zu tragen ist. Manche technische Vorgänge sind taktil nicht erfahrbar und müssen auf verbale Beschreibungen beschränkt werden. Der Lehrersprache kommt daher besondere Bedeutung zu. Dem Tonfall, der Sprachmelodie und der deutlichen Aussprache entnehmen blinde Menschen mehr Information als sehende. Zu berücksichtigen ist auch die ganzheitliche Begriffsbildung, um so genannte Worthülsen zu vermeiden. Die von den Schülerinnen und Schülern verwendeten Begriffe sind also immer auf ihre inhaltliche Belegung hin zu überprüfen.

Der Computer stellt für sehbehinderte oder blinde Menschen eine zentrale Kommunikationsbrücke zu den sehenden Personen ihres Arbeitsumfeldes dar, die in der Regel die klassische Punktschrift nicht beherrschen. Damit die Chancen, die die neuen Technologien für Menschen mit Behinderung in sich bergen, in der Praxis auch tatsächlich zum Tragen kommen können, muss sichergestellt werden, dass die technische Ausstattung dem Leistungsvermögen und der Art der Behinderung angemessen ausgewählt wird und beinhaltet im Weiteren, dass diese komplexe Technik sachgerecht und effektiv einzusetzen ist. Die umfangreichen Möglichkeiten der Anwendung elektronischer Hilfsmittel sollen den Schülerinnen und Schülern durch fächerübergreifenden Einsatz verdeutlicht werden.

Eine permanente Anpassung von Schulungsmaterialien und Unterrichtsmethoden auf die sich ständig verändernde Hard- und Software-Landschaft ist notwendig.

Der Lehrstoff ist unter Heranziehung der im Werkstättenunterricht gewonnenen praktischen Erfahrungen zu behandeln. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll mittels blindengerechter Modelle oder tastbarer Darstellungen geschehen.

Für Schülerinnen und Schüler mit Seheinschränkungen sind neben den Modellen vergrößerte Darstellungen zu verwenden.

Der Unterricht im Gegenstand Lebenspraktische Fertigkeiten ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah und behindertengerecht zu gestalten. Geruchs- und Geschmackssinn, Tastsinn und Gehör sind bei der Zubereitung von Nahrungsmitteln und beim Umgang mit mechanischen und elektrischen Geräten gezielt einzusetzen. Bei der Wahl von Verfahrensweisen, Geräten und Hilfsmitteln ist es wichtig, dass sie Zeit und Kraft sparen und dem Sehgeschädigten Sicherheit gewährleisten. Grundlegende Arbeitstechniken sind durch verstärktes Einüben zu automatisieren. Der Unterricht soll in geblockter Form durchgeführt werden.

VI. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

1. ETHIK

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Ethikunterricht ist den grundlegenden Menschen- und Freiheitsrechten verpflichtet. Er zielt auf begründetes Argumentieren und Reflektieren im Hinblick auf Fragen der Ethik und Moral ab.

Der Ethikunterricht soll Schülerinnen und Schüler zu selbstständiger Reflexion über gelingende Lebensgestaltung befähigen, ihnen Orientierungshilfen geben und sie zur fundierten Auseinandersetzung mit Grundfragen der eigenen Existenz und des Zusammenlebens anleiten.

In der Auseinandersetzung mit unterschiedlichen philosophischen, weltanschaulichen, kulturellen und religiösen Traditionen und Menschenbildern leistet der Ethikunterricht einen Beitrag zur Persönlichkeitsentwicklung. Hierbei sollen die Fähigkeit und die Bereitschaft der Schülerinnen und Schüler gestärkt werden, die Würde des Menschen zu achten, Verantwortung für das eigene Leben und Handeln sowie das friedliche Zusammenleben zu übernehmen sowie eine Haltung von Toleranz und Offenheit zu praktizieren.

Der Ethikunterricht unterstützt die Schülerinnen und Schüler in der Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen und fördert autonomes und selbstreflektiertes Urteilen und Handeln. Er stärkt die Bereitschaft zu argumentativer Prüfung eigener Haltungen und moralischer (Vor-)Urteile.

Grundlagenwissenschaft des Ethikunterrichts ist die Philosophie.

Bezugswissenschaften sind alle Wissenschaften, die das menschliche Handeln erforschen, insbesondere Psychologie, Soziologie, Pädagogik, Anthropologie, Religionswissenschaft, Theologien verschiedener Religionsgemeinschaften, Geschichte, Politikwissenschaft, Rechtswissenschaft, Wirtschaftswissenschaften, Medienwissenschaft, Genderforschung, Informatik, Biologie, Chemie und Medizin. Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Als Integrationswissenschaft vertieft die Ethik praktisch-philosophische Diskurse durch Erkenntnisse der einschlägigen Bezugswissenschaften und bindet die Ergebnisse an die Gegebenheiten der Lebenswelt zurück.

Zentrale fachliche Konzepte

Die zentrale fachliche Grundlage des Unterrichtsgegenstandes Ethik ist die Praktische Philosophie.

Aus den im Lehrstoff abgebildeten Anwendungsbereichen (Themen) entwickelte, für die Lebensgestaltung relevante Problemfragen werden aus drei Perspektiven betrachtet, die einander ergänzen und durchdringen. Dabei wird die Verbindung zu den Bezugswissenschaften hergestellt.

Die Lebenswirklichkeit der Einzelnen – personale Perspektive:

Hier wird die Frage nach der Bedeutung des jeweiligen Themas für ein gutes und gelingendes Leben der Einzelnen gestellt. Dafür wird an die Alltagserfahrungen und existenziellen Grunderfahrungen der Schülerinnen und Schüler angeknüpft.

Das Zusammenleben in der Gesellschaft – gesellschaftliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das Zusammenleben in lokalen bis hin zu globalen Kontexten betrachtet. Dabei wird auf die verschiedenen kulturellen, sozialen, ökonomischen und religiösen Hintergründe und Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler Rücksicht genommen.

Wirkmächtige Leitvorstellungen und Ideen – ideengeschichtliche Perspektive:

Aus dieser Perspektive wird das jeweilige Thema im Hinblick auf das moralisch Gute und Gerechte im Lichte maßgeblicher ethischer Positionen und Begriffe sowie unter Bezugnahme auf kulturelle und religiöse Traditionen betrachtet und reflektiert.

Didaktische Grundsätze

Im Unterricht sind folgende Gestaltungsprinzipien anzuwenden:

Integration von Lebenswelt, Ethik und Bezugswissenschaften

Bei der Gestaltung des Ethikunterrichts ist an den Lebenserfahrungen der Schülerinnen und Schüler anzuknüpfen. Diese sind durch relevante Erkenntnisse der Bezugswissenschaften unter Zuhilfenahme ethisch-philosophischer Theorien und Methoden problemorientiert zu diskutieren und zu vertiefen.

Diskursorientierung

Mögliche Lösungen moralischer oder lebensgestalterischer Probleme sind diskursiv zu erarbeiten bzw. vorgeschlagene Antworten kritisch zu untersuchen. Dazu sind mannigfaltige (interaktive) Methoden und Gesprächs- und Diskussionsformate einzusetzen.

Diversitätsgebot

Auf die Vielfalt unterschiedlicher Weltanschauungen und Menschenbilder ist Rücksicht zu nehmen. Die Auseinandersetzung mit den verschiedenen Positionen ist ergebnisoffen und respektvoll zu gestalten. Der Unterricht ist so zu strukturieren, dass mehrere wohlbegründete, voneinander abweichende Positionierungen möglich sind.

Fachdidaktische Aufbereitung

Zur Gestaltung fachspezifischer Lerngelegenheiten sind von den Lehrerinnen und Lehrern Kompetenzbeschreibungen, Anwendungsbereiche und zentrale fachliche Konzepte zu verknüpfen.

Jedes Unterrichtsthema soll unter Berücksichtigung der drei Perspektiven des zentralen fachlichen Konzepts altersgerecht behandelt werden. Personale, gesellschaftliche und ideengeschichtliche Perspektive sind je nach Lerngruppe und Unterrichtsintention unterschiedlich zu gewichten, wobei eine im Vordergrund stehen kann.

Es können Exkursionen zu außerschulischen Lernorten durchgeführt und Gespräche, Begegnungen und Workshops mit Expertinnen und Experten ermöglicht werden.

Kompetenzmodell, Kompetenzbereiche, Kompetenzbeschreibungen

Das Kompetenzmodell gliedert sich in fünf Kompetenzbereiche, die für alle Schulstufen gelten. Die beschriebenen Kompetenzen sind in allen Schulstufen zu entwickeln. Ihr Ausprägungsgrad soll mit aufsteigender Schulstufe komplexer und differenzierter werden.

Wahrnehmen und Perspektiven einnehmen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Situationen und Probleme der individuellen, sozialen und ökologischen Lebenswelt wahrnehmen, beschreiben und deuten und
  2. sich mit Denkweisen, Wertvorstellungen und Lebenswelten anderer auseinandersetzen sowie die eigene Position einordnen.

Analysieren und Reflektieren

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ethisch-relevante Texte mit Hilfe fachspezifischer Terminologie und Methoden erschließen und verfassen und
  2. Wissen und Erfahrungen aus unterschiedlichen Fachgebieten und Lebensbereichen aufeinander beziehen und im Lichte ethischer Positionen reflektieren.

Argumentieren und Urteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. moralische und ethische Grundkonzepte darstellen, ihre historischen, sozioökonomischen und kulturellen Zusammenhänge verstehen und
  2. Argumente kritisch prüfen sowie eigenständige und begründete ethische Urteile fällen.

Interagieren und Sich-Mitteilen

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. eigene Gedankengänge und die anderer sachgemäß und sprachlich sensibel darstellen und
  2. Auseinandersetzungen auf argumentativer Grundlage konsens- und dissensfähig führen und mit Meinungsverschiedenheiten und Konflikten gewaltfrei umgehen.

Handlungsoptionen entwickeln

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. durch Handlungsentwürfe zu moralischen Problemen verantwortungsbewusst und ethisch reflektiert Stellung beziehen und
  2. die erworbenen Kompetenzen zu eigenen Lebensentwürfen in Beziehung setzen.

Lehrstoff

Der Ethikunterricht soll Raum für aktuelle Themen bieten.

In besonderer Weise ist auf die mit der jeweiligen Schulform verbundenen Schwerpunkte einzugehen. Dabei können weitere Bereichsethiken thematisiert oder Lehrstoffe behandelt werden.

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Grundlagen: Philosophische Ethik und Menschenrechte

Ethik und Moral, Freiheit und Verantwortung;

Grundrechte, Kinderrechte

Soziale Beziehungen

Formen von Familie, Partnerschaft und Freundschaft;

Autoritäten, Vorbilder, Jugendkultur

Glück

Glücksvorstellungen, Glücksethiken, Glücksforschung

Sucht und Selbstverantwortung

Suchtprävention, Abhängigkeit, Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft

Natur und Wirtschaft

Globale und lokale Umweltthemen, globale Gerechtigkeit, nachhaltige Entwicklung, Nachhaltigkeit, Klima, lebensdienliche Wirtschaft, Konsumentinnen- und Konsumentenethik

Religion und Weltanschauung

Religionsgemeinschaften und säkulare Weltanschauungen in Österreich;

Religion und Staat

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Prinzipien normativer Ethik

Zweck, Nutzen, guter Wille, Gerechtigkeit

Medien und Kommunikation

Pressefreiheit, digitale Welt, Wahrheit und Manipulation

Judentum, Christentum, Islam

Glaubensgrundlagen, moralische Richtlinien

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Umgang mit Tieren

Moralischer Status von Tieren, Tierrechte, Tierschutz

Liebe, Sexualität, Beginn des Lebens

Sex und Gender; moralische Dimensionen von Liebe und Sexualität;

Reproduktion

Konflikte und Konfliktbewältigung

Konfliktforschung, Konfliktlösung, gewaltfreie Kommunikation, Respekt und Toleranz

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Grundkonzepte der Ethik

Tugendethik, Pflichtethik, Nutzenethik

Menschenwürde, Menschenrechte, Menschenpflichten

Entwicklung und aktuelle Situation;

Diversität und Diskriminierung:

Integration und Inklusion; Umgang mit Behinderungen, Stereotypen, Fremdheit, interkulturellen Erfahrungen

Krankheit und Gesundheit, Ende des Lebens

Ärztliches und pflegerisches Berufsethos;

Gesundheitliche Aspekte des Sports;

Umgang mit Alter, Sterben und Tod

6. Semester:

Identitäten und Moralentwicklung

Konzepte von Identität, Theorien der Moralentwicklung

Wirtschaft und Technik

Markt und Moral, Unternehmensethik, Technikfolgenabschätzung und -bewertung

Fernöstliche Religionen und Weltanschauungen

Glaubensgrundlagen und moralische Richtlinien im Hinduismus, Buddhismus und Konfuzianismus

2. DEUTSCH UND KOMMUNIKATION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  2. grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  3. die Standardsprache als Zugang zu Wissen, Beruf, Kultur und Gesellschaft schriftlich und mündlich korrekt anwenden;
  4. passende Gesprächsformen in privaten und beruflichen Sprechsituationen anwenden;
  5. Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  6. mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Kerninformationen entnehmen;
  7. Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  8. gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Erkennen von Satzgrenzen, Zeichensetzung und Rechtschreibung, gängige Fremdwörter, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören, Fragen in Standardsprache, Darstellung von Sachverhalten, Entnahme von Kerninformationen, Erkennen von Redeabsichten, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben.

Schreiben:

Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Textsortenwissen (Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, einfache Zusammenfassung, Privatbrief, E-Mail).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  2. schriftlichen Texten Informationen entnehmen;
  3. Informationen mündlich und schriftlich wiedergeben;
  4. über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  5. in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  6. eigene Texte planen, schreiben und mithilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  7. bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Lesen:

Lesetechniken und –strategien, Herausfiltern von Informationen, Erfassen der wesentlichen Inhalte, verständliches Vorlesen und sinnerfassendes Lesen,

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Darstellen von erlebten, gehörten, gesehenen und gelesenen Sachverhalten (Beschreiben, Berichten, Anleiten und Referieren – auch berufsspezifische Themenbereiche), praxisnahe Textformen (Exzerpt, Kurzfassung, Lebenslauf, Stellenbewerbung ua.), kreative Textformen.

Reflexion:

Reflexion über die persönliche Lebenssituation, Hinterfragen des eigenen Medienkonsums.

Lern- und Arbeitstechniken:

Zielgerichtetes Beschaffen und Bearbeiten von Informationen, Benützung von Bibliotheken und elektronischen Medien, Lesetechniken.

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Vergleichen von Themenkreisen in verschiedenen Darstellungsformen, Arten von Medien.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und bewusst einsetzen;
  2. grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  3. aktiv zuhören;
  4. mündlichen Darstellungen folgen, sie verstehen und daraus Detailinformationen entnehmen;
  5. Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache formulieren und beantworten;
  6. Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  7. sinnerfassend lesen;
  8. schriftlichen Texten Informationen entnehmen.

Lehrstoff:

Sprachrichtigkeit:

Praxisorientiertes Anwenden von Grammatik, Rechtschreibung und Zeichensetzung, Schreibung und Bedeutung fachsprachlicher Ausdrücke und häufig verwendeter Fremdwörter, Festigen und Vertiefen.

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Formulieren und Präsentieren verschiedener Themenbereiche (einschließlich berufsspezifischer Themenbereiche), Strukturieren und Visualisieren von Sachverhalten.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. wesentliche berufsbezogene Fremdwörter einsetzen und Fachbegriffe anwenden;
  3. an Diskussionen teilnehmen;
  4. Kurzpräsentationen vorbereiten und medienunterstützt durchführen;
  5. einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  6. Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  7. über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  8. mündlich und schriftlich angemessen formulieren;
  9. über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  10. Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  11. über die gesellschaftliche Realität in Bezug auf ihre Lebenswelt und über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  12. ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  13. wesentliche Merkmale literarischer Gattungen erkennen;
  14. bewusst mit Medien umgehen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schreiben:

Einsetzen verknüpfender Elemente, Textsortenwissen (persönliche Gestaltung von Bewerbung, Lebenslauf, Motivationsschreiben), Planen, Schreiben und Überarbeiten von Texten, Beschreibung nichtlinearer Texte.

Zuhören und Sprechen:

Diskussion, Kurzpräsentationen mit Medienunterstützung, einfache Argumente, Stellungnahmen.

Lern- und Arbeitstechniken:

Auswählen und Auswerten von Informationen, kreative Arbeitstechniken (Mind – Mapping, Clustering).

Kultur – Gesellschaft – Medien:

Zugang zu unterschiedlichen Bereichen der Kultur, Auseinandersetzung mit Texten (Sachtexte und literarische Texte zu verschiedenen Themenkreisen), Sprachformen und -schichten in unterschiedlichen Kommunikationssituationen.

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft in Zusammenhang mit der persönlichen Lebenswelt, ausgewählte Beispiele aus der Literatur, wesentliche Merkmale literarischer Gattungen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Regeln der Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  2. verstehen wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe und können diese anwenden;
  3. kritisch Stellung zu Problemen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft nehmen;
  4. über Aspekte der Berufs- und Arbeitswelt reflektieren;
  5. Informationen einholen, filtern, ordnen, bearbeiten und präsentieren;
  6. über das nötige Textsortenwissen verfügen;
  7. Texte planen, schreiben und überarbeiten.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Stellungnahme zu relevanten Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen (einfache monologische und dialogische Gesprächsformen (zB Rede, Beratungsgespräch, Verkaufsgespräch, Bewerbungsgespräch), nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, zielorientierte Nutzung von Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. nichtlineare Texte beschreiben und analysieren;
  2. mündlich und schriftlich adressatengerecht formulieren;
  3. über angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprach- und Schreibrichtigkeit verfügen;
  4. Fehler erkennen und damit konstruktiv umgehen;
  5. zu relevanten Themen der Medienberichterstattung kritisch Stellung nehmen;
  6. ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung analysieren;
  7. Medien zielorientiert als Informationsquellen nutzen.

Lehrstoff:

Sprachbewusstsein:

Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Zuhören und Sprechen:

Themen der Medienberichterstattung, Argumentieren und Appellieren, nichtlineare Texte.

Lesen:

Textsortenwissen (fiktionale und nichtfiktionale Texte).

Schreiben:

Teilschritte des Schreibprozesses, Strukturieren von Argumenten, nichtlineare Texte, Textsortenwissen (Leserbrief, Stellungnahme, Erörterung).

Reflexion:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik und Wirtschaft, Medien als Informationsquellen, ausgewählte Beispiele aus der Literatur unter Anleitung.

5. BEWEGUNG UND SPORT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundelemente des Langlaufs bzw. des Alpinen Schilaufs anwenden;
  2. die Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände beschreiben und diese in der Praxis umsetzen;
  3. die Baderegeln beschreiben und sich der Badeordnung entsprechend verhalten;
  4. die Grundtechniken des Brust- und Rückenschwimmens anwenden;
  5. die Spielregeln des Torballspiels anwenden;
  6. diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  7. ihre eigenen Körperpositionen bewusst wahrnehmen und ihre Bewegungsfähigkeit steigern;
  8. einen Geräteparcours durchlaufen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Grundelemente im Langlauf/Alpinen Schilauf, Grundkenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände.

Schwimmen:

Badeordnung und Baderegeln, Wassergewöhnung (Auftrieb, Tauch- und Gleitübungen), kleine Spiele im Wasser, Technik des Brust- und Rückenschwimmens.

Turnen:

Schaukeln und Schwingen auf und über Geräte mit Steigerung nach Komplexität, Höhe und Weite, Torballspiel, gruppendynamische Lauf,- und Bewegungsspiele, funktionelle Gymnastik, Koordination- und Konditionsübungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Haltungsschwächen, die durch die Sehbeeinträchtigung bedingt sind, entgegenwirken und Koordinationsstörungen, durch geringe Muskelspannung und psychomotorischer Besonderheiten durch gezielte Übungen vorbeugen;
  2. die Notwendigkeit der Körperhygiene, gerade nach körperlicher Betätigung, beschreiben und diese durchführen;
  3. über verschiedene Geräte balancieren, auf der Sprossenwand klettern sowie auf Seilen hangeln und schwingen;
  4. Laufübungen absolvieren;
  5. den Schlagball mit der richtigen Technik werfen.

Lehrstoff:

Turnen:

Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten, Lauf und Bewegungsspiele, Bewegungsaufgaben wie Kriechen, Laufen mit erhöhten Geschicklichkeitsanforderungen, Übungen im Steigen, Klettern, Hangeln und Wälzen, Überklettern von Hindernissen.

Leichtathletik:

Schlagball, Mittelstreckenlauf.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. beim Brust- und Rückenschwimmen einen erhöhten persönlichen Leistungsstand erzielen;
  2. die Grundtechniken des Brust- und Rückenkraulens umsetzen;
  3. den Startsprung, den Rückenkraulstart und die verschiedenen Wenden durchführen;
  4. einfache Elemente des Bodenturnens ausführen;
  5. diverse Lauf- und Startübungen absolvieren;
  6. einen Standweitsprung selbstständig ausführen;
  7. verschiedene Ausdauer-, Kräftigungs-, Dehnungs- und Koordinationsübungen erklären und ausführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenschwimmen, Wende, Startsprung, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit. Technik des Brust- und Rückenkraulens.

Turnen:

Verschiedene Formen des Bodenturnens, Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Startübungen, Dauerläufe.

Leichtathletik:

Kurzstreckenlauf, Standweitsprung.

Bewegungsspiele:

Grundlegendes Spiel- und Regelverständnis, Funktionelle und rhythmische Gymnastik.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Techniken des Langlaufs/Alpinen Schilaufs mit erweiterten persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten anwen-den;
  2. das Verhalten im winterlichen Gelände in Extremsituationen nachvollziehen und entsprechend handeln;
  3. erweiterte Techniken des Brust- und Rückenkraulens inklusive Start und Wende durchführen;
  4. einfache Aufgänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten vorzeigen;
  5. sich mit Pedalos und Rollbrettern fortbewegen;
  6. Kurz- und Mittelstrecken mit Wettbewerbscharakter ausführen;
  7. die Weitsprungtechnik mit Anlauf in Grobform ausführen;
  8. in Bewegungsspielen Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis zeigen;
  9. einfache Tanzschritte im Rhythmus der Musik durchführen.

Lehrstoff:

Schilauf:

Verbessern der Grundkenntnisse im Langlauf/Alpinen Schilauf, Vergleichswettfahrten (erweiterte Kenntnisse des Verhaltens im winterlichen Gelände).

Schwimmen:

Technikverbesserung im Brust- und Rückenkraulen, (Start und Wende, Schwimmen auf Ausdauer und Zeit, Tauchübungen in geringer Tiefe).

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, einfache Auf-gänge und Abgänge bei schulterhohen Geräten, Gleichgewichtsschulung auf Rollbrettern und Pedalos, Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, Weitsprung mit Anlauf.

Bewegungsspiele:

Erweitertes Spiel- und Regelverständnis sowie taktisches Verständnis, einfache Tänze.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Brust- und Rückenschwimmen und Kraulen durchführen;
  2. verschiedene Techniken der Selbst- und Fremdrettung praktisch demonstrieren;
  3. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken durchführen;
  4. die Wettkampfbedingungen und Wettkampfregeln anwenden;
  5. verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen durchführen;
  6. komplexe Tänze, Tanzschritte und Bewegungsabfolgen durchführen.
  7. an Mannschaftsbewerben, Gruppentänzen und Schulveranstaltungen teilnehmen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Grundlegende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in den Schwimmstilen Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer., Staffeln in verschiedenen Lagen, Selbst- und Fremdrettung.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken, auch in Staffelform, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball.

Bewegungsspiele:

Tänze mit komplexeren Bewegungsabläufen, Vorstellen der verschiedenen Behindertensportorganisationen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Brust- und Rückenschwimmen sowie Kraulen mit entsprechender Technik, Schnelligkeit und Ausdauer durchführen;
  2. verschiedene Ballspiele für blinde oder sehbehinderte Menschen regelgerecht spielen;
  3. die Rolle des Sports in Gesellschaft und Wirtschaft beschreiben;
  4. „Life Time-Sportarten“ und Möglichkeiten sportlicher Betätigung über die Schulzeit hinaus nennen;
  5. Wettläufe auf Kurz- und Mittelstrecken sowie den Weitsprung durchführen;
  6. die allgemeine Leistungsfähigkeit, Ausdauer und Belastbarkeit, wobei der individuelle Leistungszuwachs Beach-tung findet, verbessern
  7. einfache Choreografien vorführen.

Lehrstoff:

Schwimmen:

Vertiefende und erweiterte Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse in allen erlernten Schwimmstilen, Schwimmen auf Schnelligkeit und Ausdauer, Staffeln in verschiedenen Lagen.

Turnen:

Laufübungen zur Steigerung von Reaktion, Koordination, Schnelligkeit, Ausdauer und Gewandtheit, Gelände- und Orientierungsläufe.

Leichtathletik:

Ausdauerlauf, Kurzstreckenlauf, Weitsprung, Wurf, verschiedene Ballspiele, im Besonderen Torball mit erweitertem Regelwerk.

Bewegungsspiele:

Verbesserung der Koordinations-, Wahrnehmungsleistungen sowie Sozialkompetenzen, einfache Choreografien mit verschiedenen Geräten.

9. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler

  1. die geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme erklären;
  2. die einzelnen Teile der Punktschriftschreibmaschine benennen und kennen deren Funktion;
  3. verschiedene Einstellungen für das Layout an der Blindenschriftschreibmaschine vornehmen;
  4. die Symbole der Basis- und Vollschrift schreiben und lesen;
  5. Interpunktions- und Sonderzeichen schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Geschichtliche Entwicklung der Blindenschriftsysteme, Gebrauch der Punktschriftschreibmaschine, Zeichen der Basis- und der Vollschrift, Interpunktions- und Sonderzeichen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Symbole der Zahlen, der Zahl-Wort-Verbindungen, der Striche, der Hervorhebungen und der Akzentbuchstaben schreiben und lesen;
  2. die Symbole der Daten sowie die Angabe der Uhrzeit schreiben und lesen;
  3. einfache mathematische Symbole schreiben, anwenden und lesen;
  4. Texte in Vollschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben;
  5. vorgegebene Vollschrifttexte lesen.

Lehrstoff:

Zahlen, Uhrzeit, Datum, Zahl-Wort-Verbindungen, Striche, Groß- und Kleinschreibung, Hervorhebungen, Akzentbuchstaben, mathematische Zeichen und Einschübe, Tastübungen – Lesen von bekannten und unbekannten Texten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Unterschiede einzelner Zeichen zwischen der 6-Punkt- und 8-Punkt-Schrift erkennen;
  2. die 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift lesen;
  3. die gekürzten Lautgruppen schreiben und lesen;
  4. die Regeln über die Anwendung der Lautgruppenkürzungen anwenden;
  5. die Vor- und Nachsilben schreiben und lesen (haptisch erfassen);
  6. die Regeln über die Anwendung der Vor- und Nachsilben anwenden.

Lehrstoff:

Eurobraille:

Klein- und Großbuchstaben des Alphabets, klein- und großgeschriebene Umlaute, Satz-, Rechen- und Internetzeichen, Blindenkurzschriftsystem (gekürzte Lautgruppen, Vor- und Nachsilben), Lesen und Schreiben der Kürzungen sowie Anwendung in einfachen Texten, Schreiben mit der Blindenschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  2. die Regeln über die Anwendung der einformigen Wort- und Wortstammkürzungen anwenden;
  3. die Kommakürzungen schreiben und lesen;
  4. Kommakürzungen mit dem Umlautungspunkt schreiben und lesen;
  5. vorbereitete Texte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  6. eine angemessene Schreibgeläufigkeit (Geschwindigkeit) mit der Blindenschriftschreibmaschine erzielen;
  7. auf der Braillezeile digitale Inhalte mit angemessenem Lesetempo lesen.

Lehrstoff:

Wort- und Wortstammkürzungen, Kommakürzungen, Schreiben auf der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. zweiformige Wort- und Wortstammkürzungen schreiben und lesen;
  2. Hilfszeichen und besondere Schreibweisen schreiben und haptisch erkennen;
  3. vorbereitete Lesetexte mit den erlernten Kürzungen in einem angemessenen Tempo sinnerfassend lesen;
  4. grundlegende Größen und Einheiten in den Naturwissenschaften darstellen bzw. schreiben und haptisch erfassen.

Lehrstoff:

Zweiformige Kürzungen, Umlautpunkt, Aufhebungspunkt, Schreiben mit der Punktschriftmaschine, Lesen am braillebedruckten Blatt und auf der Braillezeile.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift mit der Punktschriftmaschine schreiben als auch haptisch erfassen;
  2. nicht vorbereitete Texte ausdrucksvoll und sinnerfassend lesen;
  3. selbstgefertigte und vorgegebene Punktschriftstücke mittels PC digitalisieren;
  4. Notizen auf Punktschrifttafeln schreiben und lesen;
  5. Zeichen aus speziellen Schriftsystemen – so weit in den einzelnen Fachgebieten benötigt (8 Punkte Braille, Mathematik) – schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Einschübe in Basis-, Voll- und Kurzschrift, Einschübe von Fremdsprachen, mathematischen Zeichen und Computer-Braille, spezielle Schriftsysteme ( nach Erfordernis in den einzelnen Fachgebieten), Lesen von Texten, Vortragen (Rezitieren) eines Textes in Kurzschrift, Vertiefen und Festigen der Blindenkurzschrift und des Computer Brailles einschließlich der Beschränkungen bei der Anwendung der Kürzungen sowie der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

10. EINFÜHRUNG IN DEN GEBRAUCH VON HILFSMITTELN FÜR MENSCHEN MIT SEHBEHINDERUNG

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. ihre Sehbehinderung erläutern darüber Auskunft erteilen;
  2. die Auswirkungen der Sehbeeinträchtigung beschreiben;
  3. über ihre individuellen Bedürfnisse Auskunft geben;
  4. ihren persönlichen Maßnahmenkatalog zur Rehabilitation erläutern;
  5. die Notwendigkeit regelmäßiger Augenarztbesuche argumentieren;
  6. die Notwendigkeit des intensiven Kontakts zu Beratungsstellen, diversen Optikern und Vertriebsfirmen für eine adäquate Hilfsmittelversorgung argumentieren.

Lehrstoff:

Sehen und andere Sinne:

Funktionale Evaluation zur Ermittlung des effektiv einsetzbaren Sehvermögens, Bestandsaufnahme und individuelle Fallanalyse, Evaluierung des eventuell vorhandenen Sehvermögens, Erstellung eines persönlichen Maßnahmenkatalogs.

Grundlagen der Physiologie und Funktion des menschlichen Auges mit Fachterminologie, Fehlfunktionen des menschlichen Auges, persönliche Sehbeeinträchtigung und ihre Auswirkungen.

Förderung des individuell vorhandenen Sehvermögens. Sensibilisierung, Schulung und Aktivierung der Sinne sowie Verbesserung der Interpretation und Verwertung der Sinneseindrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. spezielle Hilfsmittel zur Kommunikation und zur Orientierung anwenden;
  2. durch Erprobung eine auf ihre Sehschädigung abgestimmte Auswahl der Hilfsmittel vornehmen;
  3. die ausgewählten Hilfsmittel entsprechend handhaben und gezielt einsetzen;
  4. die Zeichen der 8-Punkt-Brailleschrift (Eurobraille) in Punktzuordnungen verbal wiedergeben und auf der Braillezeile lesen;
  5. Tastenkombinationen (Shortcuts) verwenden und können sowohl die in den Hilfsprogrammen implementierten Möglichkeiten als auch die Verwendung der Routingtasten auf der Braillezeile als Ersatz für die Benutzung der Maus nutzen.

Lehrstoff:

Hilfsmittel:

Allgemeine Hilfsmittel mit tastbaren Markierungen oder akustischen Ausgaben wie Uhren und Messhilfen etc., optische Hilfsmittel wie Lupen und Monokulare, elektronische Hilfsmittel wie Lupen, Bildschirmlesegeräte, Hindernismelder, Kompass, Lichterkennungsgerät, Farberkennungsgerät.

IT-Grundschulung (assistierende Technologien):

Sprach-Ein- und -Ausgabegeräte, ScreenMagnifier (Vergrößerungsprogramme), Braille-Ein- und ‑Ausgabegeräte, ScreenReader (Bildschirmausleseprogramme für Braillezeile), 8-Punkt-Computer-Braille-Schrift (Eurobraille).

11. ORIENTIERUNG UND MOBILITÄT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände und in der näheren Umgebung der Schule zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  2. den Schulweg selbstständig bewältigen;
  3. den weißen Langstock als Orientierungshilfe, Schutzhilfe und Verkehrsschutzzeichen nutzen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Am Arbeitsplatz, in den Unterrichtsräumen, im Schulgebäude, im Schulgelände, in der näheren Umgebung der Schule, individueller Schulweg.

Begriffsbildung:

Aufbau des Körperschemas, Lagebeziehungen zwischen Körper und Umwelt sowie Objekt zu Objekt herstellen, Förderung der Grob- und Feinmotorik (Hand-Fuß-Koordination), Grundbegriffe des Straßenverkehrs.

Grundelemente:

Vertrauensgrundsatz der Straßenverkehrsordnung (Kennzeichnungspflicht), Techniken der Sehenden Begleitung:

Annehmen und Ablehnen von Hilfe, Körperschutztechniken, Gleiten, Ausrichten, Suchtechniken, Vertrautmachen mit unbekannten Räumlichkeiten, Orientierung in unbekannten Gebäuden.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wahrgenommenen Sinneseindrücke logisch verarbeiten und in das Orientierungsdenken einfließen lassen;
  2. Überquerungen an nicht zu komplexen Kreuzungen selbstständig durchführen;
  3. die Techniken der Sehenden Begleitung sowohl in der Rolle des zu Führenden als auch des Begleiters anwenden.

Lehrstoff:

Sinnesschulung:

Tasten (haptische Wahrnehmung), Hören (auditive, aurale oder akustische Wahrnehmung), Sehen (visuelle Wahrnehmung, Low Vision),

Langstocktechniken:

Diagonaltechnik, senkrechter Stock, Treppentechniken, Pendeltechnik.

Ruhiges Wohngebiet:

Einführung in das Gehen im Freien, Verfolgen von taktilen Leitlinien, Zurechtfinden nach Verlaufen, Wahrnehmen von Gehsteigkanten, Umgang mit geparkten Autos auf dem Gehsteig, Umgang mit Passanten (Hilfe erbitten/ablehnen).

Straßenüberquerungen:

Überquerung am geparkten Auto, Sicherheitsüberquerung, Parallelüberquerung, Überquerung am Zebrastreifen, Überquerung an Lichtsignalanlagen mit Akustik/Vibration.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Zurücklegung des Schulweges.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  2. tastbare Pläne lesen und in der Praxis verwerten;
  3. sich nach Himmelsrichtungen orientieren und einen Kompass nutzen;
  4. die allgemeinen Regeln, Verhaltensweisen und Gepflogenheiten der Straßenverkehrsteilnahme beschreiben;
  5. verschiedene Sinnesreize aufnehmen, interpretieren und in der Orientierung und Mobilität für sich nutzen;
  6. Überquerungen an Fußgänger- und Bedarfsampeln sowie an Kreuzungen mit zweiphasiger Regelung selbstständig durchführen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im ruhigen Wohngebiet oder im kleinen Geschäftsviertel.

Begriffsbildung:

Taktiles Planstudium, Aufbau einer geistigen Landkarte, Methoden der Gedächtnisentlastung, Kreuzungsarten und ihre Regelung, Grundbegriffe der Straßenverkehrsteilnahme (Regeln, Gepflogenheiten, Verhaltensweisen).

Grundelemente:

Vertrautmachen mit dem Kraftfahrzeug (Ein- und Ausstieg, Sicherheitsgurte etc.), Orientierung in Geschäften, Orientierungsübungen und Himmelsrichtungen, Kompasshandhabung.

Sinnesschulung:

Low Vision (optische und elektronische Hilfen), Gehörschulung (Schallprinzipien), Riechen (olfaktorische Wahrnehmung), Schmecken (gustatorische Wahrnehmung), Bedeutung weiterer Sinne wie Gleichgewichtssinn, Tiefensensibilität, Temperatursinn und Schmerzempfindung.

Langstocktechniken:

Variationen mit sehender Begleitung, Unterbringung des Langstocks bei Nichtverwendung, Stockintegration und Koordination.

Ruhiges Wohngebiet oder kleines Geschäftsviertel:

Überquerung an zweiphasigen Verkehrsampeln, Überquerung an einer Fußgänger- und Bedarfsampel, Lokalisation von Geschäften (markante Punkte, Vertrautmachen).

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich im Wohngebiet oder Geschäftsviertel mit erhöhtem Passanten- und Verkehrsaufkommen zielgerichtet, sicher und selbstständig fortzubewegen;
  2. mit unbekannten Menschen Kontakt aufnehmen und gezielt nach Hilfe fragen;
  3. Überquerungen an Kreuzungen mit mehrphasiger Regelung und am Kreisverkehr mit Zebrastreifen selbstständig durchführen;
  4. den Weg zu einem Geschäft selbstständig zurücklegen und Einkäufe tätigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

Im belebten Wohngebiet oder Geschäftsviertel.

Langstocktechniken:

Pendelgleittechnik, Pendelziehtechnik, Handwechsel.

Soziale Interaktion:

Kontaktaufnahme mit fremden Personen (zB: Informationen erfragen, Hilfe gezielt annehmen bzw. ablehnen, Einkaufsgespräche führen, an Kassen bezahlen, Fahrscheine lösen).

Belebtes Wohngebiet oder Geschäftsviertel:

Überquerung an mehrphasigen Verkehrsampeln, Überquerungen an einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen, Vertrautmachen mit Kaufhäusern, Rolltreppe, Lift, Ausnützung des Fußgängerverkehrs, Sehende Hilfe, Erfragen von Informationen, Vertrautmachen mit breiten Einfahrten und Tankstellen als Gefahrenquelle besonderer Art, selbstständige Routen und Einkauf.

Benützung öffentlicher Verkehrsmittel:

Notwendige Verkehrsmittel für den Schulweg bzw. zum Erreichen der jeweiligen Trainingsgebiete.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sich im innerstädtischen Bereich und am Hauptbahnhof zielgerichtet, sicher und selbstständig fortbewegen;
  2. unbekannte Wege durch Transferleistung der bisher erlernten Techniken und Verhaltensweisen sowie der gezielten Inanspruchnahme von Hilfe alleine bewältigen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In der Innenstadt, am Hauptbahnhof.

Langstocktechniken:

Kurzer Stock, Schwimmen mit dem Fußgängerstrom, Elektronische Orientierungshilfen und Hindernismelder.

Öffentliche Verkehrsmittel:

Routen in unbekannte Gebiete mit Umsteigen in oder zwischen Straßenbahn, Bus und Zug.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einen Fußgängerstrom zur Orientierung nutzen;
  2. unbekannte Wege nach Planstudium oder verbaler Beschreibung selbstständig bewältigen;
  3. im Falle des Verirrens wieder zu einem bekannten Punkt gelangen.

Lehrstoff:

Orientierung und Mobilität:

In unbekanntem Gebiet, Anwendung der erarbeiteten Techniken im Transfer, Zurücklegen unbekannter Wege nach verbaler Beschreibung, Zurücklegen unbekannter Wege nach selbstständigem Planstudium, Benützung öffentlicher Verkehrsmittel auf unbekannten Linien (Umsteigen, Hilfe von Mitmenschen einholen), Vorbereitung und Durchführung eines Drop off (Zurechtfinden in einer fremden Umgebung, zum Beispiel nach Verirren).

B. Fachpraxis und Fachtheorie

1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. FACHZEICHNEN UND KONSTRUKTION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. können Methoden und Techniken der grafischen Darstellung beschreiben;
  2. grundlegend unter Anleitung normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
  3. Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Elemente (Zeichengeräte, Zeichentechniken, Ö-Normen, Planerstellung, Bemaßung und Beschriftung), Darstellung und Bemaßung einfacher Körper, werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die zur Herstellung von Produkten grundlegenden notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten erklären.

Lehrstoff:

Beschriftung, Pläne (Fertigungszeichnungen einfacher Konstruktionen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
  2. wesentliche Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), holztechnische Zeichnungen (Holzverbindungen, Naturaufnahmen; Möbelkonstruktionen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. holztechnische Zeichnungen normgerecht unter Berücksichtigung verschiedener Konstruktionen herstellen;
  2. wesentliche Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Pläne (Fertigungszeichnungen von Einrichtungsgegenständen nach vorgegebenen Entwürfen in den verschiedenen Möbelbauarten), einfache Farbgestaltung von Entwürfen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. normgerechte Fertigungszeichnungen des Fachgebietes nach vorgegebenen Entwürfen ausführen;
  2. Schaubilder von Möbeln und Innenräumen erstellen.

Lehrstoff:

Pläne (Fertigungszeichnungen aus den Themenbereichen „Möbelbau“ und „Innenausbau“), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. können konstruktionstechnische Zusammenhänge verstehen und erklären;
  2. Schaubilder von Möbeln und Innenräumen analysieren und reflektieren.

Lehrstoff:

Werkstattbegleitende Konstruktionszeichnung, Pläne (Fertigungszeichnungen aus dem Themenbereich „Bautischlerarbeiten''), Naturaufnahmen (Aufmaß und Darstellung von Möbel und Bauteilen).

3.a HOLZTECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  2. die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Grundlegende Techniken der Holzbearbeitung (Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schleifen, Bohren, Verleimen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Bearbeitungsmöglichkeiten an Werk- und Hilfsstoffe einsetzen;
  2. Holzwaren maßgetreu anfertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Messen, Anreißen und Zuschneiden des Materials, Holzverbindungen, Nageln von Staken und Deckleisten, Werk- und Hilfsstoffe (Arten, Auswahl, Zurichten, Bearbeiten, Entsorgen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  2. wesentliche Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Zuschneiden und Bohren von verschiedenen Bodenformen, Beizen und Pinsellackieren, Bohren mit Hand- und Säulenbohrmaschine, Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen, Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Rahmenherstellung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  2. Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgabenstellungen maßgetreu anfertigen;
  3. Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung an einfachen und themenbezogenen Aufgabenstellungen anwenden;
  4. verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an Aufgabenstellungen anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Breitenverbindungen (stumpfe, gezahnte, gegratete und gefälzte Fuge), Längs- und Rahmenverbindungen (Überblattung, Schlitz, Zapfen, Doppelzapfen, Nutrahmen), Korpusverbindungen (offene Zinken, halbverdeckte Zinken, Maschinenzinken, Fingerzinken), Qualitätsprüfung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  2. Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgaben maßgetreu anfertigen;
  3. verschiedene Produkte anfertigen und eigene Ideen umsetzen;
  4. verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder bewusst anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Breitenverbindungen (Fuge mit eigener oder fremder Feder, überschobene Fuge), Längsverbindungen (Keilzinken, Schiftung, Schichtenverleimung), Rahmenverbindungen (Keilzapfen, gedübelte Rahmenecke oder Stollenverbindung), Korpusverbindungen (stumpfe Ecke und Gehrung, lamelliert oder gedübelt, Fingerzapfen, einseitiger und beidseitiger Grad), IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen;
  2. im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte professionell anfertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
  3. Qualitätsprüfungen gezielt einsetzen;
  4. Holzwaren beschreiben und einfache themenbezogene Aufgaben maßgetreu anfertigen;
  5. ihre Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder gezielt anwenden sowie analysieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Holztechnik:

Auswahl, Bearbeitung und Aufleimen von furnierten Oberflächen, Schleifen von Massivholz und furnierten Möbelteilen, Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren, Arbeiten mit Werkzeugen und Standardholzbearbeitungsmaschinen (Rüsten, Einstellen, Handhaben, Pflegen und Instandhalten), Qualitätsprüfung, Arbeitsvorbereitung (Erstellen von Werkstattzeichnungen und Stücklisten für die Arbeitsplanung, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen).

3.b HOLZTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. grundlegende Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern.

Lehrstoff:

Heimisches Holz (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lieferarten, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), grundlegende Fachausdrücke.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Grundlagen der berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtlichen Vorschriften sowie Umweltschutzmaßnahmen erläutern und wissen über Brandschutzvorschriften Bescheid;
  2. einfache Skizzen von Holzverbindungen zeichnen und erläutern;
  3. die Grundlagen der Ausstattung am Arbeitsplatz beschreiben.

Lehrstoff:

Arbeitsvorbereitungen für verschiedene Holzverbindungen, Zeichnen von einfachen Skizzen, berufseinschlägige Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften, Ergonomie am Arbeitsplatz.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wesentlichen Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  2. wesentliche berufseinschlägige Sicherheitsvorschriften und gesundheitsrechtliche Vorschriften, sowie Umweltschutzmaßnahmen erläutern und wissen über Brandschutzvorschriften Bescheid;
  3. die Wirkungsweise, den Aufbau und Einsatz sowie die Pflege von Maschinen und Geräten erläutern.

Lehrstoff:

Furniere (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), theoretische Informationen über Werkstattordnung, Materiallagerung, Handhabung und Wartung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen. Abfallbeseitigung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wesentlichen Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  2. einfache Formen der Oberflächenbehandlung beschreiben;
  3. die Wirkungsweise, den Aufbau, Einsatz und die Pflege von Maschinen und Geräten erklären;
  4. das richtige Verhalten bei Unfällen und die Erste-Hilfe-Leistung erläutern.

Lehrstoff:

Plattenwerkstoffe (Arten, Eigenschaften, Herstellung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung), Oberflächen von Materialien und Fertigwaren (Schleifen, Bleichen, Lackieren, Beizen, Wachsen und Ölen), Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Holzbearbeitung, Erste Hilfe und Unfallverhütung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  2. die Materialien fachgerecht auswählen;
  3. die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde beschreiben und zuordnen;
  4. IT-unterstützt Softwareprogramme zur Warenbewirtschaftung und Dokumentation einsetzen.

Lehrstoff:

Leime, Lacke, Furniere, Möbelstilkunde (Stilepochen, Stilarten und Stilelemente), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Eigenschaften, Dimensionen, die Gewinnung und Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  2. Materialien gezielt beschreiben.

Lehrstoff:

Hilfswerkstoffe (Leisten, Beschläge, Lacke, Farben, Beizen, Schrauben, Nägel), importierte Holzarten (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, Qualitätsbezeichnungen, Lagerung und Arbeitsvorbereitung vor der Verwendung, Holzfehler), Furniertechniken.

4.a FLECHTTECHNOLOGIE – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  2. die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben einsetzen.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Handhaben und Instandhalten der Werkzeuge, Geräte, Vorrichtungen, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Grundtechnologien in der Flechttechnik (Sortieren, Messen, Anreißen, Anschalmen, Zuschneiden und Weichen des Materials, Schneiden und Binden von Bodenkreuzen), runde Korbwaren (Böden, Rümpfe, Randbildungen, Henkel).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Flechtwaren maßgetreu anfertigen;
  2. grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung erklären;
  3. grundlegende Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Achteckgeflechtes am durchbohrten Sitz, Formflechten, Randabschlüsse, Verwendung von Holzböden, Endausfertigung (Beizen und Pinsellackieren), Vorbereitungsarbeiten für das Stuhlflechten, IT-unterstützte Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendig sind einsetzen;
  2. Produkte fertigen und/oder Dienstleistungen durchführen;
  3. wesentliche Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Vorbereiten der Möbel für das Stuhlflechten, einfache Reparaturen, Korbwaren mit Holzböden, Holzleisten und Rohrflechtmaterial, Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendig sind einsetzen;
  2. im Rahmen von fächerübergreifenden Projekten verschiedene Produkte anfertigen und/oder berufsspezifische Dienstleistungen durchführen;
  3. Flechtwaren maßgetreu anfertigen;
  4. Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung anwenden;
  5. verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an den folgenden Aufgaben anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Flechttechniken (Kreuzschläge, Zopfränder und seitlicher Zopf, Kreuzen und Stäben, Würfelgeflecht, Köpergeflecht in Varianten, Flechten über Holzform und freier Form, Drehen und Wickeln der Henkel, Randbildung durch Körbe mit Auffall- und Überfalldeckel), Erneuern von Henkeln und Griffen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-Instandhaltungs- und Serviceaufgaben sicher einsetzen;
  2. verschiedene Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an folgenden Aufgaben wieder bewusst anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Flechten von eckigen Körben in verschiedenen Größen und Techniken, Stuhl- und Rahmengeflechte in verschiedenen Ausführungen und Materialmischungen, Pflocktechnik, Dreiecksgeflecht, Achteckgeflechte an runden und ovalen Flächen, Grifflöchern, maßgetreue Korbwaren, Überflechten von Flaschen und anderen Behältern, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Arbeitstechniken für die Herstellung von Produkten und für die Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben sicher einsetzen;
  2. ihre Kenntnisse und Erfahrungen über Qualitätsprüfung an Aufgaben gezielt einsetzen und analysieren;
  3. ihre Arbeitsvorgänge und Ergebnisse IT-unterstützt dokumentieren und an Aufgabenstellungen gezielt anwenden sowie analysieren.

Lehrstoff:

Werkstätte Flechttechnologie:

Wiederholen und Sichern aller Formen der Möbelgeflechte, Rahmengeflechte (Sterngeflecht, Sechseckgeflecht, Halbsonnengeflecht, Variationen der Sieb- und Sterngeflechten, gebogene Flechtrahmen), Endausfertigung (Beizen, Pinsel- und Spritzlackieren), ovale Bodenformen, IT-unterstütztes Dokumentieren von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen, Qualitätsprüfung.

4.b FLECHTTECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die grundlegenden Eigenschaften, die Gewinnung und die Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  2. einfache Oberflächenbehandlungsverfahren beschreiben.

Lehrstoff:

Flechtstoffe, natürliche Flechtmaterialien (Arten, Eigenschaften, Herkunft, Gewinnung, handelsübliche Abmessungen, Qualitätsbezeichnungen, Veredelung und Entsorgung Lieferarten, Materialfehler), Oberflächenbehandlungsverfahren (Reinigen, Beizen und Lackieren).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Dimensionen und die gängigen Warenbezeichnungen erklären;
  2. einfache Flechtmuster der Korbflechterei erläutern;
  3. die Ausstattung am Arbeitsplatz beschreiben.

Lehrstoff:

Warenbezeichnung in der Korbflechterei sowie übliche Dimensionierungen, Flechtmuster aus Kunstflechtmaterial und Stuhlflechtrohr, Siebgeflechte, das Achteckgeflecht in verschiedenen Lagen, grundlegende Fachbegriffe (Sternchenmuster, Kippränder, Zuschläge, Verzug, Flechtornamente), Ausstattung und Ergonomie am Arbeitsplatz.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die wesentlichen Eigenschaften, die Gewinnung und die Verwendung der im Handwerk verwendeten Materialien und deren vorschriftsmäßige Entsorgung erläutern;
  2. die gewählte Flechtart dem Flechtmaterial anpassen und beschreiben;
  3. wesentliche Flechtmuster, die aus den gebräuchlichsten Materialien der Korbflechterei hergestellt werden, erläutern;
  4. die Wirkungsweise, den Aufbau und Einsatz sowie die Pflege von Maschinen und Geräten beschreiben;
  5. die wesentlichen Teile einer Flechtwerkstätte und die Bedeutung der Ergonomie am Arbeitsplatz erläutern.

Lehrstoff:

Weiden (Anlage und Pflege der Weidenkulturen, Bodenbearbeitung, Aussetzen der Stecklinge, Krankheiten, Schädlinge, Behandlung der Weide), Weidensorten und ihre Verwendungsarten (typische Merkmale, Weidenschienen), Flechtarten und Flechtmuster (Dreiecksgeflechte, Materialmischungen, geschlungene und gebundene Geflechte), Korbelemente (Griffe, Henkel, Deckelarten, Ausrüstung der Körbe, Futterstoffe), Einrichtung einer Flechtwerkstätte mit Schutzvorrichtungen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
  2. einfache Muster nach eigenem Entwurf erstellen;
  3. Möbelformen der Stuhlflechterei beschreiben;
  4. die Wirkungsweise, den Aufbau, Einsatz und die Pflege von Maschinen und Geräten beschreiben;
  5. die wesentlichen Vorschriften über Unfallverhütung, Schutzvorrichtungen und Arbeitskleidung erläutern.

Lehrstoff:

Arbeitsbeschreibungen, Musterentwurf für Korbwaren, Möbel mit Flechtelementen, berufsspezifische Werkzeuge und Geräte für die Stuhlflechterei, Einsatzmöglichkeiten von Maschinen in der Korbflechterei und Holzbearbeitung, Unfallverhütung, Schutzvorrichtung, Arbeitskleidung.

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Dimensionen und Bezeichnungen der relevanten Materialien beschreiben;
  2. verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
  3. die Epochen, Arten und Elemente der Möbelstilkunde beschreiben und zuordnen;
  4. die Brandschutzvorschriften für Flechtwerkstätten erläutern und anwenden;
  5. die Warenbewirtschaftung und Dokumentation IT-unterstützt durchführen.

Lehrstoff:

Peddigrohre, Stuhlrohre Schilf, Gräser, Palmblatt, Bambus (Erzeugung, Querschnittsformen und Güteklassen, Handelsbezeichnungen, Arten, Handelsformen, Verwendung, Vorkommen, Zurichtung, Eigenschaften), Stilepochen, Stilarten und Stilelemente, Flechtarten (Flechtornamente, Sechseckgeflecht, Mattengeflechte, Halbsonnengeflecht, ausgezogene Dreiecksgeflechte), IT-unterstützte Warenbewirtschaftung, Dokumentation von Arbeitsvorgängen und Ergebnissen.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Arbeitsbeschreibungen für Flechtarten und Korbwaren erläutern;
  2. verschiedene Verfahren für die Reparatur und Instandsetzung von Möbelgeflechten beschreiben;
  3. Flechtmuster verschiedener Stilrichtungen zuordnen.

Lehrstoff:

Flechtarten (Bauflechterei, Korbnähen, zusammengesetzte Geflechte, Wulstwickeltechnik), Arbeitsvorbereitungen und -beschreibungen für das Erneuern von Stuhlgeflechten, epochenbezogene Flechtmuster.

C. Verbindliche Übung

1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

E. Freigegenstände

1. ACTIVE ENGLISH

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn deutlich und langsam gesprochen wird;
  2. sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibung von Menschen, dem persönlichen Umfeld, Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben sowie auf einfache Art über Ereignisse und persönliche Erlebnisse berichten;
  3. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Ausbildung und Freizeit geht.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand geeigneter Alltagsthemen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. sehr einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  2. die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  3. experimentieren mit Musik, Tanz und Rhythmik mit der Sprache;
  4. Lieder und einfache Dialoge vor Publikum aufführen;
  5. anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  6. sehr einfache kurze Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Freundeskreis (zwischenmenschliche Beziehungen, Gemeinsamkeiten, Unterschiede), Freizeit (Freizeitaktivitäten, Interessen und Abneigungen, Alltagsleben, soziales Leben).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  2. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  3. einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  4. die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  5. kleine Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  6. mit Musik, Tanz und Rhythmik, Sprache und Intonation experimentieren;
  7. anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  8. selbstständig und im Team arbeiten;
  9. die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Kleidung, Stil, die Mode, Konsumverhalten, Speisen und Ernährung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache und nicht zu schnell gesprochen wird;
  2. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, sozialen Beziehungen, Freizeit und Einkaufen geht;
  3. einfache Mittel anwenden, um ein kurzes Gespräch zu beginnen und zu beenden;
  4. die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  5. Rollenspiele vor Publikum aufführen;
  6. mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  7. anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  8. selbstständig und im Team arbeiten;
  9. die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen mit dem Schwerpunkt mündliche Kommunikation anhand folgender Themen (Wohnen, Lebensqualität, Haustiere, Arbeitsplatz).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. einfache mündliche Kommunikation in alltäglichen und vertrauten Situationen anwenden, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  2. sich in einer Reihe von unterschiedlichen Situationen verständigen, in denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen in Zusammenhang mit Familie, Reisen und Gesundheit geht;
  3. sowohl mündlich als auch schriftlich eine einfache Beschreibungen zu verschiedenen vertrauten Themen geben, Meinungen äußern, nach dem Weg fragen und Auskunft geben sowie über Ereignisse, persönliche Erlebnisse und Erfahrungen berichten.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender und Themen (Reisen und Tourismus, Gesundheit und Hygiene).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die erlernten Sprachstrukturen situativ in Rollenspielen und Dialogen anwenden;
  2. kurze Theaterstücke vor Publikum aufführen;
  3. mit der Sprache und der Intonation sowie mit Musik, Tanz und Rhythmik experimentieren;
  4. anderen Kulturen und anderen Lebensformen offen gegenüberstehen;
  5. selbstständig und im Team arbeiten;
  6. die erworbenen sprachlichen und fachlichen Kompetenzen teilweise vernetzt anwenden.

Lehrstoff:

Festigung der einzelnen Kompetenzen anhand folgender Themen (Lebenswelt, Arbeitswelt).

2. BLINDENSPEZIFISCHE SCHRIFTSYSTEME

1. Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Notwendigkeit und den Wert der Blindenschrift beschreiben, um nicht in eine Art „Blindenanalphabetismus“ zu verfallen, wenn man nur auf verbale Kommunikation angewiesen ist;
  2. blindenspezifische Schriftsysteme anwenden und dadurch Barrieren in der Kommunikation und im Zugang zu Informationen verringern;
  3. Punkt-Symbole und -Zeichen als geometrische Form in ihrer Gesamtheit erfassen;
  4. den Punkten in einem dargestellten Zeichen die jeweiligen Platznummern zuordnen.

Lehrstoff:

Vertiefende Kenntnisse der Zeichen und Symbole des Literaturbrailles (Basis- und Vollschrift), der Satz-, Hilfs- und Sonderzeichen.

2.Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung aller 64 Punktkombinationsmöglichkeiten des Literaturbrailles (6-Punkt-Brailles) beschreiben;
  2. Basisschrifttexte lesen und schreiben;
  3. Vollschrifttexte lesen und schreiben;
  4. einseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen.

Lehrstoff:

Schreibweisen grundlegender naturwissenschaftlicher Ausdrücke, Geläufigkeitsübungen im Schreiben und Lesen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Blindenvollschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen (Rückübersetzung);
  2. Blindenvollschrifttexte Korrektur lesen;
  3. Braillevorgaben mit erhöhter Geschwindigkeit lesen;
  4. Brailletexte mit erhöhter Geschwindigkeit schreiben;
  5. die grundlegenden Zeichen des Eurobrailles anwenden;
  6. einfache Texte auf der Braillezeile lesen und korrigieren;
  7. die Zeichen und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift anwenden;
  8. Texte in Teilkurzschrift schreiben und lesen.

Lehrstoff:

Festigung und Erweiterung der Kenntnisse der Blindenvollschrift, Schreiben und Lesen mit Sicherheit und Geschwindigkeit, Basiskenntnisse des Eurobrailles, 8-Punkt-Braille auf der Braillezeile lesen und korrigieren, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Punkschriftvorlagen sinnerfassend lesen;
  2. beidseitig bedruckte Blindenschriftblätter lesen;
  3. die Punktausgaben der Braillezeile lesen;
  4. eigene Aufzeichnungen in Braille mit der Blindenschreibmaschine verfassen;
  5. Handzettel für Reden, Referate und Vorträge in Braille anfertigen.

Lehrstoff:

Erhöhte Anforderungen beim Schreiben und Lesen der Blindenschrift, Symbole und Anwendungsregeln der Teilkurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“).

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Symbole und Anwendungsregeln der Blindenkurzschrift beschreiben;
  2. Kurzschrifttexte lesen und schreiben;
  3. vorbereitete und nicht vorbereitete Texte mit entsprechender Betonung laut vorlesen;
  4. Blindenkurzschrifttexte Korrektur lesen;
  5. Blindenkurzschrifttexte in eine für sehende Menschen lesbare Form bringen.

Lehrstoff:

Symbole und Anwendungsregeln der Kurzschrift (mit inhaltlicher Abstimmung auf den Pflichtgegenstand „Blindenspezifische Schriftsysteme“), Zeichen des Eurobrailles lesen, korrigieren und schreiben, Rückübersetzung von Blindenschrifttext.

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Bedeutung der wichtigsten der 256 Punktkombinationsmöglichkeiten des Eurobrailles (8-Punkt-Brailles) beschreiben;
  2. Eurobrailletexte Korrektur lesen;
  3. die Technik des Schnelllesens durch die Verwendung beider Hände bzw. Zeigefinger anwenden;
  4. beim Schnelllesen eine dem internationalen Standard entsprechende Geschwindigkeit erreichen.

Lehrstoff:

Techniken des schnellen Schreibens und Lesens der Blindenkurzschrift sowie des Eurobrailles.

3. PROJEKTMANAGEMENT

3. Klasse – Kompetenzmodul 5:

5. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die Methoden des Projektmanagements und der Teamarbeit anwenden;
  2. die Instrumente des Projektmanagements einsetzen;
  3. unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Projekt, Projektarten, Methoden des Projektmanagements (Findung, Festlegung und Bewertung von Zielen), Projektorganisation (Rollen, Teambildung, Aufgaben), Projektmanagement – Instrumente (Projektstrukturplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).

6. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. Projektberichte und Präsentationen erstellen;
  2. Strategien zur Konfliktlösung ausarbeiten;
  3. unter Anleitung sowie in selbstständiger Arbeit Projekte im Fachgebiet ausführen.

Lehrstoff:

Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Projektberichte, Präsentationen, Teamarbeit (Kommunikation im Team, Gesprächsführung, Gruppendynamik, Strategien zur Konfliktlösung).

4. LEBENSPRAKTISCHE FERTIGKEITEN

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. wertschätzend mit Gütern umgehen;
  2. einfache Speisen und Getränke unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse, unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Erfordernisse rationell herstellen;
  3. angemessene Umgangsformen bei Tisch, Esskultur erlernen;
  4. verschiedene Reinigungsmittel beschreiben,
  5. sachgemäße Wäschepflege durchführen.

Lehrstoff:

Zielbewusstes Einkaufen, einfache Speisen und Getränke, sorgfältige Lagerhaltung von Lebensmitteln und Speisen, Lebenshygiene unter Berücksichtigung der Sehbehinderung, Entwicklung und Förderung umweltbewussten Verhaltens.

5. MITARBEITERFÜHRUNG UND –AUSBILDUNG

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen

1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. verschiedene Musikstile beschreiben;
  2. verschiedene Instrumente und ihren spezifischen Einsatz beschreiben;
  3. im Metrum (ostinate) Rhythmen spielen;
  4. aufeinander hören;
  5. auf Impuls hin reagieren;
  6. Gliederungen/Teile in Musikstücken erkennen;
  7. ihr individuelles schöpferisches Potential entfalten und kreativ umsetzen;
  8. die eigenen Fähigkeiten und die anderer erkennen und schätzen;
  9. auf musikalischer Ebene kommunizieren;
  10. Instrumentalisten in verschiedenen Musikstilen im Ensemble spielen und stiltypisch begleiten;
  11. bei Aufführungen in der Spielmusikgruppe mitwirken;
  12. sich verantwortungsbewusst und selbstbeherrscht in eine Gruppe integrieren.

Lehrstoff:

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Regionale Volksmusik, Spielstücke verschiedenster Stilrichtungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3 und 4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Übungen zur Entwicklung des metrischen Gefühls, rhythmische und melodische (Ostinato-) Übungen, rhythmische und melodische Begleitstimmen zu Liedern.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5 und 6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Klangexperimente und Improvisationen, Musizieren des Lehrers als Hilfe und Ergänzung, gelegentlicher Einsatz technischer Medien.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40234916

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