Anlage 1.25 Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2021

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Anlage 1.25

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGUNG

mit Betriebspraxis

I.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik6

2

2

2

2

2

2

1

13

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(I)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

9

II

2.

Entwurf und Gestaltung23

2

2

4

4

5 (2)

5 (2)

2
(1)

23

II bzw. I

3.

Atelier und Produktion

14

14

15

15

15

15

8

96

(IV)

4.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(I)

5.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

1

3

(III)

6.

Betriebspraxis

20

20

IV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1
(1)

1
(1)

1
(1)

1
(1)

4

III

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

36

36

36

36

35

35

38

252

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(I)

2.

Projektmanagement

2

1

 

III

3.

Entrepreneurship

2

2

 

III

4.

Mitarbeiterführung und ‑ausbildung

1

1

 

III

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

              

_____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

6 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR STREICH- UND SAITENINSTRUMENTENERZEUGUNG

mit Betriebspraxis

I.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion/Ethik7

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(III)/III

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(I)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

12

(I)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

6

(III)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(IVa)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

12

(I)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

4

(II)

8.

Angewandte Informatik

2

2

4

(I)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

2

2

2

2

1

1

10

II

2.

Entwurf und Gestaltung23

3

3

5

5

6 (3)

6 (3)

5 (2)

7 (4)

40

II bzw. I

3.

Atelier und Produktion

15

15

15

15

15

15

4

15

109

(IV)

4.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(I)

5.

Kunstgeschichte und Designtheorie

1

1

2

2

2

2

10

(III)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

20

20

I

1.2

Betriebspraxis

20

20

IV

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1
(1)

1
(1)

1
(1)

1
(1)

4

III

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

38

38

38

38

37

37

38

32

296

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

2

2

 

(I)

2.

Projektmanagement

2

2

1

 

III

3.

Entrepreneurship

2

2

 

III

4.

Mitarbeiterführung und ‑ausbildung

1

1

 

III

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(IVa)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

 

II

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe I bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

7 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(I)

2. Religion

2

(III)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

   

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 265/2005 sowie BGBl. II Nr. 480/2006 idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gem. Stundentafel I.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Streich- und Saiteninstrumentenerzeugung ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Konstruktion, Restaurierung, Reparatur, Oberflächenbehandlung, geschichtliche Entwicklung und stilkritischer Bewertung von Streich- und Saiteninstrumenten. Sie können alle gebräuchlichen Materialien, Werkzeuge und Arbeitsbehelfe bewerten, selbstständig auswählen und einsetzen. Sie sind dadurch befähigt Streich- und Saiteninstrumente von Grund auf herzustellen, Reparaturarbeiten durchzuführen und diese Arbeiten wirtschaftlich abzuwägen.

Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft. Die Absolventinnen und Absolventen werden durch die praktische Ausbildung befähigt, Aufgaben im Bereich der Planung, Ausführung und Abrechnung, in gewerblichen, technischen und kunsthandwerklichen Unternehmen, tätig zu werden. Weitere Betätigungsfelder finden sich im fachlichen Umfeld des Instrumentenhandels und der Fachberatung. Darüber hinaus werden die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Entwurf und Gestaltung:

Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen, komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten sowie komplexe Proportionsregeln und Formentwicklungen beschreiben und anwenden. Weiters können sie Details der Ornamentik von Chordophonen grafisch nachvollziehen und auf dieser Grundlage eigene Entwürfe anfertigen.

Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen, Instrumentenpläne interpretieren, alternative Darstellungstechniken anwenden sowie kreative, persönliche Entwürfe vorlegen. Sie können CAD-Zeichnungen von Instrumententeilen und instrumentenbezogenen Schablonen anfertigen und diese am Lasercutter ausschneiden. Ferner können sie bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen übliche technische Vortragsmedien im Design- und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen, digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden und klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten. Sie können vektor- und pixelorientierte Software verstehen, medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden sowie auf dieser Grundlage Flyer und Folder gestalten .

Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen sämtliche, für die Arbeit relevante Zeichen- und Rissschablonen, Biegeformen, Krücken, Ausarbeitungsplatten und Hobellehren erarbeiten und herstellen.

Im Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen individuelle Instrumente skizzieren, nötige Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen und normgerechte Pläne von Projekten anfertigen. Sie können weiters die Arbeiten unter Verwendung digitaler Medien und Programme präsentieren und unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen, Präsentationsmappen anfertigen.

Ergänzung gemäß Stundentafel 1.2:

Im Bereich Freihandzeichnen können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.

Im Bereich Technisches Zeichnen können die Absolventinnen und Absolventen Instrumente fachgerecht vermessen und in der Folge Pläne anfertigen sowie Proportionsregeln und CAD- Kenntnisse anwenden.

Im Bereich Arbeitsbehelfe können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Messwerkzeuge und Schablonen herstellen, welche der Erfassung von Messdaten und der Umsetzung der Pläne dienen.

Im Bereich Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen akustische Analysenprogramme anwenden und die erhaltenen Messergebnisse auswerten. Sie können komplexere Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.

Atelier und Produktion:

Im Bereich Allgemeine Werkstättenordnung können die Absolventinnen und Absolventen wesentliche Verhaltensregeln in punkto Arbeitssicherheit, Werkstättenordnung, Brandschutz und Unfallverhütung berücksichtigen. Sie können dabei Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen und warten.

Im Bereich Handwerkliche Fertigkeitenund Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen unter Verwendung einschlägiger Handwerkzeuge und Messgeräte Instrumententeile und spielfertige Instrumente wie Gitarren, Geigen und andere Chordophone herstellen und die hiefür benötigten Materialien nach fachspezifischen Kriterien auswählen. Sie können durch ihr technologisches Wissen Einstellungsarbeiten unter dem Aspekt des Klanges und der Spielbarkeit durchführen. Sie sind in der Lage, Spezialwerkzeuge und Arbeitsbehelfe selbsttätig anzufertigen.

Im Bereich Maschinen können die Absolventinnen und Absolventen Zuschnitte von Klangholz mit unterschiedlichen Maschinen vornehmen sowie Arbeiten an der Drechselbank und unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.

Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen einfache wie komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen durchführen. Sie können diese Tätigkeiten protokollieren und in einen wirtschaftlichen Kontext stellen.

Im Bereich Oberflächenbehandlung beherrschen die Absolventinnen und Absolventen fachspezifische Auftragsmethoden der Oberflächenbeschichtung. Sie sind in der Lage, die adäquaten Materialien auszuwählen und über die Auftragsart zu entscheiden.

Ergänzung gemäß Stundentafel 1.2:

Im Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte können die Absolventinnen und Absolventen Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen. Ferner können sie anfallende Auftragsarbeiten im Neubau durchführen. Und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten umsetzen.

Im Bereich Reparatur und Restaurierung können die Absolventinnen und Absolventen komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.

Im Bereich Oberflächentechnik können die Absolventinnen und Absolventen spezielle Lackiertechniken eigenständig an Chordophonen durchführen sowie komplexe Retuschen an Lackschäden nach wirtschaftlichen Kriterien durchführen.

Technologie:

Im Bereich Holz können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge, Wuchsfehler, spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben. Sie können selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und physikalisch-technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden. Sie sind in der Lage heimische und ausländische Holzsorten zu erkennen und zu beschreiben sowie die optischen, physikalischen und akustischen Eigenschaften von Resonanzholz zu beschreiben und Auswahlkriterien zu erklären.

Im Bereich Kleinmaschinen können die Absolventinnen und Absolventen die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen wie Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen beschreiben sowie selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.

Im Bereich Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen die geschichtliche Entwicklung von unterrichtsrelevanten Chordophonen und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben. Sie können ihre bautechnischen und stilistischen Besonderheiten benennen und unterschiedliche Konstruktionstechniken sowie die hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben.

Im Bereich Akustik verfügen die Absolventinnen und Absolventen über wichtige berufsrelevante Kenntnisse auf dem Gebiet der Schwingungslehre, der Saitentechnologie und der physikalischen Funktion von Chordophonen und anderen Instrumenten. Sie sind in der Lage das Verhalten schwingender Resonanz-Platten zu analysieren und dieses Wissen in der Werkstatt praktisch umzusetzen. Sie können dabei akustische Analysenprogramme und Frequenzgeneratoren bedienen.

Im Bereich Instrumentenkunde sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage die geschichtliche Entwicklung von Chordophonen zu beschreiben, Fertigungszentren und Stilelemente zu benennen sowie wichtigen Vertreter verschiedener Epochen bezüglich ihres Wirkens zu beschreiben.

Im Bereich Oberflächentechnologie können die Absolventen und Absolventinnen Beschichtungen von Instrumenten in allen Details beschreiben. Weiters können Sie die Oberflächenvorbereitung, Wachsen, Ölen und Lackieren auf Natur- und Kunstharzbasis erklären. Sie kennen dabei die ökologischen und sicherheitstechnischen Richtlinien bezüglich der Verarbeitung, Lagerung und Entsorgung der verwendeten Stoffe.

Im Bereich Sonderanfertigungen können die Absolventinnen und Absolventen projektorientierte Sonderanfertigungen von Chordophonen planen, selbstständig Recherchen vornehmen und die Arbeiten nach ihrer Umsetzung in allen Details dokumentieren und präsentieren.

Im Bereich Restaurierung und Reparatur können die Absolventinnen und Absolventen diverse berufsrelevanten Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen selbstständig planen, kalkulieren und durchführen.

Ergänzung gemäß Stundentafel 1.2:

Im Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre können die Absolventinnen und Absolventen stilistische Merkmale prägender Schulen, Meisterinnen und Meister unterscheiden und benennen. Ferner können sie Aspekte der Setups von Geigen und anderen Streich- und Saiteninstrumenten bewerten, erklären und Verbesserungsvorschläge erarbeiten.

Im Bereich Akustik können die Absolventinnen und Absolventen EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen und Rückschlüsse auf deren Qualität ziehen.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Ergänzung gemäß Stundentafel I.2:

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

VI. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“, „Angewandte Informatik“ und „Ethik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie

1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. ENTWURF UND GESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe im Bereich Medienlabor:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  2. die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff im Bereich Medienlabor:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.

Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

  1. Detailskizzen von Instrumententeilen anfertigen;
  2. stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnerisch herausarbeiten;
  3. Proportionsregeln und Formentwicklung beschreiben und anwenden.

Bereich Technisches Zeichnen

  1. Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen;
  2. Instrumentenpläne interpretieren und Darstellungstechniken diskutieren.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen:

Grundlagen des Freihandzeichnens, Schraffuren, Perspektive, Proportionslehre.

Bereich Technisches Zeichnen:

Grundriss, Aufriss, Schnitte, Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

  1. Detailskizzen von Instrumententeilen selbsttätig anfertigen;
  2. komplexe stilistische Merkmale aus konstruktionstechnischer Sicht zeichnen und interpretieren;
  3. komplexe Proportionskonzepte beschreiben und anwenden.

Bereich Technisches Zeichnen

  1. Chordophone in relevanten Ansichten normgerecht zeichnen;
  2. Maßtabellen erarbeiten.

Bereich Arbeitsbehelfe

  1. für den Zeichenunterricht und Atelierbetrieb nötige Schablonen und Arbeitsbehelfe herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen:

Proportionslehre.

Bereich Technisches Zeichnen:

Strichnormen, Bemaßungen, Schriften, Darstellungstechniken von Chordophonen, Pläne lesen, Erarbeiten von Maßtabellen.

Bereich Arbeitsbehelfe:

Herstellen von Rissschablonen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

  1. Entwurfsskizzen von Gitarrenwirbelplatten und Köpfen herstellen;
  2. Rosetten in Entwurf und Durchführung planen;
  3. die Geometrie von Gitarrenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen beschreiben und skizzieren;
  4. kreative, persönliche Entwürfe von Gitarren vorgelegen.

Bereich Technisches Zeichnen

  1. normgerechte, bemaßte Pläne von Konzertgitarren anfertigen.

Bereich Arbeitsbehelfe

  1. gitarrenbezogene Rissschablonen und Arbeitsbehelfe herstellen;
  2. den Lasercutter zur Herstellung digital erstellter Schablonen nutzen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen:

Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.

Bereich Technisches Zeichnen:

Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.

Bereich Arbeitsbehelfe:

Schablonenbau, Soleras, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

  1. Entwurfsskizzen von ornamentalen Details des Gitarrenbaus anfertigen;
  2. Entwürfe alternativer Modelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien anbieten;
  3. die Geometrie von Beleistungssystemen beschreiben und skizzieren.

Bereich Technisches Zeichnen

  1. normgerechte, bemaßte Pläne von Konzertgitarren anfertigen.

Bereich Arbeitsbehelfe

  1. gitarrenbezogene Rissschablonen und Arbeitsbehelfe herstellen;
  2. den Lasercutter zur Herstellung digital erstellter Schablonen nutzen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen:

Kopfplatten, Halsprofile, Korpusformen, Balkenlayouts, Ornamentik.

Bereich Technisches Zeichnen:

Konstruktives Durchdringen von Gitarren und deren Darstellung, Maßangaben im Vergleich.

Bereich Arbeitsbehelfe:

Schablonenbau, spanische Soleras, Innenformen, Außenformen, Sägehilfen- „Guillotinen“, Handhabung des Lasercutters.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und. Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichen

  1. Entwurfsskizzen von Geigenschnecken und Köpfen anfertigen;
  2. f- Löcher unter Berücksichtigung historischer Vorgaben entwerfen.

Bereich Technisches Zeichnen

  1. normgerechte Pläne von Geigen und anderen Streichinstrumenten anfertigen;
  2. Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen verstehen und erklären;
  3. Entwürfe alternativer Geigenmodelle unter Berücksichtigung spieltechnischer und klanglicher Kriterien darstellen;
  4. einfache Zeichnungen mittels CAD ausführen.

Bereich Arbeitsbehelfe

  1. geigenbezogene Schablonen erarbeiten;
  2. Arbeitsbehelfe wie Biegeformen, Steg-Krücken, Ausarbeitungsplatten und Griffbretthobellehren herstellen.

Bereich Medienlabor

  1. übliche technische Vortragsmedien im Design Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen;
  2. digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden;
  3. einfache klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten;
  4. vektor- und pixelorientierte Software verstehen;
  5. medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichen:

Geigenschnecken und Köpfen in allen Ansichten, f-Löcher diverser Meister zeichnen und vergleichen.

Bereich Technisches Zeichnen:

Geigenkonstruktion und Darstellungstechniken.

Geometrie von Geigen-, Cello- und Bratschenhälsen, Halsfüßen und Halskrägen, spieltechnische und klanglicher Kriterien von Streichinstrumenten; CAD- Einführung.

Bereich Arbeitsbehelfe:

Geigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.

Bereich Medienlabor:

Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichen

  1. stilistische Details von Chordophonen skizzieren und den jeweiligen Schulen und Geigenbauzentren zuordnen;
  2. alternative Schalllochvarianten skizzieren und zuordnen.

Bereich Technisches Zeichnen

  1. normgerechte Pläne von Geigen und anderen Streichinstrumenten anfertigen und alternative Darstellungstechniken anwenden;
  2. bautechnische und spieltechnische Besonderheiten von barocken Streichinstrumenten verstehen, erklären und zeichnen;
  3. instrumentenbezogene Schablonen mittels CAD entwerfen;
  4. CAD-Files am Lasercutter ausschneiden.

Bereich Arbeitsbehelfe

  1. Schablonen für Barockgeigen konzipieren und herstellen;
  2. ornamentale Gestaltungsmöglichkeiten an realen Objekten umsetzen.

Bereich Medienlabor

  1. übliche technische Vortragsmedien im Design und Entwurfsbereich für den Instrumentenbau einsetzen;
  2. digitale Fotografie zur Darstellung von Instrumenten anwenden;
  3. komplexere klangtechnische Analysen von Instrumenten vornehmen und auswerten;
  4. medienunterstützte Präsentations- und Kommunikationstechniken anwenden;
  5. Flyer und Folder unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen entwerfen.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichen:

Stilistische Details von Chordophonen, Schul- und Geigenbauzentren in stilkritischer Betrachtung, alternative Schalllochvarianten.

Bereich Technisches Zeichnen:

Alternative Darstellungstechniken von Instrumentenplänen, bautechnische und spieltechnische Besonderheiten barocker Streichinstrumente; CAD- vertiefende Übungen, Anwendung des Lasercutters.

Bereich Arbeitsbehelfe:

Barockgeigenbezogene Schablonen, Arbeitsbehelfe.

Bereich Medienlabor:

Vortragsmedien, Digitalfotografie, Vias-Analyseprogramm, Beamer, Microsoft Office, Layout von Werbe- und Präsentationsmaterial, Flyer, Folder.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen

  1. individuelle Instrumente skizzieren;
  2. normgerechte Pläne von Sonderprojekten anfertigen;
  3. unter Verwendung digitaler Medien und Programme die Arbeiten präsentieren;
  4. unter Verwendung von foto-, grafik- und textverarbeitenden Programmen die Arbeiten in Form einer Präsentationsmappe dokumentieren;
  5. die für die Arbeit nötigen Schablonen und Behelfe selbsttätig herstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projektorientierte Einzelanfertigungen:

Individuelle Betreuung der Sonderprojekte; Bau historischer Instrumente; Restaurierarbeiten.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Freihandzeichnen

  1. spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung in allen Details skizzieren.

Bereich Technisches Zeichnen

  1. Instrumente fachgerecht Vermessen und anhand der gewonnenen Daten als normgerechten Plan darstellen;
  2. Proportionskonzepte an bestehenden Vorlagen erkennen und wiedergeben;
  3. gescannte Instrumentenskizzen mittels CAD nachzeichnen und zusammensetzen.

Bereich Arbeitsbehelfe

  1. Schablonen und Messbehelfe herstellen und anwenden.

Bereich Medienlabor

  1. akustische Messungen durchführen und diese archivierend auswerten;
  2. Proportionskonzepte digital erfassen und auswerten.

Lehrstoff:

Bereich Freihandzeichnen:

Spezielle Chordophone und deren ornamentale Gestaltung.

Bereich Technisches Zeichnen:

Instrumentenvermessung, Anlegen von Dokumentationen, Proportionskonzepte, Vertiefung am CAD.

Bereich Arbeitsbehelfe:

Schablonen und Messbehelfe.

Bereich Medienlabor:

Akustische Messungen am „Vias“, Auswertungsmöglichkeiten; digitale Erfassung von Proportions-konzepten.

3. ATELIER UND PRODUKTION

Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  1. die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  2. die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Herstellung von Gitarren und Geigen sowie von Sonderprojekten wie historischen und ethnologischen Instrumenten und facheinschlägiger Produkte; Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis, Reparatur- und Restaurationsarbeiten und/oder Ablauf- und Organisationsplanung für die fachspezifischen praktischen Arbeiten der Baudurchführung unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Allgemeine Werkstättenordnung

  1. die wesentlichen, für den geregelten Ablauf des Werkstättenbetriebes nötigen Verhaltensregeln berücksichtigen;
  2. Maßnahmen zum Brandschutz, zum Umweltschutz und zur Unfallverhütung setzen;
  3. Werkzeuge, Maschinen, Arbeitsvorrichtungen und Behelfe fachgerecht einsetzen.

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. handwerkliche Übungen zur Erlernung von Grundfertigkeiten durchführen;
  2. Arbeitsbehelfe anfertigen;
  3. Instrumententeile fertigen.

Bereich Maschinen

  1. Zuschnitte von Klangholz tätigen und die Schnittware entsprechend lagern.

Lehrstoff:

Bereich Allgemeine Werkstättenordnung:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Werkstättenordnung, Brandschutz, Unfallverhütung, Umweltschutz, Handhabung von Werkzeugen und Arbeitsbehelfen).

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Raspeln, Feilen, Schneiden, Stemmen und Schleifen; Holzlagerung, Herstellung von Arbeitsbehelfen).

Bereich Maschinen:

Werkstätte „Maschinen“ (Bandsäge, Dickenhobelmaschine, Abrichthobelmaschine, Längsschnitt-kreissäge, Kappsäge).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler und Schülerinnen können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. Instrumententeile lackierfertig verarbeiten;
  2. Instrumententeile entsprechend zusammensetzen;
  3. Endfertigungen und Einstellungsarbeiten durchführen und selbstständig bewerten;
  4. Instrumente stimmen.

Bereich Oberflächentechnik

  1. Putz- und Schleifarbeiten durchführen;
  2. Überzugsmaterialien auftragen;
  3. Poliermittel gemäß der zu behandelden Beschichtung auswählen und Poliertechniken anwenden.

Bereich Maschinen

  1. Zuschnitte an der Plattensäge vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (angewandte Konstruktionslehre, Biegen von Holz, Verleimungen, Setup, Bearbeitung und Lagerung von Instrumententeilen; Arbeiten an der Verbesserung der Werkstätteninfrastruktur).

Bereich Oberflächentechnik:

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Putzen, Schleifen, Wässern, Ziehklingen).

Bereich Maschinen:

Werkstätte „Maschinen“ (Einführung an der Plattensäge).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. relevante Arbeiten zur Herstellung von Gitarrenteilen durchführen;
  2. relevante Arbeitsbehelfe für den Gitarrenbau fertigen;
  3. Spezialwerkzeuge des Gitarrenbaus selbst herstellen;
  4. Spezialwerkzeuge des Gitarrenbaus selbsttätig und fachgerecht einsetzen.

Bereich Maschinen

  1. Zuschnitte an der Kreissäge durchführen und alle Vorkehrungen zur Unfallverhütung treffen;
  2. spezielle Arbeiten an der Handoberfräse durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Biegeformen, Bauteile von Gitarren, Werkzeugbau).

Bereich Maschinen:

Werkstätte „Maschinen“ (Kreissäge, Plattensäge, Handoberfräse, Drechselbank).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. vorgefertigte Teile von Gitarren zu spielfertigen Instrumenten zusammensetzen;
  2. traditionelle Schellackpoliturtechniken an unlackierten Gitarren vornehmen;
  3. Einstellungsarbeiten an Gitarren durchführen und deren Qualität selbstständig überprüfen.

Bereich Maschinen

  1. spezielle gitarrenbezogene Zuschnitte an Band- und Kreissäge tätigen.

Bereich Oberflächentechnik

  1. Oberflächenvorbereitungen an Gitarren durchführen;
  2. französische Politiertechniken anwenden;
  3. synthetische Lacke im Lackspritzverfahren auftragen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (gängige Konstruktionsmethoden von Konzert- und Westerngitarren, spezielle Kreissägetechniken).

Bereich Maschinen:

Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnitte von Halsrohlingen, Spalten von Decken, Böden und Zargen, Schlitzen von Griffbrettern, Zuschnitte von Leisten, Klötzen und Reifchen).

Bereich Oberflächentechnik:

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Politieren, Lackspritztechniken, Setup an Gitarren).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. Biegeformen für Geigenzargenkränze herstellen;
  2. Geigenteile herstellen;
  3. spezielle Werkzeuge des Geigenbaus herstellen;
  4. anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.

Bereich Reparatur und Restaurierung

  1. einfachere Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen.

Bereich Maschinen

  1. spezielle Arbeiten an der Drechselbank durchführen;
  2. Arbeiten an unterschiedlichen Schleifmaschinen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Anfertigung von Geigenteilen, Restaurier- und Reparaturtechniken, Spezialwerkzeuge).

Bereich Reparatur und Restaurierung:

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungen an Geigen und Gitarren).

Bereich Maschinen:

Werkstätte „Maschinen“ (Kantenschleifmaschine, Zylinderschleifmaschine, Breitbandschleif-maschine, Handschleifmaschine).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. Geigenteile zu spielfertigen Instrumenten zusammenfügen;
  2. Setup von Geigen durchführen und qualitativ bewerten;
  3. spezielle Restaurierarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen;
  4. anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.

Bereich Reparatur und Restaurierung

  1. einfachere Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren durchführen.

Bereich Oberflächentechnik

  1. Geigen in mehreren traditionellen Techniken lackieren;
  2. Lackretuschen vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Konstruktionsmethoden des Geigenbaus, spezielle Setup-Techniken).

Werkstätte „Restaurierung“ (spezielle Reparatur- und Restauriertechniken von Geigen und Gitarren).

Bereich Reparatur und Restaurierung:

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Chordophonen).

Bereich Oberflächentechnik:

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (Lackier- und Retuschetechniken).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. Sonderanfertigungen weitgehend selbsttätig durchführen;
  2. anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.

Bereich Reparatur und Restaurierung

  1. Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig durchführen und hiefür die geeigneten Methoden selbstständig wählen.

Bereich Maschinen

  1. den Maschinenpark selbstständig, sicher und rationell zur Herstellung von Sonderprojekten nutzen.

Bereich Oberflächentechnik

  1. die jeweilige, für die Sonderanfertigungen vorgesehene Oberflächenbehandlung vornehmen;
  2. spezielle Retuschenarbeiten an Geigen vornehmen.

Lehrstoff:

Bereich handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Arbeiten an anfallenden Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).

Bereich Reparatur und Restaurierung:

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).

Bereich Maschinen:

Werkstätte „Maschinen“ (Zuschnittsarbeiten für Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).

Bereich Oberflächentechnik:

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (situationsbedingte Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen und Auftragsarbeiten).

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte

  1. Fertigstellungsarbeiten an Geigen vornehmen und auf professionellem Niveau spieltechnische Vorlieben berücksichtigen;
  2. anfallende Auftragsarbeiten annehmen und durchführen.

Bereich Reparatur und Restaurierung

  1. komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren selbsttätig durchführen und die hiefür geeigneten Methoden selbstständig wählen.

Bereich Oberflächentechnik

  1. spezielle Lackiertechniken eigenständig an Geigen durchführen;
  2. komplexe Retuschen an Lackschäden von Geigen durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Handwerkliche Fertigkeiten und Inhalte:

Werkstätte „Handwerkstätte“ (Zusammensetzen von Geigen).

Werkstätte „Restaurierung“ (erweiterte Setup-Techniken, erweiterte Restauriertechniken).

Bereich Reparatur und Restaurierung:

Werkstätte „Restaurierung“ (anfallende komplexe Reparatur- und Restaurierungsarbeiten an Geigen und Gitarren).

Bereich Oberflächentechnik:

Werkstätte „Lackierwerkstätte“ (angewandte Farbenlehre, erweiterte Retuschentechniken).

4. TECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holz

  1. den Aufbau und die technischen Eigenschaften des Werkstoffs Holz sowie Schädlinge und Wuchsfehler benennen;
  2. spezifische Schwundmaße, Lagerungstechniken, Einschnittsarten und Handelsformen benennen und beschreiben;
  3. selbstständig Kriterien der Holzqualität, Auswahl, Einschnittsrichtung und technischen Eigenschaften auf die jeweiligen fachspezifischen Anforderungen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Holz:

Vorkommen, Aufbau und Eigenschaften des Holzes, Holzstruktur, chemischer Aufbau des Holzes; Holzfehler, Krankheiten, Schädlinge, Holzgewinnung, Trocknung, Lagerung, Schwundmaße, Einschnitt, Handelsformen, Güteklassen, Messen, heimische Holzarten; Holzbewertung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Kleinmaschinen

  1. die sichere und rationelle Handhabung von werkstättenüblichen Kleinmaschinen beschreiben;
  2. selbstständige Entscheidungen zur Auswahl von Kleinmaschinen treffen und rationell argumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Kleinmaschinen:

Anwendungsmöglichkeiten von Kleinmaschinen und deren sichere Handhabung (Hand- und Ständerbohrmaschinen, Dekupiersägen, Handoberfräsen, Stichsägen und Modellbaukreissägen, ua).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holz

  1. ausländische Holzsorten erkennen und beschreiben;
  2. Eigenschaften von Resonanzholz beschreiben und Auswahlkriterien erklären;
  3. instrumentenspezifische Einschnitttechniken sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz beschreiben und deren funktionale Bedeutung im Instrumentenbau erklären;
  4. wichtige physikalische Eigenschaften von Klangholz benennen;
  5. besondere Wuchsformen und deren gezielte Auswahl beschreiben;
  6. spezielle Einschnitttechniken den jeweiligen Bauteilen zuordnen;
  7. künstliche Modifikationen von Klangholz erklären.

Bereich Konstruktionslehre

  1. die geschichtliche Entwicklung von Gitarren und deren konstruktive Eigenheiten beschreiben;
  2. bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren benennen;
  3. unterschiedliche Konstruktionstechniken von Gitarren sowie hiefür notwendige Arbeitsbehelfe beschreiben;
  4. stilistische Besonderheiten einzelner Gitarrentypen herausarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Holz:

Ausländische Holzsorten; Auswahl und Eigenschaften von Resonanzholz, instrumentenspezifischer Einschnitt sowie Trocknung und Lagerung von Tonholz.

Bereich Konstruktionslehre:

Geschichtliche Entwicklung von Gitarren; Konstruktionslehre von Gitarren; bautechnische Unterschiede von Konzert- und Westerngitarren; Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe; Stilkunde.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Akustik

  1. den Aufbau von Saiten und deren Schwingungsverhalten benennen;
  2. Mensurberechnungen vornehmen;
  3. die Bedeutung der Partialtonreihe auf die Qualität von Tönen beschreiben;
  4. Intervalle benennen und akustisch überprüfen;
  5. die klangliche Funktion von Gitarren erklären.

Bereich Oberflächentechnologie

  1. die Bedeutung der Oberflächenbehandlung von Instrumenten hinsichtlich Optik, Schutz und Klang erklären;
  2. die grundlegenden Schritte der Oberflächenvorbereitung beschreiben und den jeweiligen Anforderungen entsprechend auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Akustik:

Saitentechnologie; Stimmungen, Akustik, Schwingungslehre; Mensurberechnungen; Obertonreihe und Intervalle; physikalische Funktion von Gitarren.

Bereich Oberflächentechnologie:

Oberflächenvorbereitung, Beizen, Wachsen, Ölen, Politieren.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktionslehre

  1. den konstruktiven, statischen und technischen Aufbau einer Geige beschreiben und in seiner physikalischen Funktion erklären;
  2. bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe anführen.

Bereich Instrumentenkunde

  1. die geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten beschreiben;
  2. die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter benennen.

Bereich Restaurierung und Reparatur

  1. berufsspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren- und Geigenbau beschreiben;
  2. Instandsetzungsarbeiten an Instrumenten zeitlich kalkulieren;
  3. Schäden an Instrumenten beurteilen und selbstständig Reparaturvarianten vorschlagen sowie diese wirtschaftlich abwägen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktionslehre:

Aufbau von Instrumenten der Geigenfamilie und anderen historischen Streichinstrumenten.

Bereich Instrumentenkunde:

Geschichtliche Entwicklung von Streichinstrumenten; die großen Geigenbauzentren und ihre wichtigen Vertreter; bautechnische Details von Instrumenten der Geigenfamilie und historischen Streichinstrumenten relevante Konstruktionstechniken und Arbeitsbehelfe.

Bereich Restaurierung und Reparatur:

Berufspezifische Restaurierungstechniken im Gitarren und Geigenbau.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Akustik

  1. die physikalische Funktion von Geigen erklären;
  2. Abstimmungstheorien freier Platten anhand von chladnischen Klangfiguren analysieren;
  3. das Resonanzverhalten unterschiedlicher Instrumente überprüfen.

Bereich Oberflächentechnologie

  1. Techniken traditioneller Oberflächenbehandlung einordnen und beschreiben;
  2. Naturharzlacke und deren Auftragstechniken systematisieren;
  3. die Technik der Lackretusche chronologisch beschreiben;
  4. Kunstharzlacke nach chemischen und physikalischen Kriterien auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Akustik:

Physik der Geige, Plattenabstimmung, Resonanz.

Bereich Oberflächenbehandlung:

Traditionelle Oberflächenbehandlung, Lacke und Auftragstechniken.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Sonderanfertigungen

  1. Arbeiten selbstständig planen;
  2. Recherchen durchführen;
  3. das Instrument in allen Details dokumentieren und präsentieren.

Bereich Oberflächentechnologie

  1. individuelle Oberflächenbehandlung der Sonderanfertigungen planen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Sonderanfertigungen:

Planung, Recherche und Konzipierung.

Bereich Oberflächentechnologie:

Oberflächenbehandlung von Sonderanfertigungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre

  1. stilistische Merkmale der wichtigen Geigenbauschulen unterscheiden und benennen;
  2. die Spielbarkeit von Geigen und anderen Streichinstrumenten bewerten.

Bereich Akustik

  1. EDV-unterstützte Messungen der klanglichen Eigenschaften von Musikinstrumenten durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Instrumentenkunde und Konstruktionslehre:

Geigenbaustile, Setup von Streichinstrumenten.

Bereich Akustik:

Klangmessungen.

5. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

Gemäß Stundentafel I.1.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

  1. die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  1. die zentralen architektonischen Elemente ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kultur- und Kunstraum ausgewählter Epochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

  1. die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  1. die zentralen architektonischen Elemente ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens ausgewählter Kunstepochen nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kultur- und Kunstraum ausgewählter Kunstepochen, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Designtheorie

  1. die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
  2. Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
  3. die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Designtheorie:

Geschichte der angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

5. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

Gemäß Stundentafel I.2.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

  1. die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  1. die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  1. die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  1. die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  1. die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  1. die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  1. die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  1. die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Designtheorie

  1. die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
  2. Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
  3. die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie:

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

6. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel I.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel I.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung

1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen

1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40234925

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