Anlage 1.9 Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2021

klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4

Anlage 1.9

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK

Siehe die Anlagen 1 und 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 170/2011 und der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, mit folgenden Änderungen:

1. In Anlage 1 Abschnitt II (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) Unterabschnitt IIb (Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel) lautet der Klammerausdruck im Einleitungsteil des ersten Satzes: „(ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“)“.

2. In Anlage 1 Abschnitt V (Gemeinsame Unterrichtsgegenstände: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird nach dem den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt eingefügt:

„ETHIK

Siehe Anlage 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 240/2016 in der jeweils geltenden Fassung.“

3. In Anlage 1.1.8 (Anm. 1) Abschnitt I (Stundentafel) wird die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:

„1.

Religion/Ethik3

2

2

2

2

8

III“

        

(_____________________

Anm. 1: Die Novelle BGBl. II Nr. 240/2021 enthält in Art. 2 Z 45 und 46 noch weitere Novellierungsanweisungen zur Anlage 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007 (die jedoch bereits außer Kraft getreten ist), mit folgendem Wortlaut:

„45. In Anlage 1.1.8 Abschnitt I wird nach der Fußnote 2 folgende Fußnote 3 eingefügt:

„3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.“

46. In Anlage 1.1.8 Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgabe der Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird in Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“:“ durch die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“ sowie „Ethik“:“ ersetzt.“.“)

Zuletzt aktualisiert am

10.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40234909

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)