klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vgl. § 4
Anlage 1.9
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR FLUGTECHNIK
Siehe die Anlagen 1 und 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007, in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 170/2011 und der Bekanntmachung BGBl. II Nr. 284/2014, mit folgenden Änderungen:
1. In Anlage 1 Abschnitt II (Schulautonome Lehrplanbestimmungen) Unterabschnitt IIb (Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel) lautet der Klammerausdruck im Einleitungsteil des ersten Satzes: „(ausgenommen sind die Pflichtgegenstände „Religion“ und „Ethik“)“.
2. In Anlage 1 Abschnitt V (Gemeinsame Unterrichtsgegenstände: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird nach dem den Pflichtgegenstand Bewegung und Sport betreffenden Unterabschnitt folgender Unterabschnitt eingefügt:
„ETHIK
Siehe Anlage 1 der Verordnung BGBl. II Nr. 240/2016 in der jeweils geltenden Fassung.“
3. In Anlage 1.1.8 (Anm. 1) Abschnitt I (Stundentafel) wird die den Pflichtgegenstand Religion betreffende Zeile durch folgende Zeile ersetzt:
„1. | Religion/Ethik3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 8 | III“ |
(_____________________
Anm. 1: Die Novelle BGBl. II Nr. 240/2021 enthält in Art. 2 Z 45 und 46 noch weitere Novellierungsanweisungen zur Anlage 1.1.8 der Verordnung über die Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen, BGBl. II Nr. 205/2007 (die jedoch bereits außer Kraft getreten ist), mit folgendem Wortlaut:
„45. In Anlage 1.1.8 Abschnitt I wird nach der Fußnote 2 folgende Fußnote 3 eingefügt:
„3 Pflichtgegenstand für Schülerinnen und Schüler, die am Religionsunterricht nicht teilnehmen.“
46. In Anlage 1.1.8 Abschnitt VI (Bildungs- und Lehraufgabe der Unterrichtsgegenstände; Aufteilung des Lehrstoffes auf die Schulstufen) wird in Unterabschnitt A (Pflichtgegenstände) die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“ und „Geografie und Wirtschaftskunde“:“ durch die Wendung „„Deutsch und Kommunikation“, „Geschichte und politische Bildung“, „Geografie und Wirtschaftskunde“ sowie „Ethik“:“ ersetzt.“.“)
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2021
Gesetzesnummer
20009628
Dokumentnummer
NOR40234909
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