klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vgl. § 4
Anlage 1.26
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TISCHLEREI
mit Betriebspraxis
I.1 Stundentafel1 der 3,5-jährigen Fachschule
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
|
| Semester |
|
| |||||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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| |||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (III) | |||
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 18 | (I) | |||
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | 6 | (III) | |||
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 13 | (IVa) | |||
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | 12 | (I) | |||
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | (II) | |||
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | 4 | I | |||
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 9 | II | |||
2.a | Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 15 | 15 | 12 | 12 | 2 | 72 | IV | |||
2.b | Möbel- und Innenausbau2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 3 | 3 | 3 | 25 | I | |||
3.a | Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | IV | |||
3.b | Bautischlerei3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 6 | I | |||
4. | Darstellen und Gestalten4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 |
| 12 | I | |||
5. | Materialien und Technologien | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 14 | I | |||
6. | Projektabwicklung | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 4 | I | |||
7. | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | 20 | IV | |||
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz5 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | – | 4 | III | |||
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 38 | 38 | 37 | 37 | 34 | 252 |
| |||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||||
| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht | Semesterwochenstunden |
| Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||||
Klasse | |||||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||||
|
| Semester |
|
| |||||||||
|
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. |
|
| |||
E. | Freigegenstände |
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|
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|
| |||
1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| (I) | |||
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 1 |
| III | |||
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – |
| III | |||
4. | Mitarbeiterführung | – | – | – | – | 1 | 1 | – |
| III | |||
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (IVa) | |||
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – |
| II | |||
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G. | Förderunterricht6 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
|
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
|
|
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei.
4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Tischlerei.
LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR TISCHLEREI
mit Betriebspraxis
I.2 Stundentafel1 der 4-jährigen Fachschule
(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
| Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Semesterwochenstunden | Summe | Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Klasse | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
|
| Semester |
|
| |||||||
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| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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A. | Allgemeinbildende Pflichtgegenstände |
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1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 2 | 15 | (III) |
2. | Deutsch und Kommunikation | 3 | 3 | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | 20 | (I) |
3. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
4. | Geografie, Geschichte und Politische Bildung | 2 | 2 | 1 | 1 | – | – | – | – | 6 | (III) |
5. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 14 | (IVa) |
6. | Angewandte Mathematik | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | 12 | (I) |
7. | Naturwissenschaftliche Grundlagen | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | (II) |
8. | Angewandte Informatik | 2 | 2 | – | – | – | – | – | – | 4 | I |
|
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B. | Fachpraxis und Fachtheorie |
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1. | Unternehmensführung | – | – | 2 | 2 | 2 | 2 | 1 | 1 | 10 | II |
2.a | Möbel- und Innenausbau Werkstätte und Produktionstechnik | 8 | 8 | 15 | 15 | 10 | 10 | 2 | 8 | 76 | IV |
2.b | Möbel- und Innenausbau2 | 4 | 4 | 4 | 4 | 2 | 2 | 3 | 3 | 26 | I |
3.a | Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik | – | – | – | – | 2 | 2 | – | 2 | 6 | IV |
3.b | Bautischlerei3 | – | – | – | – | 2 | 2 | 2 | 3 | 9 | I |
4. | Darstellen und Gestalten4 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | I |
5. | Materialien und Technologien | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 16 | I |
6. | Projektabwicklung | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – | 4 | I |
7. | Fertigungstechnik und Produktionsinformatik5 | – | – | – | – | 4 (4) | 4 (4) | 2 (2) | 4 (4) | 14 | I |
A./B. | Alternative Pflichtgegenstände6 |
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1.1 | Vertiefung Allgemeinbildung | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | I |
1.2 | Betriebspraxis | – | – | – | – | – | – | 20 | – | 20 | IV |
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C. | Verbindliche Übung |
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1. | Soziale und personale Kompetenz7 | 1 | 1 | 1 | 1 | – | – | – | – | 4 | III |
| Gesamtsemesterwochenstundenzahl | 34 | 34 | 38 | 38 | 38 | 38 | 38 | 30 | 288 |
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| |||||||||
D. | Pflichtpraktikum | mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse | |||||||||
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| Freigegenstände, Unverbindliche Übungen,Förderunterricht | Semesterwochenstunden |
| Lehrverpflichtungsgruppe | |||||||
Klasse | |||||||||||
1. | 2. | 3. | 4. | ||||||||
|
| Semester |
|
| |||||||
|
| 1. | 2. | 3. | 4. | 5. | 6. | 7. | 8. |
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E. | Freigegenstände |
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1. | Englisch | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| (I) |
2. | Projektmanagement | – | – | – | – | – | 2 | 2 | 1 |
| III |
3. | Entrepreneurship | – | – | – | – | 2 | 2 | – | – |
| III |
4. | Mitarbeiterführung | – | – | – | – | 1 | 1 | – | – |
| III |
|
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F. | Unverbindliche Übungen |
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1. | Bewegung und Sport | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 | 1 |
| (IVa) |
2. | Sprachtraining Deutsch | 2 | 2 | 2 | 2 | – | – | – | – |
| II |
|
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G. | Förderunterricht8 |
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1. | Deutsch und Kommunikation |
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2. | Englisch |
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3. | Angewandte Mathematik |
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4. | Fachtheoretische Pflichtgegenstände |
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_____________________
1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt IV abgewichen werden.
2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“.
3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit dem Pflichtgegenstand „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“.
4 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
5 Der Pflichtgegenstand „Fertigungstechnik und Produktionsinformatik“ ist mit den Pflichtgegenständen „Möbel- und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Möbel- und Innenausbau“ sowie „Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik“ und „Bautischlerei“ vernetzt zu unterrichten. Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.
6 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.
7 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.
8 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.
Stundentafel der Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung | Wochenstunden pro Semester | Lehrverpflichtungsgruppen |
1. Deutsch in der Deutschförderklasse | 20 | (I) |
2. Religion | 2 | (III) |
3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1 | x2 | Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung |
Gesamtsemesterwochenstundenzahl | x3 |
|
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4 |
|
|
______________________________
1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.
2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.
3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei.
4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Tischlerei.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Siehe Anlage 1.
III. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL
Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel I.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung (vgl. BGBl. II Nr. 195/2000 und BGBl. II Nr. 480/2006 idgF sowie BGBl. II Nr. 203/2009 und BGBl. II Nr. 224/2010 idgF.). Für die Bereiche der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß § 34a Berufsausbildungsgesetz, BGBl. Nr. 142/1969 idgF. erbracht.
Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel I.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.
1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:
Die Fachschule für Tischlerei ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei sollen besonders befähigt werden, Aufgaben in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Erzeugnissen der Bau- und Möbeltischlerei sowie die Betreuung, Instandhaltung und Wartung holzbearbeitender Maschinen und Anlagen zu übernehmen. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind der Möbel- und Innenausbau, die Bautischlerei, das Fachwissen über Materialien und Maschinen und Anlagen der Tischlerei, Darstellen und Gestalten sowie die Projektabwicklung.
Die Ausbildung verfolgt primär das Ziel, die für den Beruf erforderliche Anwendungssicherheit durch praktische Arbeiten in Konstruktion und Werkstätte sowie durch praxisbezogene Projektarbeiten zu erreichen, ein ausreichendes Verständnis über die Eigenschaften des Werkstoffes Holz sowie spezifischer nicht holzbasierender Werkstoffe, deren Anwendung und Bearbeitung durch einen begleitenden Theorieunterricht sicher zu stellen sowie eine angemessene allgemeine Bildung und eine betriebswirtschaftliche Grundausbildung zu vermitteln.
Die Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei liegen in der Konstruktion, Fertigung und Montage von Produkten der Bau- und Möbeltischlerei. Auch die Dokumentation von planenden und ausführenden Tätigkeiten eines Tischlereibetriebes mittels branchenspezifischer Software, die Auswahl, Wartung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen zählen zu den typischen Aufgabenbereichen der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Tischlerei.
2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:
Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich der Tischlerei.
Unternehmensführung:
Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (§ 23 Abs. 1 GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß § 8 Abs. 2 der Unternehmerprüfungsordnung, BGBl. Nr. 453/1993 idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß § 58 des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.
Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.
Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.
Möbel und Innenausbau – Werkstätte und Produktionstechnik:
Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Möbel und Innenausbau:
Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln des Möbel- und Innenausbaus. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.
Bautischlerei – Werkstätte und Produktionstechnik:
Die Absolventinnen und Absolventen können ausgehend von Fertigungsunterlagen die handwerklichen Fertigkeiten richtig einsetzen und die Werkzeuge, Maschinen und Anlagen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen sowie flexible Fertigungskonzepte umsetzen.
Bautischlerei:
Im Bereich Konstruktion verstehen die Absolventinnen und Absolventen die Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln der Bautischlerei. Sie können Konstruktionsaufgaben aus geeigneten Materialien den Herstellungsabläufen entsprechend lösen und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Im Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen Konstruktionsvorschläge auf Grund gestalterischer Vorgaben erarbeiten, Fertigungsunterlagen erstellen und Produktionsabläufe planen und dokumentieren.
Darstellen und Gestalten:
Im Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren können die Absolventinnen und Absolventen eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs-, Aufmaß- oder Abrechnungsskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen. Sie können technische Zeichnungen und Visualisierungen händisch und computerunterstützt erstellen sowie räumliche Objekte in geeigneten Abbildungsverfahren mittels Handzeichnung und computerunterstützt darstellen.
Im Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Proportionsmethoden und Gestaltungsprinzipien, funktionelle, konstruktive, ergonomische und widmungsrelevante Zusammenhänge von Gestaltungsaufgaben sowie die wesentlichen Vorschriften und Regeln für die Gestaltung von Wohnräumen und Objekten. Sie kennen die entwicklungsgeschichtlichen Zusammenhänge und kulturellen Grundlagen von Gestaltungsaufgaben.
Im Bereich Entwurf können die Absolventinnen und Absolventen Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten und wenden projektbezogen die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben an.
Im Bereich Angewandte Darstellung können die Absolventinnen und Absolventen projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.
Materialien und Technologien:
Im Bereich Materialtechnologie können die Absolventinnen und Absolventen die gebräuchlichen und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden. Sie kennen die Herstellungsverfahren und können Verarbeitungsmethoden marktüblicher Materialien, Produkte und Hilfsstoffe entsprechend anwenden und ökologische Aspekte berücksichtigen. Sie können Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen können die Absolventinnen und Absolventen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise bewerten sowie deren Einsatz prozessbezogen beurteilen, Fertigungskonzepte ableiten und Qualitätssicherungssysteme anwenden.
Im Bereich Gefahrenverhütung können die Absolventinnen und Absolventen Richtlinien, Gesetze und Verordnungen im Betrieb und auf der Baustelle anwenden und präventive Maßnahmen ergreifen sowie Materialien und Arbeitsstoffe in ihren schädigenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt richtig einschätzen und Maßnahmen zur Vermeidung ergreifen.
Projektabwicklung:
Im Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements kennen die Absolventinnen und Absolventen den Managementzyklus von Zielsetzung, Planung, Umsetzung und Kontrolle und können Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements verstehen.
Im Bereich Projektdurchführung können die Absolventinnen und Absolventen Methoden des Projektmanagements projektbezogen anwenden, im Team arbeiten und Koordinationsaufgaben wahrnehmen.
Fertigungstechnik und Produktionsinformatik – gemäß Stundentafel I.2:
Im Bereich Arbeitsvorbereitung können die Absolventinnen und Absolventen computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Im Bereich Anlagenorientierte Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden. Sie können projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen, Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
IV. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Siehe Anlage 1.
V. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Siehe Anlage 1.
VI. UNTERRICHTSORGANISATION
Siehe Anlage 1.
VII. UNTERRICHTSPRINZIPIEN
Siehe Anlage 1.
VIII. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 1.
IX. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung
A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände
„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.
Siehe Anlage 1.
5. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
B. Fachpraxis und Fachtheorie
1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG
Siehe Anlage 1.
2.a MÖBEL- UND INNENAUSBAU – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen:
CNC-Werkstätte, Furnier- und Beschichtungswerkstätte, Handwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Möbelbauwerkstätte, Werkstätte für Innenausbau, Werkstätte für Oberflächenbehandlung, Werkstätte zur Bearbeitung nicht holzbasierender Werkstoffe, Zuschnittwerkstätte.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzmodule:
Die Schülerinnen und Schüler können die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Kompetenzmodule:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.
1. Klasse (1. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
- – einfache Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
- – einfache Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Fertigung einfacher Werkstücke, Handhabung, Wartung und Instandhaltung der grundlegenden Werkzeuge, Einrichtungen, Arbeitsbehelfe, analoge Geräte und Maschinen, einfache Techniken der Oberflächenbehandlung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung durch Einsatz handwerklicher Fertigkeiten und Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften Werkstücke anfertigen;
- – technisch unterstützte Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Fertigung einfacher Möbel unter Einsatz von Standardmaschinen, Bedienung von komplexen Maschinen und Geräten sowie von Maschinen für die Oberflächenvergütung, des Furnierens und der Oberflächenbeschichtung, Techniken der Oberflächenbehandlung.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen aus dem Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung Möbelstücke anfertigen;
- – komplexe Maschinen unter Berücksichtigung der Sicherheitsvorschriften prozess- und materialgerecht einsetzen;
- – technisch unterstützte Oberflächentechniken anwenden und deren Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Fertigung von Möbeln mit Fronten und beweglichen Teilen, Bedienung, Wartung und Instandhaltung von komplexen Maschinen und Geräten für den Zuschnitt, die Kanten und Oberflächen, spezielle Techniken der Oberflächenbehandlung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbelstücke anfertigen und kennen die Handhabung von Werkzeugen und Einrichtungen für nicht holzbasierende Werkstoffe;
- – die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen und produktionstechnisch umsetzen;
- – materialspezifische Oberflächentechniken anwenden und die Qualität beurteilen.
Lehrstoff:
Einzel- und Einbaumöbel, Handhabung der grundlegenden materialspezifischen Werkzeuge, Einrichtungen und Arbeitsbehelfe, Bedienung von numerisch gesteuerten Maschinen, werkstück- und materialspezifische Oberflächen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbelstücke und raumgestaltende Bauteile anfertigen;
- – bauliche Gegebenheiten berücksichtigen und diverse Montagetechniken anwenden;
- – die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen.
Lehrstoff:
Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten, computerunterstützte Fertigung einfacher Werkstücke, Zuschnitt und Ausbeuteoptimierung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbel und Einrichtungen anfertigen;
- – die Auswahl serieller Fertigungsverfahren treffen, Verfahrensparameter festlegen und produktionstechnisch umsetzen.
Lehrstoff:
Prototypenbau, Teilefertigung.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen Möbel, Einrichtungen und raumbildende Bauteile anfertigen.
Lehrstoff:
Prototypenbau, Teilefertigung, Trennelemente.
2.b MÖBEL- UND INNENAUSBAU
1. Klasse (1. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Massivholzverbindungen unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Massivholzverbindungen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten, Werkstättenordnung.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Verbindungen von Holzwerkstoffen unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Verbindungen von Massivholz und Holzwerkstoffplatten, Verbindungstechniken.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung der Materialeigenschaften von Holz und Holzwerkstoffen sowie deren Kombinationen verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Möbelbauarten (zB Bretterbau, Rahmenbau, Stollenbau, Plattenbau).
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung beweglicher Teile verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Fertigungsunterlagen erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Drehtüren, Schiebetüren, Klappen, Rollläden, Schubkästen und deren Beschläge.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung holzbasierender und nicht holzbasierender Werkstoffe verstehen und anwenden.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Einzel- und Einbaumöbel.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln unter Berücksichtigung holzbasierender und nicht holzbasierender Werkstoffe verstehen sowie Vorschriften und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Funktions- und Sondermöbel, Verkleidungs- und Belagsarbeiten.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln verstehen und Vorschriften und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Mobile und fixe, nicht tragende Trennwände.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln verstehen sowie Vorschriften und bauliche Gegebenheiten berücksichtigen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Kombination verschiedener Innenausbauelemente (zB Schrankwände, Raumteiler, Verkleidungen, Türen).
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
3.a BAUTISCHLEREI – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK
Werkstätte und Produktionstechnik ist ausstattungs- und projektbezogen unter Führung folgender Werkstätten umzusetzen:
Bautischlerwerkstätte, CNC-Werkstätte, Holzbauwerkstätte, Maschinenwerkstätte, Mess- und Prüfwerkstätte, Zuschnittwerkstätte.
Bildungs- und Lehraufgabe aller Kompetenzmodule:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.
Lehrstoff aller Kompetenzmodule:
Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung, Sicherheitsunterweisung, Einschulung.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen Bautischlerarbeiten anfertigen.
Lehrstoff:
Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen Bautischlerarbeiten fertigen.
Lehrstoff:
Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können
- – ausgehend von Fertigungsunterlagen Elemente der Bautischlerei fertigen und einbauen.
Lehrstoff:
Prototypenbau, Elemente aus dem Bereich Konstruktion.
3.b BAUTISCHLEREI
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln von Elementen der Bautischlerei für das Gebäudeinnere unter Berücksichtigung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Innentüren, Stöcke, Zargen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln von Elementen der Bautischlerei für die Gebäudehülle unter Einbeziehung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Außenfenster, Außentüren, Stöcke.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Händische Erfassung von Produktionsdaten.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln für den Einbau von Elementen der Bautischlerei im Gebäudeinneren unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten und unter Einbeziehung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen sowie die Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Koordination verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Einbau von Elementen im Gebäudeinneren, Bauwerksfuge.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Konstruktion
- – Konstruktionsweisen und Konstruktionsregeln für den Einbau von Elementen der Bautischlerei in die Gebäudehülle unter Berücksichtigung baulicher Gegebenheiten und unter Einbeziehung bauphysikalischer Zusammenhänge und normativer Auflagen sowie die Notwendigkeit der gewerkeübergreifenden Koordination verstehen;
- – die Grundlagen des Treppenbaus verstehen.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung
- – aus dem Bereich Konstruktion Konstruktionsvorschläge und Fertigungsunterlagen ausgehend von gestalterischen Vorgaben erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Konstruktion:
Einbau, Bauwerksfuge, Schwelle, Grundlagen des Treppenbaus.
Bereich Konstruktive Umsetzung und Arbeitsvorbereitung:
Projekte aus dem Bereich Konstruktion.
4. DARSTELLEN UND GESTALTEN
1. Klasse (1. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
- – eine aussagekräftige Handzeichnung als Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen, Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und für deren normgemäße technische, händische Darstellung geeignete Methoden und Maßstäbe auswählen, zuordnen und anwenden sowie diese in Kenntnis der Kriterien der Schriftgestaltung beschriften und bemaßen;
- – einfache räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Projektionsarten (zB orthogonale Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung, normgemäße Darstellung von Plänen.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
- – eine aussagekräftige Handzeichnung als Entwurfs- und Aufmaßskizze proportions- bzw. maßstabsgerecht ausführen;
- – einfache räumlich konstruktive Aufgabenstellungen erfassen und Lösungen erarbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Projektionsarten (zB schräge Parallelprojektion), Freihanderfassung und -darstellung von Objekten, händische Plandarstellung.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
- – computerunterstützt eine aussagekräftige 2D-Zeichnung erstellen;
- – Planungsaufgaben in Einzelschritte zerlegen und normgemäß darstellen;
- – einfache geometrische Verfahren anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Computerunterstütze normgemäße 2D-Darstellung von Plänen, Methoden zur Ermittlung der wahren Größen, Winkeln und Längen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
- – computerunterstützt eine aussagekräftige Zeichnung zweidimensional als Entwurfs- und Detailzeichnung anfertigen und dreidimensionale Schaubilder erstellen sowie diese mit geeigneten Methoden kommunizieren.
Lehrstoff:
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Computerunterstütze Darstellung von 2D-Plänen, einfache 3D-Darstellung einzelner Objekte, Layoutgestaltung, Ausgabemöglichkeiten, digitale Kommunikation.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
- – Visualisierungen von Einzelobjekten perspektivisch und mit grafischen Mitteln erstellen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen
- – die Grundlagen der Gestaltungslehre und Proportionsmethoden verstehen und kennen den Zusammenhang zwischen Material und Gestaltung.
Lehrstoff:
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Einfache händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen:
Möbelentwurf, Materialwahl, Form, Farbe, Proportionsregeln.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren
- – Visualisierungen von Elementen des Innenausbaus und der Bautischlerei perspektivisch und mit grafischen Mitteln erstellen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen
- – die Stilepochen und die dafür typischen Merkmale bezogen auf Möbel wiedergeben;
- – Möbelentwürfe unter Berücksichtigung von ergonomischen Erfordernissen erstellen.
Lehrstoff:
Bereich Angewandtes Darstellen und Konstruieren:
Händische und computergestützte Perspektivkonstruktionen und Visualisierungstechniken, grafische Ausarbeitungen.
Bereich Gestalterische und kulturelle Grundlagen:
Möbelstile ab dem 19. Jahrhundert, Möbelentwurf.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
- – Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten;
- – die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben anwenden.
Bereich Angewandte Darstellung
- – projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Entwurf:
Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.
Bereich Angewandte Darstellung:
Dokumentation, Arbeitsmodelle.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Entwurf
- – Materialien auswählen und damit Räume und Objekte gestalten;
- – projektbezogen die Kriterien von Funktionalität, Ergonomie, Konstruktion, Ökologie und Ökonomie bei gestalterischen Aufgaben anwenden.
Bereich Angewandte Darstellung
- – projektbezogen geeignete Präsentations- und Darstellungstechniken anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Entwurf:
Entwürfe im Bereich des Möbel- und Innenausbaus.
Bereich Angewandte Darstellung:
Präsentation, Layouttechniken.
5. MATERIALIEN UND TECHNOLOGIEN
1. Klasse (1. Semester):
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Holz (Wald, Einschnitte, Handelsformen, Güteklassen, Messen, Aufbau und Eigenschaften, Fehler, Krankheiten, Schädlinge).
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Handwerkzeuge.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägigen technischen Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Holz (Lagerung, natürliche Holztrocknung, heimische Holzarten), natürliche Klebstoffe und Leime, PVAC-Leime, Massivholzplatten, naturnahe Oberflächenbehandlung.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Schneidengeometrie an Handwerkzeugen, Handmaschinen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technische Normen, Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften.
2. Klasse:
3. Semester – Kompetenzmodul 3:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Furniere, Plattenwerkstoffe (Span- und Faserplatten), synthetische Klebstoffe und Leime.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Stationäre Standardmaschinen, Handmaschinen, Zerspanungsfaktoren, Elektrizität, Antriebsarten, Kraftübertragung.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
4. Semester – Kompetenzmodul 4:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Halb- und Fertigprodukte, ausländische Holzarten, Oberflächenprodukte (zB Lack).
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Applikationsgeräte.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen, Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
HPL-Platten, Mineralwerkstoffplatten, Leichtbauplatten und Gipskartonplatten, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Oberflächenbehandlung.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Sondermaschinen, CNC gesteuerte Maschinen, Schleifmaschinen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen Maschinen und Anlagen sowie Werkstoffen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Holz- und Brandschutzmittel, nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Kunststoffe, Glas), Verbindungs- und Befestigungsmittel.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Lacklager, Lackieranlagen, Holztrocknungsanlagen.
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften für die Bereiche Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen Maschinen und Anlagen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Nicht holzbasierende Werkstoffe (zB Metalle, Textilen, Leder/Kunstleder, natürliche und synthetische Gesteine), Dicht- und Dämmstoffe.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Betriebsanlagen (zB Versorgung, Entsorgung, Absaugung).
Bereich Gefahrenverhütung:
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie sowie Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
8. Semester – gemäß Stundentafel I.2:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Materialtechnologie
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Materialien und Produkte sowie Hilfsstoffe ihren Eigenschaften entsprechend anwenden und beurteilen.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen
- – die gebräuchlichsten und marktüblichen Werkzeuge und Maschinen in ihrer Anwendung und Funktionsweise verstehen.
Bereich Gefahrenverhütung
- – Gefahren im Umgang mit marktüblichen Werkzeugen Maschinen und Anlagen einschätzen und entsprechende Maßnahmen setzen.
Lehrstoff:
Bereich Materialtechnologie:
Leichtbauplatten.
Bereich Werkzeuge, Maschinen und Anlagen:
Betriebsanlagen und Ausstattung (zB Transporteinrichtungen, Hydraulik, Pneumatik).
Bereich Gefahrenverhütung
Einschlägige technischen Normen sowie Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften aus den Bereichen Materialtechnologie und Werkzeuge, Maschinen und Anlagen.
6. PROJEKTABWICKLUNG
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements
- – Methoden und Werkzeuge zur Planung und Organisation verstehen und kennen die Notwendigkeit und Vorteile projektorientierten Arbeitens;
- – Projektaufgaben und -abläufe strukturieren.
Bereich Projektdurchführung
- – Methoden und Werkzeuge des Projektmanagements anwenden;
- – im Team arbeiten.
Lehrstoff:
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements:
Zieldefinition, Projektorganisation, Steuerung und Kontrolle, Kommunikation und Dokumentation, Instrumente (Projektstrukturplan, Meilensteinplan, Projektablaufplan, Termin- und Kostenplan).
Bereich Projektdurchführung:
Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements
- – Qualitätssicherungssysteme erklären.
Bereich Projektdurchführung
- – bei der Qualitätsplanung, der Qualitätsbewertung sowie der Einführung und Qualitätsüberwachung mitwirken.
Lehrstoff:
Bereich Werkzeuge und Methoden des Projektmanagements:
Qualitätsbereiche (Produktqualität, Servicequalität, Fertigungsqualität, Organisationsqualität, Mitarbeiterqualität), Qualitätssicherung (Gesetze, Verordnungen, Normen, Vorschriften, Maßnahmen, Überprüfung).
Bereich Projektdurchführung
Qualitätssichernde Methoden, Dokumentation, Projekte aus dem fachtheoretischen bzw. fachpraktischen Unterricht.
7. BETRIEBSPRAXIS
Gemäß Stundentafel I.1.
Siehe Anlage 1.
7. FERTIGUNGSTECHNIK UND PRODUKTIONSINFORMATIK
Gemäß Stundentafel I.2.
3. Klasse:
5. Semester – Kompetenzmodul 5:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
- – computerunterstützt Produktionsabläufe nach handwerklichen und technischen Gesichtspunkten planen.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
- – Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
6. Semester – Kompetenzmodul 6:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
- – computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
- – Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Computerunterstützte Erfassung von Produktionsdaten zur Arbeitsvorbereitung mittels branchenspezifischer Software.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Zuschnitt- und Ausbeuteoptimierung, Einsatz branchenspezifischer Software im 2D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.
4. Klasse – Kompetenzmodul 7:
7. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
- – computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
- – Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung:
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorientierten Fertigung.
8. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler können im
Bereich Arbeitsvorbereitung
- – computerunterstützt Produktionsabläufe planen, nach handwerklichen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten beurteilen und dokumentieren sowie alternative Fertigungskonzepte erarbeiten und die gewonnenen Datenstrukturen zur innerbetrieblichen Datenmigration aufbereiten.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
- – Konstante und Variable in einer Datenstruktur mittels einer anlagenspezifischen Programmiersprache darstellen und ihre Befehlsstrukturen anwenden.
- – projektorientiert programmieren, um die Auswahl serieller Fertigungsverfahren zu treffen, Verfahrensparameter festzulegen und produktionstechnisch umzusetzen und zu bewerten.
Lehrstoff:
Bereich Arbeitsvorbereitung:
Einsatz branchenspezifischer Software zum Datenexport und Datentransfer.
Bereich Anlagenorientierte Fertigung
Einsatz branchenspezifischer Software im 2D- und 3D-Bereich zur anlagenorienteierten Fertigung.
A./B. Alternative Pflichtgegenstände
Gemäß Stundentafel I.2.
1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG
Siehe Anlage 1.
1.2 BETRIEBSPRAXIS
Siehe Anlage 1.
C. Verbindliche Übung
1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ
Siehe Anlage 1.
D. Pflichtpraktikum
Siehe Anlage 1.
Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht
E. Freigegenstände
Siehe Anlage 1.
F. Unverbindliche Übungen
1. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
2. SPRACHTRAINING DEUTSCH
Siehe Anlage 1.
G. Förderunterricht
Siehe Anlage 1.
H. Deutschförderklasse
Pflichtgegenstände
1. Deutsch in der Deutschförderklasse
Siehe Anlage 1.
2. Religion
Siehe Anlage 1.
3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung
Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt IX Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.
Zuletzt aktualisiert am
09.06.2021
Gesetzesnummer
20009628
Dokumentnummer
NOR40217090
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