Anhang I
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Nr. EG-Nr. Bezeichnung
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1 E 420 Sorbit
i) Sorbit
ii) Sorbitsirup
E 421 Mannit
E 953 Isomalt
E 965 Maltit
i) Maltit
ii) Maltitsirup
E 966 Lactit
E 967 Xylit
2 E 950 Acesulfam K (Acesulfam)
3 E 951 Aspartam
4 E 952 *1) Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und
Ca-Salze (Cyclamat)
5 E 954 *1) Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze
(Saccharin)
6 E 957 Thaumatin
7 E 959 Neohesperidin DC
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Höchstmengen an Süßungsmitteln in
Ware mg/kg bzw. mg/l 1) *2)
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1 2 3 4 5 6 7
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- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
aromatisierte
Getränke auf
Wasserbasis *2)...... 350 600 400 80 30
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte Getränke
auf der Basis von
Milch und
Milchprodukten *2)... 350 600 400 80 50
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte Getränke
auf Fruchtsaftbasis
*2).................. 350 600 400 80 30
- „Gaseosa'':
nicht-alkoholisches
Getränk auf
Wasserbasis, mit
Zusatz von
Kohlensäure,
Süßungsmittel und
Aromen *2)........... 100
- Bier
brennwertvermindert
*2).................. 25 25 10
- Bier alkoholfrei bzw.
mit einem
Alkoholgehalt von
höchstens 1,2% vol,
„Biere de table/
Tafelbier/Table
Beer'' (mit einem
Stammwürzegehalt von
weniger als 6%),
ausgenommen
„Obergäriges
Einfachbier'', mit
einem
Mindestsäuregehalt
von
30 Milliäquivalenten
pro Liter, dunkel
nach Art „oud
bruin'' *2).......... 350 600 250 80 10
- Getränke aus einer
Mischung von Bier,
Apfelwein,
Birnenwein,
Spirituosen oder
Wein und
nichtalkoholischen
Getränken,
ausgenommen jenen,
die dem
Weingesetz 1985,
BGBl. Nr. 444 in der
geltenden Fassung,
unterliegen *2)...... 350 600 250 80 30
- Spirituosen mit einem
Alkoholgehalt von
weniger als 15% ..... 350 600 80 30
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
aromatisierte
Dessertspeisen auf
Basis von Wasser .... *3) 350 1000 250 100 50
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
Dessertspeisen auf
Basis von Obst,
Gemüse, Eiern,
Getreide, Fetten .... *3) 350 1000 250 100 50
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
Zubereitungen auf der
Basis von Milch oder
Milchprodukten ...... *3) 350 1000 250 100 50
- Zuckerwaren ohne
Zuckerzusatz ........ *3) 500 1000 500 500 50 100
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
Erzeugnisse auf
Kakaobasis .......... *3)
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte Süßwaren
auf Kakao- oder
Trockenfruchtbasis .. *3) 500 2000 500 500 50 100
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte Süßwaren
auf Stärkebasis ..... *3) 1000 2000 500 300 150
- Brennwertverminderte
Süßwaren in Tafelform 500
- ohne Zuckerzusatz
hergestellte sehr
kleine Süßwaren zur
Erfrischung des Atems 2500 6000 2500 3000 400
- stark aromatisierte
Rachenerfrischungs-
pastillen ohne
Zuckerzusatz ........ 2000
- Brennwertvermindertes
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestelltes
Frühstücksgetreide
oder
Frühstückserzeugnisse
auf der Basis von
Getreide ............ *3)
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
Frühstückserzeugnisse
mit einem Faseranteil
von mehr als 15% und
einem Kleieanteil von
mindestens 20% ...... 1200 1000 100 50
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
Brotaufstriche auf
Kakao-, Milch-,
Trockenfrucht- oder
Fettbasis ........... *3) 1000 1000 500 200 50
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte feine
Backwaren ........... *3)
- Eßoblaten ........... 2000 800
- Eistüten und Waffeln
ohne Zuckerzusatz ... 2000 800 50
- Brennwertvermindertes
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestelltes
Speiseeis ........... *3) 800 800 250 100 50 50
- Kaugummi ohne
Zuckerzusatz ........ *3) 2000 5500 1500 1200 50 400
- Brennwertverminderte
Konfitüren, Gelees
und Marmeladen ...... *3) 1000 1000 1000 200 50
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
Obstkonserven ....... 350 1000 1000 200 50
- Brennwertverminderte
Obst- und
Gemüsezubereitungen . 350 1000 250 200 50
- Brennwertverminderte
oder ohne
Zuckerzusatz
hergestellte
Obstzubereitungen
außer solchen, die
für die Herstellung
von Getränken auf
Fruchtsaftbasis
bestimmt sind ....... *3)
- Süßsaure Obst- und
Gemüsekonserven ..... 200 300 160 100
- Süßsaure Konserven
oder Halbkonserven
von Fischen und
Marinaden von
Fischen,
Krustentieren und
Weichtieren ......... 200 300 160 30
- „Snacks'': gesalzene
und trockene
Knabbererzeugnisse
auf der Basis von
Stärke oder Nüssen
und Haselnüssen,
vorverpackt und
bestimmte Aromen
enthaltend .......... 350 500 100 50
- Saucen .............. *3) 350 350 160 50
- Brennwertverminderte
Suppen *2)........... 110 110 110 50
- Feinkostsalat ....... 350 350 160 50
- Senf ................ *3) 350 350 320 50
- Erzeugnisse für
besondere
Ernährungszwecke .... *3)
- Feine Backwaren für
besondere
Ernährungszwecke .... *3) 1000 1700 1600 170 150
- Vollständige
Zubereitungen, die
als Mahlzeit oder
Tagesration für
Übergewichte bestimmt
sind ................ 450 800 400 240 100
- Vollständige
Zubereitungen und
Ernährungszusätze,
die unter ärztlicher
Kontrolle eingenommen
werden .............. 450 1000 400 200 100
- Verzehrprodukte/Nah-
rungsergänzungs-
mittel/Diätergän-
zungsstoffe in fester
Form ................ *3) 500 2000 500 500 100
- Verzehrprodukte/Nah-
rungsergänzungs-
mittel/Diätergän-
zungsstoffe in
flüssiger Form ...... 350 600 400 80 50
*3)
- Verzehrprodukte/Nah-
rungsergänzungs-
mittel/Bestandteile
einer Diät auf
Vitamin-und/oder
Mineralstoffbasis in
Form von Sirup oder
Kautabletten ........ 2000 5500 1250 1200 400 400
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*1) Bei dem Stoff E 952 (Cyclohexansulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freie Säure angegeben. Bei dem Stoff E 954 (Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze) werden die Verwendungshöchstmengen als freies Imid angegeben.
*2) Bei den mit *2) gekennzeichneten Waren sind die Höchstmengen auf Milligramm pro Liter zu beziehen.
*3) Zusatz unter Bedachtnahme auf § 1 Abs. 4
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