§ 24a Burgenländisches Volksbegehrensgesetz

Alte FassungIn Kraft seit 27.7.2005

LGBl. Nr. 59/2005

§ 24a

Verweisungen auf Landesgesetze

Sofern in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, so sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

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