LGBl. Nr. 79/2013
§ 162
Verbindung des Disziplinarverfahrens gegen mehrere Beschuldigte
Sind an einer Standespflichtverletzung mehrere Verbandsmitglieder beteiligt, so ist das Disziplinarverfahren vor dem Ehrensenat für alle Beteiligten gemeinsam durchzuführen.
16.01.2014
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