EU-JZG § 0
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kurztitel
Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union
Kundmachungsorgan
Typ
BG
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.05.2004
Außerkrafttretensdatum
29.06.2007
Abkürzung
EU-JZG
Index
25/04 Sonstiges Strafprozess, Strafvollzug
Langtitel
Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG)
StF: BGBl. I Nr. 36/2004 (NR: GP XXII RV 370 AB 439 S. 56 . BR: 7002 AB 7033 S. 707.)
Änderung
BGBl. I Nr. 164/2004 (NR: GP XXII RV 679 AB 742 S. 90 . BR: AB 7168 S 717 .)
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Inhaltsverzeichnis
I. Hauptstück
Allgemeine Bestimmungen
§ 1. Anwendungsbereich
§ 2. Begriffsbestimmungen
II. Hauptstück
Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten
Erster Abschnitt
Allgemeine Voraussetzungen
§ 3. Grundlagen
§ 4. Anwendungsbereich des Europäischen Haftbefehls
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
§ 5. Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls gegen österreichische Staatsbürger
§ 6. Österreichischer Tatort
§ 7. Österreichische Gerichtsbarkeit
§ 8. Entscheidungen dritter Staaten oder internationaler Gerichte
§ 9. Strafunmündige
§ 10. Verjährung und Amnestie
§ 11. Abwesenheitsurteile
§ 12. Fiskalische strafbare Handlungen
Dritter Abschnitt
Verfahren zur Bewilligung der Übergabe
§ 13. Zuständigkeit des Gerichtshofs erster Instanz
§ 14. Geschäftsverkehr
§ 15. Vorrang der Übergabe
§ 16. Einleitung des Übergabeverfahrens
§ 17. Anbot der Übergabe
§ 18. Übergabehaft
§ 19. Prüfung des Europäischen Haftbefehls
§ 20. Vereinfachte Übergabe
§ 21. Entscheidung über die Übergabe
§ 22. Europäische Haftbefehle mehrerer Mitgliedstaaten
§ 23. Zusammentreffen eines Europäischen Haftbefehls mit einem Auslieferungsersuchen
§ 24. Durchführung der Übergabe
§ 25. Aufschub der Übergabe
§ 26. Bedingte Übergabe
§ 27. Wiederaufnahme des Übergabeverfahrens
§ 28. Kosten
Vierter Abschnitt
Erwirkung der Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls
§ 29. Fahndung
§ 30. Inhalt und Form des Europäischen Haftbefehls
§ 31. Spezialität und weitere Übergabe oder Weiterlieferung
Fünfter Abschnitt
Durchlieferung
§ 32. Zulässigkeit der Durchlieferung
§ 33. Durchlieferung österreichischer Staatsbürger
§ 34. Durchlieferungsunterlagen
§ 35. Entscheidung über die Durchlieferung
§ 36. Erwirkung der Durchlieferung
§ 37. Kosten der Durchlieferung
§ 38. Verhältnis zu sonstigen internationalen Verpflichtungen
III. Hauptstück
Anerkennung und Vollstreckung justizieller Entscheidungen
Erster Abschnitt
Vollstreckung ausländischer Freiheitsstrafen und vorbeugender Maßnahmen
§ 39. Allgemeine Voraussetzungen
§ 40. Zustimmung zur Vollstreckung
§ 41. Haft zur Sicherung der Vollstreckung
§ 42. Inländische Vollstreckungsentscheidung
§ 43. Behandlung einlangender Ersuchen
§ 44. Zuständigkeit und Verfahren
Zweiter Abschnitt
Vollstreckung von Sicherstellungsentscheidungen der Mitgliedstaaten
§ 45. Voraussetzungen
§ 46. Zuständigkeit und Verfahren
§ 47. Ablehnung der Vollstreckung
§ 48. Aufschub der Vollstreckung
§ 49. Dauer der Beschlagnahme oder Sicherstellung
§ 50. Verständigungspflicht
§ 51. Geschäftsweg und Übersetzung
Dritter Abschnitt
§ 52. Vollstreckung ausländischer Verfalls- und Einziehungsentscheidungen
Vierter Abschnitt
§ 53. Vollstreckung ausländischer Geldstrafen
Fünfter Abschnitt
§ 54. Erwirkung der Vollstreckung
IV. Hauptstück
Rechtshilfe
Erster Abschnitt
Grundsätze
§ 55. Vorrang zwischenstaatlicher Vereinbarungen und Anwendung des ARHG
§ 56. Allgemeiner Grundsatz
§ 57. Zuständigkeit zur Erledigung eines Rechtshilfeersuchens
§ 58. Zulassung ausländischer Organe und am Verfahren Beteiligter zu Rechtshilfehandlungen
§ 59. Rechtsstellung ausländischer Beamter und zivilrechtliche Verantwortlichkeit
Zweiter Abschnitt
Bildung gemeinsamer Ermittlungsgruppen
§ 60. Allgemeine Voraussetzungen
§ 61. Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe im Inland
§ 62. Informationsaustausch
Dritter Abschnitt
Eurojust
§ 63. Aufgaben und Ziele
§ 64. Nationales Mitglied
§ 65. Mitglied der gemeinsamen Kontrollinstanz
§ 66. Ersuchen an Eurojust
§ 67. Weitergabe von Informationen
§ 68. Ersuchen von Eurojust
Vierter Abschnitt
Europäisches Justizielles Netz
§ 69. Aufgaben und Ziele
§ 70. Einrichtung von Kontaktstellen
Fünfter Abschnitt
Kontrollierte Lieferung
§ 71. Allgemeiner Grundsatz
§ 72. Zuständigkeit und Verfahren
Sechster Abschnitt
Verdeckte Ermittlungen
§ 73. Voraussetzungen
§ 74. Durchführung der verdeckten Ermittlung
Siebenter Abschnitt
Erwirkung der Rechtshilfe
§ 75. Zustellung von Verfahrensurkunden
§ 76. Ersuchen um Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
§ 77. In-Kraft-Treten, Schluss- und Übergangsbestimmungen (Anm.: In-Kraft-Treten und Übergangsbestimmungen)
Anhang I
Liste von Straftaten, bei denen die beiderseitige Strafbarkeit nicht geprüft wird
Anhang II
Europäischer Haftbefehl
Anhang III
Bescheinigung nach Artikel 9 des Rahmenbeschlusses vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union
Anhang IV
Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe und Anlage zur Vereinbarung über die Bildung einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe
Schlagworte
Inh
Verfallsentscheidung, Schlussbestimmung, Strafprozessnovelle 2005 (BGBl. I Nr. 164/2004)
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2024
Gesetzesnummer
20003339
Dokumentnummer
NOR30003638
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