Artikel 25 Zielsteuerung-Gesundheit

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Artikel 25

Festlegung des Ausgabendämpfungspfades für die erste Periode auf Bundesebene

(1) Ausgangsbasis für die Ermittlung der nominellen Ausgabenobergrenzen einschließlich Ausgabendämpfungseffekte auf Bundesebene sowie für die Definition von sektoralen und regionalen Ausgabenobergrenzen für die erste Periode von 2012 bis 2016 sind die öffentlichen Gesundheitsausgaben 2010 in ihrer jeweiligen Ausprägung unter Vornahme von Abgrenzungen in Analogie zu den Ansätzen der Statistik Austria auf Grundlage von „Systems of Health Accounts (SHA)“.

(2) Die Ausgabendämpfungseffekte ergeben sich aus der Differenz der Prognose der öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Intervention und der Ausgabenobergrenzen zur Annäherung an den BIP-Pfad.

(3) Ausgehend von den öffentlichen Gesundheitsausgaben ohne Langzeitpflege (öGA) 2010 in der Höhe von 20.262 Millionen Euro wird ein Anstieg der öffentlichen Gesundheitsausgaben für das Jahr 2011 mit 3,3% zugrundegelegt. Daraus ergibt sich ein Ausgangswert für 2011 in der Höhe von 20.931 Millionen Euro.

(4) Für die Prognose der Gesundheitsausgaben ohne Intervention wird für die Jahre 2012 bis 2015 ein jährlicher Steigerungswert von 5,22% und für das Jahr 2016 von 4,65% zugrundegelegt.

(5) Aus der stufenweise Annäherung an den prognostizierten BIP-Pfad gemäß Art. 22 Abs. 4 Z 1 ergibt sich für die Jahre 2012 bis 2016 folgender Ausgabendämpfungspfad:

Beträge in Mio. Euro

2012

2013

2014

2015

2016

Ausgabenentwicklung öffentliche Gesundheitsausgaben ohne Intervention

22.024

23.175

24.386

25.660

26.853

Ausgabenobergrenze

21.873

22.813

23.748

24.675

25.563

jährliche Ausgabendämpfungseffekte (gerundet)

150

360

640

980

1.300

      

25.11.2013

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