Artikel 25 Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.2022

Artikel 25

Geltungsdauer

Diese Vereinbarung gilt für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27. Die Vereinbarung tritt zwischen Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die vorzulegenden Berichte für das Kindergartenjahr 2026/27 durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung außer Kraft.

07.10.2022

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