Anlage D Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Semesterweise gestaffeltes Außerkrafttreten, vgl. Art. III § 2 Abs. 14.

Anlage D

LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, LEBENDE FREMDSPRACHE (Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch,

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

  1. 1. Funktion und Gliederung des Lehrplans

Der vorliegende Lehrplan stellt einerseits die für die Einheitlichkeit und Durchlässigkeit des Schulwesens notwendigen Vorgaben dar und eröffnet andererseits Freiräume, die der Konkretisierung am Standort vorbehalten sind. Der Lehrplan dient als Grundlage für

  1. 2. Gesetzlicher Auftrag

    Die allgemein bildende höhere Schule für Berufstätige hat gemäß § 37 Abs. 3 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Personen, die das 17. Lebensjahr spätestens im Kalenderjahr der Aufnahme vollenden, eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung zu vermitteln. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an den Ausführungen des § 2 des Schulorganisationsgesetzes; sie hat aber auch die Heterogenität im Hinblick auf die Altersstruktur, die bisherige Schullaufbahn, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld, sowie die unterschiedlichen Werthaltungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen. Dabei sind kritisches Denken und selbstständige Reflexion besonders zu fördern.

    Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule gibt den Studierenden im Sinne des § 34 des Schulorganisationsgesetzes in einem didaktisch eigenständigen zweiten Bildungsweg eine umfassende Universitätsreife.

    Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen (inneren) Organisationsstruktur gemäß § 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige (ua. auch durch Fernunterricht) und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik.

  1. 3. Leitvorstellungen

    Der Bildungsprozess erfolgt vor dem Hintergrund rascher gesellschaftlicher Veränderungen insbesondere in den Bereichen Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Technik, Umwelt und Recht. Der europäische Integrationsprozess ist im Gange, die Internationalisierung der Wirtschaft schreitet voran, zunehmend stellen sich Fragen der interkulturellen Begegnung und Herausforderungen im Bereich Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter. In diesem Zusammenhang kommt der Auseinandersetzung mit der regionalen, österreichischen und europäischen Identität unter dem Aspekt der Weltoffenheit besondere Bedeutung zu. Akzeptanz, Respekt und gegenseitige Achtung sind wichtige Erziehungsziele insbesondere im Rahmen des interkulturellen Lernens und des Umgangs der Geschlechter miteinander. Wenn Studierende mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen – zB unterschiedlichen Muttersprachen – gemeinsam unterrichtet werden, ist neben der sicheren Verwendung der Unterrichtssprache der Begegnung der Kulturen im Alltagsleben besonderes Augenmerk zu widmen. Schulen sind im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten sich mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens auseinanderzusetzen.

    Die Wahrnehmung von demokratischen Mitsprache- und Mitgestaltungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Lebens- und Gesellschaftsbereichen erfordert die Befähigung zur sach- und wertbezogenen Urteilsbildung und zur Übernahme sozialer Verantwortung. Zur Entwicklung dieser Fähigkeiten ist in hohem Maße Selbstsicherheit sowie selbstbestimmtes und selbst organisiertes Lernen und Handeln zu fördern.

    Durch das Kennenlernen unterschiedlicher Weltanschauungen sollen den Studierenden umfassende Orientierungshilfen für ihr berufliches und privates Leben, aber auch für die Gestaltung der Gesellschaft angeboten werden. Die Studierenden sind zum selbstständigen, verantwortungsbewussten Handeln unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte anzuhalten. Im überschaubaren Rahmen der Schulgemeinschaft sollen sie Fähigkeiten erwerben, die in der Berufswelt dringend gebraucht werden, etwa für die Bewältigung kommunikativer und kooperativer Aufgaben.

    Die Würde jedes Menschen, seine Freiheit und Integrität, die Gleichheit aller Menschen sowie die Solidarität mit den Schwachen und am Rande Stehenden sind wichtige Werte, die in der Schule zu vermitteln sind.

    Innovative Technologien der Information und Kommunikation sowie die Massenmedien dringen immer stärker in alle Lebensbereiche vor. Besonders Multimedia und Telekommunikation sind zu Bestimmungsfaktoren für die sich fortentwickelnde Informationsgesellschaft geworden. Im Rahmen des Unterrichts ist diesen Entwicklungen Rechnung zu tragen und das didaktische Potenzial der Informationstechnologien bei gleichzeitiger kritischer rationaler Auseinandersetzung mit deren Wirkungsmechanismen in Wirtschaft und Gesellschaft nutzbar zu machen.

    Den Studierenden sind relevante Erfahrungsräume zu eröffnen und geeignete Methoden für eine gezielte Auswahl aus computergestützten Informations- und Wissensquellen zur Verfügung zu stellen.

    Der Unterricht hat sich entsprechend § 18 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige sowohl am Stand der Wissenschaft und Technik als auch am Erfahrungsbereich der Studierenden zu orientieren und eine gemeinsame Bildungswirkung aller Gegenstände anzustreben.

  1. 4. Aufgabenbereiche der Schule

    Wissensvermittlung

    Zur Vermittlung fundierten Wissens als zentraler Aufgabe der Schule sollen die Studierenden im Sinne eines lebensbegleitenden Lernens zur selbstständigen, aktiven Aneignung, aber auch zu einer kritisch-prüfenden Auseinandersetzung mit dem verfügbaren Wissen befähigt und ermutigt werden.

    Die Studierenden sollen lernen, Problemstellungen zu definieren, zu bearbeiten und ihren Erfolg dabei zu kontrollieren.

Kompetenzen

Eine so erworbene Sachkompetenz bedarf allerdings der Erweiterung und Ergänzung durch Selbst- und Sozialkompetenz. Die Entwicklung der eigenen Begabungen und Möglichkeiten, aber auch das Wissen um die eigenen Stärken und Schwächen sowie die Bereitschaft, sich selbst in neuen Situationen immer wieder kennen zu lernen und zu erproben, ist ebenso Ziel und Aufgabe des Lernens in der Schule wie die Fähigkeit und Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen, mit anderen zu kooperieren, Initiative zu entwickeln und an der Gestaltung des sozialen Lebens innerhalb und außerhalb der Schule mitzuwirken („dynamische Fähigkeiten“).

Die Förderung solcher dynamischer Fähigkeiten soll die Studierenden auf Situationen vorbereiten, zu deren Bewältigung abrufbares Wissen und erworbene Erfahrungen allein nicht ausreichen, sondern in denen Lösungswege aktuell entwickelt werden müssen.

Es ist wichtig, dass Studierende lernen, mit Sachthemen, mit sich selbst und mit anderen auf eine für alle Beteiligten konstruktive Weise umzugehen. Sie sollen Sachkompetenz, Selbstkompetenz und Sozialkompetenz in einem ausgewogenen Verhältnis entwickeln.

Religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension

Die Studierenden stehen vor den Fragen nach Sinn und Ziel und ihrem Verlangen nach einem sinnerfüllten Leben in einer menschenwürdigen Zukunft. Bei der Suche nach Orientierung bieten Religionen und Weltanschauungen ihre Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Auseinandersetzung an. In den Unterrichtsgegenständen ist auf philosophische und religiöse Erklärungs- und Begründungsversuche über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Welt einzugehen. Studierende sollen Angebote zum Erwerb von Urteils- und Entscheidungskompetenz erhalten, um ihr Leben sinnerfüllt zu gestalten. Orientierungen zur Lebensgestaltung und Hilfen zur Bewältigung von Alltags- und Grenzsituationen sollen die Studierenden zu einem eigenständigen und sozial verantwortlichen Leben ermutigen. Die Achtung vor Menschen, die dabei unterschiedliche Wege gehen, soll gefördert werden. Diese Zielsetzungen bilden die Grundlage für eine fächerübergreifende und vernetzte Zusammenarbeit und vervollständigen damit die Beiträge der Unterrichtsgegenstände und Bildungsbereiche zur umfassenden Bildung der Studierenden.

  1. 5. Bildungsbereiche

Bildung ist mehr als die Summe des Wissens, das in den einzelnen Unterrichtsgegenständen erworben werden kann. Im Folgenden werden daher weitere Ziele der Allgemeinbildung in fünf Bildungsbereichen näher erläutert. Sie sind als Benennung wichtiger Segmente im Bildungsprozess zu verstehen und bilden ebenso wie die religiös-ethisch-philosophische Bildungsdimension eine Grundlage für die fächerverbindende und fächerübergreifende Zusammenarbeit. Die Bildungsbereiche bieten gemeinsam mit den Zielen in den Abschnitten „Aufgabenbereiche der Schule“ und „Leitvorstellungen“ den Bezugsrahmen für die Einordnung jener Beiträge, die die einzelnen Unterrichtsgegenstände für den gesamten schulischen Bildungsprozess zu leisten haben.

In den Bildungsbereichen sind auch jene Zielsetzungen enthalten, die von folgenden Unterrichtsprinzipien vertreten werden:

Gesundheitserziehung, Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, Medienerziehung, Politische Bildung, Interkulturelles Lernen, Sexualerziehung, Lese- und Sprecherziehung, Umwelterziehung, Verkehrserziehung, Wirtschaftserziehung, Erziehung zur Anwendung neuer Technologien.

Bildungsbereich Sprache und Kommunikation

Ausdrucks-, Denk-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit sind in hohem Maße von der Sprachkompetenz abhängig. In jedem Unterrichtsgegenstand sind die Studierenden mit und über Sprache – zB auch in Form von Bildsprache – zu befähigen, ihre kognitiven, emotionalen, sozialen und kreativen Kapazitäten zu nutzen und zu erweitern. Die Auseinandersetzung mit unterschiedlichen Sozialisationsbedingungen ermöglicht die Einsicht, dass Weltsicht und Denkstrukturen in besonderer Weise sprachlich und kulturell geprägt sind.

Wenn die Begegnung mit anderen Kulturen und Generationen sowie die sprachliche und kulturelle Vielfalt in unserer eigenen Gesellschaft als bereichernd erfahren wird, ist auch ein Grundstein für Offenheit und gegenseitige Achtung gelegt. Ein kritischer Umgang mit und eine konstruktive Nutzung von Medien sind zu fördern.

Bildungsbereich Mensch und Gesellschaft

Das Verständnis für gesellschaftliche (insbesondere politische, wirtschaftliche, rechtliche, soziale, ökologische, kulturelle) Zusammenhänge ist eine wichtige Voraussetzung für ein befriedigendes Leben und für eine konstruktive Mitarbeit an gesellschaftlichen Aufgaben.

Die Studierenden sind zu einem verantwortungsbewussten Umgang mit sich selbst und mit anderen anzuleiten, insbesondere in den Bereichen Geschlecht, Sexualität und Partnerschaft. Sie sollen lernen, Ursachen und Auswirkungen von Rollenbildern, die den Geschlechtern zugeordnet werden, zu erkennen und kritisch zu prüfen.

Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältige Formen von Gemeinschaft ist bewusst zu machen; Wertschätzung sich selbst und anderen gegenüber sowie Achtung vor den unterschiedlichen menschlichen Wegen der Sinnfindung sind zu fördern.

Es ist bewusst zu machen, dass gesellschaftliche Phänomene historisch bedingt und von Menschen geschaffen sind und dass es möglich und sinnvoll ist, auf gesellschaftliche Entwicklungen konstruktiv Einfluss zu nehmen. Aufgaben und Arbeitsweisen von gesellschaftlichen Institutionen und Interessengruppen sind zu vermitteln und mögliche Lösungen für Interessenskonflikte zu erarbeiten und abzuwägen.

Der Unterricht hat aktiv zu einer den Menschenrechten verpflichteten Demokratie beizutragen. Urteils- und Kritikfähigkeit sowie Entscheidungs- und Handlungskompetenzen sind zu fördern, sie sind für die Stabilität pluralistischer und demokratischer Gesellschaften entscheidend. Den Studierenden ist in einer zunehmend internationalen Gesellschaft jene Weltoffenheit zu vermitteln, die vom Verständnis für die existenziellen Probleme der Menschheit und von Mitverantwortung getragen ist. Dabei sind Humanität, Solidarität, Toleranz, Frieden, Gerechtigkeit, Gleichberechtigung und Umweltbewusstsein handlungsleitende Werte.

Die Vorbereitung auf das private und öffentliche Leben hat sich an wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit, sozialem Zusammenhalt, einer für beide Geschlechter gleichen Partizipation und ökologischer Nachhaltigkeit zu orientieren. Dabei sind auch Risiken und Chancen der neuen Technologien zu berücksichtigen.

Die Auseinandersetzung mit religiösen und philosophischen Erklärungs- und Begründungsversuchen über Ursprung und Sinn der eigenen Existenz und der Existenz der Welt ist eine wichtige Aufgabe der Schule.

Bildungsbereich Natur und Technik

Kenntnisse über die Wirkungszusammenhänge der Natur sind als Voraussetzung für einen bewussten Umgang und deren Nutzung mit Hilfe der modernen Technik darzustellen.

Verständnis für Phänomene, Fragen und Problemstellungen aus den Bereichen Mathematik, Naturwissenschaft und Technik bilden die Grundlage für die Orientierung in der modernen, von Technologien geprägten Gesellschaft.

Der Unterricht hat daher grundlegendes Wissen, Entscheidungsfähigkeit und Handlungskompetenz zu vermitteln. Die Studierenden sind zu befähigen, sich mit Wertvorstellungen und ethischen Fragen im Zusammenhang mit Natur und Technik sowie Mensch und Umwelt auseinander zu setzen. Als wesentliche Voraussetzungen für die Analyse und Lösung von Problemen sind Formalisierung, Modellbildung, Abstraktions- und Raumvorstellungsvermögen zu vermitteln.

Bildungsbereich Kreativität und Gestaltung

Gedanken und Gefühle verbal und nonverbal zum Ausdruck zu bringen, ist eine wesentliche Lebensform der Menschen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen und über Sinne führende Zugänge mit kognitiven Erkenntnissen zu verbinden. Dabei eröffnet sich für sie die Chance, individuelle Fähigkeiten zu entdecken und zu nutzen und sich mit den Ausdrucksformen ihrer Mitmenschen auseinander zu setzen. Daraus sollen sich Impulse für das Denken in Alternativen, für die Relativierung eigener Standpunkte, für die Entwicklung eines kritischen Kunstverständnisses und für die Anerkennung von Vielfalt als kultureller Qualität ergeben. Die kreativgestaltende Arbeit soll im Spannungsfeld von Selbstverwirklichung und sozialer Verantwortung als individuell bereichernd und gemeinschaftsstiftend erlebt werden.

Bildungsbereich Gesundheit und Bewegung

Über das Bewusstmachen der Verantwortung für den eigenen Körper ist körperliches, seelisches und soziales Wohlbefinden zu fördern. Die Studierenden sind zu unterstützen, einen gesundheitsbewussten und gegenüber der Umwelt und Mitwelt verantwortlichen Lebensstil zu entwickeln. Im Sinne eines ganzheitlichen Gesundheitsbegriffs ist ein Beitrag zur gesundheits- und bewegungsfördernden Lebensgestaltung zu leisten.

Durch die Auseinandersetzung mit Gesundheitsthemen wie Ernährung, Sexualität, Suchtprävention, Stress ist sowohl das körperliche als auch das psychosoziale Wohlbefinden zu fördern.

Sich am Straßenverkehr sicher und unfallverhütend zu beteiligen, technische Haushaltseinrichtungen risikobewusst zu nutzen und gefährliche Stoffe verantwortungsbewusst einzusetzen und zu entsorgen, soll den Studierenden verstärkt bewusst gemacht werden.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan gibt Ziele vor. Im Sinne ihrer eigenständigen und verantwortlichen Unterrichtsarbeit haben die Lehrerinnen und Lehrer

  1. 1. Ausgangssituation und Anknüpfen an Vorkenntnissen

    Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, sich damit auseinander zu setzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern.

    Aufgrund der heterogenen Vorbildung der Studierenden ist bei Bedarf durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der 5. bis 8. Schulstufe sicher zu stellen, dass von einem einigermaßen gleichen Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann.

  1. 2. Interkulturelles Lernen

    Interkulturelles Lernen beschränkt sich nicht bloß darauf, andere Kulturen kennen zu lernen. Vielmehr geht es um gemeinsames Lernen und das Begreifen, Erleben und Mitgestalten kultureller Werte. Aber es geht auch darum, Interesse und Neugier an kulturellen Unterschieden zu wecken, um nicht nur kulturelle Einheit, sondern auch Vielfalt als wertvoll erfahrbar zu machen. Durch die identitätsbildende Wirkung des Erfahrens von Gemeinsamkeiten und Unterschieden der Kulturen, insbesondere in ihren alltäglichen Ausdrucksformen (Lebensgewohnheiten, Sprache, Brauchtum, Texte, Liedgut usw.), sind die Studierenden zu Akzeptanz, Respekt und gegenseitiger Achtung zu führen.

    Die Auseinandersetzung mit dem Kulturgut der in Österreich lebenden Volksgruppen ist in allen Bundesländern wichtig, wobei sich jedoch bundeslandspezifische Schwerpunktsetzungen ergeben werden.

  1. 3. Geschlechtssensible Pädagogik

    Darunter ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen zu verstehen. Um den Herausforderungen im Bereich der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter zu entsprechen, sind die Lehrerinnen und Lehrer im Zuge von „Gender Mainstreaming“ und Gleichstellung der Geschlechter angehalten, den Unterricht so zu gestalten, dass er beide Geschlechter auf allen Ebenen des Lehrens und Lernens gleichermaßen anspricht und den sozialisationsbedingten unterschiedlichen Vorerfahrungen entgegensteuert.

  1. 4. Förderung durch Differenzierung und Individualisierung

    Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse und Lernbiografien, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten bereits geprägt. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen: wenn immer zweckmäßig und sinnvoll, sollen mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit sowie Phasen des offenen Lernens die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander gefördert und die Studierenden ermutigt werden, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen.

  1. 5. Stärken von Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung

    Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, hat auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden ein zu beziehen, wodurch das Bildungsangebot bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, haben die Lehrerinnen und Lehrer Anregungen der Studierenden und auch aktuelle Themen aufzugreifen. Partizipative Unterrichtsgestaltung sieht vor, dass erwachsene Studierende Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen und in der Lage sind, Akzentuierungen aus ihrer Sicht einzubringen.

    Die Studierenden sind zu kritischem und eigenverantwortlichem Denken zu führen. Es sind Impulse zu setzen, die die Weiterentwicklung eigener Wert- und Normvorstellungen bei den Studierenden anregen und fördern.

    Den Studierenden ist Lernen als Prozess verständlich zu machen. Sie sollen die an sie gestellten Anforderungen kennen, sich selbst einschätzen lernen und darin auch Motivation für ihre Arbeit finden.

    Die Vermittlung von Lerntechniken ist eine unabdingbare Voraussetzung für selbsttätiges Erarbeiten von Kenntnissen und Fertigkeiten, dient aber auch dem Zweck, eine Basis für den lebensbegleitenden selbstständigen Bildungserwerb zu legen. Bei der Gestaltung des Unterrichts ist darauf zu achten, dass für die Präsentation individuellen Wissens Möglichkeiten geboten werden.

    Die Studierenden sind in zunehmendem Ausmaß zu befähigen, adäquate Recherchestrategien anzuwenden und nach Möglichkeit Schulbibliotheken, öffentliche Bibliotheken sowie andere Informationssysteme real und virtuell zur selbstständigen Erarbeitung von Themen in allen Gegenständen zu nutzen.

    Die Studierenden sind zum genauen und ausdauernden Arbeiten, selbstständig und im Team anzuleiten. Dabei sind von ihnen nach Möglichkeit Wörterbücher und andere Korrekturhilfen, Nachschlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Informationsträger im Unterricht zu verwenden.

    In Hinblick auf die Reifeprüfung ist der Optimierung von Präsentationstechniken unter Einbeziehung moderner Technologien, aber auch unter Beachtung persönlichkeitsfördernder Maßnahmen entsprechende Bedeutung beizumessen. Dazu gehören projektorientierte Arbeitsformen in Kleingruppen sowie individualisierte Arbeits- und Lernprozesse. Bei der Informationserstellung ist der Einsatz des Computers, insbesondere die Anwendung des Internet zu fördern.

  1. 6. Herstellen von Bezügen zur Lebenswelt

    Im Sinne des exemplarischen Lernens sind möglichst zeit- und lebensnahe Themen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere strukturverwandte Probleme und Aufgaben übertragen werden können. Die Materialien und Medien, die im Unterricht eingesetzt werden, haben möglichst aktuell und anschaulich zu sein, um die Studierenden zu aktiver Mitarbeit anzuregen. Begegnungen mit Fachleuten, die in den Unterricht eingeladen werden können, sowie die Einbeziehung außerschulischer Lernorte bzw. die Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch Schulveranstaltungen – soweit dies mit der Berufstätigkeit der Studierenden vereinbar ist – stellen wesentliche Bereicherungen dar. Den neuen Technologien kommt verstärkt Bedeutung zu.

    In allen Gegenständen sind Informationsmanagement sowie Lern- und Unterrichtsorganisation mit Mitteln der Informationstechnologie zu praktizieren. Dabei sind in kommunikativen und kooperativen Arbeitsformen Informationsquellen zu erschließen und unterschiedliche Informationsformen zu bearbeiten, Inhalte zu systematisieren, zu strukturieren und Arbeitsergebnisse zusammenzustellen und multimedial zu präsentieren. Die Ergebnisse und deren Interpretation sind stets kritisch zu hinterfragen und Auswirkungen auf den Einzelnen und die Gesellschaft zu reflektieren.

  1. 7. Besondere Aspekte einer erwachsenengerechten Didaktik

    Die Lehrerinnen und Lehrer sollen die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein.

    Zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrkräfte sind daher für die Organisation des Unterrichts unerlässlich. Dazu gehören ua:

  1. 8. Sicherung des Unterrichtsertrages und Rückmeldungen

    Für die Sicherstellung des Unterrichtsertrages sind im Unterricht ausreichende und gezielte Wiederholungen und Übungen vorzusehen, sodass eine außerschulische Lernunterstützung nicht nötig ist. Zur Festigung des Gelernten ist beizutragen, indem Zusammenhänge zwischen neu Gelerntem und bereits Bekanntem hergestellt werden und indem – soweit möglich – Neues in bekannte Systeme und Strukturen eingeordnet wird. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden.

    Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch

  1. 9. Förderunterricht

    Förderunterricht stellt eine der grundlegenden Maßnahmen im Sinne des § 22 Abs. 3 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige dar, welche der Zielsetzung folgt, Studierende, die von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, vor Schulversagen zu bewahren. Darüber hinaus stellt der Förderunterricht für Studierende, die beim Eintritt in diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule oder in der Anfangsstufe des betreffenden Pflichtgegenstandes auf Schwierigkeiten stoßen, sowie zur Vorbereitung auf Einstufungsprüfungen gemäß § 14 Abs. 2 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige, ein zusätzliches Lernangebot dar.

    Der Förderunterricht konzentriert sich auf die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes des betreffenden Semesters durchgenommenen Lehrstoffs. Der Förderunterricht darf nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

    Ein Förderunterricht kann im Rahmen der der Schule zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden in allen Pflichtgegenständen angeboten werden.

    Der Förderunterricht kann in allen Semestern als Klassen- oder Mehrklassenkurs geführt werden und ist einem bestimmten Pflichtgegenstand zuzuordnen. Er kann in allen Pflichtgegenständen in Kursform, geblockt oder in den Unterricht des jeweiligen Pflichtgegenstandes integriert durchgeführt werden. Für Förderunterricht dürfen in jeder Klasse pro Semester insgesamt 72 Unterrichtsstunden und für jede/n Studierende/n

    48 Unterrichtsstunden vorgesehen werden.

  1. 10. Fernunterricht (gilt nicht für das Realgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie)

    Der folgende Absatz enthält Bestimmungen für den Fall, dass der Unterricht unter Einbeziehung von Formen des Fernunterrichts (§ 4 Z 4 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige) erteilt wird.

    Die didaktischen Grundsätze für den Fernunterricht berücksichtigen die zusätzlichen, besonderen Bedingungen, unter denen das Lernen und Lehren im Fernunterricht vollzogen wird. Der Fernunterricht ist als Kombination von Sozialphase (Anwesenheit der Studierenden vor Ort im Unterricht) und Individualphase (Fernunterrichtsphase, also dislozierte Arbeitsformen ohne Präsenz in einem Klassenzimmer) organisiert.

    Im Fernunterricht sind Individualphase wie Sozialphase gleichermaßen didaktisch und inhaltlich organisierte Unterrichtsteile. Die Unterrichtserteilung erfolgt durch den/die Lehrende entsprechend einem feststehenden Curriculum, indem er/sie die Lerninhalte zur jeweiligen Unterrichtsphase klar zuordnet.

    Im Einzelnen charakterisieren sich Individualphase und Sozialphase wie folgt:

    In der Sozialphase (oder Präsenzphase) sind die Lerninhalte gemeinsam im Klassenverband zu erarbeiten. Dieser Teil des Fernunterrichts dient der Vermittlung von Lerninhalten und deren Wiederholung, Festigung und Vertiefung. Die klassen- oder gruppenspezifische Arbeit ist sowohl lehrplan- als auch nachfrageorientiert abzuhalten. Dabei sind die Inhalte der Sozialphase auf die Lernprozesse in der Individualphase abzustimmen.

    In der Individualphase des Fernunterrichts sind Lerninhalte auf der Grundlage der Unterrichtsarbeit (Sozialphase) selbstständig durch die Studierenden zu erarbeiten, wobei von den Unterrichtenden Materialien inklusive Übungs- und Selbstprüfungsaufgaben zur Verfügung zu stellen sind. Während der Individualphase sind die Studierenden fachlich zu betreuen. Die Lehrenden haben die Lernprozesse zu steuern, die Studierenden zu beraten und sie in ihren Lernfortschritten zu unterstützen. Eine interaktive Kommunikation ist zu ermöglichen. In hiefür geeigneten Fällen kann die Individualphase auch zur Vorbereitung der Sozialphase dienen.

    Die im Rahmen des Fernunterrichts den Studierenden übertragenen Aufgaben sind mit Bedacht auf leistbare Lernprozesse sowie auf die Belastbarkeit der Studierenden auszuwählen.

    Bei Fernunterricht ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Für die Qualität des Unterrichts ist wesentlich, dass standortspezifische Faktoren wie die regionalen Bedingungen und Bedürfnisse, spezielle Fähigkeiten von Lehrerinnen und Lehrern, Studierenden oder besondere Formen der Ausstattung konstruktiv in die Unterrichtsarbeit eingebracht werden. Die Konkretisierung und Realisierung der Vorgaben des Lehrplans hat gemäß § 18 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen standortbezogen zu erfolgen.

Planungsvorgänge beziehen sich insbesondere auf:

  1. 1. Unterrichtsplanung der Lehrerinnen und Lehrer

    Die Lehrerinnen und Lehrer haben ihre Unterrichtsarbeit in verantwortungsbewusster und eigenständiger Weise auf der Grundlage des Lehrplans und schulautonomer Lehrplanbestimmungen zu planen. Auf die Rechte der Studierenden auf Beteiligung bei der Gestaltung des Unterrichts ist Bedacht zu nehmen (siehe § 18 und § 55 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige).

    Die Vorgaben (Lehrziele, Themenbereiche usw.) im Abschnitt „Lehrstoff“ der einzelnen Unterrichtsgegenstände sind verbindlich umzusetzen; dies gilt auch für den Fall schulautonomer Stundenreduktionen. Die zeitliche Gewichtung und die konkrete Umsetzung der Vorgaben (Inhalte und Beispiele) obliegen alleine den Lehrerinnen und Lehrern und ermöglichen somit eine flexible Anwendung. Ebenso sind das allgemeine Bildungsziel und die Bildungs- und Lehraufgabe der einzelnen Unterrichtsgegenstände umzusetzen.

    Die Unterrichtsplanung umfasst die Methode, die zeitliche Verteilung sowie die Gewichtung der Ziele und Planung der Inhalte für ein Semester.

  1. 2. Schulautonome Lehrplanbestimmungen (gelten nicht für das Realgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie)

    Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen in einem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel und beziehen sich auch auf Lehr-, Lern- und Arbeitsformen sowie auf Unterrichtsorganisation. Die in der Stundentafel vorgesehenen Unterrichtsstunden können auch geblockt abgehalten werden.

    Bei der Nutzung dieser Freiräume ist von den spezifischen Bedarfs- und Problemsituationen in einzelnen Klassen oder an der gesamten Schule auszugehen. Die Nutzung von Freiräumen im Rahmen der Schulautonomie soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern erfordert ein auch auf die Bedürfnisse der Studierenden ausgerichtetes Gesamtkonzept. Dies ist in einer sachlich fundierten Auseinandersetzung, in die grundsätzlich alle am Schulleben Beteiligten einzubeziehen sind, unter Berücksichtigung der räumlichen und ausstattungsmäßigen Standortbedingungen sowie der personellen Ressourcen sicherzustellen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und ausstattungsmäßigen sowie personellen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

    Zur Optimierung der Ausbildung kann die Summe der einzelnen Pflichtgegenstände unter Beachtung des jeweiligen Mindestausmaßes sowie weiters unter Berücksichtigung der Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände (siehe Vierter Teil, Stundentafel) abgeändert werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass die Verteilung der Unterrichtsstunden in Pflichtgegenständen, die als Prüfungsgebiete der Reifeprüfung vorgesehen sind, in aufeinander folgenden Semestern ohne Unterbrechung erfolgt (dies gilt nicht für den Pflichtgegenstand „Psychologie und Philosophie“). In allen Pflichtgegenständen, in denen keine Schularbeiten vorgesehen sind, darf die Verteilung der Unterrichtsstunden auf nicht mehr als drei Semester erfolgen (dies gilt nicht für die Pflichtgegenstände „Informatik“ und „Religion“).

    Im Zuge schulautonomer Lehrplanbestimmungen darf die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände je Semester 16 nicht unterschreiten und 23 nicht überschreiten.

    Wird schulautonom das Stundenausmaß für einen bestehenden Unterrichtsgegenstand im Vergleich zur subsidiären Stundentafel um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind jedenfalls die Lehrstoffe und gegebenenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die Didaktischen Grundsätze entsprechend zu ergänzen.

    Soweit schulautonom Unterrichtsgegenstände, die in diesem Lehrplan nicht enthalten sind, neu geschaffen werden, müssen die schulautonomen Lehrplanbestimmungen neben den Lehrstoffumschreibungen auch die Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze enthalten.

    Bei der Festlegung schulautonomer Lehrplanbestimmungen ist auf Folgendes zu achten:

  1. 3. Leistungsfeststellung

    Die Festlegung der Anzahl und der Dauer der in den einzelnen Unterrichtsgegenständen durchzuführenden Schularbeiten erfolgt – vorbehaltlich einer Regelung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen – durch die jeweilige Lehrerin oder den jeweiligen Lehrer entsprechend den Bestimmungen des Sechsten Teiles.

  1. 4. Gestaltung der Nahtstellen

    Bei der pädagogischen Gestaltung der Schuleintrittsphase ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige der Abschluss der 8. Schulstufe bzw. der letzte Schulbesuch mitunter viele Jahre zurückliegt und das notwendige Vorwissen nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dient die Anfangsphase des jeweiligen Unterrichts bei Bedarf der Heranführung an die nötigen Grundkenntnisse und es dürfen die Lernanforderungen, die an die Studierenden gestellt werden, nicht zu rasch gesteigert werden. Informationsfeststellungen sollen zunächst vor allem der gezielten individuellen Rückmeldung des Lernfortschritts dienen, die Leistungsfeststellung soll erst nach einer angemessenen Eingewöhnungs- und Einarbeitungsperiode beginnen.

  1. 5. Öffnung der Schule

    Die Schule ist in ein soziales Umfeld eingebettet, zB in die Nachbarschaft, den Stadtteil, die Gemeinde. Durch Öffnung nach außen und nach innen ist dem Rechnung zu tragen, um die darin liegenden Lernchancen zu nutzen.

    Öffnung nach außen kann durch Unterricht außerhalb der Schule erfolgen sowie durch Ergänzung des Unterrichts in Form von Schulveranstaltungen. Den Grundsätzen der Anschaulichkeit und der Alltagsbezogenheit entsprechend eignen sich Betriebe, öffentliche Einrichtungen, Naturräume usw. als Unterrichts- bzw. Lernorte.

    Öffnung nach innen bedeutet, Personen aus dem Umfeld der Schule oder auch Studierende der Schule einzubeziehen, die ihre Erfahrungen, ihre Fertigkeiten und ihre Kenntnisse an die Studierenden bzw. Mitstudierenden weitergeben können.“

VIERTER TEIL

STUNDENTAFELN

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 1. Gymnasium für Berufstätige/Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache) *1)

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

____________________________________________________________________

Summe Lehrverpflich-

Pflichtgegenstände tungsgruppe *2)

____________________________________________________________________

Religion 8 (III)

Deutsch mindestens 26 (I)

Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I)

Latein/Zweite lebende

Fremdsprache *3) *4) mindestens 24 (I)

Geschichte und

Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III

Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III)

Mathematik mindestens 26 (II)

Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III

Chemie mindestens 5 (III)

Physik mindestens 8 (III)

Psychologie und Philosophie mindestens 5 III

Informatik mindestens 2 II

Musikerziehung *4) (IVa)

Bildnerische Erziehung *4) mindestens 5 (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der Pflichtgegenstände 157

____________________________________________________________________

schulautonomer Bereich 15

____________________________________________________________________

Gesamtsumme 172

____________________________________________________________________

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

____________________________________________________________________

Semester und Wochenstunden Lehr-

Pflicht- 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. 9.S. Summe ver-

gegen- pflich-

stände tungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 - 8 (III)

Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I)

Erste

Lebende

Fremd-

sprache 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I)

Latein/

Zweite

lebende

Fremd-

sprache

*3) *4) - 3 3 3 3 3 3 4 4 26 (I)

Geschichte

und So-

zialkunde/

Politische

Bildung 3 3 3 - - - - - - 9 III

Geographie

und Wirt-

schafts-

kunde 4 4 - - - - - - - 8 (III)

Mathematik 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (II)

Biologie

und

Umwelt-

kunde - - 4 4 - - - - - 8 III

Chemie - - - 3 3 - - - - 6 (III)

Physik - - - - 4 5 - - - 9 (III)

Psycholo-

gie und

Philo-

sophie 2 - - - - - - 4 - 6 III

Informatik - - - - - 2 - - - 2 II

Musik-

erziehung

*4) - - - - - - 3 - - 3 (IVa)

Bild-

nerische

Erziehung

*4) - - - - - - 3 - - 3 (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der

Pflicht-

gegen-

stände 19 20 20 20 20 20 19 18 16 172

2. Realgymnasium für Berufstätige *1)

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

____________________________________________________________________

Summe Lehrverpflich-

Pflichtgegenstände tungsgruppe *2)

____________________________________________________________________

Religion 8 (III)

Deutsch mindestens 26 (I)

Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I)

Latein/Zweite lebende

Fremdsprache mindestens 16 (I)

Geschichte und

Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III

Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III)

Mathematik *4) mindestens 29 (II)

Darstellende Geometrie *4) mindestens 8 (II)

Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III

Chemie mindestens 5 (III)

Physik mindestens 8 (III)

Psychologie und Philosophie mindestens 5 III

Informatik mindestens 2 II

Musikerziehung *5) (IVa)

Bildnerische Erziehung *5 } mindestens 2 (IVa)

____________________________________________________________________

Summe der Pflichtgegenstände 157

____________________________________________________________________

schulautonomer Bereich 15

____________________________________________________________________

Gesamtsumme 172

____________________________________________________________________

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

____________________________________________________________________

Semester und Wochenstunden Lehr-

Pflicht- 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. 9.S. Summe ver-

gegen- pflich-

stände tungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 - 8 (III)

Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I)

Erste

Lebende

Fremd-

sprache 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I)

Latein/

Zweite

lebende

Fremd-

sprache - 3 3 3 3 3 3 - - 18 (I)

Geschichte

und So-

zialkunde/

Politische

Bildung 3 3 3 - - - - - - 9 III

Geographie

und Wirt-

schafts-

kunde 4 4 - - - - - - - 8 (III)

Mathematik

*4) 3 3 3 3 3 3 5 4 4 31 (II)

Darstel-

lende

Geometrie

*4) - - - - - -- 2 3 4 9 (II)

Biologie

und Um-

weltkunde - - 4 4 - - - - - 8 III

Chemie - - - 3 3 - - - - 6 (III)

Physik - - - - 4 5 - - - 9 (III)

Psycho-

logie und

Philo-

sophie 2 - - - - - - 4 - 6 III

Informatik - - - - - 2 - - - 2 II

Musik-

erziehung

*5) (IVa)

Bildne-

rische

Erziehung

*5) - - - - - - 2 - - 2 (IVa)

____________________________________________________________________

Summe

der

Pflicht-

gegen-

stände 19 20 20 20 20 20 19 18 16 172

____________________________________________________________________

3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige *1)

Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

____________________________________________________________________

Summe Lehrverpflich-

Pflichtgegenstände tungsgruppe *2)

____________________________________________________________________

Religion 8 (III)

Deutsch mindestens 26 (I)

Erste lebende Fremdsprache mindestens 26 (I)

Latein/Zweite lebende

Fremdsprache mindestens 16 (I)

Geschichte und

Sozialkunde/Politische Bildung mindestens 8 III

Geographie und Wirtschaftskunde mindestens 7 (III)

Mathematik mindestens 26 (II)

Biologie und Umweltkunde mindestens 7 III

Chemie mindestens 5 (III)

Physik mindestens 8 (III)

Psychologie und Philosophie mindestens 5 III

Informatik *4) mindestens 8 II

Musikerziehung *5) (IVa)

Bildnerische Erziehung *5) } mindestens 2 (IVa)

Ökonomie *4) mindestens 5 III

____________________________________________________________________

Summe der Pflichtgegenstände 157

____________________________________________________________________

schulautonomer Bereich 15

____________________________________________________________________

Gesamtsumme 172

____________________________________________________________________

Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

____________________________________________________________________

Semester und Wochenstunden Lehr-

Pflicht- 1.S. 2.S. 3.S. 4.S. 5.S. 6.S. 7.S. 8.S. 9.S. Summe ver-

gegen- pflich-

stände tungs-

gruppe

____________________________________________________________________

Religion 1 1 1 1 1 1 1 1 - 8 (III)

Deutsch 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I)

Erste

Lebende

Fremd-

sprache 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (I)

Latein/

Zweite

lebende

Fremd-

sprache - 3 3 3 3 3 3 - - 18 (I)

Geschichte

und

Sozial-

kunde/

Politische

Bildung 3 3 3 - - - - - - 9 III

Geographie

und Wirt-

schafts-

kunde 4 4 - - - - - - - 8 (III)

Mathematik 3 3 3 3 3 3 3 3 4 28 (II)

Biologie

und Um-

weltkunde - - 4 4 - - - - - 8 III

Chemie - - - 3 3 - - - - 6 (III)

Physik - - - - 4 5 - - - 9 (III)

Psycho-

logie und

Philo-

sophie 2 - - - - - - 4 - 6 III

Informatik

*4) - - - - - 2 2 2 2 8 II

Musik-

erziehung

*5) (IVa)

Bildne-

rische

Erziehung

*5) } - - - - - - 2 - - 2 (IVa)

Ökonomie

*4) - - - - - - 2 2 2 6 III

____________________________________________________________________

Summe

der

Pflicht-

gegen-

stände 19 20 20 20 20 20 19 18 16 172

____________________________________________________________________

*1) Diese Stundentafel gilt auch für den Fernunterricht. Wird der Unterricht als Fernunterricht gestaltet, so ist das Verhältnis von Sozialphase und Individualphase so einzurichten, dass die Anzahl der Unterrichtseinheiten der Individualphase jene der Sozialphase nicht übertreffen.

*2) Soweit im Rahmen schulautonomer Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände geschaffen werden oder Teile in andere oder neue Pflichtgegenstände verlagert werden, hat die Einstufung sich grundsätzlich nach bereits eingestuften Unterrichtsgegenständen der Stundentafel zu orientieren als auch nach folgenden Kriterien zu erfolgen: Sprachliche Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten I (ohne Schularbeiten II);

mathematische Unterrichtsgegenstände mit Schularbeiten II (ohne Schularbeiten III); Unterrichtsgegenstände mit stärkerer wissensorientierter Ausrichtung III (mit Schularbeiten II);

Instrumentalunterricht, gestalterisch-kreative Gegenstände (soweit sie nicht unter die Lehrverpflichtungsgruppe IVa fallen) IV;

Unterrichtsgegenstände der Bewegungserziehung sowie musisch-kreative Unterrichtsgegenstände IVa; Unterrichtsgegenstände mit starker praxisbezogener Ausrichtung und hohem Übungsanteil, Gegenstände wie Darstellendes Spiel, Schach, Chor, Spielmusik V; hauswirtschaftliche Unterrichtsgegenstände VI. Bei der Kombination von Pflichtgegenständen richtet sich die Einstufung nach dem überwiegenden Anteil.

*3) Am Gymnasium für Berufstätige nur Latein.

*4) Typenbildender Pflichtgegenstand.

*5) Alternative Pflichtgegenstände.

b) FREIGEGENSTÄNDE

  1. 1. Ermächtigung für schulautonome Lehrplanbestimmungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann das Ausmaß der Wochenstunden geändert werden und es dürfen in Übereinstimmung mit dem allgemeinen Bildungsziel zusätzliche Freigegenstände zur Ergänzung, Vertiefung oder Erweiterung im Hinblick auf die besonderen Interessen und Begabungen der Studierenden vorgesehen werden. Das Angebot soll möglichst vielfältig sein.

Die Durchführung kann auch klassen- und semesterübergreifend erfolgen. Es ist sowohl die semesterweise als auch eine kürzere, auf aktuelle Anlässe reagierende, kursmäßige, sowie geblockte Führung möglich.

  1. 2. Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Freigegenstände Summe Lehrverpflichtungs-

Wochenstunden gruppe

Lebende Fremdsprache 6-18 (I)

Latein 6-18 (I)

Griechisch 6-18 (I)

Darstellende Geometrie 6-8 (II)

Informatik 2-8 II

Muttersprachlicher

Unterricht 2-12 II

Lern-, Präsentations- und

Kommunikationstechniken 1-2 (III)

Informatik: E-Learning

Repetitorium 1-2 II

Bewegung und Sport 1-18 (IVa)

  1. c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie lit. b (Freigegenstände).

d) FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe den Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Deutschunterricht hat die Aufgabe, die Kommunikations-, Handlungs- und Reflexionsfähigkeit sowie die ästhetische Kompetenz der Studierenden durch Lernen mit und über Sprache in einer mehrsprachigen Gesellschaft zu fördern.

Im Besonderen sollen die Studierenden

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Textkompetenz und Medienkompetenz fördern die selbstständige aktive und kritische Aneignung des Wissens. Mündliche Kompetenz fördert die Sicherung einer differenzierten Dialog- und Kooperationsfähigkeit sowie Sozialkompetenz. Mittels ästhetischer Texte werden Orientierungswissen und Rezeptionsfähigkeiten ausgebildet, die zur Selbstfindung beitragen. Literatur ist ein wesentliches Medium des kollektiven Gedächtnisses, in dem elementare gesellschaftskonstituierende Ideen wie die der Humanität verankert sind.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Der Deutschunterricht trägt im Umgang mit Sprache als Medium, als Untersuchungsgegenstand und als ästhetisches Gestaltungsmittel zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Mensch und Gesellschaft:

Der Deutschunterricht trägt mittels Ausbildung von Kommunikationskompetenz zur Friedenserziehung und zu den Grundwerten einer pluralistischen und den Menschenrechten verpflichteten demokratischen Gesellschaft bei. Der Umgang mit ästhetischen Texten schafft Annäherungsmöglichkeiten an das Fremde in der eigenen Gesellschaft und an andere Kulturen. Er bietet Wege, sich mit Sinnfragen der eigenen Existenz auseinander zu setzen. Die Identifizierung des eigenen Sprechens und damit die Reflexion der eigenen Rolle und Identität schaffen auch Platz für die Akzeptanz und das Verstehen anderen Sprechens und sind tragende Elemente für den Umgang mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit. Durch Vermittlung fachlicher Inhalte und Methoden sowie durch den Bezug zur Lebenswelt leistet der Deutschunterricht einen wesentlichen Beitrag zum Erlangen der Studierfähigkeit und zum Erwerb von Grundfertigkeiten für den Beruf.

Natur und Technik:

Sprache und Literatur können selbst als Techniken zur Regelung gesellschaftlicher Beziehungen verstanden werden. Zugleich sind sie Medien der Reflexion über die Rolle des Individuums und der Gesellschaft zwischen Naturzustand und technischer Zivilisation. Medienkompetenz fördert die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Auswirkungen technischer Kommunikationsmittel.

Kreativität und Gestaltung:

Durch kreativen Umgang mit Sprache, kreative und produktive Schreibaufgaben, szenische Gestaltung und Eigenproduktion ästhetischer Texte trägt der Deutschunterricht zur Erreichung aller Ziele dieses Bildungsbereiches bei.

Gesundheit und Bewegung:

Sprachliche und mediale Bildung eröffnen eine bewusstere Wahrnehmung der Diskurse um die gesundheitlichen Auswirkungen von Freizeitgesellschaft, Gesundheitsindustrie, Spitzen- und Breitensport sowie die bewusstere Wahrnehmung von gesundheitlichen Interessen im privaten und beruflichen Leben.

Didaktische Grundsätze:

Die vielfältigen Aufgaben von Sprache legen für den Deutschunterricht sinnvolle Handlungszusammenhänge nahe. Damit fordern sie zum fächerverbindenden und fächerübergreifenden Arbeiten und zum Lernen an Themen heraus, die für die Einzelnen sowie für die Gesellschaft bedeutsam sind und Bedürfnisse der Studierenden einbeziehen. Die folgenden sechs Bereiche sind in vielfältiger Weise miteinander zu verflechten.

Mündliche Kompetenz ist eine grundlegende Voraussetzung und ein Ziel jeder Bildung. Über Gesprächserziehung sind die Entwicklung der Persönlichkeit und die Sprachhandlungskompetenz im privaten und im öffentlichen Bereich zu fördern. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass Studierende in die unterschiedlichen Bedingungen und Prozesse mündlicher Kommunikation Einblick gewinnen und situations-, personen- und sachgerecht agieren sowie die Möglichkeiten verschiedener Gesprächs- und Redeformen ausloten können. Dabei sind neben der Mündlichkeit in der persönlichen Kommunikation auch deren mediale Vermittlungsformen zu berücksichtigen.

Schriftliche Kompetenz ist eine Voraussetzung für wissenschaftliches Arbeiten, ein wesentlicher Faktor für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben und für die berufliche Tätigkeit der Studierenden. Sie umfasst die Beschäftigung mit Schreiben für sich, Schreiben als Instrument des Lernens und mit Schreiben für andere. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Schreibprozesse der Studierenden zu begleiten, Schreibmotivation und Freude am Schreiben zu fördern. Studierende sollen lernen, Verantwortung für ihren eigenen Schreibprozess in allen seinen Phasen zu übernehmen – vom Schreibvorhaben bis zum endredigierten Text. Die Auswahl der Textsorten hat sich weitgehend an der außerschulischen Wirklichkeit, darunter auch an literarischen Vorbildern zu orientieren. Vor allem hat der Schreibunterricht textsortenübergreifend Schreibhaltungen auszubilden. Rechtschreibsicherheit ist anzustreben. Individuelle Rechtschreibschwächen sind durch regelmäßige Übungen abzubauen. Einblicke in den Wandel der Schreibnormen sind zu geben. Wörterbücher und andere Hilfsmittel – auch in elektronischer Form – sind in allen Schreibsituationen zu verwenden, auch bei Schularbeiten und anderen Formen der schriftlichen Leistungsfeststellung.

An Textkompetenz werden unter den Bedingungen multimedialer Kommunikation höhere und differenziertere Anforderungen gestellt. Texte sind heute selbst zunehmend multimediale Produkte, die eine synästhetische Rezeption erfordern. Textrezeption bzw. Lesen wird verstanden als Interaktion zwischen den Sinnangeboten des Textes und dem Weltwissen und Textwissen der Leserinnen und Leser. Dabei ist eine aktive Auseinandersetzung mit Texten – sowohl emotional als auch argumentativ – zu ermöglichen. Der kognitiv-analysierende Zugang zu Texten soll die Einsicht in die textkonstituierenden Mittel und in die Entstehungsbedingungen von Texten ermöglichen und so die Funktion der Sprache und anderer semiotischer Systeme als Vermittlerin von Wirklichkeiten offen legen. Auf dieser Basis soll die Vielfalt der Deutungsmöglichkeiten von Texten erkannt und genützt werden. Die Ausbildung dieser Fähigkeiten ist für alle Arten von Texten anzustreben, wobei künstlerisch-literarischen Texten eine besondere Bedeutung zukommt.

Literarische Bildung hat den Studierenden möglichst vielfältige rezeptive, analytische, produktive und kreative Zugänge zu ästhetischen Texten aller Medienformate und unterschiedlicher Kulturen zu bieten. Die Studierenden sollen zur Freude am Lesen geführt werden und dabei lernen, mit Texten emotional, kognitiv und produktiv-handelnd umzugehen, eine eigenständige Interpretation und ästhetisches und kritisches Urteilsvermögen zu entwickeln und unterschiedliche Rezeptionshaltungen zu reflektieren. Die Analyse von Besonderheiten ästhetischer Texte und ihrer Entstehungsbedingungen sowie die Einordnung von Texten in den kulturellen und historischen Kontext sind anzustreben. Auszuwählen sind Texte, die repräsentativ für ihre Epoche sind, Bezüge zur Gegenwart aufweisen und das Interesse der Studierenden erwecken. Der Schwerpunkt ist auf die Begegnung mit deutschsprachiger unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur zu legen.

Mediale Bildung im Deutschunterricht umfasst die Beschäftigung mit allen Arten von Medien, vor allem unter dem Gesichtspunkt der sprachlichen Bildung. Dabei ist sowohl die zentrale Bedeutung der audiovisuellen Medien für die Unterhaltung und Information zu berücksichtigen wie auch die zunehmende Bedeutung der Neuen Medien für alle gesellschaftlichen Bereiche und auch die neue Rolle der Printmedien im medialen Gesamtkontext zu beleuchten. Der Deutschunterricht hat Mediennutzungskompetenz zu vermitteln, dh. die Fähigkeit, sich der Medien zielgerichtet und funktional zu bedienen, wie auch Medienkulturkompetenz, also die Fähigkeit, sich in einer von Medientechnologie stark geprägten Kultur zu orientieren.

Sprachreflexion ist das Nachdenken über den Bau, die Funktionsweise und die Verwendungsbedingungen von Sprache in synchroner und diachroner Hinsicht. Sie ist einerseits als ein integrales Prinzip aller Bereiche des Deutschunterrichts zu behandeln, andererseits als ein eigenes Arbeitsfeld. Grammatikwissen (Phonologie, Morphologie, Syntax, Semantik, Textgrammatik, Pragmatik usw.) ist ein eigenes Bildungsziel, soll den schriftlichen und mündlichen Texterstellungsprozess und die Textkompetenz sowie die Orientierung in den Systemen anderer Sprachen fördern und zur kritischen Analyse von sprachlichen Erscheinungen befähigen. Auszugehen ist von Themen aus der Realität der Studierenden. Situationen der Sprachaufmerksamkeit sind zu nützen, um mit Wissen über Sprache eigene und andere sprachliche Handlungen besser verstehen und einordnen zu können und mit Sprachvarietäten und Mehrsprachigkeit umgehen zu können. In weiterer Folge sind öffentliche Diskussionen (feministische Sprachkritik, politisch korrekte Sprache, Normenkritik, Sprachwandel, politische Kritik in Form der Sprachkritik) in die Unterrichtsarbeit aufzunehmen. Sprachreflexion ist aber auch als Basis für Textinterpretation zu verstehen und als solche Bestandteil literarischer Bildung.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten sowie Projektarbeiten an.

Schularbeiten: 1. bis 7. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils ein bis zwei Unterrichtseinheiten, im

  1. 8. Semester ein bis zwei Schularbeiten im Gesamtausmaß von drei oder

    fünf Unterrichtseinheiten (Dauer einer Schularbeit zwei oder drei Unterrichtseinheiten) und im 9. Semester eine Schularbeit im Ausmaß von vier Unterrichtseinheiten.

Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden.

Lehrstoff:

Mündliche Kompetenz

  1. 1. bis 5. Semester

    Hörverständnis

  1. 6. bis 9. Semester

    Hörverständnis

  1. 1. bis 5. Semester

    Schreibhaltungen und Textsorten

  1. 6. bis 9. Semester

    Schreibhaltungen und Textsorten

  1. 1. bis 5. Semester
  1. 6. bis 9. Semester
  1. 1. bis 5. Semester

    Texte und Kontexte

  1. 6. bis 9. Semester

    Texte und Kontexte

  1. 1. bis 9. Semester

    Mediennutzungskompetenz entwickeln

  1. 1. bis 9. Semester

    Sprachliche und grammatische Phänomene

LEBENDE FREMDSPRACHE (Erste, Zweite)

Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorliegende Lehrplan beinhaltet Vorgaben für die Erste lebende Fremdsprache (1. bis 9. Semester) und Zweite Lebende Fremdsprache (2. bis 9. Semester).

Handlungsorientierte Fremdsprachenkompetenz

Ziel des Fremdsprachenunterrichts der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige ist es, die Studierenden zu befähigen, in der jeweiligen Fremdsprache grundlegende kommunikative Anforderungen des gesellschaftlichen Lebens zu erfüllen und sich in den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, Sprechen, Schreiben in einer breiten Palette von privaten, beruflichen und öffentlichen Situationen sprachlich und kulturell angemessen zu verhalten.

Darüber hinaus kommt dem Fremdsprachenunterricht die Aufgabe zu, einen wesentlichen Beitrag zur Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Sachkompetenz, Sozialkompetenz, Selbstkompetenz, methodische Kompetenz ua.) zu leisten. Sozialen Kompetenzen in multikulturellen Umgebungen ist dabei besonderes Augenmerk zu widmen. Interkulturelle Kompetenz

Durch interkulturelle Themenstellungen ist die Sensibilisierung der Studierenden für die Sprachenvielfalt Europas und der Welt zu verstärken, Aufgeschlossenheit gegenüber Nachbarsprachen bzw. gegenüber Sprachen von autochthonen Minderheiten und Arbeitsmigrantinnen und -migranten des eigenen Landes zu fördern und insgesamt das Verständnis für andere Kulturen und Lebensweisen zu vertiefen. Die vorurteilsfreie Beleuchtung kultureller Stereotypen und Klischees, die bewusste Wahrnehmung von Gemeinsamkeiten und Verschiedenheiten sowie die kritische Auseinandersetzung mit eigenen Erfahrungen bzw. mit österreichischen Gegebenheiten sind dabei anzustreben.

Wenn sich Studierende im Klassenverband befinden, denen Fremdsprachen als Muttersprachen bzw. als Zweitsprachen innerhalb der Familie dienen, sind deren besondere Kenntnisse und Fähigkeiten im Unterricht sowohl individuell zu fördern als auch in der Klassengemeinschaft zu nutzen.

Kompetenz zum lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernen

Der Fremdsprachenunterricht hat die Aufgabe, den Studierenden ein breites Spektrum an Sprachlernstrategien für den weiteren selbstständigen Spracherwerb im Sinne des lebensbegleitenden autonomen Sprachenlernens zu erschließen. Möglichkeiten zur Selbstevaluation sind dabei besonders zu berücksichtigen.

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Im Fremdsprachenunterricht ist der europäischen Dimension sowie den zunehmenden Mobilitätsanforderungen an die Bürgerinnen und Bürger der europäischen Gemeinschaft Rechnung zu tragen; die positiven Auswirkungen von Fremdsprachenkenntnissen auf Beschäftigung und Wirtschaftsstandorte sind dabei deutlich zu machen. Im Hinblick auf eine transnational orientierte Berufs- bzw. Studierfähigkeit sind mündliche und schriftliche Fremdsprachenkompetenz in ausgewogener Relation zu fördern und auf die Befähigung zur gezielten Nutzung fremdsprachlicher Informationsquellen auszurichten.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Bei der Entwicklung der allgemeinen Sprachkompetenz als Grundlage von Denk-, Ausdrucks-, Kommunikations- und Handlungsfähigkeit kommt dem Fremdsprachenunterricht im Fächerkanon insgesamt eine tragende Rolle zu.

Mensch und Gesellschaft:

Durch die Auswahl geeigneter fremdsprachlicher Themenstellungen ist die Weltoffenheit der Studierenden sowie ihr Verständnis für gesellschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Konfliktfähigkeit, Problemlösungskompetenz und Friedenserziehung sind auch im Fremdsprachenunterricht als zentrale Lehr- und Lernziele zu betrachten. Zudem ist im Fremdsprachenunterricht eine Sprachregelung zu vermitteln und zu pflegen, die der Gleichberechtigung der sozialen Geschlechter entspricht.

Natur und Technik:

Auch im Fremdsprachenunterricht sind gelegentlich fachsprachliche Texte zu bearbeiten, die eine kritische Auseinandersetzung mit human- , sozial-, naturwissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftsbezogenen Entwicklungen ermöglichen.

Kreativität und Gestaltung:

Im Fremdsprachenunterricht sind methodisch und inhaltlich kreative Aktivitäten nach Möglichkeit anzubieten (zB Theater, Spiel, Simulationen, Schreiben als kreative Ausdrucksform). Dabei sind die Studierenden in die Reflexion über den lernpsychologischen Gewinn des Einsatzes vielfältiger Kreativtechniken mit einzubeziehen.

Gesundheit und Bewegung:

Kommunikative Anlässe über eine der Gesundheit zuträgliche Lebensführung sind auch im Fremdsprachenunterricht zu nutzen bzw. herzustellen.

Didaktische Grundsätze:

Kommunikative Sprachkompetenz als übergeordnetes Lernziel

Dem handlungsorientierten Ansatz gemäß stellt die kommunikative Sprachkompetenz das übergeordnete Lehr- und Lernziel des Fremdsprachenunterrichts dar. Das heißt, fremdsprachliche Teilkompetenzen sind in dem Maße zu vermitteln, wie sie für erfolgreiche mündliche und schriftliche Kommunikation nötig sind. Gleiche Gewichtung der Fertigkeitsbereiche

Die Fertigkeitsbereiche Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben sind mit gleicher Gewichtung, regelmäßig und möglichst integrativ zu üben. Auf Praxisrelevanz sowie steigende Authentizität der Sprachmittel und Sprachsituationen ist dabei besonders zu achten.

Berücksichtigung der Lernersprache

Im Fremdsprachenunterricht ist auf allen Lernstufen zu berücksichtigen, dass sich Studierende der Zielsprache über lernersprachliche Zwischenschritte annähern und Fehler ein selbstverständliches und konstruktives Merkmal des Sprachenlernens darstellen. Zielsprachliche Richtigkeit ist dennoch in einem sinnvollen Maß anzustreben; lernersprachliche Abweichungen von der Zielsprache sind dabei stets niveaubezogen und aufgabenspezifisch zu behandeln.

Zielsprache als Unterrichtssprache

Als Unterrichtssprache ist so viel Zielsprache wie möglich, so wenig Deutsch wie nötig einzusetzen. Die Techniken mündlicher und schriftlicher Übertragung und Übersetzung in die Muttersprache sind auf niedrigeren Lernniveaus nur als punktuelle lernstrategische Zwischenschritte, zB zur Vertiefung von Textverständnis und Grammatikvermittlung, anzuwenden. Auf fortgeschritteneren Lernniveaus hingegen sind Übertragung und Übersetzung den Studierenden als Arbeitstechniken grundsätzlich vertraut zu machen. Reflektierender Sprachenvergleich

Der reflektierende Umgang mit Sprache (auch im Vergleich mit der Unterrichts- bzw. Muttersprache, mit Volksgruppen- und Nachbarsprachen bzw. mit anderen Fremdsprachen) ist im Unterricht zu fördern. Durch vergleichende Beobachtungen ist die Effizienz des Spracherwerbs zu steigern, die allgemeine Sprachlernkompetenz zu erhöhen und ein vertieftes Sprachverständnis zu ermöglichen.

Beim Erwerb einer zweiten, dritten oder weiteren Fremdsprache ist das Zurückgreifen auf bereits vorhandene Fremdsprachenkompetenzen als besonderer lernstrategischer Vorteil bewusst zu machen und konsequent zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Vielfalt von Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien

Eine breite Streuung an studierendenzentrierten, prozess- und produktorientierten Lehrmethoden, Arbeitsformen und Lernstrategien ist sowohl dem Fremdsprachenerwerb als auch der Entwicklung dynamischer Fähigkeiten (Schlüsselkompetenzen) dienlich und somit generell anzustreben. Dabei sind verschiedenste Arbeitstechniken einzusetzen (wie zB Präsentationen mithilfe von Medien bzw. anderen Hilfsmitteln, Projektarbeit, Lese- und Lerntagebücher, Portfolios).

Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Angebote an Lernstrategien in den Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind auch in einer differenzierten Lernberatung der Studierenden durch die Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich zu berücksichtigen. Vertrautheit mit Lehrmaterialien, Nachschlagewerken und Hilfsmitteln

Im Umgang mit Lehr- und Lernmaterialien, Nachschlagewerken, Grammatikübersichten, zwei- und einsprachigen Wörterbüchern in Print- , Ton-, Datenträger- und Online-Version sind die Studierenden zu Geläufigkeit und Eigenständigkeit hinzuführen.

Die Benutzung von zwei- bzw. einsprachigen Wörterbüchern ist bereits ab dem ersten Lernjahr zu üben.

Zur Schulung von Aussprache und Akzentuierung ist das rezeptive Beherrschen der internationalen Lautschrift anzustreben.

Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sind auch im Fremdsprachenunterricht vielseitig zu nutzen (zB bei der Bearbeitung von Lehrinhalten, zur Schulung von Arbeitstechniken und im Rahmen von Schularbeiten oder der Führung von Portfolios).

Für die Aktualität der Lehrmaterialien, Texte und Arbeitsunterlagen ist laufend zu sorgen.

Einbindung authentischer Begegnungen

Im Fremdsprachenunterricht ist höchstmögliche Authentizität der zum Einsatz kommenden sprachlichen Mittel auch durch direkte persönliche Begegnungen mit Personen zu fördern, deren Muttersprache die gelehrte Fremdsprache ist (zB durch den Einsatz von Fremdsprachenassistentinnen und -assistenten im schulischen Alltag). Authentische Begegnungen sind – unter Rücksichtnahme auf die soziale, berufliche und familiäre Situation der Studierenden – auch in Ergänzung des Unterrichts anzubieten.

Fächerübergreifende Aktivitäten

Grundlegende Charakteristika von Sprache und Kommunikation sind – im Sinne eines Gesamtsprachenkonzepts – in fächerübergreifender Kooperation mit anderen (klassischen und lebenden) Fremdsprachen sowie mit dem Unterrichtsgegenstand Deutsch zu behandeln.

Zum Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprachen in nicht-sprachenspezifischen Fächern siehe § 17 des Schulunterrichtsgesetzes für Berufstätige.

Erwerb linguistischer Kompetenzen

Lautwahrnehmung, Aussprache und Intonation sind in dem Maße zu schulen, wie sie eine in der Zielsprache angemessene Verständigung gewährleisten. Eine Annäherung der Aussprache an die Standardaussprache ist zwar wünschenswert, darf jedoch nicht zur Überforderung der Studierenden führen.

Wortschatz und Idiomatik sind situationsorientiert, im Kontext und systematisch zu erweitern. Dabei ist insgesamt zu beachten, dass das rezeptive Sprachvermögen der Studierenden im Bereich von Wortschatz und Idiomatik das produktive Sprachvermögen übertrifft.

Studierende sollen angeregt werden ihren Wortschatz durch außerschulische Lektüre fremdsprachiger Texte und literarischer Werke auch eigenständig zu erweitern.

Grammatik ist im Fremdsprachenunterricht vorrangig unter funktionalem Aspekt zu erarbeiten; das heißt, die Beschäftigung mit spezifischen Sprachstrukturen und Grammatikübungen hat überwiegend im Rahmen themen- und situationsbezogener kommunikativer Aktivitäten und Strategien zu erfolgen. Das kognitive Erfassen von Regeln der Wort- und Satzbildung ist dabei in erster Linie als Lernhilfe zu nutzen und soll besonders strukturbetonten Lernertypen entgegenkommen.

Komplexität und Vielfalt der sprachlichen Mittel zur Bewältigung kommunikativer Aufgaben sind stetig zu intensivieren. Die entsprechenden grammatischen Strukturen sind begleitend dazu in zyklischer Progression zu erarbeiten.

Bei fortschreitendem Lernzuwachs auf höheren Lernstufen ist – über das Lehr- und Lernziel der erfolgreichen Kommunikation hinaus – dem Prinzip der Sprachrichtigkeit zunehmende Bedeutung beizumessen. Erwerb pragmatischer Kompetenzen

Die Befähigung, fremdsprachliche Mittel zu bestimmten kommunikativen Zwecken einzusetzen, ist Kernaufgabe des Fremdsprachenunterrichts; damit ist den Sprachfunktionen eine zentrale Rolle einzuräumen (wie zB Absicht, Fähigkeit, Möglichkeit, Notwendigkeit, Wunsch, Vermutung, Zustimmung, Ablehnung, Begründung, Bedingung ausdrücken; Gesprächsbeginn bzw. Gesprächsende signalisieren oder Rederecht behalten bzw. abgeben).

Bei der Anwendung fremdsprachlicher Mittel ist im Laufe des Lernzuwachses zunehmend auf Kohärenz, Logik, Flüssigkeit, Klarheit und Angemessenheit des Ausdrucks zu achten.

Begleitend zu den sprachlichen Mitteln ist die Kenntnis grundlegender Formen der non-verbalen Kommunikation zu vermitteln (wie kulturelle Konventionen bezüglich Gestik, Mimik, Körperhaltung, Augen- und Körperkontakt sowie räumlicher Abstand von Sprechern und Sprecherinnen in Interaktionssituationen).

Erwerb soziolinguistischer Kompetenzen

Mit fortschreitendem Lernzuwachs sind zunehmend Registerunterschiede zwischen neutralen, formellen, informellen, freundschaftlichen bzw. vertraulichen Sprachformen zu beachten, die dazu beitragen, dass sich die Studierenden sprachlich sozial angemessen verhalten; den Höflichkeitskonventionen kommt dabei besondere Bedeutung zu.

Nationale Sprachvarietäten sind exemplarisch in den Fertigkeitsbereich Hörverstehen zu integrieren. Bei speziell gegebenen Interessensschwerpunkten sind auch regionale, soziale, berufsspezifische und nicht-muttersprachliche Sprachvarianten zu berücksichtigen. Handelt es sich bei der gelehrten Fremdsprache um eine internationale Verkehrssprache (Lingua franca) ist auch der Kontakt mit nicht-muttersprachlichen Aussprachevarianten zu ermöglichen.

Vielfältige Kommunikationssituationen

Um größtmögliche fremdsprachliche Kompetenz für private, berufliche und studienbezogene Kommunikationssituationen zu erreichen, sind die fremdsprachlichen Mittel in eine möglichst breite Streuung von öffentlichen und privaten situativen Kontexten einzubetten (wie zB häuslicher Bereich, Familie, Restauration, öffentliche Räume, Bildungseinrichtungen, Verkehrsmittel, Geschäfte, Behörden, Unternehmen, Einrichtungen des Gesundheitswesens, Kultur, Sport).

Vielfältige Themenbereiche und Textsorten

Zur Erlangung eines möglichst umfassenden lexikalischen Repertoires sind verschiedenste Themenbereiche zu bearbeiten (wie zB Sprache und ihre Anwendungsmöglichkeiten; Rolle der Medien; Arbeit und Freizeit; Erziehung; Lebensplanung; Einstellungen und Werte; Zusammenleben; aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklungen; Prozesse der Globalisierung; kulturelle und interkulturelle Interaktion; Umwelt; aktuelle Entwicklungen in Technik und Wissenschaft; Kunst in ihren Ausdrucksformen Literatur, Musik, bildende Künste). Spezielle thematische Schwerpunkte sind jeweils im Einklang mit individuellen Interessenslagen und Bedürfnissen der Studierenden sowie mit aktuellen Ereignissen zu setzen.

Die verschiedenen Themenbereiche sind durch möglichst vielfältige Textsorten zu erschließen (wie zB Sachverhaltsdarstellungen, Analysen, Stellungnahmen, Anweisungen, Zusammenfassungen, Berichte, Beschreibungen, Kommentare, Reflexionen, Geschichten, Dialoge, Briefe, E-Mails, Märchen, Lieder, Gedichte).

Im Sinne einer humanistisch orientierten Allgemeinbildung ist bei der thematischen Auswahl fremdsprachiger Texte auch literarischen Werken ein entsprechender Stellenwert einzuräumen.

Länder und Kulturen

Durch entsprechende Auswahl der Unterrichtsmittel ist für grundlegende Einblicke in Gesellschaft, Zivilisation, Politik, Medien, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Kunst des betreffenden Sprachraumes zu sorgen.

Leistungsfeststellung

Die Verwendung von Wörterbüchern bei Schularbeiten ist nach

Maßgabe der Aufgabenstellungen zu gestatten.

Erste lebende Fremdsprache

Schularbeiten können, wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt und die Studierenden damit vertraut sind, auch elektronisch verfasst werden.

Schularbeiten: 1. bis 3. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, 4. bis 6. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten, 7. und 8. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils ein bis drei Unterrichteinheiten, insgesamt jedoch maximal vier und mindestens drei Unterrichtseinheiten pro Semester und im 9. Semester: eine Schularbeit im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten.

Zweite lebende Fremdsprache

Schularbeiten: 2. bis 6. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im 7. und 8. Semester ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten, im 9. Semester eine Schularbeit im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten.

Lehrstoff:

Kompetenzniveaus A1 – B1 bzw. B2 des Europäischen Referenzrahmens

(GER)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 und B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen entsprechend der Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1998 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen – GER und umfassen die Kann-Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Raster zu den Fertigkeitsbereichen

Kompetenzniveau A1

Hören: Die Studierenden können vertraute Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, die sich auf sie selbst, ihre Familie oder auf konkrete Dinge um sie herum beziehen, vorausgesetzt es wird langsam und deutlich gesprochen.

Lesen: Die Studierenden können einzelne vertraute Namen, Wörter und ganz einfache Sätze verstehen, zB auf Schildern, Plakaten oder in Katalogen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können sich auf einfache Art verständigen, wenn ihre Gesprächspartner bereit sind, etwas langsamer zu wiederholen oder anders zu sagen, und ihnen dabei helfen zu formulieren, was sie zu sagen versuchen. Sie können einfache Fragen stellen und beantworten, sofern es sich um unmittelbar notwendige Dinge und um sehr vertraute Themen handelt.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können einfache Wendungen und Sätze gebrauchen, um Leute, die sie kennen, zu beschreiben und um zu beschreiben, wo sie wohnen.

Schreiben: Die Studierenden können eine kurze einfache Postkarte schreiben, zB Feriengrüße. Sie können auf Formularen, zB in Hotels, Namen, Adresse, Nationalität usw. eintragen.

Kompetenzniveau A2

Hören: Die Studierenden können einzelne Sätze und die gebräuchlichsten Wörter verstehen, wenn es um für sie wichtige Dinge geht (zB sehr einfache Informationen zur Person und zur Familie, Einkaufen, Arbeit, nähere Umgebung). Sie verstehen das Wesentliche von kurzen, klaren und einfachen Mitteilungen und Durchsagen.

Lesen: Die Studierenden können ganz kurze, einfache Texte lesen. Sie können in einfachen Alltagstexten (zB Anzeigen, Prospekten, Speisekarten oder Fahrplänen) konkrete, vorhersehbare Informationen auffinden. Sie können kurze, einfache persönliche Briefe verstehen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Themen und Tätigkeiten geht. Sie können ein sehr kurzes Kontaktgespräch führen, verstehen aber normalerweise nicht genug, um selbst ein Gespräch in Gang zu halten.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können mit einer Reihe von Sätzen und mit einfachen Mitteln zB ihre Familie, andere Leute, ihre Wohnsituation, ihre Ausbildung und ihre gegenwärtige (oder letzte berufliche) Tätigkeit als Studierende beschreiben.

Schreiben: Die Studierenden können kurze, einfache Notizen und Mitteilungen schreiben. Sie können einen ganz einfachen persönlichen Brief schreiben, zB um sich für etwas zu bedanken.

Kompetenzniveau B1

Hören: Die Studierenden können die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht. Sie können vielen Radio- oder Fernsehsendungen über aktuelle Ereignisse und über Themen aus ihrem (Berufs- und) Interessengebiet die Hauptinformationen entnehmen, wenn relativ langsam und deutlich gesprochen wird.

Lesen: Die Studierenden können Texte verstehen, in denen vor allem sehr gebräuchliche Alltags- oder Berufssprache vorkommt. Sie können private Briefe verstehen, in denen von Ereignissen, Gefühlen und Wünschen berichtet wird.

An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet. Sie können ohne Vorbereitung an Gesprächen über Themen teilnehmen, die ihnen vertraut sind, die sie persönlich interessieren oder die sich auf Themen des Alltags wie Familie, Hobbys, Arbeit, Reisen, aktuelle Ereignisse beziehen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können in einfachen zusammenhängenden Sätzen sprechen, um Erfahrungen und Ereignisse oder ihre Träume, Hoffnungen und Ziele zu beschreiben. Sie können kurz ihre Meinungen und Pläne erklären und begründen. Sie können eine Geschichte erzählen oder die Handlung eines Buches oder Films wiedergeben und ihre Reaktionen beschreiben.

Schreiben: Die Studierenden können über Themen, die ihnen vertraut sind oder sie persönlich interessieren, einfache zusammenhängende Texte schreiben. Sie können persönliche Briefe schreiben und darin von Erfahrungen und Eindrücken berichten.

Kompetenzniveau B2

Hören: Die Studierenden können die Hauptaussagen von inhaltlich und sprachlich komplexen Redebeiträgen zu konkreten und abstrakten Themen verstehen, wenn Standardsprache gesprochen wird; sie können auch Fachdiskussionen im eigenen Spezialgebiet verstehen. Sie können im Fernsehen die meisten Nachrichtensendungen und aktuellen Reportagen einigermaßen verstehen. Sie können die meisten Spielfilme verstehen, sofern in normaler Geschwindigkeit in Standardsprache gesprochen wird.

Lesen: Die Studierenden können Artikel und Berichte über Probleme der Gegenwart lesen und verstehen, in denen die Schreibenden eine bestimmte Haltung oder einen bestimmten Standpunkt vertreten. Sie können zeitgenössische literarische Prosatexte verstehen.

An Gesprächen teilnehmen: Die Studierenden können mit einiger Anstrengung vieles verstehen, was in Gesprächen, die in ihrer Gegenwart geführt werden, gesagt wird, dürften aber Schwierigkeiten haben, sich wirklich an Gruppengesprächen mit Muttersprachlern zu beteiligen, die ihre Sprache in keiner Weise anpassen. Sie können sich in vertrauten Situationen aktiv an einer Diskussion beteiligen.

Zusammenhängendes Sprechen: Die Studierenden können zu vielen Themen aus ihren Interessengebieten eine klare Darstellung geben. Sie können einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.

Schreiben: Die Studierenden können über eine Vielzahl von Themen, die sie interessieren, klare und detaillierte Texte schreiben. Sie können in einem Aufsatz oder Bericht Informationen wiedergeben oder Argumente für oder gegen einen bestimmten Standpunkt darlegen. Sie können Briefe schreiben und darin die persönliche Bedeutung von Ereignissen und Erfahrungen deutlich machen.

Kompetenzniveaus und Semester

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Semestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Semestern das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Semester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Bei der Ersten lebenden Fremdsprache ist zu berücksichtigen, dass bei Studierenden an AHS für Berufstätige der Abschluss der

  1. 8. Schulstufe mitunter viele Jahre zurückliegt und das Kompetenzniveau A2 nicht in vollem Umfang vorausgesetzt werden kann. Aus diesem Grund dienen die Semester 1 und 2 der Heranführung an das Kompetenzniveau A2, sowie dessen Festigung und Vertiefung.

Erste lebende Fremdsprache

  1. 1. bis 9. Semester:

    Nach dem 2. Semester der ersten lebenden Fremdsprache

Zweite lebende Fremdsprache

  1. 2. bis 9. Semester:

    Nach dem 3. Semester:

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Lateinunterricht öffnet den Zugang zur europäischen

Sprachenlandschaft:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Latein führt durch die Auseinandersetzung mit modellhaften Textsequenzen aus verschiedenen historischen Epochen zur Fähigkeit, in lebenslangen Lernprozessen Wertbegriffe und gesellschaftlichpolitische Konventionen zu analysieren. Durch die intensive Beschäftigung mit Sprache, Literatur und Kunst werden Sach- , Selbst- und Sozialkompetenz im Sinne einer umfassenden Bildung gefördert.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Erfassen von komplexen Sprachstrukturen und Textsequenzen; kritische Auseinandersetzung mit Textinhalten; Steigerung der persönlichen Ausdrucksfähigkeit in der Präsentation Mensch und Gesellschaft:

Bewusst machen der Verantwortung für die eigene Person, die Gesellschaft und die Umwelt; Befähigung zur kritischen Auseinandersetzung mit Werten und Normen der Gesellschaft in ihrer Zeitgebundenheit; flexibler Umgang mit den Herausforderungen im sozialen Kontext

Natur und Technik:

Förderung des analytischen und systemhaften Denkens; Schaffung eines Fundus der Fachterminologie; Sensibilisierung für ethische Problemstellungen im Zusammenhang mit Mensch, Natur und Umwelt Kreativität und Gestaltung:

Erweiterung der sprachlichen Kreativität des Einzelnen; Anregung zum kreativ-produktiven Umgang mit verschiedenen künstlerischen

Ausdrucksformen

Gesundheit und Bewegung:

Kontrastive Betrachtung von Körperlichkeit, Gesundheitsbewusstsein

und Lebensstil.

Didaktische Grundsätze:

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten unterschiedlicher Gattung und unterschiedlicher Autoren basieren. Bei der Auswahl der Texte ist eine breite Streuung von der Antike bis in die Neuzeit anzustreben. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen.

Alle Module sind zu behandeln. Deren Reihenfolge ist innerhalb von drei Semestern frei wählbar. Dadurch soll eine inhaltliche Abstimmung mit anderen Fächern ermöglicht werden. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.

Am Gymnasium für Berufstätige/Realgymnasium für Berufstätige mit Zweiter lebender Fremdsprache ist innerhalb der letzten 3 Semester eines der vorgegebenen Module als Projektmodul zu gestalten. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei ist die Eigenständigkeit der Studierenden unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) zu fördern.

Die Auswahl und der Schwierigkeitsgrad der Texte haben sich an Alter und Wissensstand der Studierenden zu orientieren.

Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Studierenden sind dazu anzuhalten, bei der Präsentation modulimmanenter Inhalte auf eine entsprechende rhetorische Ausgestaltung und die Anwendung adäquater Techniken zu achten.

Die Studierenden sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge und Studienreisen ist anzustreben, wobei zur Vorbereitung, wenn möglich, regionale Quellen zu berücksichtigen sind.

Im 7. Semester des Realgymnasiums/Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums sind die Module Politik und Rhetorik und Formen der Lebensbewältigung zu behandeln.

Schularbeiten: 2. bis 7. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im

  1. 8. Semester ein bis zwei Schularbeiten im Ausmaß von jeweils zwei

    Unterrichtseinheiten und im 9. Semester eine Schularbeit im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten.

Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Semester:

    Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  1. 4. und 5. Semester:

    Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  1. 6. Semester:

    Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  1. 7. bis 9. Semester:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

Politik und Rhetorik

GESCHICHTE und SOZIALKUNDE/POLITISCHE BILDUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Gemäß § 6 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes können mehrere Gegenstände zu einem einzigen Gegenstand zusammengefasst werden. Der Pflichtgegenstand Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung fasst die Gegenstände Geschichte und Sozialkunde (1. und 2. Semester) und Geschichte und Politische Bildung (3. Semester) zusammen.

Im Unterricht sind die Grundstrukturen und der Strukturwandel der Weltgeschichte und der europäischen Geschichte sowie aktuelle Entwicklungen zu vermitteln. Dabei sind zu Geschichte, Gegenwart und politischer Struktur Österreichs ausreichende Bezüge herzustellen.

Die Studierenden sollen ein globales Geschichtsverständnis entwickeln, das von regionalen Bezügen bis zur weltumspannenden Dimension reicht. Ein solches Geschichtsverständnis bildet auch die Basis für das Verständnis gegenüber unterschiedlichen kulturellen Werten und die wertschätzende Beziehung zu anderen gegenwärtigen Kulturen. Der Überwindung von Vorurteilen, Rassismen und Stereotypen ist dabei besondere Beachtung zu schenken. Akzeptanz und gegenseitige Achtung fördert die Identitätsbildung, die für die Entwicklung eines europäischen Selbstverständnisses der Studierenden notwendig ist.

Orientiert am europäischen Leitziel der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sollen die Studierenden auch erkennen können, dass Geschlechterrollen und Geschlechterverhältnisse im Laufe der Geschichte unterschiedlich definiert waren und demnach veränderbar und gestaltbar sind.

Die Studierenden sollen weiters befähigt werden, Sachverhalte und Probleme in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen und Folgen zu erfassen und ein an den Menschenrechten orientiertes Politik- und Demokratieverständnis zu erarbeiten. Dies verlangt eine entsprechende Praxismöglichkeit im Lebens- und Erfahrungsbereich der Studierenden.

Durch den Unterricht sollen die Studierenden befähigt werden, die sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen und Abläufe kritisch zu analysieren und die Zusammenhänge zwischen Politik und Interessen sowie die Ursachen, Unterschiede und Funktionen von Religionen und Ideologien zu erkennen. Studierende sollen ihre gesellschaftliche Position und ihre Interessen erkennen und über politische Probleme urteilen und entsprechend handeln können.

Die dafür notwendige demokratische Handlungskompetenz erfordert:

Beitrag zu den Aufgabenbereichen der Schule:

Geschichte und Sozialkunde soll über fundiertes Wissen zu einem reflektierenden und reflektierten Bewusstsein führen. Das Verstehen historischer Entwicklungen und Handlungsweisen und die wertschätzende Auseinandersetzung mit anderen Kulturen sollen zum Abbau von Vorurteilen, zur Entwicklung von Toleranz und integrativem und verantwortungsvollem Handeln führen. Die Auseinandersetzung mit verschiedenen Religionen und Weltanschauungen bietet den Studierenden mögliche Antworten und Erklärungsmuster für eine eigenständige Wertorientierung an. Gesamteuropäisches Denken und Weltoffenheit stellen die Grundlage für ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben in einem globalen und überregionalen Zusammenhang dar.

Geschichte und Politische Bildung befähigt die Studierenden nicht nur gesellschaftliche und politische Strukturen zu verstehen, sondern auch alle Möglichkeiten der Mitbestimmung im demokratischen Willensbildungsprozess verantwortungsbewusst zu nützen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Didaktische Grundsätze:

Die Themenbereiche sind durch exemplarische Fallstudien, Quer- oder Längsschnitte, Gegenwartsbezüge und chronologische Darstellungen zu behandeln.

Bei der Bearbeitung sind regionale Aspekte zu beachten: die lokale und regionale Ebene soll als naheliegendes Erfahrungs- und Erprobungsfeld herangezogen werden. Sozialkundliche, alltagsgeschichtliche und politische Inhalte sind interdisziplinär; sie sollen verstärkt im fächerverbindenden und fächerübergreifenden Unterricht - unter Bezug auf das Unterrichtsprinzip Politische Bildung - umgesetzt werden.

Breiter Raum ist dem Dialog zu geben. Was in Wissenschaft und Politik kontrovers ist, ist auch im Unterricht kontrovers darzustellen. Unterschiedliche Standpunkte, verschiedene Optionen und Alternativen sind sichtbar zu machen und zu erörtern. Lehrerinnen und Lehrer haben den Studierenden ausreichend Platz zu lassen für gegensätzliche Meinungen, für die auch Argumente und Materialien eingebracht werden sollen. Unterschiedliche Ansichten und Auffassungen dürfen nicht zu Diskreditierungen führen; kritisch abwägende Distanzen zu persönlichen Stellungnahmen sollen möglich sein. Auf diese Weise ist ein wichtiges Anliegen des Unterrichts, die Studierenden zu selbstständigem Urteil, zur Kritikfähigkeit und zur politischen Mündigkeit zu führen, umzusetzen.

Für die Organisation des Lernprozesses sind die eingesetzten Methoden und Arbeitsweisen von großer Bedeutung. Den Zielsetzungen der Politischen Bildung entsprechend ist Medienkompetenz – im Sinne von Medienkunde, Medienkritik und Mediengestaltung – zu vermitteln. Den Studierenden sind Orientierungshilfen für ihre reellen und virtuellen Bewegungen in der Medien- und Informationsgesellschaft bereit zu stellen.

Historisches und politisches Lernen soll mehr sein als eine rein intellektuelle Aneignung von Sach- und Fachwissen: Es geht auch um das Entwickeln eines individuellen Handlungsrepertoires für die politische Auseinandersetzung und Meinungsbildung (Sozialkompetenz). Lehrerinnen und Lehrer haben durch ihren Unterricht beizutragen, dass die Studierenden politisch handlungsfähig werden. Dazu müssen diese lernen, selbst Erfahrungen zu machen, sich aktiv betätigen zu können, um die politische Wirklichkeit bewusst handelnd zu erschließen.

Handlungskompetenz meint in diesem Sinne vor allem die politikrelevante Methodenkompetenz der Studierenden. Diese Kompetenz sollen sie in einem Unterricht erwerben, der praktisches, forschendes, problemlösendes, soziales, kommunikatives, projektartiges, produktorientiertes Lernen umfasst.

Für den Erwerb der notwendigen methodisch-instrumentellen Fähigkeiten und Fertigkeiten durch die Studierenden haben die Lehrkräfte entsprechende Lernmöglichkeiten und geeignete Methoden anzubieten; dies hat – wenn es die räumliche und technische Ausstattung erlaubt – unter Einbeziehung der Informations- und Kommunikationstechnologien zu erfolgen.

Es lassen sich drei Handlungsfelder unterscheiden:

Lehrstoff (in Klammer werden beispielhafte Konkretisierungen angeführt):

  1. 1. Semester:

    Von der griechisch-römischen Antike bis zum Absolutismus

  1. 2. Semester:

    Von der Aufklärung bis zum Ende des 2. Weltkrieges

  1. 3. Semester:

    Wesentliche Transformationsprozesse im 20. und 21. Jahrhundert und grundlegende Strukturen der Politik

  1. 20. und 21. Jahrhundert (Großmacht-, Kleinstaatorientierung nach

    1918; Geschichte seit 1945; politische und wirtschaftliche Integration; internationale Politik)

GEOGRAPHIE und WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Geographie- und Wirtschaftskundeunterricht soll Motive und Auswirkungen, Regelhaftigkeiten und Probleme menschlichen Handelns in den eng miteinander verflochtenen Aktionsbereichen „Gesellschaft, Wirtschaft und Raum“ sichtbar und unter dem Gesichtspunkt der Politischen Bildung verständlich machen. Der Fachunterricht soll sich verstärkt folgenden Werten verpflichtet fühlen: einer menschenwürdigen Gesellschaft, einer nachhaltigen Wirtschaft und einer intakten Umwelt.

Neben diesen allgemeinen Bildungsaufgaben zielt der Unterricht aus Geographie und Wirtschaftskunde auf drei methodische sowie drei fachspezifische Kompetenzen ab, denen besondere Lehraufgaben zugeordnet sind:

Methodenkompetenz

Didaktische Grundsätze:

Die im Abschnitt Lehrstoff formulierten Lernziele und Themenbereiche umschreiben jene Kenntnisse und Einsichten, die zum Erwerb der in der Bildungs- und Lehraufgabe angeführten Kompetenzen durch die Studierenden führen sollen.

Aus den Zielstellungen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Lerninhalte eigenverantwortlich und begründet abzuleiten. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: Klassensituation, der aktuelle Bezug, die exemplarische Bedeutung, die Transferfähigkeit, die fächerübergreifenden Aspekte.

Die Themen sind einheitlich für alle Semester durchstrukturiert. Das jeweils erste Thema bietet einen allgemeinen Einstieg in die Problematik der Raumstrukturierung. Es folgen Themen die den Kompetenzbereichen Gesellschaft - Wirtschaft - Umwelt zugeordnet werden können.

Das intensive Befassen mit den Inhalten der einzelnen Themen und die Sicherung eines ständigen Lernprozesses sind dem bloßen Wissenserwerb vorzuziehen.

Besonderes Augenmerk ist auf das aktive Einbringen von Vorwissen und Berufserfahrung der Erwachsenen zu legen. Dabei sind neben traditionellen geographischen Arbeitsformen insbesondere die Möglichkeiten der IKT zur Gewinnung sowie Verarbeitung und Darstellung geographischer und wirtschaftskundlicher Informationen zu nutzen. Methoden zur Aneignung neuen Wissens und Könnens sind zu entwickeln. Das selbständige Erkennen von Problemen und das Finden von Wegen zu ihrer Lösung sind zu üben. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu nutzen. Daher kommt Fallstudien und projektartigen Unterrichtsverfahren bzw. fächerübergreifenden Projekten in jedem Semester besondere Bedeutung zu.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester

    Bevölkerung und Gesellschaft

MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Mathematikunterricht soll beitragen, dass Studierende ihrer Verantwortung für lebensbegleitendes Lernen besser nachkommen können. Dies geschieht vor allem durch die Erziehung zu analytisch-folgerichtigem Denken und durch die Vermittlung von mathematischen Kompetenzen, die für viele Lebensbereiche grundlegende Bedeutung haben. Beim Erwerben dieser Kompetenzen sollen die Studierenden die vielfältigen Aspekte der Mathematik und die Beiträge des Gegenstandes zu verschiedenen Bildungsbereichen erkennen.

Die mathematische Beschreibung von Strukturen und Prozessen der uns umgebenden Welt, die daraus resultierende vertiefte Einsicht in Zusammenhänge und das Lösen von Problemen durch mathematische Verfahren und Techniken sind zentrale Anliegen des Mathematikunterrichts.

Mathematische Kompetenzen

Kompetenzen, die sich auf Kenntnisse beziehen:

Aspekte der Mathematik

Schöpferisch - kreativer Aspekt:

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Mathematik ergänzt und erweitert die Umgangssprache vor allem durch ihre Symbole und ihre Darstellungen, sie präzisiert Aussagen und verdichtet sie; neben der Muttersprache und den Fremdsprachen wird Mathematik so zu einer weiteren Art von Sprache Mensch und Gesellschaft:

Der Unterricht soll aufzeigen, dass Mathematik in vielen Bereichen des Lebens (Finanzwirtschaft, Soziologie, Medizin usw.) eine wichtige Rolle spielt

Natur und Technik:

Viele Naturphänomene lassen sich mit Hilfe der Mathematik adäquat beschreiben und damit auch verstehen; die Mathematik stellt eine Fülle von Lösungsmethoden zur Verfügung, mit denen Probleme bearbeitbar werden

Kreativität und Gestaltung:

Mathematik besitzt neben der deduktiven auch eine induktive Seite; vor allem das Experimentieren an neuen Aufgabenstellungen und Problemen macht diese Seite sichtbar, bei der Kreativität und Einfallsreichtum gefördert werden

Didaktische Grundsätze:

Im Mathematikunterricht soll verständnisvolles Lernen als individueller, aktiver und konstruktiver Prozess im Vordergrund stehen. Die Studierenden sollen durch eigene Tätigkeiten Einsichten gewinnen und so mathematische Begriffe und Methoden in ihr Wissenssystem einbauen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige (nicht verpflichtende) Hausübungen an.

Anzahl und Dauer von Schularbeiten:

  1. 1. bis 3. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, 4. bis 6. Semester:

    eine Schularbeit pro Semester im Ausmaß von zwei Unterrichtseinheiten oder zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, 7. und 8. Semester: zwei Schularbeiten pro Semester im Gesamtausmaß von drei oder vier Unterrichtseinheiten (Dauer einer Schularbeit: ein oder zwei Unterrichtseinheiten), 9. Semester: eine Schularbeit im Ausmaß von drei Unterrichtseinheiten.

    Im Sinne der Methodenvielfalt ist bei jedem der folgenden Grundsätze eine Bandbreite der Umsetzung angegeben, innerhalb der eine konkrete Realisierung – angepasst an die jeweilige Unterrichtssituation – zu erfolgen hat. Wenn von minimaler und maximaler Realisierung die Rede ist, ist dies nicht im Sinne einer Wertung zu verstehen.

    Lernen in anwendungsorientierten Kontexten

    Anwendungsorientierte Kontexte verdeutlichen die Nützlichkeit der Mathematik in verschiedenen Lebensbereichen und motivieren so dazu, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Vernetzungen der Inhalte innerhalb der Mathematik und durch geeignete fächerübergreifende Unterrichtssequenzen, insbesondere mit Informatik, sind anzustreben. Die minimale Realisierung besteht in der Thematisierung mathematischer Anwendungen bei ausgewählten Inhalten, die maximale Realisierung in der ständigen Einbeziehung anwendungsorientierter Aufgaben- und Problemstellungen zusammen mit einer Reflexion des jeweiligen Modellbildungsprozesses hinsichtlich seiner Vorteile und seiner Grenzen.

    Lernen in Phasen

    Unter Beachtung der Vorkenntnisse sind Begriffe in der Regel in einer ersten Phase auf einer konkret-anschaulichen, intuitiven oder heuristischen Ebene zu behandeln, bei einfachen Anwendungen zu erproben und erst in einer späteren Phase zu vertiefen, ergänzen, verallgemeinern oder exaktifizieren. Die minimale Realisierung besteht in der Orientierung am Vorwissen der Studierenden und der Einführung von Begriffen über intuitive und heuristische Ansätze mit exemplarischen Exaktifizierungen, die maximale Realisierung in einer weit reichenden Präzisierung mathematischer Begriffe, Sätze und Methoden.

    Lernen im sozialen Umfeld

    Der Einsatz passender Sozialformen ist auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart der Inhalte und auf die jeweilige Lerngruppe abzustimmen. Hilfreich für jeden Lernprozess ist ein konstruktives Klima zwischen den Studierenden einerseits sowie den Lehrerinnen und Lehrern und Studierenden andererseits. Die minimale Realisierung besteht im situationsbezogenen Wechsel der Sozialformen im Unterricht, die maximale Realisierung im Vermitteln elementarer Techniken und Regeln für gute Team- und Projektarbeit sowie in der Kooperation mit außerschulischen Expertinnen und Experten. Lernen unter vielfältigen Aspekten

    Einzelne Inhalte und Probleme sind aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen und aus verschiedenen Richtungen zu beleuchten. Vielfältige Sichtweisen sichern eine große Flexibilität bei der Anwendung des Gelernten. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Verdeutlichung verschiedener Sichtweisen bei der Behandlung neuer Inhalte, die maximale Realisierung im konsequenten Herausarbeiten der Vor- und Nachteile verschiedener Zugänge. Damit wird ein vielschichtiges und ausgewogenes Bild der Mathematik gewonnen. Lernen mit instruktionaler Unterstützung

    Lernen ohne instruktionale Unterstützung ist in der Regel - insbesondere in Mathematik - ineffektiv und führt leicht zur Überforderung. Lehrerinnen und Lehrer müssen die Studierenden anleiten und insbesondere bei Problemen gezielt unterstützen. Die minimale Realisierung besteht in der Bereitstellung von adäquaten (eventuell auch elektronischen) Lernumgebungen und Lernangeboten, die maximale Realisierung in Differenzierungsmaßnahmen, durch die individuelle Begabungen, Fähigkeiten, Neigungen, Bedürfnisse und Interessen gefördert werden.

    Lernen mit medialer Unterstützung

    Die Beschaffung, Verarbeitung und Bewertung von Informationen hat auch mit Büchern (zB dem Schulbuch), Zeitschriften und mit Hilfe elektronischer Medien zu erfolgen. Nutzen und Problematik mathematischer Inhalte und Lernhilfen im Internet sind hier zu thematisieren. Die minimale Realisierung besteht in der gelegentlichen Einbeziehung derartiger Medien, die maximale Realisierung im gezielten Erwerb von Kompetenzen, die von der Informationsbeschaffung bis zur eigenständigen Abfassung und Präsentation mathematischer Texte und Facharbeiten reichen. Lernen mit technologischer Unterstützung

    Mathematiknahe Technologien wie Computeralgebra-Systeme, dynamische Geometrie-Software oder Tabellenkalkulationsprogramme sind im heutigen Mathematikunterricht unverzichtbar. Sachgerechtes und sinnvolles Nutzen der Programme durch geplantes Vorgehen ist sicherzustellen. Die minimale Realisierung besteht im Kennen lernen derartiger Technologien, das über exemplarische Einblicke hinausgeht und zumindest gelegentlich eine wesentliche Rolle beim Erarbeiten und Anwenden von Inhalten spielt. Bei der maximalen Realisierung ist der sinnvolle Einsatz derartiger Technologien ein ständiger und integraler Bestandteil des Unterrichts.

    Die ersten beiden Semester dienen hauptsächlich der Wiederholung und Vertiefung des Lehrstoffes der Unterstufe und sind vor allem als Einstiegshilfe für jene Studierenden gedacht, die über einen längeren Zeitraum keine weiterführende Schule besucht haben. Wegen der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester sind Verschiebungen von Inhalten möglich.

    Die kursiv gesetzten Lernziele stellen die verbindlichen zusätzlichen Bereiche am Realgymnasium für Berufstätige mit Darstellender Geometrie dar.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Zahlen und Rechengesetze

  1. 2. Semester:

    Zahlen und Rechengesetze

  1. 3. Semester:

    Funktionen

  1. 4. Semester:

    Trigonometrie

  1. 5. Semester:

    Vektoren und analytische Geometrie der Ebene

  1. 6. Semester:

    Analytische Geometrie des Raumes

  1. 7. Semester:

    Algebraische Gleichungen

  1. 8. Semester:

    Integralrechnung

  1. 9. Semester:

    Wiederholung

BIOLOGIE und UMWELTKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde sieht die Beschäftigung mit den Themenbereichen Mensch und Gesundheit, Weltverständnis und Naturerkenntnis, Ökologie und Umwelt sowie Biologie und Produktion vor.

Der Biologie- und Umweltkundeunterricht hat, aufbauend auf dem Vorwissen der Studierenden, folgende Ziele:

Die Studierenden sollen – im Sinne biologischer Grundbildung – zentrale biologische Erkenntnisse gewinnen, Prinzipien, Zusammenhänge, Kreisläufe und Abhängigkeiten in lebenden Systemen sehen lernen und damit Grundzüge eines biologischen bzw. naturwissenschaftlichen Weltverständnisses erwerben.

Die Studierenden sollen Einblicke in ausgewählte Forschungsschwerpunkte der modernen Biowissenschaften erhalten und damit auch Verständnis für biologische bzw. naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen erwerben. Sie sollen – auch im Sinne einer Studienvorbereitung für naturwissenschaftliche Fachrichtungen – verstehen, welche Aussagekraft biologische bzw. naturwissenschaftliche Experimente besitzen und wo deren Grenzen liegen.

Die Studierenden sollen ihr Verständnis und die Wahrnehmung für den eigenen Körper vertiefen und damit zu einem verantwortungsvollen Umgang mit sich selbst und anderen befähigt werden (Akzeptanz des eigenen Körpers, der eigenen Sexualität; Gesundheitsförderung, Suchtprophylaxe, Umgang mit behinderten Menschen, Humangenetik).

Die Studierenden sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie für einen umweltbewussten, nachhaltigen Umgang mit unseren Lebensgrundlagen motivieren und befähigen. Die Bedeutung des Arten- und des Biotopschutzes soll erkannt werden.

Die Studierenden sollen Wissen und Kompetenzen erwerben, die sie in Hinblick auf zukünftige Partizipation an gesellschaftlichen Entscheidungen qualifizieren. Werte und Normen, Fragen der Verantwortung (Bioethik) bei der Anwendung naturwissenschaftlicher bzw. biologischer Erkenntnisse sollen thematisiert werden.

Die Studierenden sollen positive Emotionen für Natur und Umwelt entwickeln.

Personale und soziale Kompetenzen wie Kommunikationsfähigkeit, Kooperation, Konflikt- und Teamfähigkeit sowie emotionale Intelligenz sollen erworben und gefördert werden.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Menschen als biologische und soziale Wesen, Sexualität/Partnerschaft/Familie, Gesundheit/Krankheit als biologisches und soziales Phänomen, Arbeitswelt, Gestaltung von Freizeit, Friedenserziehung; Verhältnis Mensch - Natur, Ökologie - Ökonomie, Energie, Nachhaltigkeit; Anwendung biologischer Erkenntnisse, lebenslanges Lernen

Natur und Technik:

Phänomen Leben, Mensch als Lebewesen, Vernetzung belebter Systeme, Auswirkungen menschlicher Aktivitäten auf Natur, Umwelt und Gesundheit, Naturwissenschaften und Ethik, naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsstrategien

Sprache und Kommunikation:

Förderung der Sprachkompetenz im Bereich der Alltags- und Fachsprache

Kreativität und Gestaltung:

Einsatz von kreativitätsfördernden Methoden

Gesundheit und Bewegung:

körperliche Voraussetzung für Leistungsfähigkeit,

Wohlbefinden/Gesundheit, Umwelt und Sport

Didaktische Grundsätze:

Bei der Umsetzung der Bildungsziele haben die Lehrerinnen und Lehrer. folgende Faktoren zu berücksichtigen:

Lehrstoff:

  1. 3. und 4. Semester:

    Mensch und Gesundheit

    Biodiversität

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Chemische Grundbildung soll unter Zuhilfenahme von Phänomenen aus dem mikroskopischen Bereich Erklärungen für Vorgänge im makroskopischen Bereich hervorbringen. Ausgehend von der Vielfalt der Stoffe und ihrer Bedeutung für alle Lebensbereiche werden ein elementarer Wissensstand aufgebaut und erweiterungsfähige Basiskonzepte eingeführt. Stoffeigenschaften und Stoffartumwandlungen können mit Hilfe weniger Prinzipien und Modelle erschlossen werden. Im Mittelpunkt stehen das Stoff-Teilchen-Konzept und das Struktur-Eigenschafts-Konzept.

Im Verbund mit anderen Gegenständen (vornehmlich Biologie, Mathematik und Physik) zeigt der Chemieunterricht auf exemplarische Weise den Weg der Erkenntnisfindung über Entwicklung und Anwendung von Deutungssystemen.

Die abwechselnde und bedarfsgerechte Anwendung von induktiv orientiertem Hypothesen-Bilden und deduktiv orientiertem Hypothesen-Prüfen hilft dabei. Dadurch schafft der Chemieunterricht die Basis für kreative und lebensgestaltende Problemlösestrategien und fördert über die Schule hinaus die Eigenständigkeit und Eigenverantwortung beim Erwerb von Wissen und Kompetenzen unterschiedlicher Art. Ziel ist der Einblick in die Vielgestaltigkeit und Omnipräsenz chemischer Prozesse: Es sollen sowohl stoffliche Veränderungen als materielle und energetische Grundlage des Lebens und der Zivilisation erkennbar gemacht, als auch Anwendungsmöglichkeiten in der chemischen Industrie aufgezeigt werden.

Die Übernahme von Verantwortung und die Ausbildung von Kritikfähigkeit gegenüber Ge- und Missbrauch wissenschaftlicher Erkenntnisse helfen die Teilnahme an wesentlichen gesellschaftlichen Entscheidungen zu ermöglichen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Mensch und Gesellschaft:

Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen über Grenzen hinweg; Berücksichtigung ethischer Maßstäbe in der gesellschaftsrelevanten Umsetzung chemischer Erkenntnisse

Natur und Technik:

Grundlegende Kenntnisse über Funktion und Vernetzung natürlicher und anthropogener Stoffkreisläufe; vertieftes Verständnis für die Beziehung von Struktur und Eigenschaften von Stoffen und deren gezielte Veränderungen; Einblick in technische und naturwissenschaftliche Studienfelder

Sprache und Kommunikation:

Erweiterung und sicherer Einsatz der chemischen Fachsprache als

zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des

fachwissenschaftlichen Bereiches

Kreativität und Gestaltung:

Kreative Problemlösestrategien und Modellentwicklung; Bereicherung

emotionaler Erfahrungen

Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen für den gesundheitsfördernden und -bewussten Umgang mit Stoffen der Alltagswelt; vertieftes Kritikbewusstsein gegenüber der Ambivalenz von Drogen und Pharmazeutika

Didaktische Grundsätze:

Die Auswahl der Inhalte und Methoden ist so vorzunehmen, dass die Entwicklung und Anwendung folgender Konzepte verwirklichbar ist:

Stoff-Teilchen-Konzept: Bewusst machen des Unterschieds zwischen erfahrbaren Phänomenen der stofflichen Welt und deren Deutung auf der Teilchenebene; Herstellung des Zusammenhangs mit dem Periodensystem.

Struktur-Eigenschafts-Konzept: Art, Anordnung und Wechselwirkung der Teilchen bestimmen die Eigenschaften eines Stoffes.

Donator-Akzeptor-Konzept: Säure-Base- und Redoxreaktionen lassen sich als Protonen- und Elektronenübertragungen beschreiben.

Energiekonzept: Alle chemischen Reaktionen sind mit einem Energieumsatz verbunden

Größenkonzept: Stoff- und Energieumsätze können quantitativ beschrieben werden

Gleichgewichtskonzept: Reversible chemische Reaktionen können zu einem dynamischen Gleichgewichtszustand führen.

Im Sinne anzustrebender Methodenvielfalt sind folgende Leitlinien

zu berücksichtigen:

Empirisch arbeiten und erfahrungsgeleitet lernen

Dem besonderen Rang des Experiments als charakteristische Methode der naturwissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung ist im Unterricht nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.

Situationsbezogen und an Hand authentischer Probleme lernen Ausgangspunkt für das Lernen müssen realistische und relevante

Probleme sein, die dazu motivieren, neues Wissen und neue Fähigkeiten zu erwerben. Dabei wird auf Vorkenntnisse und Grundwissen der Studierenden aufgebaut. Eine mögliche Realisierung kann durch Anknüpfung an aktuelle Probleme, authentische Fälle oder persönliche Erfahrungen gewährleistet werden.

In vielfältigen Kontexten und unter multiplen Perspektiven lernen

Um zu verhindern, dass ursprüngliche und neu erworbene Kenntnisse auf eine bestimmte Situation fixiert bleiben, ist auf unterschiedliche Anwendungssituationen zu verweisen.

Mit instruktionaler und medialer Unterstützung lernen.

Lernen ohne jegliche Instruktion ist in der Regel ineffektiv und führt leicht zu Überforderung. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass das zur Bearbeitung von Problemen (zB Aufgaben) erforderliche Wissen bereitgestellt und erworben wird. Dabei müssen zur Beschaffung, Bewertung und Verarbeitung von Informationen auch zeitgemäße Medien eingesetzt werden.

Bei Bedarf hat eine den Kenntnissen der Studierenden angemessene Wiederholung aus dem Lehrstoff der Unterstufe zu erfolgen, sodass die zur Bewältigung des Lehrstoffes erforderlichen Grundkenntnisse gesichert sind.

Lehrstoff:

  1. 4. und 5. Semester:

    Strukturen und Modellbildung

    Die Studierenden sollen:

PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Physikunterricht hat zum allgemeinen Bildungsauftrag der Schule, insbesondere der Befähigung zum selbstständigen Wissenserwerb, dem verantwortungsbewussten Umgang mit der Umwelt und der verantwortlichen, rationalen Mitwirkung an gesellschaftlichen Entscheidungen fachspezifisch beizutragen und damit in besonderer Weise den Erwerb von Schlüsselqualifikationen und dynamischen Fähigkeiten zu fördern.

Die Studierenden sollen eine rationale Weltsicht erwerben, aktiv die spezifische Arbeitsweise der Physik und ihre Bedeutung als Grundlagenwissenschaft erkennen und damit beurteilen lernen, welche Beiträge physikalische Methoden zu persönlichen und gesellschaftlichen Entscheidungen liefern können. Weiters sollen sie die Bedeutung physikalischer Phänomene und Konzepte im Alltag und in der Umwelt erfassen und lernen, sie für ihre Lebensgestaltung zu nutzen. Dadurch sollen die Studierenden Einblick in die Vorläufigkeit von naturwissenschaftlichen Erkenntnissen erhalten und die Bedeutung neuer Sichtweisen bei anstehenden Problemen (Paradigmenwechsel) sowie die Physik als schöpferische Leistung der Menschheit und damit als Kulturgut erkennen. Das soll beitragen, ein Bewusstsein für die Verantwortung des Einsatzes wissenschaftlicher und technischer Errungenschaften zu bilden. Ziel des Physikunterrichts ist daher die Vermittlung der nötigen Grundkenntnisse zum verstehenden Erleben von Vorgängen in Natur und Technik.

Ziel ist der Erwerb folgender Fähigkeiten, Fertigkeiten und Werthaltungen:

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Natur und Technik:

Einsichten in die Ursachen von Naturerscheinungen und die daraus abgeleiteten physikalischen Gesetzmäßigkeiten gewinnen; Erkennen der Grenzen der Vorhersagbarkeit auf Grund von praktisch bzw. prinzipiell unvollständigen Systeminformationen entwickeln; Physik als Grundlage der Technik verstehen

Sprache und Kommunikation:

Ein Grundvokabular physikalischer Begriffe als zusätzliche Form der Kommunikation innerhalb und außerhalb des fachwissenschaftlichen Bereiches erwerben; zwischen Alltagssprache und Fachsprache differenzieren können: Einsicht in die Notwendigkeit und Bedeutung symbolischer Beschreibungen gewinnen; physikalische Sachverhalte beschreiben, protokollieren, argumentieren und präsentieren können Mensch und Gesellschaft:

Physik als Grundlagenwissenschaft und als angewandte Wissenschaft verstehen; Verantwortung für den nachhaltigen Umgang mit materiellen und energetischen Ressourcen übernehmen; ethische Maßstäbe und rationale Kritikfähigkeit zur Lösung gesellschaftspolitischer Probleme unter Einbeziehung physikalischer Erkenntnisse entwickeln Kreativität und Gestaltung:

Hypothesenbildung und Problemlösung als kreative Prozesse verstehen; Prinzipielles über physikalische Grundlagen der Wahrnehmung wissen

Gesundheit und Bewegung:

Grundlagen für gesundheitsförderndes Verhalten erarbeiten; Sicherheitsbewusstsein in Haushalt und Verkehr entwickeln

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrerinnen und Lehrer haben den Bildungsprozess durch Einbettung der Lehrinhalte in praxisbezogene Themenbereiche zu unterstützen. Die Gestaltung des Unterrichts hat so zu erfolgen, dass unter Einbeziehung verschiedener Arbeitsmethoden die nötigen Grundkenntnisse erworben und vertieft werden. Bei der Wahl der Methode und der Unterrichtsformen ist besonders auf Erwachsenengemäßheit zu achten. Dabei sind zur Beschaffung, Bewertung und Bearbeitung von Informationen neben Printmedien (zB dem Schulbuch) nach Maßgabe der Ausstattung auch zeitgemäße Medien einzusetzen.

Die Ergänzung des Unterrichts durch Exkursionen, Lehrausgänge oder Vorträge von Expertinnen und Experten ist nach Möglichkeit anzustreben.

Die Themenwahl hat sich an folgenden Zielbereichen zu orientieren:

Lehrstoff:

Die spezielle Methodik der Physik hat zu Konzepten geführt, von denen folgende besonders wichtig und anhand ausgewählter Beispiele zu behandeln sind: Denken in Modellen; Naturgesetze und deren Grenzen; Konzept der Erhaltung von Größen (zB Energie, Ladung); Teilchenkonzept; Feldkonzept

  1. 5. und 6. Semester:

    Die Studierenden sollen folgende Bildungsziele erreichen:

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Bedeutung der Darstellenden Geometrie in der allgemein bildenden höheren Schule für Berufstätige beruht auf folgenden wesentlichen Aspekten:

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Verbale Beschreibung geometrischer Objekte und Vorgänge;

geometrische Erkenntnisse als Mittel der interkulturellen

Verständigung; Präzision der Sprachverwendung

Mensch und Gesellschaft:

Vorbereitung auf eine allenfalls neue Berufswelt und

weiterführende Ausbildung (zB Zertifizierungen); adäquater Einsatz

zeitgemäßer Medien; Präsentation eigener Arbeiten

Natur und Technik:

Raumvorstellungs- und Intelligenztraining; Erfassen, Analysieren und Modellieren technischer Objekte; Lösen raumgeometrischer Probleme aus dem naturwissenschaftlichen und technischen Bereich; Orientierung in virtuellen 3D-Welten

Kreativität und Gestaltung:

Kreatives und individuelles Entwerfen geometrischer Objekte und Modelle sowie deren Präsentation auch mit modernen Medien

Gesundheit und Bewegung:

Förderung räumlicher Orientierungsfähigkeit; Übungen zur kinetischen Raumvorstellung

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von bekannten räumlichen Objekten aus der Vorstellungswelt und Arbeitswelt der Studierenden sind geometrische Grundbegriffe zu erarbeiten. Damit wird der Schritt von der unmittelbaren Objektbetrachtung zur selbstständigen Raumvorstellung erleichtert.

Dreidimensionale Objekte sind hinsichtlich ihrer Formen, Strukturen und geometrischen Gesetzmäßigkeiten zu analysieren und durch die zur Festlegung notwendigen Parameter zu beschreiben. Dies bildet die Grundlage für die konstruktive Erfassung und die 3D-Modellierung von Raumobjekten.

Das räumliche Vorstellungsvermögen wird vor allem geschult, wenn die Lösungsstrategien anhand der räumlichen Gegebenheiten - nach Möglichkeit am Originalobjekt oder an einem Modell - entwickelt werden. Durch die Beschäftigung mit raumgeometrischen Aufgaben ist die algorithmische Denk- und Problemlösefähigkeit zu fördern. Zur Stützung der Raumanschauung sind axonometrische Risse und Handskizzen zu verwenden.

Freihandzeichnungen haben den gesamten Unterricht zu begleiten. Dabei ist auf das Einhalten der Proportionen und der geometrischen Abbildungsregeln zu achten. Auf das computerunterstützte Modellieren von Raumobjekten mit Handskizzen ist hinzuarbeiten.

Bei Konstruktionen in den Hauptrissen ist ein dazu paralleles Arbeiten in einem axonometrischen Bild anzustreben. Das Erarbeiten der Grundprinzipien räumlicher Konstruktionen ist in einfachster Aufstellung durchzuführen - die Umsetzung in aufwändigen Projekten ist mit Unterstützung geeigneter 3D-CAD-Software durchzuführen.

Bei der Lösung der Aufgaben und Beispiele ist auf eine ausgewogene Aufteilung klassischkonstruktiver und computerunterstützter Methoden zu achten. Strukturiertes Dokumentieren der wesentlichen Arbeitsschritte unterstützt den Transfer von Informationen.

Durch die Verwendung von teilweise vorgefertigten Arbeitsblättern ist das Lösen umfangreicherer Aufgaben auf die wesentlichen konstruktiven Schritte zu fokussieren.

Aus den Naturwissenschaften und der Mathematik vertraute Begriffe sind auch im Unterricht der Darstellenden Geometrie zu verwenden. Mit Hilfe von Problemstellungen aus Technik, Architektur, Design und Kunst, die den Erfahrungen der Studierenden entsprechen, ist geometrisches Wissen und Können zu entwickeln und zu festigen.

Zur Sicherung des Unterrichtsertrages bieten sich Einzel-, Team- und Gruppenarbeiten, Projektarbeiten und regelmäßige Hausübungen an.

Schularbeiten: 7. und 8. Semester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils zwei Unterrichtseinheiten und im

  1. 9. Semester eine Schularbeit im Ausmaß von drei oder vier

    Unterrichtseinheiten.

Lehrstoff:

  1. 7. bis 9. Semester:

    Die Studierenden sollen Verständnis für Projektionen als Abbildungen entwickeln und Risse herstellen können

PSYCHOLOGIE und PHILOSOPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll eine fundierte Auseinandersetzung mit den Grundfragen des Lebens ermöglichen und Orientierungshilfen bieten.

Im Psychologieunterricht sollen die Studierenden Einblick in das Erleben und Verhalten der Menschen gewinnen sowie Impulse zur Selbstreflexion und zu einem besseren Verständnis des Mitmenschen erhalten. Die Studierenden sollen therapeutische Hilfen und Einrichtungen kennen lernen, es ist aber nicht Aufgabe des Psychologieunterrichts, therapeutische Hilfestellungen zu geben.

Der Philosophieunterricht soll den Studierenden in exemplarischer Form Einblick in die wesentlichen Strömungen der abendländischen Philosophie geben. Die Auseinandersetzung mit der Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis, der Wahrheitsfrage, den Werten, mit der Sinnfrage sowie der Legitimation von gesellschaftlichen Ordnungen soll die Studierenden auffordern, sich auf das Philosophieren als Prozess einzulassen.

Die Studierenden sollen

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Alle Teilbereiche der Psychologie und Philosophie tragen dazu bei, sprachliche und kommunikative Prozesse zu fördern: persönliche und soziale Prozesse benennen; Emotionen und Motivationen differenziert ausdrücken; Gesprächsformen üben, Gesprächsfähigkeit vertiefen und konstruktives Feedback geben; Bedeutung nonverbaler Kommunikation erfassen und verstehen; begriffliche Genauigkeit anwenden und argumentative Begründungen erarbeiten; Grenzen des Aussagbaren und Beschreibbaren erkennen; verständiges Lesen durch Textarbeit fördern und Texte vergangener Epochen mit gegenwärtigen Vorstellungen vergleichen

Mensch und Gesellschaft:

Psychologie und Philosophie sollen die Studierenden zur reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen führen sowie das Verständnis für die sozialen Formen des Zusammenlebens und deren Wandel fördern. Im Speziellen ist auf den Wandel des weiblichen und männlichen Selbstverständnisses Bezug zu nehmen. Weiters ist der gesellschaftsverändernde Einfluss der Medien zu berücksichtigen. Eine sachliche Auseinandersetzung mit den Möglichkeiten verschiedener Medien soll die Studierenden befähigen, Daten zu selektieren und zu interpretieren.

Natur und Technik:

Die Studierenden sollen die Methoden der wissenschaftlichen Erkenntnisgewinnung und deren Grenzen reflektieren sowie auf das Problem der Verantwortung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aufmerksam werden. Wissenschaft soll in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen betrachtet werden, insbesondere hinsichtlich des naturwissenschaftlichtechnischen Fortschritts und der daraus resultierenden moralischen Probleme.

Kreativität und Gestaltung:

Neben der theoretischen Analyse kreativer Prozesse sollen die Studierenden durch die Kenntnis alternativer Standpunkte und Lösungswege ihre Spontaneität und Flexibilität erweitern.

Gesundheit und Bewegung:

Die Studierenden sollen psychohygienische Prinzipien kennen lernen und sich kritisch mit Normalität und Gesundheit auseinander setzen.

Didaktische Grundsätze:

Aufgrund der Themenvielfalt ist der Psychologie- und Philosophieunterricht prädestiniert, fächerübergreifende Aspekte zu allen geistes- und naturwissenschaftlichen Fächern durch Querverbindungen aufzuzeigen. Durch Transfer und Vergleich sind bei Studierenden das Erkennen komplexer Zusammenhänge und das Erfassen vernetzter Sachverhalte zu fördern. Der fächerverbindende Aspekt ist auch zwischen Psychologie und Philosophie anzustreben.

Elemente der Entwicklungspsychologie sind in die angeführten Themenbereiche des ersten Semesters zu integrieren. Die Lernziele des 8. Semesters bieten sich auch für eine vernetzte Behandlung an.

Die Wahl der Anordnung, Akzentuierung und Methode sowie des Standpunktes und der Forschungsrichtung ist freigestellt. Eine Vielfalt von Methoden, Standpunkten und Forschungsrichtungen ist anzustreben. Bei der Bearbeitung der Themen ist auf eine altersgemäße Darstellung und die Relevanz für die Lebenssituation der Studierenden zu achten. Dabei ist an persönliche Erfahrungen und an die Vorkenntnisse aus anderen Unterrichtsgegenständen anzuknüpfen. Der Beitrag österreichischer Forscherinnen und Forscher zur Psychologie und Philosophie ist in den Unterricht einzubeziehen. Generell ist auf ein ausgewogenes Verhältnis von Faktenwissen, Verständnis und eigenständiger Problembearbeitung zu achten.

Lehrerinnen und Lehrer haben zur Förderung einer toleranten Grundhaltung auch im Sinne eines interkulturellen Verständnisses beizutragen. Dazu gehören das Entwickeln persönlicher Einstellungen, Urteilsvermögen, Kritikfähigkeit, Zivilcourage, respektvoller Umgang mit anders Denkenden und die Bereitschaft zu verantwortungsvollem Handeln.

Bei der Organisation des Lernprozesses ist auf eine Vielfalt der Methoden zu achten. Grundsätzlich sind Studierende in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung durch offene, selbst organisierte Lernformen, insbesondere in den Fernkursen, unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind beispielsweise selbstständiges Strukturieren von Arbeitsphasen, Recherche unter Einbeziehung von eLearning (zB Internetrecherche, Lernplattformen). Dies soll zur Erweiterung in Kompetenzen wie Teamarbeit und Präsentationstechnik beitragen. Weiters ist die umfassende Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Diskussionen, das Üben des logisch richtigen Argumentierens und das Training des aktiven Zuhörens zu fördern. Die Studierenden sind zur selbstständigen exemplarischen Lektüre von Originaltexten zu ermutigen. Zur Festigung von Lernprozessen eignen sich das Verfassen von Exzerpten und Protokollen.

Je nach Möglichkeit ist ein Bezug zur Lebenswelt durch Einladen von Fachleuten, durch Besuche außerschulischer Institutionen usw. herzustellen. Dabei sind psychologische und philosophische Fragestellungen im Kontext zu anderen Wissenschaften und Lebensbereichen zu erörtern.

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Psychologie

Die folgenden Lernziele machen den Studierenden die Bedeutung der Psychologie in Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft bewusst:

Aspekte der wissenschaftlichen Psychologie kennen lernen

  1. 8. Semester:

    Philosophie

    Philosophische Fragestellungen kennen lernen und beschreiben

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Informatische Bildung ist das Ergebnis von Lernprozessen, in denen Grundlagen, Methoden, Anwendungen und Arbeitsweisen erschlossen und die gesellschaftliche Dimension von Informations- und Kommunikationstechnologien verdeutlicht werden.

Es ist eine wesentliche Aufgabe des Informatikunterrichts, Studierenden informatische und informationstechnische Grundkenntnisse zu vermitteln, um sie zu befähigen, diese zur Lösung einer Problemstellung sicher und kritisch einzusetzen. Die Analyse realer Prozesse aus dem persönlichen Umfeld soll die Studierenden die Struktur komplexer Systeme erkennen lassen und die Bedeutung von Wechselwirkungen demonstrieren. Die Studierenden sollen die Notwendigkeit von Abstraktion, Reduktion und Transformation bei der Beschreibung von einfachen realen Systemen erkennen. Studierende sollen Informationstechnologien soweit beherrschen, dass sie damit Aufgaben selbst mit großen Datenmengen bewältigen können. Sie sollen sich kooperative und kommunikative Arbeitsweisen unter Einsatz von Kommunikationstechnologien aneignen. Die Studierenden sollen erkennen, dass der Unterrichtsgegenstand Informatik einer wissenschaftlichen Systematik unterliegt.

In allen Bildungsbereichen stehen dabei Erweiterung und Festigung von Sach-, Selbst- und Sozialkompetenz im Mittelpunkt.

Der Informatikunterricht fasst vorhandene Fähigkeiten von Studierenden durch Beschäftigung mit Entwurf, Gestaltung und Anwendung von Informationssystemen zusammen und baut sie aus. Bei der kritischen Auseinandersetzung mit den dabei ablaufenden Prozessen und deren Ergebnissen sollen die Studierenden ihr kognitives, emotionales und kreatives Potential nützen.

Schließlich ist eine tiefere Einsicht in gesellschaftliche Zusammenhänge und Auswirkungen der Informationstechnologie (ua. Arbeits- und Freizeitbereich sowie Folgen für das Sicherheits- und Rechtsbewusstsein) das Ziel.

Im typenbildenden Pflichtgegenstand Informatik im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium

ist das Ziel, den Studierenden gemäß ihrer Interessen eine Erweiterung bzw. Vertiefung ihres Bildungshorizontes zu bieten. Durch Einsicht in die Systematik der Fachwissenschaft und unter Berücksichtigung von deren Einbettung in das soziokulturelle Umfeld soll der Unterricht zu einem zielorientierten, konstruktiven Problemlöseverhalten mit Mitteln der Informatik führen.

Durch eine präzise und strukturierte Beschreibung sowohl von Problemstellungen als auch von

Abläufen, sowie durch die Modularisierung komplexer Aufgaben soll

die Informatik zur Schulung

abstrakten Denkens beitragen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen

Sprache und Kommunikation:

Die Informatik trägt wesentlich zu einer Veränderung der Kommunikation bei. Unterschiedliche Formen von Information ergänzen die traditionelle Verständigung und erfordern neue Denkstrukturen. Die vielfältigen Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation ermöglichen einen Austausch über Grenzen hinweg und erleichtern die Begegnung mit anderen Kulturen. Die davon ausgehende Motivation, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben, wird durch die Verfügbarkeit aktueller fremdsprachlicher Informationen und das Fachvokabular verstärkt.

Mensch und Gesellschaft:

Arbeitswelt und privates Umfeld der Menschen verändern sich durch den Einfluss der Informationstechnologien. Durch die Beschäftigung mit diesen lernen die Studierenden deren Auswirkungen, Möglichkeiten und Grenzen kennen, insbesondere das Potenzial der eigenen Fähigkeiten als denkende, handelnde, fühlende und sich entwickelnde Menschen. Die Verflochtenheit des Einzelnen in vielfältigen Formen der Gemeinschaft erfordert einen verantwortungsvollen Umgang mit Informationstechnologien.

Natur und Technik:

Durch Modellbildung, Formalisierung und Abstraktion leistet die Informatik einen wesentlichen Beitrag zur Auseinandersetzung mit Natur und Technik und führt zu einer verbesserten Entscheidungs- und Handlungskompetenz.

Kreativität und Gestaltung:

Der Umgang mit Informationstechnologie gibt den Studierenden Gelegenheit, selbst Gestaltungserfahrungen zu machen. Sinnliche Wahrnehmungen ermöglichen Zugänge zu kognitiven Erkenntnissen.

Gesundheit und Bewegung:

Die Verantwortung für den eigenen Körper erfordert bei der Arbeit am Computer gezielte Bewegung als Ausgleich. Die Bedeutung eines ergonomisch gestalteten Arbeitsplatzes stellt einen unmittelbaren Praxisbezug dar.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterrichtsgegenstand Informatik leistet durch die drei Dimensionen Wissensentwicklung, Unterrichtsmanagement und Wissensdarstellung einen unverzichtbaren Beitrag zur Allgemeinbildung. Der Unterricht ist auf Basis dieser Grundsätze kontinuierlich zu planen und durchzuführen, sowie laufend zu reflektieren und anzupassen.

Besonders im Informatikunterricht ist es notwendig, Inhalte so auszuwählen und zu organisieren, dass sie die unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen der berufstätigen Studierenden berücksichtigen und daran anknüpfen. Die Themen sind dabei so auszuwählen, dass sie vielseitige Bezüge aus der Berufs- und Begriffswelt der berufstätigen Studierenden aufgreifen. Exkursionen und Einladungen von Expertinnen und Experten erweitern den Erfahrungshorizont. Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung sowie Methoden zur persönlichen Lernzielkontrolle sind zu initiieren und zu fördern. Im ersten Semester, in welchem Informatik unterrichtet wird, sind besondere didaktische Überlegungen anzustellen um Defizite auszugleichen und individuelle Stärken einzubinden.

Das Unterrichtsmanagement hat sich an für die Studierenden transparenten Lernzielen zu orientieren und soll beispielgebend für die eigene Lern- und Arbeitsorganisation auch außerhalb des Informatikunterrichts sein. Variierende Arbeitsformen wie Einzelarbeit, Gruppenarbeit und Teamarbeit geben den Studierenden Gelegenheit, Neues zu erforschen und bereits Gelerntes in verschiedenen kommunikativen und inhaltlichen Kontexten anzuwenden. Die Bedeutung gemeinschaftlichen Problemlösens bei der Erarbeitung von Projekten aus verschiedenen Gebieten ist besonders im Informatikunterricht zu berücksichtigen. Dabei ist demokratischen Entscheidungsstrukturen entsprechender Platz einzuräumen.

Methodische Überlegungen sollen sich an den spezifischen Anforderungen von Einstieg, Entwicklung und Abschluss von Unterrichtsphasen orientieren. Explorative, systematische und exemplarische Vorgehensweise sollen zur Erweiterung der Sichtweise, Orientierung und Vertiefung von Wissen und Können führen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, durch Transfer und Analogiebildung den Lernertrag zu sichern. Der Informatikunterricht muss beispielhaft für den sinnvollen Einsatz verfügbarer Technologien sein. Dem Aufbau der Entwicklung einer wissenschaftlichen Arbeits- und Dokumentationsweise ist die Erstellung eines Produktportfolios, eventuell auch fächerübergreifend, dienlich.

Der vielfältige Zugang zum Wissenserwerb erfordert eine angemessene Wissensdarstellung. Den Lehrerinnen und Lehrern obliegt es daher grundlegende Strukturen, die in Prozessen in Gesellschaft, Natur und Technik wirken, aus Sicht der Informatik transparent zu machen.

Zur Motivation und zur Sicherung des Unterrichtsertrags sind den Studierenden im Rahmen des Informatikunterrichts vielfältige Möglichkeiten anzubieten, ihr Wissen zu präsentieren, sich der Kritik anderer zu stellen und ihre Arbeit zu argumentieren.

Die Gestaltung eines angenehmen und erfolgreichen Lernklimas beruht auf Vertrauen, auf der Förderung der individuellen Stärken und des kreativen Potenzials. Auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Studierenden mit ihren unterschiedlichen Vorkenntnissen ist durch Auswahl entsprechender Inhalte und Aufgabenstellungen einzugehen.

Im Wirtschaftskundlichen Realgymnasium sind durch exemplarischen Vergleich von Softwareprodukten grundlegende Funktionalitäten von Software zu vermitteln. Die Hinführung zu modul- und projektartigen Arbeiten hat sowohl eine Grundlage für das Fach selbst als auch für die fächerübergreifende Kooperation zu bereiten. Die unterschiedliche Kenntnislage der Studierenden ist in einzelnen Sachgebieten durch differenziertes Arbeiten zu berücksichtigen. Die Auswahl der Themen hat nach Möglichkeit Aktualitätsbezug zu haben und die Aufgabenstellungen haben nach Maßgabe des Unterrichts die Interessen der Studierenden zu berücksichtigen.

Lehrstoff:

  1. 6. Semester:

    Die Studierenden sollen:

  1. 7. bis 9. Semester (am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium):

    Die Studierenden sollen:

MUSIKERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Musik ist ein wesentlicher Bestandteil menschlicher Existenz und Teil der kulturellen Allgemeinbildung. Musikalische Bildung ist in der Wechselwirkung von Musikpraxis, Musikkunde und Musikrezeption begründet.

Der Musikunterricht soll zu einem selbstständigen, weiterführenden Umgang mit Musik anregen. Dabei ist auf Ausgewogenheit zwischen kultureller Tradition und aktuellem musikalischen Geschehen zu achten. Der Musikunterricht soll eine aufgeschlossene Haltung gegenüber allen musikalischen Äußerungen fördern und Vorurteile gegenüber dem Neuen und dem Anderen überwinden helfen. Musik soll den Studierenden als vielschichtiges kulturelles Kommunikationsmittel zugänglich werden.

Ein wesentliches Ziel ist der Erwerb der Fähigkeit, Musik in einen kulturhistorischen und thematischen Kontext richtig einordnen zu können. Differenzierte und vergleichende Auseinandersetzung mit möglichst vielfältigen musikalischen Bereichen, Epochen, Ausdrucks- und Erscheinungsformen stellt das sicher.

Eine musische Grundhaltung und der intellektuelle Reifungsprozess sowie die damit verbundene Identitätsfindung der Studierenden sollen gefördert werden.

Die Förderung personaler und sozialer Kompetenzen, wie Konzentrationsfähigkeit, Leistungsbereitschaft, Selbstdisziplin, Teamfähigkeit, Kooperation und Koordination sowie Toleranz und Kritikfähigkeit ist Aufgabe aller Bereiche des Musikunterrichts.

Die Studierenden sollen zum Verständnis soziokultureller Gegebenheiten des Musiklebens die Wechselwirkungen von Individuum, Kultur und Gesellschaft erfassen.

Die Schulung des Musikhörens soll die musikalisch-ästhetische Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit der Studierenden verbessern. Daraus soll die Fähigkeit zur kritischen Reflexion des Musikangebots, der verschiedenen Funktionen von Musik sowie der Medien als kultureller Faktor erwachsen.

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Musik ist eine besondere Form von Sprache und Kommunikation, auch in nonverbaler Form. Sie verbindet über Sprachgrenzen hinweg und erleichtert das Verstehen anderer Kulturen. Sprach- und Textgestaltung mit musikalischen Mitteln erweitern die Möglichkeiten der Kommunikation und verbessern deren Qualität. Das Zusammenwirken von Musik und Sprache führt zu erhöhten emotionalen Empfindungen.

Mensch und Gesellschaft:

Der Musikunterricht soll das Erkennen der vielfältigen Funktionen von Musik in den unterschiedlichsten Lebensbereichen ermöglichen. Er soll Einblick in die Bereiche Öffentliches Kulturleben, Musik als Wirtschaftsfaktor, Berufswelt Musik, Jugendkultur, Freizeit, Konsum und Unterhaltung, Neue Medien vermitteln. Dadurch soll ein wesentlicher Beitrag zur Entwicklung eines Kulturverständnisses geleistet werden, das von Toleranz und Kritikfähigkeit geprägt ist.

Natur und Technik:

Neben Akustik und Instrumentenkunde bildet der Bereich Musik und Neue Medien eine wichtige Schnittstelle zwischen Natur, Technik und Kunst. Daraus ergeben sich neue Anwendungs- und Erkenntnismöglichkeiten, die im didaktischen Feld ihren Einsatz finden.

Gesundheit und Bewegung:

Die differenzierte Beschäftigung mit Musik trägt zu einer Steigerung mentaler Fähigkeiten bei. Einsichten in die Funktionsweise der menschlichen Stimme sollen zum gesunden Stimmgebrauch anregen. Das Wissen um die physiologischen Grundlagen des Hörens soll zu einem gesundheitsbewussten Hörverhalten führen. Die Studierenden sollen Musik als Lebensbereicherung erfahren.

Kreativität und Gestaltung:

Verschiedene Fertigkeiten der Musikpraxis sollen der Entwicklung von Fantasie und Kreativität zugute kommen. Die dabei gewonnenen Erfahrungen aus individueller Leistung und aus musikalischen Gruppenprozessen sollen den Vorgang musikalischer Bildung und Identitätsfindung unterstützen

Didaktische Grundsätze:

Lehrplanbereiche

Musikkunde

Die Zugänge zu musikkundlichem Wissen sollen von Klangerlebnissen, Kompositionen und Interpretationen sowie von Lebensbildern von Komponistinnen und Komponisten und Interpretinnen und Interpreten ausgehen. Darüber hinaus ist die Musikkunde in die allgemeinen historischen, kulturellen und philosophischen Entwicklungen der jeweiligen Zeit einzubinden. Der Transfer vom Tun zum Wissen hat in multimedialer und fächerübergreifender Form zu erfolgen.

Musikrezeption

Bewusstes Hören bildet die Grundlage für ein ganzheitliches Erfassen von Musik. Dabei ist das unmittelbare Erlebnis von Musikaufführungen wesentlich. Die Begegnung mit Künstlerinnen und Künstlern im schulischen und regionalen Umfeld ist daher anzustreben. Ausgehend von einer kritischen Auseinandersetzung mit Vertrautem soll Lust und Neugierde auf Neues und Unbekanntes geweckt werden. Das sinnliche Erleben von Musik als lebensbegleitendes Element ist den Studierenden zu ermöglichen. Basierend auf einem weit gefassten Musikrepertoire in Verbindung mit einem fundierten musikkundlichen Wissen ist die Fähigkeit zu intellektuellargumentativer Auseinandersetzung mit Musik anzustreben.

Musikpraxis

Den besonderen Gegebenheiten der allgemeinbildenden höheren Schulen für Berufstätige entsprechend, sind die Lehrplanbereiche Musikkunde und Musikrezeption nach Möglichkeit auch durch praktisches Musizieren zu ergänzen und zu verdeutlichen.

Die drei Lehrplanbereiche sind immer im Zusammenhang zu sehen und sind, dem jeweiligen Lernziel entsprechend, zu vernetzen. Dabei sind fächerverbindende, interdisziplinäre und interkulturelle Aspekte zu berücksichtigen. Schulische und außerschulische Projekte und Veranstaltungen sollen die Studierenden zu künstlerischer Tätigkeit anregen und Gemeinschaftserlebnisse fördern. Besonderes Augenmerk ist dabei auf die Zusammenarbeit mit regionalen Kulturinstitutionen zu legen. Die Begegnung mit Ausdrucksformen anderer Kulturen soll zu Respekt und kritischem Verständnis führen.

Die Zugänge zur Musik sollen auditiv, visuell, kinästhetisch und emotional vermittelt werden. Dabei sind durch gezielte Kombination unterschiedlicher Lernzugänge die einzelnen Lernebenen Kennen lernen – Erfahren und Erleben – Erlernen, Erarbeiten und Üben – Wissen und Anwenden zielorientiert einzusetzen. Dem Lernziel und den Bedürfnissen der Studierenden entsprechende Unterrichtsformen sind anzuwenden.

In allen drei Lehrplanbereichen sind neue Technologien adäquat einzusetzen und zur Unterstützung individueller Lernprozesse zu nutzen. Im Sinne einer wissenschaftsorientierten Vorbereitung mit höherem Abstraktionsgrad sind im Gymnasium für Berufstätige Musikkunde und Musikrezeption zunehmend zu betonen.

Die Vorgaben im Lehrstoff gelten für alle Schulformen; im dreistündigen Unterricht ist vertiefend zu arbeiten.

Lehrstoff:

  1. 7. Semester:

    Musikkunde

Theorie und Geschichte der Musik, akustische und instrumentenkundliche Grundlagen, Formenlehre und Werkkunde

Musikrezeption

Interpretation, Werkverständnis im kulturhistorischen Kontext, kritische Auseinandersetzung mit den vielfältigen Erscheinungsformen von Musik, Erwerb eines vielfältigen Hörrepertoires, Begegnung mit außerschulischen Kulturtragenden, Musikvermittlerinnen- und vermittlern sowie Künstlerinnen und Künstlern

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Bildnerische Erziehung erschließt Zugänge zu ästhetisch begründeten Phänomenen unserer visuellen und haptischen Lebenswelt.

Die Inhalte beziehen sich vor allem auf den Sachbereich bildende Kunst (Malerei. Grafik, Plastik), eventuell auch punktuell auf angewandte Kunst; visuelle Medien und Umweltgestaltung, Architektur, Design, Fotografie, Film und Video, sowie digitale Medien und alltagsästhetische Erscheinungen und Objekte.

Der Unterricht in Bildnerischer Erziehung soll:

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Sprache und Kommunikation:

Analysieren und Beurteilen der ästhetischen Strukturen von Bildsprache; Erweitern des Fachvokabulars; Entwickeln und Anwenden rhetorischer und textgestaltender Fähigkeiten im Rahmen fachspezifischer Aufgaben im Vorfeld wissenschaftlichen Arbeitens Mensch und Gesellschaft:

Erkennen von Funktion und Bedeutung der Kunst und der visuellen Medien im gesellschaftspolitischen Kontext; Wechselbeziehungen zwischen wesentlichen ästhetischen Erscheinungsformen und gesellschaftlichen Entwicklungen vor allem innerhalb Europas kennen;

Aufspüren gesellschaftlicher Normen und Klischees in visuellen Darstellungen; Auseinandersetzen mit der Thematisierung geschlechtsspezifischer Rollenbilder in Alltag, Kunst und Medien;

Entwickeln von Verantwortungsbewusstsein bei der Mitgestaltung der Umwelt

Natur und Technik:

Erkennen des Einflusses von Technik und Technologien auf die Entstehung und Entwicklung ästhetischer Phänomene; Erkennen von Wechselbeziehungen zwischen künstlerischen Gestaltungsstrukturen und mathematisch-naturwissenschaftlichen Gesetzmäßigkeiten; Entwickeln von Kompetenzen im Umgang mit apparativen Medien im Dienste von Kommunikation, Produktion, Dokumentation und Präsentation Kreativität und Gestaltung:

Bildnerisches Denken als verfügbare Methode zu kreativem Handeln erkennen; Entwickeln von Problemlösungsstrategien, paradoxen Zugängen, divergierendem Denken, assoziativen Strukturen, Modellkonstruktionen; konstruktives und kreatives Umgehen mit „Fehlern“

Gesundheit und Bewegung:

Ausbilden der sinnlichen Fähigkeiten zur qualitätsvollen Kommunikation mit der Umwelt; Entwickeln der emotionalen Bildung durch bewussten Umgang mit Gefühlen und persönlichen Stärken und Schwächen; Auseinandersetzen mit unterschiedlichen Ausdrucksformen des menschlichen Körpers in Kunst und Kultur; Erkennen ergonomischer Aspekte in Architektur und Design; Steigern der Lebensqualität durch die Erkenntnis des Wertes schöpferischer Tätigkeit und durch Kunstverständnis

Didaktische Grundsätze:

Lehrstoff:

  1. 7. Semester:

    Bildnerisches Gestalten

    Die Studierenden sollen:

Dokumentation und Präsentation

Die Studierenden sollen:

Reflexion

Die Studierenden sollen:

ÖKONOMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium typenbildende Pflichtgegenstand Ökonomie ist ein multidisziplinärer Unterrichtsgegenstand, dessen Themenbereiche Eigenerfahrung mit Alltagsbezug und Gesellschaftsrelevanz verknüpfen. Der Ökonomieunterricht fühlt sich verstärkt folgenden Werten verpflichtet: einem gesundheitsförderlichen Bewusstsein und Handeln, einer intakten Umwelt, nachhaltigem Wirtschaften und einer menschenwürdigen Gesellschaft. Die Vermittlung von Grundlagen des Konsumentenrechts, von Formen der Geldveranlagung, von Markt- und Werbestrategien sowie von Produktkennzeichnung soll die Entwicklung von Studierenden zu mündigen Konsumentinnen und Konsumenten unterstützen.

Der Unterricht fördert Selbstkompetenz durch Analyse und Reflexion eigener Lebens-, Ernährungs- und Konsumgewohnheiten und führt damit zu verbessertem Gesundheits- und Finanzmanagement.

Neben diesen allgemeinen Bildungsaufgaben hat der Unterricht aus Ökonomie zwei methodische sowie drei fachspezifische Kompetenzen als Ziel, denen besondere Lehraufgaben zugeordnet sind:

Methodenkompetenz

Didaktische Grundsätze:

Die im Abschnitt Lehrstoff formulierten Lernziele und Themenbereiche umschreiben jene Kenntnisse und Einsichten, die zum Erwerb der in der Bildungs- und Lehraufgabe angeführten Kompetenzen durch die Studierenden führen sollen.

Aus den Zielstellungen haben die Lehrerinnen und Lehrer die Lerninhalte eigenverantwortlich und begründet abzuleiten. Deren Auswahl und Reihung sind von den Lehrerinnen und Lehrern vorzunehmen. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten: die Klassensituation, die alters-, familien- und berufsspezifischen Gegebenheiten der Studierenden, die erwachsenengemäße Transfermöglichkeit, die fächerübergreifenden Aspekte, die Unterrichtsprinzipien des Zweiten Bildungsweges, die exemplarische Bedeutung und der aktuelle Bezug.

Das intensive Befassen mit den Inhalten der einzelnen Themen und die Sicherung eines ständigen Lernprozesses sind dem bloßen Wissenserwerb vorzuziehen.

Bei der Konkretisierung des Lernprozesses ist zu überlegen, mit welchen Unterrichtsverfahren und Medien den berufstätigen Studierenden Sachverhalte, Zusammenhänge und Einsichten aufgeschlossen werden können.

Dabei soll das Wissen, das sich aus der Berufserfahrung der Studierenden ergibt, mit verwendet werden. Besonderer Wert ist auf die Aktivierung ständiger Mitarbeit der Studierenden im Unterricht und auf erhöhte Anschaulichkeit des Unterrichts zu legen.

Da Abendunterricht und Berufstätigkeit der Studierenden die Möglichkeiten der Realbegegnung mit dem Raum (Landschaft) und dem Betrieb (Wirtschaft) stark einschränken, stellt die Beiziehung von Fachleuten aus Wirtschaft und Politik eine motivierende Alternative dar.

Methoden und Auswahl geeigneter Arbeitsbehelfe sind unter Berücksichtigung alters- und bildungsspezifischer Unterschiede der Studierenden zu entwickeln. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle darzustellen.

Lehrstoff:

  1. 7. Semester:

    Haushalt als Sozial- und Wirtschaftsgebilde

  1. 8. und 9. Semester:

    Betriebliche Organisations- und Produktionsformen

B. FREIGEGENSTÄNDE

Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Die im Umgang mit der ersten, gegebenenfalls auch mit einer zweiten lebenden Fremdsprache gewonnenen Erfahrungen und erworbenen Lernstrategien sind für die weitere Fremdsprache im Freigegenstand zu nutzen (Tertiärspracheneffekt).

Wird die Fremdsprache als Mehrklassenkurs geführt, so ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Schularbeiten: 1. bis 5. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im

  1. 6. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß

    von jeweils zwei Unterrichtseinheiten.

Lehrstoff:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Lebende Fremdsprache.

Kompetenzniveaus und Lernjahre

Kompetenzniveaus A1 – B1 bzw. B2 des Europäischen Referenzrahmens

(ERS)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Freigegenstand erwerben sollen, folgen ebenfalls den international standardisierten Kompetenzniveaus A1, A2, B1 bzw. B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Kann- Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Die folgende Zuordnung von Kompetenzniveaus und Lernsemestern gibt die Grundanforderungen an, die für alle Studierenden einer bestimmten Lernstufe gelten; vorangehende Niveaus sind dabei stets vorauszusetzen.

Wird verschiedenen Semestern das gleiche Kompetenzniveau zugeordnet, so sind die Fertigkeiten dieses Niveaus im höheren Lernsemester durch eine Ausweitung der kommunikativen Situationen, der Themenbereiche und Textsorten entsprechend zu vertiefen und zu festigen.

Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Lesen, Schreiben: A1

Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester):

Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen, Schreiben: A2

Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester):

Hören, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängendes Sprechen,

Schreiben: A2 Lesen: B1

LATEIN

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des Pflichtgegenstandes Latein ist sinngemäß anzuwenden.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

GRIECHISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Griechischunterricht:

Didaktische Grundsätze:

Unterrichten in Modulen

Der Lektüreunterricht setzt sich aus thematisch orientierten Modulen zusammen. Module sind Unterrichtssequenzen unterschiedlicher Länge, die auf der Lektüre von Originaltexten einer jeweils archetypischen Gattung bzw. eines Themas basieren. Im Interesse der Geschlossenheit des Moduls sind Texte auch kursorisch oder in Übersetzung zu bearbeiten. Ergänzend zur Übersetzungsarbeit sind Sekundärliteratur, nichtliterarische Quellen, Beispiele aus der Rezeptions- und Wirkungsgeschichte usw. anzuwenden. Für jedes Modul sind ein dem Bedarf entsprechendes Vokabular zu erarbeiten und für die Lektüre relevante grammatikalische Phänomene zu festigen. Empfehlenswert ist eine abschließende Zusammenfassung der für das Modul relevanten erarbeiteten Inhalte.

Die Reihenfolge der einzelnen Module ist frei wählbar. Leitlinien zur Unterrichtsgestaltung

Zur Steigerung der Motivation sind unterschiedliche Lehr- und Lernformen anzuwenden. Dabei soll die Eigenständigkeit der Studierenden unter anderem durch projektorientiertes Arbeiten und selbstständiges Beschaffen von Informationen (auch mittels IKT) gefördert werden.

Auf Grund des breiten Themenspektrums bieten sich vielfältige Anknüpfungspunkte zu fächerverbindendem und fächerübergreifendem Arbeiten. Einen Schwerpunkt hat dabei die kontrastive und komparatistische Sprachbetrachtung zu bilden.

In die Gestaltung aller Unterrichtseinheiten ist eine sinnvolle Auswahl aus der großen Fülle der Rezeption und Wirkungsgeschichte der griechischen Texte einzubeziehen.

Die Studierenden sind möglichst früh zu einer effizienten Benutzung des Wörterbuchs anzuleiten.

Die Studierenden sind durch wissenschaftliche Propädeutik auf ein Studium und lebensbegleitendes Lernen vorzubereiten.

In Mehrstufenkursen ist im Hinblick auf die verschiedenen von den Studierenden mitgebrachten Voraussetzungen der Lehrstoff entsprechend zu gliedern.

Schularbeiten: 1. bis 7. Lernsemester: ein bis zwei Schularbeiten pro Semester im Ausmaß von jeweils einer Unterrichtseinheit, im

  1. 8. Lernsemester ein bis zwei Schularbeiten im Ausmaß von jeweils

    zwei Unterrichtseinheiten.

Die Verwendung von Wörterbüchern ist ab der Lektürephase zu gestatten.

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Lernsemester:

    Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  1. 3. und 4. Lernsemester:

    Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

  1. 5. bis 8. Lernsemester:

Die Studierenden sollen folgende Ziele erreichen:

Das griechische Denken als Fundament der Wissenschaften

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

INFORMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze und Lehrstoff:

Der Lehrplan des entsprechenden Pflichtgegenstandes ist sinngemäß anzuwenden.

MUTTERSPRACHLICHER UNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Da Zweisprachigkeit als Sonderfall der Mehrsprachigkeit angesehen wird, ist als vorrangiges Bildungsziel das Erreichen eines möglichst hohen Kompetenzniveaus in der Muttersprache anzustreben.

Der muttersprachliche Unterricht soll,

Beiträge zu den Bildungsbereichen:

Wie Lehrplan des Pflichtgegenstandes Deutsch.

Didaktische Grundsätze:

Das tatsächliche Erreichen des jeweiligen Kompetenzniveaus wird individuell unterschiedlich sein. Es ist abhängig vom vorausgegangenen individuellen Entwicklungsprozess der Zweisprachigkeit bzw. vom schulischen und außerschulischen Spracherwerb und von den Erfahrungen mit den Kulturen.

Davon ausgehend ist der jeweilige Stand der schriftlichen und mündlichen Kompetenzen auszubauen und die Sprachbetrachtung zum Erkennen von sprachlichen Strukturen in der Muttersprache und im Vergleich zum Deutschen (Interferenzen) zu schulen. Binnendifferenzierende Maßnahmen sind zur Stärkung und Förderung bei Bedarf einzusetzen. Dem Ausbau der Kulturkompetenz durch Beschäftigung mit Landes- und Kulturkunde und Literatur unter Einbeziehung der Traditionen ist zentrale Bedeutung im muttersprachlichen Unterricht beizumessen.

Wörterbücher und Recherchiermittel jeglicher Art sind so früh wie möglich einzusetzen und der sichere Gebrauch und Umgang mit diesen ist zu schulen.

Lehrstoff:

Kompetenzniveaus des Europäischen Referenzrahmens (ERS)

Die kommunikativen Teilkompetenzen, die Studierende im Laufe der Oberstufe erwerben sollen, folgen den international standardisierten Kompetenzniveaus des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) des Europarates und umfassen die Beschreibungen des Rasters zu den Fertigkeitsbereichen Hören, Lesen, an Gesprächen teilnehmen, zusammenhängend Sprechen und Schreiben.

Nach dem 1. Lernjahr (2. Lernsemester):

Nach dem 2. Lernjahr (4. Lernsemester):

Nach dem 3. Lernjahr (6. Lernsemester):

LERN-, PRÄSENTATIONS- UND KOMMUNIKATIONSTECHNIKEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Ziel des Unterrichts in Lern-, Präsentations- und Kommunikationstechniken ist es, die Studierenden zu befähigen, Wissen effizient zu erwerben und Inhalte in ansprechender und zeitgemäßer Form darzustellen.

Der Unterricht hat die Aufgabe, den Studierenden durch die Analyse von Lernsituationen und Lernumgebung Strategien für die Veränderung und Verbesserung der eigenen Lernprozesse im Sinne des selbständigen und lebensbegleitenden Lernens zu erschließen.

Weiters sind im Unterricht die Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeiten der Studierenden zu verbessern. Auf die Bedeutung nonverbaler Kommunikation ist hinzuweisen.

Die eigenständige, zielorientierte sowie fachlich richtige Bearbeitung von Aufgabenstellungen und Problemen im Sinne des Erwerbs von Schlüsselqualifikationen ist zu fördern.

Darüber hinaus ist es Aufgabe des Unterrichts, die Studierenden zu befähigen, Inhalte in strukturierter Form verständlich zu präsentieren. Besonderes Augenmerk ist auf den adäquaten Einsatz von Präsentationsmedien (Plakate, Präsentationsprogramme usw.) zu legen.

Didaktische Grundsätze:

Auf eine Vielfalt der Lehrmethoden und Arbeitsformen ist besonders zu achten. Der Unterricht ist so auszurichten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können.

Davon ausgehend sind allgemeine Lerntipps und Lernstrategien zu erarbeiten, um komplexe Lernzusammenhänge zu erkennen und Strategien zur Prüfungsvorbereitung zu entwickeln.

Die Studierenden sind in ihrer Selbsttätigkeit und Eigenverantwortung beispielsweise durch offene Lernformen unter Einbeziehung verschiedener Medien und Informationstechnologien zu stärken. Geeignete Umsetzungsmöglichkeiten sind ua selbstständiges Strukturieren von Arbeitsunterlagen oder von Recherchearbeit (auch unter Einbeziehung von elektronischen Medien wie zB Internet, CD-ROMs, Lernplattformen). Praktische Übungen zur Erweiterung der Kompetenzen in Präsentationstechnik und Teamarbeit sind durchzuführen. Weiters ist bei höherer Stundendotierung die Kommunikationsfähigkeit der Studierenden durch Analyse und Diskussion, das Üben des wertschätzenden Feedbacks und das Training des Zuhörens zu fördern.

Im Rahmen der Lehrmethoden und Arbeitsformen sind verschiedene Wahrnehmungs- und Verarbeitungskanäle zu nutzen und entsprechend vielfältige Lernstrategien im Unterricht zu integrieren. Unterschiedliche Voraussetzungen bezüglich Lerntypen, Lernstile, Lerntempo, sozialer Fertigkeiten, Stärken und Schwächen sind bestmöglich zu berücksichtigen.

Die Ziele und Inhalte im Abschnitt Lehrstoff sind vom Umfang her für zwei Semesterwochenstunden dimensioniert und aufbauend strukturiert. Sollte nur eine Semesterwochenstunde zur Verfügung stehen, so sind die kursiv gesetzten Vorgaben nicht verbindlich.

Lehrstoff:

Gedächtnis und Lernen

INFORMATIK: E-LEARNING REPETITORIUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Studierenden sollen:

Didaktische Grundsätze:

Der Unterrichtsgegenstand E-Learning Repetitorium ist so auszurichten, dass mit Hilfe der erworbenen Kenntnisse Lernprozesse mit Hilfe von Software bzw. der Dienste des Internet unterstützt werden können. Dabei ist darauf zu achten, dass die Studierenden ihre unterschiedlichen Vorkenntnisse und Vorerfahrungen einbringen und erweitern können. Die Unterrichtsgestaltung soll beispielgebend für die eigene Arbeitsorganisation der Studierenden auch außerhalb des Unterrichts sein.

Die Ziele und Inhalte im Abschnitt Lehrstoff sind vom Umfang her für zwei Semesterwochenstunden dimensioniert. Sollte nur eine Semesterwochenstunde zur Verfügung stehen, so sind die kursiv gesetzten Vorgaben nicht verbindlich.

Lehrstoff:

Die Studierenden sollen:

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung mit folgender Ergänzung der didaktischen Grundsätze:

„Bei der Konkretisierung der Ziele und Inhalte sowie der Wahl der Methoden und Unterrichtsmittel ist auf die standortbezogene Situation und die Besonderheiten der Schulform Rücksicht zu nehmen.“

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Siehe Abschnitt B (Freigegenstände)

D. FÖRDERUNTERRICHT

Kann in allen Pflichtgegenständen angeboten werden. Siehe Abschnitt „Förderunterricht“ im Zweiten Teil.

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