Anlage4 Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 14.6.2003

Anlage D/M

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LEHRPLAN DES REALGYMNASIUMS FÜR BERUFTSTÄTIGE AN DER

THERESIANISCHEN MILITÄRAKADEMIE IN WR. NEUSTADT

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Anlage4

Lehrplaninhalte aus Anlage A werden mit der Maßgabe übernommen, dass der Ausdruck “Schülerinnen" bzw. “Schüler" durch den Ausdruck “Studierende" ersetzt wird.

Dem Allgemeinen Bildungsziel wird angefügt:

“Das Realgymnasium für Berufstätige (Soldaten) hat gemäß § 37 Abs. 4 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Angehörige des Bundesheeres zum Bildungsziel einer allgemein bildenden höheren Schule zu führen. Bei der Bildungsarbeit ist dem reiferen Alter, den Berufs- und Lebenserfahrungen, den gefestigten weltanschaulichen Positionen und den klarer gefassten Lebenszielen der Studierenden Rechnung zu tragen. Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule vermittelt den Studierenden im Sinne des § 34 des zitierten Gesetzes in einem didaktisch eigenständigen zweiten Bildungsweg eine umfassende und vertiefte Allgemeinbildung und führt sie zugleich zur allgemeinen Universitätsreife."

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Den allgemeinen didaktischen Grundsätzen wird angefügt:

“Im 1. Semester soll durch eine den Kenntnissen der Studierenden angepasste Wiederholung des wesentlichen Lehrstoffes der Unterstufe gesichert werden, dass von einem einigermaßen gleichen Kenntnisstand zur Bewältigung des Lehrstoffes ausgegangen werden kann."

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTER TEIL

STUNDENTAFEL

(Gesamtwochenstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

a) Pflichtgegenstände

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrver

pflich-

tungs-

1. 2. 3. 4. 5. 6. Summe gruppe

____________________________________________________________________

Religion ............ 2 2 2 2 2 2 12 (III)

Deutsch ............. 4 4 4 4 3 3 22 (I)

Erste lebende

Fremdsprache ........ 4 4 4 4 3 3 22 (I)

Zweite lebende

Fremdsprache ........ 3 3 3 3 3 3 18 (I)

Geschichte und

Sozialkunde/

Politische Bildung .. 2 2 2 2 2 3 13 III

Geographie und

Wirtschaftskunde .... 2 2 2 2 2 2 12 (III)

Mathematik .......... 5 5 4 4 5 5 28 (II)

Biologie und

Umweltkunde ......... 2 2 2 2 2 2 12 III

Chemie .............. 2 2 2 2 2 2 12 (III)

Physik .............. 2 3 3 3 2 2 15 (III)

Darstellende

Geometrie ........... - - 3 2 2 2 9 (II)

Psychologie und

Philosophie ......... - - - - 2 2 4 III

Informatik .......... 3 - - - - - 3 II

Musikerziehung ...... - - - 2 2 - 4 (IVa)

Bildnerische

Erziehung ........... - 2 2 - - - 4 (IVa)

Leibesübungen ....... 3 3 2 3 3 3 17 (IVa)

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstunden-

zahl 34 34 35 35 35 34 207

b) FREIGEGENSTÄNDE

(Anm.: nicht darstellbar)

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

(Anm.: nicht darstellbar)

d) FÖRDERUNTERRICHT

(Anm.: nicht darstellbar)

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung, mit Ausnahme des Lehrplanes für den katholischen Religionsunterricht, der in BGBL.NR. 89/1984 bekanntgemacht ist.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. PFLICHTGEGENSTÄNDE (Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch) LEBENDE FREMDSPRACHE (Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Slowenisch, Deutsch, Erste lebende Fremdsprache, Zweite lebende Fremdsprache,

Anlage4

DEUTSCH

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

1., 2. und 3. Semester (je 4 Wochenstunden):

Wie 5. und 6. Klasse ohne „Literaturgeschichtliche Orientierung"

  1. 4. Semester (4 Wochenstunden) und
  2. 5. und 6. Semester (je 3 Wochenstunden):

Wie 7. und 8. Klasse ohne „Literaturgeschichtliche Orientierung"

Aufteilung der „Literaturgeschichtlichen Orientierung":

  1. 1. Semester:

Wie 5. Klasse.

  1. 2. Semester:

Wie 6. Klasse, 1. Absatz.

  1. 3. Semester:

Wie 6. Klasse, 2. Absatz und „Einblicke in die Literatur von der Französischen Revolution bis zu den politisch orientierten Lyrikern und Erzählern des frühen 19. Jahrhunderts."

  1. 4. Semester:

Sozialkritisch-oppositionelle im Gegensatz zur apolitisch-ästhetischen Literatur, Einblicke in die Literatur von 1850 bis zum Ersten Weltkrieg anhand von Werken, welche ihre Zeit beispielhaft repräsentieren. Aufzeigen des Zusammenhangs zwischen literarischer Aussageform und geschichtlicher Situation.

  1. 5. Semester:

Wie 7. Klasse.

  1. 6. Semester:

Einblicke in die Literatur vom Zweiten Weltkrieg bis zur Gegenwart. Österreichische Gegenwartsliteratur und ihr Stellenwert innerhalb der deutschsprachigen Literatur. Der Wandel der nationalen Literaturen zur Weltliteratur. Lesen ergänzender Beispiele fremdsprachiger Literatur.

Schularbeiten:

1., 2. und 3. Semester: drei im Semester (einstündig)

  1. 4. und 5. Semester: zwei im Semester (zweistündig)
  1. 6. Semester: eine (dreistündig).

ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Englisch

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

1., 2. und 3. Semester (je 4 Wochenstunden):

Wie 5. und 6. Klasse.

  1. 4. Semester (4 Wochenstunden),
  2. 5. und 6. Semester (je 3 Wochenstunden):

Wie 7. und 8. Klasse.

Schularbeiten:

1., 2., 3. und 4. Semester: zwei im Semester (einstündig)

  1. 5. Semester: zwei (zweistündig)
  1. 6. Semester: zwei (eine zweistündig, eine dreistündig).

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Französisch

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (je 4 Wochenstunden):

Wie 5. Klasse.

  1. 3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden):

Wie 6. Klasse.

  1. 5. und 6. Semester (je 3 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. und 8. Klasse, wobei der Abschnitt „Grammatik" durch den folgenden Abschnitt ersetzt wird:

Grammatik:

Wie in der 5. und 6. Klasse.

Die Satzarten: Aussagesatz: die Inversion. Verneinter Satz:

komplexe und erweiterte bzw. näher bestimmte Formen der Verneinung.

Die Nominalgruppe: die Bestandteile der Nominalgruppe: Nomen:

zusammengesetzte Nomina mit „de", mit oder ohne Artikel;

Nominalisierungen. Begleiter und Substitute des Nomens: tout;

Übereinstimmungsprobleme. Adjektiv: der Komparativ und Superlativ verstärkt.

Die Verbalgruppe: das Verb: passe compose - imparfait - passe simple: Abgrenzung (rezeptiv); subjonctif in Haupt- und Gliedsatz; infinitiv: infinitif passif. Erweiterungen des einfachen Satzes:

schwierige Formen des Relativsatzes.

Der zusammengesetzte Satz: der Bedingungssatz mit „dans le cas ou + conditionnel I oder II".

Satzzeichen und Orthographie: die Beistriche zwischen Haupt- und Gliedsatz, zwischen Gliedsätzen, zwischen Hauptsätzen, bei der Apposition; die Verwendung der Anführungszeichen; die wichtigsten Akzentregeln.

Weiterer Ausbau sprachlicher Mittel zur Textkonstituierung (logische und zeitliche Gliederungselemente, Vor- und Rückverweis, Verwendung der Tempora usw.).

Schularbeiten:

1., 2., 3. und 4. Semester: zwei im Semester (einstündig)

  1. 5. Semester: zwei (davon eine einstündig und eine zweistündig)
  1. 6. Semester: eine (zweistündig).

Italienisch

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (je 4 Wochenstunden):

Wie 5. Klasse.

  1. 3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden):

    Wie 6. Klasse

  1. 5. und 6. Semester (je 3 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. und 8. Klasse, wobei der Abschnitt „Schreiben" durch den folgenden Abschnitt ersetzt wird:

Schreiben:

Differenzierte Beherrschung der Ausdrucksformen der geschriebenen Sprache (Nominal- und Partizipialkonstruktionen, logische Verknüpfungen, sprachliche Mittel der Argumentation usw.). Fähigkeit zu informieren, zu argumentieren, einen Text zusammenzufassen, einen Handlungsablauf zu erzählen, persönlich Stellung zu nehmen. Dazu Verfassen stichwortartiger Mitschriften von Gehörtem und Gelesenem.

Schularbeiten:

1., 2., 3. und 4. Semester: zwei im Semester (einstündig)

  1. 5. Semester: zwei (eine einstündig, eine zweistündig)
  1. 6. Semester: eine (zweistündig).

Russisch

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (je 4 Wochenstunden):

Wie 5. Klasse.

  1. 3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden):

Im übrigen wie 6. Klasse, mit folgender Ergänzung im Abschnitt „Grammatik":

Vertiefung und Erweiterung der grammatikalischen Kenntnisse, auch nach den Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs, der Diskussion und der schriftlichen Arbeiten.

  1. 5. und 6. Semester (je 3 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. und 8. Klasse, mit folgenden Ergänzungen in den Abschnitten „Grammatik" und „Lektüre":

Grammatik:

Wiederholung und Festigung der Grammatikkenntnisse anhand von Beispielsätzen. Erweiterung nach den Erfordernissen der Lektüre, des Gesprächs, der Diskussion und der schriftlichen Arbeiten.

Lektüre:

Zusätzlich Texte aus dem militärischen Bereich.

Schularbeiten:

1., 2., 3. und 4. Semester: zwei je Semester (einstündig)

  1. 5. Semester: zwei (eine einstündig, eine zweistündig)
  1. 6. Semester: eine (zweistündig).

Spanisch

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. und 2. Semester (je 4 Wochenstunden):

Wie 5. Klasse

  1. 3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden):

Wie 6. Klasse

  1. 5. und 6. Semester (je 3 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. und 8. Klasse, wobei die Abschnitte „Hörverstehen", „Schriftlicher Ausdruck" und „Grammatik" durch die folgenden Abschnitte ersetzt werden:

Hörverstehen:

Verstehen der häufigsten Textsorten, wie Gespräche, Interviews, Diskussionen, Berichte, Werbetexte, leichtere Kommentare, die in mittlerem Sprechtempo übermittelt werden.

Schriftlicher Ausdruck:

Differenzierte Ausdrucksfähigkeit (mit Hilfe von Partizipialkonstruktionen) bei Information, Argumentation, Zusammenfassung von Texten, Erzählung eines Handlungsablaufes, persönlicher Stellungnahme. Verfassen stichwortartiger Mitschriften von Gehörtem und Gelesenem.

Grammatik:

Gebrauch komplexerer syntaktischer Gebilde. Ausbau sprachlicher Mittel (Verwendung von Tempus und Modus, logische und zeitliche Gliederungselemente) nach den Erfordernissen der Lektüre.

Schularbeiten:

1., 2., 3. und 4. Semester: zwei je Semester (einstündig)

  1. 5. Semester: zwei (eine einstündig, eine zweistündig)
  1. 6. Semester: eine (zweistündig).

Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 5. Klasse:

  1. 1. Entwicklung von Primärgesellschaften zu frühen Hochkulturen
  2. 2. Vergleich politischer Organisationsformen und kulturprägender Kräfte in der antiken Welt
  3. 3. Die Weltreligionen
  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 5. bzw. 6. Klasse:

  1. 1. Von der Antike zum Mittelalter
  2. 2. Grundlagen Europas im Mittelalter
  3. 3. Europa im Zeitalter von Renaissance, Reformation und Gegenreformation
  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 6. Klasse:

  1. 1. Die Entwicklung des modernen Staates und der Gesellschaft bis zur Französischen Revolution
  2. 2. Die Entwicklung der habsburgischen Erblande zum Gesamtstaat und zur Eigenstaatlichkeit
  3. 3. Revolutionäre Prozesse und restaurative Gegenbewegungen
  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 7. Klasse:

  1. 1. Gestaltende Kräfte des 19. Jahrhunderts in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat
  2. 2. Österreich 1848 bis 1914
  3. 3. Erster Weltkrieg und Zwischenkriegszeit
  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 7. bzw. 8. Klasse:

  1. 1. Österreich 1918 bis 1938
  2. 2. Diktatorische Systeme und Zweiter Weltkrieg
  3. 3. Weltpolitik und Staatenwelt seit 1945
  1. 6. Semester (3 Wochenstunden):

Wie für die 8. Klasse:

  1. 1. Österreich: Die Zweite Republik
  2. 2. Gesellschaftliche und politische Probleme unserer Zeit
  3. 3. Wiederholung in Längs- und Querschnitten

GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Wie Anlage A für das Gymnasium und Realgymnasium, mit folgenden

Abweichungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vierte Absatz lautet:

„Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen und in Bezug zu den militärischen Notwendigkeiten und Bedürfnissen bringen."

Der 15. Absatz lautet:

„Landschaften als Lebensräume ökonomisch, ökologisch sowie aus wehrgeographischer Sicht einschätzen und Interessensgegensätze bei der Nutzung von Räumen und somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können."

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Im übrigen wie 5. Klasse, wobei der Abschnitt „2. Landschaften aus wehrgeographischer Sicht" eingefügt wird:

Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen

Umwelt 1:

  1. 1. Die landschaftsökologischen Zonen der Erde
  2. 2. Landschaften aus wehrgeographischer Sicht

    Lernziele:

    Hinderniswert verschiedener Landschaften erkennen.

    Möglichkeiten zur Erhaltung und Verstärkung nennen.

    Lerninhalte:

    Hinderniswert verschiedener Landschaften und Landschaftsteile, „Verstärkung" durch kulturtechnische Bauten und Anlagen.

  1. 3. Bevölkerungs- und Gesellschaftsstrukturen, ihre Entwicklung und Veränderungen
  2. 4. Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse
  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Im übrigen wie 5. Klasse:

Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen

Umwelt 3:

  1. 1. Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Folgen
  2. 2. Regionale Differenzierung nach kulturellen und sozioökonomischen Merkmalen

Im übrigen wie 6. Klasse:

Ausbreitung industrieller Wirtschaftsformen und städtischer

Lebensweisen 1:

  1. 1. Prozesse der Industrialisierung
  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Im übrigen wie 6. Klasse:

Ausbreitung industrieller Wirtschaftsformen und städtischer

Lebensweisen 2:

  1. 1. Industrielle Organisations- und Produktionsformen
  2. 2. Industrie und Umwelt
  3. 3. Die Stadt als Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Entwicklungen
  4. 4. Regionale Disparitäten
  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. Klasse:

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs 1:

  1. 1. Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme
  2. 2. Demographische und gesellschaftliche Entwicklungen
  3. 3. Wirtschafts- und Sozialpolitik
  4. 4. Arbeitswelt und Unternehmen anhand von Betriebserkundungen
  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. Klasse, wobei der Abschnitt „2. Aufgaben und Probleme der militärischen Raumordnung" eingefügt wird:

Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs 2:

  1. 1. Regionale Disparitäten
  2. 2. Aufgaben und Probleme der militärischen Raumordnung

    Lernziele:

    Zwänge und Zusammenhänge zwischen militärischen Bedürfnissen und ziviler Nutzung erkennen.

    Probleme der militärischen Raumordnung daraus ableiten.

    Lerninhalte:

    Raumordnung als Mittel zur Erhöhung der Verteidigungskraft, Probleme der Nutzungskoordinierung zwischen zivilem Bedarf und militärischen Erfordernissen.

  1. 3. Ökologie und Umweltprobleme

Im übrigen wie 8. Klasse:

Kraftfelder der Weltwirtschaft und Weltpolitik 1:

  1. 1. Fragen der europäischen Integration
  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Im übrigen wie 8. Klasse:

Kraftfelder der Weltwirtschaft und Weltpolitik 2:

  1. 1. Fragen des Welthandels
  2. 2. Wahrnehmung von Völkern und Staaten
  3. 3. Globale Disparitäten.

MATHEMATIK

Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (5 Wochenstunden):

Im übrigen wie 5. Klasse:

Funktionen, Formeln, Gleichungen

Rechengesetze, Gleichungen in einer Variablen, Ungleichungen Logische Begriffe, Mengen und Schaltungen

  1. 2. Semester (5 Wochenstunden):

Im übrigen wie 5. Klasse:

Lineare Algebra und lineare analytische Geometrie

Darstellen und Analysieren von Daten und Beziehungsstrukturen Behandeln von Problemen vom algorithmischen Standpunkt

  1. 3. Semester (5 Wochenstunden):

Im übrigen wie 6. Klasse:

Potenzen mit ganzzahligen, rationalen und reellen Exponenten,

Logarithmen

Grenzprozesse reeller Zahlen

Trigonometrie

Lineare Algebra und lineare analytische Geometrie

  1. 4. Semester (5 Wochenstunden):

Im übrigen wie 6. Klasse:

Reelle Funktionen

Bearbeiten von Themen aus den Bereichen Geldwesen und Wirtschaft

Im übrigen wie 7. Klasse:

Nichtlineare analytische Geometrie

Algebraische Gleichungen, komplexe Zahlen Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik

  1. 5. Semester (5 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. Klasse:

Differentialrechnung

Begründung der Differentialrechnung

Untersuchung vernetzter Systeme

Im übrigen wie 8. Klasse:

Integralrechnung

  1. 6. Semester (5 Wochenstunden):

Im übrigen wie 8. Klasse:

Differentiation der Exponential- und der Logarithmusfunktion,

Differentialgleichungen

Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik

Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung

Schularbeiten:

1., 2. und 3. Semester: drei im Semester (einstündig)

  1. 4. Semester: drei (zwei einstündig, eine zweistündig)
  1. 5. Semester: drei (eine einstündig, zwei zweistündig)
  1. 6. Semester: zwei (eine zweistündig, eine dreistündig).

Didaktische Grundsätze:

Es ist anzufügen:

„Die Durchführung eines projektorientierten Unterrichtes (wie 5. Klasse Gymnasium) ist bei sich bietenden Gelegenheiten in allen Semestern anzustreben."

BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 5. Klasse:

  1. 1. DAS KOSMISCHE BEDINGUNGSFELD
  2. 2. DAS GEOLOGISCHE BEDINGUNGSFELD
  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 5. Klasse:

  1. 1. KENNZEICHEN DES LEBENS, ZELLE

    UND EINZELLER

  1. 2. VON DER EINZELLIGKEIT ZUR VIEL-ZELLIGKEIT
  2. 3. STOFFWECHSEL

ohne: „Bakterien und Pilze im Naturhaushalt . . ."

3. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 5. bzw. 6. Klasse:

1. STOFFWECHSEL

ab „Bakterien und Pilze im Naturhaushalt . . ."

  1. 2. FORTPFLANZUNG
  2. 3. ENTWICKLUNG UND WACHSTUM
  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 6. Klasse:

  1. 1. INFORMATIONSVERARBEITUNG,

    STEUERUNG, BEWEGUNG

  1. 2. VERHALTEN
  2. 3. GRUNDLAGEN DER ÖKOLOGIE
  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 6. bzw. 8. Klasse:

  1. 1. ÖKOSYSTEME UND IHRE VERÄNDERUNG
  2. 2. HUMANÖKOLOGIE
  3. 3. GENETIK
  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 8. Klasse:

  1. 1. HUMANGENETIK UND POPULATIONS-GENETIK
  2. 2. EVOLUTION
  3. 3. GESUNDHEIT UND KRANKHEIT

CHEMIE

Wie Anlage A am Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie, mit folgenden

Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 7. Klasse:

  1. 1. Chemie vermittelt Kenntnisse von den Stoffen

    unserer Umwelt und ihrer praktischen

    Bedeutung

  1. 2. Grundzüge des Bauplanes der Natur
  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 7. Klasse:

  1. 3. Die chemische Bindung
  2. 4. Die chemischen Reaktionen
  1. 3. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 7. Klasse:

  1. 5. Gleichgewichte in Luft, Wasser und Boden
  2. 6. Gleichgewichte bei industriellen Prozessen
  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 8. Klasse:

  1. 7. Grundlagen der organischen Chemie
  2. 8. Fossile Rohstoffe zur Gewinnung organischer

    Verbindungen

  1. 9. Reaktionsmechanismen und Synthesen
  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 8. Klasse:

  1. 10. Derivate der Kohlenwasserstoffe - Funktionelle Gruppen
  2. 11. Ausgewählte organische Verbindungen als

    technisch wichtige Produkte

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 8. Klasse:

  1. 12. Ausgewählte organische Verbindungen mit

    biochemischer und technischer Bedeutung

  1. 13. Chemische Grundlagen der Vererbung
  2. 14. Moderne Analysenmethoden
  3. 15. Chemie im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie

zusätzlich:

  1. 16. Grundzüge der Militärchemie

Didaktische Grundsätze:

Die Wendung „innerhalb eines Lernjahres" ist zu ersetzen durch die Wendung „innerhalb der anorganischen bzw. organischen Chemie".

PHYSIK

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (2 Wochenstunden):

Wie Anlage A für das Gymnasium, 6. Klasse:

Einführung in den Gegenstand Physik

Aufbau der Materie

Einfache Bewegungen und ihre Ursachen (A)

Wie Anlage A für das Realgymnasium, 5. Klasse:

Energie und Impuls (B)

  1. 2. Semester (3 Wochenstunden):

Wie Anlage A für das Realgymnasium, 6. Klasse:

Hydro- und Aeromechanik

Wie Anlage A für das Gymnasium, 6. Klasse:

Kreisbewegung und Rotation (A)

Keplergesetze und Gravitation (A)

Wärme und Energie (A)

Schwingungen

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

Wie Anlage A für das Gymnasium, 6. Klasse:

Wellen

Wie Anlage A für das Gymnasium, 7. Klasse:

Emission und Absorption von Licht

Die Ausbreitung des Lichtes (A)

  1. 4. Semester (3 Wochenstunden):

Wie Anlage A für das Realgymnasium, 7. Klasse:

Elektrostatisches Feld

Stromkreis (B)

Wie Anlage A für das Gymnasium, 7. Klasse:

Halbleiter

Bewegte Ladungen im Magnetfeld

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Wie Anlage A für das Gymnasium, 7. Klasse:

Elektromagnetische Induktion

Wie Anlage A für das Gymnasium, 8. Klasse:

Versorgung mit elektrischer Energie Elektromagnetische Schwingungen und Wellen (A)

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Wie Anlage A für das Gymnasium, 8. Klasse:

Raum, Zeit, Energie (A)

Welle-Teilchen (A)

Atomkern und Kernenergie (A)

Didaktische Grundsätze:

Im 4. Absatz wird Punkt 1 durch folgende Formulierung ersetzt:

  1. „1. Die Verwirklichung der Lernziele bedarf einer sorgfältigen Planung am Beginn des Semesters. Es wird empfohlen, dabei von etwa 14 Wochen pro Semester auszugehen."

Als letzter Absatz ist anzufügen:

„Im Rahmen des Unterrichtes soll auch auf einige militärische Anwendungen hingewiesen werden."

DARSTELLENDE GEOMETRIE

Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 3. Semester (3 Wochenstunden):

Wie für die 7. Klasse:

Grundbegriffe:

Axonometrische Risse, Normalrisse in den Koordinatenebenen:

Lösung stereometrischer Aufgaben in zugeordneten Normalrissen:

Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen:

ohne: „Punkt- und tangentenweises Ermitteln ebener Schnitte von Zylinderflächen" und ohne

„Allenfalls: Konstruieren der Verschneidung von Objekten, die aus Prismen oder Pyramiden bestehen."

Ebene Schnitte von Pyramiden- und Kegelflächen:

bis einschließlich „Anwenden auf Schnittaufgaben", jedoch ohne:

„Punkt- und tangentenweises Ermitteln ebener Schnitte von Kegelflächen."

Schriftliche Arbeiten:

Regelmäßig Hausübungen.

Schularbeiten: Zwei (zweistündig).

  1. 4. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 7. bzw. 8. Klasse:

Normalrisse von Kreisen und Kugelflächen:

Parallelrisse von Ellipsen, von Drehzylinder- und Drehkegelflächen:

ohne: „Allenfalls: Konstruieren zugeordneter Normalrisse von Verschneidungen bisher behandelter Flächen."

Ebene Schnitte von Pyramiden- und Kegelflächen:

ab „Herstellen zugeordneter Normalrisse" bis

einschließlich „Allenfalls: Arbeiten mit der perspektiv kollinearen Abbildung einer Ellipse, insbesondere eines Kreises."

Schriftliche Arbeiten:

Regelmäßig Hausübungen.

Schularbeiten: Zwei (zweistündig).

  1. 5. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 8. Klasse:

Normale Axonometrie:

ohne: „Allenfalls: Ermitteln der numerischen Bedingungen für eine normalaxonometrische Angabe zur Vorbereitung der Konstruktion normalaxonometrischer Risse mit Hilfe eines PC."

Zentralprojektion:

ohne: „Allenfalls: Behandeln der numerischen Perspektive als Grundlage zur Herstellung von Zentralrissen mit Hilfe eines PC."

Schriftliche Arbeiten:

Regelmäßig Hausübungen.

Schularbeiten: Zwei (zweistündig).

  1. 6. Semester (2 Wochenstunden):

Wie für die 8. Klasse:

Kotierte Projektion:

Kennenlernen der Grundbegriffe der Kotierten Projektion und deren Anwendung auf die Abbildung ebener Geländeformen.

Wiederholung und Ausblick:

ohne: „Allenfalls: Herleiten von Parametrisierungen von Flächen der genannten Art als Grundlage zur Herstellung von axonometrischen Rissen mit Hilfe eines PC."

Schriftliche Arbeiten:

Regelmäßig Hausübungen.

Schularbeiten: Eine (dreistündig).

Didaktische Hinweise:

Die Hinweise auf die Schulstufen entfallen.

Didaktische Grundsätze:

Der letzte Absatz entfällt.

PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE

Wie Anlage A für das Gymnasium und das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der letzte Absatz entfällt.

Lehrstoff:

  1. 5. Semester (3 Wochenstunden):

Im übrigen wie 7. Klasse:

I. Psychologie und Philosophie als Wissenschaften vom Menschen

II. Wahrnehmung

III. Gedächtnis und Lernen;Sprache und Denken

IV. Dynamik des Erlebens,Verhaltens und Handelns

beim 2. Lernziel ist bei den Lerninhalten nach „Theorien der Aggression" einzufügen:

Friedensforschung und Konfliktbewältigung.

Psychologie des Krieges.

Formen des gewaltfreien Widerstandes."

zu ergänzen ist:

  1. „3. Lernziel:

Erfassen typischer Phänomene der psychischen Entwicklung des Menschen.

Lerninhalte:

Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung des Menschen.

V. Individuum und Gesellschaft

beim 2. Lernziel wird bei den Lerninhalten nach „Kommunikations- und Interaktionsformen; Konfliktlösungsstrategien" eingefügt:

„Feindbilder, Friedenserziehung."

zu ergänzen ist:

  1. „4. Lernziel:

Erfassen von Problemen im Leben der Erwachsenen.

Lerninhalt:

Formen des Zusammenlebens.

Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung; selbst- und fremdbestimmte Arbeit; Probleme der Arbeitslosigkeit. Altern und Tod.

  1. 6. Semester (3 Wochenstunden):

Wie 8. Klasse.

Didaktische Grundsätze:

Der dritte, vierte und fünfte Absatz wird ersetzt durch:

„Die Lerninhalte sollen vor allem als Angebot verstanden werden, aus dem zur Erreichung der Lernziele eine sinnvolle Auswahl zu treffen ist.

Anregungen aus der Arbeitswelt und dem privaten und militärischen Erfahrungsbereich der Studierenden sowie verschiedene weltanschauliche Positionen sind zu berücksichtigen und sinnvoll in den Unterricht einzubeziehen.

Gespräch, Dialog und Diskurs sollen bei der Arbeit im Vordergrund stehen.

Weiters soll Interesse für die selbständige Lektüre psychologischer und philosophischer Texte geweckt sowie die Präzisierung des Denkens und die Differenzierung des Empfindens angeregt werden."

INFORMATIK

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. Semester (3 Wochenstunden):

MUSIKERZIEHUNG

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 4. und 5. Semester (je 2 Wochenstunden):
  1. 1. Musizieren und Gestalten.

Wie 8. Klasse, der letzte Absatz entfällt.

  1. 2. Musikkunde

Orientierung in den wichtigsten musikgeschichtlichen Epochen anhand von signifikanten Werken aus verschiedenen Jahrhunderten bis zur Gegenwart unter Berücksichtigung des kulturhistorischen Umfeldes.

Mitverfolgen von Musik anhand des Notenbildes.

Instrumentenkunde anhand der besprochenen Werke.

Wechselbeziehungen zwischen abendländischer Musik und der Musik anderer Kulturen.

  1. 3. Werkbetrachtung und Werkinterpretation

Im Mittelpunkt der Unterrichtsarbeit stehen die in der Musikkunde vorgesehenen Werke: Erfassen von motivisch-thematischer Arbeit in kleineren musikalischen Einheiten und in größeren Zusammenhängen.

Deutungsmöglichkeiten von Musik.

  1. 4. Musik und Gesellschaft

Erläuterung und Verständnis von Musik aus ihrem jeweiligen historischen, politischen, sozialen und kulturellen Umfeld (Musik in der Öffentlichkeit, in den Medien, im privaten Bereich).

Vermarktung von Musik in Vergangenheit und Gegenwart (Original und Bearbeitung, Signations, Festspiele, Musikmanagement, Musik als Wirtschaftszweig, private und öffentliche Subventionen, Werbung und ihre Praktiken).

Manipulation durch Musik (Politik, Arbeitsplatz, Kauf- und Konsumanreiz).

Musikkritik.

Entwicklung und soziologischer Hintergrund der Unterhaltungsmusik, Jazz-, Pop- und Rockmusik.

Didaktische Grundsätze:

Der erste Satz des ersten Absatzes lautet:

„Die Behandlung der vier Lernziele ist in jedem Semester verbindlich."

Nach dem letzten Absatz ist anzufügen:

„Der emotionale Zugang zu den Werken der Meister soll gegenüber dem bloßen Erlernen von Fachwissen Vorrang haben. Im Rahmen der Werkbetrachtung und Werkinterpretation soll versucht werden, möglichst viele Lernziele anzusprechen, soweit diese zu einem tieferen Erfassen der betrachteten Werke beitragen. Bei der Werkbetrachtung und Werkinterpretation soll auch die Militärmusik berücksichtigt werden."

BILDNERISCHE ERZIEHUNG

Wie Anlage A für das Gymnasium, mit folgenden Abweichungen:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Im Abschnitt „Lernziele und Lerninhalte" wird die Wendung „5. bis 8. Klasse" durch die Wendung „2. und 3. Semester" ersetzt:

Lehrstoff:

  1. 2. und 3. Semester (je 2 Wochenstunden):

Wie 5. bis 8. Klasse, mit folgender Ergänzung: Es ist eine Auswahl entsprechend den Gegebenheiten zu treffen, wobei die unter „Allenfalls" genannten Bereiche gestrichen werden.

Didaktische Grundsätze:

Der Abschnitt „Allgemeines" lautet:

„Entsprechend der größeren Erfahrungswelt der Studierenden und ihrer beruflichen Stellung als Soldaten sind Schwergewichte bei der Erreichung der Lernziele sowohl bei der Praktischen Arbeit als auch bei den Reflexionen zu setzen.

Möglichkeiten zu projektorientiertem Unterricht sind fallweise sowohl im eigenen Fachbereich als auch fächerübergreifend wahrzunehmen.

Von der zur Verfügung stehenden Unterrichtszeit soll sowohl im 2. als auch im 3. Semester etwa die Hälfte für die Praktische Arbeit und die Hälfte für die Reflexion verwendet werden."

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat die Aufgabe, die Studierenden zu befähigen, in vielfältigen Bewegungssituationen eigenverantwortlich zu handeln, und ihnen dadurch ein freudvolles Erleben allein und in Gemeinschaft mit anderen zu eröffnen. Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll zu sozialer Verantwortung gegenüber dem Mitmenschen und der Umwelt erziehen, zur Selbstentfaltung und Selbstfindung des jungen Menschen beitragen und damit sein gegenwärtiges und zukünftiges Leben bereichern.

Im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen soll besonders auf das nachschulische Sporttreiben aufmerksam gemacht und für eine lebensbegleitende sportliche Aktivität motiviert werden.

Der Studierende soll Wissen erwerben, das ihn befähigt, Sport auch außerhalb der Schule und seines militärischen Dienstes in Vereinen, Freizeitgruppen und im Urlaub zu betreiben sowie gesellschaftliche Funktionen und Abhängigkeiten des Sports zu durchschauen.

Der Unterrichtsgegenstand Leibesübungen hat daher die Fähigkeit zum Bewegen, zum Spielen, zur Leistung und zu gesunder Lebensführung beim Studierenden durch folgende Zielsetzungen zu entwickeln:

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Didaktische Grundsätze

Besonderes Augenmerk ist darauf zu legen, daß die vertiefte, erweiterte und selbständige Auseinandersetzung mit den Bildungsinhalten in den Leibesübungen vor allem auch Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen erfaßt (fächerübergreifender Unterricht, Projektunterricht). Da die Studierenden Soldaten sind, sollen auch Querverbindungen zu militärischen Themenbereichen geschaffen werden. Der Unterricht ist an die jeweilige Situation so anzupassen, daß eine vielseitige Ausbildung gesichert ist.

Die Unterrichtsverfahren und die Leistungsanforderungen sind besonders auf das motorische Entwicklungs- und Leistungsniveau abzustimmen.

Die Lern- und Leistungsbereitschaft ist durch motivierende Lernmethoden und durch Berücksichtigung der Interessen der Studierenden sowie durch Heranziehen ihrer militärischen Kenntnisse zu wecken und zu fördern.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsverfahren entsprochen werden.

Bei den zu vermittelnden Lehrinhalten soll nicht nur der motorische Bereich angesprochen werden, sondern über einen argumentierenden Unterricht auch der affektive und kognitive Anteil des Sports berücksichtigt werden; sportliches Handeln soll vom Studierenden auch verstanden und begriffen werden.

Der Vermittlung von Hinweisen zu besonderer Kamaradschaftshilfe kommt eine besondere Bedeutung zu, da es sich bei den Studierenden um Soldaten handelt. Ebenso sind die Studierenden besonders anzuleiten, eine sportliche Gruppe zu führen.

B. FREIGEGENSTÄNDE

Serbokroatisch, Ungarisch)

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 3 Wochenstunden):

Der Lehrstoff der 5. bis 8. Klasse ist sinngemäß anzuwenden.

Schularbeiten:

  1. 1. bis 5. Semester: Zwei (einstündig)
  2. 6. Semester: Eine (zweistündig).

INFORMATIK

Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:

Lehrstoff:

  1. 2. Semester (2 Wochenstunden):

Wie 6. Klasse

  1. 3. und 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

Wie 7. Klasse

  1. 5. und 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

Wie 8. Klasse

Didaktische Grundsätze:

Zu ergänzen ist:

„Beispiele aus dem militärischen Bereich sind heranzuziehen."

KURZSCHRIFT

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

MASCHINSCHREIBEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff

  1. 1. bis 4. Semester (je 2 Wochenstunden):

AKTUELLE FACHGEBIETE

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 2. bis 6. Semester (in 1 bis 6 Semestern je zwei Wochenstunden):

C. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

FREIE REDE

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

DARSTELLENDES SPIEL

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

LITERATUR

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

MEDIENKUNDE

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden in vier aufeinanderfolgenden Semestern):

LANDESKUNDE

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden in zwei aufeinanderfolgenden Semestern):

RECHTSKUNDE

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden in zwei aufeinanderfolgenden Semestern):

POLITISCHE BILDUNG

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

SCHACH

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 1 Wochenstunde oder 2 Wochenstunden):

CHOR

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

SPIELMUSIK

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

LEIBESÜBUNGEN

Bildungsaufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

Übungen unter besonderer Berücksichtigung der Eignung und Neigung der Studierenden und ihres künftigen Berufes. Besondere Betonung militärischer Sportarten.

MATHEMATIK

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 2. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

  1. 2. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden in zwei aufeinanderfolgenden Semestern):

Anleitung zum selbständigen Experimentieren, um den Studierenden zu einem unmittelbaren Verständnis der chemischen Vorgänge zu führen und ihn mit Methoden der wissenschaftlichen Arbeit bekanntzumachen.

Einfache, später auch kompliziertere Versuche entsprechend den fachlichen Kenntnissen der Studierenden, zB einfache Synthesen und Analysen, Herstellung einfacher Präparate, technologische Untersuchungen. Besonderes Schwergewicht sind Versuche zur Militärchemie und zur Sprengstoffchemie.

Didaktische Grundsätze:

Gefahrenquellen müssen durch sorgfältige Auswahl geeigneter Arbeiten und durch entsprechende Vorkehrungen und Anweisungen ausgeschaltet werden. Auf Sicherheitshinweise, insbesondere im militärischen Bereich, ist großer Wert zu legen. Auch das selbständige Experimentieren darf nur unter Aufsicht des Lehrers geschehen. Auf die Genauigkeit bei der Durchführung der Versuche ist stets Wert zu legen.

Das Führen von Versuchsprotokollen ist zweckmäßig. Verbindungen zu anderen Naturwissenschaften sollen gepflegt werden.

Bei Versuchen zur Militärchemie und zur Sprengstoffchemie sind die Studierenden auch über die entsprechenden militärischen Vorschriften zu informieren.

BILDNERISCHES GESTALTEN

Wie Anlage A, mit folgender Abweichung:

Lehrstoff:

  1. 1. bis 6. Semester (je 2 Wochenstunden):

D. FÖRDERUNTERRICHT

Anlage4

Mathematik (1. bis 6. Semester):

Darstellende Geometrie (3. bis 6. Semester):

Je 2 Wochenstunden durch einen Teil des Semesters

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes durchgenommenen Lehrstoffes für Studierende, die im betreffenden Pflichtgegenstand auf Schwierigkeiten stoßen. Dabei ist vorauszusetzen, daß es sich um geeignete und leistungswillige Studierende handelt, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes im betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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