Anlage D
LEHRPLÄNE DES GYMNASIUMS, DES REALGYMNASIUMS UND DES WIRTSCHAFTSKUNDLICHEN REALGYMNASIUMS FÜR BERUFSTÄTIGE PFLICHTGEGENSTÄNDE
ERSTER TEIL
ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Wie Anlage A; mit folgenden Abweichungen:
Der Ausdruck “Schülerinnen" bzw. “Schüler" wird durch den Ausdruck “Studierende" ersetzt.
Z 2 (Gesetzlicher Auftrag) lautet:
“Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige haben gemäß § 37 Abs. 3 SchOG die Aufgabe, Personen, die das 17. Lebensjahr vollendet haben und nach Vollendung der Schulpflicht eine Berufsausbildung abgeschlossen haben oder in das Berufsleben eingetreten sind, zum Bildungsziel einer AHS zu führen. Die dabei zu leistende Bildungsarbeit orientiert sich an den Ausführungen des § 2 SchOG, sie hat aber auch das reifere Alter, die Berufs- und Lebenserfahrung, das soziale Umfeld, die stärker ausgeprägten Werthaltungen sowie die Bildungserwartungen und Lebensziele der erwachsenen Studierenden zu berücksichtigen.
Diese Sonderform der allgemein bildenden höheren Schule gibt den Studierenden im Sinne des § 34 SchOG in einem didaktisch eigenständigen zweiten Bildungsweg eine umfassende Hochschulreife.
Das Gymnasium, das Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium für Berufstätige entsprechen in ihren Bildungszielen den gleichnamigen Formen der Tagesschulen, erreichen diese aber in einer den besonderen Bedingungen des zweiten Bildungsweges entsprechenden anderen Organisationsstruktur und einer gemäß den speziellen Bedürfnissen von erwachsenen Studierenden eigenständigen Andragogik."
ZWEITER TEIL
ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung. Die folgenden Absätze werden angefügt.
“Der Unterricht an der Sonderform ist darüber hinaus durch die besondere Voraussetzung einer erwachsenengerechten Didaktik charakterisiert.
- 1. Die Studierenden des zweiten Bildungsweges kommen zu diesem Bildungsgang auf Grund einer persönlichen und eigenständigen Entscheidung, wenngleich die Vorstellungen und Erwartungen, die mit diesem Schritt verbunden sind, weitgehend differieren können. Die Lehrerin bzw. der Lehrer hat die Aufgabe, sich damit auseinanderzusetzen, den manifest gewordenen Bildungswillen zu verstärken und die Studierenden zu motivieren, auch beim Auftreten von Schwierigkeiten Durchhaltevermögen zu entwickeln, um einen vorzeitigen Studienabbruch nach Möglichkeit zu verhindern.
- 2. Die Studierenden gehören in der Regel verschiedenen Altersstufen an, verfügen über unterschiedliche Vorkenntnisse, kommen aus vielen Berufen und sind auf Grund ihrer größeren Lebenserfahrung in ihren Anschauungen und in ihrem Verhalten stärker geprägt als die Schülerinnen und Schüler der Tagesschule. Die Unterrichtsarbeit der Lehrerin bzw. des Lehrers hat sich auf diese Voraussetzungen einzustellen. Dem Aspekt des sozialen Lernens kommt hier eine besondere Bedeutung zu. Wenn immer zweckmäßig und sinnvoll, soll die Lehrerin bzw. der Lehrer mit Hilfe von Gruppen- und Partnerarbeit die Kooperationsbereitschaft der Studierenden untereinander fördern, sie ermutigen, sich in die Klassengemeinschaft einzubringen, und so den Prozess des Bildungserwerbes auf eine demokratische, humane und leistungsorientierte Grundlage zu stellen.
- 3. Jeder Unterricht, der sich als erwachsenengerecht versteht, wird sich bemühen, auch die Lebens- und Berufserfahrung der Studierenden in jene Fächer einzubeziehen, in denen dadurch das angebotene Bildungsgut bereichert und vertieft wird. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss die Lehrerin bzw. der Lehrer anpassungsfähig und bereit sein, Anregungen der Studierenden aufzugreifen, von der Möglichkeit, eine sinnvolle Stoffauswahl aus dem Lehrplan vorzunehmen, auch Gebrauch zu machen und darüber hinaus aus Aktualitätsgründen auch Themen aufzugreifen, die über das Lehrplanangebot hinausgehen. Dabei ist aber eine Über- oder Unterforderung der Studierenden zu vermeiden.
- 4. Gerade erwachsene Studierende sollen im Sinne einer partnerschaftlichen Unterrichtsgestaltung die Möglichkeit haben, Inhalt und Ziele des Lehrplanes kennen zu lernen, um in der Lage zu sein, bei notwendig gewordenen Gewichtungen und Akzentuierungen mitbestimmen zu können.
- 5. Die Unterrichtsarbeit an der Sonderform für Berufstätige vollzieht sich in einer Studiengemeinschaft von Studierenden sowie Lehrerinnen und Lehrern. Sie erhält ihre Impulse von der Lehrerin bzw. dem Lehrer und in der Auseinandersetzung mit dem angebotenen Lehr- und Bildungsgut; Lehrerinnen und Lehrer sowie Studierende sind gemeinsam für die Erreichung des Bildungszieles verantwortlich. Berufsbedingte Absenzen sind in einem vertretbaren Ausmaß zu tolerieren und in der Unterrichtsplanung und Durchführung einzukalkulieren. Das darf aber nicht dazu führen, dass dadurch starke Stoffeinschränkungen vorgenommen werden.
- 6. Die Lehrerin bzw. der Lehrer soll die besondere Unterrichtssituation der einzelnen Studierenden kennen und sich der Schwierigkeiten eines nebenberuflichen Studiums bewusst sein. Diese sind insbesondere
- a) Ermüdung durch die berufliche Tätigkeit.
- b) Stark schwankende Aufmerksamkeit und längere Anlaufzeit.
- c) Private (familiäre) Verpflichtungen.
- d) Knappe Lernzeit und wenig Freizeit.
Daher sind zeitsparende Hilfestellungen durch die Lehrerin bzw. den Lehrer und eine diesen Umständen angepasste Organisation des Unterrichts unabdingbar. Dazu gehören ua.:
- a) Von der Stundenplangestaltung her die Möglichkeit, zwei aufeinander folgende Unterrichtseinheiten pro Fach zuzulassen, damit genug Zeit für Darbietung, Einübung und Transfer zur Verfügung steht.
- b) Die Erarbeitung des Unterrichtsstoffes hat hauptsächlich während der Unterrichtszeit zu erfolgen. Hausübungen sind auf das unbedingt erforderliche Minimum zu beschränken. Das Ausmaß häuslicher Vorbereitung bzw. das Einüben der durchgenommenen Stoffinhalte außerhalb der eigentlichen Unterrichtszeit liegt im persönlichen Verantwortungsbereich des Studierenden. Der Lehrerin bzw. dem Lehrer kommt eine beratende Funktion zu.
- c) Erwachsene Studierende haben in der Regel ein höheres Abstraktionsvermögen und können Zusammenhänge oft rascher und besser erkennen als gehäuftes Faktenwissen in kurzer Zeit aufzunehmen. Daher kommt der Sichtbarmachung von Zusammenhängen in jedem Unterrichtsgegenstand sowie einer fächerübergreifenden Zusammenschau (eventuell in Form von Projekten), der Entwicklung der Urteilsfähigkeit, dem Erkennen des Wesentlichen und dem wertenden Unterscheidungsvermögen größere Bedeutung zu als der Akkumulation von Fakten. Diese sind in jedem Gegenstand kritisch auf ihre Notwendigkeit hin zu prüfen und sinnvoll zu beschränken. Darüber hinaus ist die Pflege des sprachlichen Ausdrucks Aufgabe und Methode aller Unterrichtsgegenstände.
- 7. Bei notwendig gewordenen Klassenzusammenlegungen ist Vorsorge zu treffen, dass solche administrativen Maßnahmen den Studienerfolg der Studierenden nicht beeinträchtigen. Es ist daher sicherzustellen, dass die Studierenden mit einem vergleichbaren Wissens- und Kenntnisstand in das nächstfolgende Semester aufsteigen. Die Wiederholung bestimmter Lehrstoffgebiete im Anschluss an das vorhergehende Semester wird in solchen Fällen daher angebracht sein.
- 8. Der Unterricht setzt sich zum Ziel, Wissen und Können zu vermitteln. Er schafft damit die Voraussetzung für die Studierenden, zu einem fundierten und eigenständigen Kritik- und Urteilsvermögen zu gelangen, und leistet damit auch einen Beitrag zur Persönlichkeitsbildung.
- 9. Der Sicherung des Unterrichtsertrages ist besonderes Augenmerk zu widmen, vor allem durch
- a) zusammenfassende Überblicke und Wiederholung größerer Sachgebiete;
- b) einprägsame, wechselnde und nicht ermüdende Methoden zur Festigung des bereits Erarbeiteten;
- c) ermutigende und motivierende Impulse."
DRITTER TEIL
SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG
Wie Anlage A.
VIERTER TEIL
STUNDENTAFELN
Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
- 1. Gymnasium für Berufstätige / Realgymnasium für Berufstätige (mit Zweiter lebender Fremdsprache)
____________________________________________________________________
a) Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden
1. S. 2. S. 3. S 4. S. 5. S. 6. S.
____________________________________________________________________
Religion ............ - 1 1 1 1 1
Deutsch .............. 3 3 3 3 3 3
Erste lebende Fremd-
sprache .............. 3 3 3 3 3 3
Latein/Zweite lebende
Fremdsprache *1) ..... - 3 3 3 3 3
Geschichte und
Sozialkunde/Politische
Bildung .............. 3 3 3 - - -
Geographie und
Wirtschaftskunde ..... 4 4 -
Mathematik ........... 3 3 3 3 3 3
Biologie und
Umweltkunde .......... - - 4 4 - -
Chemie ............... - - - 3 3 -
Physik ............... - - - - 4 5
Psychologie und
Philosophie .......... 2 - - - - -
Informatik ........... - - - - - 2
Musikerziehung ....... - - - - - -
Bildnerische
Erziehung ............ - - - - - -
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegenstände 18 20 20 20 20 20
____________________________________________________________________
a) Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrver-
pflich-
7. S. 8. S. 9. S. Summe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ............ 1 1 1 8 (III)
Deutsch .............. 3 3 4 28 (I)
Erste lebende Fremd-
sprache .............. 3 3 4 28 (I)
Latein/Zweite lebende
Fremdsprache ......... 3 4 4 26 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/Politische
Bildung .............. - - - 9 III
Geographie und
Wirtschaftskunde ..... - - - 8 (III)
Mathematik ........... 3 3 4 28 (II)
Biologie und
Umweltkunde .......... - - - 8 III
Chemie ............... - - - 6 (III)
Physik ............... - - - 9 (III)
Psychologie und
Philosophie .......... - 4 - 6 III
Informatik ........... - - - 2 II
Musikerziehung ....... 3 - - 3 (IVa)
Bildnerische
Erziehung ............ 3 - - 3 (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegenstände 19 18 17 172
2. Realgymnasium für Berufstätige
____________________________________________________________________
a) Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden
1. S. 2. S. 3. S 4. S. 5. S. 6. S.
____________________________________________________________________
Religion ............. - 1 1 1 1 1
Deutsch .............. 3 3 3 3 3 3
Erste lebende Fremd-
sprache .............. 3 3 3 3 3 3
Latein/Zweite lebende
Fremdsprache ......... - 3 3 3 3 3
Geschichte und
Sozialkunde/Politische
Bildung .............. 3 3 3 - - -
Geographie und
Wirtschaftskunde ..... 4 4 - - - -
Mathematik ........... 3 3 3 3 3 3
Darstellende
Geometrie ............ - - - - - -
Biologie und
Umweltkunde .......... - - 4 4 - -
Chemie ............... - - - 3 3 -
Physik ............... - - - - 4 5
Psychologie und
Philosophie .......... 2 - - - - -
Informatik ........... - - - - - 2
Musikerziehung *)....)
Bildnerische ) - - - - - -
Erziehung *).........)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegenstände 18 20 20 20 20 20
____________________________________________________________________
a) Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrver-
pflich-
7. S. 8. S. 9. S. Summe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ............ 1 1 1 8 (III)
Deutsch .............. 3 3 4 28 (I)
Erste lebende Fremd-
sprache .............. 3 3 4 28 (I)
Latein/Zweite lebende
Fremdsprache ......... 3 - - 18 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/Politische
Bildung .............. - - - 9 III
Geographie und
Wirtschaftskunde ..... - - - 8 (III)
Mathematik ........... 5 4 4 31 (II)
Darstellende
Geometrie ............ 2 3 4 9 (II)
Biologie und
Umweltkunde .......... - - - 8 III
Chemie ............... - - - 6 (III)
Physik ............... - - - 9 (III)
Psychologie und
Philosophie .......... - 4 - 6 III
Informatik ........... - - - 2 II
Musikerziehung *)....) (IVa)
Bildnerische ) 2 - - -
Erziehung *).........) (IVa)
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegenstände 19 18 17 172
____________________________________________________________________
*) Alternative Pflichtgegenstände
3. Wirtschaftskundliches Realgymnasium für Berufstätige
____________________________________________________________________
a) Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden
1. S. 2. S. 3. S 4. S. 5. S. 6. S.
____________________________________________________________________
Religion ............. - 1 1 1 1 1
Deutsch .............. 3 3 3 3 3 3
Erste lebende Fremd-
sprache .............. 3 3 3 3 3 3
Latein/Zweite lebende
Fremdsprache ......... - 3 3 3 3 3
Geschichte und
Sozialkunde/Politische
Bildung .............. 3 3 3 - - -
Geographie und
Wirtschaftskunde ..... 4 4 - - - -
Mathematik ........... 3 3 3 3 3 3
Biologie und
Umweltkunde .......... - - 4 4 - -
Chemie ............... - - - 3 3 -
Physik ............... - - - - 4 5
Psychologie und
Philosophie .......... 2 - - - - -
Informatik ........... - - - - - 2
Musikerziehung *)....)
Bildnerische ) - - - - - -
Erziehung *).........)
Ökonomie ............. - - - - - -
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegenstände 18 20 20 20 20 20
____________________________________________________________________
a) Pflichtgegenstände Semester und Wochenstunden Lehrver-
pflich-
7. S. 8. S. 9. S. Summe tungsgruppe
____________________________________________________________________
Religion ............ 1 1 1 8 (III)
Deutsch .............. 3 3 4 28 (I)
Erste lebende Fremd-
sprache .............. 3 3 4 28 (I)
Latein/Zweite lebende
Fremdsprache ......... 3 - - 18 (I)
Geschichte und
Sozialkunde/Politische
Bildung .............. - - - 9 III
Geographie und
Wirtschaftskunde ..... - - - 8 (III)
Mathematik ........... 3 3 4 28 (II)
Biologie und
Umweltkunde .......... - - - 8 III
Chemie ............... - - - 6 (III)
Physik ............... - - - 9 (III)
Psychologie und
Philosophie .......... - 4 - 6 III
Informatik ........... 2 2 2 8 II
Musikerziehung *)....) (IVa)
Bildnerische ) 2 - - 2
Erziehung *).........) (IVa)
Ökonomie ............. 2 2 2 6 III
____________________________________________________________________
Summe der
Pflichtgegenstände 19 18 17 172
____________________________________________________________________
*) Alternative Pflichtgegenstände
FÜNFTER TEIL
LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung.
SECHSTER TEIL
LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A für das Gymnasium, Realgymnasium und das Wirtschaftskundliche Realgymnasium.
Lehrstoff:
- 1. Semester (4 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
In knapper Form über Sachverhalte, Erfahrungen und Probleme berichten und erzählen, Gelesehnes und Gehörtes zusammenfassen und wiedergeben; Gruppendiskusdionen.
Texte verfassen:
Texte als Ergebnis unterschiedlicher Schreibmotivationen und – ziele abfassen, zB eigene Erfahrungen und Gefühle darstellen; nach Impulsen in verschiedenen Textformen schreiben; Kurzfassungen, Inhaltsangaben erstellen.
Rechtschreibung und Zeichensetzung gezielt verbessern.
Sprachbetrachtung:
Die unterschiedlichen Bedingungen bei verschiedenen Kommunikationsformen untersuchen und beschreiben; Ausdruckswerte sprachlicher Erscheinungen erfassen; die Rolle der Grundwortarten im Satz untersuchen; den Bau des einfachen Satzes und der Gliedsätze erkennen.
Den Wortschatz erweitern (Wortfelder aufbauen, Ober- und Unterbegriffe erarbeiten, Bedeutung von Fremdwörtern klären).
Literaturbetrachtung:
Dichterische und nichtdichterische Texte lesen und besprechen.
Merkmale verschiedener Textarten feststellen. Schwerpunkt: epische Texte (Erzählperspektive, Ich-Erzählung, Erzählerbericht). Individuelle Leseinteressen artikulieren und Lektüreeindrücke mitteilen. Erkennen, daß die Wahl eines bestimmten Buches von Gefühlen und Erwartungen, von Informationen, Erfahrungen und von der Situation des Lesers abhängt.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig).
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Stellungnahmen abgeben, Gespräch, Gruppen- und Plenardiskussion üben, dabei bestimmte Rollen wahrnehmen.
Texte verfassen:
Texte als Ergebnis unterschiedlicher Schreibmotivationen und – ziele abfassen, zB Exzerpt und Protokoll erstellen; Stellungnahmen zu Sachverhalten und Problemen abgeben; Vorgänge und Situationen beschreiben; Gesuch und Lebenslauf abfassen; mit Sprache spielen. Sinnerfassendes und sinnvermittelndes Lesen üben.
Sprachbetrachtung:
Ausdruckswerte sprachlicher Erscheinungen kennenlernen:
Konjunktiv, indirekte Rede, zusammengesetzte Sätze, Infinitiv- und Partizipialkonstruktionen.
Bedeutung ähnlicher Wörter gegeneinander abgrenzen; regionale und gruppenspezifische Besonderheiten im Wortschatz feststellen; unterschiedliche Wiedergabe von Äußerungen anderer besprechen.
Literaturbetrachtung:
Dichterische und nichtdichterische Texte lesen und besprechen.
Merkmale verschiedener Textarten feststellen. Schwerpunkt:
dramatische Formen (Aufbau, Dialogführung, direkte und indirekte Figurenzeichnung). Texte in ihrem jeweiligen Kontext untersuchen, um das Textverständnis zu vertiefen. Deutungsmöglichkeiten aufzeigen, die sich aus der Beschreibung von Texten erschließen lassen.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (ein- oder zweistündig).
- 3. Semester (3 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Einzel- und Gruppenreferate halten; verschiedene Formen der Diskussion erproben; Information, Meinung, Argument und Frage in Diskussionsbeiträgen einsetzen.
Texte verfassen:
Begriffe erklären, appellative und argumentative Texte herstellen, zB Aufruf, Flugblatt, Leserbrief.
Den gedanklichen Aufbau von Texten entwickeln. Techniken des sinnvermittelden Lesens weiterentwickeln.
Sprachbetrachtung:
Einblicke in die Entwicklung der deutschen Sprache gewinnen; über Probleme der Normierung der Rechtschreibung sprechen.
Bedeutungsbeziehungen zwischen Wörtern und Wortgruppen erproben; satzübergreifende Verknüpfungen (Verweiswörter, Ersatzformen) erkennen; Stilfiguren besprechen.
Literaturbetrachtung:
Dichterische und nichtdichterische Texte lesen und besprechen.
Merkmale verschiedener Textarten feststellen. Schwerpunkt: lyrische Texte (gebundene Sprache, Vergleiche, sprachliche Bilder). Texte auf der Grundlage der Textbeschreibung deuten.
Einblicke in die Literatur des Mittelalters und der Barockzeit an Textbeispielen gewinnen.
Urteile über Texte als zeit- und standortbedingte Stellungnahmen erkennen.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (zweistündig).
- 4. Semester (3 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Impulsreferat, Diskussion und Debatte abhalten.
Texte verfassen:
Argumentative Texte schreiben, Thema erschließen, Informationen verarbeiten, Ordnungskriterien suchen, Gliederung üben.
Graphische Darstellungen und Statistiken in Sprache umsetzen und interpretieren, Texte umformen.
Sprachbetrachtung:
Zeitungssprache und journalistische Stilformen vergleichen (zB: Leitartikel, Bericht, Reportage, Kommentar, Glosse).
Die Funktion von Stilfiguren. Die Wechselwirkung von Text und Bild zB in Comics und Werbung untersuchen.
Literaturbetrachtung:
Texte auf der Grundlage der Textbeschreibung deuten. Formale Merkmale als Mittel der Aussage begreifen. Einblicke in die Literatur der Aufklärung und des Sturm und Drang an Textbeispielen gewinnen.
Unterschiedliche Darstellungen eines Werkes in der Fachliteratur vergleichen. Den Einfluß persänlicher Wertvorstellungen auf das Urteil über Texte erfassen.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (zweistündig).
- 5. Semester (3 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Bewußtes Einsetzen von Redestrategien üben; Interviewtechniken üben. Stellungnahmen (auch unvorbereitet) abgeben.
Texte verfassen.
Leseeindrücke zusammenfassend formulieren; dichterische und nichtdichterische Texte beschreiben und deuten. Rolle und Situation von Figuren dichterischer Texte beschreiben.
Sprachbetrachtung:
Unterschiede zwischen gesprochener und geschriebener Sprache feststellen, Umformungsübungen dazu machen.
Die Funktion von sprachlichen Sprachformen, Sprachklischees und Redundanzen erkennen. Sprachliche Verfahrensweisen untersuchen und ihre Wirkung beschreiben.
Strategien der Meinungsbildung in den Massenmedien untersuchen (Auswahl und Aufbereitung der Information, offene und verdeckte Beeinflussung).
Literaturbetrachtung:
Die im Werk dargestellte Welt erarbeiten: Raum- und Zeitgefüge, das Verhalten der Figuren und deren Beziehungen zueinander. Wirkungsmöglichkeiten und Intentionen eines Textes auf der Basis der Textbeschreibung überprüfen.
Einblicke in die Literatur von der Französischen Revolution bis zu den Anfängen der Romantik an Textbeispielen gewinnen. Die bildungspolitischen Aspekt „klassisch" gewordener Literatur in der Gegenwart erörtern. Die historische Bedingtheit eines Textes in die Deutung einbeziehen.
Mögliche Aspekte der Textauswahl:
Erziehung zur Humanität.
Irrationalismus als Lebens- und Kunstprinzip.
Zuwendung zur Vergangenheit (Antike, Mittelalter).
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (zweistündig).
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Einander widersprechende Ansichten in einem Streitgespräch vertreten; Befragung von Einzelpersonen, die sich auf ein bestimmtes Thema vorbereitet haben (Hearing); den Zusammenhang von Mitteilungs- und Wirkungsabsicht einerseits und den sprachlichen Mitteln anderseits bewußtmachen.
Texte verfassen:
Zu aktuellen Themen Stellung nehmen, auch mit Hilfe von Informationsmaterial oder ausgehend von einem Text. Referierendes oder erklärendes Darstellen unterscheiden. Texte verfremden, parodistische Texte zu schreiben versuchen.
Sprachbetrachtung:
Außersprachliche und sprachliche Bedingungen des Kommunikationsprozesses erkennen und in ihrer Beziehung zueinander beschreiben. Darstellung desselben Ereignisses in verschiedenen Medien vergleichen; Manipulationstechniken durchschauen lernen.
Aufbauelemente eines Textes erkennen. Sprachformen in ihrer
Verwendung aufzeigen: Idiolekt, Soziolekt, Sondersprachen, Dialekt, Umgangssprache, Standartsprache.
Literaturbetrachtung:
Motive eines Textes erkennen, Fabel herausarbeiten, motivähnliche Texte aus verschiedenenj Zeiten vergleichen.
Mögliche Absichten eines Textes erfassen, die historische Bedingtheit eines Textes in die Deutung einbeziehen. Erkennen, daß eigene Wertvorstellungen und Vorurteile die Textrezeption beeinflussen.
Einblicke in die Literatur von den Anfängen der Romantik bis zur Jahrhundertwende, besonders in die österreichische Literatur des 19. Jahrhunderts, an Texten gewinnen.
Mögliche Aspekte der Textauswahl:
Sozialkritisch-oppositionelle im Gegensatz zu apolitisch-ästhetischer Literatur.
Realistische Erzählkunst als Antwort auf die politischen Verhältnisse nach 1848.
Naturwissenschaftlicher Determinismus und das Problem der Handlungsfreiheit.
Darstellung der neuen sozialen Wirklichkeit
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (zweistündig).
- 7. Semester (3 Wochenstunden).
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Referate mit anschließender Befragung des Referenten halten; Rede zu konkreten Anlässen üben.
Texte verfassen:
Dichterische und nichtdichterische Texte beschreiben und deuten; ein dichterisches Werk unter bestimmten Aspekten behandeln. Literarische Vorlagen nach- und umgestalten.
Verschiedene Vortragsweisen als Ausdruck unterschiedlicher Textdeutung beobachten, erproben und einsetzen.
Sprachbetrachtung:
Sprache als Zeichensystem verstehen lernen; die syntaktische, semantische und pragmatische Dimension von Zeichen beschreiben. Textkonstituierende Merkmale erkennen und anwenden.
Literaturbetrachtung:
Verschiedene Zugänge zum Sinnverständnis von Texten erproben (zB psychologischer, religiöser, soziologischer Deutungsansatz). Die Wirkungsweise filmischer Ausdrucksmittel untersuchen. Kritiken und Buchbesprechungen in verschiedenen Medien vergleichen. Einblicke in die Literatur von der Jahrhundertwende bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges an Texten gewinnen.
Mögliche Aspekte der Textauswahl:
Kulturkrise und Ästhetizismus der Jahrhundertwende.
Auseinandersetzung der österreichischen Literatur mit den sozialen und politischen Zuständen der österreichisch-ungarischen Monarchie.
Revolte gegen traditionelle Lebens- und Kunstformen.
Fortführung bürgerlicher Literaturtraditionen.
Literatur in Korrelation zu den sozialen und politischen Spannungen der Zwischenkriegszeit.
NS- Literatur: Mechanismen und Formen politischer Propagandaliteratur.
Auseinandersetzung mit Literatur und Krieg.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (zweistündig).
- 8. Semester (3 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Referate und Diskussionen besonders über dichterische Werke bzw. zum Literaturbetrieb halten.
Texte verfassen:
Zwei oder mehrere dichterische Werke unter einem übergreifenden Gesichtspunkt vergleichend behandeln.
Vorformen wissenschaftlichen Arbeitens anwenden (zB: Argumentation, Folgerung, Zitieren).
Kritik einer Theateraufführung, TV-Sendung oder Buchbesprechung verfassen. Zu aktuellen Themen und Problemen Stellung nehmen.
Eventuell Texte in Anlehnung an dichterische Formen schreiben:
Innerer Monolog, dramaturgische Dialogszene, Kurzgeschichte, Filmdrehbuch, experimenteller Text.
Sprachbetrachtung:
Die Verknüpfung von Gedanken in sprachlichen Ausdrucksformen herausarbeiten (zB: reihende, folgernde, bedingende, entgegensetzende, ausschließende Relationen).
Überlegungen zum Verhältnis der Sprache zur außersprachlichen Wirklichkeit anstellen.
Literaturbetrachtung:
Die für die Beschreibung von Texten jeweils charakteristischen Merkmale zusammenfassen und im Hinblick auf das Textverständnis auswerten.
Einblicke in den kommerzialisierten Literatur- und Medienbetrieb gewinnen (Buchmarkt, Literaturtagungen und -preise, Stellung und Arbeitsbedingungen der Autoren, Bestseller, Buchgemeinschaften, Beitrag der Massenmedien zur Popularisierung und Internationalisierung der Literatur). Die Funktion der Lektüre innerhalb der eigenen Lebenswelt erkennen. Einblicke in die Literatur nach dem Zweiten Weltkrieg an Texten gewinnen.
Mögliche Aspekte der Textauswahl:
Exilliteratur.
Humanistisch-christliche Traditionen in der Nachkriegszeit.
Gruppenbildungen im literarischen Leben nach 1945.
Entwicklung der Literatur in verschiedenen Gesellschaftssystemen.
Sprache und Sprachverwendung als Thema der Literatur.
Gesellschaftskritisch und politisch engagierte Literatur.
Schriftliche Arbeiten:
Zwei Schularbeiten (die erste zwei-, die zweite dreistündig).
- 9. Semester (5 Wochenstunden):
Sprachliches Gestalten:
Sprechen vor und mit anderen:
Referate und Gesprächsformen anhand von Themen persönlichen Interesses üben. Texte mit besonderer Berücksichtigung der bei der Reifeprüfung verlangte Arbeitsformen verfassen.
Sprachbetrachtung:
Die aus dem Umgang mit Texten verschiedener Art gewonnenen Beschreibungskriterien anwenden.
Literaturbetrachtung:
An Texten Einblicke in die zeitgenössische Literatur unter besonderer Berücksichtigung des österreichischen Anteils gewinnen.
Schriftliche Arbeiten:
Eine Schularbeit (vierstündig).
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe sowie die als Teilbereiche bezeichneten Lehraufgaben sind verbindlich. Auswahl und Gewichtung der Unterrichtsinhalte und die Wahl geeigneter Methoden sind dem Lehrer überlassen, wobei die besonderen Bedingungen dieser Schulform und des Erwachsenenunterrichts zu berücksichtigen sind.
Unterrichtsgestaltung - Erarbeitung und Verarbeitung:
- Der Deutschunterricht hat für die erwachsenen Studierenden nicht nur fachbezogene Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, sondern er ist auch wesentlich ein Gegenstand der unmittelbaren Auseinandersetzung mit der Lebensrealität. Daher muß bei der Auswahl der zu behandelnden Stoffe die Erfahrung der Studierenden berücksichtigt werden. Im Rahmen der Ziele und Lehraufgaben des jeweiligen Semesters ist ihnen eine angemessene Mitbestimmung bei der Stoffauswahl und beim Setzen von Schwerpunkten zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, daß die Sprachhandlungskompetenz der Studierenden erweitert, wissenschaftliches Verständnis angebahnt und eine Auseinandersetzung mit persönlichen und sozialen Problemen gefördert wird.
- Als Methoden zur Erarbeitung der verschiedenen Lehraufgaben sollen angemessene Gesprächs- und Sozialformen eingesetzt werden:
Unterrichtsgespräch, Information und Impuls durch Lehrer und Studierende, Diskussion und Debatte, Einzel-, Partner- und Gruppenarbeit. Fachübergreifender und projektorientierter Unterricht soll soviel wie möglich praktiziert werden. Querverbindungen zu anderen Fächern sind zu nutzen.
- Audio-visuelle Medien und gegebenfalls Computer sind heranzuziehen.
- Die Lehrnarbeit ist vorwiegend in den Unterrichtsstunden zu bewältigen. Hausübungen zur Vorbereitung des Unterrichts und zur Festigung des Unterrichtsertrages sollen nur im beschränktem Maß eingesetzt werden.
Die Teilbereiche des Deutschunterrichts:
Zum Sprachlichen Gestalten:
Die Formen mündlichen und schriftlichen Gestaltens sollen vor allem dazu dienen,
- Gedanken zu formulieren und dadurch zu klären;
- sich einen Sachverhalt vor Augen zu führen und ihn sich dadurch verfügbar zu machen;
- auf andere einzuwirken;
- Emotionen und Situationen zu verbalisieren;
- Sprache als kreatives Ausdrucksmittel zu verwenden.
Sicherheit im Gebrauch der Standartsprache ist anzustreben. In manchen Situationen jedoch (zB Diskussionen, Konfliktaufarbeitung) kann sich die Herkunftssprache als angemessene Sprachform erweisen und soll in diesem Fall ohne Wertung zugelassen werden.
Im Anfangsunterricht sind die unterschiedlichen Fertigkeiten, Fähigkeiten und Erfahrungen der erwachsenen Studierenden aufzunehmen. Die Bereitschaft zum Sprechen und Schreiben soll geweckt und gefördert werden. Sprechen und Schreiben der Studierenden sollen auch Gegenstand der Reflexion sein.
Das Schreiben wird nach der vorherrschenden Schreibhaltung bzw. -absicht in beschreibende und kommentierende, argumentierende und appelierende sowie erzählende und andere kreative Formen unterteilt. Die Textarten lassen sich jedoch nicht immer scharf abgrenzen. Das Verfassen von Texten soll durch entsprechende Übungen zur Textgestaltung vorbereitet werden.
Meinungen der Studierenden, sofern sie nicht sachlich falsch sind oder auf sachlich falschen Grundlagen beruhen, haben die Lehrer gelten zu lassen. Das bezieht sich auf Fragen der Weltanschauung ebenso wie auf ästhetische Urteile.
Übungen zur Rechtschreibung und Zeichensetzung sind an den individuellen Erfordernissen der Studierenden zu orientieren und während aller Semester durchzuführen, ohne daß dies im Lehrplan explizit angeführt ist.
Die Verwendung des Wörterbuches auch bei Schularbeiten in allen Semestern soll eine an der außerschulischen Wirklichkeit orientierte Arbeitshaltung fördern.
Zur Sprachbetrachtung
Aufgabe der Sprachbetrachtung ist es,
- Einblicke in die Struktur der Sprache zu vermitteln;
- verschiedene Sprachformen in ihrer Funktion aufzuzeigen;
- Bedingungen sprachlichen Handelns bewußt zu machen und die eigene Sprachhandlungsfähigkeit zu erweitern.
Sprachliche Merkmale sind an gesprochenen und geschriebenen Texten festzustellen. Dadurch soll die „Sprachbetrachtung" mit der „Literaturbetrachtung" und mit dem „Sprachlichen Gestalten" verbunden werden.
Zur Literaturbetrachtung:
Im Mittelpunkt der Literaturbetrachtung steht die Auseinandersetzung mit Texten aller Art (erweiterter Literaturbegriff), wobei das Schwergewicht auf Ganzschriften liegt. Darüber hinaus sind Textproben in ausreichendem Maß anzubieten.
Folgende vier Aspekte sind zu beachten und miteinander zu verbinden:
Die Textbeschreibung stellt Themen, Strukturen sowie Darstellungsmittel und deren Funktion in Texten fest, um eine empirisch faßbare und überprüfbare Grundlage für Interpretation und Wertung zu schaffen.
Die literaturgeschichtliche Orientierung stellt Einzelwerke in ihren geschichtlichen Kontext (dh. in gattungs-, stil- und motivgeschichtliche Entwicklungen). Werke der Gegenwartsliteratur sind in allen Semestern zu besprechen. Literaturhistorische Kenntnisse sind nicht Selbstzweck, sondern sollen soweit vermittelt werden, als sie für das Verständnis der Dichtung notwendig sind. Dabei soll eine Epoche modellhaft in ihren gesellschaftspolitischen und kulturellen Ausprägungen behandelt werden.
Die Interpretation baut auf dem spontanen Texterlebnis und dem Interesse des Studierenden, der Textbeschreibung und der literaturgeschichtlichen Orientierung auf. Sie soll zum Erfassen und Unterscheiden verschiedener Deutungsmöglichkeiten anleiten. Das wichtigste Kriterium für mögliche Deutungen ist die Begründbarkeit aus dem Text.
Die literarische Wertung soll erarbeiten, daß literarische Erfahrungen, Literaturverständnis, persönliche Werthaltungen sowie ästhetische und intellektuelle Sensibilität die Urteile über Literatur bestimmen.
Die Zielsetzungen der Literaturbetrachtung erlauben es, die Lesegewohnheiten und Interessen der Studierenden zu berücksichtigen, die Fähigkeit zu selbständiger Auseinandersetzung mit den literarischen Zweckformen auszubilden und insbesondere das Verständnis für dichterische Literatur zu fördern und die Freude am Lesen zu wecken. Durch Hinweise und Anregungen sollen die Studierenden zur Privatlektüre animiert werden. In einer Literaturmappe können Schul- und Privatlektüre, Theateraufführungen und durch audio-visuelle Medien vermittelte Werke als Grundlage für die Reifeprüfung gesammelt werden.
Im Mittelpunkt soll die Beschäftigung mit der Literatur des deutschen Sprachraums unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Literatur stehen. Die Rolle der fremdsprachigen Literatur ist zu berücksichtigen.
ERSTE LEBENDE FREMDSPRACHE
ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Englisch soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fachübergreifende Aspekte enthalten.
Dem Englischunterricht ist ein vierfaches Ziel gesetzt:
- die Beherrschung der Fremdsprache als Kommunikationsmittel, welche die Fertigkeiten
des Hörverstehens,
des Sprechens,
des Leseverstehens und
des schriftlichen Ausdrucks
umfaßt und auf der das Hauptgewicht zu liegen hat;
- die Erweiterung des Erfahrungshorizontes durch das Kennenlernen der englischsprachigen Länder und durch die Auseinandersetzung mit ihrer Kultur, auch im Spiegel der Literatur;
- die Einsicht in Struktur und Wesenzüge der Englischen Sprache;
- die Persönlichkeitsbildung, insbesondere im Sinne der Entfaltung des Wertbewußtseins,
der Bereitschaft zu sozialer Verantwortung,
Kommunikation und Kooperation,
der Erlebnisfähigkeit,
der Kreativität, der Aneignung von Arbeitsweisen, die zu weiterem
Studium befähigen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester (je 3 Wochenstunden):
- 1. Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)
Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln; auch können die Intensität ihrer Behandlung und die Schwerpunktsetzung je nach Klasse und Gegebenheit variieren.
Personalien, Familie (personal identifikation): zB name, adresse, telephone number, date and place of birth, age, sex, status, nationality, profession, occupation, family, religion
Der menschliche Körper: zB: parts of the body, positions of the body, sensory perception, health, illness
Beruf und Arbeitsplatz (trade, profession, occupation): zB place of/kind of work
Tages- und Jahresablauf (daily routine): zB washing, dressing, meals, going to school
Wetter: weather conditions
Haus und Wohnung (house and home): zB accomodation, furniture
Schule (education): zB classroom, subjekts
Einkauf und Geschäfte (shopping): zB shopping facilities, foodstuffs, clothes
Freizeit, Unterhaltung (free time, entertainment); zB hobbies, radio, TV, press, sports, holidays
Reisen (travel): zB holidays, countries, places, languages, hotel, camping-site, travel documents, fares, luggage, traffic.
- 2. Ausdrucksmittel
2.1 Wortschatz
2.2 Denkkategorien
2.3 Sprachfunktionen
2.4 Grammatikalisch-strukturelle Katekorien (Sprachlehre)
ad 2.1 Wortschatz: siehe Thematische Bereiche ad 2.2 und 2.3 Denkkategorien und Sprachfunktionen:
Die Denkkategorien und die Sprachfunktionen bleiben ihrer Natur gemäß gleich. Ausdifferenzierungen und Lernfortschritt ergeben sich durch die Lehrplanangaben zu den
- thematischen Bereichen
- gammatikalisch/strukturellen Kategorien
- sowie den mündlichen und schriftlichen Übungsformen,
und zwar in Hinblick auf:
- Komplexität und Abstraktionsgrad der Themen (siehe: thematische Bereiche)
- Nuancierung der Redeabsicht und des Gefühlsausdrucks (siehe: mündliche und schriftliche Übungsformen)
- Länge und Komplexität der Gedankenfolgen, die verstanden bzw. ausgedruckt werden sollen (siehe: thematische Bereiche, mündliche und schriftliche Übungsformen und grammatikalisch/strukturelle Katekorien)
- Spontaneität und Geläufigkeit im Verstehen (listening/reading comprehension) sowie im sprachlichen Ausdruck (siehe: mündliche und schriftliche Übungsformen).
ad 2.2 Denkkategorien
In Betracht kommt sprachliches Material zum Ausdrücken von
- Existenz: Sein, Scheinen, Gleichbleiben, Verändern, Möglichkeit und Unmöglichkeit
- Raum: Dimensionen, Ort, Bewegung, Richtung
- Zeit: Zeitpunkt (einmalig, wiederholt, bestimmt, unbestimmt); Zeitdauer (dauernd, zeitlich begrenzt); allgemeine Feststellungen ohne konkreten Zeitbezug; Zeitstufen und Zeitformen
- Quantifizierung: zählbar, nicht zählbar
- Qualifizierung: von Personen, Örtlichkeiten, Dingen, Zuständen, Vorgängen, Handlungen,
- logischen Beziehungen: Verbindung, Trennung, Gegensatz, Ursache, Wirkung, Zweck, Vergleiche
- bestimmter und umbestimmter Bedeutung.
ad 2.3 Sprachfunktionen
Die Sprachfunktionen betreffen folgende Bereiche:
Informationen
- Informationen erfragen/geben
- Sachverhalte darlegen; erzählen, berichten; beschreiben
- erläutern, detaillieren, aufzählen; mit Beispielen belegen
- Informationen ergänzen/berichtigen/wiederlegen/bestätigen
- nach der Richtigkeit/Verläßlichkeit fragen
- Wissen/Nichtwissen bekunden
- erinnern, vergessen
- begründen
Haltungen
- intellektuelle
- emotionale
- moralische
Ausdruck von
- Zustimmung, Vorbehalt, Ablehnung, Wiederspruch
- Möglichkeit, Unmöglichkeit, Grad der Wahrscheinlichkeit, Mutmaßung, Sicherheit, Überzeugung, Leugnen
- Einstufung nach Wichtigkeit/Bedeutungslosigkeit
- Interesse, Neugierde, Desinteresse, Gleichgültigkeit
- Vorliebe, Abneigung, Abscheu, Entrüstung
- Freude, Vorfreude, Begeisterung, Optimismus
- Zweifel, Pessimismus, Entäuschung, Verärgerung
- Angst, Kummer, Sorge, Trauer
- Erleichterung, Beruhigung, Befriedigung, Zufriedenheit
- Vertrauen, Mißtrauen, Reserviertheit
- Ungeduld, Erwartung, Hoffnung
- Überraschung, Verwunderung.
Handlungssteuerung und Willensäußerung
- Verhalten steuern durch Wünsche, Bitten, Befehle, Aufträge, Aufforderungen, Warnungen, Drohungen
- Vorschläge machen, Ratschläge erteilen bzw. erbitten
- Hilfe erbitten/verweigern/anbieten
- zur Entscheidung auffordern, entscheiden, beschließen
- ermutigen, überreden, überzeugen
- sich beschweren, protestieren, Einsprüche
- Bereitschaft bzw. Weigerung ausdrücken
- Erlaubnis erteilen/verweigern/erbitten; Verbot
- Ausdruck von/Frage nach Absichten
- fragen, ob jemand etwas tun will/zu tun bereit ist
- versprechen, zusagen.
Sozialbezüge
- grüßen, begründen, grüßen lassen
- Anrede (auch in Briefen)
- sich/jemanden vorstellen: Name, Beruf, Nationalität, usw.
- nach dem Befinden fragen, über das Befinden Auskunft geben
- Aufmerksamkeit erlangen
- Gesprächseröffnung
- bitten, danken
- gratulieren, Glück wünschen - dafür danken
- einladen, akzeptieren, ablehnen
- sich entschuldigen, darauf antworten
- Mitleid zeigen, Bedauern ausdrücken
- sich verabschieden (auch in Briefen).
Gesprächsverlauf
- Gespräch eröffnen, wieder aufnehmen, weiterführen, zum Abschluß bringen
- bitten, etwas zu wiederholen/zu erläutern; sich vergewissern
- Aufmerksamkeit/Interesse bekunden
- ablenken, besonders betonen, beharren
- Floskeln verwenden, um Zeit zum Überlegen zu gewinnen
- Thema wechseln.
ad 2.4 Grammatikalisch-strukturelle Kategorien (Sprachlehre)
Die folgenden Schwerpunkte sind im Sinne der didaktischen Grundsätze in die laufende Unterrichtsarbeit zu integrieren:
Satzbau
- die grundlegenden Satzbauformen, gerade Wortfolge; bejahende und verneinende Aussagesätze; bejahende und verneinende Fragesätze, Befehlssätze, Ausrufsätze; Kurzantworten;
- einige grundlegende Arten der näheren Bestimmung von Nomen, Verben, Adjektiven, Adverbien, sowie die Stellung dieser näheren Bestimmungen im Satz;
- einfache Satzverknüpfungen.
Grammatik der Satzelemente
- Nomen: regelmäßige und unregelmäßige Pluralbildung, Genitiv-s in Singular und Plural der Personen, of-Konstruktion anstelle des Genitivs, besonders bei Sachen
- Bestimmter und unbestimmter Artikel: einige wenige ideomatische Wendungen ohne Artikel, Eigennamen; Ersatz des Nomen durch „one/ones"
- Prononmen: personal, possessiv, demonstrativ, quantifizierende Ausdrücke wie (not) much, (not) many; few, little, all, every, each; some, any; both, either, neither
- Adjektiv: Steigerung durch Suffix (-er, -est) sowie mit „more, most" (einige wichtige Fälle); außerdem better-best, worse-worst, more-most; Vergleiche
- Verb: Die Grundformen der Verben und ihre Verwendung zur Bildung von Zeit und Aspekt. Passive Ausdrucksweise in häufigen Fügungen (zB He is called Peter.). Die Grundfunktionen von Present Tense (progressive und non-progressive); Past Tense (progressive und non-progressive); Present Perfect (non-progressive); Möglichkeiten des Ausdrucks der Zukünftigkeit mit „going to" und „will (shall)". Die grundlegenden Satzmuster, vom Verb ausgehend (zB want to, want somebody to; make somebody do something), Eigenheiten bei Rechtschreibung und Aussprache, insbesondere bei Suffixverwendung. Be, have, do und modale Hilfsverben. Die besonderen Funktionen dieser Verben bei Kurzfragen, Kurzantworten, question-tags, sowie insbesondere bei der Bildung von Frage und Verneinung. Einige gebräuchliche phrasal verbs.
- Numeralien: Grund- und Ortnungszahlwörter, unbestimmte Zahlwörter; Datumsangabe; Eigenheiten der Aussprache und Schreibung.
- Adverbielle Bestimmungen: Arten, Verwendung, Stellung im Satz.
- Präpositionen: einige gebräuchliche Präpositionen in ihrer Grundbedeutung, wichtige Präpositionalverbindungen.
- Konjunktionen: die Wichtigsten Möglichkeiten, Wörter, Wortgruppen und Sätze zu verbinden; Beiordnung und Unterordnung.
- 3. Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen
Im Bereich des Hörens:
- regelmäßige Übungen anhand sehr einfacher und kurzer Texte unter Heranziehung verschiedener Tonträger, wobei das Einhören auf „native speakers" besonders zu pflegen ist;
- Lautunterscheidung und Sinnverstehen
- Beantworten einfacher Fragen zum Inhalt
- Ausführen von Anweisungen und Aufgaben (task listening)
- Nachsprechen mit Zielrichtung auf Lautunterscheidung und Intonationsmuster.
Im Bereich des Sprechens:
- Frage und Antwort, insbesondere in Rollenspiel und Partnerarbeit
- regelmäßig einfachste Gespräche, insbesondere zu Inhalten und wortschatzmäßig erarbeiteten Bereichen
- Neubildung von Sätzen, möglichst in situativer Einbettung
- Erzählen einfacher Geschichten unter Zuhilfenahme von Bildern und/oder key-words bzw. ausgehend von Gehörtem und Gelesenem
- einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel der Perspektive und der Darstellungsform nach mündlicher Erarbeitung, gegebenfalls schriftliches Fixieren
- Artikulations- und Intonationsübungen sowie Übungen zur Sprechflüssigkeit durch Nachsprechen und Variieren, vornehmlich in ganzen Sätzen.
Im Bereich des Lesens:
- Übungen im stillen, sinnerfassenden Lesen mit anschließender Auswertung.
Im Bereich des Schreibens:
- Gruppieren von Wörtern nach Aussprache und Schreibung (Gleichheit und Kontrast)
- Einsetz- und Zuordnungsübungen
- Fragen stellen und beantworten
- Abfassen kurzer Texte, ausgehend von graphischen und sprachlichen Impulsen
- Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem
- einfachste inhaltliche Umformungen durch Wechsel des Gesichtspunkts (aspect modulation) und der Darstellungsform
- nach mündlicher Erarbeitung gegebenfalls schriftliches Fixieren.
- Diktate zur Förderung des Hörverstehens und/oder zur Festigung der Rechtschreibung.
Fallweise mündliche und schriftliche Hausübungen (siehe Didaktische Grundsätze):
- zur Festigung von Kenntinissen und Fertigkeiten im Anschluß an die Unterrichtsarbeit
- zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht.
Schularbeiten:
- 1. Semester: zwei Schularbeiten (einstündig):
- 2. Semester: zwei Schularbeiten, ein- oder zweistündig.
- 3. und 4. Semester (je 3 Wochenstunden):
- 1. Thematische Bereiche (Gesprächs-, Lese- und Hörstoff)
Der einzelne und seine Familie/Freunde (family events): wie bisher; dazu likes and dislikes, character, temperament, disposition
Der einzelne und die Gemeinschaft (teams, clubs, parties); Haus,
Wohnung, Umgebung: wie bisher; dazu amenities, region, climate, flora and fauna, housing characteristics in the U.K. and/or the USA
Berufe: wie bisher; dazu conditions of work; income, training, prospects
Freizeit: wie bisher; dazu cinema, theatre, music, books
Reisen: wie bisher; dazu traffic, public transport, private transport
Einkauf und Geschäfte: wie bisher; dazu shopping facilities, currency, weights and measures
Dienstleistungen (services): post, telephone, telegraph, banking, police, hospital, surgery, repairs, garage, petrol station
Gesundheitswesen: ailments/accidents; personal comfort, hygiene, insurance, medical services, emergency services
- 2. Ausdrucksmittel
2.1 Wortschatz (siehe Thematische Bereiche)
2.2 Denkkategorien (siehe 1. und 2. Semester)
2.3 Sprachfunktionen (siehe 1. und 2. Semester)
2.4 Grammatikalisch-strukturelle Kategorien (Sprachlehre)
Die grammatikalischen Kenntnisse sind zu erweitern, zu vertiefen und geläufig zu machen, sodaß der Lernende zunehmend befähigt wird, auch komplexere Aussageeinheiten zu verstehen sowie sein Sprachverhalten der gegebenen Situation und der Redeabsicht gemäß zu steuern.
Satzbau: Erweiterung der grundlegenden Satzbaumuster durch nähere Bestimmung der einzelnen Satzteile, besonders auch durch Wortgruppen und neben-/untergeordnete Sätze; vereinzelt idiomatische Fälle der Inversion.
Grammatik der Satzelemente:
- Nomen: typische Substandivendungen; das Nomen und seine nähere Bestimmung durch adjectives und determiners, und zwar identifiers (articles, demonstratives, possessives) and quantifiers (numerals, much/many); countables and uncountables (or mass nouns); Artikelgebrauch; einige Besonderheiten im Gebrauch des Genitivs, der Pluralbildung und des Artikels; Ersatz von Nomen: one/ones
- Adjektiv: Adjektivverwendung nach be/remain/get/become/look/sound/taste/smell; der nominale Gebrauch von Adjektiven; Kontrast zum Deutschen.
- Verb: Present perfect (non-progressive und progressive), Present Perfect - Past tense, Present Perfect - Present Tense im Kontrast zum Deutschen. Past Perfect (non-progressive - progressive); Ausdruck der Zukünftigkeit durch Present (non-progressive - progressive); gebräuchliche Passive Voice-Formen; das Passiv - im Kontrast zum Deutschen aktiven Satz mit unbestimmtem „man" – auch bei Verben mit zwei Objekten (zB We were shoen the sights); Ausdruck von Zeitbeziehungen: Vorzeitigkeit, Gleichzeitigkeit, Nachzeitigkeit; indirekte Darstellung (indirekte Frage (indirekte Rede); Ersatzformen der modalen Hilfsverben zur Bildung von Zeiten;
weitere phrasal verbs;
- Adverbielle Bestimmungen: Die Stellung des Adverbs im Satz;
Steigerung und Vergleiche, Umstandssätze;
- Präpositionen: häufig verwendete Präpositionalverbindungen, idiomatische Gebrauch von Präpositionen;
- links und connectives: Weitere Möglichkeiten, Wörter, Wortgruppen und Sätze zu verbinden, insbesondere zum Ausdruck von Folgerung, Grund, Bedingung.
- 3. Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen
Die Übungsformen im einzelnen wie für das 1. und 2. Semester, erweitert durch:
- Wiedergabe und Zusammenfassung von Gehörtem
- Darstellung von Erlebtem und von einfachen Sachverhalten;
- Stellungnahme zu einfachen Sachverhalten und Fragen, jeweils sowohl nach vorbereitender Klassenarbeit als auch ohne Vorbereitung (spontanes Sprechen);
- nach mündlicher Erarbeitung gegebenfalls schriftliches Fixieren, auch in verschiedenen Darstellungs- und Einkleidungsformen;
- remedial work und fallweise Übersetzungen im Sinne der didatischen Grundsätze.
Fallweise mündliche und schriftliche Hausübungen (siehe „Didaktische Grundsätze"):
- zur Festigung von Kenntnissen und Fertigkeiten im Anschluß an die Unterrichtsarbeit
- zur Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten aus dem Unterricht zur Förderung des autonomen und kreativen Arbeitens zur Vorbereitung auf die Unterrichtsarbeit.
Schularbeiten:
- 3. Semester: zwei Schularbeiten, ein- oder zweistündig.
- 4. Semester: zwei Schularbeiten, zweistündig.
Bei der Themenstellung ist Lese- und Hörverständnis adäquat zu berücksichtigen.
- 5. bis 7. Semester (je 3 Wochenstunden):
- 8. Semester (4 Wochenstunden),
- 9. Semester (5 Wochenstunden): am Gymnasium bzw. am Realgymnasium
(mit sprachlichem Schwerpunkt) für Berufstätige:
- 1. Thematische Bereiche:
Bei der Behandlung der nachstehenden angeführten thematischen Bereiche soll die Sachinformation stets im Zusammenhang mit dem jeweiligen Lese-, Gesprächs- und Hörstoff stehen.
Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind nach Möglichkeit herzustellen.
Ab dem 7. Semester ist bei der Auswahl der Themenbereich und Materialien auf die jeweilige Schulform Bedacht zu nehmen. Die Interessenslage der Studierenden ist dabei zu berücksichtigen. Die einzelnen Themenbereiche sind nicht notwendigerweise getrennt voneinander zu behandeln, auch können die Intensität ihre Behandlung und die Schwerpunktsetzung ja nach Klasse und Gegebenheiten variieren, jedenfalls mit Steigerung der Ansprüche. Wenn angezeigt, soll die historische Entwicklung berücksichtigt werden. Die bei einzelnen Themenkreisen angegebenen Beispiele sollen Reflexionsebene und Anforderungsniveau verdeutlichen.
- Ereignisse des Tages: persönliches Erleben sowie aktuelle politische, wirtschaftliche, soziale, kulturelle und sportliche Ereignisse und Entwicklungen
- zwischenmenschliche Beziehungen: zB im privaten Bereich, Werthaltungen; Rolle der Familie, Generationsprobleme; zwischenmenschliche Beziehungen in unserer Zeit (Toleranz, Kommunikationsfähigkeit, Isolation)
- der einzelne und die Gesellschaft, die Entwicklung der Idee der Menschenrechte und der Demokratie: zB Demokratie vs. Totalitarismus, Individualismus vs. Kollektivismus; politische Parteien in Großbritannien und den USA (einschließlich der historischen Entwicklung); Interessengruppen und Interessenvertretungen
- Der Mensch und seine Umwelt; zB Lebensformen in Stadt und Land
- Erziehung und Bildung, bildungspolitische Probleme: zB Chancengleichheit, Leistung, Allgemeinbildung und Spezialisierung, Weiterbildung
- Wissenschaft, Technik und Wirtschaft: zB Technik und industrielle Produktion; technische und industrielle Revolution; soziale Folgen, soziale Reformen (mit besonderer Berücksichtigung Großbritanniens und der USA); neue Technologien, Fragen der Energie- und Rohstoffsicherung, Chancen und Bedrohungen durch technischen Fortschritt, Wirtschaftssysteme, Arbeitswelt, Werbung (Bedeutung, Methoden)
- Presse, Hörfunk, Fernsehen und Film: zB Analyse einer Zeitung (Aufmachung, Schreibweise; historische Aspekte), Aufgaben der Medien und ihre Verantwortung; Fragen der Objektivität
- Tourismus
- Beispiele für bedeutendes literarisches Schaffen (vor allem in kurzen Ausschnitten)
- religiöse und weltanschauliche Fragen
- einigen Entwicklungslinien in der angelsächsischen Welt von den Anfängen bis zur Gegenwart, soweit diese wichtige Beiträge zur geistigkulturellen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Situation der Gegenwart geleistet haben.
- 2. Ausdrucksmittel
2.1 Wortschatz (siehe thematische Bereiche)
2.2 Denkkategorien (siehe 1. und 2. Semester)
2.3 Sprachfunktionen (siehe 1. und 2. Semester)
2.4 Grammatikalisch-strukturelle Kategorien (Sprachlehre)
Fortführung der Arbeit, die im 1. bis 4. Semester begonnen wurde, mit dem Ziel der weiteren Vertiefung und Geläufigmachung.
Beim Nomen: Einblicke in die Wortbildungslehre. Besondere Fälle von Singular- und Pluralbildung.
Beim Verb: Infinitivkonstruktionen.
Synonymik komplexer Ausdruckweisen („how to express" Zustimmung, Ablehnung, Möglichkeit, Kontrast); Neuformulierung eines Gedankens (restatement).
Satzverknüpfung und Gedankenentwicklung (Syntax und Textgrammatik):
Anwendung von Konjunktionen, adverbiellen Bestimmungen, Phrasen und Sätzen zur Entwicklung von Gedanken und Gedankenfolgen.
Indirekte Ausdrucksweise
Remedial teaching zum Ausmerzen von Fehlern (zB Present Perfect - Past Tense; progressive - non-progressive; modal verbs, causative verbs, phrasal verbs; Präpositionalverbindungen, adjective - adverb, word order).
- 3. Mündliche und schriftliche Übungen und Überprüfungsformen
Im Bereich des Hörens:
- regelmäßig Hörübungen anhand von anspruchvolleren Texten, wobei die Verwendung verschiedener Textsorten, darunter auch authentische Aufnahmen, einen Schwerpunkt bilden soll.
- Note-taking, wobei der Selbständigkeit der Studierenden erhöhte Bedeutung zukommt.
- Erfassen der Redeabsicht auf Grund verschiedener Intonationsmuster (Ermunterung, Aufforderung, Ironie usw.).
Im Bereich des Sprechens:
- regelmäßig Gespräche, die an aktuelle Anlässe innerhalb und außerhalb der Klasse anknüpfen,
- Übungen zu flüssigem, idiomatisch und grammatikalisch richtigem Sprechen längerer Einheiten: Übungen in einfacher freier Rede, Übungen des sprachlichen Reagierens (apt reply), auch unter Vorgabe bestimmter Redeabsichten, Situationen und gegebenfalls Rollen
- Diskussion
- Kurzreferat (eventuell auch Koreferat)
- Interview
- Wiedergabe von Gehörtem und Gelesenem: detailliert (reproduction), gegliedert zusammengefaßt (summary) und kommentierend.
Im Bereich des Lesens:
- Entwicklung von Lesestrategien: rasches Erfassen des Wesentlichen („skimming for gist") gezieltes Lesen auf bestimmte Teilaspekte hin („scanning for particular information")
- Lesen von Ganzschriften als Heimlektüre, nur ausschnittweise in der Klasse (anzustreben: eine Ganzschrift pro Semester)
- Ausbau der persönlichen Leseliste
- Einlesen in Texte aus bestimmten Sachgebieten (zB Menschenrechte) und Fachgebieten (zB Naturwissenschaften).
Im Bereich des Schreibens:
- Fortsetzung der Übungen wie in den vorhergehenden Semestern, jedoch mit gesteigerten Anforderungen in sprachlicher und gedanklicher Hinsicht
- Abfassen von Briefen formeller und informeller Natur, von Dialogen (Konversation; Argumentation; apt reply); Beschreibung und Charakterisierung von Personen, Örtlichkeiten, Vorgängen
- Schreiben von Zusammenfassungen (summary/precis), von Protokollen (auf Grund von note-taking)
- Abfassen von statements
- Verbindung kürzerer Einheiten (paragraphs) zu längeren Texten
- einfache Textanalysen und Textinterpretationen
- guided (unguided) composition (narrative/imaginative/expositive/reflective/argumentative)
- Fortsetzung der Übungen zur Festigung des Wort- und Fügungsbestandes sowie zum Bewußtmachen von Unterschieden zwischen deutschem und englischem Sprachgebrauch, fallweise auch durch Übersetzungen (kontrastives Verfahren).
Schriftliche Arbeiten:
Schul- und Hausübungen.
Schularbeiten:
- 5. bis 7. Semester: zwei zweistündige je Semester,
- 8. Semester: zwei zweistündige,
- 9. Semester: eine dreistündige.
Bei freien Aufgabeformen ist die Benützung des Wörterbuches zu gestatten.
Didaktische Grundsätze:
Allgemeines:
- 1. Die Studierenden bringen in der Regel bereits Vorkenntnise mit. Sie sind oft „false beginners" mit den bekannten Vor- und Nachteilen.
- 2. Sie verfügen als Erwachsene über ein höheres Maß an Abstraktionsfähigkeit.
- 3. Im mehrsemestrigen Lehrgang ist auf die zur Verfügung stehende Zeit besonders Bedacht zu nehmen.
Im Anfangsunterricht kommt daher dem einsichtigen (= kognitiven) Lernen und dem konstrativen Verfahren größere Bedeutung zu. Im Hinblick auf die Inhalte der Landes- und Kulturkunde gilt das exemplarische Prinzip verstärkt.
Beim neunsemestrigen Englischunterricht steht das kommunikative Element gegenüber der Bewältigung komplexer linguistischer Inhalte sowie landes- und kulturkundlicher Information deutlich im Vordergrund. Die sichere und korrekte Beherrschung der für die Verständigung wesentlichen sprachlichen Ausdrucksmittel ist oberstes Lernziel.
An die rezeptiven Fertigkeiten (Hören und Lesen) sind zunächst höhere Ansprüche zu stellen als an die produktiven (Schreiben und Sprechen).
Im Unterricht sollen sich Lehrer und Studierende der Zielsprache bedienen, mit Ausnahme der Gebiete, auf denen die Gegenüberstellung mit der Muttersprache das eigentliche Unterrichtsziel ist.
Wenn Erwachsene eine Fremdsprache lernen, besteht naturgemäß eine Diskrepanz zwischen Sprachkönnen einerseits und inhaltlichen sowie gedanklichen Ansprüchen andererseits. Diese Tatsache ist den Studierenden bewußt zu machen. Diese Einsicht verhindert Entmutigung und bildet gleichzeitig einen Ansporn, gezielt an der eigenen Sprachkompetenz zu arbeiten.
Im Unterricht sollen alle sich bietenden Möglichkeiten der Veranschaulichung und der Motivierung genützt werden.
Dazu zählen:
- Einsatz von Bild- und Tonmaterial
- Einsatz von Computers
- Aktivieren durch Heranziehen bei der Erarbeitung, Partner- und Gruppenarbeit, Unterrichtsprojekte, zB landeskundliche Art,
- Privatlektüre,
- fremdsprachige Filme und Theateraufführungen,
- Schülerkorrespondenz auf individueller wie auch auf kollektiver Basis,
- Heranziehen von neative speakers (Assistenten oder Austauschlehrern), gegebenfalls Gästen.
Hausübungen sind nicht verpflichtend vorgesehen, können aber auf freiwilliger Basis zur Ergänzung des Arbeitsunterrichtes als Hilfestellung und Serviceleistung des Lehrers angeboten werden.
Zu den einzelnen Teilbereichen
- 1. Schulung der vier Fertigkeiten
Hörübungen, Sprechübungen, Lektüre und schriftliche Übungen können nicht isoliert voneinander betrachtet werden, sondern sollen einander in vielfältiger Weise bedingen und durchdringen.
1.1 Hören
Hörübungen haben als erstes und wichtigstes Ziel die Studierenden zu befähigen, akustisch wahrgenommenes Englisch sofort und ohne Hilfe zu verstehen.
Weiters haben Hörübungen die Aufgabe, im Zusammenwirken mit anderen Arbeitsbereichen des Englischunterrichts
- sprachliche Fertigkeiten wie Sprechen und Schreiben zu fördern
- den Wortschatz und den Bestand an Strukturen zu erweitern und zu festigen
- zur Verbesserung von Aussprache und Intonation beizutragen
- Sachinformation zu bringen
- durch die Verarbeitung ihres Inhaltes im Unterricht auch fachübergreifende Bildungsziele erreichen zu helfen (siehe Bildungs- und Lehraufgaben).
Die Studierenden sollen im Rahmen des Englischunterrichts möglichst regelmäßig Sprecher englischer Muttersprache hören. Darüber hinaus sind sie anzuregen, englischsprachige Rundfunksendungen zu hören. Auch auf andere Möglichkeiten (Filme, Theateraufführungen, Vorträge in englischer Sprache) sollen sie hingewiesen werden.
Im Laufe des Lehrganges sollte das verwendete Hörmaterial möglichst variiert werden. Der Wechsel wird dabei in den letzten Semestern schneller und unvermittelter erfolgen können als im Anfangsunterricht; dort soll man länger bei einer Textart verweilen.
Für die Differenzierung des Hörmaterials nach Art und Schwierigkeit sind die Texte selbst sowie ihre akustische Gestallt zu berücksichtigen. Bei schwierigen Hörtexten empfehlen sich einleitende Verständnishilfen.
Bei der Textauswahl ist zu beachten:
- Inhalt (einfach und komplex; informierend - zB Durchsage -, erzählend, darstellend, argumentativ, reflektierend, konkret und abstrakt),
- Textart (insbesondere: frei oder nach Manuskript gesprochen, fiktional oder nicht fiktional; monologisch oder dialogisch; auch kurze Gebrauchstexte),
- Grad der Redundanz bzw. Stringenz (gerade beim Hören von entscheidender Bedeutung!),
- verwendedte Lexis (einfacher Wortschatz oder viele schwierige, seltene, für die Studierenden neue Wörter),
- verwendete Syntax (einfacher Satzbau mit überwiegender Nebenordnung von Sätzen oder komplizierter Satzbau mit überwiegender Über- und Unterordnung von Sätzen).
Bei der akustischen Gestalt ergeben sich Unterschiede, die wegen der wünschenswerten Variation zu beachten sind, durch
- Sprecher (einer oder mehrere; Männer, Frauen, Kinder),
- Sprechtempo,
- Deutlichkeit in der Artikulation,
- regional bzw. sozial bedingte Färbung.
Bei der Erarbeitung und Verarbeitung von Hörstoffen ist hinsichtlich des Lernzieles zu unterscheiden zwischen:
- Erfassen von Einzelinformationen
- Übungen im Erfassen des inhaltlich Wesentlichen, wie es auch in der Praxis zumeist erforderlich ist (listening for gist) und
- Übungen im Erfassen von bestimmten Einzelheiten, wie es für die Praxis ebenfalls wichtig sein kann (listening for detail mit gezielten Fragen zum Inhalt) sowie dem
- Erfassen des Textes auf den Ebenen des wörtlich Gesagten (literal level), des damit Gemeinten (interpretative level), des textübergreifenden Bezugs (applied level).
Hinsichtlich der Darbietungsweise ist zu unterscheiden zwischen
- durchgehendem Anhören und
- Anhören mit gezielter Unterbrechung (zB durch Bandstopp).
Hörübungen sollen in vielfältiger Weise mit anderen Lehraufgaben verknüpft werden. Si können damit für die Erreichung umfassender Bildungs- und Lehrnziele - sprachlicher und außersprachlicher Art - nutzbar gamacht werden. Die wichtigsten Möglichkeiten der Integration in den übrigen Sprachunterricht sind:
in Verbindung mit Sprechen:
- Nachsprechübungen
- Beantworten von Fragen zum Hörtext
- Partnerarbeit im Anschluß an Fragen zum Text
- Nacherzählungen, Zusammenfassung, gegebenfalls Stellungnahme zum gehörten Text
- Klassengespräch zu thematisch interessanten Aspekten des Textes
in Verbindung mit Lesen:
- gelegentliches Mitlesen
in Verbindung mit Schreiben:
- Herstellung der Verbindung zwischen Klangbild und Schriftbild eines Wortes
- kurze Diktate
- schlagwortartiges Festhalten des Gehörten (note-taking),
- Wiedergabe des Inhalts
- Verfassen verschiedenartiger Texte im Anschluß an die mündliche Verarbeitung.
Weitere Integrationsmöglichkeiten für Hörübungen sind:
- Verbindung mit Klassenlektüre und aktuellen Anlässen
- Wortschatzübungen, insbesondere Paraphasieren von Passagen (restatement), Sammeln weiterer Ausdrücke im Anschluß an die sprachliche Textauswertung (Wortfamilien, Wortfelder, Kollokationen).
- Übungen zu bestimmten im Text auftretenden wichtigen Strukturen (auch im Sinne von remedial teaching).
Es soll keineswegs versucht werden, von den angeführten didaktischen Möglichkeiten in einer Unterrichtseinheit alles zu berücksichtigen und zu verwerten. Umgekehrt ist jedoch jegliche einseitige Behandlung von Hörtexten zu vermeiden und eine Integration verschiedener Lehraufgaben und methodischer Prinzipien anzustreben.
1.2 Sprechen
Ziel dieser Lehraufgabe ist der möglichst freie und sichere Gebrauch der Sprache im Mündlichen.
Dies bedeutet:
- die Beherrschung von Aussprache und Intonation in einer Weise, die in Annäherung an die Sprache von native speakers problemfreie Verständigung gewährleistet
- die Fähigkeit, sich spontan und mit möglichst natürlicher Sprechflüssigkeit zu äußern, Fragen zu erfassen und auf Äußerungen anderer zu reagieren (fluency of speech, spontaneity of response)
- die Fähigkeit, sich sach- und situationsgerecht sowie entsprechend der jeweiligen Redeabsicht auszudrücken.
Neben diesen sprachlichen Aspekten hat die Lehraufgabe „Sprechen" das Ziel, soziale Verhaltensweise zu üben:
die Bereitschaft, sich offen und den eigenen Überzeugungen entsprechend mitzuteilen, dem anderen zuzuhören, auf Argumente einzugehen und zusammenzuarbeiten.
An Formen des Sprechens bzw. des Gesprächs kommen insbesondere in Betracht:
- einfache Formen des Klassengesprächs (Frage - Antwort, Auskunftserteilung, Anweisungen usw.)
- strukturierter Kurzdialog (conversation patterns)
- apt reply
- Telephongespräch, Verkaufsgespräch
- Interview
- andere Formen des Rollenspiels (zB acting out of scenes)
- Stellungnahme
- Bericht
- Rundgespräch
- Diskussion (nach sprachlicher und sachlicher Vorbereitung)
- Diskussionsleitung
Bei der Übung dieser Formen sind neben dem freien und richtigen Gebrauch von Wortschatz und Strukturen folgende sprachliche Gesichtspunkte zu beachten:
- jene Eigenheiten der englischen Aussprache und Intonation, die für das Englische charakteristisch und für das Sinnverstehen wesentlich sind (zB big - pig; thick - sick), und solche die insbesondere österreichischen Sprechern Schwierigkeiten bereiten
- die Verwirklichung der Redeabsicht (Verwendung der gängigsten Formen der Konversation, Differenzierung der Äußerung nach dem Grad der Höflichkeit, der Bestimmtheit uä.)
- der Einsatz logischer Partikel (links, connectives).
Für die Verfahrensweise im Unterricht gilt:
- Es soll möglichst viel gesprochen werden
- es soll von möglichst vielen Studierenden gesprochen werden
- es soll über möglichst vieles gesprochen werden
Wichtige Hilfen sind Sprechimpulse wie:
- Fragen und Anregungen
- kurze Impulse für Dialoge (language games, roleplay, cue cards)
- Hör- und Lesetexte
- provokante Äußerungen.
Folgende Arbeitsweisen und Sozialformen des Unterrichts tragen dazu bei, jede(r) Studierende möglichst oft Gelegenheit zum Sprechen erhält:
- Partnerarbeit
- Gruppenarbeit
- Rundgespräch
- Sammeln von kurzen Aussagen zu einem Thema, wobei viele Studierende an die Reihe kommen sollen (verschiedene Formulierungen gleichen Inhalts sollen dabei als nützliche Beiträge anerkannt werden)
- Kurzreferate (max. 3 Minuten) mit anschließender Fragebeantwortung und Diskussion unter Beteiligung der gesamten Klasse (eventuell mit note-taking).
Mit Hilfe der genannten Verfahrensweisen sollen Sprechhemmnisse, wie sie bei erwachsenen Studierenden des öfteren auftreten, überwunden werden. Besonders wichtig sind dabei Gesprächsthemen, die die Studierenden interessieren, und natürliche Gesprächssituationen, die das Ausdrucksbedürfnis wecken.
Dem Lehrer kommt die Aufgabe zu, Modelle, Anhaltspunkte und Stützen zu geben sowie das Unterrichtsgeschehen so zu gestalten, daß Wortschatz, Syntax und kommunikative Kompetenz ständig aktiviert und erweitert werden.
Die angeführten Arbeitsweisen und Übungsformen sollen variiert und auch in den Dienst anderer Lehraufgaben gestellt werden. Ergebnisse sollen gelegentlich auch schriftlich fixiert werden (zB Erarbeitung des Wortschatzes, Stoffsammlung und Gliederung als Vorbereitung schriftlicher Darstellungsformen).
Hinsichtlich des Korrigierens von Fehlern beim Sprechen ist zu beachten: Ausmaß und Zeitpunkt des Korrigierens sind so zu wählen, daß die natürliche Sprechsituation möglichst wenig gestört wird. Grobe Germanismen, phonetisch oder strukturell sinnstörender Fehler sollen sofort richtiggestellt, aber im Augenblick nicht weiter behandelt werden. Die Aufarbeitung dieser Fehler erfolgt in einer anderen Unterrichtsphase. Häufig auftretende Fehler und Schwächen sollen zum Anlaß für späteres remedial teaching genommen werden. Jedenfalls gilt die Forderung nach taktvollem und die Studierenden förderndem Vorgehen, das weniger den Vordergrund stellt (zB Wiederholung der Aussagen der Studierenden in verbesserter Form durch den Lehrer).
Aussprache
Die Aussprache soll einer Standartaussprache im einem englischsprachigen Land möglichst nahekommen, wobei auf die bei Erwachsenen bereits weitgehend festgelegte Artikulationsbasis Bedacht zu nehmen ist. Sie ist ausgehend von kleineren Sinneinheiten zu vermitteln und zu üben. Von Anfang an ist Wert zu legen auf eine annähernd normale Sprechgeschwindigkeit, auf natürliche Intonation sowie auf die typischen Laute des Englischen, vor allem jene, die österreichische Sprechern Schwierigkeiten bereiten. Besonderes Augenmerk ist zu richten auf
- bedeutungsunterscheidende Phoneme
- stimmhafte vs. stimmlose Konsonanten
- th, r, v, w
- Diphthonge, Schwachtonformen, Bedingungen (linking).
Die internationale Lautschrift als Merkhilfe sowie zum Verständnis der Ausspracheangaben in den Wörterbüchern ist zu vermitteln.
1.3 Lesen
Ziel des Lesens im Englischunterricht ist es, die Studierenden zu befähigen, englischsprachige Texte verschiedenster Art ohne Hilfe zu verstehen. Auch soll die Freude am Lesen, insbesondere an der Literatur (ficitonal und non-fictional), geweckt und gefördert werden.
Im Anfangsunterricht hat das Lesen ein dreifaches Ziel:
- Erfassen schriftlich vorliegender Texte in Bezug auf das Wesentliche („skimming for gist"), aber auch in bezug auf Einzelinformationen („scanning for particular information"),
- Aufbau und ständige Erweiterung eines sprachlichen Repertoirs (Vokabular, Strukturen, Funktionen), das somit als Muster für eigene Sprachproduktion dienen kann,
- als Schulung von Aussprache, Intonation und Sprechflüssigkeit durch lautes Lesen.
In weiterer Folge hat das Lesen die zusätzliche Aufgabe,
- Ausgangspunkte für Zusammenfassungen und Stellungnahmen (mündlich und schriftlich) zu bilden,
- Ausgangspunkt für Wortschatz-, Struktur- und (in den letzten beiden Semestern) Ausdrucksübungen zu bilden,
- Sachinformation zu bieten,
- zu Gesprächen und Diskussionen anzuregen.
Für Klassen- und Privatlektüre sollen Texte verschiedener Art
herangezogen werden: fiktional (einfache und anspruchsvolle literarische Werke) und nichtfiktional (Sachtexte, Berichte, Zeitungsartikel). Die Auswahl von Lesetexten bedarf bei Englisch für erwachsene Studierende besonderer Sorgfalt. Wichtig für die Auswahl sind Gesichtspunkte wie
- Schwierigkeitsgrad (einfacher oder anspruchsvoller Wortschatz, dh. Anteil unbekannter/schwieriger/archaischer Ausdrücke und Wendungen;
einfache und komplizierte Syntax; redundante oder stringente Darstellungsweise; einfach-vordergründiger Inhalt in leicht überschaubarer Gliederung oder vielschichtig-komplexe Thematik)
- Erwachsenengemäßheit in Thematik und Art der Darstellung
- Ergiebigkeit in Hinblick auf sprachliche und außersprachliche Bildungs- und Lernziele.
Die Texte sollen vorwiegend der gepflegten Gegenwartssprache entstammen.
Hinsichtlich der didaktischen Verarbeitung steht im Anfangsunterricht das Verbinden von Schriftbild, Klangbild und Informationsgehalt im Vordergrund.
Geeignete Arbeitsformen sind:
- Vorlesen und stilles Mitlesen (Lehrer bzw. Tonträger)
- Nachsprechen mit Hilfe des Schriftbildes.
Die Aktivitäten sollen in vielfältiger Weise mit anderen Lehraufgaben verknüpft werden (analog zu „Hörübungen").
In weiterer Folge des Lehrgangs ist zwischen zwei Verfahrensweisen zu unterscheiden, dem intensiven und dem extensiven Lesen.
Intensives Lesen bedeutet möglichst genaues Erfassen kürzerer Texte in sprachlicher und inhaltlicher Hinsicht durch vielfältige Verarbeitung.
Die für intensives Lesen bestimmten Texte/Textstellen sollen in sprachlicher Hinsicht leicht über den Kenntnisstand der Studierenden hinausgehen. Zu leichte Texte bringen keinen Fortschritt, zu schwere schrecken ab.
Beim intensiven Lesen soll nicht allein das laute Lesen (Aussprache, Intonation, sondern insbesondere das stille Lesen geübt werden. Vor allem in den letzten beiden Semestern soll stilles Lesen auch mit Zeitbegränzung geübt werden.
Beim intensiven Lesen ist die sprachliche Verarbeitung wesentlich. Der Text oder eine Textstelle soll Ausgangspunkt für das Erfassen sprachlicher Erscheinungen sowie für einfache Analysen, Stellungnahmen und Interpretationen sein.
Gegebenfalls wird eine schriftliche Fixierung der Ergebnisse erforderlich sein. Damit wird nicht nur ein genaues Lesen erreicht, sondern der Text auch für andere Lehraufbaben erweitert, und zwar im Hinblick auf
- Strukturen (zB Passivkonstruktion für unpersönliche Darstellung) und
- Wortschatz (zB alle Ausdrücke, die ein bestimmtes Gefühl beschreiben; Wortfamilien, Wortschatz zu bestimmten Themenkreisen, Fragen der Wortbildung).
Die inhaltliche Verarbeitung kann erfolgen durch:
- Fragen und Antworten (referential, inferential, transferential), auch in Partnerarbeit
- Herausarbeiten des Kerngedankens
- Zusammenfassungen
- Stellungnahmen, Kommentare und Diskussionen
- Stellungnahmen in der Rolle einer der Personen des Textes oder einer von der Thematik des Textes betroffenen fiktiven Person
- Gestalten verschiedener sprachlicher Reaktionen auf eine im Text vorkommende Äußerung (apt reply)
- Besprechen von kulturellen, historischen oder politischen Gesichtspunkten und Herstellen von Zusammenhängen
Die Übungen sollen das sprachliche Können und den Horizont erweitern, aber keine inhaltliche und sprachliche Überförderung darstellen. Die verschiedenen Verarbeitungsmöglichkeiten sollen variiert und kombiniert werden. Das „Ausschlachten" eines Textes ist jedoch zu vermeiden.
Beim extensiven Lesen steht das Erfassen des inhaltlich Wesentlichen und der Sinnzusammenhänge im Vordergrund.
Daher sind insbesondere für die Anfangsphase Texte zu wählen, deren Verständnis keine besonderen Schwierigkeiten bereitet; sie sollen jedenfalls merklicher leichter sein als die für intensives Lesen vorgesehenen. In weiterer Folge ist jedoch auch zur extensiven Lektüre schwierigerer Texte hinzuführen.
Extensives Lesen von Texten soll die Freude am Lesen wecken und fördern. Es ist jedoch zu bedenken, daß gerade extensives Lesen in Heimlektüre größerer Selbständigkeit verlangt. Vorbereitende Hinweise bzw. Fragen zum Text können dabei eine wertvolle Hilfe sein.
Die Verarbeitung kann erfolgen in Form von
- Kurzreferaten mit Fragebeantwortung (bei individueller Lektüre),
- kurzen schriftlichen Zusammenfassungen,
- Klassengesprächen (bei gemeinsamer Lektüre).
Intensives und extensives Lesen können miteinander kombiniert werden. Dies ist vor allem bei längeren Ganztexten empfehlenswert.
Die Vielfalt von Verwertungsmöglichkeiten kann als Kriterium für die Ergiebigkeit von Lesetexten gelten. Es soll anderseits jedoch nicht versucht werden, in einer Unterrichtseinheit bzw. anhand eines Textes alle Möglichkeiten zu realisieren (siehe auch den Abschnitt über Literatur).
1.4 Schreiben
Ziel dieser Lehraufgabe ist der sichere und freie Gebrauch der Sprache im Schriftlichen. Das bedeutet die Fähigkeit,
- englische Wörter und Sätze korrekt niederzuschreiben,
- Gehörtes und Gelesenes sinngemäß festzuhalten (zB note-taking) und wiederzugeben (zB summary) sowie zu kommentieren,
- sich sachgerecht, situationsgerecht und entsprechend der Mitteilungsabsicht auszudrücken,
- eigene Einfälle und Gedanken zu formulieren,
- auch längere und komplexere Gedankengänge zu entwickeln.
Im Anfangsunterricht ist die den Spracherwerb unterstützende Funktion des Schreibens ebenso wichtig wie das Schreiben als eigene Fertigkeit. Die Stützfunktion bleibt im Laufe des Lehrgangs zwar erhalten, tritt aber allmählich gegenüber den anderen Zielen zurück.
Ausschließlich unterstützende Funktion haben Übungsformen wie
- Übungen zur Festigung der Rechtschreibung (zB Diktat, auch über Tonträger; Gedächtnisübung; word-puzzles)
- Einsetzübungen
- Ergänzungsübungen.
Im Hinblick auf das Schreiben als Fertigkeit kommen insbesondere folgende Darstellungsformen in Betracht:
- Information und Auskunftserteilung
- Brief (formell und informell)
- Erlebnisbericht
- Exzerpt, summary, precis, guided and unguided composition
- texts (narrative/imaginative/expositive/reflective/argumentative).
Schriftliche Arbeiten sollen in der Regel mündlich vorbereitet werden. Sie dürfen die Studierenden in sachlicher und sprachlicher Hinsicht nicht überfordern. Es ist besonders darauf zu achten, daß keine Aufgaben zur schriftlichen Behandlung gestellt werden, durch die die Studierenden dazu verleitet oder gar gezwungen werden, Gedankengänge niederzuschreiben, die über ihre Ausdrucksfähigkeit in der Fremdsprache hinausgehen.
Die Studierenden müssen im Laufe des Lehrgangs üben, Gehörtes und Gelesenes zu verwerten, es zu ordnen und neu zu kombinieren. Der Kreativität soll Spielraum gegeben werden. Die Aufgabenstellung soll es ermöglichen, ja geradezu veranlassen, in englischer Sprache zu denken. Daher sollen schriftliche Arbeiten in struktureller, lexikalischer und thematischer Hinsicht vorbereitet sen. Die Unmittelbarkeit der Vorbereitung soll jedoch in den letzten beiden Semestern abnehmen. Die Verwendung vin „sprachlichen Fertigteilen" (auswendig gelernte Passagen) ist allmählich abzubauen.
Als weitere wichtige Übungsformen kommen in Betracht:
- Sammeln und Gruppieren von Einzelaussagen zu einer Situation, zu einem Impuls, zu einem Thema
- Erarbeiten und schriftliches fixieren jener Ausdrücke und Strukturen, die von der Situation, dem Impuls, dem Thema her zu erwarten sind
- Üben intendionsgerechten sprachlichen Reagierens (apt reply)
- note-taking
- Gliederung eines vorgegebenen Textes
- logisches Verknüpfen von Aussagen
- paragraph writing
- Ausarbeiten von Stichwörtern und Notizen zu einem zusammenhängenden Text
- grammatikalisch-strukturelle Übungen (siehe Abschnitt Sprachlehre), wobei im Verlauf des Lehrganges eine Schwerpunktverlagerung zu remedial/revision exercises erfolgt.
Den angeführten kürzeren Übungsformen kommt ebenso große Bedeutung zu wie der guided (unguided) composition. Sie besitzen Eigenwert praktischer und formalbildender Natur; sie dienen aber auch als notwendige Vorübung zu komplexen Darstellungsformen (zB guided and unguided composition).
Der Weg soll überhaupt grundsätzlich von kleineren Formen zu größeren führen.
Hinweise zu Übersetzungsübungen:
Das Übersetzen soll gelegentlich schriftlich und mündlich geübt werden. Zweck dieser sparsam einzusetzenden Übung ist die Befähigung zur sinngemäßen Wiedergabe eines Inhaltes und das Bewußtmachen struktureller und idiomatischer Unterschiede (konstratives Verfahren). Es sind verschiedene Möglichkeiten (wortgetreu, frei) zu berücksichtigen. Wenn überhaupt dürfen bei Leistungsfeststellungen Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche und umgekehrt nur einen sehr kleinen Teil der Aufgabenstellung ausmachen. Übertragungen eines zusammenhängenden deutschen Textes ins Englische dürfen bei Leistungsfeststellungen nicht gefordert werden.
- 2. Ausdrucksmittel
2.1 Wortschatz
Die Studierenden sollen sich am Ende ihrer Studienzeit einen Wortschatz angeeignet haben, der sie befähigt,
- die englische Sprache im Alltag mündlich und schriftlich als Verständigungsmittel zu benützen (aktiver Wortschatz)
- Artikel in Zeitungen und Zeitschriften, Belletristik, Dichtung, Sachbücher sowie englische Hörfunk- und Fernsehsendungen zu verstehen (passiver Wortschatz), mündlich und schriftlich wiederzugeben und, soweit sie über Sachkenntnisse verfügen, dazu Stellung zu nehmen
- Gedanken und Erlebnisse mündlich und schriftlich in Übereinstimmung mit Situation und Redeabsicht darzulegen.
Darüber hinaus sollen die Studierenden angeleitet werden,
- zu erkennen, welche Ausdrücke und Wendungen zum Verständnis eines Textes wirklich notwendig sind
- die Bedeutung solcher Ausdrücke und Wendungen aus dem Kontext zu erschließen
- die Bedeutung von Ausdrücken aus der Verwandtschaft mit deutschen oder Fremdwörtern zu erschließen (vor „falschen Freunden" - zB sensible/sensibel; actual/aktuell - ist zu warnen).
Auf Grund dieser Kenntnisse sollen sie im Sinne der Studierfähigkeit imstande sein, ihren Wortschatz selbständig zu erweitern.
Zu diesenm Zweck müssen sie im Unterricht auch gelernt haben, zweisprachige sowie einsprachige Wörterbücher zu gebrauchen und die Lautschrift zu lesen.
Auswahlkriterien:
Die Auswahl der zu vermittelnden sprachlichen Ausdrucksmittel ist vorzunehmen nach bestimmten Kriterien wie etwa Häufigkeit (frequency); Streuungsbreite oder Bandbreite der Vorkommens (range), Fülle der Anwendungsmöglichkeiten (coverage) sowie Nützlichkeit und Situationsgerechtheit (availability, adequacy).
Die Entwicklung der Sprache in Hinblick auf die Neubildung bzw. Neuverwendung von Ausdrücken ist zu berücksichtigen. Auf die Problematik der Verwendung von regional bedingtem, modischem oder noch nicht in den allgemeinen Sprachgebrauchübernommenem Wortgut soll allerdings hingewiesen werden.
Während der Erwerb des passiven Wortschatzes überwiegend im Wege der freien und ungesteuerten Aufnahme und Gewöhnung erfolgt, sind für die Aneigung und Beherrschung des aktiven Wortschatzes gezieltes Erarbeiten und Üben erforderlich. Die Sudierenden sollen ein neues Wort oder eine idiomatische Wendung in einem typischen Kontext kennenlernen.
Die Bedeutung kann durch Synonyme, Antonyme, Hinweise auf Zugehörigkeit zu Wortfamilien und Wortfeldern, Definitionen oder durch Übersetzungen erschlossen werden. Besonderer Wert ist darauf zu legen, daß in der Hauptsache collocations, Wortgruppen, idioms an die Studierenden herangetragen werden und nur selten Einzelwörter. Die Festigung des aktiven Wortschatzes erfolgt dadurch, daß die Wörter in immer neuen sprachlichen und situativen Zusammenhängen verwendet werden, sodaß sie schließlich zu freiem Gebrauch zur Verfügung stehen.
2.2 Denkkategorien, Sprachfunktionen, Sprachlehre
Wer eine Fremdsprache hört, spricht, liest oder schreibt, tut dies stets in einer ganzen konkreten Situation und Umgebung, in einer ganz bestimmten Rolle und Absicht, mit ganz bestimmten Themen. Ein Fremdsprachenunterricht, der sich im lexikalischen Bereich allein an Themenkreisen (Sachgebieten) orientiert und im syntaktischen Bereich bloß nach grammatikalischen Kategorien vorgeht, würde wichtige sprachliche Bedürfnisse des Lernenden nur unzureichend decken.
Besonders zu berücksichtigen sind daher:
- der sprachliche Ausdruck von Denkkategorien (zB Ausdruck von Möglichkeit - Unmöglichkeit; Relationen; Ursache - Wirkung)
- die kommunikativen Funktionen der Sprache, wie das Aufsuchen und Weitergeben von Informationen; das Herausfinden, Ausdrücken und Darstellen intellektueller, emotionaler und moralischer Haltungen; Handlungssteuerung; Willensäußerung; Sozialbezüge; die Gestaltung des Gesprächsverlaufes.
Grammatik ist von zwei Gesichtspunkten aus zu sehen, nähmlich als formales wie als funktionales System. Diese bedingen und ergänzen einander.
- Als formales System wird die Grammatik mit Hilfe der krammatikalischen Kategorien beschrieben (zB Präpositionen, Infinitivkonstruktionen, Present Perfect),
- als funktionales System dient sie zum Ausdruck von Denkkategorien (zB Raum/Zeit; Ursache/Wirkung) und Redeabsichten (zB Ablehnung, Übereinstimmung, Wunsch, Überraschung, Warnung).
Die Betonung soll jedenfalls stets auf dem dienenden Charakter der Grammatik liegen, auf dem Bewußtmachen der grammatikalischen Form als Bedeutungsträger.
Bei der Unterrichtsarbeit in Englisch muß wegen der kürzeren Dauer des Lehrganges kommunikativ-funktionale Charakter der Grammatik gegenüber dem formalen Aspekt besonders stark im Vordergrund stehen. Wo immer möglich, ist daher von Situationen und Kontexten auszugehen, die die Verwendung bestimmter Strukturen und grammatikalischer Formen erfordern. Auszugehen ist zB von der Redeabsicht („How to express purpose"), die durch verschiedene Strukturen wie „to + Infinitive, so as to, in order to, so that" geübt werden kann.
Die verschiedenen Möglichkeiten des Spracherwerbs (imitativ, situativ, kognitiv-reflektierend) sind zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, daß bei Erwachsenen der Spracherwerb vorwiegend durch Bewußtmachen erfolgt und daher das rein imitative Lernen in den Hintergrund tritt.
Zur Festigung der Kenntnisse und Fertigkeiten soll auf Situationen, die aus Gesprächen und Lektüre bekannt sind, zurückgegriffen (Wiederholung) und bekanntes Material in neue Zusammenhänge gebracht werden (Transfer). Grammatikalische Erscheinungen, besonders solche, die erfahrungsgemäß Schwierigkeiten bereiten, sind immer wieder zu üben. Eine einmalige, wenn auch noch so ausführliche, Behandlung ist nicht ausreichend.
Der Entwicklung der Sprache ist Rechnung zu tragen (will - shall, who - whom). Das dem gegenwärtigen Sprachgebrauch nach zulässige muß jedenfalls toleriert werden (zB less - fewer). Auf verschiedene Sprachebenen ist ebenso hinzuweisen wie auf die Problematik von nachlässigem Sprachgebrauch, der Mischung von Standartsprache und bloßen Modeerscheinungen.
- 3. Literatur
Die Beschäftigung mit englischsprachiger Literatur anhand ausgewählter Texte im Unterricht und als Hauslektüre soll
- die Freude am Lesen und das Interesse am Literatur wecken und fördern
- neben der Sprachprosa als Quelle der Information dienen
- Ausgangspunkt für die Behandlung der jeweiligen thematischen Bereiche sowie für Gespräche und Diskussionen sein, aber auch die Verbindungen zu landeskundlichen und allgemein menschlichen Problemen herstellen
- mit wichtigen Beiträgen der englischsprachigen Literatur zur Weltliteratur bekanntmachen
- Einsichten in den fremden Kulturkreis in seinen geistigen, politischen und sozialen Zusammenhängen fördern.
Über die im Abschnitt „Lesen" angeführten Auswahlkriterien hinaus
- Schwierigkeitsgrad, Erwachsenengemäßheit, sprachliche und Sschliche Ergiebigkeit
- ist bei der Auswahl literarischer Texte darauf zu achten,
- daß den Interessen der Studierenden in besonderem Maß Rechnung getragen werden soll
- daß Textproben verschiedener Autoren sowie unterschiedliche Textsorten behandelt werden sollen, wobei das Schwergewicht auf zeitgenössischen Werken liegen soll
- daß unbedingt exemplarisch vorzugehen und eine historisch-systematische Darstellung zu vermeiden ist
- daß die Texte - vor allem aber ihre Behandlung im Unterricht - bei aller weltanschaulicher Offenheit zu einer possitiven Lebensauffassung und wertgerichteten Lebensbewältigung beitragen.
Hinsichtlich der Auswertung gilt, daß nicht jeder Text nach sämtlichen möglichen Gesichtspunkten zu behandeln ist.
Den Studierenden soll bezüglich der Interpretation ein Freiraum gewahrt bleiben.
Es ist zu beachten, daß eine zu-lange andauernde Beschäftigung mit einzelnen Werken im Unterricht den Zielsetzungen entgegenwirken. Für die intensive Behandlung im Unterricht kommen vor allem kürzere Texte (short stories; Ausschnitte aus einem Roman oder einem Drama) in Betracht.
Weiters ist zu beachten, daß die verschiedenen Unterrichtsinhalte nicht restlos zum Gegenstand von Leistungsfeststellung und Leistungsbeurteilung gemacht werden müssen. Gerade bei der Beschäftigung mit Literatur kann der gelegentliche ausdrückliche Verzicht auf Leistungsüberprüfung den Erlebniswert erhöhen und die Freude am Lesen steigern.
Hinsichtlich des Aufbaus einer privaten Leseliste sind die Studierenden unter sinngemäßer Anwendung der obigen Zielsetzungen und Leitlinien zu beraten. Aus der Natur der Sache ergibt sich, daß individuelle Schwerpunktsetzung möglich sein muß.
Bei der Empfehlung son literarischen Werken als Hauslektüre ist der sprachliche Schwierigkeitsgrad besonders zu beachten. Eine diesbezügliche Überforderung kann die Freude an der Privatlektüre im Keim ersticken.
Der Lehrer soll alle Möglichkeiten wahrnehmen, das Lesen als Freizeitbeschäftigung zu fördern.
Dei Behandlung literarischer Texte bietet vielfach Gelegenheit zu Querverbindungen (zB Deutsch, Französisch, Geschichte und Sozialkunde, Musikerziehung, Bildnerische Erziehung).
Der Einsatz von elektronischen Medien, Filmen, aber auch die gelegentliche Darstellung dramatischer Szenen durch die Studierenden intensiviert das Erlebnis und fördert das Verstehen.
- 4. Landes- und Kulturkunde
Ziel des Landes- und Kulturkundeunterrichts ist es, die Studierenden mit einigen Wesenzügen der englischsprachigen Welt bekannt zu machen.
Dabei soll der Kulturbegriff nicht zu eng gefaßt werden. Auf der pragmatischen Ebene sollen die Studierenden in die Lage versetzt werden,
- sich durch Einblicke in die Lebens- und Denkweise im Alltag des Fremden Landes zurechtzufinden
- über das eigene Land und seine Gegebenheiten Auskunft geben zu können.
Im weiteren geht es um die Vermittlung eines bestimmten Wissens um die kulturellen Gegebenheiten. Das Verständnis für Weltsicht und Verhaltensweisen anderer Völker sollen nicht zuletzt dem Überdenken und tieferem Erfassen der eigenen Kultur, aber auch dem Auffinden menschlicher Gemeinsamkeiten dienen und somit zu Persönlichkeitsbereicherung und Weltoffenheit beitragen.
Die Spannweite des Kulturbegriffes, wie er hier verwendet wird, reicht von Grundsituationen des täglichen Lebens (zB Gruß- und Höflichkeitsformen, Mahlzeiten, Freizeit) über die sogenannte Volkskultur (zB folklore; pop-music) bis zu Bereichen wie Rechtswesen, politisches Leben, Literatur, wie sie für die Länder der Zielsprache charakteristisch sind. Der Mensch als einzelner und in der Gemeinschaft soll dabei als Schöpfer und Träger der Kultur nicht vernachlässigt werden (Lebensbilder aus dem Alltag sowie aus dem Wirken bedeutender Persönlichkeiten).
Die diachrone Betrachtungsweise - Einbeziehen der historischen Entwicklung - kann sich nur auf einzelne Hinweise und Exkurse beschränken. Jedenfalls ist auch im Sinne des Unterrichtsprinzip Politische Bildung eine differenzierte Betrachtungsweise - also ohne Klischeevorstellungen und einseitige Deutungsmuster - anzustreben.
Die Vermittlung von Tatsachen soll sich auf die wesentlichen Beiträge der Völker der englischsprachigen Welt, insbesondere Großbritanniens und der USA, zur Gesamtkultur beschränken.
Exemplarisches Vorgehen ist unerläßlich
- aus Gründen der größeren Einprägsamkeit
- unter Berücksichtigung des Vorrangs, den der Spracherwerb im Unterricht hat.
Bei der Beschäftigung mit landes- und kulturkundlichen Phänomenen sind drei Aspekte zu berücksichtigen und womöglich zu verbinden:
- Information (zB durch Texte, graphische Darstellungen, Bildmaterial, Landkarten, Statistiken, Filme)
- sprachliche Verarbeitung (zB durch Verbindung von Stichworten; Umsetzen von graphischen Darstellungen, Bildmaterial, Landkarten, Statistiken in Sprache)
- der affektive Bereich, in welchen es um Miterleben und Einsichten geht.
Hier ergeben sich durch Heranziehen literarischer Schilderungen und Erlebnisberichte (auch in selbständiger Lektüre) vielfältige Möglichkeiten.
Auf Grund der Zielsetzung der Englischunterrichts soll Landes- und Kulturkunde nicht vom anderen Unterrichtsgeschehen getrennt werden. So können einerseits aktuelle Ereignisse oder die Lektüre als Ausgangspunkt dienen; andererseits können landeskundliche Informationen sprachlich verarbeitet werden (zB restatement, Zusammenfassung, Stellungnahme).
Das bedeutet auch, daß Landes- und Kulturkunde in englischer Sprache behandelt werden muß und jede Gelegenheit zu sprachlicher Vervollkommnung genützt werden soll.
LATEIN
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Lehrstoff:
- 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden):
ANFANGSUNTERRICHT
Wie Anlage A für die 5. Klasse des Realgymnasiums, mit folgenden Abweichungen:
Bei den „Sprachlichen Teillernzielen" sind folgende ausgenommen:
velle, nolle, malle, ire, ferre und fieri. Partizipialkonstruktionen:
Participium coniunctum. Ablativus absolutus.
Infinitivkonstruktionen: N.C.I., A.C.I.
Je zwei Schularbeiten im 2. und 3. Semester.
- 4. und 5. Semester (je 3 Wochenstunden):
ANFANGSUNTERRICHT
Wie Anlage A für die 6. Klasse des Realgymnasiums, mit folgenden Abweichungen und Ergänzungen:
Bei den „Sprachlichen Teillernzielen" ist zu ergänzen: velle, nolle, malle, ire, ferre und fieri. Partizipialkonstruktionen:
Participium coniunctum. Ablativus absolutus, Infinitivkonstruktionen:
N.C.I., A.C.I.
Zu den vorliegenden inhaltlichen Teillernzielen sind auch leichte lateinische Originaltexte (vor allem in vereinfachter Form) heranzuziehen.
Je zwei Schularbeiten im 4. und 5. Semester.
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
- 1. Quartal:
Fortsetzung und Abschluß des Anfangsunterrichts.
- 2. Quartal:
Es ist zwischen folgenden Themen zu wählen:
I. MYTHOS, SAGE UND FABEL
Thematische Teillernziele:
- Kenntnis einiger Motive und Gestalten des Mythos.
- Einblick in das Weiterwirken mythischer Stoffe.
- Kennenlernen von Gestalten und Ereignissen aus der antiken Sagenwelt.
- Kennenlernen des literarischen Genus Fabel.
- Kenntnis einiger Fabelmotive und Einblick in ihr Weiterwirken.
Textgrundlage:
Auswahl aus Hygin, Eutrop, Phaedrus ua.
Ergänzungstexte (in Übersetzung):
Auswahl aus Äsop, Luther, La Fontaine, Lessing, Thurber ua.
Querverbindungen: zB Deutsch, Englisch: Vergleich von Fabelfassungen aus verschiedenen Epochen.
II. CAESAR
Thematische Teillernziele:
- Kennenlernen der historischen Bedeutung Caesars.
- Kenntnis von der Ausdehnung des römischen Macht- und Kulturbereichs.
- Einblick in Leben und Werk Caesars.
Textgrundlage:
Auswahl aus Caesars Commentarii de bello Gallico.
Ergänzungstexte (in Übersetzung):
Cicero, Oratio de provinciis consularibus. Sueton, Vita Caesaris ua.
Querverbindungen: zB Deutsch: Bert Brecht: Die Geschäfte des Herrn
Julius Cäsar. Fragen eines lesenden Arbeiters. Englisch:
Shakespeare: Julius Cäsar. Thornton Wilder: The Ides of March.
Politische Bildung: Wandel von Herrschaftsstrukturen. Tendenzen des Imperialismus.
Sprachliche Teillernziele für das 6. Semester:
- Erweiterung und Vertiefung des Grundwortschatzes sowie der Kenntnis gramatikalischer Erscheinungen.
- Steigerung der Übersetzungsfähigkeit.
- Fähigkeit, das Wörterbuch sachgerecht zu benützen.
Schriftliche Arbeiten:
Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts.
Zwei Schularbeiten, je eine im Quartal.
Alle Schularbeiten sind Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche.
Umfang: 60 bis 80 Wörter.
- 7. Semester (4 Wochenstunden):
- 1. Quartal:
CAESAR (wenn im 6. Semester nicht gewählt):
oder
CICERO, DER REDNER UND POLITIKER
Thematische Teillernziele:
- Kennenlernen der politischen Situation am Ende der Republik.
- Einblick in das Wirken Ciceros als Redner und Politiker.
- Einblick in Funktion und Bedeutung der Rhetorik.
Textgrundlage:
Auswahl aus einer Rede Ciceros.
Ergänzungstexte (vor allem in Übersetzung):
Proben aus weiteren Reden Ciceros ua.
Querverbindungen: zB Deutsch: Manipulation durch Sprache.
Politische Bildung: Beeinflussung der Meinungsbildung.
- 2. Quartal:
Zwischen folgenden Themen kann gewählt werden:
- a) CICERO, DER REDNER UND POLITIKER (Fortsetzung)
- b) PROBEN AUS RÖMISCHER DICHTKUNST
oder
- a) CICERO, DER REDNER UND POLITIKER (Neubeginn)
- b) PROBEN AUS RÖMISCHER DICHTKUNST.
PROBEN AUS RÖMISCHER DICHTKUNST
Thematische Teillernziele:
- Kennenlernen einiger Formen und Aussageweisen römischer Dichtung.
- Kenntnis einiger Motive und Gestalten des Mythos.
- Verständnis für die dichterische Auseinandersetzung mit Problemen des menschlichen Lebens.
- Einblick in das Fortwirken von Themen römischer Dichtung.
- Einblick in Leben und Werk Catulls und Ovids.
Textgrundlage:
Auswahl aus Catull und Ovid.
Ergänzungstexte (vor allem in Übersetzung):
Proben aus Vergil und Horaz; Carmina Burana ua.
Querverbindungen: zB Deutsch, lebende Fremdsprache;
Musikerziehung, Bildnerische Erziehung: Weiterleben von Motiven, Gestalten und Formen der römischen Dichtung.
Sprachliche Teillernziele für das 7. Semester:
- Erweiterung des Grundwortschatzes.
- Festigung und Erweiterung der Fähigkeit, wesentliche Erscheinungen der lateinischen Grammatik (zB Partizipialkonstruktionen, Gerundivkonstruktionen, Satzgefüge, Sperrstellung) beim Übersetzen richtig zu erfassen.
- Kennenlernen einiger wichtiger rhetorischer Stilmittel und sprachlicher Besonderheiten.
- Einblick in die Problematik des Verhältnisses von Original und Übersetzung.
- Fähigkeit, die zur Erfüllung der thematischen Teillernziele gewählten Texte sinngemäß zu lesen, in sprachrichtiges Deutsch zu übertragen und in einfacher Weise zu interpretieren.
Schriftliche Arbeiten:
Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts.
Zwei einstündige Schularbeiten, je eine im Quartal.
Alle Schularbeiten sind Übersetzungen aus dem Lateinischen ins Deutsche. Die Verwendung des Wörterbuches ist zu gestatten.
Umfang: 60 bis 80 Wörter.
- 8. Semester (4 Wochenstunden am Gymnasium oder Realgymnasium für Berufstätige):
Folgende Themen sind vorgesehen:
I. DIE RÖMISCHE REPUBLIK IM SPIEGEL DER GESCHICHTSSCHREIBUNG
II. DIE KAISERZEIT IM SPIEGEL DER BRIEFE DES JÜNGEREN PLINIUS:
Es steht dem Lehrer frei, beide Themen oder nur ein Thema zu behandeln.
I. DIE RÖMISCHE REPUBLIK IM SPIEGEL DER GESCHICHTSSCHREIBUNG
Zwischen den folgenden Themen I a und I b ist zu wählen:
- a) VOM WERDEN DER RES PUBLICA UND DES IMPERIUM ROMANUM
Thematische Teillernziele:
- Kenntnis wesentlicher Institutionen der res publica sowie sozialer Strukturen und Konflikte.
- Kennenlernen einiger für das Werden Roms und des Imperium Romanum bedeutender Persönlichkeiten und Ereignisse.
- Einblick in die Intention des Werkes.
- Kenntnis von der Entwicklung der römischen Geschichtsschreibung
Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden.
Textgrundlage:
Auswahl aus Livius
Ergänzungstexte (in Übersetzung):
Zwölftafelgesetze ua.
Querverbindungen: zB Politische Bildung: Entwicklung von Staats- und Verfassungsformen. Elemente der „res publica" für den Republik-Gedanken Europas (Französische Revolution). Bildnerische
Erziehung: Darstellungen aus Sage und Geschichte der Römer.
- b) KRISE DER REPUBLIK
Thematische Teillernziele:
- Kenntnis wesentlicher Institutionen der res publica sowie sozialer Strukturen und Konflikte in der ausgehenden Republik.
- Kennenlernen wesentlicher Ursachen für den Verfall der römischen Wertordnung.
- Einblick in Wollen und Wirken einiger Politiker dieser Epoche.
- Einblick in die Intention des Werkes.
- Kenntnis von der Entwicklung der römischen Geschichtsschreibung.
Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden.
Textgrundlage:
Auswahl aus Sallusts Bellum Catilinae oder Bellum Iugurthinum.
Ergänzungstexte (in Übersetzung):
Proben aus Reden Ciceros und aus den Historien des Sallust.
Querverbindungen: zB Religion: Verfall der Wertordnung. Politische
Bildung: Problem der Wertordnung. Ursachen gesellschaftlicher
Krisen. Philosophie: Problem der Wertordnung.
II. DIE KAISERZEIT IM SPIEGEL DER BRIEFE DES JÜNGEREN PLINIUS
Thematische Teillernziele:
A: Wenn die Themen I undII behandelt werden:
- Einblick in die soziale und politische Situation.
- Kennenlernen der Problematik „Rom und die Christen".
- Einblick in Lebensweise und Interessen eines gebildeten Römers.
- Kennenlernen des Plinius als Berichterstatter und Erzähler von Geschichten.
- Kenntnis von Leben und Werk des jüngeren Plinius.
Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden. Die Behandlung des Teillernziels „Kennenlernen der Problematik ,Rom und die Christen``` wird empfohlen.
B: Wenn nur das Thema II behandelt wird, gelten die thematischen Teillernziele von II a mit folgender Ergänzung bei „Kennenlernen der Problematik Rom und die Christen":
- a) Einblick in das Spannungsverhältnis zwischen dem römischen Staat und dem Christentum
- b) Einblick in die geistige Auseinandersetzung zwischen Heidentum und Christentum.
Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden. Die Behandlung des Teillernziels „Kennenlernen der Problematik ,Rom und die Christen``` ist verpflichtend.
Textgrundlage:
Auswahl aus den Briefen des jüngeren Plinius.
Ergänzungstexte zum Thema „Rom und die Christen" (auch in Übersetzung):
Tacitus, Annalen XV 44; Märtyrerakten; Laktanz, (Toleranzedikt); Augustinus, De civitate Dei II 21, XIX 21, XIX 23, XIX 24.
Querverbindungen: zB Religion: Der römische Staat und das Christentum. Deutsch: Textsorten, Brief, Feuilleton und Essay.
Politische Bildung, Psychologie und Philosophie: roblem der Toleranz. Bildnerische Erziehung: Frühkristliche Kunst.
Sprachliche Teillernziele für das 8. Semester:
- Erweiterung und Festigung des Grundwortschatzes.
- Fähigkeit, wichtige Darstellungsmittel der im Lehrplan vorgesehenen Autoren festzustellen und ihre Funktion im Text kennenzulernen.
- Erweiterung der Kenntnisse hinsichtlich der Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
- Fähigkeit, die zur Erfüllung der thematischen Teillernziele gewählten Texte sinngemäß zu lesen, in sprachrichtiges Deutsch zu übertragen und in einfacher Weise zu interpretieren.
Schriftliche Arbeiten:
Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts.
Zwei zweistündige Schularbeiten. Die Schularbeiten umfassen Übersetzung und einfache Interpretation eines vorgelegten Textes. Die Verwendung des Wörterbuches ist bei allen Schularbeiten zu gestatten.
Umfang: 90 bis 110 Wörter.
- 9. Semester (5 Wochenstunden am Gymnasium oder Realgymnasium für Berufstätige):
I VOM PHILOSOPHISCHEN BEMÜHEN DER ANTIKE UM WELTBILD UND
LEBENSORDNUNG
Thematische Teillernziele:
- Kennenlernen einiger Entwicklungen der Philosophie in der Antike.
- Kennenlernen einiger Texte Ciceros zur antiken Staatsphilosophie.
- Einblicke in die Beschäftigung der antiken Philosophie mit Grundfragen menschlicher Existenz.
- Kenntnis von Leben und Werk Ciceros und/oder Senecas.
Aus diesen thematischen Teillernzielen kann eine Auswahl getroffen werden.
Textgrundlage:
Auswahl aus den philosophischen Werken Ciceros und/oder Senecas.
Ergänzungstexte (in Übersetzung):
Proben einiger leicht verständlicher Texte griechischer Philosophie ua.
Querverbindungen: zB Religion: Der Mensch im Spannungsfeld der Werte. Gottesvorstellungen. Politische Bildung: Staatstheorien. Vergleich mit der Österreichischen Bundesverfassung. Psychologie und Philosophie: Ansätze und Entwicklungen philosophischen Denkens. Ethik.
Etwa ab dem 2. Quartal:
AUS DER WELT DER RÖMER UND IHREM FORTWIRKEN
Es ist dem Lehrer freigestellt, zum Abschluß des 9. Semesters aus den folgenden Themen zu wählen:
- 1. RÖMISCHES RECHT
Thematische Teillernziele:
- Einblick in einige Grundbegriffe des römischen Rechts.
- Kennenlernen einiger Beispiele aus der römischen Rechtspraxis.
- Kennenlernen einiger wichtiger heute noch gebräuchlicher römischer Rechtsregeln.
- Einblicke in das Weiterwirken des römischen Rechts.
Textgrundlage:
Auswahl aus den Institutionen des Gaius und aus dem Corpus Iuris Civilis sowie Proben aus den Zwölftafelgesetzen.
- 2. RÖMISCHE GESCHICHTSSCHREIBUNG
Textgrundlage:
Proben aus Caesar, Sallust, Eutrop ua.
- 3. RÖMISCHE REDEKUNST
Textgrundlage:
Proben aus Reden Ciceros.
- 4. WEITERLEBEN LATEINISCHER SPRACHE UND KULTUR IN MITTELALTER UND
NEUZEIT
Textgrundlage:
Proben aus dem mittel- und neulateinischen Schrifttum (gegebenenfalls naturwissenschaftliche Texte).
Sprachliche Teillernziele für das 9. Semester:
- Festigung und Erweiterung des Wortschatzes unter Berücksichtigung philosophischer Fachausdrücke.
- Erweiterung der Kenntnisse hinsichtlich der Sprachbetrachtung im semantischen und syntaktischen Bereich.
- Fähigkeit, die zur Erfüllung der thematischen Teillernziele gewählten Texte sinngemäß zu lesen, in sprachrichtiges Deutsch zu übertragen und in einfacher Weise zu interpretieren.
Schriftliches Arbeiten:
Schul- und Hausübungen nach den Erfordernissen des Unterrichts.
Eine dreistündige Schularbeit.
Die Schularbeit umfaßt Übersetzung und einfache Interpretation eines vorgelegten Textes. Die Verwendung des Wörterbuches ist zu gestatten.
Umfang: 120 bis 140 Wörter.
ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Französisch
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
- 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 5. Klasse, mit folgenden Abweichungen:
Der Abschnitt „Grammatik" lautet:
- „2. Semester:
Wesentliche Elemente der Grundgrammatik zur Bewältigung der jeweiligen Kommunikationssituation.
Dei Satzarten: Aussagesatz: gerade Wortfolge; extraposition („Jean, je ne l`ai pas encore vu aujourd`hui"). Frage- und Antwortsatz: Fragesatz: reine Intonationsfrage, mit und ohne Fragewort (vorangestellt und nachgestellt); Fragebildung mit EST-CE QUE (mit und ohne Fragewort). Antwortsatz auf Entscheidungs- und auf Ergänzungsfrage. Aufforderungssatz; Verneinung; totale und teilweise Verneinung.
Die Nominalgruppe; die Bestandteile der Nominalgruppe: Nomen:
Genus, Plural, Begleiter und Substituten des Nomen: bestimmter und unbestimmter Artikel, Teilungsartikel, unselbständiges Demonstrativpronomen, unselbständiges Possessivpronomen, Interrogativpronomen, Grundzahlen, Mengenangaben; Adjektiv:
Übereinstimmung mit dem Nomen, Genus, Numerus; Personalpronomen:
verbundene Pronomen (Subjektspronomen, Objektspronomen, y, en - jeweils nur 1 Objektspronomen); unverbundene Pronomen.
Die Verbalgruppe: Das Verb: Verben auf -er, -ir; unregelmäßige
Verben. Indikativ: present, futur compose. Die anderen Modi:
imperativ; infinitiv. Unpersönliche Verben, reflexive Verben.
Die Erweiterungen des einfachen Satzes: durch Ergänzungen: Nomen, Pronomen, Infinitiv + complement; durch Attribute:
nichtadjektivisches Attribut; ursprüngliche Adverbien: Stellung; die häufigsten Präpositionen und Konjunktionen (et, ou, mais, parce que/comme, que, si).
Der zusammengesetzte Satz: Beiordnung; Unterordnung: Objektsatz, indirekte Rede (Aussage und FragesatZ).
Satzzeichen: Beistrichsetzung in der indirekten Rede.
- 3. Semester:
Wie 2. Semester, dazu:
Die Satzarten: Inversionsfrage mit pronominalem Subjekt bei QUE, OU, COMMENT und in formelhaften Wendungen („Comment allez-vous?"); Ausrufesatz; Frage mit QUEL; Verneinung ne . . . que
Die Nominalgruppe: das verbundene Pronomen (Sätze mit zwei Objektspronomen: „Je le lui donne"); selbständige Indefinitpronomen; Ordnungszahlen.
Die Verbalgruppe: Passe compose/imparfait;
Die Erweiterungen des einfachen Satzes: Apposition, Relativsatz mit QUI, QUE, OU; indirekte Rede (Befehlssatz); satzwertige Infinitvkonstruktionen (apres avoir/etre + p.p., avant de + inf.)."
Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen.
Zwei Schularbeiten je Semester."
- 4. und 5.Semester (je 3 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 6. Klasse, mit folgenden Abweichungen:
Der Abschnitt „Grammatik" lautet:
- „4. Semester:
Die Satzarten: Fragesatz mit einfacher Inversion bei nominalem Subjekt mit QUE, OU, COMMENT („Que fait ton pere?").
Die Nominalgruppe: unselbständiges Indefinitpronomen; Vergleich des Adjektivs; selbständiges Demonstrativpronomen;
Die Verbalgruppe: futur simple, conditionnel I; Adverb:
abgeleitetes Adverb, Vergleich; subjonctif present nach „Il faut que" und den Verben der Willensäußerung; komplexe Mengenangaben (un peu plus de); participe present.
Der Zusammengesetzte Satz: gerondif; Bedingungssatz (si + present).
- 5. Semester:
Die Satzarten: der Passivsatz und seine Ersatzkonstruktionen (on, refelexive Verben); mehrteilige Verneinung: ne . . . ni . . . ni
Die Nominalgruppe: weitere Numeralia; selbständiges Possessivpronomen; Stellung des attributiven Adjektivs.
Die Verbalgruppe: passe simple (rezeptiv); conditionnel II;
Der zusammengesetzte Satz: subjonctif present und passe (nach Verben des Gefühlsausdrucks und des persönlichen Urteiles, nach unpersönlichen Ausdrücken, nach den häufigsten Konjunktionen).
Partizip: participe present und participe passe in Partizipialkonstruktionen; Zeitenfolge; irrealer Bedingungssatz present und passe; Relativsatz mit DONT und QUI mit Präposition;
Adverbialsatz: Temporalsatz, Finalsatz, Konditionalsatz, Kausalsatz mit den entsprechenden Konjunktionen (zB avant que, apres que, pendant que, pour que); Adverbien der Verknüpfung (zB pourtant, neanmoins, seulement, du reste);
Satzzeichen: der Beistrich in der indirekten Rede, beim Relativsatz, beim eingeschobenen Satz, bei der adverbialen Bestimmung (am Satzanfang), Ausrufungszeichen."
Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen.
Zwei Schularbeiten je Semester."
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
- 7. Semester (4 Wochenstunden):
Lernziele:
Hörverstehen:
Am Ende des 7. Semesters Verstehen der häufigsten Textsorten wie zB Gespräche, Interviews, Diskussionen, Werbetexte, leichtere Kommentare usw. mit fallweisen Hilfestellungen bzw. nach mehrmaligem Hören.
Sprechen:
Stärkere Differenzierung des persönlichen Ausdrucks in Alltagssituationen. Beherrschung der sprachlichen Mittel zu Information, Problemdarstellung, Diskussion, zum Zusammenfassen und Erzählen.
Leseverstehen und Lesen:
Verstehen authentischer Texte. Erkennen der Absicht des Autors sowie Einsicht in die Strukturen und den Sprachgebrauch des Textes.
Schreiben:
Differenziertere Beherrschung der Ausdrucksformen des discours ecrit (Nominal- und Partizipialkonstruktionen, logische Verknüpfungen, sprachliche Mittel der Argumentation usw.). Fähigkeit zu informieren, zu argumentieren, einen Text zusammenzufassen, einen Handlungsablauf zu erzählen, persönlich Stellung zu nehmen.
Lerninhalte:
Kommunikationssituationen und Themenbereiche:
Erweiterung und Differenzierung der Alltagssituationen in bezug auf Sprechintentionen und Sprachniveau; dazu Schwerpunkt Auseinandersetzung mit aktuellen Themen, zB:
- Arbeit und Beruf,
- Berufsbildung,
- Freizeitgestaltung: Tourismus, Sport, Kultur, Feste und Feiern usw.,
- Massenmedien,
- Werbung,
- aktuelle soziale, wirtschaftliche und politische Probleme.
Lektüre:
Texte aus den Massenmedien; kurze literarische Texte (bzw. Auszüge), vorwiegend aus dem 20. Jahrhundert.
Bei der Textauswahl ist darauf zu achten, daß die Studierenden ein möglichst vielseitiges Bild des modernen Frankreich unter gelegentlicher Einbeziehung der übrigen französischsprechenden Länder erhalten. Dabei Vergleich mit österreichischen Verhältnissen.
Sprachliche Mittel:
Phonetik:
Wie in den vorhergehenden Semestern, dazu besondere Berücksichtigung der „intonation expressive".
Wortschatz:
Die Auswahl der einzelnen Wortschatzgebiete wird von den jeweiligen Kommunikationssituationen und Lesetexten her bestimmt.
Als Grundlage dient ein wissenschaftlich fundierter Aufbauwortschatz.
Einführung eines einsprachigen Wörterbuchs im 6. Semester.
Grammatik: 6. Semester:
Wie in den vorhergehenden Semestern. Dazu: Die Satzarten:
Fragesatz: komplexe Inversion. Die Nominalgruppe: Nominalisierungen.
Die Verbalgruppe: Das Verb: futur anterieur, weitere Anwendungen des subjonctif im Gliedsatz; subjonctif passe compose. Der zusammengesetzte Satz: Subjektsatz; Relativsatz mit zusammengesetztem Relativpronomen; Modalsatz (zB mit „de facon que"); Konzessivsatz (zB mit „bien que"); Konsekutivsatz.
Satzzeichen und Orthographie: die Beistriche zwischen Haupt- und Gliedsatz, zwischen Gliedsätzen, zwischen Hauptsätzen, bei der Apposition; die Verwendung der Anführungszeichen; die wichtigsten Akzentregeln. Weiterer Ausbau sprachlicher Mittel zur Textkonstituierung (logische und zeitliche Gliederungselemente, Vor- und Rückverweis, Verwendung der Tempora usw.)
Grammatik: 7. Semester:
Wie 6. Semester. Dazu: Die Satzarten: das „ne expletif" (nur rezeptiv). Verneinter Satz: komplexe und erweiterte bzw. näher bestimmte Formen. Verneinung. Verneinung ohne „pas" (rezeptiv).
Ausrufesatz mit „ce que", „pourvu que". Die Verbalgruppe; das
Verb: passe compose - imparfait - passe simple: Abgrenzung
(rezeptiv); Infinitiv: infinitif passif, Wiedergabe des
nominalisierten Infinitivs. Erweiterungen des einfachen Satzes:
schwierige Formen des Relativsatzes. Der zusammengesetzte Satz: der
Bedingungssatz mit „dans le cas ou + conditionnel I oder II".
Schriftliche Arbeiten:
Schulübungen und Hausübungen wie im 5. Semester.
Schularbeiten:
Im 6. Semester zwei (einstündig); im 7. Semester zwei zweistündige.
- 8. Semester (4 Wochenstunden)
- 9. Semester (5 Wochenstunden)
am Gymnasium und am Realgymnasium (mit sprachlichem Schwerpunkt) für Berufstätige:
Lernziele:
Hörverstehen:
Am Ende des 9. Semester Verstehen der häufigsten Textsorten wie zB Gespräche, Interviews, Diskussionen, Berichte, Werbetexte, leichtere Kommentare usw.
Sprechen:
Wie 6. und 7. Semester.
Leseverstehen und Lesen:
Verstehen authentischer Gebrauchstexte sowie literarischer Texte. Erkennen der Absicht des Autors sowie Einsicht in die Strukturen und den Sprachgebrauch des Textes.
Schreiben:
Wie 6. und 7. Semester. Dazu stichwortartige Mitschrift von Gehörtem und Gelesenem. Commentaire dirige, Dossier.
Lerninhalte:
Kommunikationssituationen und Themenbereiche:
Wie 6. und 7. Semester.
Lektüre:
Texte aus den Massenmedien; literarische Texte, vorwiegend aus dem 20. Jahrhundert, gelegentlich Proben aus den übrigen Epochen.
Mindestens eine Ganzschrift.
Bei der Textauswahl ist darauf zu achten, daß die Studierenden ein möglichst vielseitiges Bild des modernen Frankreich unter gelegentlicher Einbeziehung der übrigen französischsprechenden Länder erhalten. Dabei Vergleich mit österreichischen Verhältnissen.
Privatlektüre in angemessenem Umfang ist zu empfehlen und zu fördern.
Sprachliche Mittel:
Phonetik:
Wie in den vorhergehenden Semestern.
Wortschatz:
Die Auswahl der einzelnen Wortschatzgebiete wird von den jeweiligen Kommunikationssituationen und Lesetexten her bestimmt. Als Grundlage dient ein wissenschaftlich fundierter Aufbauwortschatz.
Grammatik:
Wie 6. und 7. Semester. Dazu: Die Satzarten: Aussagesatz: die Inversion: Die Nominalgruppe: Nomen: zusammengesetzte Nomina mit „de", mit oder ohne Artikel. Begleiter und Substitute des Nomens:
tout: Übereinstimmungsprobleme.
Schriftliche Arbeiten:
Schul- und Hausübungen wie im 7. Semester
Schularbeiten:
Im 8. Semester zwei (zweistündig); im 9. Semester eine dreistündige.
Bei freien Aufgabenstellungen ist die Benützung des Wörterbuchs zu gestatten.
Italienisch
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A, mit folgender Ergänzung:
Bei Abschluß mit dem 7. Semester sind die Endanforderungen entsprechend anzupassen. Demnach lautet der Abschnitt „Beherrschung sprachlicher Fertigkeiten", 2. bis 4. Satz:
„Es soll die Fähigkeit erreicht werden, einfache Gespräche in italienischer Sprache zu führen, dh. über eigene Lebensbedingungen und Interessen zu sprechen sowie eigene Meinungen und Stellungnahmen in einfachen Worten darzulegen, außerdem Gesprächen über bekannte Themen zu folgen und daran teilzunehmen. Schriftlich sollen Sachverhalte und Informationen, Meinungen und Stellungnahmen in einfacher Sprache formuliert werden können. Die Studierenden sollen mittelschwere Texte verstehen und deren Inhalte mit eigenen Worten wiedergeben können."
Weiters lautet der Abschnitt „Beherrschung grundlegender Lern- und Arbeitstechniken":
„Die Studierenden sollen dazu hingeführt werden, eigene Arbeitstechniken zu entwickeln. Selbständige Beschaffung von Informationen kann auf freiwilliger Basis erfolgen. Weiter sollen sich die Studierenden auch die Fähigkeit aneignen, in anderen Gebieten bereits erworbene Kenntnisse und Arbeitstechniken im Italienischunterricht anzuwenden, bzw. Arbeitsweisen des Italienischunterrichts auch fächerübergreifend einzusetzen."
Lehrstoff:
- 2. und 3.Semester (je 3 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 5. Klasse; der Abschnitt „Grammatik" lautet:
„Artikel, Substantiv, Adjektiv, Konkordanz, Subjekts-, Objekts-Possessivpronomina, regelmäßige und wichtige unregelmäßige Verben im presente und passato prossimo. Interrogativpronomina, Kardinalzahlen, Präpositionalausdrücke, Ortsadverbien, einfache Negation, reflexive Verben.";
der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen zur Festigung des Unterrichtsertrages.
Zwei Schularbeiten je Semester."
- 4. und 5.Semester (je 3 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 6. Klasse; der Abschnitt „Hörverstehen" lautet:
„Fortschreitende Festigung der Fähigkeit, normales Sprechtempo verschiedener Sprecher bzw. in verschiedenen Situationen zu verstehen.";
dem Abschnitt „Sprechen" wird angefügt:
„Schrittweise Hinführung zur gesprochenen Schilderung von Sachverhalten, Erlebnissen uä.";
der Abschnitt „Schreiben" lautet:
„Verfassen von einfachen zusammenhängenden Texten;
Zusammenfassungen.";
der Abschnitt „Grammatik" lautet:
„Weiterer Ausbau des Gebrauches von Präpositionen; sämtliche Objektspronomina und particelle pronominali; Imperativ;
si-Konstruktionen: die meisten unregelmäßigen Verben im presente;
passato prossimo; Konditional; Imperfekt; Relativsätze.";
der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen.
Zwei Schularbeiten je Semester."
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
- 7. Semester (4 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 7. Klasse; der 1. Absatz (Lernziele) lautet:
„Automatisierung häufiger Wendungen und Formulierungen; Festigung des kommunikativen mündlichen Ausdrucks: Differenzierung des schriftlichen Ausdrucks.";
dem Abschnitt „Sprechen" wird angefügt:
„Vertiefung und Festigung der umfassenderen mündlichen Darstellung von Sachverhalten, Erlebnissen uä.";
der Abschnitt „Schreiben" lautet:
„Aneignung von Textbearbeitungstechniken wie:
Informationswiedergabe mit eigenen Worten; Darstellung eines Sachverhaltes als strukturelles Element eines Aufsatzes; persönliche Stellungnahme (Vor- und Nachteil) zu aktuellen bzw. grundsätzlichen Problemen.";
Nach dem Abschnitt „Wortschatz" wird folgender Abschnitt „Grammatik" eingefügt:
„Futur: Passiv, Konjunktiv Präsens nach Konjunktionen, die als
Konjunktiv-Auslöser fungieren (zB benche, senza che, affinche . . .)
sowie in volitiven Kontexten (voglio che . . .); Konjunktiv
Imperfekt in Konditionalsätzen.";
der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen.
Schularbeiten:
Im 6. Semester zwei (einstündig); im 7. Semester zwei zweistündige."
- 8. Semester (4 Wochenstunden)
- 9. Semester (5 Wochenstunden)
am Gymnasium und am Realgymnasium (mit sprachlichem Schwerpunkt) für Berufstätige:"
Wie Anlage A für die 8. Klasse, mit folgenden Abweichungen: der
- 1. Absatz („Lernziele") lautet:
„Aufbauend auf die Lernziele für das 6. und 7. Semester:
Förderung des Denkens in der Fremdsprache; direktes Erfassen von Gelesenem und Gehörtem.";
der Abschnitt „Schreiben" lautet:
„Selbständige Stellungnahme zu landeskundlichen Gegebenheiten. Zusammenfassung und Umformung. Berichte über Arbeitsergebnisse. Verfassen kürzerer Texte zu variablen Aufgabenstellungen.";
nach dem Abschnitt „Wortschatz" wird folgender Abschnitt „Grammatik" eingefügt:
„Konjunktiv in allen seinen Einsatzmöglichkeiten; passato remoto auch in sprachaktiver Anwendung.";
der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen.
Schularbeiten:
Im 8. Semester zwei (zweistündig); im 9. Semester eine dreistündige.
Bei freien Aufgabenstellungen ist die Benützung des Wörterbuchs zu gestatten."
Russisch
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
- 2. und 3. Semester (je 3 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 5. Klasse; der Abschnitt „Wortschatz" lautet:
„Grundlegender Wort- und Phrasenschatz im Ausmaß von ungefähr 650 Einheiten".
Im Abschnitt„Querverbindungen" wird „gegebenenfalls Latein (Grammatik);" gestrichen.
Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen (in beschränktem Ausmaß).
Zwei Schularbeiten je Semester".
- 4. und 5. Semester (je 3 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 6. Klasse; der Ausdruck „wie in der
- 5. Klasse" wird ersetzt durch „wie im 2. und 3. Semester".
Der 1. Absatz im Abschnitt „Lerninhalte:
Kommunikationssituationen und Themenbereiche:" lautet:
„Vertiefung der Themen und Situationen aus dem 2. und 3. Semester, weitere Themen und Situationen, zB Freizeit, Interessen, Reisen".
Der Abschnitt „Wortschatz" lautet:
„Erweiterung des grundlegenden Wort- und Phrasenschatzes auf ungefähr 1 250 Einheiten";
Der Abschnitt „Querverbindungen"lautet:
„Deutsch (wie 1., 2. und 3. Semester), erste lebende Fremdsprache (Grammatik)".
Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen (in beschränktem Ausmaß).
Zwei Schularbeiten je Semester".
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
- 7. Semester (4 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 7. und 8. Klasse, mit folgenden Abweichungen:
Im Abschnitt „Hörverstehen" wird „und Diskussionen" gestrichen.
Im Abschnitt „Sprechen" wird „Bei Kommentaren und Stellungnahmen sowie bei Information und Diskussion" gestrichen.
Im Abschnitt „Leseverstehen und Lesen" wird „Verstehen nicht zu schwieriger Originaltexte" ersetzt durch „Verstehen einfacher Originaltexte".
Der Abschnitt „Schreiben" lautet:
„Differenziertere Ausdrucksfähigkeit bei Information, Erzählen von Handlungsabläufen, Wiedergeben und Zusammenfassen von Texten."
Im Abschnitt „Lektüre` wird „Proben aus der russischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts; avtorskie pesni;" gestrichen.
Der Abschnitt „Wortschatz" lautet:
„Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes auf ungefähr 1 900 Einheiten".
Im Abschnitt „Grammatik" wird „Syntaktische und lexikalische Synonyme" gestrichen und „schwierige Fälle der Rektion; schwierige Präpositionen" durch „Schwierigere Fälle der Rektion; weitere Präpositionen" ersetzt.
Der Abschnitt „Schriftliche Arbeiten" lautet:
„Schul- und Hausübungen.
Schularbeiten:
Im 6. Semester zwei (einstündig); im 7. Semester zwei (zweistündig)".
- 8. Semester (4 Wochenstunden)
- 9. Semester (5 Wochenstunden)
am Gymnasium und am Realgymnasium (mit sprachlichem Schwerpunkt) für Berufstätige:
Lernziele:
Hörverstehen:
Wie 6. und 7. Semester; dazu Verstehen von Diskussionen.
Sprechen:
Wie 6. und 7. Semester; dazu differenziertere Ausdrucksfähigkeit bei Kommentaren und Stellungnahmen sowie bei Informationen und Diskussionen.
Leseverstehen und Lesen:
Verstehen nicht zu schwieriger Originaltexte (Globalverstehen, an Schlüsselstellen: Detailverstehen); sinngemäßes, phonetisch richtiges Lesen.
Schreiben:
Wie 6. und 7. Semester; dazu differenziertere Ausdrucksfähigkeit beim Darstellen von Problemen, bei Kommentaren und persönlichen Stellungnahmen; stichwortartige Notizen zu Hörtexten.
Lerninhalte:
Wie 6. und 7. Semester; im Abschnitt „Lektüre" dazu: Proben aus der russischen Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts; avtorskie pesni.
Querverbindungen:wie 6. und 7. Semester.
Empfehlung und Förderung von Hauslektüre.
Sprachliche Mittel:
Orthoepie:
Verfeinerung und Differenzierung des bisher Gelernten.
Orthographie:
wie bisher.
Wortschatz:
Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes auf ungefähr 2 600 Einheiten; besondere Berücksichtigung des für Argumentation, Kommentar und persönliche Stellungnahme benötigten Wortschatzes.
Grammatik:
wie bisher; dazu syntaktische und morphologische Besonderheiten in Lesetexten (rezeptiv).
Schriftliche Arbeiten:
Schul- und Hausübungen.
Schularbeiten:
Im 8. Semester zwei (zweistündig); im 9. Semester eine dreistündige.
Bei freien Aufgabenstellungen ist die Benützung des Wörterbuchs zu gestatten.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A für das Realgymnasium, mit folgenden Abweichungen:
Anstelle von „Schüler" ist „Studierende" und anstelle von „Jahr" ist „Semester" einzusetzen.
Bei der Planung des Lektüreunterrichts sollen die Textstellen nach folgenden Gesichtspunkten unter Berücksichtigung des Interesses und der Situation der Studierenden ausgewählt werden.
Bei den „Schulveranstaltungen" ist anstelle von „Schultheater" „Theaterbesuche" zu setzen.
IV: Häusliches Studium:
Der letzte Satz ist zu ersetzen durch: „Dabei ist auf die spezifische Situation der Studierenden Bedacht zu nehmen."
V. Sozialformen des Lehrens und Lernens:
Zu streichen ist: „Vokabelquiz", „Förderung des Schülergespräches", „Anregung zu Schülerfragen".
VI. Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages:
Punkt a: Zu streichen ist: „Vokabelquiz"; Punkt b: „Klasse" ist durch „Stufe" zu ersetzen.
Geschichte und Sozialkunde/Politische Bildung
Wie Anlage A.
Der Lehrstoff ist sinngemäß auf die einzelnen Semester aufzuteilen.
GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Geographie und Wirtschaftskunde soll zum Erreichen folgender Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fachübergreifende Aspekte enthalten:
- Die Fähigkeit, erworbenes Wissen und gewonnene Einsichten im privaten, beruflichen und öffentlichen Leben bei räumlichen, wirtschaftlichen und politischen Entscheidungen anzuwenden, entwickeln.
- Einsicht in das Wirkungsgefüge und die Dynamik des Raumes, der Wirtschaft und der Gesellschaft sowie in die zugrundeliegenden Machtstrukturen vermitteln.
- Die räumlichen Gegebenheiten und deren Nutzung sowie die Regelhaftigkeiten menschlichen Verhaltens in Raum, Wirtschaft und Gesellschaft aufzeigen.
- Aspekte geschlechtsspezifischer Unterschiede in verschiedenen sozioökonomischen Systemen aufzeigen.
- Aufbau, Erweiterung und Sicherung eines weltweiten topographischen Rasters zur Einordnung raumbezogener Informationen.
- Verständnis grundlegender Zusammenhänge in betriebs-, volks- und weltwirtschaftlichen Bereichen sowie Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Gesetzmäßigkeiten, Strukturen und Probleme.
- Die Bedeutung der Wahrnehmung und Bewertung von Umwelt im weitesten Sinn für das menschliche Handeln erkennen.
- Kenntnis der Probleme des Umweltschutzes aus wirtschaftlicher und ökologischer Sicht.
- Wirtschaftspolitik als wesentlichen Bestandteil der Politik erkennen, ihre Modelle und deren reale Umsetzung in unterschiedlichen Systemen einschätzen können.
- Die Fähigkeit der Studierenden erweitern, die von den Massenmedien verbreiteten politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Informationen über Österreich und die Welt kritisch zu beurteilen.
- Behandlung grundlegender Erfahrungen der Berufstätigen über das innerbetriebliche Geschehen.
- Die Komplexität von Beziehungsgeflechten zwischen Natur- und Humanfaktoren erkennen und zu den Auswirkungen menschlicher Eingriffe Stellung nehmen können.
- Landschaften als Lebensräume ökonomisch und ökologisch einschätzen und Interessensgegensätze bei der Nutzung von Räumen, somit auch die Notwendigkeit von Raumordnungsmaßnahmen begründen können.
- Geographisch-wirtschaftskundliche Informationssysteme und notwendige Arbeitsmittel bzw. -verfahren kennenlernen und anwenden.
- Die persönliche Rolle als Konsument kritisch durchleuchten und die volkswirtschaftliche Bedeutung des Konsumverhaltens erkennen.
Lehrstoff:
- 1. Semester (4 Wochenstunden):
Auseinandersetzung des Menschen mit seiner natürlichen und sozialen Umwelt
- 1. Die landschaftsökologischen Zonen der Erde
Lernziele:
Wechselbeziehung von Relief, Klima, Boden und Vegetation beispielhaft aufzeigen.
Die Verbreitung der natürlichen Landschaftskomponenten (Geofaktoren) analysieren und erklären.
Landschaftsökologische Zonen der Erde als natürliche Lebensräume sehen und bewerten.
Lerninhalte:
Großformen des Reliefs, Charakterisierung und Verbreitung der landschaftsökologischen Zonen, Erklärung der Temperatur- und Niederschlagsverteilung der Erde, Wechselbeziehungen zwischen Böden, Klima, Relief und Vegetation, Klima- und Vegetationszonen der Erde.
- 2. Bevölkerungs- und Gesellschaftsstrukturen, deren Entwicklungen
und Veränderungen
Lernziele:
Die räumliche Verteilung der Erdbevölkerung beschreiben.
Die Ursachen, Formen und Folgen demographischer Prozesse erklären.
Zusammenhänge zwischen Bevölkerungsentwicklung und gesellschaftlichen Strukturen erklären.
Lerninhalte:
Topographische Verteilungsmuster der Weltbevölkerung, Kennziffern demographischer Prozesse, Regelhaftigkeiten und Entwicklungstendenzen der Bevölkerung, Bevölkerungswanderungen an Staatenbeispielen, ethnische und soziale Verschiedenheiten in unterschiedlich entwickelten Staaten, regionale Beispiele zur Bevölkerungsentwicklung bei unterschiedlichen ökonomischen und gesellschaftlichen Voraussetzungen.
- 3. Der Mensch und seine wirtschaftlichen Bedürfnisse
Lernziele:
Bedürfnisbefriedigung und Güterknappheit als Ursachen wirtschaftlicher Aktivitäten des Menschen erfassen.
Technologie und Wirtschaft als Faktoren des Gesellschaftswandels aufzeigen.
Lerninhalte:
Der Mensch und seine materiellen Bedürfnisse, das ökonomische Prinzip, Wirtschaften als Folge von Knappheiten, Arbeitsteilung.
- 4. Nutzung der natürlichen Ressourcen und ihre Folgen
Lernziele:
Agrarsoziale Strukturen und agrare Nutzungsformen und -zonen der Erde beschreiben und erklären.
Die Begrenztheit mineralischer und fossiler Rohstoffe erkennen.
Die Tragfähigkeit der Erde diskutieren und ihre bestimmenden Faktoren zusammenstellen und gewichten.
Lerninhalte:
Verteilung, Produktion und weltwirtschaftliche Bedeutung wichtiger Rohstoffe, die Ernährungssituation auf der Erde, Tragfähigkeit und quantitative sowie qualitative Ernährungssituation der Erde im Zusammenhang mit dem Entwicklungsstand, Verkehrserschließung, Landschaftsveränderung und Wertwandel von Naturräumen durch den wirtschaftenden Menschen, Nutzung ökologischer Grenzräume und Neulandgewinnung, Entstehung und Auflösung von Landnutzungszonen.
Ausbreitung industrieller Wirtschaftsformen und städtischer Lebensweisen
- 1. Prozesse der Industrialisierung
Lernziele:
Die Unterschiede zwischen Modellen und realen Erscheinungsformen von Wirtschaftssystemen erkennen.
Rahmenbedingungen und Antriebskräfte industrieller Entwicklung an Beispielen darstellen können.
Die Ausbreitung der industriellen Entwicklung über die Erde aufzeigen.
Das Übergreifen industrieller Denkweisen und Arbeitsformen auf andere Wirtschaftsbereiche erfassen.
Konzentrationsprozesse in verschiedenen Wirtschaftssystemen verfolgen lernen.
Lerninhalte:
Komponenten von Wirtschaftssystemen, ökonomische Modellvorstellungen, Konkretisierung an Staatenbeispielen, soziale, politische und wirtschaftliche Voraussetzungen und Interessen, das räumliche Potential, externe Bedingungen, alte und neue Industrieregionen der Erde, Industrialisierungsgrad und materieller Lebensstandard, Auswirkungen von Kapitaleinsatz, Massenproduktion, Rationalisierung, Formen der Automation, produktionsbezogene Dienstleistungen, Spezialisierung, Konzentrationserscheinungen und Marktstrategien auf dem sekundären und tertiären Sektor der Wirtschaft, Ursachen, Formen und Auswirkungen von Konzentrationsprozessen.
- 2. Industrie und Umwelt
Lernziele:
Einsicht gewinnen in die Spannungsverhältnisse zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen.
Die Notwendigkeit internationaler umweltpolitischer Maßnahmen als Folge der fortschreitenden technologisch-wirtschaftlichen Entwicklung verstehen.
Lerninhalte:
Aktuelle Fallstudie von Umweltproblemen, die sich überregional auswirken.
- 3. Die Stadt als Ausdruck wirtschaftlicher und gesellschaftlicher
Entwicklungen
Lernziele:
Den weltweiten Vorgang der Verstädterung in seinen Ursachen, Abläufen und Auswirkungen beschreiben und seine unterschiedlichen Ausprägungen erläutern.
Struktur und funktionale Gliederung von Städten in verschiedenen Kulturkreisen vergleichen.
Die gegenwärtige Stadt als Problemgebiet erfassen.
Lerninhalte:
Der Verstädterungsprozeß in einzelnen Regionen der Erde, die Stadt als wirtschaftlicher und kultureller Mittelpunkt, städtische Funktionen als Ausdruck wirtschaftlicher, sozialer und gesellschaftlicher Strukturen und Entwicklungen.
- 4. Regionale Disparitäten
Lernziel:
Räumliche Differenzierungen in Aktiv- und Passivräume aufzeigen.
Lerninhalte:
Beispiele aus verschiedenen Regionen der Erde, Kriterien der Abgrenzung, Mechanismen, die zur Herausbildung von Aktiv- und Passivräumen führen.
- 2. Semester (4 Wochenstunden):
Raum, Gesellschaft und Wirtschaft Österreichs
- 1. Gesamtwirtschaftliche Leistungen und Probleme
Lernziele:
Die unterschiedlichen naturräumlichen Voraussetzungen österreichischer Landschaften für die ökonomischen Tätigkeiten erkennen.
Die Leistungen der österreichischen Volkswirtschaft und deren Ergebnisse im internationalen Vergleich anhand wesentlicher ökonomischer Daten erkennen und analysieren.
Die Strukturmerkmale der österreichischen Wirtschaft und deren Veränderungen erfassen.
Die außenwirtschaftlichen Verflechtungen Österreichs in ihrer Bedeutung für die Gesamtwirtschaft erkennen und beurteilen.
Lerninhalte:
Wirtschaftsräumliche und naturräumliche Gliederung, volkswirtschaftliche Kennzahlen und Strukturdaten, volkswirtschaftliche Gesamtrechnung, sektorale Gliederung der Wirtschaft, die volkswirtschaftliche Bedeutung des Fremdenverkehrs, Handels- und Kapitalverflechtungen mit dem Ausland, Zahlungsbilanz, Österreichs Stellung in der Weltwirtschaft.
- 2. Demographische und gesellschaftliche Entwicklungen
Lernziele:
Kenntnis charakteristischer demographischer Strukturen und Prozesse.
Ursachen und Auswirkungen des sozioökonomischen Strukturwandels der Gegenwart analysieren.
Lerninhalte:
Struktur, Entwicklung und Verteilung der österreichischen Bevölkerung, Bevölkerungsprognosen, Auswirkungen des demographischen Wandels, die Veränderung der Erwerbsstruktur, nicht bezahlte Dienstleistungen, soziale und berufliche Mobilität, Arbeitsmarkt, Einkommens- und Vermögensverteilung.
- 3. Wirtschafts- und Sozialpolitik
Lernziele:
Einsicht in die österreichische Wirtschaftsordnung.
Verständnis für unterschiedliche wirtschafts- und sozialpolitische Zielvorstellungen und differente Wege ihrer Verwirklichung.
Instrumente und Maßnahmen zur Umsetzung konkreter wirtschafts- und sozialpolitischer Ziele kennen und ihre politische und ökonomische Effizienz einschätzen.
Die Abhängigkeit des Konsumverhaltens von verschiedenen Faktoren erfassen und die Grundlagen der Kaufentscheidungen durchleuchten.
Lerninhalte:
Träger, Instrumente und Ziele der Wirtschafts- und Sozialpolitik, die Praxis der sozialen Marktwirtschaft in Österreich, Eigentumsverhältnisse in der österreichischen Wirtschaft, Wirtschaftsverbände und Sozialpartnerschaft, öffentliche Haushalte und Budgetpolitik, Zielkonflikte anhand konkreter Beispiele aus der Tagespolitik, schichtenspezifisches Verbraucherverhalten, Beeinflussung des Konsumverhaltens.
- 4. Arbeitswelt und Unternehmen anhand konkreter Erfahrungen
Lernziele:
Einsicht in Funktion, Aufgaben und gesamtwirtschaftliche Bedeutung von Betrieben.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen der Arbeitswelt erfahren.
Die Auswirkungen technischer Innovation auf die Arbeitswelt aufzeigen und die Notwendigkeit beruflicher Mobilität erkennen.
Lerninhalte:
Grunddaten einer Bilanz, Bedeutung von Investitionen, Beispiele von Unternehmensformen und rechtliche Rahmenbedingungen für unternehmerische Tätigkeit, Lohnformen und Sozialleistungen, Fallbeispiele zum Arbeitsrecht, Interessensvertretung und Mitbestimmung, der betriebliche Einsatz der Mikroelektronik, Modelle der beruflichen Weiterbildung.
- 5. Regionale Disparitäten
Lernziele:
Regionale Unterschiede der wirtschaftlichen und demographischen Dynamik und deren Konsequenzen für Raum und Bevölkerung beobachten und einschätzen.
Erkennen des Agglomerationsprozesses und der sich daraus ergebenden Folgen.
Verständnis für die Notwendigkeit von räumlichen bzw. umweltpolitischen Ordnungsmaßnahmen zur Sicherung von Lebens- und Wirtschaftsraum.
Lerninhalte:
Raumtypen anhand von Beispielen, zentrale Orte und ihre Bedeutung für den ländlichen Raum, politische, administrative, Zentralräume und Stadtregionen, Merkmale des stadtnahen und des stadtfernen ländlichen Raumes, Funktionswandel eines ausgewählten Raumes, kommunalpolitische Probleme anhand eines konkreten Beispiels, Instrumente und Institutionen der Raumordnung in Österreich, Nutzungskonflikte anhand konkreter Beispiele.
Kraftfelder der Weltwirtschaft und Weltpolitik
- 1. Fragen der europäischen Integration
Lernziele:
Integrationsbestrebungen in Europa analysieren.
Bedeutung und Struktur der europäischen Wirtschaftsblöcke vergleichen.
Die Auswirkungen der europäischen Integration auf Österreich anhand von Beispielen aufzeigen.
Lerninhalte:
Wirtschaftliche und politische Motive und Zielsetzungen, konkurrierende nationale und regionale Interessen, Struktur und Organisation, Wirtschaftspotential, politische und wirtschaftliche Bedeutung von EG und RGW, Beziehungen der Wirtschaftsblöcke untereinander, Anpassungsprobleme.
- 2. Fragen des Welthandels
Lernziele:
Handelspolitische Intentionen der Industriestaaten in Theorie und Praxis vergleichen.
Ziele und Funktionen internationaler Wirtschaftsorganisationen beschreiben.
Die Mechanismen des internationalen Geld- und Zahlungsverkehrs kennen.
Bedeutung und Aktivitäten transnationaler Konzerne aufzeigen.
Lerninhalte:
Beispiele für Liberalisierung und Protektionismus, internationale Wirtschaftsorganisationen, Weltwährungssysteme, Wechselkurssysteme, Märkte und Börsen, internationale Arbeitsteilung und Konzentration, Beispiel für einen transnationalen Konzern, gegenwärtige Weltwirtschaftsordnung.
- 3. Globale Disparitäten
Lernziele:
Unterschiedliche Vorstellungen und Wertungen des Entwicklungsbegriffes diskutieren.
Die Verwendung sozioökonomischer Daten als Indikatoren des Entwicklungsstandes kritisch überprüfen.
Verschiedene entwicklungstheoretische Ansätze an regionalen Beispielen überprüfen.
Die Problematik der Entwicklungspolitik durchleuchten.
Lerninhalte:
Leitbilder und Wertvorstellungen für Entwicklung, Lebensqualität und Entwicklung, Problematik sozioökonomischer Indikatoren, endogene und exogene Ursachen und deren Verflechtung, Motive, Träger und Instrumente der Entwicklungspolitik, Zusammenarbeit von Industrie- und Entwicklungsländern, Vorstellungen über eine neue Weltwirtschaftsordnung.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan sieht für jedes Semester zwei Themen vor. Diese sind in mehrere Einzelthemen gegliedert. Die Reihenfolge der Einzelthemen kann vom Lehrer in seiner pädagogischen Verantwortung abgeändert und gewichtet werden. Jedem Einzelthema sind Lernziele und Lerninhalte zugeordnet.
Die Lernziele umschreiben jene Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten, die unbedingt zu erreichen sind und die das Basiswissen und die Grundqualifikationen darstellen.
Die Lerninhalte dienen dem Erreichen der Ziele. Die Auswahl, Reihung, Ergänzung oder ein eventuelles Ersetzen durch neue Inhalte ist vom Lehrer selbst vorzunehmen. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
- die Klassensituation
- die alters-, familien- und berufsspezifischen Gegebenheiten der Studierenden
- der aktuelle Bezug
- die exemplarische Bedeutung
- die erwachsenengemäße Transfermöglichkeit
- die fächerübergreifenden Aspekte
- die Unterrichtsprinzipien.
Das intensive Befassen mit den Inhalten der einzelnen Themen und die Sicherung eines echten Lernprozesses ist dem oberflächlichen Erwerb von Wissensstoff vorzuziehen.
Bei der Konkretisierung des Lernprozesses geht es darum, mit welchen Unterrichtsverfahren und Medien geographisch-wirtschaftskundliche Sachverhalte, Zusammenhänge und Einsichten dem berufstätigen Studierenden aufgeschlossen werden können.
Dabei soll das Wissen, das sich aus der Berufserfahrung der Studierenden ergibt, mitverwendet werden. Besonderer Wert ist auf Anregung ständiger Mitarbeit der Studierenden und auf erhöhte Anschaulichkeit des Unterrichts zu legen. Der berufstätige Studierende hat nur wenig Zeit für häusliche Vorbereitungen und Übungen.
Die Realbegegnung (Lehrausgang, Exkursion) mit dem Raum (Landschaft) und dem Betrieb (Wirtschaft), die fast ausschließlich nur an Wochenenden und Feiertagen möglich ist, soll motivierend wirken.
Methoden und Auswahl geeigneter Arbeitsbehelfe sind unter Berücksichtigung alters- und bildungsspezifischer Unterschiede der Studierenden zu entwickeln. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu erkennen.
Der computergestützte Unterricht (Lernprogramme) soll weitere Möglichkeiten der Wissensvermittlung im Geographie- und Wirtschaftskundeunterricht aufzeigen.
Querverbindungen:
Querverbindungen lassen sich vor allem zu den im selben Semester wie Geographie und Wirtschaftskunde unterrichteten Gegenständen herstellen.
MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Mathematik soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische wie fächerübergreifende Aspekte enthalten:
Mathematisches Wissen und Können.
Die Studierenden sollen
- grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten, Fähigkeiten und Einsichten in den Stoffgebieten Algebra, Geometrie, Analysis und Stochastik erwerben und verwenden können
- mit mathematischen Methoden und Denkweisen vertraut werden
- ein Bild der Mathematik gewinnen, das Verfahrens-, Problem-, Anwendungs- und Theorieaspekte ausgewogen repräsentiert
- mit der Verwendung geeigneter mathematischer Texte und Arbeitsmittel, insbesondere elektronischer Rechengeräte, vertraut werden.
Anwenden von Mathematik.
Die Studierenden sollen
- ihr mathematisches Wissen und Können in verschiedenen Bereichen, insbesondere in solchen, die zu ihrer Lebens- und Wissenswelt Bezug haben, anwenden können
- Mathematik als nützliches Werkzeug zur Lösung von Alltagsproblemen erkennen
- Einsichten in Probleme des Anwendens von Mathematik - wie Probleme des Bildens von mathematischen Modellen - gewinnen.
Allgemeine mathematische Fähigkeiten.
Im Zusammenhang mit dem Erwerb von mathematischem Wissen und Können und dem Anwenden von Mathematik sind folgende Lernziele anzustreben:
- Argumentieren und exaktes Arbeiten.
Insbesondere: präzises Beschreiben von Sachverhalten, Eigenschaften und Begriffen (Definieren); Arbeiten unter bewußter Verwendung von Regeln; Begründen (Beweisen); Vollständigkeit einer Argumentation überblicken; Erkennen logischer Strukturen; Rechtfertigen von Entscheidungen (etwa der Wahl eines Lösungsweges oder einer Darstellungsform).
- Darstellen und Interpretieren.
Insbesondere: verbales, formales oder graphisches Darstellen von Sachverhalten; Deuten von formalen Begriffen durch Belegen mit Vorstellungen und Inhalten; Wechseln von Darstellungsformen; Herauslesen von Eigenschaften und Beziehungen aus Darstellungen.
- Produktives geistiges Arbeiten.
Insbesondere: Kombinieren von vertrauten Methoden; Analysieren von Problemen, Begründungen, Darstellungen oder mathematischen Objekten; Anwenden bekannter Verfahren in teilweise neuartigen inner- oder außermathematischen Situationen; Abstrahieren und Konkretisieren, Verallgemeinern und Spezialisieren, Analogisieren und Kontrastieren.
- Kritisches Denken.
Insbesondere: Überprüfen von Vermutungen, von Ergebnissen; Erkennen von Mängeln in Darstellungen oder Begründungen; Erkennen der beschränkten Gültigkeit von Aussagen, Feststellen von Voraussetzungen; Erkennen von Unzulänglichkeiten mathematischer Modelle.
Reflektieren über Mathematik und mathematische Arbeitsweisen.
Die Studierenden sollen beispielsweise
- Probleme des Definierens, Beweisens, der Exaktheit erkennen
- Problemlösestrategien bewußt verwenden
- die Veränderlichkeit mathematischer Begriffe in der historischen und in der persönlichen Entwicklung kennenlernen
- Beziehungen und Abgrenzungen zu anderen Erlebens- und Wissensbereichen herstellen
- sich mit der Bedeutung mathematischen Tuns für sie selbst auseinandersetzen.
Persönlichkeits- und Sozialentwicklung.
Die Studierenden sollen befähigt werden
- sorgfältig, konzentriert, planmäßig und überlegt zu arbeiten
- gesetzmäßig zu denken, klare Begriffe zu bilden, sinnvolle Fragen zu stellen sowie kontrolliert zu abstrahieren und zu verallgemeinern
- Informationsquellen sachgerecht zu nutzen
- selbständig Wissen zu erwerben
- Darstellungsformen, die zur Beschreibung konkreter wie abstrakter Sach- und Denkverhalte erforderlich sind, zu verwenden oder zu entwickeln
- mit rationalen Denkweisen Situationen zu untersuchen und Probleme sachgerecht zu bearbeiten, dabei aber Grenzen des Anwendens solcher Denkweisen zu erkennen
- Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen zu gewinnen
- kritisches Denken zu entwickeln und gegenüber verschiedenen Standpunkten und Sichtweisen offen zu sein
- ihre Kommunikationsfähigkeit zu entwickeln
- sowohl selbständig als auch kooperativ zu arbeiten
- Freude an kreativem Verhalten und intellektuellen Leistungen zu gewinnen.
Lehrstoff (am Gymnasium für Berufstätige, am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige und am Realgymnasium für Berufstätige mit sprachlichem Schwerpunkt):
Bei den einzelnen Stoffgebieten sind Tätigkeiten angeführt, die einerseits Ziele der Bildungs- und Lehraufgabe konkretisieren, andererseits die Lernziele für die einzelnen Stoffgebiete festlegen. Diese Tätigkeiten sind von den Studierenden durchzuführen; im Falle grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten ist ein hohes Maß an Vertrautheit bzw. Sicherheit anzustreben. Tätigkeiten, die durch
„Allenfalls" gekennzeichnet sind, dienen zur Setzung von Schwerpunkten, müssen im Unterricht aber nicht durchgeführt werden. Im Falle einer Behandlung im Unterricht erhalten diese Inhalte die gleiche Wertigkeit wie die nicht mit „Allenfalls"
gekennzeichneten Inhalte. Die Reihenfolge, in der die einzelnen Tätigkeiten angegeben sind, entspricht einer gewissen systematischen Darstellung, ist aber keine methodische Festlegung und für den Unterricht nicht verbindlich. Vielmehr ist ein sinnvolles Verbinden verschiedener Tätigkeiten und verschiedener Aspekte eines Stoffgebietes wünschenswert.
Im Anschluß an Gruppen von Teillernzielen sind - in Klammern gesetzt ( . . .) - jene fachspezifischen und fächerübergreifenden Ziele der Bildungs- und Lehraufgabe angeführt, die durch diese Teillernziele konkretisiert werden sollen.
- 1. Semester (3 Wochenstunden):
Zahlen
Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Dezimalschreibweise:
Einfaches schriftliches Rechnen, Abschätzen von Rechenergebnissen. Untersuchen der Auswirkung von Änderungen einer Rechengröße auf das Rechenergebnis (Fehlerauswirkungen, Rechengenauigkeit), Angeben von Schranken; kritisches Betrachten von Rechenergebnissen auf sinnvolle Genauigkeit. Anwenden in Sachsituationen.
( Grundlegende Fertigkeiten, Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken)
Arbeiten mit positiven rationalen Zahlen in Bruchschreibweise:
Erweitern und Kürzen von Brüchen. Durchführen der vier Grundrechenoperationen mit einfachen Zahlen. Deuten dieser Grundrechenoperationen, insbesondere Deuten des Multiplizierens als Berechnen eines Anteils, Deuten des Dividierens als Enthaltensein. Beschreiben der Regeln für das Bruchrechnen mit Variablen.
( Grundlegende Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Arbeiten mit ganzen und rationalen Zahlen:
Beschreiben von Zuständen (etwa Temperatur, Kontostand) und von Zustandsänderungen. Darstellen auf der Zahlengeraden. Kennen der Gesetzmäßigkeiten des Rechnens, Durchführen der Grundrechenoperationen an einfachen Aufgaben.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Verketten von Rechenoperationen, Arbeiten mit Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken:
Kennen und Anwenden der Vereinbarungen über den Gebrauch von Klammern und über die Reihenfolge von Rechenoperationen. Darstellen von Rechenanweisungen durch Rechenausdrücke; Beschreiben von Rechenausdrücken mit Variablen. Kennen, Beschreiben von Variablen und bewußtes Anwenden von Rechenregeln zur Umformung von Rechenausdrücken.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Elementare Algebra
Arbeiten mit Formeln:
Aufstellen von Formeln (Beschreiben von Rechenvorschriften, Beziehungen, Gesetzmäßigkeiten) in verschiedenen Bereichen der Mathematik und in Anwendungssituationen; gegebenenfalls Veranschaulichen von Formeln, Deuten in Sachsituationen. Einsetzen von Zahlen in Formeln, Berechnen einer Größe aus einer Formel, wenn die anderen Größen gegeben sind, durch Umkehren von Rechenoperationen.
( Grundlegende Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Lösen von Gleichungen:
Lösen von linearen Gleichungen mit einer Variablen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen der Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse. Gegebenenfalls Deuten von Gleichungen (zB Formulieren von passenden Texten).
( Grundlegende Fertigkeiten, Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken)
Geometrie
Geometrische Grundkenntnisse und deren Anwendungen in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen (Skizzen und einfachen Konstruktionen):
Untersuchen und Beschreiben von Lagebeziehungen zwischen Punkten, Geraden und Ebenen, zwischen Punkten, Geraden und Kreisen. Untersuchen und Begründen von Eigenschaften ebener Figuren, insbesondere von Dreiecken und Vierecken. Untersuchen von Ähnlichkeiten.
Allenfalls Reflektieren über Geometrie, Erkennen von Beziehungen und Unterschieden zwischen idealen geometrischen und entsprechenden realen Objekten.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen, Argumentieren)
Längen- und Flächeninhaltsberechnungen:
Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für den Flächeninhalt von Rechteck, rechtwinkeligem Dreieck, Dreieck. Herleiten weiterer Formeln aus diesen Formeln, etwa für den Flächeninhalt von Vierecken. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten.
- 2. Semester (3 Wochenstunden):
Zahlen
Kennen und Darstellen reeller Zahlen, Arbeiten mit Näherungen:
Bearbeiten von Problemen, die in der Menge der rationalen Zahlen nicht lösbar sind, (zB Lösen der Gleichung x = 2, Berechnen des Umfanges oder Flächeninhaltes eines Kreises mit dem Radius 1); Berechnen von Näherungswerten (Schranken) für Lösungen solcher Probleme, Abschätzen der Genauigkeit. Gewinnen eines intuitiven Begriffes „unbegrenzte Näherung". Wissen, daß sich die reellen Zahlen von den rationalen Zahlen durch die „Vollständigkeit" unterscheiden. Kennen der Dezimaldarstellung reeller Zahlen, Kennen der Zuordnung zwischen den reellen Zahlen und den Punkten einer Zahlengeraden.
( Grundlegende Kenntnisse, Fertigkeiten und Einsichten)
Die Zahlenbereiche N, Z, Q, R:
überblicksartiges Betrachten, Kennen von Eigenschaften.
( Grundlegende Kenntnisse und Einsichten)
Elementare Algebra
Arbeiten mit Formeln:
Umformen von Formeln; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen.
( Grundlegende Fertigkeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, Produktives geistiges Arbeiten)
Arbeiten mit Termen:
Umformen von Termen, auch von Bruchtermen, unter Anwenden unterschiedlicher Rechenregeln, im allgemeinen eingeschränkt auf wenige Umformungsschritte. Verwenden der Potenzschreibweise (Exponenten aus N). Analysieren von Termstrukturen, um die Anwendbarkeit von Rechenregeln zu erkennen, Darstellen solcher Strukturen. Substituieren in Termen. Begründen von Umformungen durch Rechenregeln. Gelegentliches Überprüfen der Umformungen durch Einsetzen von einfachen Zahlen. Fallweises Untersuchen, welche Zahlen man in einem Term sinnvoll einsetzen kann.
( Grundlegende Fertigkeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Lösen von Gleichungen:
Lösen von Gleichungen, die sich durch einfache Umformungen auf lineare Gleichungen mit einer Variablen zurückführen lassen; Begründen von Umformungsschritten durch Rechenregeln und durch Umformungsregeln für Gleichungen. Gelegentliches Durchführen von Proben. Anwenden von Gleichungen in Sachsituationen; Untersuchen, inwieweit mathematische Beschreibungen den Sachsituationen entsprechen; kritisches Betrachten der Ergebnisse.
( Grundlegende Fertigkeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken)
Arbeiten mit Rechengesetzen (Rechenregeln):
Formulieren von Rechengesetzen (Rechenregeln), die beim Umformen von Termen, Gleichungen, Formeln und Ungleichungen auftreten; Begründen einzelner Rechenschritte durch Rechenregeln.
( Grundlegende Kenntnisse, Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Geometrie
Untersuchen von geometrischen Körpern:
Kennen und Beschreiben von Eigenschaften von Prismen, Pyramiden, Drehzylindern, Drehkegeln und Kugeln. Zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von räumlichen Objekten. Herauslesen von geometrischen Eigenschaften aus zeichnerischen Darstellungen.
( Grundlegende Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren)
Längen-, Flächeninhalts- und Rauminhaltsberechnungen:
Kennen grundlegender Formeln, insbesondere für Umfang und Flächeninhalt des Kreises, für den Rauminhalt von Quader, Prisma, Drehzylinder, Drehkegel und Kugel. Herleiten weiterer Formeln, etwa für Umfänge und Inhalte von Kreisteilen, für Oberflächeninhalte. Anwenden dieser Formeln für Berechnungen, Umformen von Formeln, Lösen von Umkehraufgaben. Berechnungen mit Hilfe des Pythagoräischen Lehrsatzes, auch an räumlichen Gebilden.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten.
- 3. Semester (3 Wochenstunden):
Funktionen, Formeln
Funktionale Zusammenhänge sollen in verschiedenen Formen dargestellt und anhand solcher Darstellungen untersucht werden. In Verbindung mit einer Thematisierung des Funktionsbegriffes sollen die Studierenden erkennen, daß der Begriff der reellen Funktion eine gemeinsame Sicht vieler Sachverhalte ermöglicht. Einige einfache Typen reeller Funktionen sollen untersucht werden. Dabei bestehen Möglichkeiten, die Fertigkeiten im Arbeiten mit Gleichungen und Ungleichungen auszubauen. Ein sinnvoller Einsatz von Rechengeräten ist hier denkbar. Beschreiben und Untersuchen von Abhängigkeiten und Zusammenhängen; Definieren des Begriffes der reellen Funktion:
Darstellen von Abhängigkeiten und Zusammenhängen innerhalb und außerhalb der Mathematik, etwa durch Tabellen, Mengen von Zahlenpaaren, verbale Berechnungsvorschriften, Terme, Gleichungen (Formeln), Diagramme, insbesondere Punktdiagramme. Erkennen, daß Abhängigkeiten und Zusammenhänge häufig als eindeutige Zuordnungen zwischen Zahlenmengen aufgefaßt werden können. Definieren des Begriffes der (einstelligen) reellen Funktion.
Allenfalls formales Beschreiben (Definieren) der Monotonie in Verbindung mit anschaulichen Vorstellungen und Arbeiten mit dieser Definition.
( Grundlegende mathematische Kenntnisse, Darstellen, Produktives Arbeiten, Exaktes Arbeiten, Anwenden von Mathematik)
Erkennen von Problemen beim Modellbilden:
Erkennen des Modellcharakters mathematischer Beschreibungen außermathematischer Situationen. Erkennen und Beurteilen der bei der Bildung mathematischer Modelle meist auftretenden Vereinfachungen, Idealisierungen und Annahmen, etwa kritisches Vergleichen des Definitionsbereiches, der Funktionswerte der Modellfunktion, des Graphen der Funktion, der Annahmen über Proportionalität bzw. Linearität und der Lösungen mit der Realsituation. Wissen, daß ein reales Problem manchmal durch verschiedene mathematische Modelle beschrieben und gelöst werden kann und daß umgekehrt verschiedene Situationen mit dem gleichen Modell beschrieben werden können.
( Anwenden von Mathematik, Produktives Arbeiten, Kritisches Denken, Reflektieren über Mathematik)
Lineare Funktionen:
Begründen, daß eine lineare Funktion durch eine Gerade dargestellt werden kann. Kennen von inner- und außermathematischen Deutungen der Steigung. Kennen des Zusammenhanges von direkter Proportionalität und linearer Funktion. Anwenden von linearen Funktionen beim Bearbeiten von außermathematischen Problemen (etwa aus Wirtschaft und Physik).
( Grundlegende mathematische Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren, Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken)
Einige nichtlineare reelle Funktionen, etwa Funktionen der Art f(x) = cx, f(x) = c x und f(x) = c x:
Darstellen auf verschiedene Arten. Untersuchen von Funktionstypen, Skizzieren von Graphen, Beschreiben von Eigenschaften (etwa Monotonieverhalten). Zuordnen bekannter Funktionstypen zu vorgegebenen Graphen.
Allenfalls Anwenden solcher Funktionen in außermathematischen Bereichen. Darstellen und Untersuchen von Funktionen in Form f(x) = ax + bx + c.
( Grundlegende mathematische Kenntnisse und Fähigkeiten, Darstellen und Interpretieren, Produktives Arbeiten)
Untersuchen von Formeln im Hinblick auf funktionale Aspekte:
Etwa Untersuchen folgender Fragen: Wie ändert sich eine Größe, wenn sich eine andere Größe in bestimmter Weise ändert" Bestehen Proportionalitäten (etwa: indirekt proportional, proportional zum Quadrat)" Von welchem Typ ist der Zusammenhang zweier Größen (etwa: linear, quadratisch)" Wie läßt sich der Zusammenhang zweier Größen graphisch darstellen"
( Grundlegende Fähigkeiten, Argumentieren, Darstellen und Interpretieren)
Allenfalls Verallgemeinern des Funktionsbegriffes:
Etwa Definieren als eindeutige Zuordnung zwischen beliebigen Mengen. Angeben von Beispielen. Kennen der Veränderung des Funktionsbegriffes in der geschichtlichen Entwicklung.
( Grundlegende Einsichten, Reflektieren über Mathematik)
Gleichungen in einer Variablen und Ungleichungen
Quadratische Gleichungen in einer Variablen:
Lösen von Gleichungen. Zerlegen eines quadratischen Polynoms in Linearfaktoren.
Allenfalls Herleiten einer Lösungsformel. Anwenden bei inner- und außermathematischen Problemen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Anwenden von Mathematik, Produktives Arbeiten)
Allenfalls Einfache Gleichungen mit variablen Koeffizienten:
Lösen; Untersuchen von Lösungsfällen. Formulieren bzw. Darstellen von Lösungsalgorithmen.
( Grundlegende Fertigkeiten, Exaktes Arbeiten, Darstellen)
Algebraische Gleichungen:
Abspalten von Linearfaktoren bei Polynomen, Anwenden zum Lösen von Gleichungen, insbesondere von Gleichungen 3. Grades. Erkennen, daß eine Gleichung n-ten Grades höchstens n reelle Lösungen haben kann.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten)
Ungleichungen:
Beschreiben von Zahlenmengen, insbesondere von Intervallen und Umgebungen, in Verbindung mit geometrischen Darstellungen. Aus Schranken für gegebene Größen Schranken für daraus berechenbare Größen ermitteln, Abschätzen der Genauigkeit von Rechenergebnissen.
Allenfalls Arbeiten mit dem Betrag von reellen Zahlen beim Beschreiben von Zahlenmengen. Beschreiben des Monotonieverhaltens von Funktionen mit Ungleichungen, Beweisen des Monotonieverhaltens in einfachen Fällen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren, Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Logische Begriffe und Mengen
Ziel ist ein Reflektieren über logische Begriffe und logische Beziehungen, die in verschiedenen mathematischen Zusammenhängen und auch in umgangssprachlichen Formulierungen auftreten. Dabei sollen die Studierenden die in der Mathematik üblichen Regeln für den Gebrauch dieser Begriffe und Beziehungen in Abhebung vom Gebrauch in der Umgangssprache kennenlernen und diese Begriffe und Beziehungen in verschiedenen mathematischen Bereichen anwenden.
Arbeiten mit logischen Begriffen:
Präzisieren des Gebrauchs folgender Begriffe: „und", „oder", „wenn . . . dann", „genau dann . . . wenn"; Erkennen des Auftretens entsprechender Aussagen und Beziehungen in unterschiedlichen, vorwiegend mathematischen Situationen. Verneinen von Aussagen, insbesondere von Und-, Oder-, All- und Existenzaussagen.
( Grundlegende Kenntnisse, Erkennen logischer Strukturen, Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Definieren und Anwenden der Begriffe Gleichheit von Mengen, Teilmenge, Durchschnitt, Vereinigung, Differenzmenge:
Kennen des Zusammenhangs mit entsprechenden logischen Begriffen. Anwenden dieser Begriffe zum Beschreiben mathematischer Sachverhalte.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten.
- 4. Semester (3 Wochenstunden):
Potenzen mit ganzzahligen und rationalen Exponenten
Die Studierenden lernen hier ein Beispiel einer Begriffserweiterung kennen und haben anhand der Entwicklung von Rechenregeln Gelegenheit zum Aufstellen und Überprüfen von Vermutungen und zum Beweisen. Das Arbeiten mit diesen Regeln kann auf einfache Anwendungen eingeschränkt werden.
Potenzen mit ganzzahligen Exponenten, Wurzeln und Potenzen mit rationalen Exponenten:
Kennen der Definitionen, Angeben von Gründen für deren Zweckmäßigkeit. Erkennen, Formulieren und Beweisen von Rechengesetzen. Umformen von Ausdrücken vorwiegend in dem für spätere Anwendungen erforderlichen Ausmaß. Analysieren der Rechenstruktur von Termen, Begründen einzelner Umformungsschritte durch Rechengesetze.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Reflektieren über Mathematik, Produktives Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Arbeiten mit Zahlen in Gleitkommadarstellung:
Insbesondere Abschätzen der Größenordnung von Ergebnissen.
Allenfalls Untersuchen der begrenzten Gültigkeit bekannter Rechengesetze beim Rechnen mit Maschinenzahlen.
( Grundlegende Fähigkeiten, Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken)
Lineare Algebra und lineare analytische Geometrie
Die Entwicklung der linearen Algebra soll im Zusammenhang mit Fragen erfolgen, die einerseits aus der Geometrie und andererseits aus Anwendungsgebieten wie Wirtschaft, Physik usw. stammen. Lineare Gleichungssysteme und Vektoren sollen in erster Linie als effiziente Werkzeuge zur Lösung von Problemen und zur Darstellung von Zusammenhängen aus diesen Bereichen erscheinen.
Die Studierenden sollen mit Vektoren sowohl unter algebraischen als auch unter geometrischen Gesichtspunkten arbeiten. Einerseits sollen sie erkennen, daß mit Vektoren ähnlich wie mit Zahlen gerechnet werden kann und daß Vektoren ein Mittel sein können, um komplexere Rechenoperationen, Begriffe und Beziehungen einfach darzustellen und gegebenenfalls ins Höherdimensionale zu übertragen. Andererseits sollen die Studierenden Vektoren als ein Mittel zum Beschreiben von geometrischen Sachverhalten und Lösungswegen verwenden. Das Denken in geometrischen Vorstellungen, die mit Vektoren verbunden sind, kann eine Hilfe beim Lösen geometrischer Probleme sein. In der Geometrie soll auch der Vorteil einer einheitlichen Behandlung von Ebene und Raum angedeutet werden.
Gegenseitiges Zuordnen von Zahlenpaaren bzw. Zahlentripeln und geometrischen Objekten (Punkte, Pfeile, allenfalls Pfeilklassen oder ähnliches):
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Addieren von Vektoren, Mulitplizieren von Vektoren mit reellen Zahlen, Rechnen mit dem skalaren (inneren) Produkt von Vektoren:
Ausführen dieser Rechenoperationen für Zahlen-n-Tupel. Herstellen von Zusammenhängen zwischen Rechenoperationen (Beziehungen) im R bzw. R und geometrischen Operationen (Beziehungen) in der Ebene bzw. im Raum (im Falle des Skalarpoduktes eingeschränkt auf das Normalstehen von Vektoren in der Ebene). Berechnen des Betrages eines Vektors. Darstellen von Sachverhalten aus Anwendungsgebieten (etwa Physik, Wirtschaft) mit Hilfe dieser Rechenoperationen. Kennen von Rechengesetzen.
Allenfalls Beweisen von Rechengesetzen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Darstellen von Geraden der Ebene und des Raumes in Parameterform:
Erläutern, wie man mit Hilfe eines Punktes und eines Richtungsvektors einzelne Punkte (etwa Mittelpunkt oder Teilungspunkt einer Strecke) oder auch alle Punkte einer Geraden erfassen kann. Bestimmen einer Parameterdarstellung zu einer gegebenen Geraden, Zeichnen einer in Parameterform gegebenen Geraden.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Darstellen von Geraden der Ebene durch lineare Gleichungen in zwei Variablen:
Erläutern allgemeiner Zusammenhänge zwischen einer Geraden in einer Ebene und einer linearen Gleichung in zwei Variablen. Aufstellen einer linearen Gleichung zu einer gegebenen Geraden, Zeichnen einer durch eine lineare Gleichung gegebenen Geraden.
( Grundlegende Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren) Lineare Gleichungssysteme mit zwei Variablen:
Lösen; geometrisches Deuten möglicher Lösungsfälle. Angeben und Anwenden von Kriterien für die einzelnen Lösungsfälle.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Bearbeiten von geometrischen Problemen in der Ebene mit algebraischen Methoden:
Lösen von Lage- und Maßaufgaben unter Heranziehung von Kenntnissen über Vektoren sowie über lineare Gleichungen und Gleichungssysteme; nach Möglichkeit Verbinden von rechnerischen mit konstruktiven Lösungen. Beschreiben von Lösungswegen (unter Umständen auch ohne Durchführen der Rechnungen), gegebenenfalls Begründen des Vorgehens. Aufstellen einfacher Vektorformeln.
Allenfalls Beweisen geometrischer Sachverhalte bzw. Auseinandersetzen mit solchen Beweisen.
( Produktives Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, Argumentieren)
Allenfalls Anwenden von Gleichungssystemen mit zwei Variablen zum Bearbeiten von inner- und außermathematischen Problemen:
Dabei auch selbständiges Auseinandersetzen mit Texten. Kritisches Betrachten von Annahmen (wie Linearität, Proportionalität usw.) und der Lösungen.
( Produktives Arbeiten, Darstellen, Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten.
- 5. Semester (3 Wochenstunden):
Trigonometrie
Über den Erwerb grundlegender Kenntnisse hinaus sollen durch verschiedenartige Anwendungen - vorwiegend im Zusammenhang mit Berechnungen an rechtwinkeligen Dreiecken - Möglichkeiten zum produktiven Arbeiten und auch zur Entwicklung des räumlichen Vorstellungsvermögens geschaffen werden. Anwendungen des Sinussatzes und des Cosinussatzes können auf wenige Beispiele eingeschränkt werden.
Definieren der Winkelfunktionswerte, einfaches Handhaben:
Definieren von sin, cos, tan. Bestimmen von Funktionswerten zu vorgegebenen Winkelmaßen und von Winkelmaßen zu vorgegebenen Funktionswerten.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten)
Anwenden der Winkelfunktionen in rechtwinkeligen Dreiecken:
Durchführen von Berechnungen an ebenen und räumlichen Figuren in inner- und außermathematischen Bereichen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten, Produktives Arbeiten, Anwenden von Mathematik)
Anwenden der Winkelfunktionen in beliebigen Dreiecken:
Erkennen, daß man durch Zerlegen von beliebigen Dreiecken in rechtwinkelige Dreiecke Formeln gewinnen kann, die Berechnungen an solchen Dreiecken erleichtern. Kennen des Sinussatzes, des Cosinussatzes und der trigonometrischen Flächenformel.
Allenfalls Herleiten dieser Formeln. Anwenden bei inner- und außermathematischen Problemen. Entwerfen von Algorithmen zur Auflösung von Dreiecken.
( Grundlegende Kenntnisse, Produktives Arbeiten, Anwenden von Mathematik)
Allenfalls Polarkoordinaten:
Umrechnen von Polarkoordinaten in cartesische Koordinaten und umgekehrt. Anwenden bei Vermessungsaufgaben.
( Grundlegende Fertigkeiten, Anwenden von Mathematik)
Allenfalls Abschätzen der Genauigkeit von Berechnungen:
Aus Schranken für gegebene Größen sollen Schranken für daraus berechenbare Größen bestimmt werden.
( Exaktes Arbeiten, Kritisches Denken)
Potenzen mit reellen Exponenten,
Logarithmen
Potenzen mit reellen Exponenten:
Auf Grund einer plausiblen Erläuterung oder einer strengeren Definition erkennen, daß Rechenregeln für Potenzen mit rationalen Zahlen auch für Potenzen mit reellen Zahlen gelten.
( Grundlegende Kenntnisse)
Logarithmen:
Definieren von Logarithmen; Lösen von Exponentialgleichungen der Form ax = b (etwa beim Untersuchen von Wachstumsprozessen).
Allenfalls Formulieren und Herleiten von Rechengesetzen. Kennen der (historischen) Bedeutung der Logarithmen (Logarithmentafel, Rechenstab).
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen, Argumentieren, Produktives Arbeiten, Anwenden von Mathematik)
Reelle Funktionen
Durch das Arbeiten mit neuen Typen reeller Funktionen sollen die
Studierenden den Funktionsbegriff besser erfassen, und es sollen
weitere Anwendungsmöglichkeiten erschlossen werden. Dabei steht die
Untersuchung einzelner Funktionen nicht allein im Vordergrund,
wesentlich sind auch vergleichende Betrachtungen (Erkennen von
Gemeinsamkeiten und Unterschieden). Außer den bereits bekannten
Funktionen sind in erster Linie die Funktionen der Art f(x) = c.ax,
f(x) = c.sin x und f(x) = c.cos x zu behandeln. Darüber hinaus kann
auch - vor allem im Zusammenhang mit Anwendungen - mit weiteren
Funktionen, etwa der Art f(x) = c.xr (mit r e N, Z, Q),
f(x) = c.a kx, f(x) = c.log x, f(x) = c.sin (ax + b) und
f(x) = tan x, gearbeitet werden. Zur Bildung diskreter Modelle
sollen Zahlenfolgen verwendet werden. Der Einsatz von Rechengeräten kann zweckmäßig sein.
Arbeiten mit reellen Funktionen, Untersuchen von Eigenschaften:
Graphisches Darstellen, bei Winkelfunktionen Verwenden des Bogenmaßes. Zu vorgegebenen graphischen Darstellungen passende Funktionsterme finden.
Allenfalls Rechnerisches und graphisches Lösen einfacher Aufgaben (etwa Ermitteln von Schranken für Argumente zu gegebenen Funktionswerten). Untersuchen des Monotonieverhaltens und anderer Eigenschaften (etwa Symmetrieeigenschaft, Krümmungsverhalten, asymptotisches Verhalten, Periodizität, Umkehrbarkeit).
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren, Argumentieren)
Anwenden reeller Funktionen in außermathematischen Situationen:
Etwa bei Vorgängen und Problemen aus den Naturwissenschaften, der Wirtschaft oder aus anderen Bereichen; etwa Bearbeiten von Wachstums- und Abnahmeprozessen, von periodischen Vorgängen. Vergleichen verschiedener Modelle (etwa Vergleichen von linearem und exponentiellem Wachstum); Vergleichen verschiedener Änderungsmaße. Bilden diskreter Modelle mit Zahlenfolgen. Erkennen von Problemen beim Modellbilden (wie 3. Semester).
( Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken, Reflektieren über Mathematik)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten.
- 6. Semester (3 Wochenstunden):
Lineare Algebra und lineare analytische Geometrie
Fähigkeiten im Arbeiten mit Vektoren und linearen Gleichungen mit drei Unbekannten sollen Voraussetzungen für die Behandlung von geometrischen Problemen im Raum sein. Dabei bestehen vielfältige Möglichkeiten für produktives Arbeiten und zur Entwicklung des räumlichen Anschauungsvermögens.
Skalarprodukt und Winkel:
Bestimmen von Normalvektoren im Raum, Untersuchen von Orthogonalitäten. Berechnen von Winkeln zwischen zwei Geraden, zwei Ebenen sowie zwischen einer Geraden und einer Ebene.
( Grundlegende Fertigkeiten)
Ebenen und lineare Gleichungen in drei Variablen:
Erläutern von Zusammenhängen zwischen Ebenen und linearen Gleichungen. Untersuchen von Lagebeziehungen zwischen Ebenen, Berechnen von Schnittpunkten und Schnittgeraden. Insbesondere Lösen von Systemen von drei Gleichungen mit eindeutiger Lösung und von Systemen von zwei Gleichungen mit einparametriger Lösungsmenge.
Allenfalls Erläutern, wie man mit Hilfe eines Punktes und zweier Richtungsvektoren alle Punkte einer Ebene erfassen kann (Parameterdarstellung einer Ebene).
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren)
Bearbeiten geometrischer Probleme im Raum mit algebraischen Methoden:
Lösen von Lage- und Maßaufgaben - auch an Körpern - nach Möglichkeit in Verbindung mit zeichnerischen Darstellungen. Beschreiben von Lösungswegen (unter Umständen auch ohne Durchführen der Rechnungen), gegebenenfalls Begründen des Vorgehens. Aufstellen einfacher Vektorformeln.
Allenfalls Beweisen geometrischer Sachverhalte bzw. Auseinandersetzen mit solchen Beweisen.
( Produktives Arbeiten, Darstellen und Interpretieren)
Nichtlineare analytische Geometrie
Das analytische Beschreiben von geometrischen Objekten durch nichtlineare Gleichungen (Herleiten von Gleichungen), das analytische Untersuchen von geometrischen Beziehungen und das rechnerische Lösen von geometrischen Problemen sollen die Hautpaktivität der Studierenden sein.
Kreis:
Herleiten einer Gleichung des Kreises. Untersuchen von Lagebeziehungen zwischen Kreisen und Geraden, gegebenenfalls auch zwischen Kreisen und Kreisen. Rechnerisches Lösen von Kreisaufgaben nach Möglichkeit in Verbindung mit konstruktiven Lösungswegen. Beschreiben von Lösungswegen, gegebenenfalls Begründen des Vorgehens.
Allenfalls Beweisen geometrischer Sachverhalte bzw. Auseinandersetzen mit solchen Beweisen.
( Grundlegende Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren, Produktives Arbeiten, Argumentieren)
Allenfalls Komplexe Zahlen
Berechnen von komplexen Lösungen quadratischer Gleichungen mit reellen Koeffizienten; Untersuchen der Lösungsfälle. Rechnen mit komplexen Zahlen insbesondere in der Form a + b i. Untersuchen der Gültigkeit von Rechengesetzen. Kennen von Problemen der Existenz von Zahlen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Reflektieren über Mathematik)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten.
- 7. Semester (3 Wochenstunden):
Differentialrechnung
Die Studierenden sollen den Begriff des Differentialquotienten mit dem Begriff des Differenzenquotienten verbinden können und mit beiden Begriffen verschiedenartige Vorstellungen verknüpfen. Sie sollen einige Differentiationsregeln kennen, es genügt jedoch, diese in einfachen Beispielen anzuwenden. Beim Untersuchen von Funktionen sollen die Studierenden ihre Vorgangsweise begründen bzw. erläutern können. Das Untersuchen von Kurven soll die Nützlichkeit der Differentialrechnung aufzeigen; dabei kann eine Einschränkung auf Polynomfunktionen erfolgen.
Differenzenquotient:
Definieren des Differenzenquotienten (der mittleren Änderungsrate), Interpretieren in verschiedenen inner- und außermathematischen Situationen, insbesondere als mittlere Geschwindigkeit, als Steigung der Sekante und durch mindestens eine allgemein anwendbare Deutung (etwa als Änderung pro Einheit).
Allenfalls Vergleichen mit anderen Änderungsmaßen für Funktionen.
( Grundlegende Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren, Anwenden von Mathematik)
Differentialquotient:
Definieren des Differentialquotienten (der Änderungsrate an einer Stelle), wobei ein intuitiver Grenzwertbegriff verwendet werden kann. Interpretieren in verschiedenen inner- und außermathematischen Situationen, insbesondere als Geschwindigkeit in einem Zeitpunkt und als Steigung der Tangente; Anwenden zum Definieren von Begriffen. Bestimmen von Differentialquotienten auf Grund der Definition, etwa von f(x) = x, f(x) = 1 X, f(x) = x. Deuten der 2. Ableitung (etwa als Beschleunigung).
( Grundlegende Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren, Anwenden von Mathematik)
Differentiationsregeln:
Differenzieren von Polynomfunktionen, Begründen der dazu nötigen Regeln.
Allenfalls Kennen der Regeln zum Differenzieren der Sinus- und Cosinusfunktion sowie weiterer Regeln (etwa Regeln zum Differenzieren von rationalen Funktionen, von zusammengesetzten Funktionen oder von Wurzelfunktionen); Anwenden an einfachen Beispielen. Begründen solcher Regeln. Ermitteln von Stammfunktionen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Argumentieren)
Untersuchen von Funktionen, zumindest von Polynomfunktionen:
Kennen von Definitionen und Sätzen zur Bestimmung des Monotonieverhaltens, von lokalen Extremstellen und von Extremstellen in einem Intervall. Ermitteln von Monotoniebereichen und Extremstellen, zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von Funktionsgraphen; gegebenenfalls auch Verwenden von Computergraphiken. Begründen des Vorgehens bei Funktionsuntersuchungen durch Definitionen und Sätze. Kennen einiger typischer Graphen von Polynomfunktionen. Anwenden der Methoden zur Untersuchung von Funktionen, insbesondere zum Ermitteln von Nullstellen bzw. von Lösungen von Gleichungen (Anzahl und Lage).
Allenfalls Anwenden der Methoden zur Untersuchung von Funktionen zum Lösen von Extremwertaufgaben. Untersuchen des Krümmungsverhaltens von Funktionen. Ermitteln von Polynomfunktionen aus vorgegebenen Bedingungen.
( Grundlegende Kenntnisse, Produktives Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, Anwenden von Mathematik)
Begründung der Differentialrechnung
Die Studierenden sollen mit einer Definition des Grenzwertes oder der Stetigkeit von Funktionen arbeiten. Darauf aufbauend können sie einige grundlegende Sätze der Differentialrechnung begründen oder sich mit solchen Begründungen auseinandersetzen. Diese Exaktifizierung der Differentialrechung kann erfolgen, wenn die Studierenden bereits längere Zeit mit dem Differentialquotienten auf der Basis eines intuitiven Grenzwertbegriffes gearbeitet haben, sie kann auch mit der Entwicklung der Differentialrechnung und deren Anwendungen verbunden werden.
Präzisieren von unbegrenzten Näherungen:
Präzisieren des Begriffes „unbegrenzte Näherung" etwa im Zusammenhang mit dem Grenzwert von Zahlenfolgen oder mit zweiseitigen Einschränkungen mit beliebiger Genauigkeit. Kennen und anschauliches Interpretieren einer exakteren Fassung eines intuitiven Grenzwert- oder Stetigkeitsbegriffes für Funktionen und darauf aufbauend Kennen eines exakteren Ableitungsbegriffes. Argumentieren mit dieser Definition (in rechnerisch einfachen Fällen).
( Grundlegende Kenntnisse, Exaktes Arbeiten und Argumentieren, Erkennen logischer Strukturen, Reflektieren über Mathematik)
Allenfalls Arbeiten mit Sätzen für Grenzwerte von Funktionen bzw. für stetige Funktionen:
Begründen von Differentiationsregeln mit solchen Sätzen, etwa mit Sätzen für die Summe, die Differenz, das Produkt, den Quotienten oder
für die Verkettung von Funktionen. Auseinandersetzen mit Beweisen solcher Sätze, oder Beweisen solcher Sätze.
( Argumentieren und exaktes Arbeiten, Produktives Arbeiten)
Allenfalls Arbeiten mit Sätzen über stetige und differenzierbare Funktionen:
Formulieren entsprechender Sätze, Illustrieren durch Beispiele und Gegenbeispiele. Anwenden dieser Sätze zu Begründungen bei Untersuchungen von Funktionen (etwa: Zwischenwertsatz für die Existenz von Nullstellen). Erkennen, daß diese Sätze mit Hilfe der Stetigkeit bzw. der Vollständigkeit der reellen Zahlen begründet werden können.
( Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Reflektieren über die Differentialrechnung:
Erkennen fundamentaler Ideen. Erkennen verschiedener Exaktheitsstufen bei der Behandlung der Differentialrechnung.
Allenfalls Einbeziehen historischer Aspekte.
( Grundlegende Einsichten, Reflektieren über Mathematik)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten, zweistündig.
- 8. Semester (4 Wochenstunden):
Integralrechnung
Der Umgang mit dem Integral soll nicht auf das Arbeiten mit Flächeninhalten beschränkt werden. Die Studierenden sollen sich auch mit weiteren Deutungen und Anwendungen auseinandersetzen. Dabei sollen sie vor allem Einsichten gewinnen und nicht so sehr neue Verfahren lernen.
Stammfunktionen:
Definieren des Begriffes der Stammfunktion, Ermitteln von Stammfunktionen zu einfachen Funktionen. Lösen von Anwendungsaufgaben (etwa Bestimmen des Weges aus Geschwindigkeit oder Beschleunigung).
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Anwenden von Mathematik)
Berechnen von Flächeninhalten:
Berechnen mit Stammfunktionen; Begründen dieser Berechnungsmethode. Näherungsweises Berechnen (etwa unter Verwendung von Unter- und Obersummen), gegebenenfalls unter Verwendung von Rechnern.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Argumentieren)
Bestimmtes Integral:
Kennen des Begriffes des Integrals als Ergebnis eines Grenzprozesses (ausgehend von Summen). Erläutern des Zusammenhanges zwischen den Begriffen Integral und Stammfunktion.
Allenfalls Berechnen von Näherungswerten von Integralen oder von Stammfunktionen (etwa mit Unter- oder Obersummen), auch unter Verwendung von Rechnern.
( Grundlegende Kenntnisse)
Arbeiten mit weiteren Deutungen des Integrals:
Exemplarisches Anwenden des Integrals, etwa auf naturwissenschaftliche Begriffe (beispielsweise Arbeit) oder Deuten als Volumen und dabei Herleiten von Volumsformeln.
Allenfalls Durchführen von numerischen Berechnungen, auch unter Verwendung von Rechnern oder Tabellen.
( Darstellen und Interpretieren, Produktives Arbeiten, Argumentieren)
Wahrscheinlichkeitsrechnung und Statistik
Schwerpunkt soll das Arbeiten mit zumindest einer Wahrscheinlichkeitsverteilung und das Bearbeiten von Problemen der Beurteilenden Statistik sein. Dazu ist eine ausführliche Behandlung des Berechnens von (bedingten) Wahrscheinlichkeiten einzelner Ereignisse nicht unbedingt erforderlich. Die Verwendung von Rechengeräten und geeigneter Software ist zweckmäßig. Das Anwenden soll mit kritischen Betrachtungen, insbesondere von Problemen der mathematischen Modellbildung, verbunden werden.
Ermitteln und Deuten von (bedingten) Wahrscheinlichkeiten:
Einsicht gewinnen, daß Wahrscheinlichkeiten durch Zufallsexperimente oder (rechnerische) Überlegungen auf Grund verschiedener Annahmen (etwa Unabhängigkeit, Gleichwahrscheinlichkeit der Elementarereignisse) ermittelt werden können. Kritisches Betrachten solcher Annahmen. Kennen verschiedener Deutungen von Wahrscheinlichkeit (etwa als Anteil, als relative Häufigkeit, als subjektives Vertrauen).
( Grundlegende Kenntnisse, Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken)
Wahrscheinlichkeitsverteilungen:
Kennen und Interpretieren der Begriffe Wahrscheinlichkeit, Erwartungswert und Varianz; Herstellen von Beziehungen zu den entsprechenden Begriffen bei Häufigkeitsverteilungen. Arbeiten mit diesen Begriffen, insbesondere beim Lösen von Anwendungsaufgaben mit der Binomialverteilung oder der Normalverteilung.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Anwenden von Mathematik)
Testen und Schätzen:
Prüfen von Hypothesen; Schätzen von Parametern (etwa von Wahrscheinlichkeiten) oder nichtparametrisches Schätzen.
( Anwenden von Mathematik, Kritisches Denken, Reflektieren über Mathematik)
Allenfalls Berechnen von (bedingten) Wahrscheinlichkeiten:
Berechnen von Wahrscheinlichkeiten aus gegebenen Wahrscheinlichkeiten mittels Diagrammen (etwa Baumdiagrammen) oder Regeln (etwa Additionsregel, Multiplikationsregel) oder Verteilungsgesetzen (etwa der Binomialverteilung). Verwenden der Bayesschen Formel.
( Grundlegende Fertigkeiten, Anwenden von Mathematik)
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei Schularbeiten, zweistündig.
- 9. Semester (5 Wochenstunden):
Zusammenfassende Wiederholung und Vertiefung
Die Studierenden sollen den Lehrstoff aller Semester in zusammenfassenden Darstellungen (eventuell auch in Referaten) und anhand von geeigneten Aufgabenstellungen wiederholen. Dabei können auch bisher nicht behandelte, durch„Allenfalls" gekennzeichnete Lerninhalte erarbeitet werden. Bei der Wiederholung soll eine Vertiefung des Gelernten erfolgen, wobei grundlegende Aspekte der Mathematik stärker als bisher berücksichtigt werden sollen.
Möglichkeiten dafür können sein:
- Vertiefung in theoretischer Richtung, beispielsweise durch Eingehen auf strukturelle Aspekte (algebraische Strukturen), durch weitere Präzisierungen und Beweisführungen (beispielsweise mit vollständiger Induktion) oder durch Anwenden der axiomatischen Methode;
- Bearbeiten von Problemen unter algorithmischen Aspekten;
- Behandlung von Fragen der numerischen Mathematik, wie sie besonders bei Anwendungsaufgaben und beim Einsatz von Rechnern auftreten;
- Kritische Betrachtung von mathematischen Modellbildungen;
- Reflektieren über mathematische Tätigkeiten und historische Betrachtungen.
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Eine Schularbeit, dreistündig.
Lehrstoff (am Realgymnasium für Berufstätige mit Schwerpunkt Darstellende Geometrie und Mathematik):
Wie am Gymnasium für Berufstätige, mit folgenden Abweichungen:
- 7. Semester (5 Wochenstunden):
Nichtlineare analytische Geometrie
Kegelschnittslinien:
Exemplarisches Herleiten von Gleichungen von Kegelschnitten. Untersuchen der gegenseitigen Lage von Kegelschnittslinien und Geraden.
( Darstellen und Interpretieren, Argumentieren)
Differentialrechnung
Die Studierenden sollen den Begriff des Differentialquotienten mit dem Begriff des Differenzenquotienten verbinden können und mit beiden Begriffen verschiedenartige Vorstellungen verknüpfen. Sie sollen einige Differentiationsregeln kennen, es genügt jedoch, diese in einfachen Beispielen anzuwenden. Beim Untersuchen von Funktionen sollen sie ihre Vorgangsweise begründen bzw. erläutern können. Das Untersuchen von Kurven und das Lösen von Extremwertaufgaben soll die Nützlichkeit der Differentialrechnung aufzeigen.
Differenzenquotient:
Definieren des Differenzenquotienten (der mittleren Änderungsrate), Interpretieren in verschiedenen inner- und außermathematischen Situationen, insbesondere als mittlere Geschwindigkeit, als Steigung der Sekante und durch mindestens eine allgemein anwendbare Deutung (etwa als Änderung pro Einheit).
Allenfalls Vergleichen mit anderen Änderungsmaßnahmen für Funktionen.
( Grundlegende Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren, Anwenden von Mathematik)
Differentialquotient:
Definieren des Differentialquotienten (der Änderungsrate an einer Stelle), wobei ein intuitiver Grenzwertbegriff verwendet werden kann. Interpretieren in verschiedenen inner- und außermathematischen Situationen, insbesondere als Geschwindigkeit in einem Zeitpunkt und als Steigung der Tangente; Anwenden zum Definieren von Begriffen. Bestimmen von Differentialquotienten auf Grund der Definition, etwa von f(x) = x, f(x) = 1 X, f(x) =
- x. Deuten der 2. Ableitung (etwa als Beschleunigung).
( Grundlegende Kenntnisse, Darstellen und Interpretieren, Anwenden von Mathematik)
Differentiationsregeln:
Differenzieren von Polynomfunktionen, Begründen der dazu nötigen Regeln. Kennen der Regeln zum Differenzieren der Sinus- und der Cosinusfunktion sowie weiterer Regeln (etwa Regeln zum Differenzieren von rationalen Funktionen, von zusammengesetzten Funktionen oder von Wurzelfunktionen); Anwenden an einfachen Beispielen.
Allenfalls Begründen solcher Regeln. Ermitteln von Stammfunktionen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Argumentieren)
Untersuchen von Funktionen:
Kennen von Definitionen und Sätzen zur Bestimmung des Monotonieverhaltens, von lokalen Extremstellen und von Extremstellen in einem Intervall. Ermitteln von Monotoniebereichen und Extremstellen, zeichnerisches Darstellen (auch skizzenhaft) von Funktionsgraphen; gegebenenfalls auch Verwenden von Computergraphiken. Begründen des Vorgehens bei Funktionsuntersuchungen durch Definitionen und Sätze. Kennen einiger typischer Graphen von Funktionen. Anwenden der Methoden zur Untersuchung von Funktionen, insbesondere zum Ermitteln von Nullstellen bzw. von Lösungen von Gleichungen (Anzahl und Lage) sowie zum Lösen von Extremwertaufgaben.
Allenfalls Untersuchen des Krümmungsverhaltens von Funktionen. Ermitteln von Polynomfunktionen aus vorgegebenen Bedingungen.
( Grundlegende Kenntnisse, Produktives Arbeiten, Argumentieren und exaktes Arbeiten, Anwenden von Mathematik)
Begründung der Differentialrechnung
Die Studierenden sollen mit einer Definition des Grenzwertes oder der Stetigkeit von Funktionen arbeiten. Darauf aufbauend können sie einige grundlegende Sätze der Differentialrechnung begründen oder sich mit solchen Begründungen auseinandersetzen. Diese Exaktifizierung der Differentialrechnung kann erfolgen, wenn die Studierenden bereits längere Zeit mit dem Differentialquotienten auf der Basis eines intuitiven Grenzwertbegriffes gearbeitet haben, sie kann aber auch mit der Entwicklung der Differentialrechnung und deren Anwendungen verbunden werden.
Präzisieren von unbegrenzten Näherungen:
Präzisieren des Begriffes „unbegrenzte Näherung" etwa im Zusammenhang mit dem Grenzwert von Zahlenfolgen oder mit zweiseitigen Einschränkungen mit beliebiger Genauigkeit. Kennen und anschauliches Interpretieren einer exakteren Fassung eines intuitiven Grenzwert- oder Stetigkeitsbegriffes für Funktionen und darauf aufbauend Kennen eines exakteren Ableitungsbegriffes. Argumentieren mit dieser Definition (in rechnerisch einfachen Fällen).
( Grundlegende Kenntnisse, Exaktes Arbeiten und Argumentieren, Erkennen logischer Strukturen, Reflektieren über Mathematik)
Allenfalls Arbeiten mit Sätzen für Grenzwerte von Funktionen bzw. für stetige Funktionen:
Begründen von Differentiationsregeln mit solchen Sätzen, etwa mit Sätzen für die Summe, die Differenz, das Produkt, den Quotienten oder für die Verkettung von Funktionen. Auseinandersetzen mit Beweisen solcher Sätze, oder Beweisen solcher Sätze.
( Argumentieren und exaktes Arbeiten, Produktives Arbeiten)
Allenfalls Arbeiten mit Sätzen über stetige und differenzierbare Funktionen:
Formulieren entsprechender Sätze, Illustrieren durch Beispiele und Gegenbeispiele. Anwenden dieser Sätze zu Begründungen bei Untersuchungen von Funktionen (etwa: Zwischenwertsatz für die Existenz von Nullstellen). Erkennen, daß diese Sätze mit Hilfe der Stetigkeit bzw. der Vollständigkeit der reellen Zahlen begründet werden können.
( Argumentieren und exaktes Arbeiten)
Reflektieren über die Differentialrechnung:
Erkennen fundamentaler Ideen. Erkennen verschiedener Exaktheitsstufen bei der Behandlung der Differentialrechnung.
Allenfalls Einbeziehen historischer Aspekte.
( Grundlegende Einsichten, Reflektieren über Mathematik)
Allenfalls Matrizen
Darstellen und Rechnen mit Matrizen:
Angeben von Sachverhalten, die durch Matrizen beschreibbar sind. Addieren von Matrizen, Multiplizieren mit einer reellen Zahl, Multiplizieren mit einem Vektor, Multiplizieren zweier Matrizen. Anwenden dieser Rechenoperationen in inner- und außermathematischen Bereichen. Untersuchen der Gültigkeit von Rechengesetzen.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten, Darstellen und Interpretieren, Anwenden von Mathematik, Exaktes Arbeiten)
Anwenden der Matrizen bei geometrischen Abbildungen:
Etwa Darstellen von Drehungen um einen Punkt und von Spiegelungen an einer Geraden im R.
( Darstellen und Interpretieren, Produktives Arbeiten)
- 8. Semester (5 Wochenstunden):
Wie am Gymnasium für Berufstätige und zusätzlich:
Differentiation der Exponential- und der Logarithmusfunhtion.
Differentialgleichungen
Differenzieren der Exponential- und der Logarithmusfunktion:
Dabei Erkennen der Besonderheit der Basis e. Erkennen der natürlichen Logarithmusfunktion als Stammfunktion von f(x) =1 x.
( Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten)
Arbeiten mit der Differentialgleichung y`= k.y:
Kennen der Bedeutung der Differentialgleichung in Anwendungen.
Allenfalls Kennen eines Weges zur Ermittlung aller Lösungen.
( Grundlegende Kenntnisse, Anwendungen von Mathematik)
Allenfalls Kennen weiterer Differentialgleichungen aus Anwendungen:
Anhand einfacher Beispiele erkennen, daß Differentialgleichungen und deren Lösungen eine allgemeine Beschreibung von Anwendungssituationen (beispielweise von Schwingungsvorgängen) ermöglichen.
( Vertiefte Kenntnisse, Anwenden von Mathematik)
Didaktische Grundsätze
Planung und Durchführung des Unterrichts erfordern eine Reihe von Überlegungen und Entscheidungen, wozu im folgenden wichtige Gesichtspunkte genannt sind.
Aktivierung der Studierenden:
Die Ziele des Mathematikunterrichts beziehen sich vor allem auf die Entwicklung von Fähigkeiten, die sich darin äußern, daß die Studierenden entsprechende Handlungen durchführen können. Dementsprechend sind beim Lehrstoff die Lernziele der einzelnen Semester durch Tätigkeiten der Studierenden beschrieben, die von
diesen im Unterricht durchgeführt werden sollen. Dazu sind geeignete Aufgabenstellungen notwendig.
Die Studierenden sollen nicht nur mathematisches Wissen und Können reproduzieren, sondern sie sollen auch lernen, Wissen zu rekonstruieren oder selbständig zu entwickeln sowie vielfältig anzuwenden. Um selbständiges Arbeiten und Aktivitäten der Studierenden zu ermöglichen, werden vielfach gezielte Informationen und Anleitungen notwendig sein.
Wahl passender Sozialformen des Unterrichts:
Der Einsatz passender Sozialformen des Unterrichts soll auf die angestrebten Lernziele, die Eigenart des Stoffes und auf das Vorverständnis der Studierenden abgestimmt werden:
- Lehrervortrag für rasche und klare Informationen, Hilfestellungen, Erklärungen und zum Hervorheben wichtiger Aspekte
- Fragend-entwickelnder Unterricht für Denkanstöße und zur Feststellung von Schwierigkeiten bzw. von Verständnis bei einzelnen Studierenden
- Lösen von Aufgaben durch Studierende an der Tafel zur Demonstration von Lösungswegen oder zur Beobachtung einzelner Studierender
- Einzel- oder Partnerarbeit zur Förderung von selbständigem Denken und von Eigenaktivitäten der Studierenden, zum Erkennen von unterschiedlichen Schwierigkeiten einzelner Studierender und für differenzierte Hilfestellungen
- Partner- und Gruppenarbeit zum selbständigen Arbeiten, zum sozialen Lernen und zum Anstreben allgemeiner Lernziele (zB Argumentieren, kritisches Denken)
- Mitwirken der Studierenden bei der Organisation von Projektarbeit.
Im Rahmen der verschiedenen Sozialformen sollen die Studierenden auch planmäßig dazu angeleitet werden, Texte und sonstige Informationen für ihre Arbeit zu verwenden.
Motivierung der Studierenden:
Motivierung kann vielseitig erfolgen:
- durch fachbezogene Aspekte (etwa durch Beziehungshaltigkeit, Anwendungs- oder Problemorientierung, durch theoretische Aspekte zur Gewinnung von Einsicht und Übersicht, durch Verfahrensaspekte, die Sicherheit vermitteln, durch eine Entwicklung des Stoffes, die die Bedeutung, die Zweckmäßigkeit oder den Sinn erkennen läßt).
- vom Unterrichtsstil und von Unterrichtsformen her (etwa durch persönliche Autorität und Engagement des Lehrers, durch Kooperationsbereitschaft, gut überlegten Vortrag, Selbsttätigkeit der Studierenden)
- im Hinblick auf den einzelnen Studierenden (etwa durch Beachtung von Vorerfahrungen, Vorkenntnissen und Interessen, durch Erfolgserlebnisse, durch Gespräche über den Sinn mathematischer Tätigkeiten im Unterricht, durch persönliche Beziehungen zum Lehrer)
- durch Förderung der Einsicht, daß Erfolge im Mathematikunterricht persönliche Anstrengungen erfordern, daß damit aber wertvolle und nachhaltige Qualifikationen erarbeitet werden können - mit ihren möglichen Transferwirkungen auf andere Bereiche der Schule, des Lebens, Studiums und Berufs.
Produktives geistiges Arbeiten:
Um produktives geistiges Arbeiten zu ermöglichen, sollen den Studierenden vielfältige Möglichkeiten geboten werden: zu experimentieren, Probleme zu entdecken und zu formulieren, zu erkennen, ob Daten fehlen oder überflüssig sind, Vermutungen und Plausibilitätsbetrachtungen anzustellen, selbständig Problemlöseversuche durchzuführen. Gute Gelegenheit dazu bietet auch der projektorientierte Unterricht.
Die Studierenden sollen sich gegebenenfalls mit mehreren Lösungsmöglichkeiten eines Problems auseinandersetzen, ein Festlegen auf einen bestimmten Lösungsweg soll nicht immer angestrebt werden. Zur Schulung des Problemlösens können auch Aufgaben gestellt werden, bei denen die Studierenden nur den Lösungsweg beschreiben. Im Laufe der Zeit sollen sie mit mathematischen Problemlösestrategien vertraut werden, die sie bewußt einsetzen.
Für selbständiges und produktives Arbeiten ist die Vermeidung von Zeitdruck wesentlich. Dazu sind sorgfältige Überlegungen notwendig, in welchem Ausmaß und auf welchem Niveau einzelne Inhalte behandelt und welche Aufgaben gestellt werden.
Entwicklung von Verständnis für mathematische Begriffe:
Das Verständnis für einen Begriff kann sich darin äußern, daß man verschiedene Darstellungen (verbal, symbolisch, bildhaft) geben kann, daß man inner- und außermathematische Vorstellungen mit dem Begriff verbinden kann, daß man theoretische Beziehungen zu anderen mathematischen Begriffen herstellen kann, daß man formale Operationen, Argumentationen sowie Anwendungen durchführen kann oder daß man Angaben zu Sinn und Zweck eines Begriffes machen kann. Dies setzt eine überlegte Entwicklung von Begriffen im Unterricht voraus. Ein Präzisieren und ein verbindliches Festlegen von Begriffen in Form von Definitionen sollte im allgemeinen angestrebt werden, muß aber nicht am Anfang stehen.
Anwendungen eines Begriffes sollten schon bei dessen Entwicklung mitberücksichtigt werden. Es muß keineswegs immer die Theorie den Anwendungen vorangehen.
Ein umfangreiches Begriffsverständnis wird vielfach durch ein Lernen in Phasen, die auch durch längere Zeitabschnitte getrennt sein können, erreicht werden. Das Arbeiten mit einem Begriff kann auf verschiedenen Exaktheitsniveaus erfolgen, die Wahl eines passenden Niveaus hängt vor allem vom Kontext und den zu behandelnden Aufgabenstellungen ab.
Sicherung des Unterrichtsertrages:
Im Unterricht ist eine angemessene Zeit für das Üben einzuplanen, insbesondere für den Erwerb grundlegender Kenntnisse und Fertigkeiten. Den Studierenden sollen aber auch Übungsaufgaben zur Schulung von mathematischen Grundtätigkeiten (Argumentieren und exaktes Arbeiten, Darstellen und Interpretieren, produktives geistiges Arbeiten, kritisches Denken) gestellt werden. Eine Festigung des Gelernten tritt auch durch dessen Anwendungen in verschiedenen, teils neuartigen Zusammenhängen ein.
Die Studierenden sollen Gedanken, die zum Erwerb mathematischen Wissens geführt haben, wiederholen und dabei lernen, erworbenes Wissen zu rekonstruieren und auch zu begründen. Ein Beschreiben der eigenen mathematischen Tätigkeiten, etwa des Lösens von Problemen, kann zu einem Bewußtmachen und Festigen des Wissens führen. Zusammenfassen, Einordnen in Bekanntes, Herstellen von Beziehungsnetzen, überblickartiges Betrachten oder Auseinandersetzen mit aufgetretenen Fehlern sollen bei möglichst hoher Aktivität der Studierenden zur Festigung und Vertiefung des Gelernten führen.
Durch eine innere Differenzierung, etwa dadurch, daß die Studierenden unterschiedliche Aufgabenstellungen (in der Anzahl oder im Schwierigkeitsgrad) erhalten oder daß leistungsstärkere Studierende anderen Studierenden helfen, können individuelle Unterschiede im Lerntempo berücksichtigt werden.
Der Lehrer soll sich laufend über den Lernerfolg der Studierenden informieren, etwa durch schriftliche Informationsfeststellungen, durch Beobachtung der Studierenden bei Einzelarbeit oder durch persönliche Gespräche.
Bei einer mündlichen Prüfung oder bei einer Schularbeit sollen sich die Aufgaben möglichst auf unterschiedliche Lernziele beziehen. Es sollen sich daher nicht alle Aufgaben in numerischen Berechnungen, algebraischen Umformungen oder geometrischen Konstruktionen erschöpfen, sondern es sollen auch Aufgaben oder Aufgabenteile zum Argumentieren und exakten Arbeiten, zum Darstellen und Interpretieren sowie in eingeschränktem Maß zum produktiven Arbeiten gestellt werden. Die Aufgaben werden somit vielfach weder quantitativ noch qualitativ gleichwertig sein können.
Einsatz von Rechengeräten und anderen Hilfsmitteln:
Rechengeräte und andere Hilfsmittel (insbesondere Formelsammlungen, Tabellen) sind in einer den Zielen und den übrigen didaktischen Grundsätzen des Lehrplans angemessenen Form als Arbeitsmittel einzusetzen. Die Wahl dieser Arbeitsmittel (zB Taschenrechner, auch programmierbare, Personalcomputer) obliegt dem Lehrer gemäß § 14 Abs. 9 SCHUG.
Querverbindungen:
Insbesondere die Hinweise im Lehrstoff „() Anwenden von Mathematik" geben eine Vielzahl von Anregungen für Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen und für fächerübergreifenden Unterricht.
Besondere Hinweise:
Die Berufstätigkeit der Studierenden und die Erfahrungen, die die Studierenden bereits in Umwelt und Beruf gesammelt haben, sind im Unterricht zu berücksichtigen. Dies wird durch Setzen von Schwerpunkten sowie durch eine erwachsenengerechte und flexible Anwendung des Lehrplans ermöglicht. Gegebenenfalls kann auch projektorientierter Unterricht durchgeführt werden.
Im 1. und 2. Semester wird mathematisches Grundwissen der Pflichtschule wiederholt, damit alle Studierenden ab dem 3. Semester möglichst gleiche Voraussetzungen für das weitere Studium haben. In allen Semestern ist Bedacht darauf zu nehmen, daß die außerschulische Lernzeit für berufstätige Studierende knapp bemessen ist. Weil Hausübungen nur in beschränktem Umfang gestellt werden können, muß für Wiederholung und Festigung der Lerninhalte genügend Unterrichtszeit vorgesehen werden. Dazu müssen Ausmaß und Niveau der Behandlung einzelner Lerninhalte besonders sorgfältig überlegt werden.
Wegen der unterschiedlichen Länge von Winter- und Sommersemester können zu Beginn eines Semesters neben Wiederholungen auch Ergänzungen und Nachträge nötig sein.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe
Wie Anlage A.
Lehrstoff:
- 3. Semester (4 Wochenstunden):
- 1. KENNZEICHEN DES LEBENS; ZELLE UND ZELLTYPEN
Lernziele:
Aufzeigen der Kennzeichen des Lebens und der möglichen Entstehung von Lebewesen auf der Erde.
Erkennen der Zelle als Elementarorganismus, Erfassen, daß Lebensvorgänge an bestimmte Zellstrukturen gebunden sind.
Lerninhalte:
Bewegung, Fortpflanzung, Stoffwechsel und Reizbarkeit als Kriterien des Lebens. Bau der Zelle. Bau und Funktion der Zellbestandteile - Zelltypen des menschlichen Organismus.
- 2. VON DER EINZELLIGKEIT ZUR VIELZELLIGKEIT
Lernziele:
Erfassen der Vorgänge der Zellteilung und Zelldifferenzierung, des Übergangs von der Einzelligkeit zur Vielzelligkeit und der hierarchischen Ordnung des Organismus.
Lerninhalte:
Zellteilung (Mitose und Meiose), Fortpflanzung und Vermehrung. Einzelligkeit, Vielzelligkeit. Organisationsformen höherer Organismen.
- 3. FORTPFLANZUNG, ENTWICKLUNG UND WACHSTUM
Lernziele:
Erkennen verschiedener Formen der Fortpflanzung. Wissen um die Entwicklung verschiedener Organismen. Verständnis für die Einflüsse innerer und äußerer Faktoren auf die Entwicklung.
Lerninhalte:
Arten ungeschlechtlicher und geschlechtlicher Fortpflanzung und Vermehrung: Befruchtungsvorgänge. Methoden der Pflanzen- und Tierzucht. Biotechnische Methoden, ihre Anwendung bei Tier und Mensch; ihre Problematik. Einblick in die Rechtslage.
Entwicklungsstadien. Beeinflussung durch innere und äußere Faktoren. Embryonalentwicklung, Wachstum und Tod.
- 4. GENETIK UND HUMANGENETIK
Lernziele:
Wissen um die Weitergabe von Erbanlagen von Generation zu Generation und deren Regeln.
Molekulare Grundlagen, deren Realisierung. Einblick in die praktische Anwendung der Forschungsergebnisse in der Pflanzen- und Tierzucht.
Erkennen der Gefahren von Eingriffen hinsichtlich einer Verarmung des Erbgutes, einer Degeneration und einer Manipulation. Begreifen, daß auch der Mensch diesen Vererbungsgängen unterworfen ist.
Lerninhalte:
Grundlagen der Vererbungslehre: Mendelsche Regeln, deren Einschränkungen, Mutationen.
Grundlagen der Molekulargenetik: Nukleinsäuren als Träger genetischer Informationen, Code, Biosynthese der Proteine.
Anwendung der Erkenntisse auf die Pflanzen- und Tierzucht, Kombinations-, Mutationszüchtung. Verlust an genetischer Vielfalt, Genbank, Gentechnologie; Manipulation. Humangenetik: Anwendung der Erbgesetze auf den Menschen. Erbkrankheiten, Eugenik, Euphänik, genetische Zukunft des Menschen.
- 5. STOFFWECHSEL
Lernziele:
Begreifen der Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Wechselwirkungen im Stoffwechselgeschehen der Lebewesen mit besonderer Berücksichtigung des Menschen.
Erkennen und Verstehen der Zusammenhänge zwischen dem Bau und der Arbeitsweise der Organe der Stoffaufnahme, der Stoffverarbeitung, des Stofftransportes und der Stoffabgabe unter Bezugnahme auf die spezifische Umwelt der Organismen.
Lerninhalte:
Bau- und Energiestoffwechsel von Pflanze, Tier und Mensch.
- 6. GRUNDLAGEN DER ÖKOLOGIE
Lernziele:
Erkennen der abiotischen Grundlagen des Lebens auf der Erde. Verstehen der vielseitigen Wechselbeziehungen zwischen der Umwelt und den Lebewesen.
Lerninhalte:
Abiotische und biotische Faktoren für Organismen. Biotop, ökologische Nische. Symbiose, Parasitismus. Anpassung und Konvergenzerscheinungen.
- 7. ÖKOSYSTEME; HUMANÖKOLOGIE
Lernziele:
Begreifen der Zusammenhänge in Ökosystemen, der natürlichen Veränderungen in diesen, der Tragweite menschlicher Eingriffe. Verständnis für die Notwendigkeit verantwortungsbewußten Prüfens, Handelns und allfälligen Verzichts zugunsten einer lebensgerechten Umwelt. Einblick in die österreichische Umweltrechtslage.
Lerninhalte:
Das Zusammenleben von Tieren und Pflanzen: Biozönosen, Ökosysteme.
Eingriffe des Menschen in Ökosysteme: Veränderungen, Zerstörungen, Bewahrung, Wiederherstellung - Naturschutz, Umweltschutz, Umweltrecht.
- 4. Semester (4 Wochenstunden):
- 1. KOSMISCHES UND GEOLOGISCHES UMFELD
Lernziele:
Einblick in das Beziehungsgefüge Kosmos - Erde und Erkennen der Abhängigkeiten, die das Leben auf der Erde ermöglichen und beeinflussen. Wissen um den Aufbau der Erde und ihre Umformung durch innere und äußere Kräfte.
Kenntnis der Entstehung, der Eigenschaften und der Zusammensetzung der wichtigsten Gesteine und des Bodens. Übersicht über den geologischen Aufbau Österreichs. Einblick in die regionale Geologie der näheren Umgebung.
Lerninhalte:
Kosmos. Sonnensystem, Planeten. Erdaufbau. Magmatische Gesteine, Ausscheidungsfolge. Verwitterung, Abtragung, Ablagerung, Sedimentgesteine, Bodenbildung und Boden. Metamorphe Gesteine und Kreislauf in der Gesteinsbildung. Lagerstätten. Plattentektonik. Geologie Österreichs. Geologie des Schulstandortes. Angewandte Geologie.
- 2. ENTSTEHUNG DES LEBENS
Lernziele:
Kenntnis der Vorstellungen von der Entstehung und Entwicklung lebender Systeme.
Lerninhalte:
Entstehung des Lebens. Theorien und Versuche.
- 3. EVOLUTION
Lernziele:
Erkennen der Veränderlichkeit der Erbanlagen und der Vorstellung, daß die heute lebenden Formen aus anderen früherer Zeitalter entstanden sind. Einblick in Wissenschaften, auf die sich Evolutionstheorien stützen.
Überblick über die verwandtschaftlichen Beziehungen der Vielzeller mit besonderer Berücksichtigung der Insekten und der Wirbeltiere.
Lerninhalte:
Grundlagen der Evolution. Wesentliche Theorien, Hinweise aus verschiedenen Wissensgebieten auf eine Evolution der Lebewesen:
Paläontologie, Morphologie, Anatomie, Embryologie, Biochemie, geographische Verbreitung. Insekten, Wirbeltiere: Bauplanvergleiche, Stammbäume.
- 4. STAMMESGESCHICHTE DES MENSCHEN
Lernziele:
Begreifen, daß auch der Mensch als ein Glied in der langen Kette der Lebewesen aufzufassen ist.
Lerninhalte:
Fossilgeschichte des Menschen. Menschliche Rassen. Ideologien.
HUMANBIOLOGIE
Lernziele:
Erkennen, daß der menschliche Organismus hinsichtlich der Kennzeichen des Lebens den allgemeingültigen Grundlagen entspricht und daß Bewegung, Stoffwechsel, Fortpflanzung und Steuerungsmechanismen auch auf ihn, wenn auch zuweilen in abgewandelter Form, zutreffen. Kenntnis der biologischen Entwicklung des Menschen sowie der menschlichen Sexualität. Hinführung zu Werthaltungen, die befähigen, im Rahmen einer verantwortungsbewußt geplanten und gelebten Gemeinschaft die Entwicklung der Kinder zu fördern.
Lerninhalte:
Biologische Abläufe und deren Trägerorgane. Koordination und Steuerung. Entwicklungsbiologie. Bedeutung der Mutter-Kind- und der Eltern-Kind-Beziehung und der familiären Umwelt.
Möglichkeiten und Gefahren der Manipulation des Sexualverhaltens. Partnerschaftsbildung, Familienplanung, Schwangerenfürsorge und gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Mutter und Kind.
GESUNDHEIT UND KRANKHEIT
Lernziele:
Kenntnis von genetischen, physiologischen, ökologischen, psychosomatischen sowie sozialen Ursachen und Aspekten von Gesundheit und Krankheit, Einsicht in die Verpflichtung gegenüber sich selbst und gegenüber der Gesellschaft zu einer gesunden Lebensführung. Kenntnis von Abwehrmechanismen des Körpers und einiger Heilverfahren. Entwicklung des Verständnisses für Kranke und Behinderte und Wissen um die Vielfalt an Problemen, die durch Fehlernährung, Hunger, mangelnde Hygiene und Krankheiten in verschiedenen Ländern der Erde aufgeworfen werden. Einblick in die österreichische Rechtslage auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, der Arbeits- und Sozialmedizin und der verschiedenen Bereiche der Hygiene sowie Hinführung zu deren Beachtung.
Lerninhalte:
Krankheitsursachen (Infektionen, immunbiologische Ursachen, Fehlregulationen, Gendefekte, Schadstoffe, Suchtgifte, psychosoziale Ursachen). Immunologie, Krankheitssymptome, Methoden der Diagnose und therapeutische Maßnahmen. Streß. Altersadäquate und biologisch wertvolle Ernährung. Sport und Gesundheit.
Grundlagen einer gesunden Lebensführung. Öffentliches Gesundheitswesen; Einblick in die österreichische Rechtslage. Hunger, Krankheit und mangelnde Hygiene als weltweite Probleme. Lösungsansätze.
VERHALTEN
Lernziele:
Verstehen des Verhaltens als Regelmechanismus zwischen Organismen und gegenüber der Umwelt.
Begreifen der biologischen Grundlage menschlichen Verhaltens und der Fähigkeit zu einsichtigen Handlungen.
Verstehen der darauf begründeten Sonderstellung des Menschen und seiner Veranwortlichkeit, die auf dem Erkennen der Folgen seines Handelns, aber auch auf der Fähigkeit zu schöpferischen Leistungen beruhen.
Lerninhalte:
Ererbtes, erlerntes und einsichtiges Verhalten im Dienste der Umweltbewältigung. Individual- und Sozialverhalten bei Tier und Mensch. Regelvorgänge zwischen Individuen derselben Art und zwischen solchen verschiedener Arten.
Stammesgeschichtliche Wurzeln menschlichen Verhaltens. Sonderstellung des Menschen auf Grund seiner Sprache, seiner Tradition und seines Denkvermögens.
Didaktische Grundsätze:
In Biologie und Umweltkunde sind folgende fachspezifische Gesichtspunkte für die Gewichtung, Anordnung und Strukturierung der Lerninhalte zu beachten:
- Individual- und Gesellschaftsrelevanz
- Bedeutung ökologischer Beziehungen
- Hinführung zu Natur- und Umweltverständis und zu Verantwortlichkeit
- Bedeutung des Evolutionsgedankens
- Struktur- und Funktionszusammenhang.
Gewichtung und Auswahl der Lerninhalte im Hinblick auf die Erarbeitung der Lernziele stehen dem Lehrer frei und werden sich nach den regionalen, schulinternen, jahreszeitlichen sowie anderen aktuellen Gegebenheiten richten. Dies sollte aber nicht dazu führen, daß sich die Auswahl ausschließlich an den jeweils herrschenden Trends orientiert; vielmehr sollte die Befähigung gefördert werden, sich mit diesen Strömungen kritisch auseinanderzusetzen. Es sind alle Formen des Lehrens und des Lernens - dem jeweiligen Fachproblem und der jeweiligen Unterrichtssituation entsprechend - anwendbar. Folgende fachspezifische Formen sollten besonders berücksichtigt werden:
- Einstieg über motivierende Faktoren
- Abfolge vom Bekannten zum Unbekannten, vom Konkreten zum Abstrakten, vom Einfachen zum Komplexen
- Beobachten, Vergleichen, Ordnen, Experimentieren, Interpretieren, entdeckendes Lernen, Demonstration, Kleingruppengespräch und -arbeit, Anregung zur Einzelarbeit
- Exkursionen und Lehrausgänge in verschiedene Biotope, in Betriebe und Stätten der angewandten Biologie und Ökologie, des Umweltschutzes sowie in außerschulische Bildungsstätten; Einladung von Referenten.
Für den Unterrichtsgegenstand Biologie und Umweltkunde sind folgende Lernaktivitäten von besonderer Bedeutung (nach Möglichkeit):
- Beobachtung, Untersuchung, Betreuung und Beschreibung von lebenden Objekten; Untersuchung von Handstücken, Durchführung von Experimenten; Auswertung von Präparaten, Bildern, Dias, Filmen und anderen Medien; das Einbeziehen und Verarbeiten von Fachliteratur; die Auswertung von Tabellen und Diagrammen und deren Umsetzung; das Lesen und Deuten von geologischen, pflanzensoziologischen, tiergeographischen und ähnlichen Landkarten
- Schließen vom Beobachteten und Erlernten auf andere, den Studierenden zunächst noch unbekannte Sachverhalte der Biologie, sowie Erkennen und Beschreiben von biologischen Vorgängen, Kenntnisnahme von Regelhaftigkeiten und Abweichungen, Übereinstimmungen und Unterschieden, Analogien und Homologien, Kausalzusammenhängen, Synergismen, Zusammenhängen von Struktur und Form usw. anhand biologisch-ökologischer Sachverhalte
- die richtige Darstellung biologischer Sachverhalte in Wort, Schrift, Graphik, schematischer Zeichnung usw.
- die Anwendung einiger elementarer Methoden und Techniken wissenschaftlichen Arbeitens.
Hiezu wird sich, außer dem Lehrervortrag mit Demonstration von Objekten und Medien mit initiierender Lehrerfrage und Unterrichtsgespräch sowie der Erarbeitung der Lernziele mit Hilfe des Lehrbuches und von Begleitmaterialien, besonders die Gruppenarbeit beim Beobachten, Sammeln, Vergleichen, Ordnen, Experimentieren und entdeckenden Lernen sowie die Einzelarbeit, aber auch die Exkursion als eine besondere Form des sozialen Lernens (nach Möglichkeit) eignen.
Die Sicherung und Kontrolle des Unterrichtsertrages richtet sich nach den allgemeinen didaktischen Grundsätzen, jedoch werden sich besonders empfehlen:
- Üben und Vertiefen durch Arbeitsberichte
- Anwenden biologischer Arbeitstechniken (Mikroskopieren, Präparieren, Erkennen und Bestimmen, Beobachten und Experimentieren; kritisches Auswerten und Interpretieren verschiedener Informationsquellen, Lehrausgänge) nach Möglichkeit.
- Herstellen von Querverbindungen nach ökologischen, vergleichend anatomischen, systematisch-evolutiven sowie fächerübergreifenden Gesichtspunkten
- dauerndes Einbeziehen der Studierenden in den Unterricht durch aktivierende Lernverfahren und Impulse.
Der Unterricht am Gymnasium/Realgymnasium/Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige bedarf hinsichtlich der Erwachsenen besonderer didaktischer Vorgangsweisen: Es werden Schwerpunkte auf dem human- und umweltbiologischen Gebiet sowie auf der Berufs- und Arbeitswelt zu setzen sein. Das altersbedingte größere Verständnis für menschliche, soziale und für Umweltprobleme ist zu nützen. Eine Gliederung in didaktische Untereinheiten erscheint wegen der Kürze der Unterrichtszeit (zwei Semester) nicht notwendig.
CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Studierenden sollen die Stellung der Chemie im modernen Weltbild, ihre Aufgaben innerhalb von Kultur und technisch-wirtschaftlichen Bereichen sowie ihre grundlegende Bedeutung bei Lebensvorgängen und Veränderungen der Umwelt erkennen. Das daraus resultierende Verständnis chemischer Zusammenhänge soll zu verantwortungsbewußtem Handeln gegenüber Mit- und Umwelt führen. Die wichtige Wechselwirkung zwischen Ökonomie und Ökologie stellt ein durchgehendes Unterrichtsprinzip dar.
Dazu sind notwendig:
- a) Kenntnis der Stoffeigenschaften. Voraussetzung dafür ist das Kennenlernen
- des Aufbaues der Materie (Gesetzmäßigkeiten)
- stofflicher Veränderungen und der dafür notwendigen Bedingungen
- einfacher Arbeitsmethoden
- b) Anwendung ausgewählter Arbeitsmethoden auf einfache chemische Problemstellungen im Experiment
- c) Wecken und Festigen des Sicherheitsbewußtseins beim Umgang mit Chemikalien und Geräten im Labor und im Alltag
- d) Umsetzen von chemischen Sachverhalten in die chemische Fachsprache
- e) Entwickeln des Verständnisses für Modellvorstellungen
- f) Erfassen der Bedeutung von analytischen Methoden.
Die Studierenden sollen befähigt werden, die Bedeutung der Chemie sowie deren Stellung im Rahmen der Naturwissenschaften zu erfassen.
Bei der Behandlung von Themen wie
- Energieumsatz und Energiegewinnung
- Gewinnung, Verarbeitung und Rückgewinnung von Rohstoffen
- Stoffumsatz in lebenden Systemen
- Auswirkungen menschlicher Tätigkeit auf Boden, Wasser und Luft
- Maßnahmen zur Reinhaltung von Wasser, Luft und Boden
- Beiträge der Chemie zum Schutz des Lebensraumes und der Gesundheit,
soll der Zusammenhang mit anderen Unterrichtsgegenständen verdeutlicht werden.
Der Informationsgehalt von chemischen Formeln, Gleichungen und Diagrammen zur quantitativen Beurteilung von Naturvorgängen und technischen Prozessen bietet Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen.
Gegenüber Umwelt und Gesellschaft sollen die Studierenden eine verantwortungsbewußte Haltung beim Einsatz technischer Hilfsmittel gewinnen. Schließlich ist das Sicherheitsbewußtsein beim Bearbeiten von Materialien und beim Umgang mit Lösungsmitteln zu entwickeln.
Lehrstoff
- 4. Semester (3 Wochenstunden):
- 1. Chemie vermittelt Kenntnisse von den Stoffen unserer Umwelt und
ihrer praktischen Bedeutung
Die Chemie legt die Vielfältigkeit der Aufgaben an praktischen Beispielen aus Alltag, Natur und Technik, wie Gewinnung von Rohstoffen, Wiederverwertung von Gütern, Umweltschutzmaßnahmen, energiesparende Prozesse, dar. Einführung in Grundlagen und technische Durchführung dieser Vorgänge an ausgewählten Beispielen.
Grundsätzlich sind mögliche Gefahren beim unsachgemäßen Umgang mit Chemikalien zu betonen.
Gewinnen von Einsichten:
- jede Materie (unbelebte und belebte) ist Gegenstand chemischer Betrachtungen
- Charakterisierung der Stoffe und der stofflichen Änderungen
- Exakte Begriffe von Experimenten und deren Auswirkung.
Wecken von Verständnis für die Mannigfaltigkeit der Stoffe und die systematische Behandeln der Zusammenhänge von Aufbau und Eigenschaften.
Folgende wichtige Aufgabenbereiche der Chemie können dazu herangezogen werden:
- Beispiele für Trennmethoden
- Beispiele für die Bestimmung einfacher physikalischer und chemischer Eigenschaften
- Beispiele für chemische Vorgänge im Alltag
- Beispiele für industrielle Verfahren
- Berücksichtigung der Gesichtspunkte Sicherheit und Umweltschutz.
- 2. Bausteine der Stoffe
Erkennen des Zusammenhanges zwischen:
- Atombau und Periodensystem
- Atombau und chemischen Eigenschaften der Elemente
- a) Kleinste Teilchen
Bausteine von Atomen: Proton, Neutron, Elektron
Charakterisierung der Atome durch: chemische Symbole, Protonenzahl, Massenzahl, Atommasse.
- b) Elektronen ändern ihre Energiezustände innerhalb eines Atoms Flammenfärbungen - Atomspektren
Grundzustand und angeregter Zustand Ionisierungsenergie
Modellvorstellung zur Deutung dieser Phänomene: Orbitalmodell (Orbitale als Aufenthaltsbereiche der Elektronen)
- c) Die Ordnung der Elemente
Aufbauprinzip der Elektronenhülle
Einteilung des Periodensystems:
- Haupt- und Nebengruppenelemente (s-, p-, d- und f-Block)
- 18-Gruppen-Periodensystem
- Verteilung von Metallen und Nichtmetallen
Ableitung physikalischer und chemischer Eigenschaften von Elementen aus ihrer Stellung im Periodensystem (Alkalimetalle, Halogene, Edelgase oder auch andere Gruppen).
- 3. Die chemische Bindung - Der Zusammenarbeit der Teilchen bestimmt
die Eigenschaften der Stoffe
- a) Aus Elementen entstehen Verbindungen
Formel, chemische Reaktion, chemische Gleichung Quantitative Erfassung chemischer Reaktionen: Molmasse, Molvolumen
- b) Stoffklassen und Bindungstypen
Beispiele für Stoffklassen aus Alltag, Technik und Umwelt Elektronegativität als Grundlage für verschiedene Bindungstypen
- c) Ionenbindung - Salze
Elektronenabgabe und -aufnahme, Kationen und Anionen, Ionenwertigkeit, Oxidation und Reduktion als Begriffe, Ionengitter, charakteristische Ionenverbindungen
- d) Atombindung - Molekulare Stoffe
Bindung gleichartiger und ungleichartiger Nichtmetallatome, charakteristische Eigenschaften polarer und unpolarer Moleküle, Atomgitter und Molekülgitter
- e) Metallbindung - Metalle
Charakteristische Metalleigenschaften Elektronengasmodell
Didaktischer Hinweis:
Atome treten in den meisten Fällen nicht frei auf, sondern sind in Atomverbänden bzw. Verbindungen vereinigt. Die Art der Atome und die chemische Bindung bestimmen die Eigenschaften der Atomverbände bzw. Verbindungen. Daraus ergeben sich die Möglichkeiten der experimentellen Darstellung und praktischen Gewinnung wichtiger Elemente und Verbindungen.
Die dazu notwendigen Sicherheitsaspekte sind zu beachten und zu besprechen, die Probleme der Beeinflussung der Umwelt aufzuzeigen und die Bedeutung einer verantwortungsbewußten Haltung beim Einsatz technischer Hilfsmittel zu betonen.
- 4. Chemische Vorgänge und ihre Steuerung in Natur und Industrie
Der Energieumsatz bei chemischen Reaktionsabläufen wird durch Messung von Temperaturänderungen festgestellt. Solche Energieumsätze haben im Alltag vielfach praktische Bedeutung (Energieversorgung im Haushalt, im öffentlichen Bereich und im Organismus).
Für den Ablauf chemischer Reaktionen sind geschwindigkeitsbestimmende Faktoren maßgeblich.
- a) Energieumsatz bei chemischen Reaktionen
Erläuterung an einfachen Beispielen
- b) Chemisches Gleichgewicht - Massenwirkungsgesetz Bedeutung von Druck, Temperatur, Konzentration und Katalysatoren
- c) Säure-Base-Reaktionen
pH-Wert, Säure- und Basekonstante
Indikatoren
- d) Redox-Reaktionen
Oxidationszahlen und Spannungsreihe
Elektrolyse und Galvanische Zellen
- 5. Chemie - Der Mensch zwischen Umwelt und Technik
Anhand ausgewählter technologischer Prozesse ist eine fachgerechte Einschätzung der Probleme der
- Rohstoffbeschaffung
- Ausbeute an Endprodukten
- Energieausnützung
- Nebenprodukte
- Umweltbelastung
anzustreben. Dabei sollen Methoden des Recyclings Erwähnung finden.
Aus folgenden Beispielen kann eine Auswahl getroffen werden:
Wasser: Lösungsmittel, Wasserhärte
Kochsalz: Elektrolyse und Solvayverfahren (Natronlauge, Soda, Chlor, Halogene, Abraumsalze)
Schwefel: Schwefeldioxid, Gips, Schwefelsäure, Schwefelwasserstoff
Kalk: Gebrannter und gelöschter Kalk
Luft: Ammoniaksynthese, Salpetersäure-Herstellung, Düngemittel
Phosphate: Phosphor, Phosphorsäuren, Düngemittel
Silikate: Glas, Keramik, Zement
Metalle: Gewinnung, Anwendung, Korrosion
Wirtschaftliche und umweltrelevante Aspekte: Emissionen,
Immissionen, Verunreinigungen, Recycling
Erläuterung von MAK-, MIK-Wert, ppm u. ppb.
- 5. Semester (3 Wochenstunden):
- 6. Grundlagen der organischen Chemie
Aus der historischen Entwicklung der organischen Chemie soll die Bedeutung organischer Verbindungen in der heutigen Zeit für Technik und Alltag verdeutlicht werden.
- a) Der Bauplan organischer Verbindungen
Die Bindungseigenschaften des Kohlenstoffatoms bedingen die Vielfalt organischer Verbindungen Kohlenwasserstoffe: Alkane, Alkene, Alkine, Aromaten
Die Kohlenwasserstoffgerüste dieser Verbindungen bilden die Grundgerüste aller abgeleiteten organischen Verbindungen (Derivate)
Arten der Isomerie
Nomenklatur der Kohlenwasserstoffe
Fremdatome im Kohlenstoffgerüst (Sauerstoff, Stickstoff, Schwefel, Halogene)
Didaktischer Hinweis:
Zur Veranschaulichung von unterschiedlichen Strukturen sind Molekülbaukästen zu verwenden.
- b) Eigenschaften der Kohlenwasserstoffe
Unterscheidung verschiedener Kohlenwasserstofftypen auf Grund ihrer physikalischen und chemischen Eigenschaften.
Didaktischer Hinweis:
Beachtung der notwendigen Sicherheitsvorkehrungen bei Versuchen zur Löslichkeit, Brennbarkeit und Reaktionsfähigkeit.
- 7. Herstellung organischer Verbindungen aus fossilen Rohstoffen
Erdgas, Erdöl und Kohle sind Energieträger und Syntheserohstoffe. Ihr Einsatz als Primärenergieträger ist mit Umweltproblemen verbunden. Die Verwendung dieser Stoffe als Syntheserohstoffe führt zu verschiedenen Reaktionstypen.
- 8. Derivate der Kohlenwasserstoffe, die Halogene, Sauerstoff,
Stickstoff und Schwefel enthalten
Bedeutung funktioneller Gruppen für die Eigenschaften organischer Verbindungen. Herstellung, Eigenschaften, Reaktionen und Anwendungen der folgenden Stoffklassen an ausgewählten Beispielen auch in Zusammenhang mit Kapitel 10, Hinweis auf mögliche Umweltbelastungen und Toxizität.
- a) Halogenverbindungen
Lösungs-, Schädlingsbekämpfungs-, Kühl- und Treibmittel
- b) Hydroxyverbindungen - Alkohole und Phenole
Alkoholische Getränke, Lösungsmittel, Frostschutzmittel, Treibstoffe
- c) Aldehyde und Ketone
Syntheserohstoffe, Lösungsmittel, Aromastoffe
- d) Carbonsäuren
als Synthese- und Naturprodukte (zB Methansäure, Ethansäure-Essig, Milchsäure, höhere Fettsäuren) Optische Aktivität
- e) Ester
Bedeutung der Ester als Lösungsmittel und Aromastoffe
- f) Stickstoffverbindungen
Amine, Säureamide
Aminosäuren - prinzipieller Aufbau natürlicher Aminosäuren, Nitroverbindungen
- 9. Ausgewählte organische Verbindungen
Durch Kombination von Verbindungen mit verschiedenartigen funktionellen Gruppen und unterschiedlichen sterischem Aufbau entstehen durch Synthesen neue Verbindungsklassen.
Aus den folgenden Stoffgebieten kann eine sinnvolle Auswahl getroffen werden:
- a) Fette
- b) Kohlenhydrate
Aufbau verschiedener Kohlenhydrate: Mono-, Di- und Polysaccharide,
- c) Proteine
Proteinaufbau aus Aminosäuren (Aminosäuresequenz)
- d) Nucleinsäuren
Bausteine der Nucleinsäuren
Struktur von DNA und RNA
- e) Wasch- und Reinigungsmittel
Gewinnung von Seifen
- f) Kunststoffe
Struktur und allgemeines Syntheseprinzip
Eigenschaften von Polymeren
- g) Farbstoffe
Strukturmerkmale farbiger Verbindungen.
- 10. Chemie im Spannungsfeld von Ökonomie und Ökologie
An ausgewählten Beispielen sollen positive und negative Auswirkungen bei der Herstellung und Anwendung organischer Stoffe verdeutlicht werden. Möglichkeiten des Recyclings organischer Verbindungen.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan enthält die Grundlagen der allgemeinen, anorganischen und organischen Chemie, wobei auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Theorie und Praxis Wert zu legen ist.
Dem Konzept liegt die Methode zugrunde, ausgehend von den Eigenschaften der Stoffe und ihren einfachen Bausteinen bis zu höheren Strukturen organischer Verbindungen vorzudringen. Innerhalb der beiden Semester kann die Reihenfolge der einzelnen Kapitel entsprechend dem Konzept in sinnvoller Weise geändert werden. Der Rahmencharakter des Lehrplanes ist zu beachten.
Die Vielfalt der Stoffe und Vorgänge in der Natur soll durch das Erkennen der Gesetzmäßigkeiten zu einem vertieften Verständnis des Bauplanes führen. Beispiele sollen die theoretischen Grundlagen verdeutlichen. Bei der Veranschaulichung helfen Experimente, Modelle, allenfalls Computersimulationen, audio-visuelle Medien, Tabellen und Diagramme. Zur Vertiefung der Praxisbezogenheit können Lehrausgänge und Exkursionen durchgeführt werden.
Bei dieser exemplarischen Behandlung einzelner Beispiele ist stets auf deren Stellung im Gesamtkonzept zu achten und deren Bedeutung im Alltag zu betonen. Als Ausgangspunkt chemischer Betrachtungen sind Lehrerexperimente, den Studierenden bereits bekannte Sachverhalte, aktuelle Anlässe und Probleme geeignet.
PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wie Anlage A für das Gymnasium.
Lehrstoff:
- 5. Semester (4 Wochenstunden) und
- 6. Semester (5 Wochenstunden):
Einfache Bewegungen und ihre Ursachen (A)
Wie für das Gymnasium (6. Klasse), mit folgenden Abweichungen:
„Voraussetzungen" entfällt, als erstes Lernziel wird eingeführt:
„Interesse an der Physik und ihrer Arbeitsweise gewinnen".
Energie und Impuls (A)
Wie für das Gymnasium (6. Klasse).
Keplergesetze und Gravitation (A)
Wie für das Gymnasium (6. Klasse), mit folgenden Abweichungen: Bei den Voraussetzungen ist „Kreisbewegung" zu streichen. Bei den Lerninhalten ist an erster Stelle einzufügen:
„Bewegung auf der Kreisbahn".
Wärme und Energie (A)
Wie für das Gymnasium (6. Klasse).
Stromkreis (A)
Elektromagnetische Induktion
Wie für das Gymnasium (7. Klasse).
Versorgung mit elektrischer Energie
Wie für das Gymnasium (8. Klasse).
Schwingungen und Wellen
Voraussetzungen:
Kraft, Winkelfunktion, Kreisbewegung, Grunderscheinungen der Elektrik
Grundgedanken:
Periodische mechanische, akustische, optische und elektromagnetische Erscheinungen sind durch ein gemeinsames Modell erfaßbar.
Lernziele:
Die harmonische Bewegung als Modell periodischer Vorgänge erkennen und mathematisch beschreiben können;
die wichtigsten Eigenschaften des elektrischen Schwingkreises qualitativ und quantitativ beschreiben können;
aus dem Prinzip von Huygens Konsequenzen ableiten und ihre experimentelle Überprüfung angeben können;
Verständnis von Interferenz und Beugungserscheinungen;
Kenntnis eines Versuches zur Bestimmung der Wellenlänge des sichtbaren Lichtes;
Einsicht in die gemeinsame Natur aller Bereiche des elektromagnetischen Spektrums gewinnen.
Lerninhalte:
Federschwingung, Elongation, Amplitude, Frequenz, Phase, Resonanz, Rückkopplung; elektrischer Schwingkreis, Thomsonsche Schwingungsformel, Hertzscher Dipol, elektromagnetische Schwingungen und Wellen; Ausbreitung von Wellen, Dopplereffekt, Reflexion, stehende Welle, Brechung, Totalreflexion, Interferenz, Schwebung, Beugung, Nachweis der Wellennatur des Lichtes durch einen Beugungsversuch, Polarisation.
Charakteristische Versuche:
Federpendel, gekoppelte Pendel, Erzeugung elektromagnetischer Schwingungen und Wellen mit Schwingkreisen; Schwebung; Beugung am Gitter und Messung der Wellenlänge; Spannungsoptik.
Anwendungen undQuerverbindungen:
Alltagsbezug: Blauer Himmel, Regenbogen, Luftspiegelung, Lärmschutzeinrichtungen, Radarkontrolle.
Astronomie: Informationen aus dem Sternenlicht, Expansion des Weltalls.
Mathematik: Winkelfunktionen.
Technik: Stoßdämpfer, Funk, Radar, Radio und Fernsehen, Mikrowellen, Transistor, Regelungstechnik.
Biologie und Umweltkunde: Hören und Sehen bei Mensch und Tier.
Medizin: Ultraschalldiagnose.
Musikerziehung: Tonerzeugung, Instrumente, Schallaufzeichnung und Wiedergabe, Obertöne, Klang.
Von den folgenden fünf Themen sind mindestens zwei zu behandeln:
Halbleiter
Wie für das Gymnasium (7. Klasse).
Raum - Zeit - Energie (A)
Welle - Teilchen (A)
Atomkern und Kernenergie (A)
Wie für das Gymnasium (8. Klasse).
Bau des Universums
Wie für das Realgymnasium mit ergänzendem Unterricht in Biologie und Umweltkunde, Physik sowie Chemie (8. Klasse).
Anmerkung zum Lehrstoff:
Der Ausdruck „Schüler" in Anlage A ist durch „Studierende" zu ersetzen.
Didaktische Grundsätze:
Die zu behandelnden Bereiche der Physik wurden in voneinander möglichst unabhängige Themen (Module) gegliedert. Diese enthalten verpflichtende und hinweisende Teile. Die Abfolge und Gewichtung liegt im Ermessen des Lehrers.
Am Beginn eines jeden Moduls sind die für seine Behandlung nötigen Voraussetzungenaufgezählt. Sind diese bei den Studierenden
nicht vorhanden, müssen sie im unverzichtbaren Mindestmaß geschaffen werden.
Die Formulierung der jedem Modul vorangestellten Grundgedanken soll die Lesbarkeit des Lehrplans erleichtern. Die Grundgedanken geben das Wesentliche des Moduls wieder.
Der Unterricht soll dazu führen, daß die Studierenden die aufgezählten Lernzieleerreichen. Dies soll überwiegend anhand der Erarbeitung der im Lehrplan angeführten Lerninhaltegeschehen. In Einzelfällen kann der Lehrer alternative Lerninhalte verwenden.
Der Lehrer soll innerhalb jedes Moduls eine Gewichtung vornehmen und dabei folgendes beachten:
- 1. Die Verwirklichung der Lernziele bedarf einer sorgfältigen Planung. Bei der Wahl der Methode und der Unterrichtsformen ist besonders auf Erwachsenengemäßheit zu achten. Die ersten acht Module des Lehrplans sind verpflichtend, aus den letzten fünf Modulen sind mindestens zwei zu behandeln.
- 2. Verschiedene Formen des Unterrichtes benötigen unterschiedlichen Zeitaufwand. Als Unterrichtsformen kommen unter anderen in Betracht:
- Impulsreferat
- Lehrer-Schüler-Gespräch
- Demonstrationsexperimente
- Einsatz von Medien
- Gruppenarbeit
- Schülerexperimente
- Projektunterricht
- projektorientierter Unterricht
- 3. Allgemeine Grundsätze (zB: Erhaltungsgrößen, Modellbildung) sollen möglichst frühzeitig angesprochen und immer wieder verwendet werden. Das Abschätzen von und Arbeiten mit Größenordnungen soll ständig geübt werden. Das Internationale Maßsystem (SI) ist durchgängig zu verwenden. Wo immer möglich, soll auf die historische Entwicklung physikalischer Erkenntnisse eingegangen werden (genetische Methode).
Da das Experiment eine wesentliche Komponente der Physik ist und darüber hinaus stark motivierend wirkt, kommt ihm im Unterricht eine zentrale Bedeutung zu. Im Lehrplan sind in den Modulencharakteristische Versuche angeführt. Nach Maßgabe der experimentellen Ausstattung ist bei der Erarbeitung eines Moduls zumindest eines der angegebenen charakteristischen Experimente oder ein gleichwertiges durchzuführen.
Um den allgemeinbildenden Zielen des Physikunterrichtes gerecht zu werden, sollen der Alltagsbezug und fachübergreifende Aspekte berücksichtigt werden. Einige Hinweise sind dazu alsAnwendungen und Querverbindungenjedem Modul angeschlossen.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
am Realgymnasium für Berufstätige
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
Lehrstoff:
- 7. Semester (2 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 7. Klasse.
Axonometrische Risse,Normalrisse in den Koordinatenebenen:
Der Absatz„Allenfalls"lautet:
„Allenfalls:Herstellen vonQuerverbindungen
zu Chemie, Physik, Biologie und Umweltkunde, Informatik."
Lösung stereometrischer Aufgaben in zugeordneten Normalrissen:
Der Absatz„Allenfalls" lautet:
„Allenfalls: Konstruieren der Netze von Objekten, die aus Prismen oder Pyramiden bestehen, Herstellen von Modellen solcher Objekte."
Die folgenden Abschnitte entfallen.
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei zweistündige Schularbeiten.
Didaktische Hinweise zum 7. Semester:
Im ersten Abschnitt ist der Ausdruck „der 8. Klasse" zu ersetzen durch „dem 9. Semester", im zweiten durch „dem 8. Semester"; der letzte Absatz des zweiten Abschnittes entfällt. Die letzten beiden Abschnitte entfallen.
- 8. Semester (3 Wochenstunden):
Schnitte von Prismen und Zylinderflächen:
Wie Anlage A für die 7. Klasse; der Absatz „allenfalls" entfällt.
Normalrisse von Kreisen und Kugelflächen:
Wie Anlage A für die 7. Klasse; der zweite Absatz lautet:
„Allenfalls: Herstellen vonQuerverbindungen
zu Geographie und Wirtschaftskunde (Erdkugel), zu Physik und Informatik."
Normale Axonometrie:
Wie Anlage A für die 8. Klasse; der zweite Absatz lautet:
Allenfalls: Querverbindungen zur Informatik.
Parallelrisse von Ellipsen,von Drehzylinder- und Drehkegelflächen:
Wie Anlage A für die 8. Klasse. Der erste Absatz „Allenfalls" lautet:
„Allenfalls: Konstruieren zugeordneter Normalrisse und normalexonometrischer Risse von Verschneidungen bisher behandelter Flächen vornehmlich mit Drehzylinderflächen, deren Erzeugenden in einem Riß projizierend sind."
Die folgenden Abschnitte entfallen.
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Zwei zweistündige Schularbeiten.
Didaktische Hinweise zum 8. Semester:
Zu „Schnitte von Prismen- und Zylinderflächen":
Wie Anlage A für die 7. Klasse.
Zu „Normalrisse von Kreisen und Kugelflächen":
Der Schluß des ersten Absatzes lautet:
„Konjugierte Durchmesser der Ellipse sind einem späteren Kapitel vorbehalten."
Zu „Normale Axonometrie":
Wie Anlage A für die 8. Klasse; der Ausdruck „der 7. Klasse" ist zu ersetzen durch „des 7. Semesters". Der zweite Absatz entfällt.
Zu „Parallelrisse von Ellipsen, von Drehzylinder- und Drehkegelflächen":
Im ersten Absatz ist der Ausdruck „in der 7. Klasse" zu ersetzen durch „im 8. Semester". Im zweiten Absatz lautet der letzte Satz:
„Auf praxisnahe Beispiele ist Wert zu legen."
- 9. Semester (5 Wochenstunden):
Wie Anlage A für die 8. Klasse.
Im Abschnitt „Ebene Schnitte von Pyramiden und Kegelflächen" lautet der dritte Absatz:
„Allenfalls: Herstellen von Querverbindungen zur Physik (zB Bahnen der Himmelskörper)."
Zentralprojektion:
Der letzte Absatz lautet:
„Allenfalls: Herstellen von Querverbindungen zur Informatik."
Wiederholung und Ausblick:
Der zweite Absatz lautet:
„Allenfalls: Herstellen von Querverbindungen zur Informatik."
Schriftliche Arbeiten:
Hausübungen in beschränktem Umfang.
Eine zweistündige und eine dreistündige Schularbeit.
Didaktische Hinweise zum 9. Semester:
Wie Anlage A für die 8. Klasse. Im Abschnitt „Zu: Wiederholung und Ausblick" lautet der erste Absatz:
„Beim zusammenfassenden Überblick ist die anwendungsorientierte Seite des Unterrichtsgegenstandes zu betonen. Die Anwendungsgebiete der einzelnen Abbildungsverfahren sind zu diskutieren. Auf mögliche Hilfestellung durch die Darstellende Geometrie in verschiedenen Berufen ist hinzuweisen. Dabei sollte Anregungen und Hinweisen seitens der Studierenden nachgegangen werden. Bei der Wahl aller Beispiele ist auf Praxisnähe zu achten. Aussagen über algebraische Geometrie sollten im zusammenfassenden Überblick nicht gemacht werden."
Im letzten Absatz entfällt der letzte Satz.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A. Im letzten Absatz ist der Ausdruck „der jeweiligen Klasse" zu ersetzen durch „des jeweiligen Semesters":
PSYCHOLOGIE UND PHILOSOPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht in Psychologie und Philosophie soll zum Erreichen der folgenden Ziele beitragen, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten.
Der Psychologie- und Philosophieunterricht soll erworbenes Wissen, Meinungen und Werthaltungen kritisch reflektieren und zur Integration der Unterrichtsgegenstände (auch in Querverbindungen) beitragen. Er zielt weiters darauf ab, dem Studierenden eine kritische Handlungsorientierung im Leben zu ermöglichen und ihm Einsichten in den wissenschaftlichen Forschungsprozeß zu geben. Dabei empfiehlt es sich, Gesichtspunkte der philosophischen Anthropologie zu beachten und die Inhalte der Psychologie und der Erziehungswissenschaften neben ihrer einzelwissenschaftlichen Betrachtung philosophisch zu reflektieren.
Der Psychologieunterricht hat die Aufgabe, wissenschaftlich argumentierbare Theorien vom Erleben und Verhalten des Menschen zu vermitteln und die Stellung des einzelnen zu Gemeinschaft und Kultur verständlich zu machen. Außerdem hat der Psychologieunterricht auf die Entwicklung und die Veränderungen des Menschen im Laufe seines Lebens hinzuweisen. Das psychologische Wissen soll zu einer reflektierten Kenntnis der eigenen Person und der Mitmenschen führen sowie der Selbsterziehung dienen und das Verständnis des Studierenden für die sozialen Formen des Zusammenlebens fördern.
Der Psychologieunterricht an den Schulen für Berufstätige hat auch die Aufgabe, die Studierenden zu effizientem Wissenserwerb anzuleiten und sie mit praktischen Hilfestellungen (wie etwa Lern- und Kommunikationstechniken) bekanntzumachen.
Der Unterricht in Philosophie will eine die einzelnen Fächer integrierende Orientierung bieten und eine fundierte Auseinandersetzung mit Grundfragen des Lebens ermöglichen. Dabei soll eine Vorstellung von Umfang und Struktur des menschlichen Wissens und auch von dessen Grenzen entstehen. Besonders soll in die spezifischen Formen des philosophischen Argumentierens unter Bedachtnahme auf ihre Traditionen eingeführt werden. Weiters hat der Philosophieunterricht die Voraussetzungen, Methoden und Grenzen von Wissenschaft darzulegen. Wissenschaft soll in ihren gesellschaftlichen und geschichtlichen Zusammenhängen betrachtet werden; auf das Problem der Verantwortung des Wissenschafters soll aufmerksam gemacht werden. Das Wissen um wesentliche Phänomene im individuellen und gesellschaftlichen Leben sowie um Haltungen und Lebensformen soll befähigen, sich mit unterschiedlichen Wertauffassungen auseinanderzusetzen, um Werthaltungen und Handlungsweisen reflektieren zu können. Ferner soll darauf aufmerksam gemacht werden, daß solche Haltungen nicht Ergebnis einer einmaligen und geleiteten Anstrengung sein können, sondern als dauernde Aufgabe immer wieder erneuten Nachdenkens und Überprüfens verbleiben werden.
Die erziehungswissenschaftlichen Themen, die im Psychologie- und Philosophieunterricht zu behandeln sind, sollen Verständnis für Probleme der Erziehung wecken und Hilfen für die Lebensgestaltung bieten.
Lehrstoff:
(am Gymnasium, am Realgymnasium und am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige)
- 1. Semester (2 Wochenstunden):
I. Leben und Lernen
Lernziel:
Erfassen der Bedeutung von Erinnerung und Lernfähigkeit für den Lebensvollzug.
Lerninhalte:
Funktion des Gedächtnisses für individuelle und kollektive Identitätsbildung.
Lerntypen, Lerntechniken, Gedächtnishemmungen.
Lerntheorien; Mobilität und lebenslanges Lernen.
II. Sprache und Denken
Lernziel:
Erfassen der Zusammenhänge zwischen Sprache und kognitiven Leistungen.
Lerninhalte:
Denken als Problemlösungsstrategie; divergentes und konvergentes Denken; Kreativität.
Probleme der Intelligenzforschung und Intelligenzförderung.
Wechselwirkung zwischen Sprache und Denken; Funktionen der Sprache; Sprache als sozialer Code, kompensatorische Spracherziehung.
III. Dynamik des Erlebens,Verhaltens und Handelns
- 1. Lernziel:
Verstehen des motivationalen und affektiven Aspektes des Erlebens und Verhaltens.
Lerninhalte:
Motive und Motivkonflikte.
Triebmodelle; Triebsteuerung, Triebkontrolle, Sublimierung.
Emotion und Affekt.
Interessen, Einstellungen und Werthaltungen.
- 2. Lernziel:
Verstehen des Zusammenspiels verschiedener Motive und deren Bedeutung für das Verhalten und Handeln.
Lerninhalte:
Bewußte und unbewußte Motivation, Entscheidung und Verantwortung.
Bedeutung der Sexualität.
Frustration und ihre Verarbeitung, Sucht und Abhängigkeit.
Theorien der Aggression.
Tiefenpsychologische Modelle.
Hinweise auf tiefenpsychologische und andere psychotherapeutische Möglichkeiten.
- 3. Lernziel:
Erfassen typischer Phänomene der psychischen Entwicklung des Menschen.
Lerninhalte:
Emotionale, kognitive, soziale und sprachliche Entwicklung.
Kindheit und Jugendalter.
IV. Individuum und Gesellschaft
- 1. Lernziel:
Erfassen wesentlicher sozialer Strukturen und Kommunikationsformen.
Lerninhalte:
Einzelpersönlichkeit und Gesellschaft, primäre und sekundäre Gruppen, Randgruppen.
Soziale Wahrnehmung; Kommunikations- und Interaktionsformen; Konfliktlösungsstrategien.
Bedeutung sozialer und geschlechtsspezifischer Rollen und Normen.
- 2. Lernziel:
Verstehen der Vorgänge bei Meinungsbildung und Manipulation.
Lerninhalte:
Entstehen von Meinungen und Überzeugungen.
Information und Manipulation; suggestive Vorgänge.
Menschenführung und ihre Probleme.
Psychologie der Massenmedien.
Markt und Werbung.
- 8. Semester (4 Wochenstunden):
I. Psychologie und Philosophie als Wissenschaften vom Menschen
- 1. Lernziel:
Erfassen der Problematik menschlicher Selbsterkenntnis und Selbstreflexion.
Lerninhalte:
Der Begriff des Erlebens, Verhaltens, Handelns und Erkennens.
Leib-Seele-Problem.
Bewußtes, Unbewußtes; Begriff der Entwicklung.
- 2. Lernziel:
Kennenlernen einiger Forschungsmethoden, Richtungen und Anwendungsbereiche der Psychologie und Philosophie.
Lerninhalte:
Beobachtung, Experiment, Befragung, Test.
Empirische, tiefenpsychologische und kognitive Zugänge.
Bedeutung der Psychologie und Philosophie für Familie und andere Formen des Zusammenlebens, für Schule, Beruf, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur.
- 3. Lernziel:
Erfassen von Problemen im Leben der Erwachsenen.
Lerninhalte:
Formen des Zusammenlebens.
Möglichkeiten und Grenzen der Selbstverwirklichung; selbst- und fremdbestimmte Arbeit; Probleme der Arbeitslosigkeit.
Altern und Tod.
II. Einführung in das philosophische Denken
Lernziel:
Verstehen der Eigenart philosophischer Fragestellung.
Lerninhalte:
Zugänge zum Philosophieren.
Der Begriff vom Menschen in der Philosophie; der Mensch als handelndes und erkennendes Wesen.
Verhältnis der Philosophie zu anderen Phänomenen der Kultur, wie Religion, Kunst, Wissenschaft, Ideologie, und zur Wirtschaft und Politik.
Allenfalls:Hinweise auf die Disziplinen der Philosophie.
III. Der erkennende Mensch und die Wirklichkeit
- 1. Lernziel:
Kennenlernen der Problematik von Wirklichkeit und ihrer Erkenntnis.
Lerninhalte:
Zugänge zur Wirklichkeit (rationale und nichtrationale Erkenntnisformen).
Interpretationen der Wirklichkeit (Idealismus, Materialismus).
Grundbegriffe der Metaphysik.
Wahrheitstheorien.
- 2. Lernziel:
Reflektieren einiger Probleme symbolischer Darstellung von Erkenntnis.
Lerninhalte:
Formen und Funktionen von Zeichen; Begriffsbildung; Axiomatik; Deduktion, Induktion, Analogie; Definieren; Argumentieren.
- 3. Lernziel:
Kennenlernen der Probleme wissenschaftlicher Erkenntnis.
Lerninhalte:
Hypothesen- und Theorienbildung, Gesetzmäßigkeiten, Wahrscheinlichkeit.
Rekonstruktion des Historischen.
Qualität und Möglichkeiten der Quantifizierung; einfache und vernetzte Kausalitäten; das Problem der Teleologie.
- 4. Lernziel:
Verstehen des Normenproblems der Wissenschaft.
Lerninhalte:
Fragen der Theorienevolution.
Das Postulat der Wertfreiheit und die normativen Voraussetzungen der Wissenschaft; die Verantwortung des Wissenschaftlers.
Wissenschaftsgeschichte als Beitrag zur Wissenschaftskritik.
IV. Der handelnde Mensch in der Welt seiner Institutionen
- 1. Lernziel:
Erfassen des Zusammenhangs von Wert, Norm und Lebensform.
Lerninhalte:
Problem der Freiheit.
Problem des Guten.
Moralformen, Wertvorstellungen und Gesellschaftsstrukturen (interkulturelle Vergleiche).
Die Frage nach dem geglückten Leben.
- 2. Lernziel:
Erfassen der Problematik des Begründens von Werten und Normen.
Lerninhalte:
Sein und Sollen; faktische Geltung und begründete Gültigkeit; Möglichkeiten eines unbedingten Imperativs.
Rechtfertigung von Handlungsregeln und -zielen.
- 3. Lernziel:
Reflektieren des Verhältnisses von Institution und Moral.
Lerninhalte:
Macht und Recht, Moralität und Legalität, Entscheidung und Verantwortung, Gewissen und Schuld.
- 4. Lernziel:
Erkennen der Herausforderung der Ethik durch die Entwicklung der Zivilisation.
Lerninhalte:
Krieg und Frieden, Menschenrechte, Problematik des Rechts auf Widerstand und der politischen Freiheit.
Verantwortung gegenüber Individuum, Mitwelt und Umwelt; Mitverantwortung für die Zukunft; moralische Probleme des wissenschaftlich-technischen Fortschritts.
V. Themenbereiche zur Wahl
Aus folgenden Bereichen ist mindestens einer zu wählen: Ästhetik, Geschichtsphilosophie, Logik, Naturphilosophie, Religionsphilosophie, Rechts- und Sozialphilosophie, Sprachphilosophie, Anthropologie sowie Geschichte der Philosophie. Gewählte Themen können auch in den Abschnitten II bis IV behandelt werden.
Ästhetik
- 1. Lernziel:
Verstehen der Eigenart und Bedeutung ästhetischer Erfahrung.
Lerninhalte:
Das Phänomen des Ästhetischen in Natur und Kultur.
Das Problem von Wahrheit und Schönheit in der Kunst.
- 2. Lernziel:
Kennenlernen von Wurzeln und Formen künstlerischen Schaffens und Erlebens.
Lerninhalte:
Bedeutung von Phänomenen wie Magie, Mythos, Kult, Fest und Spiel für die Entstehung der Kunst.
Produktion, Reproduktion und Rezeption von Kunst.
Probleme des Stils als Ausdruck von Bewußtseins- und Lebensform.
- 3. Lernziel:
Erfassen einiger kulturphilosophischer und kulturpolitischer Aspekte.
Lerninhalte:
Funktionen des Ästhetischen im individuellen und gesellschaftlichen Bereich; die Forderung nach Autonomie der Kunst und das Problem der Abhängigkeit von wissenschaftlich-technischer und ökonomisch-politischer Entwicklung; Volkskunst, Hochkultur, Kulturindustrie und Probleme der Kunstförderung.
Geschichtsphilosophie
- 1. Lernziel:
Erfassen der Eigenart der Geschichte als Gegenstand der Erkenntnis.
Lerninhalte:
Natur und Geschichte, das historische Faktum;
Geschichtswissenschaft und Geschichtsphilosophie; die Frage nach dem Sinn der Geschichte.
- 2. Lernziel:
Erfassen bedeutsamer Modelle der Deutung von Geschichte.
Lerninhalte:
Die Frage nach Kräften, Verlaufsstrukturen und Zielen in der Geschichte (idealistische, materialistische ua. Deutungen); die analytische Geschichtstheorie.
Logik
- 1. Lernziel:
Erfassen der historischen Entwicklung logischer Problemstellungen.
Lerninhalte:
Begriff, Urteil, Schluß; Syllogistik und ihre Axiome.
Der Beitrag der Logik zur Entwicklung der Rationalität.
- 2. Lernziel:
Verstehen der Bedeutung aussagen- und prädikatenlogischer Operationen.
Lerninhalte:
Logische Konstanten, Junktoren, Wahrheitswerte; ein- und mehrstellige Prädikate; Quantoren; Relationen und Relationssysteme.
- 3. Lernziel:
Reflektieren der Möglichkeiten und Grenzen der Formalisierung des Denkens.
Lerninhalte:
Bedeutung des Kalküls in den Wissenschaften (zB Kybernetik, Informationslehre).
Selbstorganisation von Systemen.
Frage der künstlichen Intelligenz.
Naturphilosophie
- 1. Lernziel:
Kennenlernen wichtiger Kategorien für die Naturerkenntnis und Unterscheiden der verschiedenen Naturbereiche.
Lerninhalte:
Raum und Zeit aus mathematischer, physikalischer, biologischer und psychologischer Sicht.
Organisationsformen der Materie im anorganischen und organischen Bereich; die Frage durchgängiger Strukturen.
- 2. Lernziel:
Reflektieren von Veränderungen in Natur und Gesellschaft.
Lerninhalte:
Begriff der Evolution (Faktoren, Strukturen, Verlaufsformen); Theorien der Evolution.
Anthropogenese und die Frage nach der Evolution des Menschen.
Die Relevanz des Evolutionsbegriffes für die Erfassung soziokultureller Phänomene (zB Erkenntnis, Wissenschaft, historische Prozesse).
- 3. Lernziel:
Verstehen der Frage nach der Stellung des Menschen in der Natur.
Lerninhalte:
Mensch im Spannungsfeld zwischen Natur und Kultur.
Die Frage nach dem Eigenwert der Natur.
Verantwortung gegenüber der Natur.
Religionsphilosophie
- 1. Lernziel:
Erfassen des Wesens von Religion.
Lerninhalte:
Religion als Verhältnis zum Transzendenten und zum Absoluten.
Das Heilige, das Profane; Kontingenzerfahrung und Sinnstiftung.
Mythos; Magie, Ritual, Kult; Sprache des Religiösen.
Organisationsformen des Religiösen.
- 2. Lernziel:
Erfassen der Bedeutung des Religiösen für Individuum, Gesellschaft und Kultur.
Lerninhalte:
Funktionen von Religion; Religion und Praxis.
Probleme der Säkularisierung und der neuen Religiosität.
- 3. Lernziel:
Erfassen einiger philosophischer Probleme des Sprechens von Gott.
Lerninhalte:
Das Verhältnis von Wissen und Glauben.
Analoge Gotteserkenntnis; Problematik der Theodizee und der Gottesbeweise.
Möglichkeiten und Grenzen philosophischer Religionskritik.
Rechts- und Sozialphilosophie
- 1. Lernziel:
Erfassen des Spezifischen des Rechts.
Lerninhalte:
Moral und Recht; Gewalt, Willkür.
Macht und Machtbeschränkung.
Rechtsordnung, Rechtssicherheit (Rechtsstaat); das Problem der Gerechtigkeit.
Straftheorien.
- 2. Lernziel:
Kennenlernen einiger Begründungstheorien des Rechts.
Lerninhalte:
Die Frage nach der Legitimität.
Naturrecht, positives Recht.
- 3. Lernziel:
Verstehen der Dynamik gesellschaftlicher Prozesse.
Lerninhalte:
Ordnung und Freiheit; Staats- und Herrschaftsformen; Reform und Revolution.
Privatheit und Öffentlichkeit; der Wandel von Lebensformen; gesellschaftliche Emanzipationsbewegungen.
Sprachphilosophie
- 1. Lernziel:
Erfassen wesentlicher Dimensionen von Sprache.
Lerninhalte:
Kommunikations- und Zeichensysteme bei Mensch und Tier; Repräsentationsleistung der Sprache.
Sprachhandlung und Sprechakt.
Natürliche Sprachen und Kunstsprachen.
- 2. Lernziel:
Erfassen der kulturellen und sozialen Bedeutung der Sprache.
Lerninhalte:
Funktion der Sprache für kulturelle, soziale und politische Differenzierung.
Sprache und Lebensform.
Sprachspiele.
Sprachanalyse und Sprachkritik.
Philosophische und pädagogische Anthropologie
- 1. Lernziel:
Kennenlernen einiger Grundkonzeptionen vom Bild des Menschen.
Lerninhalte:
Phylogenetische und ontogenetische Zugänge zur Theorie der Menschwerdung und ihre Interpretationsmöglichkeiten.
Funktion und Bild des Menschen in verschiedenen Wissenschaften, Ideologien und Religionen.
Frage nach dem Wesen des Menschen.
- 2. Lernziel:
Erkennen der Möglichkeiten und Grenzen der Formbarkeit des Menschen.
Lerninhalte:
Erziehung und Menschenbild.
Sozialisation und Selbstverwirklichung.
Probleme des männlichen und weiblichen Selbstverständnisses.
Die Frage des Sinns und Zieles der menschlichen Existenz.
Der Tod.
Geschichte der Philosophie
- 1. Lernziel:
Kennenlernen einiger wichtiger Grundkonstellationen des europäischen Denkens in ihren historischen Zusammenhängen.
Lerninhalte:
Grundprobleme der Philosophie in Altertum, Mittelalter und Neuzeit (ontologisch-metaphysisches Paradigma, Bewußtseinsparadigma, Sprachparadigma): gesellschaftliche Funktionen und kulturpolitische Rollen der Philosophie im Verlauf der Geschichte.
- 2. Lernziel:
Verstehen des Zusammenhangs von Philosophie und Philosophiegeschichte.
Lerninhalte:
Die Aktualität traditioneller Fragestellungen in der Philosophie; Darstellung eines ausgewählten philosophischen Problems in seiner historischen Kontinuität.
Didaktische Grundsätze:
Die Wahl der Anordnung, Akzentuierung, Gewichtung und Methode sowie des Standpunktes und der Forschungsrichtung ist dem Lehrer freigestellt. Er hat sie den Studierenden kenntlich zu machen und darf ihnen seine Meinung nicht aufzwingen, sondern muß auch über andere Standpunkte und Forschungsrichtungen informieren. Bei der Auswahl und Darbietung des Lehrstoffes ist auf Neigungen und Interessen für bestimmte psychologische, pädagogische und philosophische Fragestellungen Rücksicht zu nehmen. Im 1. Semester soll vor allem der Praxisbezug im Vordergrund stehen, insbesondere sollen Lerntechniken nicht nur theoretisch vorgetragen, sondern auch geübt werden. Es ist zu erinnern, daß die Lerninhalte vor allem als ein Angebot zu verstehen sind, aus dem zur Erreichung, der Lernziele eine sinnvolle Auswahl zu treffen ist. Anregungen aus der Arbeitswelt und dem Erfahrungsbereich der Studierenden sowie verschiedene weltanschauliche Positionen sind zu berücksichtigen und in den Unterricht einzubeziehen. Gespräch, Dialog und Diskurs sollen bei der Arbeit im Vordergrund stehen. Desgleichen soll Interesse für die selbständige Lektüre psychologischer und philosophischer Texte geweckt sowie die Präzisierung des Denkens und die Differenzierung des Empfindens angeregt werden.
INFORMATIK
Wie Anlage A, mit folgenden Abweichungen:
- 6. Semester (2 Wochenstunden):
- 7. und 8. Semester (je 2 Wochenstunden am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige):
- 9. Semester (3 Wochenstunden am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige):
Wie Anlage A für den Freigegenstand der 6. bis 8. Klasse.
Didaktische Grundsätze:
Wie Anlage A für den Pflichtgegenstand bzw. den Freigegenstand; dem jeweils ersten Absatz ist folgender Absatz voranzustellen:
„Auf von den Studierenden mitgebrachte unterschiedliche Kenntnisse ist gegebenenfalls Rücksicht zu nehmen und durch entsprechende Arbeitsformen einzugehen."
Am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige ist besonders auf die Zusammenarbeit mit dem Pflichtgegenstand Ökonomie einzugehen.
MUSIKERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Musikerziehung soll den Studierenden Musik als einen wesentlichen Teil menschlicher Existenz bewußt machen, ihre Erlebniswelt erweitern, die Schönheit der Kunst erschließen und ihre Freude am Musizieren wecken.
Durch die Pflege musikalischer Aktivitäten soll nicht nur ein Zugang zur Kultur gezeigt, sondern auch ein Weg zur Selbstfindung eröffnet werden. Gemeinsames Musizieren bewirkt im gruppendynamischen Prozeß Freude, künstlerische Entfaltung, aber auch Toleranz und soziales Verhalten durch Rücksichtnahme und Anpassung.
Die Schulung des Hörvermögens soll die Studierenden befähigen, bewußt und konzentriert zuzuhören, die Wahrnehmungs- und Unterscheidungsfähigkeit beim Hören zu steigern und dadurch Musik genauer zu erfassen.
Sowohl durch gemeinsames Musizieren als auch durch bewußtes Hören von Musik wird musikalische Bildung erworben und erweitert; auf diese Weise soll eine persönliche und kritische Einstellung gegenüber dem Musikangebot gewonnen werden.
Die Orientierung in europäischen und außereuropäischen Musikkulturen soll das Verständnis für Musik erweitern und das Kulturverhalten mitbestimmen. Im Zusammenhang damit sind die Bedeutung der Musik und die Stellung des Musikers innerhalb der gesamten Breite der Kultur sowie ihre gesellschaftliche Funktion in Vergangenheit und Gegenwart zu berücksichtigen.
Der Anteil Österreichs an der europäischen Kultur soll in seiner Eigenständigkeit bewußtgemacht werden.
Lernziele:
- 1. Musizieren und Gestalten
- Vokales und instrumentales Musizieren als elementare menschliche Äußerungen betrachten
- Spielen und Sichbewegen als menschliche Grundbedürfnisse erkennen
- Fähigkeit zu kommunikativem Verhalten weiterentwickeln;
- durch Selbsttätigkeit konsumativen Hörgewohnheiten entgegenwirken
- Improvisation und Experiment als wesentliche Bestandteile künstlerischen Schaffens akzeptieren.
- 2. Musikkunde
Kenntnisse aus folgenden Stoffbereichen sollen zu einem tieferen Verständnis von Musik führen:
- musikalische Grundbegriffe
- Musikinstrumente und akustische Grundlagen
- Zusammensetzung vokaler und instrumentaler, beziehungsweise vokal-instrumentaler Musikgruppen
- musikgeschichtliche Orientierung
- Erfassen motivisch-thematischer Arbeit in kleineren Einheiten und in größeren Zusammenhängen.
- 3. Werkbetrachtung und Werkinterpretation
Aufgabe dieses Lernzieles ist es, Einblicke in die Struktur der Musik zu vermitteln, durch bewußtes Hören und Kontakt mit dem Notenbild Zusammenhänge zu erkennen und Verständnis für musikalische Gestaltungsformen zu gewinnen. Darüber hinaus soll die Bereitschaft geweckt werden, Musik auch als ästhetisches Erlebnis aufzunehmen.
- 4. Musik und Gesellschaft
- Aufzeigen der Vielzahl der Funktionen von Musik
- Auswirkungen von öffentlichen Meinungen, Trends und Ideologien, individuelle Hörerwartungen sowie die Einflußnahme öffentlicher und privater Institutionen im Musikleben
- die Wechselwirkung zwischen Musikproduktion, Musikreproduktion und Hörverhalten sowie die Gefahren unbewußten Konsumierens von Musik
- Einsicht in die Rolle des Interpreten in verschiedenen Musikbereichen und Epochen.
Lehrstoff (Lerninhalte):
- 7. Semester (3 Wochenstunden am Gymnasium und am Realgymnasium mit
sprachlichem Schwerpunkt; 2 Wochenstunden am Realgymnasium mit Schwerpunkt Darstellende Geometrie und Mathematik sowie am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige):
- 1. Musizieren und Gestalten:
Stimm- und Sprechpflege durch Bewußtmachen der stimmlichen Möglichkeiten.
Klangexperimente sowie Improvisation und Gestaltung außermusikalischer Themen unter Nutzung vokaler und instrumentaler Möglichkeiten.
- 2. Musikkunde
Elementare Musiklehre.
Akustische Grundbegriffe (Ton - Klang - Geräusch) Schallerscheinungen, Schalleigenschaften (Höhe, Stärke, Dauer, Klangfarbe).
Hörvorgang, Schädigung durch Schall.
Menschliche Stimme (Stimmlagen, Stimmgattungen).
Musikensembles aus verschiedenen Epochen und Musizierbereichen.
Ausgewählte Formen und Gattungen der Musik.
Übersicht über die Epochen der abendländischen Musik.
- 3. Werkbetrachtung und Werkinterpretation
Auswahl von bedeutenden Werken der Musikliteratur aus Vergangenheit und Gegenwart.
Mitverfolgen von Musik in Kontakt mit dem Notenbild.
Deutungsmöglichkeiten von Musik (Wort-Ton-Beziehung, Tonmalerei usw.).
- 4. Musik und Gesellschaft
Stellung des Musikers in verschiedenen Gesellschaftsordnungen; Rückwirkungen auf sein Schaffen und Tendenzen der Musik in ihrer Zeit.
Vermarktung von Musik in Vergangenheit und Gegenwart (Original und Bearbeitung, Signations, „Musikzwang" in der Öffentlichkeit und im privaten Bereich).
Einbeziehung der Programmgestaltung von Bühne, TV und Hörfunk.
Entwicklung und soziologischer Hintergrund der Unterhaltungsmusik, Jazz-, Rock- und Popmusik.
Querverbindungen:
Religion:
Singen und Musizieren
Funktion der Musik im religiösen Bereich.
Deutsch und Fremdsprachen:
Sprechpflege
Musikalische Gestaltung literarischer Themen Wort-Ton-Beziehung
Geschichte und Sozialkunde:
Musik und Gesellschaft
Geographie und Wirtschaftskunde:
Musik als Wirtschaftsfaktor
Biologie und Umweltkunde:
Funktion des Stimmapparates
Funktion des Gehörorgans
Schädigung durch Schall
Physik:
Schwingungslehre
Informatik:
Computererzeugte und computergesteuerte Musik
Bildnerische Erziehung:
Musik und Graphik
Die Rolle der Musik im Film
Psychologie und Philosophie:
Berührungspunkte geistesgeschichtlicher Zusammenhänge.
Didaktische Grundsätze:
Die Behandlung aller vier Lernziele ist verbindlich. Dabei können entsprechend den Interessen und Fähigkeiten des Lehrers, aber unter Berücksichtigung der Fähigkeiten und Interessen der Studierenden sowie der strukturellen und örtlichen Gegebenheiten, Erweiterungen, allenfalls auch Einschränkungen der Lerninhalte vorgenommen werden. Dabei soll auf die Zusammenarbeit mit den Studierenden Bedacht genommen werden.
Fächerübergreifende Zusammenhänge sollen sichtbar gemacht werden.
Durch Auseinandersetzung mit dem aktuellen Medienangebot soll die Bedeutung von Kommunikation und Kooperation - insbesondere im Bereich der Kunst - im Zusammenhang mit einer demokratischen Gesellschaftsordnung erhellt werden.
BILDNERISCHE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Durch Auseinandersetzung mit Werken der bildenden Kunst sollen den Studierenden Grundlagen zum Erfassen von Kunstwerken vermittelt werden. Es sollen Einsichten in Vorgänge bildnerischer Verwirklichung gewonnen, Ordnungen und Werte der bildenden Kunst erfahren und der Sinn für Qualität geweckt werden.
Eine lebendige Beziehung zur europäischen bildenden Kunst der Vergangenheit und Gegenwart ist anzubahnen.
Lehrstoff:
- 7. Semester (3 Wochenstunden am Gymnasium und am Realgymnasium mit
sprachlichem Schwerpunkt; 2 Wochenstunden am Realgymnasium mit Schwerpunkt Darstellende Geometrie und Mathematik sowie am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige):
Erste Einsichten in die Bild- und Formsprache.
Wichtigste Grundbegriffe.
Zusammenhang von geistigem Gehalt, Idee, Form, Material und technischem Verfahren.
Für diese grundlegende Einführung sind Werke der bedeutendsten Epochen der europäischen Kunst, unter besonderer Berücksichtigung Österreichs, und aus allen Bereichen der bildenden Kunst (Architektur, Plastik, Malerei und Graphik) heranzuziehen.
Allenfalls (bei 3 Wochenstunden): Einfachste Skizzen im Dienste der Kunstbetrachtung.
Didaktische Grundsätze:
Bei allen Interpretationen soll der Ganzheit und Einmaligkeit des Werkes Rechnung getragen werden.
Die ausgewählten Werke sollen für den jeweiligen Lehrstoff beispielhaft sein. Das an ihnen Erlernte soll auch auf weitere Werkrezeption übertragbar sein (Transfer).
Die allgemeine Forderung nach anschaulicher Unterrichtsführung ist in Bildnerischer Erziehung von besonderer Bedeutung. Bei der Auswahl der Darbietungsmedien ist daher auf deren Lernzielangemessenheit und auf optische Qualität zu achten. Die Methode des Bildvergleiches (Objektvergleiches) wird in diesem Zusammenhang besonders empfohlen.
Die Begegnung mit Originalwerken ist anzustreben.
Theoretische Hilfslehren (Perspektive, Anatomie, Farben- und Proportionslehren und ähnliches) sind nur dann heranzuziehen, wenn sie dem Begreifen des Werkes dienen.
Skizzierendes Darstellen soll (bei 3 Wochenstunden) im Dienste der Reflexion geübt werden. Es ist empfehlenswert, die Skizzen in Verbindung mit sonstigen Notizen der Studierenden durchführen zu lassen.
ÖKONOMIE
(am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Lehrstoff:
- 7. Semester (2 Wochenstunden):
Ziele des Unterrichts in Ökonomie sind es, den Haushalt als Sozial- und Wirtschaftsgebilde, als Institution, der die Sicherung und Bedarfsdeckung für die Gesamtheit menschlichen Lebensbedarfs obliegt, zu begreifen.
Lernziel:
Überblick über die Strukturierung des Privathaushaltes und dessen volkswirtschaftlichen und ökologischen Stellenwert sowie die Aspekte des privaten Konsums gewinnen.
Lerninhalte:
Leistungen der Haushalte:
Beschaffung der Güter zur Deckung der physischen, sozialen, kulturellen und ästhetischen Bedürfnisse.
Arten der Güter:
- Gebrauchsgüter (Einrichtungsgegenstände, Hausrat)
- Verbrauchsgüter (Lebensmittel, Reinigungs- und Pflegemittel)
- Geldgüter:
zur Anschaffung von Sachgütern; gewinnbringende Anlegung überschüssiger Geldgüter. Disposition und Bereitstellung von Mitteln für die Bedarfsänderung (Sparen), Vermögensbildung
- Sachgüter:
Beschaffung durch Einkauf. Kriterien für den Einkauf: optimale Mengen (tatsächlicher Bedarf"), günstiger Zeitpunkt (Saison), günstiger Ort (Preisvergleiche)
- Dienstleistungen:
Kindererziehung; Betreuung von Familienmitgliedern
- Arbeitsleistungen:
Rationalisierung. Maximale Zeit- und Kraftersparnis unter optimalem Einsatz von Kapital und Energie
- Baubiologische Erkenntnisse. Verwendung verschiedener Materialien und Schutzmittel unter gesundheitlichen Aspekten sowie unter Berücksichtigung spezieller Bedürfnisse (Kinder, Behinderte und alte Menschen). Grundausstattung des Wohnbereichs. Materialienkunde, Möbel, Textilien, Geschirr und Hausrat. Erstellung eines Technisierungsplanes. Rentabilität, Gebrauchswert und Kostenkalkulation von Haushaltsgeräten. Energieversorgung
- Abfallvermeidung, Mülltrennung, Sondermüllentsorgung, Wasserverbrauch. Strategien gegen Energieverschwendung, Abwasserbelastung, Lärmbelastung und -erzeugung.
Lernziel:
Haushaltsführung und Arbeitsorganisation.
Lerninhalte:
- Erstellung von Arbeitsanalysen und Erarbeitung von Organisationsplänen in Haushalten.
- Berücksichtigung von ergonomischen, hygienischen und gesundheitlichen Erkenntnissen.
- Unfallverhütung und Erste Hilfe im Haushalt.
- Kenntnis der Schadwirkungen von Haushaltschemikalien, Umgebungseinflüsse (Umwelteinflüsse).
Lernziel:
Vermittlung der Erkenntnis, daß eine richtige Ernährung die Grundlage für die Erhaltung der Gesundheit und der Leistungsfähigkeit ist und darüber hinaus eine wesentliche psychosoziale und kulturelle Komponente darstellt.
Lerninhalte:
Aufbau der Grundnahrungsstoffe. Nahrungsbestandteile: Eiweiß, essentielle und nicht essentielle Aminosäuren, tierische und pflanzliche Eiweißträger.
Fette, essentielle und nicht essentielle Fettsäuren und deren Bedeutung für den Cholesterinhaushalt.
Tierische und pflanzliche Fette, ihre Gewinnung und technische Verarbeitung. Lipidträger.
Kohlenhydrate und ihre unterschiedliche Bedeutung in der Ernährung.
Kohlenhydratlieferanten.
Ballaststoffträger.
Wasser: Anforderungen an die Qualität des Trinkwassers. Mineralstoffe, Säuren- und Basenhaushalte, Puffersysteme. Wichtige Mineralstoffträger.
Vitamine, Vorkommen und Wirkungsweisen. Wuchsstoffe. Würzstoffe. Genußstoffe.
Aufstellung von Ernährungsplänen für verschiedene Altersstufen (Säuglings-, Kinder-, Altenkost). Ernährung von Schwangeren, Leistungssportlern, Schwerarbeitern. Schonkost.
Schadwirkung von natürlichen Bestandteilen der Nahrung, von Rückständen und Zusatzstoffen. Schädigung durch unsachgemäße Zubereitungsmethoden.
Kennenlernen von Grundlagen und Problematik der Gemeinschaftsverpflegung.
Analyse der Gesichtspunkte, nach denen Gemeinschaftsverpflegung erstellt und zubereitet wird. Plan einer entsprechenden Zusatzernährung.
- 8. Semester (2 Wochenstunden):
- 9. Semester (2 Wochenstunden):
Leistungen und Probleme der Gesamtwirtschaft
Lernziele:
Die Bedeutung des privaten und öffentlichen Konsums als wichtiger Wirtschaftsfaktor beweisen.
Lerninhalte:
Die Bedeutung des österreichischen Binnenmarktes, Konsum und Konjukturentwicklung.
Industrielle Organisations- und Produktionsformen
Lernziele:
Den Betrieb als Stätte der Leistungserstellung erfassen.
Standortentscheidungen untersuchen.
Innerbetriebliche Organisationsformen kennenlernen.
Konzentrationsprozesse in verschiedenen Wirtschaftssystemen verfolgen lernen.
Lerninhalte:
Unternehmerische Grundentscheidungen und ihre Faktoren: Forschung und Entwicklung, Produkt, Produktionsprozeß, Absatzmarkt, Finanzierung und Investition, Marketing, Unternehmensführung, Materialwirtschaft, Bilanz, der Betriebsstandort als Objekt wirtschaftlicher und politischer Überlegungen, die räumlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen von Standortentscheidungen, Ursachen, Formen und Auswirkungen von Konzentrationsprozessen.
Aspekte der Wirtschafts- und Sozialpolitik
Lernziele:
Die Mechanismen des Geld- und Kapitalmarktes und des Zahlungsverkehrs kennen und ihre Bedeutung für den wirtschaftlichen Alltag einschätzen lernen.
Die wesentlichen Formen der Steuern und Abgaben erfassen und die Folgewirkungen steuerpolitischer Maßnahmen beurteilen.
Das soziale Netz als Instrument des Wohlfahrtsstaates zur Schaffung sozialer Gerechtigkeit kennen und sozialpolitische Maßnahmen als Teil der Gesellschaftspolitik verstehen.
Konsumentenschutzmaßnahmen kennen sowie Verbraucherinteressen privat und öffentlich vertreten.
Lerninhalte:
Geldschöpfung, Geldarten, Formen des Zahlungsverkehrs anhand praktischer Beispiele, Funktionen und Arten der Kreditinstitute, Kapitalmarkt, Wertpapiere an Börsen, Versicherungswirtschaft, Arten der Steuern, praktische Hinweise zur Lohn- und Einkommensteuerpflicht, wirtschaftliche und gesellschaftliche Aspekte der Steuerpolitik, Grundriß der Sozialversicherung und anderer sozialer Einrichtungen, Konsumentenschutz und Produkthaftung an Fallbeispielen.
Ökologie- und Umweltprobleme
Lernziele:
Wirtschaftliche, politische und gesellschaftliche Interessen als Ursachen ökologischer Probleme erkennen.
Fähigkeiten zur verantwortungsvollen Mitgestaltung des Lebensraumes erwerben.
Maßnahmen zur Pflege von Siedlungs- und Landschaftsbild beurteilen.
Zusammenhänge zwischen Konsumverhalten und Umweltbeeinträchtigungen an Beispielen erkennen.
Lerninhalte:
Nutzungskonflikte anhand konkreter Beispiele, Instrumente der Umweltpolitik, Möglichkeiten der persönlichen Mitwirkung bei umweltpolitischen Maßnahmen, Landschaftsschutz, Dorferneuerung, Stadtsanierung. Massenkonsum, Versorgung, Entsorgung, Freizeitverhalten und Raumbedarf.
Fragen der Weltwirtschaft und sozioökonomische Gliederung
Lernziele:
Prägende Kulturfaktoren erkennen.
Die Gliederung der Erde nach sozioökonomischen und kulturellen Gesichtspunkten begründen.
Lerninhalte:
Die großen Sprachgruppen, die Verbreitung der Weltreligionen, traditionsbestimmte Lebensformen, Gliederung der Erde nach sozioökonomischen Kriterien, Gliederung der Erde unter Einbeziehung kultureller Merkmale.
Didaktische Grundsätze:
Der Lehrplan sieht für jedes Semester zwei Jahresthemen vor. Diese sind in mehrere Einzelthemen gegliedert. Die Reihenfolge der Einzelthemen kann vom Lehrer in seiner pädagogischen Verantwortung abgeändert und gewichtet werden. Jedem Einzelthema sind Lernziele und Lerninhalte zugeordnet.
Die Lernziele umschreiben jene Kenntnisse, Einsichten und Fertigkeiten, die unbedingt zu erreichen sind und die das Basiswissen und die Grundqualifikationen darstellen.
Die Lerninhalte dienen dem Erreichen der Ziele. Die Auswahl, Reihung, Ergänzung oder ein eventuelles Ersetzen durch neue Inhalte ist vom Lehrer selbst vorzunehmen. Dabei sind folgende Kriterien zu beachten:
- die Klassensituation
- die alters-, familien- und berufsspezifischen Gegebenheiten der Studierenden
- der aktuelle Bezug
- die exemplarische Bedeutung
- die erwachsenengemäße Transfermöglichkeit
- die fächerübergreifenden Aspekte
- die Unterrichtsprinzipien des Zweiten Bildungsweges.
Das intensive Befassen mit den Inhalten der einzelnen Themen und die Sicherung eines echten Lernprozesses ist dem oberflächlichen Erwerb von Wissensstoff vorzuziehen.
Bei der Konkretisierung des Lernprozesses geht es darum, mit welchen Unterrichtsverfahren und Medien geographisch-wirtschaftskundliche Sachverhalte, Zusammenhänge und Einsichten dem berufstätigen Studierenden aufgeschlossen werden können.
Dabei soll das Wissen, das sich aus der Berufserfahrung der Studierenden ergibt, mitverwendet werden. Besonderer Wert ist auf Anregung ständiger Mitarbeit der Studierenden und auf erhöhte Anschaulichkeit des Unterrichts zu legen. Der berufstätige Studierende hat nur wenig Zeit für häusliche Vorbereitungen und Übungen.
Die Realbegegnung (Lehrausgang, Exkursion) mit dem Raum (Landschaft) und dem Betrieb (Wirtschaft), die fast ausschließlich nur an Wochenenden und Feiertagen möglich ist, soll motivierend wirken.
Methoden und Auswahl geeigneter Arbeitsbehelfe sind unter Berücksichtigung alters- und bildungsspezifischer Unterschiede der Studierenden zu entwickeln. Modell- und Theoriebildung sind als Hilfe bei der Bewältigung der Informationsfülle zu erkennen.
Der computergestützte Unterricht (Lernprogramme) soll weitere Möglichkeiten der Wissensvermittlung aufzeigen.
Querverbindungen:
Querverbindungen lassen sich nicht nur zu den in denselben Semestern unterrichteten Gegenständen herstellen.
FREIGEGENSTÄNDE
LEBENDE FREMDSPRACHE
- 2. bis 6. Semester (je 3 Wochenstunden):
- 7. Semester (4 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffs.
LATEIN
- 2. bis 6. Semester (je 3 Wochenstunden):
- 7. Semester (4 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffs.
GRIECHISCH
(am Gymnasium für Berufstätige)
- 2. bis 7. Semester (je 3 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffs.
BIOLOGIE UND UMWELTKUNDE, PHYSIK, CHEMIE
- 3. bis 6. Semester (in drei Semestern je 2 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffs.
ÖKONOMIE
(am Wirtschaftskundlichen Realgymnasium für Berufstätige)
- 7. bis 9. Semester (je 2 Wochenstunden):
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Der Freigegenstand dient der Erweiterung und Vertiefung des im Pflichtgegenstand Ökonomie vermittelten Wissens und Könnens.
DARSTELLENDE GEOMETRIE
- 7. Semester (2 Wochenstunden):
- 8. Semester (4 Wochenstunden):
Im übrigen wie für den Pflichtgegenstand, unter sinngemäßer Auswahl des Lehrstoffes.
INFORMATIK
- 7. bis 9. Semester (je 2 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Auswahl und unter Berücksichtigung der von den Studierenden mitgebrachten Kenntnisse.
INSTRUMENTALUNTERRICHT
- 1. bis 8. Semester (je 1 Wochenstunde):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Aufteilung des Lehrstoffs.
KURZSCHRIFT
- 1. bis 8. Semester (in einem Semester 2 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung.
MASCHINSCHREIBEN
- 1. bis 8. Semester (in einem Semester 2 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung.
AKTUELLE FACHGEBIETE
- 2. bis 8. Semester (in drei Semestern je 2 Wochenstunden):
Im übrigen wie Anlage A.
UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
Siehe Stundentafel (Semester und Wochenstunden). Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung.
FÖRDERUNTERRICHT
Siehe Stundentafel. Im übrigen wie Anlage A, unter sinngemäßer Anwendung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)