Anlage B/m2 Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

1. klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 10 Z 39) 2. klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten (vgl. Art. III § 2 Abs. 20)

Anlage B/m2

LEHRPLAN DES OBERSTUFENREALGYMNASIUMS UNTER BESONDERER BERÜCKSICHTIGUNG DER MUSISCHEN AUSBILDUNG FÜR STUDIERENDE DER MUSIK

ERSTER TEIL

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Wie Anlage A.

Darüber hinaus soll das Oberstufenrealgymnasium für Studierende der Musik musikbegabten jungen Menschen die Möglichkeit bieten, parallel mit einem vollen Musikstudium eine allgemein bildende höhere Schule zu besuchen und zur Reifeprüfung der allgemein bildenden höheren Schule zu gelangen.

ZWEITER TEIL

ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Wie Anlage A.

Darüber hinaus ist darauf Bedacht zu nehmen, dass es sich bei den Schülerinnen und Schülern um Studierende einer Universität für Musik oder eines Konservatoriums mit Öffentlichkeitsrecht (Vorbereitungs- oder Ausbildungslehrgänge) handelt.

DRITTER TEIL

SCHUL- UND UNTERRICHTSPLANUNG

Wie Anlage A.

VIERTEL TEIL

STUNDENTAFEL

a) PFLICHTGEGENSTÄNDE

Pflichtgegenstände

Klassen und Wochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

5. Kl.

6. Kl.

7. Kl.

8. Kl.

9. Kl.

Oberstufe

Religion

2

2

2

2

2

10

(III)

Deutsch

3

3

2

2

3

13

(I)

Erste lebende Fremdsprache

3

3

3

2

3

14

(I)

Zweite lebende Fremdsprache/ Latein

3

3

2

3

2

13

(I)

Geschichte und Sozialkunde/ Politische Bildung

2

2

2

3

8

III

Geographie und Wirtschaftskunde

2

2

2

1

7

(III)

Mathematik

3

2

2

3

3

13

(II)

Biologie und Umweltkunde

2

2

2

6

III

Chemie

2

2

4

(III)

Physik

2

2

2

6

(III)

Psychologie und Philosophie

2

2

4

III

Informatik

2

2

II

Musikkunde *)

5

5

5

5

5

25

III

Bewegung und Sport

2

2

2

6

(IVa)

Summe der Pflichtgegenstände

27

26

26

26

26

131

 

        

___________________________

*) Typenbildender Pflichtgegenstand.

b) FREIGEGENSTÄNDE

c) UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik.

d) FÖRDERUNTERRICHT

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

FÜNFTER TEIL

LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Wie Anlage A.

SECHSTER TEIL

LEHRPLÄNE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

Wie Anlage A/m3 für das Realgymnasium unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik, mit folgenden Abweichungen:

DEUTSCH

Didaktische Grundsätze:

Mit demselben Zusatz wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

LEBENDE FREMDSPRACHE (ERSTE)

(Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch, Tschechisch, Slowenisch, Bosnisch/Kroatisch/Serbisch, Ungarisch, Kroatisch, Slowakisch, Polnisch)

Didaktische Grundsätze:

Wie Anlage B für das Oberstufenrealgymnasium.

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2017

Gesetzesnummer

10008568

Dokumentnummer

NOR40082240

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