Anlage 7 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.2006

Anlage 7

Anlage 7.7

AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS

Stundentafel *1)

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

____________________________________________________________________

Wochenstunden Lehrver-

A. Pflichtgegenstände pflich-

Jahrgang Summe tungs-

I. II. III. gruppe

____________________________________________________________________

A.1. Stammbereich

1. Religion 2 2 2 6 (III)

2. Sprache und Kommunikation:

2.1. Englisch 3 2 3 8 (I)

2.2. Weitere lebende

Fremdsprache *2) 3 3 3 9 (I)

2.3. Kommunikation und

Präsentation *3) 1 - - 1 III

3. Allgemeinbildung:

3.1. Deutsch 2 2 2 6 (I)

3.2. Geschichte und Kultur - - 3 3 III

3.3. Biologie und Ökologie - 2 - 2 III

3.4. Mathematik und

angewandte Mathematik 3 2 3 8 (I)

4. Tourismus, Wirtschaft und

Recht:

4.1. Tourismusgeografie und

Reisewirtschaft - - 2 2 III

4.2. Tourismus, Marketing und

Reisebüro 2 2 2 6 II

4.3. Betriebs- und

Volkswirtschaft - 3 2 5 II

4.4. Rechnungswesen und

Controlling *3) 2 2 2 6 I

4.5. Politische Bildung und

Recht - - 2 2 III

5. Ernährung und Gastronomie:

5.1. Ernährung 1 - - 1 III

5.2. Küchenorganisation und

Kochen 4 4 - 8 IV

5.3. Getränke 1 - - 1 III

5.4. Serviceorganisation und

Servieren 3 3 - 6 IV

6. Betriebspraktikum: 2 2 - 4 (Va)

7. Bewegung und Sport;

Sportliche Animation: 2 2 2 6 (IVa)

Wochenstundenzahl Stammbereich 31 31 28 90

____________________________________________________________________

Pflichtgegenstände des

schulautonomen

Erweiterungsbereiches gemäß

Abschnitt A.2. 16

____________________________________________________________________

Gesamtwochenstundenzahl 106

____________________________________________________________________

A.2. Schulautonomer

Erweiterungsbereich *4)

(Schulautonome

Pflichtgegenstände)

1. Ausbildungsschwerpunkte:

*5) 2-5 3-5 3-6

1.1. Ausbildungsschwerpunkte

mit vorgegebenen

Inhalten:

Tourismus- und

Freizeitmanagement II

Hotel- und

Gastronomiemanagement II

1.2. Ausbildungsschwerpunkte

ohne vorgegebene

Inhalte: *6)

Fremdsprachenschwerpunkt I

IT-Schwerpunkt I

Fachtheoretischer

Schwerpunkt III

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Ausbildungsschwerpunkte 2-5 3-5 3-6 8-16

____________________________________________________________________

2. Seminare: *6)

Fremdsprachenseminar I

Betriebsorganisatorisches

Seminar I

IT-Seminar I

Allgemein bildendes Seminar III

Naturwissenschaftliches Seminar III

Persönlichkeitsbildendes

Seminar III

Fachtheoretisches Seminar III

Praxisseminar IV

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl Seminare 0-8

____________________________________________________________________

Wochenstundenzahl

Erweiterungsbereich 16

____________________________________________________________________

B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 16 Wochen vor Eintritt

in den III. Jahrgang

____________________________________________________________________

C. Freigegenstände und

unverbindliche Übungen *4)

____________________________________________________________________

D. Förderunterricht *4)

____________________________________________________________________

*1) Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.

*2) In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen. *3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*5) Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Ausmaß von zumindest acht Wochenstunden zu führen.

*6) In Amtsschriften ist die nähere Bezeichnung des Ausbildungsschwerpunktes ohne vorgegebene Inhalte bzw. des Seminars anzuführen.

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 73 Abs. 1 lit. b des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Tourismusfachschule, dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe, Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik oder die Handelsschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventinnen und Absolventen einer Lehre in den Berufen Köchin bzw. Koch, Restaurantfachfrau bzw. Restaurantfachmann, Hotel- und Gastgewerbeassistentin bzw. Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistentin bzw. Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung, soweit sie einen Vorbereitungslehrgang gemäß § 59 Abs. 1 Z. 2 lit. a des Schulorganisationsgesetzes erfolgreich absolviert haben.

Es sind insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen zu vermitteln, die die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes in der Wirtschaft, insbesondere in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines wissenschaftlichen Studiums befähigen.

Der Bildungsgang umfasst die Bereiche Allgemeinbildung, Sprache und Kommunikation, Tourismus, Wirtschaft und Recht, Fachpraxis sowie Pflichtpraktika.

Das wesentliche Ziel des Bildungsganges ist der Erwerb von Sach- und Sozialkompetenz. Die Schülerinnen und Schüler erwerben Verkaufskompetenz sowie Kompetenzen in den Bereichen kundenorientiertes Arbeiten, Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken und unter Anwendung verschiedener Sprachen.

Die Schülerinnen und Schüler sollen in ihren Lebensbereichen

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

IIIa. Allgemeine Bestimmungen

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.

Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang fest zu legen.

IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:

  1. 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei oder vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
  2. 2. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
  3. 3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt (Ausbildungsschwerpunkt mit vorgegebenen Inhalten oder Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte) darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
  4. 4. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  5. 5. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 106 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.

    Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

    Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.

IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich

Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.

Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.

Wird ein Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte gewählt, so sind seine Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen.

Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.

Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminar/e geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.

IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht

Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.

Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen. Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.

Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind unter Berücksichtigung vorhandener Vorkenntnisse festzulegen. Es empfiehlt sich, besonders im I. Jahrgang alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.

Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.

Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.

Die schriftliche Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.

Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.

Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.

Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfiehlt sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung.

Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin/jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und Mitschülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten.

Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.

Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen.

Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Klassen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.

In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.

Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.

Im Betriebspraktikum sind dem Ausbildungsschwerpunkt entsprechende betriebspraktische Übungen und Anwendungen durchzuführen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Es empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten touristischen Leistungsträgern sowie – der Bildungs- und Lehraufgabe entsprechend – die Einbindung einer Übungsfirma und die Durchführung von Fallstudien.

Das Pflichtpraktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nachzubereiten.

Auslandspraktika sind in Hinblick auf sprachliche Kompetenzen empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die Schülerinnen und Schüler sind von der Schule zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantinnen und Praktikanten zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Semesters ausgewertet werden können.

Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 283/2004.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

    Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

    Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.

  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE

A. Pflichtgegenstände

A.1. Stammbereich

  1. 2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION

2.1 ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag; persönliche Interessen; Freizeit, soziale Beziehungen;

Einfache schriftliche persönliche Mitteilungen und Kurzberichte über Erlebnisse.

Berufliches Umfeld:

Alltägliche Situationen als Touristin/Tourist;

Notizen;

Standardsituationen der Kunden- und Gästebetreuung in Beherbergungsbetrieben (Auskünfte über das Angebot innerhalb und außerhalb des Betriebs erteilen, Gästebetreuung von der Zimmerreservierung bis zum Check-Out) und in Gastronomiebetrieben (umfassende Gästebetreuung);

Abteilungen und Tätigkeiten in Beherbergungs- bzw. Gastronomiebetrieben;

Lebenslauf, Bewerbungsschreiben, Bewerbungsgespräch.

Allgemeine Themen:

Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten der eigenen

Stadt/Region/Österreichs;

Vereinfachte kurze Texte zu aktuellen Themen;

Kulturelle und soziale Gegebenheiten Österreichs;

Kurze, eingeübte Präsentationen zu Themen verschiedener Interessensgebiete;

Grundaussagen kurzer Medienberichte zu allgemeinen oder

beruflichen Themen;

Kurzberichte und Mitteilungen.

II. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Die eigene Ausbildung und die Ausbildung in englischsprachigen

Ländern;

Arbeitswelt und Freizeitverhalten.

Berufliches Umfeld:

Situationen der Kunden- und Gästebetreuung in Tourismus- und Reisebüros;

Besichtigungsprogramme;

Beschwerdemanagement;

Materialien über Tourismusbetriebe analysieren, auf Schlüsselinformationen hin bearbeiten und präsentieren;

Berufsrelevante Texte mittleren Schwierigkeitsgrads über Themen wie zB Reisemotive, beliebte Reiseformen, Geschichte des Tourismus;

Einfache Formen der Gästekorrespondenz.

Allgemeine Themen:

Kulturelle und soziale Gegebenheiten des englischen Sprachraums;

Österreich und englischsprachige Länder als Tourismusdestinationen;

Einfache Präsentationen zu allgemeinen oder beruflichen Themen;

Die wichtigsten Informationen aus aktuellen Medienberichten zu allgemeinen oder beruflichen Themen wiedergeben.

III. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Formen des Tourismus, Tätigkeiten und Produkte der verschiedenen touristischen Leistungsträger;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Gästen;

Komplexe Verkaufs- und Verhandlungsgespräche;

Entwicklungen und Tendenzen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Fallbeispiele und Geschäftsfälle der beruflichen Praxis unter Zuhilfenahme von Materialien unterschiedlicher Anbieter;

Mitarbeiterinnen- sowie Mitarbeiterprofile und Kundenprofile;

Bedürfnisse und kulturspezifische Verhaltensweisen von Geschäftspartnern;

Texte aus der aktuellen Fachliteratur schriftlich und mündlich zusammenfassen.

Allgemeine Themen:

Medienberichte über aktuelle, insbesondere interkulturelle Themen;

Die wichtigsten Informationen aus Vorträgen über vertraute Themen wiedergeben;

Statistiken;

Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs und des englischsprachigen Raums.

Schularbeiten:

I.-II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

2.2. WEITERE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag; persönliche Interessen, Freizeit, soziale Beziehungen.

Berufliches Umfeld:

Kunden- und Gästebetreuung in der Gastronomie.

Allgemeine Themen:

Österreich als Tourismusdestination;

Kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten und Besonderheiten

Österreichs.

II. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Situationen aus dem Alltag; persönliche Erfahrungen,

Freizeitverhalten, soziale Beziehungen, Wohnen;

Arbeitswelt.

Berufliches Umfeld:

Kunden- und Gästebetreuung in Restaurants, Hotels, Tourismusbüros

und Reisebüros;

Beherbergungsformen;

Einfache Geschäftsfälle der beruflichen Praxis.

Allgemeine Themen:

Österreich und die Länder der Zielsprache als

Tourismusdestinationen;

Interkulturelle Themen;

Kulturelle und wirtschaftliche Gegebenheiten und Besonderheiten

Österreichs und des Sprachraums der Zielsprache.

III. Jahrgang:

Persönliches Umfeld:

Interessen, persönliche und berufliche Ziele.

Berufliches Umfeld:

Kunden- und Gästebetreuung in Tourismusbüros und anderen touristischen Einrichtungen sowie in der Gastronomie;

Transport und Reise;

Berufliche Tätigkeitsfelder, Bewerbung;

Komplexe Geschäftsfälle der beruflichen Praxis.

Allgemeine Themen:

Österreich und die Länder der Zielsprache als Tourismusdestinationen;

Kulturelle, wirtschaftliche, soziale, politische und ökologische

Gegebenheiten und Besonderheiten Österreichs;

Interkulturelle Themen;

Aktuelle Themen.

Schularbeiten:

I.-III. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

2.3. KOMMUNIKATION UND PRÄSENTATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikation:

Wirkung von Sprache und Körpersprache;

Anwendung gängiger Kommunikationstheorien;

Kommunikation mit Gruppen (Diskussionsführung).

Gesprächsführung:

Vorbereitung, Strukturierung (Gesprächsformen, Gesprächsführung, Argumentationsaufbau); Gesprächsführung in schwierigen Situationen (zB Konflikte erkennen, bearbeiten und lösen, Umgang mit Stress und Ärger).

Verkaufs- und Beschwerdegespräch.

Präsentation:

Planung und Aufbau einer Rede, rhetorische Mittel, Medieneinsatz;

Kreative Arbeitstechniken;

Vorbereitung, Aufbau, Visualisierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation;

Situations- und zielgruppenangepasste Präsentationstechniken;

Rolle der Präsentatorin/des Präsentators, persönliche Wirkung der Präsentatorin/des Präsentators (Selbstbild/Fremdbild), Präsentatorin/Präsentator und Publikum (Kontakt zum Publikum herstellen, Aufrechterhaltung von Aufmerksamkeit, Umgang mit Fragen);

Selbstpräsentation.

3. ALLGEMEINBILDUNG

3.1. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,

Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Literarische Gattungen und Begriffe;

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert

unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug;

Lesen, Vortragen und Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Arten und Funktionen; Medienkritik;

Sprache der Medien; Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und touristischer Fachausdrücke.

II. Jahrgang:

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren,

Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung;

Berufsorientierte Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert

unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug;

Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Medien:

Medienkritik; Informationsaufbereitung in und mit Medien.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

III. Jahrgang

Mündliche und schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Dokumentieren, Appellieren, Kommentieren, Diskutieren, Debattieren;

Adressatenorientierte Sprachverwendung; Berufsorientierte

Textsorten;

Journalistische Textsorten;

Interpretation von Texten.

Literatur und Kultur:

Exemplarische Auswahl literarischer Werke bis ins 21. Jahrhundert

unter Einbeziehung internationaler Entwicklungen;

Österreichische Gegenwartsliteratur;

Kulturelles und gesellschaftliches Umfeld der ausgewählten Themen

und deren Gegenwartsbezug;

Interpretieren von Texten;

Kreatives Schreiben.

Gesellschaft und Politik:

Aktuelle gesellschaftsrelevante Themenkreise.

Schularbeiten:

I.-II. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: zwei dreistündige Schularbeiten.

3.2. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Methoden).

Entwicklung der Staats- und Herrschaftsformen, politische Systeme. Zeitalter der Aufklärung und bürgerlichen Revolutionen. Imperialistische Herrschafts- und Wirtschaftsformen. Wirtschaft, Wissenschaft, Kunst und Kultur – 19. Jahrhundert. Österreich in der Zwischenkriegszeit.

Entwicklungen bis 1945.

Krisenherde und -regionen – politisch, religiös, ethnisch.

Genozide und Holocaust.

Zeitalter des Pluralismus.

Aktuelle zeitgeschichtliche und kulturelle Themen.

3.3. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Gesundheitsvorsorge im Tourismus:

Hygienemaßnahmen in touristischen Betrieben;

Reisekrankheiten, Seuchen, Epidemien und Vorsorge.

Wellness, Bewegung und Gesunderhaltung:

Bewegung, Ergonomie;

Stoffwechsel (Erkrankungen; Vorsorgemaßnahmen bei besonderen Problemfeldern, insbesondere Essstörungen, Diabetes);

Kreislaufsystem; Immunsystem;

Nervensystem und Sinnesorgane; Psychohygiene; Suchtprävention;

Hormone, Hormontherapie;

Zivilisationskrankheiten (Arten, Vorsorge).

Verhaltensbiologie:

Methoden; angeborenes – erworbenes Verhalten;

Verhaltensweisen von Tier und Mensch.

Genetik:

Grundlagen;

Gentechnik und Biotechnologie (Anwendungsmöglichkeiten, Entwicklungen, gesetzliche Vorschriften);

Humangenetik.

Ökologie unter Berücksichtigung touristischer Aspekte:

Für den Tourismus bedeutsame Ökosysteme;

Wechselwirkung zwischen Natur-/Kulturlandschaften und Tourismus;

nachhaltiger Tourismus;

Spezielle Aspekte der Ökologie (zB Humanökologie;

Abfallwirtschaftskonzept; Biobilanz eines Betriebes).

3.4. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zahlenbereiche;

Numerisches Rechnen;

Rechnen mit Termen;

Rechnen mit Potenzen.

Lineare Gleichungen und Ungleichungen;

Lineare Funktion;

Lineare Gleichungssysteme;

Lineare Optimierung.

Quadratische Gleichungen;

Gleichungen höheren Grades;

Potenzfunktion.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

II. Jahrgang:

Exponentielle und logarithmische Gleichungen;

Exponential- und Logarithmusfunktion.

Grundbegriffe der elementaren Geometrie;

Planimetrie, Stereometrie und Trigonometrie.

Folgen und Reihen;

Finanzmathematik.

Beschreibende Statistik.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

III. Jahrgang:

Grenzwert;

Stetigkeit.

Differenzialrechnung;

Kosten- und Preistheorie.

Integralrechnung.

Wahrscheinlichkeitsrechnung;

Beurteilende Statistik.

Anwendungsbeispiele und Projekte in funktionalen Zusammenhängen mit Wirtschaft und Naturwissenschaft (unter Einsatz moderner Technologien).

Schularbeiten:

I.-III. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.

  1. 4. TOURISMUS, WIRTSCHAFT UND RECHT

4.1. TOURISMUSGEOGRAFIE UND REISEWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Physische Geografie;

Stellung der Erde im Weltall;

Orientierung auf der Erde.

Großregionen der Erde:

Naturpotenzial;

Raum und Gesellschaft;

Politische und wirtschaftliche Integration;

Tourismus und Verkehr;

Krisengebiete.

Ausgewählte touristische Reisedestinationen.

Österreich.

Geografische Informationssysteme (GIS).

Reisewirtschaft:

Touristische Verkehrsunternehmen;

Verkehrspolitik;

Berufsbilder in der Reisewirtschaft.

4.2. TOURISMUS , MARKETING UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Tourismus:

System Tourismus und Marketing, Begriffsbestimmungen;

Kulturelle und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus, Nachhaltigkeit;

Voraussetzungen für das touristische Angebot;

Umfeldfaktoren;

Entwicklung des Tourismus, Statistik;

Tourismussubjekt, Reisemotive, Konsumtrends;

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Tourismusorganisationen in Österreich;

Tourismuspolitik;

Rechtsgrundlagen.

Reiseorganisation:

Incoming und Outgoing;

Reiseveranstalter, Reisemittler;

Rechtsgrundlagen;

Arbeitsabläufe, Kundenberatung.

II. Jahrgang:

Marketing:

Instrumente, Strategien, Ziele;

Marktforschung, touristische Quellmärkte;

Markenentwicklung;

Gestaltung und Vermarktung touristischer Angebote.

III. Jahrgang:

Salestechniken und moderne Marketingtechniken, E-Business; Marketing für touristische Teilmärkte wie Gesundheits-, Städte-, Neigungs- und Kongresstourismus.

Spezifische Fallbeispiele.

4.3. BETRIEBS- UND VOLKSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Wirtschaftsstruktur, -kreislauf und Wirtschaftssektoren; Leistungsbereiche der Wirtschaft.

Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Angebot und Nachfrage im Tourismus;

Hotellerie (Ferienhotellerie – Stadthotellerie, österreichische

und internationale Hotelgruppen; Organisation;

Ausstattungsrichtlinien, Klassifizierung);

Hotelvertragsbedingungen.

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Vertragsgestaltung;

Konsumentenschutz.

Formen der Veranlagung.

Inner- und außerbetriebliche Kontrollinstrumente.

Unternehmen:

Gründung, Finanzierung und Investition, Bewertung, Sanierung.

Vorbereitung auf die Berufstätigkeit:

Bewerbung, Stellenauswahl, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmer/innen, Mitarbeitergespräch.

III. Jahrgang:

Unternehmensführung (Organisationsentwicklung, Qualitätsmanagement, Projektmanagement, Personalmanagement, Kooperation und Konzentration);

Unternehmensbewertung, Feasibility Studies.

Volkswirtschaft:

Grundbegriffe, Ziele, Gesamtrechung;

Wirtschaftliche Entwicklung;

Außenwirtschaft und Zahlungsbilanz;

Geld und Währung;

Wirtschafts-, Budget- und Sozialpolitik.

4.4. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

System der doppelten Buchführung.

Erfassung und Verbuchung branchentypischer Geschäftsfälle mit

Umsatzsteuer auf Grund von Belegen.

Grundaufzeichnungen.

Personalverrechnung:

Besonderheiten in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft;

Lohn- und Gehaltsabrechnung für laufende und sonstige Bezüge;

Verbuchung der Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.

II. Jahrgang:

Kostenrechnung in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft:

Voll- und Teilkostenrechnung; Direct-Costing;

Kalkulationen.

Abrechnungssysteme.

Rechnungswesen des Reisebüros.

Jahresabschluss:

Bewertung und Verbuchung des Vermögens und der Schulden;

Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Theorie der Bilanz einschließlich internationaler Bewertungsvorschriften.

III. Jahrgang:

Steuern und Abgaben:

Gewinnabhängige und betriebliche Steuern und Abgaben;

Abgabeverfahren;

Verwaltungsverfahren und Betriebsprüfung;

Zusammenarbeit mit dem/der Steuerberater/in (Steuererklärung, Steuerbescheid, Einkommenssteuerberechnung, Zahlungsplan).

Controlling:

Operatives und strategisches Controlling;

Erfolgs- und Liquiditätsbudget;

Analyse des Jahresabschlusses;

Kennzahlen; Benchmarking;

Controlling im Reisebüro.

Schularbeiten:

I.-II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

4.5. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Rechtsstruktur Österreichs:

Stufenbau der Rechtsordnung.

Verwaltung.

Politische Willensbildung.

Interessenvertretungen und Sozialpartnerschaft.

Europäische Union.

Völkerrecht:

Abschluss und Wirkung von internationalen Abkommen.

Allgemeines Privatrecht:

Personen-, Familien-, Erb-, Sachen-, Vertrags- und Schadenersatzrecht;

Konsumentenschutzrecht.

Handelsrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht;

Sozialversicherung;

Arbeitslosenversicherung;

Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes;

Behörden und Verfahren.

Strafrecht:

Strafzweck; vorbeugende Maßnahmen; Diversion.

  1. 5. ERNÄHRUNG, GASTRONOMIE UND HOTELLERIE

5.1. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel.

Energie- und Nährstoffbedarf.

Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische,

volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung der Lebens- und Genussmittel.

Einkaufen, Bevorraten und Lagern.

Fertig- und Teilfertigprodukte in der Ernährung;

Lebensmittelzusatz- und Schadstoffe;

Behandlung und Konservierung von Lebensmitteln.

Produktionsformen.

Geltende Hygienerichtlinien.

Lebensmittelrecht.

Ernährungsverhalten;

Folgen von Fehlernährung;

Aktuelle Ernährungstrends.

Grundzüge der Diätetik.

5.2. KÜCHENORGANISATION UND KOCHEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes. Hygienerichtlinien im Betrieb.

Unfallverhütung.

Tischkultur.

Gedeckarten.

Tischgestaltung.

Grundlagen der Serviceorganisation.

Servierarten und -systeme.

Inventar und Mise en place.

Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

Tageszeitbezogene Servierabläufe.

Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Einfaches Getränkeservice.

Flaschenweinservice.

Kaffeehauskultur.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Ess- und Trinkgewohnheiten in unterschiedlichen Kulturen.

II. Jahrgang:

Internationale Speisen unter Berücksichtigung aktueller Trends. Verwendung von Convenience Produkten.

Innovative Kochtechniken.

Ausgewählte Zubereitungsarten.

A la carte-Küche.

Mehrgängige Speisefolgen zu verschiedenen Anlässen. Mengen- und Wareneinsatzberechnung unter Nutzung aktueller Technologien.

Buffet, Bankett, Catering.

Küchenorganisation und Zeitmanagement.

Kostenkalkulation und Preisgestaltung.

5.3. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Alkoholfreie Getränke.

Alkaloidhältige Getränke.

Biere.

Grundzüge der Weinproduktion;

Weinbauland Österreich;

Ausgewählte internationale Weinbauländer.

Versetzte Weine.

Spirituosen.

Geltende gesetzliche Bestimmungen für Herstellung, Verkauf und Ausschank von Getränken.

5.4. SERVICEORGANISATION UND SERVIEREN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Berufsbild der Restaurantfachfrau/des Restaurantfachmannes. Hygienerichtlinien im Betrieb.

Unfallverhütung.

Tischkultur.

Gedeckarten.

Tischgestaltung.

Grundlagen der Serviceorganisation.

Servierarten und –systeme.

Inventar und Mise en place.

Manuelle Fertigkeiten für die Servierabläufe.

Tageszeitbezogene Servierabläufe.

Speise-, Menü- und Getränkekarten.

Einfaches Getränkeservice.

Flaschenweinservice.

Kaffeehauskultur.

Bonier- und Abrechnungssysteme.

Ess- und Trinkgewohnheiten in unterschiedlichen Kulturen.

II. Jahrgang:

Harmonie von Speisen und Getränken.

Gästebetreuung und aktiver Verkauf.

Service von Spezialgerichten.

Menü- und à la carte Service.

Tätigkeiten am Tisch des Gastes.

Buffet, Bankett, Catering.

Tagesbetreuung.

Tätigkeiten in der Bar.

Kostenkalkulation und Preisgestaltung.

Verrechnung mit dem Gast.

Beschwerdemanagement.

6. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Lehrstoff:

I. bis II. Jahrgang:

Betriebspraktische Übungen und Anwendungen aus ausgewählten Bereichen touristischer Leistungsträger in Akkordanz mit den Schulstandort spezifischen Ausbildungsschwerpunkten. Fachsprache.

Branchenübliche Software.

  1. 7. BEWEGUNG UND SPORT; SPORTLICHE ANIMATION

Siehe die Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 in der jeweils geltenden Fassung.

Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation“:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen zielgruppenspezifische Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten planen, organisieren und durchführen können.

Didaktische Grundsätze:

Es sind praktisch-methodische Übungen durchzuführen.

Die theoretischen Grundlagen der Animation sollten fächerübergreifend in die Praxis umgesetzt werden.

Dem Grundsatz einer effektiven Unterrichtsführung soll durch die Vielfalt der Organisationsformen und Unterrichtsmethoden entsprochen werden, mit allen Möglichkeiten des klassen-, schulstufen- oder schulartenübergreifenden Unterrichts, zB in Gruppen mit Wahlsportarten. Dabei soll der Bereich der Animation verstärkt erarbeitet werden.

A.2. Schulautonomer Erweiterungsbereich

(Schulautonome Pflichtgegenstände)

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Nach Maßgabe der personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen sind im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler Inhalte festzulegen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Beim Ausbildungsschwerpunkt ohne vorgegebene Inhalte sind die Bezeichnung und der Lehrstoff schulautonom festzulegen, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist, sowie die Bildungs- und Lehraufgabe gegebenenfalls zu ergänzen ist. In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.

Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.

Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

  1. 1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

1.1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE MIT VORGEGEBENEN INHALTEN

TOURISMUS- UND FREIZEITMANAGEMENT

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Analyse touristischer Konzepte.

Umweltmanagement.

Wechselwirkungen zwischen dem System Tourismus und seinen Umfeldern (ökonomisch, ökologisch, sozial, politisch, technologisch). Berufsfeldbezogene Netzwerke.

II. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Destinationsmanagement.

Themenparks und Freizeitanlagen.

Analyse touristischer Konzepte.

Messemanagement.

Qualitätsmanagement.

III. Jahrgang:

Touristisches Informationsmanagement.

Destinationsmanagement.

Analyse touristischer Konzepte; Benchmarking.

Beschwerdemanagement.

Messemanagement: Auftritte planen und bewerten.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

HOTEL- UND GASTRONOMIEMANAGEMENT

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Trends in der Hotellerie und Gastronomie.

Kooperationen in der Hotellerie.

Reservierungssysteme.

Instandhaltung und Umweltmanagement.

II. Jahrgang:

Planung und Gründung eines Hotel- und Restaurantbetriebes:

Erstellung eines Businessplanes;

Pre-opening Planung, Opening.

Veranstaltungsmanagement.

Reservierungssysteme.

III. Jahrgang:

Beschwerdemanagement.

Revenue-Management.

Qualitätsmanagement.

Berufsfeldbezogene Netzwerke.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

1.2. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE OHNE VORGEGEBENE INHALTE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben, die zu einer auf das allgemeine Bildungsziel abgestimmten berufsbezogenen Spezialisierung führen. Nähere Bestimmungen siehe Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).

Lehrstoff:

Fremdsprachenschwerpunkt:

Eine weitere lebende Fremdsprache oder Spezialisierung im Bereich

der Fremdsprachen des Stammbereiches.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem der Schwerpunkt geführt wird:

zwei einstündige Schularbeiten.

IT-Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Fachtheoretischer Schwerpunkt:

Spezialisierung im Bereich der berufsbezogenen Bildung.

Projekte:

Durchführung mindestens eines Projektes (fächerübergreifend und im Team).

2. SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung des kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule im Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.

Schularbeiten:

Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird:

je eine einstündige Schularbeit.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) zur Durchführung von in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software. Insbesondere sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten.

Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrenden anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung der von dort erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall können zusätzliche Stundenkontingente aus anderen einschlägigen Pflichtgegenständen unter Einsatz der betreffenden Lehrenden mit einbezogen werden bzw. kann von der Möglichkeit der Blockung Gebrauch gemacht werden.

IT-Seminar:

Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.

Allgemein bildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Naturwissenschaftliches Seminar:

Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsspezifische Aspekte einzubeziehen ist.

Persönlichkeitsbildendes Seminar:

Förderung der Sozialkompetenz, der Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz; Psychohygiene im Berufsleben.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler sollen

Zeitlicher und sachlicher Rahmen:

Vor Eintritt in den III. Jahrgang im Ausmaß von 16 Wochen in Betrieben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.

Im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer sind auch Praktika in den Semesterferien oder in anderen Ferien während der Semester im Mindestausmaß von einer Woche zulässig.

Didaktische Grundsätze:

Das Pflichtpraktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern abzuleisten.

Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnenverhältnisse und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.

Es empfiehlt sich auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei v.a. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder des Ausbildungsschwerpunkts oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit den Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)