Anlage 7.8
AUFBAULEHRGANG FÜR MODE
I. STUNDENTAFEL1
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||||||
A. Pflichtgegenstände | pflich- | ||||||||||||
Jahrgang | Summe | tungs- | |||||||||||
I. | II. | III. | gruppe | ||||||||||
A.1. | Stammbereich | ||||||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | |||||||
2. | Sprache und Kommunikation | ||||||||||||
2.1. | Deutsch | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | |||||||
2.2. | Englisch | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | |||||||
2.3. | Zweite lebende Fremdsprache2 | 2 | 2 | 2 | 6 | (I) | |||||||
3. | Human- und Naturwissenschaften | ||||||||||||
3.1. | Geschichte, Kultur und politische Bildung | 2 | 1 | 0 | 3 | III | |||||||
3.2. | Naturwissenschaften | 2 | 1 | 1 | 4 | III | |||||||
3.3. | Mathematik und angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 10 | (I) | |||||||
4. | Wirtschaft | ||||||||||||
4.1. | Wirtschaftsgeographie | 1 | 0 | 0 | 1 | III | |||||||
4.2. | Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement3 | 1 | 2 | 2 | 5 | I | |||||||
4.3. | Rechnungswesen | 2 | 1 | 2 | 5 | I | |||||||
4.4. | Betriebswirtschaftliche Übungen3 | 0 | 2 | 0 | 2 | I | |||||||
5. | Produktentwicklung und Produktion | ||||||||||||
5.1. | Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung | 1 | 1 | 1 | 3 | III | |||||||
5.2. | Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement | 1 | 2 | 0 | 3 | II | |||||||
5.3. | Textiltechnologie und Textilchemie | 0 | 1 | 1 | 2 | III | |||||||
5.4. | Schnittkonstruktion und Modellgestaltung3 | 2 | 1 | 2 | 5 | II | |||||||
5.6. | Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken3 | 4 | 4 | 4 | 12 | IV | |||||||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 1 | 5 | (IVa) | |||||||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 30 | 29 | 25 | 84 | |||||||||
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 3 | 8 | 7 | 18 | |||||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 33 | 37 | 32 | 102 | |||||||||
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | ||||||||||||
pflich- | |||||||||||||
Summe | tungs- | ||||||||||||
1 | 2 | 3 | gruppe | ||||||||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich3 (Schulautonome Pflichtgegenstände) | ||||||||||||
1. | Ausbildungsschwerpunkte4 | ||||||||||||
Angewandte Betriebsführung | |||||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | ||||||||
Projektwerkstätte | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | ||||||||
Mode und Produktionstechniken | |||||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | ||||||||
Projektwerkstätte | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | ||||||||
Modemarketing und Visual Merchandising | |||||||||||||
Angewandtes Projektmanagement3 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | ||||||||
Projektwerkstätte | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | ||||||||
Modedesign und Grafik | |||||||||||||
Modegrafik3 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | ||||||||
Experimentelles Design | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | ||||||||
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 2 | 7 | 7 | 16 | |||||||||
2. | Schulautonome Pflichtgegenstände | ||||||||||||
Seminare5 | 1 | 1 | 0 | 2 | |||||||||
Fremdsprachenseminar | I | ||||||||||||
IT-Seminar | I | ||||||||||||
Allgemein bildendes Seminar | III | ||||||||||||
Naturwissenschaftliches Seminar | III | ||||||||||||
Persönlichkeitsbildendes Seminar | III | ||||||||||||
Fachtheoretisches Seminar | III | ||||||||||||
Praxisseminar | IV | ||||||||||||
Künstlerisch-kreatives Seminar | IVa | ||||||||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 3 | 8 | 7 | 18 | |||||||||
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
C. Fakultatives Praktikum 4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang. |
D. Förderunterricht |
___________________________
1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
3 Mit Computerunterstützung.
4 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 42 Wochenstunden zu führen.
5 Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für Mode dient im Sinne der §§ 65 und 72 unter Bedachtnahme auf § 2 des Schulorganisationsgesetzes. der Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode (bzw. Mode und Bekleidungstechnik) erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode zu führen.
Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines Studiums befähigen.
Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten, und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.
Die Säulen des Curriculums bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst konkret die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft sowie Produktentwicklung und Produktion.
Ziel der Ausbildung ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können, sowie die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Kompetenzen im sprachlichen Bereich, im kundenorientierten Arbeiten, in der Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken erwerben.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen
- – mobil,
- – flexibel,
- – kritisch und kritikfähig sein sowie
- – kreativ und innovativ,
- – eigenverantwortlich,
- – sozial und ökologisch engagiert,
- – geschlechtergerecht,
- – selbsttätig und
- – problemlösungsorientiert
- – unter Bereitschaft zur Weiterbildung
- – die Folgen ihres Handelns abschätzend
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
- 2. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
- 3. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwei Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
- 4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 16 Wochenstunden betragen.
- 5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 102 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Das/Die Seminar/e (eines oder mehrere) dient/dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Wird/Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und des Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.
Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten.
Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte, Kultur und politische Bildung, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.
Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen weiterer Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Sprachenportfolios. Bei Vorhandensein entsprechender Ressourcen eignet sich besonders der Einsatz von Fremdsprachen als Arbeitssprache in einzelnen Unterrichtssequenzen in allen Unterrichtsgegenständen; insbesondere aber im Bereich Verkaufsmanagement und Marketing.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der schriftlichen und mündlichen Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 571/2003 idF BGBl. II Nr. 284/2014.
b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 130/2009.
c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemein bildenden höheren Schulen zu verwenden.
d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 234/2011.
e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 82/2006.
g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
h) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 201/2004.
i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 225/2011.
j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. II Nr. 241/2008.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
- – ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
- – am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- – mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- – sich unmittelbar, klar und unmissverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- – sprachliche Kreativität entwickeln;
- – Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- – Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Strukturen der Gegenwartssprache.
Mündlich und schriftliche Kommunikation:
Mündliche und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Charakterisierung und Beschreibung. Exzerpt. Protokoll. Grundlagen des Argumentierens. Lesen und Vortragen. Referat. Rede. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Grundlagen und Verwendung der Medien. Kritische Betrachtung der Medien.
II. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Mündlich und schriftlich kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Argumentieren und Appellieren. Dokumentation. Interview. Moderation. Vortrag. Präsentation. Diskussion. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Medien als Informationsquellen. Gestalten von und mit Medien.
III. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Mündliche und schriftliche Kommunikation:
Anspruchsvolle mündliche und schriftliche Kommunikationsformen unter Einbeziehung der Medien. Analyse. Interpretation. Kritik. Argumentieren und Appellieren. Diskussion. Kommentieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Medien als Informationsquellen. Kritische Betrachtung der Medien.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.2. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- – einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
- – sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- – zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- – im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- – ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- – an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
- – das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
- – Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
- – die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
- – allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
- – Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- – das Niveau des Independent Users B26 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können (insbesondere zu branchenbezogenen Inhalten und in entsprechenden berufsrelevanten Situationen) zumindest
- – die Hauptinhalte komplexer Texte zu konkreten und abstrakten Themen verstehen; verstehen im eigenen Spezialgebiet auch Fachdiskussionen;
- – sich spontan und fließend verständigen, sodass ein Gespräch mit Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern ohne größere Anstrengung auf beiden Seiten gut möglich ist;
- – sich zu einem breiten Themenspektrum klar ausdrücken, einen Standpunkt zu einer aktuellen Frage erläutern und die Vor- und Nachteile verschiedener Möglichkeiten angeben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld.
Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten;
II. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
__________________________
6 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.
2.3. Zweite lebende Fremdsprache
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- – einfache Geschäftsfälle mündlich und schriftlich abwickeln können;
- – sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- – zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- – im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- – ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- – an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
- – das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
- – Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
- – die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
- – allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
- – Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- – zumindest das Niveau des Elementary Users A27 erreichen. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- – Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke verstehen, die mit Bereichen von ganz unmittelbarer Bedeutung zusammenhängen (zB Informationen zur Person, Familie, Arbeit);
- – sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen und direkten Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Dinge geht;
- – mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Verschiedene Situationen aus dem sozialen und beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Themen aus dem Bereich Mode, berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Aktuelle Themen. Komplexe Situationen im Alltag.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
________________________
7 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.
3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN
3.1. Geschichte, Kultur und politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- – sich Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und diese auswerten können;
- – aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- – über grundlegende kulturpolitische Kenntnisse verfügen, um Bekleidung in ihrer historischen Entwicklung zu verstehen;
- – Veränderungen der Lebenssituation und der Geschlechterrollen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung kennen und kritisch beurteilen können;
- – zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung befähigt sein;
- – die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung befähigt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Frühe Neuzeit:
Erfindungen und Entdeckungen – Bedingungen und Auswirkungen.
Aufeinanderprallen unterschiedlicher Kulturen. Frühkapitalismus. Renaissance. Humanismus. Reformation und Gegenreformation. Soziale Unruhen.
Absolutismus und Aufklärung:
Politische und ökonomische Zentralisierungsbestrebungen. Kunst (Barock und Rokoko). Lebenskultur. Gesellschaft. Aufgeklärter Absolutismus (Schwerpunkt Österreich). Aufklärung als geistige Grundlage von Revolutionen und als wichtiges Fundament des modernen Europas (zB Entstehung der USA, Französische Revolution, bürgerliche Revolution in England). Napoleon und die Neuordnung Europas.
Wichtige Strömungen und Entwicklungen im 19. Jahrhundert:
Nationalismus und nationale Einigungsbestrebungen; Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Fragen (Arbeiterbewegung, Sozialismus, Kommunismus und die christliche Soziallehre). Entstehung politischer Parteien. Emanzipationsbestrebungen der Frau. Wissenschaftliche und technische Neuerungen. Österreich im 19. Jahrhundert. Imperialismus und Europäisierung der Welt. Der Übergang zum 20. Jahrhundert.
II. Jahrgang:
Bedeutende soziale, kulturelle, politische und ökonomische Faktoren für die Entwicklung der Gesellschaft im 20. und 21. Jahrhundert.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
Österreich und Europa:
Österreich als Mitgliedsland. EU-Organe und Kompetenzen.
Aktuelle politische Entwicklungen und Tendenzen in Österreich und weltweit.
3.2. Naturwissenschaften
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – naturwissenschaftliche Denk- und Arbeitsweisen kennen und verstehen;
- – zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können und für naturwissenschaftliche Entwicklungen aufgeschlossen sein;
- – jene chemischen und physikalischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis und Verständnis für den privaten und beruflichen sowie den Umweltbereich notwendig sind;
- – Vorgänge und Erscheinungen in Natur und Technik mittels physikalischer Gesetze verstehen und beschreiben können;
- – gesundheitliche, ökonomische und ökologische Faktoren bei der Nutzung und Entsorgung von Chemikalien in Beruf und Alltag verantwortungsbewusst berücksichtigen können;
- – jene biologischen und ökologischen Sachverhalte, Arbeitsmethoden und Phänomene kennen, deren Kenntnis zum Verständnis der belebten und unbelebten Umwelt sowie der Beziehungen und Abhängigkeiten der verschiedenen Systemteile notwendig sind;
- – die Bedeutung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit für das Wohlergehen verstehen und Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen können;
- – bedeutende ergonomische Zusammenhänge erkennen;
- – Erste Hilfe leisten können und sich bei Unfällen am Arbeitsplatz richtig verhalten können;
- – das vermittelte Wissen fächerübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Allgemeine und anorganische Chemie:
Aufbau der Materie (Atome; Periodensystem; Formelsprache). Chemische Bindungen. Chemische Reaktionsarten (Oxidation, Reduktion). Säuren und Basen. Kohlenhydrate. Zellulose.
Organische Chemie:
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate (Erdöl, Erdgas, Kohle). Reaktionstypen der organischen Chemie. Elemente (zB Luft. Wasser).
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte.
Fette. Seifen. Waschmittel.
II. Jahrgang:
Mechanik:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation. Newtonsche Grundgesetze. Erhaltungssätze von Energie. Impuls und Drehimpuls. Arbeit und Leistung. Druck. Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur. Temperaturmessgeräte. Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften. Wärmeübertragung. Wärme und Arbeit. Energieumwandlung in Natur und Technik. Bionik. Umweltbelastung.
Optik:
Elektromagnetisches Spektrum. Geometrische Optik. Spiegel und Linsen. Farbenlehre.
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander. Leiter. Nichtleiter. Halbleiter. Kenngrößen des elektrischen Stromes. Elektrizität in Haushalt und Industrie. Gefahren des elektrischen Stromes.
Akustik. (Lärm und Lärmschutz).
III. Jahrgang:
Radioaktivität und Strahlenschutz:
Atomkraft und Kernenergie.
Erste Hilfe.
Mikrobiologie:
Krankheitserreger (Viren, Bakterien, Pilze). Vorbeugung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten und Allergien.
Genetik:
Mendelsche Regeln. Anwendung der Erbgesetzmäßigkeiten. Mutation und Modifikation (Karzinom: Erkennung und Behandlung). Humangenetik. Gentechnologie. Gentransfer. Eugenik.
Aktuelle Entwicklungen in den Naturwissenschaften.
3.3. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die grundlegenden, allgemeinen mathematischen Strukturen kennen;
- – selbstständig logisch denken und mathematische Methoden anwenden können;
- – sprachlich formulierte Probleme in mathematische Symbole umsetzen können;
- – allgemeine Rechenverfahren mit algebraischen oder grafischen Ergebnissen anwenden können;
- – mit modernen Technologien praxisbezogene Beispiele und Projekte aus dem Wirtschaftsbereich, aus den Naturwissenschaften, insbesondere in gestalterischen und künstlerischen Bereichen der Kreativwirtschaft numerisch lösen können und mathematische Zusammenhänge grafisch visualisieren können;
- – Schritt-für-Schritt-Analysen durchführen können und über innovative, selbstständige Problemlösungsstrategien unter Anwendung mathematischer Kenntnisse verfügen;
- – in der Lage sein, verantwortungsbewusst, mathematisch ganzheitlich und vernetzt zu denken und im Team zu arbeiten;
- – sich der wechselseitigen Abhängigkeit von Wirtschafts- und Umweltentwicklung bewusst sein und verantwortungsbewusst und nachhaltig handeln können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zahlen und Maße, Mengen.
Rechengesetze für Grundrechenarten in N, Z, Q und R.
Prozentrechnung.
Rechnen mit Termen.
Lineare Gleichungen, Ungleichungen, Gleichungssysteme.
Proportionen (Schlussrechnung).
Lineare Funktionen.
Lineare Optimierung.
Rechengesetze für Potenzen mit ganzzahligen und rationalen Exponenten.
Potenz- und Wurzelfunktionen, Lösen von quadratischen Gleichungen und von einfachen Potenz- und Wurzelgleichungen.
Elementare Geometrie (Lehrsätze für ebene Figuren, Berechnung von Flächen und Volumen).
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
II. Jahrgang:
Exponential- und Logarithmusfunktionen, Lösen von einfachen Exponential- und Logarithmusgleichungen.
Untersuchung von Wachstumsprozessen in Wirtschaft und Natur.
Winkelfunktionen und Dreiecksberechnung.
Einführung in Vektoren und Matrizen. Anwendung von Matrizen in der Wirtschaft.
Einführung in Folgen und Reihen. Anwendung (Finanzmathematik, Zinseszins und Renten).
Einführung in die Differentialrechnung an einfachen Funktionen.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
III. Jahrgang:
Anwendungen der Differenzialrechnung.
Kosten- und Preistheorie.
Extremwertprobleme aus Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Statistik:
Statistische Auswertungen.
Trendberechnung in Wirtschaft und Naturwissenschaft.
Einführung in die Wahrscheinlichkeitsrechnung.
Einführung in die Integralrechnung. Flächen- und Volumenberechnungen.
Facheinschlägiger Technologieeinsatz.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten.
4. WIRTSCHAFT
4.1. Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – über topografische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- – die zur Untersuchung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- – wirtschaftsgeografische Kenntnisse aktiv umsetzen können;
- – die Natur- und Humanfaktoren auf der Welt erklären und ihre Vernetzung in Wirtschafts- und Ökosystemen unter besonderer Berücksichtigung der Textilwirtschaft erläutern können;
- – die Ressourcen der Erde und deren Nutzungspotentiale kennen und die ganzheitlichen Zusammenhänge der Nutzungsansprüche und deren Auswirkungen erläutern können;
- – über die Vielfalt der Kulturen Bescheid wissen, globale Zusammenhänge erkennen können und über Verständnis für entwicklungspolitische Fragen verfügen;
- – befähigt sein, nachhaltig an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes mitzuwirken.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Orientierung im Raum.
Humangeografie:
Urbanisierung im globalen Vergleich.
Ressourcen:
Nutzungspotentiale und -konflikte.
Wirtschaftsräume:
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse. Wirtschaftsregionen im ausgewählten Vergleich unter besonderer Berücksichtigung der EU. Globalisierung und Regionalisierung. Integrations- und Desintegrationsprozesse.
4.2. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – wirtschaftliche Grundbegriffe verstehen;
- – betriebswirtschaftliche Zusammenhänge erfassen können;
- – die Bedeutung der Unternehmens- und Mitarbeiterführung erläutern können;
- – Kenntnis von Leistungen der Handels- und Dienstleistungsbetriebe haben;
- – die für den betriebswirtschaftlichen Zusammenhang relevanten rechtlichen Grundlagen kennen und die wesentlichen Bestimmungen anwenden können;
- – Unterschiede in den Finanzierungsformen begreifen und Investitionsentscheidungen vorbereiten und beurteilen können;
- – relevante Fragestellungen hinsichtlich der Gründung eines Unternehmens beantworten können und diese in einem Businessplan umsetzen können;
- – Ziele, Aufgaben und Probleme im Modemarketing sach- und zielorientiert beurteilen und Entscheidungen ergebnisorientiert treffen können;
- – die Gestaltungsmöglichkeiten des Verkaufsmanagements kennen und praxisgerecht anwenden können;
- – in betriebswirtschaftlichen Situationen angemessen kommunizieren können;
- – Instrumente zur Steuerung und Kontrolle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verkaufsmanagement kennen;
- – betriebliche Abläufe verstehen sowie flexibel auf Marktveränderungen reagieren können;
- – über die soziale und ökologische Verantwortung von Unternehmen als wichtige Managementaufgabe Bescheid wissen;
- – aktuelle wirtschaftliche Medienberichte beurteilen und kritisch dazu Stellung nehmen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Volkswirtschaftliche Grundbegriffe.
Wirtschaftspolitik im europäischen Wirtschaftsraum.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen. Produktionsfaktoren. Wirtschaftlichkeit. Rentabilität. Produktivität.
Außenhandel:
Zahlungsarten. Risikoabsicherung. Incoterms. Zölle.
Personalwesen:
Rechte und Pflichten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Betriebliche und überbetriebliche Interessensvertretungen. Arbeitsverträge und Dienstverhältnisse. Kollektivvertrag. Schriftverkehr.
Mitarbeiterführung:
Führungsstile. Personalbedarfsplanung. Personalauswahl. Personalentwicklung. Mitarbeitermotivation.
Unternehmensführung:
Managementkonzeptionen. Soziale Verantwortung (Corporate Social Responsibility).
Aktuelle Medienberichte.
II. Jahrgang:
Marketing:
Grundlagen. Terminologie. Aufgaben und Funktionen des Marketings.
Strategisches Modemarketing:
Strukturen und Entwicklungen. Marketingkonzeption.
Operatives Modemarketing:
Modemarketing-Mix (Design- und Kollektionspolitik, Kommunikationspolitik, Kontrahierungspolitik, Distributionspolitik).
Kaufentscheidungsprozess:
Zielgruppenmodelle (Modegrad, Anspruchsniveau, Tragegewohnheiten, Markenbewusstsein, Kaufanlässe, Kaufstättenpräferenzen, Qualitätsansprüche).
Vertriebscontrolling:
Analyse der Kundenzufriedenheit. Portfolio-Analyse.
Verkaufsmanagement.
Verkaufskonzept. Verkaufsstrategie. Absatzkonzept. Verkaufscontrolling.
Kundenmanagement:
Akquisition. Beratung. Zufriedenheit. Bindung. CRM. Key Account Management. Vergütungssysteme.Motivationssysteme. Verkaufshilfen. Erkennung von Kundentypen und angemessene Vorgehensweise. Gesprächsführung und Verhandlung. Einwand- und Abschlusstechnik. Reklamationsbehandlung. Call Center Einsatz. Interkulturelle Aspekte in Verkaufsgesprächen.
Aktuelle Medienberichte.
III. Jahrgang:
Arten von Betrieben:
Überblick über Handel. Transport. Versicherung. Kreditinstitute. Produktionsbetriebe. Wertpapiere und Börse.
Gewerbe:
Einteilung der Gewerbe. Gewerbebehörden und Verfahren.
Finanzierung und Investition:
Arten. Sonderformen. Investitionsentscheidungen. Investitionsrechnungen. Kennzahlen.
Aktuelle Medienberichte.
4.3. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- – praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen können;
- – über grundlegende Kenntnisse hinsichtlich Steuern und Abgaben verfügen;
- – die Finanzbuchführung und Kostenrechnung in einem Klein- und Mittelbetrieb aufbauen können;
- – selbstständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- – die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- – die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen praxisgerecht anwenden können;
- – die wirtschaftlichen Rechenverfahren unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben und die Personalverrechnung durchführen können;
- – Aufgaben der Finanzbuchführung, Kostenrechnung und Personalverrechnung mit Hilfe von Standardsoftware lösen und die Ergebnisse beurteilen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
System der doppelten Buchführung:
Verbuchung von laufenden Geschäftsfällen mit Umsatzsteuer (inkl. Verbuchung von Löhnen und Gehältern, Ermittlung und Verbuchung von Lohnnebenkosten) auf Grund von Belegen.
Waren und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen. Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Personalverrechnung:
Abrechnung laufender Bezüge. Zulagen. Zuschläge. Aufwandsentschädigungen. Sonderzahlungen. Personalverrechnung mit entsprechender Standardsoftware.
II. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Teilkostenrechnung. Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung. Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Kostenrechnung mit entsprechender Software.
Jahresabschluss:
Saldenbilanz. Grundzüge der Waren- und Materialbewertung. Anlagenabschreibung. Steuerliche Investitionsbegünstigungen.
III. Jahrgang:
Jahresabschluss:
Rechnungsabgrenzung. Rückstellungen. Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten. Jahresabschluss von Einzelunternehmen und Personengesellschaften.
Bilanz:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges. Analyse des Jahresabschlusses. Kennzahlen. Betriebsstatistik.
Steuern und Abgaben:
Einteilung. Steuerermittlung. Steuerentrichtung
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je zwei einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
4.4. Betriebswirtschaftliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – betriebswirtschaftliche Zielstrategien entwerfen und verfolgen können;
- – organisatorische Strukturen und Arbeitsabläufe in ihrem Gesamtzusammenhang erkennen und den spezifischen Aufgabenstellungen anpassen können;
- – ihre persönlichen Erfahrungen und ihre in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten erweitern und auf praxisorientierte Aufgabenstellungen anwenden können;
- – Verantwortung für eigene Arbeiten übernehmen sowie Eigenständigkeit, Flexibilität und Kreativität entwickeln und vernetzt anwenden können;
- – Teamfähigkeit erlangen;
- – Kommunikationstechniken situationsspezifisch beurteilen und anwenden können;
- – zeitgemäße Kommunikationstechnologien situationsgerecht einsetzen können;
- – Konfliktsituationen erkennen und bewältigen können;
- – das Berufsbild der Projektmanagerin/des Projektmanagers kennen.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Arbeiten in der Übungsfirma in verschiedenen Funktionen unter Einsatz der in der Praxis verwendeten aktuellen Büro-, Informations- und Kommunikationstechnologien. Angewandtes Projekt- und/oder Qualitätsmanagement anhand von ausgewählten Beispielen. Angewandte Unternehmensorganisation anhand von ausgewählten Beispielen. Techniken und Arten der Kommunikation und Präsentation und Kommunikationsmanagement anhand von praxisorientierten Aufgabenstellungen. Kreativitätstechniken in den unterschiedlichen Phasen des Prozessmanagements. Entwicklung absatzorientierter Lösungsansätze. Teammanagement und Gruppenführung. Time Management. Kalkulation und Abrechnung. Planung und Durchführung konkreter Projekte. Case support.
5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
5.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – den Begriff Design ganzheitlich definieren können;
- – über grundlegendes Wissen über den historischen Hintergrund von Design verfügen;
- – Arbeitsstrukturen trendprägender Designerinnen und Designer verstehen und auf eigene Ideen übertragen können;
- – die theoretische Grundlagen mit anderen Bereichen, insbesondere Schnittkonstruktion und Fertigungsverfahren, vernetzen können;
- – einen Überblick über die Geschichte des Kostüms und die Entwicklung der Mode haben;
- – zu einer kritischen Auseinandersetzung mit Schönheitsidealen und Modetrends, vor allem im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Geschlechterbildern, fähig sein;
- – die Charakteristik einer Epoche in aktuellen Modetrends wieder erkennen können;
- – die historische Entwicklung als Grundlage für die Trendforschung erkennen;
- – Basiswissen über gesellschaftliche Strukturen erwerben und dieses für die Trendforschung anwenden können;
- – die Verbindung von Theorie und Praxis in der Trendforschung herstellen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen der Designtheorie. Designgrundsätze – Form, Material, Funktion und Gestaltung. Designgeschichte.
II. Jahrgang:
Arbeitsstrukturen prägender bzw. aktueller Designerinnen und Designer. Kostümkunde.
Modegeschichte. Modeentwicklung. Moderhythmus. Wahrnehmungstheorie – visuelle, auditive, kinästhetische und haptische Bereiche. Passive und aktive Wahrnehmung. Praktische Aufbereitung für Trends. Trendwahrnehmung.
III. Jahrgang:
Gesellschaftsstrukturen aus soziologischer Sicht. Grundlagen der allgemeinen Trendforschung. Exemplarische Trendanalysen. Trendforschungsbereiche.
5.2. Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – Einblick in die vernetzten Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und Tätigkeiten der Textilwirtschaft haben;
- – unterschiedliche Methoden zur Prozessdatenerfassung und des Prozessdatenmanagements anwenden können;
- – Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kennen;
- – die Zusammenhänge von Arbeitsgestaltung und wirtschaftlicher Betriebsführung kennen;
- – die systematische Vorgangsweise im Rahmen der Prozessgestaltung und des Prozessmanagements kennen und in der wirtschaftlichen Praxis anwenden können;
- – Arbeitsvorbereitung computerunterstützt durchführen können und die dafür erforderlichen Arbeitspapiere erstellen können;
- – in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte vernetzt mit den Bereichen Betriebswirtschaftliche Übungen und/oder Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken ausführen können.
- – die verschiedenen Qualitätsbegriffe unterscheiden und beschreiben können;
- – die Methoden des Qualitätsmanagements kennen;
- – die Auswirkungen des Qualitätsmanagements auf betriebliche sowie überbetriebliche Strukturen und Abläufe kennen und beurteilen können;
- – die operativen Methoden des Qualitätsmanagements kennen und kostenbewusst anwenden können – vernetzt zu den Gegenständen Fertigungsverfahren und Betriebswirtschaftliche Übungen;
- – über Normenreihen, das QM-Handbuch und Audits Bescheid wissen;
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Organisation der Arbeit. Prozesse in Unternehmen. Grundlagen der Prozessgestaltung. Planungssystematik von Prozessen. Gestaltung menschengerechter Arbeit. Computerunterstütztes Erstellen der erforderlichen Arbeitsunterlagen im Rahmen der Arbeitsvorbereitung (Arbeitsplanung, Arbeitsoptimierung).
Prozessanalyse. Prozesssynthese. Überblick über die Prozessdatenermittlung. Prozessdatenermittlung durch Zeitaufnahme und MTM-Verfahren. Prozesszeiten. Gruppen- und Mehrstellenarbeit.
II. Jahrgang:
Qualitätsmanagement:
Qualitätsbegriffe. Normenreihen. QM-Systeme. Qualitätsplanung. Qualitätssteuerung. Qualitätskontrolle. Qualitätsprozesse (inner-, zwischen- und außerbetrieblich) Dokumentation im Qualitätswesen. (QM–Handbuch, Verfahrens- Arbeits- und Prüfanweisungen) (in Kombination mit dem Unterrichtsgegenstand Betriebswirtschaftliche Übungen bzw. im Bereich Produktentwicklung und Produktion).
5.3. Textiltechnologie und Textilchemie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – über ganzheitliche Wahrnehmungen im textilen Bereich verfügen und diese zielorientiert anwenden können;
- – den Aufbau, die Eigenschaften und Behandlungsmöglichkeiten von Textilfasern kennen und dieses Wissen im Arbeitsbereich anwenden können;
- – textile Flächen nach Rohstoffen analysieren, zuordnen und beurteilen können;
- – aktuelle Technologien der textilen Flächengestaltung und Veredelungsmaßnahmen verstehen, erklären und zuordnen können;
- – Kenntnisse über die Eigenschaften, Pflege und Funktionalität von Textilien haben;
- – umwelttechnologische und ökonomische Überlegungen vernetzen und selbstständig einordnen und beurteilen können;
- – textiltechnologische Kenntnisse auf vielfältige Bereiche der textilen Produktentwicklung übertragen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Grundlagen der Natur- und Chemiefasern. Pflege und Funktionalität.
Spezialfasern. High-Tech-Fasern.
Anlegen einer Material- und Stoffsammlung.
Textile Flächen – Faden-, Faserverbundstoffe und Kombinationen. Flächenschichtstoffe. Stoff- und Materialanalysen.
III. Jahrgang:
Aktuelle Textilentwicklungen.
Textilveredelung:
Farbgebung. Nassappreturen. Trockenappreturen.
Entsorgung und Recycling. Umweltproblematik.
Gesundheitsgefährdung der Arbeiterinnen/Arbeiter.
Chemiefasern aus anorganischen Stoffen. Synthetische Chemiefasern (zB Plastomere, Elastomere, Duromere).
Chemiefasern aus natürlichen Polymeren (zB Viskose, Modal, Cupro, Acetat, Lyocell).
Proteine:
Eiweißfasern (Wolle, Seide).
Farbstoffe.
Oberflächentechniken.
5.4. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke durchführen können;
- – zwei- und dreidimensionales Denken als Basis für die Schnitterstellung nutzen und praktisch anwenden können;
- – Verständnis für Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen haben;
- – über Größensätze und Schnittlagenbilder Bescheid wissen;
- – CAD unterstützt konstruieren und gradieren können;
- – innovative und kreative Schnittlösungen entwickeln können;
- – Modellbilder und technische Zeichnung analysieren und schnitttechnisch übertragen können;
- – die Fachsprache beherrschen;
- – das Wissen fächerübergreifend mit Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken anwenden können;
- – fachspezifische Anwendersoftware nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Schnittentwicklung vom Grundschnitt zum Modellschnitt.
Grundschnitte für verschiedene Produktsparten mit entsprechenden Detailschnitten. Schnittentwicklungen.
CAD-Grundfunktionen und Anwendungen.
II. Jahrgang:
Auftragsbezogene Modellschnitte. Schnittentwicklungen in DOB. Ärmelanlagen.
CAD:
Gradieren. Modellschnitte. Schnittlagenbilder.
III. Jahrgang:
Modellschnitte. Komplexe Schnittlösungen. Selbstständige Problemlösungen.
Unterstützung mit CAD.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten.
5.6. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – Eigenkreationen, Modelle und/oder Serien nach aktuellen, rationellen Verfahren für DOB und/oder HAKA vorbereiten und fertigen können;
- – Verarbeitungstechniken und Arbeitsmethoden qualitätsbewusst anwenden können;
- – die Produktionspapiere unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen können;
- – Betriebsmittel und Geräte material- und modellgerecht einsetzen und unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien handhaben können;
- – über technisches Fachwissen verfügen und die Fachsprache einsetzen können;
- – die in anderen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf praxisorientierte Aufgaben anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Entwürfe für Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechnik.
Werkstücke aus verschiedenen Materialien in anspruchsvolleren Verarbeitungstechniken. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
II. Jahrgang:
Werkstücke aus anspruchsvollen Materialien. Zeitgemäße Fertigungsverfahren. Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
III. Jahrgang:
Komplexe Schnittlösungen und Verarbeitungstechniken. Optimierung von Fertigungsprozessen.
Detailarbeiten im erforderlichen Ausmaß. Computerunterstützte Erstellung der erforderlichen Produktionspapiere. Schnitterstellung mit CAD (fächerübergreifend mit Schnittkonstruktion und Modellgestaltung).
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
A. 2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen, können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Die gewählten Seminare sind in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zu Grunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf einen Jahrgang oder auf mehrere erstrecken.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
1. AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
- – Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
- – theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
- – Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
- – berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
- – den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Angewandte Betriebsführung
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – im Rahmen eines organisierten Projektunterrichtes den Ablauf betrieblicher Prozesse verstehen;
- – das Zusammenwirken betrieblicher Leistungsbereiche vernetzt praktisch umsetzen können;
- – über eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen verfügen;
- – einen Auftrag in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, BWL, Präsentation) eines Betriebes bearbeiten können;
- – die Abwicklung des Auftrages auf eine gegebene betriebliche Situation ausrichten können; der Kundin/dem Kunden Teil- oder Endresultate präsentieren können;
- – die erforderlichen Betriebsmittel ökonomisch und ökologisch richtig einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Bearbeitung eines Auftrages in den Grundlagen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
II. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Bearbeitung eines Auftrages mit gesteigerten Anforderungen in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Präsentation von Teil- und Endergebnissen. Rationeller Betriebsmitteleinsatz.
Projektmanagement:
Projektdokumentation.
Projekthandbuch.
Projektwerkstätte:
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Selbstständige Bearbeitung eines Auftrages unter Berücksichtigung einer gegebenen betrieblichen Situation in den entsprechenden Abteilungen (PMA, Design, Schnitttechnik, AV, Betriebswirtschaft, Präsentation) unter Nutzung von EDV und CAD. Rationeller Betriebsmitteleinsatz. Präsentation von Teil- und Endergebnissen.
Projektwerkstätte:
Produktion auf Grundlage der erstellten Arbeitsunterlagen.
Praxisbezogene Projekte.
Mode und Produktionstechniken
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – anspruchsvolle Kleidungsstücke schnitttechnisch umsetzen können;
- – Schnitte zur Produktionsreife bringen können;
- – industrielle Verarbeitungstechniken produktgerecht anwenden können;
- – Kenntnisse über Fertigungsverfahren anwenden können;
- – Qualitätskriterien festlegen und kontrollieren können;
- – Werkzeichnungen mit CAD erstellen können;
- – Zusammenhänge der Arbeitsvorbereitung erkennen;
- – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Schnittkonstruktion mit CAD. Produktionspapiere mit EDV. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.
Projektwerkstätte:
Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
II. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Technische Zeichnungen mit CAD. Qualitätskontrolle. Methodik des Arbeitstrainings (technisch – pädagogische Methoden).
Projektwerkstätte:
Anspruchsvolle Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Schnittkonstruktion mit CAD. Computerunterstützte Produktionspapiere. Schnittlagenbilder. Werkzeichnungen mit CAD.
Projektwerkstätte:
Komplexe Modelle aus verschiedenen Produktgruppen.
Praxisbezogene Projekte.
Modemarketing und Visual Merchandising
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – alle Elemente des Modemarketing(mix) computerunterstützt umsetzen und anwenden können;
- – fächerübergreifend und marketingtechnisch im Bereich der Modewirtschaft denken können;
- – Marketingstrategien kennen, entwickeln und anwenden können und Marketingkonzepte umsetzen können;
- – zu Selbstorganisation und Zeitmanagement fähig sein;
- – soziale Kompetenz und die Fähigkeit zur Teamarbeit besitzen;
- – die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- – die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- – die Funktion von Logistik und deren Aufgaben und Ziele in Bereichen der globalen Modewirtschaft kennen;
- – über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- – eine Fremdsprache als Fachsprache bezogen auf den Ausbildungsschwerpunkt verwenden können;
- – Eventmanagement im Mode- und Textilbereich planen und durchführen können;
- – Öffentlichkeitsarbeit und Corporate Identity umsetzen können;
- – Gestaltungsprojekte im Bereich des Visual Merchandisings (Schauräume, Messestände, Ausstellungsräume, …) planen und durchführen können;
- – innerbetriebliche Produktionsunterlagen erstellen können;
- – Projekte unter Einsatz fächerübergreifenden Wissens entsprechend den Grundsätzen des Projektmanagements umsetzen können;
- – Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsverfahren und methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- – Produktionsgestaltung unter Einbeziehung von Design und Trends, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- – Betriebsmittel entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Produktion anwenden können;
- – die Betriebsmittel und Geräte unter Beachtung aktueller Sicherheitsrichtlinien einsetzen können;
- – Fertigungspläne und Materialbedarf unter Einbeziehung von Prozessgestaltung und Prozessdatenmanagement erstellen bzw. festlegen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Unternehmensziele und Modemarketing (Unternehmensleitbild, Corporate Identity). Marktforschung. Trendforschung. Positionierung am Markt. Erstellung von Marketing-Plänen.
Fallstudien.
Visual Merchandising – Grundbegriffe.
Wirtschaftssprache:
Anspruchsvolle berufsbezogene Kommunikationssituationen. Berufsbezogene Texte. Projektwerkstätte:
Kleidungsstücke in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
II. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Gestaltung von Werbebotschaften mit aktueller Software.
Visual Merchandising:
Produktpräsentation Gestaltung des Point of Sale (POS). Verkaufsraum- und Ausstellungsplanung.
Marketing im Internet. Erstellung von Marketing-Plänen. Fallstudien, Planspiele, Simulation konkreter Entscheidungssituationen. Kreativitätstechniken. Modepräsentation. Einfache Produktionsunterlagen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Projekt:
Organisation und Durchführung einer Veranstaltung/eines Projektes nach den Grundsätzen des Projektmanagements.
Projektwerkstätte:
Kleidungsstücke der DOB (englischer und französischer Ausfertigung) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
III. Jahrgang:
Angewandtes Projektmanagement:
Spezialgebiete des Marketings (zB Non-Profit-Marketing, Öko-Marketing). Innovative Marketinginstrumente. Marketing im internationalen Bereich. Fallstudien. Planspiele. Personal Selling. Führung von Verkaufsgesprächen. Produktionsunterlagen mit gesteigerten Anforderungen für die Auftragsplanung und Fertigungssteuerung unter Anwendung branchenspezifischer Software.
Projekte zu Themen des I., II. oder III. Jahrgangs unter Berücksichtigung der Richtlinien des Projektmanagements vorrangig mit externem Auftraggeber und im Team.
Projektwerkstätte:
Erstellen einer Kollektion in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung aktueller Fertigungsmethoden und Verarbeitungstechniken. Für den Arbeitsprozess erforderliche Produktionspapiere.
Modedesign und Grafik
Ergänzende Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – innovative Ideen (Material – Form – Technik) entwickeln und als Werkstücke realisieren;
- – verschiedenste textile Techniken an textilen Produkten anwenden können;
- – Kollektionsideen nach künstlerischen, technischen und wirtschaftlichen Aspekten umsetzen können;
- – themenorientierte, experimentelle Gestaltungen durchführen können;
- – kreative Lösungen entwickeln können;
- – unterschiedliche Grafik- und Illustrationstechniken anwenden können;
- – die Ergebnisse der Arbeiten in geeigneter Form dokumentieren und präsentieren können;
- – Entwurfsarbeiten aus dem Bereich Grafik eigenständig erstellen können;
- – das Spektrum neuer Technologien für Kommunikation und Präsentation nutzen können;
- – Kenntnisse aus dem Bereich der visuellen und medialen Kommunikation umsetzen können;
- – Informationen digitalisieren und aufbereiten können;
- – fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
- – die Grundlagen digitaler Fotografie und Bildbearbeitung kennen und anwenden können;
- – die Besonderheiten der Mode- und Objektfotografie kennen;
- – sich urheberrechtlicher Problemstellungen bewusst sein;
- – Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fachlich anleiten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Experimentelles Design:
Oberflächengestaltung. Formen und Gestalten von Modellen nach Themen mit Bezug auf das Designmodell.
Modegrafik:
Modetrendinformationen. Designerinnen bzw. Designer und Modeschöpferinnen bzw. Modeschöpfer.
Bildbearbeitung:
Anwendung eines Grafikprogramms. Aufbereitung von digitalem Bildmaterial. Theoretische Grundlagen der Bildbearbeitung (Grafikformate. Bildauflösung. Farbtiefe).
II. Jahrgang:
Experimentelles Design:
Gestalten mit verschiedenen Werkstoffen und Techniken unter Berücksichtigung modischer Trends.
Modegrafik:
Auswerten der Kostümgeschichte in Hinblick auf aktuelle Trends. Technische Zeichnungen. Detailzeichnungen und Entwürfe für das Designmodell. Visuelle Gestaltung mit CAD.
Fotografie:
Fototechnik. Analoge und digitale Fotografie. Modefotografie. Fachspezifische CAD-Programme; Computergrafik. Werbegrafik.
Praxisbezogene Projekte.
III. Jahrgang:
Experimentelles Design:
Modische Accessoires (Taschen, Hüte, Gürtel, Schmuck etc.). Freies Gestalten und Modellieren mit anspruchsvollen Materialien.
Modegrafik:
Projektorientierte Entwürfe. CAD.
Praxisbezogene Projekte.
2) Schulautonome Pflichtgegenstände
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen sich zusätzlich zu den im Stammbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung ihres kreativen und kommunikativen Potenzials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluss der Schule in ihrem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Besondere zusätzliche Inhalte, die weder durch eine Vertiefung der Pflichtgegenstände des Stammbereiches noch durch den gewählten Ausbildungsschwerpunkt vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß wie im Fremdsprachenunterricht des Stammbereichs.
Schularbeiten:
Pro Jahrgang, in dem das Seminar geführt wird: je eine einstündige Schularbeit.
IT-Seminar:
Aktuelle Inhalte aus dem Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie.
Allgemein bildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Naturwissenschaftliches Seminar:
Inhalte, die die naturwissenschaftliche Bildung erweitern, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Künstlerisch-kreatives Seminar:
Förderung der Kreativität durch künstlerische Aktivitäten, wobei nach Möglichkeit berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Persönlichkeitsbildendes Seminar:
Förderung der Sozialkompetenz, Konfliktkultur, Teamfähigkeit, Kommunikations- und Konfliktlösungskompetenz, Psychohygiene im Berufsleben.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Stammbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schülerinnen und Schüler sowie Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.
C. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- – ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Mode und Textilwirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht;
- – die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- – einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- – über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- – sich Vorgesetzten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt und selbstsicher verhalten können;
- – aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das fakultative Praktikum kann vor Eintritt in den III. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reife- und Diplomprüfungszeugnis aufzunehmen.
Didaktische Grundsätze:
Das fakultative Praktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten abzuleisten.
Die Schule hat Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen zu bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, dass solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule hat darauf hinzuwirken, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantinnen- und Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind.
Die Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden. Auslandspraktika sind in Hinblick auf die sprachliche Kompetenz empfehlenswert, wobei va. die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schülerinnen und Schüler durch Direktorin bzw. Direktor, Fachvorständin bzw. Fachvorstand und die Lehrenden der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Praktikums von entscheidender Bedeutung dafür, dass dieses zu einem positiven Erlebnis wird und die Schülerinnen und Schüler dazu veranlasst, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluss der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schülerinnen und Schüler sollen jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schülerinnen und Schüler im Allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt einer individuellen Gestaltung des Unterrichts und der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrenden des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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