Anlage 7 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1995

Anlage 7

Anlage 7.7

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AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehr-

Wochenstunden ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III.

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KERNBEREICH

1. Religion ................... 2 2 2 6 (III)

2. Deutsch .................... 2 2 2 6 (I)

3. Englisch ................... 3 2 3 8 (I)

4. Zweite lebende Fremdsprache

*1) *2) .................... 3 3 3 9 (I)

5. Geschichte und Kultur ...... - 2 2 4 III

6. Biologie und Ökologie ...... 2 - - 2 III

7. Mathematik und angewandte

Mathematik ................. 3 2 3 8 (I)

8. Tourismusgeographie ........ - - 3 3 III

9. Tourismus und Marketing .... - 2 2 4 II

10. Verkehr und Reisebüro ...... - 2 2 4 III

11. Betriebswirtschaft,

Volkswirtschaft und

gastgewerbliche

Betriebslehre .............. 2 2 2 6 II

12. Rechnungswesen und

Controlling *3) ............ 2 3 3 8 I

13. Politische Bildung und Recht - - 2 2 III

14. Ernährung .................. 1 - - 1 III

15. Küchenführung und

-organisation *2) *3) ...... 4 4 - 8 IV

16. Getränke ................... 1 - - 1 III

17. Restaurant *2) *3) ......... 3 2 - 5 IV

18. Betriebspraktikum .......... 2 2 - 4 (Va)

19. Leibesübungen und sportliche

Animation .................. 2 2 2 6 IVa

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32 32 31 95

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *4)

Dritte lebende Fremdsprache

*1) ......................... 3 2 3 8 (I)

Fremdsprachen und Wirtschaft

*1) ......................... 3 2 3 8 I

Hotelmanagement ............. 3 2 3 8 I

Touristisches Management .... 3 2 3 8 II

Gastronomiemanagement ....... 3 2 3 8 IVa

Kulturelle Animation ........ 3 2 3 8 III

Sport ....................... 3 2 3 8 IVa

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *4) 2 2 2 6

Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß ...... *5)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *1) .. I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar . III

Praxisseminar ............. IV

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Gesamtwochenstundenzahl ... 37 36 36 109

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B. Pflichtpraktikum

Insgesamt 4 Monate Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.

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C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

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Spielmusik ..................... 1 1 1 3 V

Chorgesang ..................... 1 1 1 3 V

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D. Förderunterricht *4)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

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Deutsch ........................ (2) (2) (-) (4) (I)

Englisch ....................... (2) (2) (-) (4) (I)

Zweite lebende Fremdsprache *1) (2) (2) (-) (4) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... (2) (2) (-) (4) (I)

Rechnungswesen und Controlling . (2) (2) (-) (4) I

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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 73 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Tourismusfachschule, dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder die Handelsschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventen einer Lehre in den Berufen Koch, Kellner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung bei Erfüllung der Voraussetzungen laut Schulorganisationsgesetz.

Absolventen der Hotelfachschule sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung', „Getränke'' und „Betriebspraktikum'' sowie im I. und II. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Organisation'' und „Restaurant'' befreit.

Absolventen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung'', „Küchenführung und Organisation'' und „Restaurant'' befreit.

Absolventen einer Lehre im Beruf Kellner sind im I. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Getränke'' sowie im I. und II. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Restaurant'' befreit.

Absolventen einer Lehre im Beruf Koch sind im I. und II. Jahrgang vom Gegenstand „Küchenführung und Organisation'' befreit.

Die Vorprüfung zur Reifeprüfung ist nur von Absolventen der Tourismusfachschule, der Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistenten sowie Reisebüroassistenten abzulegen; Kellner haben nur im Prüfungsgebiet „Küchenführung und Organisation'', Köche nur im Prüfungsgebiet „Restaurant'' eine Vorprüfung abzulegen.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

    Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

    Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen.

    Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

    Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zum Tourismus herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung und die Erziehung zu Umweltbewußtsein.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Bekanntgabe gemäß § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung

    BGBl. Nr. 467/1988.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache , Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Referat. Diskussion.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Protokoll, Kurzfassung, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Formale Aspekte von Texten.

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik mit Bezug

zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

III. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration der Vorkenntnisse.

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis (Restaurant, Gastronomie, Rezeption).

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

II. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der

beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

III. Jahrgang:

Themen mit vorherrschendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag.

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Arbeitswelt.

Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle

Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichische und internationale politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen.

Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.

Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.

Aktuelle Themen.

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn der Aufklärung.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.

Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).

Entwicklungen in Österreich.

III. Jahrgang:

Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:

Russische Revolution. Neuordnung Europas.

Österreich in der Ersten Republik.

Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.

Internationale Organisationen.

Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.

Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.

Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus).

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Pluralismus:

Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt.

Einigung Europas.

Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.

Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,

Nord-Süd-Konflikt.

Tourismustendenzen der Gegenwart.

Kultur als Wirtschaftsfaktor.

Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).

Welt im Umbruch:

Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.

Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.

Europäische Integration.

Migrationsprobleme.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Genetik:

Molekularbiologie und Vererbung; Gentechnologie; Humangenetik.

Ökologie:

Kreisläufe, Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen;

Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren.

Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).

Natürliche und künstliche Ökosysteme.

Natur- und Umweltschutz, Probleme der Umweltgestaltung.

Wechselwirkung zwischen Ökologie und Tourismus.

Aktuelle Probleme von Ökologie und Wirtschaft.

Spezielle Aspekte der Humanökologie:

Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen; Raumklima und Erholung;

Stadtökologie.

  1. 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

II. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

III. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

I. bis III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

8. TOURISMUSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Orientierung auf der Erde.

Österreich:

Natur- und kulturgeographische Gliederung.

Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer

Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.

Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.

Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).

Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.

Natur- und Kulturgeographie Europas:

Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.

Europäische und außereuropäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):

Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.

Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).

  1. 9. TOURISMUS UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Tourismus:

Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.

Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).

Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:

Ziele, System, Instrumente.

Marktforschung:

Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;

Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.

Marketinginstrumente:

Angebotsgestaltung und -anpassung.

Preispolitik; Absatzmethode.

Kommunikationspolitik:

Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische

Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel).

Medienauswahl.

Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger.

Berufsbilder im Marketing.

III. Jahrgang:

Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).

Marketing für touristische Teilmärkte:

Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen);

Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots);

Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr;

beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives);

Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).

Neue Freizeittrends:

Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;

Themenparks.

Tourismuspolitik:

Ziele, Träger, Maßnahmen.

10. VERKEHR UND REISEBÜRO

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Reisebüro:

Betriebsformen. Unternehmungen. Organisationen. Rechtsgrundlagen.

Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).

Verkehr:

Entwicklung, Formen.

Österreichisches Verkehrswesen:

Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.

Luftverkehr:

Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisationen.

Schiffsverkehr:

Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr

(Formen, Unternehmungen, Routen).

Fahrpläne und Tarife.

EDV-unterstützte Übungen:

zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Reisebüro:

Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung).

Straßenverkehr:

Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).

Rechtsvorschriften.

Eisenbahn:

Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen

Österreichs. Angebote für den Tourismus.

Österreichisches Verkehrswesen:

Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.

Marketing von Verkehrsunternehmungen.

EDV-unterstützte Übungen:

zu den Bereichen des III. Jahrganges.

  1. 11. BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBLICHE

BETRIEBSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gastgewerbliche Betriebe:

Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit,

Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe.

Personeller Aufbau; Entlohnung.

Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen

(Klassifizierung; Mindestausstattung).

Personalbereich:

Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).

Kaufvertrag:

Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);

Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;

Konsumentenschutz.

Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:

Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.

Beherbergungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.

Verpflegungsabteilung:

Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung;

Verwahrungsvertrag.

Unternehmung:

Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch). Unternehmensgründung; Rechtsformen;

Einflußfaktoren bei der Wahl der Rechtsform.

Betrieb:

Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.

Beschaffung und Lagerung:

Beschaffung und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern; Zahlungsverkehr; Lagerfunktion und Lagerkontrolle.

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsverfahren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Gewerbe:

Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;

Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;

Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.

II. Jahrgang:

Grundlagen der Wirtschaft:

Bedarf, Bedürfnisse, Markt.

Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.

Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat).

Wirtschaftssektoren.

Geld und Währung:

Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.

Preis:

Markt und Preis; Preisbildung im Modell;

Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,

wirtschaftspolitische Einflußnahme.

Außenwirtschaftliche Verflechtungen:

Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe,

Wirtschaftsgemeinschaften.

Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:

Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.

Volkswirtschaftliche Gesamtziele:

Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.

Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:

Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von

Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;

wirtschaftspolitische Maßnahmen.

Öffentliche Wirtschaft:

Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.

III. Jahrgang:

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;

Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;

Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;

betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.

Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.

  1. 12. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

System der doppelten Buchführung.

Umsatzsteuer: System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von

Umsatzsteuer und Vorsteuer. Beleg und Belegwesen.

Verbuchung von Geschäftsfällen.

Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;

Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.

Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).

Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:

Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,

Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;

Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.

Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.

Erlösverbuchung im Gastgewerbe:

Erlösarten; Erlöserfassung und -verbuchung; Personalverpflegung;

Eigenverbrauch.

Personalverrechnung im Gastgewerbe:

Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle, Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.

Organisation:

Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.

Jahresabschluß:

Waren- und Materialbewertung;

Anlagenabschreibung.

II. Jahrgang:

Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;

Rückstellungen;

Rechnungsabgrenzungen;

Jahresabschluß von Einzelunternehmungen.

Erlös- und Kostenrechnung:

Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).

III. Jahrgang:

Rechnungswesen des Reisebüros:

Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.

Controlling:

Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung:

Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,

Erfolgsermittlung.

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),

Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).

Bilanztheorie:

Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze. Handels- und Steuerbilanz.

Jahresabschluß:

Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und steuerlicher

Investitionsbegünstigungen.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Kostenrechnung und im Controlling, insbesondere

in gastgewerblichen Betrieben.

Tabellarische und graphische Ermittlung des Betriebsergebnisses.

Grundsätze der Finanzplanung und Budgetierung; Betriebsstatistik, Bilanzanalyse und Bilanzkritik; Erstellung von Budgets, Soll-Ist-Vergleichen und Analysen.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. 13. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Staat:

Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.

Völkerrecht:

Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.

Österreichische Bundesverfassung:

Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).

Politische Willensbildung:

Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.

Rechtsstruktur:

Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.

Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).

Privatrecht:

Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.

Arbeits- und Sozialrecht:

Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.

Handelsrecht:

Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,

Handelsgesellschaften.

Gewerberecht:

Antritt und Ausübung eines Gewerbes.

Strafrecht:

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben; gegen die Ehre, gegen

fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.

14. ERNÄHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Ernährung:

Ernährung und Gesundheit:

Ernährungsverhalten.

Funktionen und Bestandteile der Nahrung.

Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.

Säure- und Basenhaushalt.

Energie- und Nährstoffbedarf:

Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung. Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen

  1. 15. KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Küchenorganisation:

Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs. Küchenbrigade. Einkauf, Übernahme und Lagerung und Verwaltung von Lebensmitteln. Warenverwertung.

Berechnung der Wareneinsatzkosten; Mengen- und Preiskalkulation. Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs. Konservierungstechniken.

Küchentechnologie:

Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).

Ergonomie.

Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.

Zubereitung:

Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren.

Kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Saucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Salate, Marinaden, Dressings; Eiergerichte; Käseverarbeitung; Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, kalte und warme Süßspeisen; Speiseeisgerichte.

Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien; Haus- und Wildgeflügel, Wild. Süßwasser- und Seefische.

Frühstücksbüffet.

II. Jahrgang:

Küchenorganisation:

EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering. Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.

Projektierung von Arbeitseinsätzen, Zeitoptimierungen.

Zubereitung:

Krusten-, Schalen- und Weichtiere; mehrgängige Speisenfolgen, Cocktailparties, kalte und warme Buffets. Spezialitätenwochen.

Menüs der regionalen und überregionalen Küche; Bankettmenüs, A-la-carte-Gerichte, Spezialitäten.

Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Convenience, Gerichte aus der Naturküche.

Spezielle Kostformen.

16. GETRÄNKE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Alkoholfreie Getränke:

Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.

Alkoholische Getränke:

Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine (Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);

Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen);

versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.

Gefahren des Alkoholmißbrauchs.

Ausschankmethoden:

Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronische gesteuerte Ausschankanlagen.

17. RESTAURANT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung.

Umgangsformen und Tischsitten.

Inventar:

Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.

Service:

Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office).

Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe.

Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke);

Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;

Frühstücksservice, Getränkeservice. Etagenservice; Kaffeehausservice;

Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken, Verkaufsgespräch).

Gästeberatung:

Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speise- und Getränkekarten.

Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs.

Verrechnung:

Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.

II. Jahrgang:

Bar:

Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.

Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.

Fertigkeiten:

Servieren von mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten). Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.

Gastronomische Veranstaltungen:

Table-d'hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).

Gästeberatung

Verrechnung:

Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit

EDV-Unterstützung.

18. BETRIEBSPRAKTIKUM

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

II. Jahrgang:

Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing'', „Verkehr und Reisebüro'', „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre'', „Rechnungswesen und Controlling'', „Ernährung'', „Küchenführung und -organisation'', „Getränke'' und „Restaurant'' in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.

  1. 19. LEIBESÜBUNGEN UND SPORTLICHE ANIMATION

Lehrplan für Leibesübungen (BGBl. Nr. 37/1989) mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation'':

Bildungs- und Lehraufgabe:

Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.

ERWEITERUNGSBEREICH

  1. a) Ausbildungsschwerpunkte

DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll in Englisch und der zweiten lebenden Fremdsprache

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Fremdsprache und Pflichtpraktikum:

Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums. Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;

Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;

Service, Food & Beverage, Rezeption;

Freizeitanimation, Führungen.

II. Jahrgang:

Kommunikationstechnologien und -medien:

Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail. Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Artwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);

Präsentation von Datenmaterial.

Public Relations:

Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).

III. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);

inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;

Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;

Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.

Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.

Aufteilung der Wochenstunden:

Die Aufteilung der Wochenstunden erfolgt je nach Vorkenntnissen der Schüler in der zweiten Fremdsprache von der Schule. Grundsätzlich sollte für jede Sprache die Hälfte der Stundenanzahl in Anspruch genommen werden.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

HOTELMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Gastronomie und Umwelt:

F&B-Management, Produktionsplanung, Auswahl, wirtschaftlicher Einkauf und Kontrolle der Betriebsausstattung.

Umweltfreundliche Ver- und Entsorgungskonzepte unter

Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.

Housekeeping:

Haus- und Sicherheitstechnik. Umweltschutzbestimmungen,

Dienstplangestaltung.

Front Office:

Management des Gästekontakts und aktiver Verkauf.

Geschäftsanbahnung, Guest-History;

Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrgangs.

II. Jahrgang:

Angewandtes Finanzmanagement:

Finanzplanung, Budgetierung, Investitionsplanung, -analyse, -entscheidung. Verhalten gegenüber Finanzierungspartnern.

Veranstaltungsmanagement:

Ferien-, Kur- und Stadthotellerie.

Betriebsgründung:

Gründung gastronomischer Betriebe (Pachtbetrieb, Franchising).

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrgangs.

III. Jahrgang:

Unternehmensführung:

Interpretation von Kennzahlen und Controlling.

Kontrollwesen (arbeitsrechtliche, technische und innerbetriebliche Aspekte).

Kooperation in der Hotellerie und Gastronomie (Ziele und Formen).

Strategisches Personalmanagement:

Planung, Auswahl, Schulung und Motivation.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrgangs.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

TOURISTISCHES MANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Touristik und Umwelt.

Tourismus der Region: Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen.

Probeführungen.

Tourismusbüro:

Örtliche und regionale Informationen.

Unternehmungen:

Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.

Informationsmittel:

Österreichische Kursbücher.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrganges.

II. Jahrgang:

Reisebüro:

Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.

Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung.

Informationsmittel:

Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.

Touristik-Geographie:

Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.

Counter:

Beratungs- und Abschlußtechniken, Ausstellen von Reisedokumenten,

Verrechnung, Nachbetreuung.

Touristikveranstaltungen:

Besuch, Teilnahme, Auswertung.

Reiseleitung:

Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische

Aufgaben, Führungsaufgaben.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Tagungen, Seminare, Kongresse:

Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale

und internationale Organisationen.

Ausstellungen, Messen:

Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,

betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.

Tourismusmanagement:

Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der

örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

GASTRONOMIEMANAGEMENT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Geschichte und Entwicklung der Kochkunst;

Menügrundplan, Menüarten, Speisengruppen (vor allem der österreichischen Küche).

Mahlzeiten des Tages aus internationaler Sicht.

Pflege und Präsentation von Käse; Verkaufsgespräche; Speise- und Getränkekarten für verschiedene Gelegenheiten (Inhalt, optische Gestaltung, gesetzliche Bestimmungen).

Organisation:

Einkauf typischer Waren.

Berechnung des Wareneinsatzes.

Weinkeller (Organisationsformen, Einkauf, Verwaltung, Schulweinkeller).

II. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Nährwertberechnungen anhand von Nährwerttabellen;

Speisen und Menüs, die sowohl leichte Vollkost als auch Vital- und Normalkost umfassen; Diätetik und Schonkost.

Typische Speisen und Menüfolgen inklusive der Speisekartengestaltung aus den Bereichen Brunch, Wiener Beisel usw.

Aufgaben eines Sommeliers.

Rauchwaren (Bedeutung in der Gastronomie, Rauchen und Gesundheit).

Verkaufsgespräche.

Organisation:

Marktangebot im Bereich der Getränke; Anlegen eines Weinkellers;

EDV-Anwendung im Weinkeller.

III. Jahrgang:

Zubereitung und Service:

Praktische Übungen zu Büffetabläufen und Menüfolgen.

Spezialitätenkarten in mindestens vier Sprachen.

Sales tools in der Gastronomie.

Internationale Getränkespezialitäten.

Reklamationen (Auseinandersetzung mit reklamierenden Gästen -

Rollenspiel; Wiedergutmachungen auf Grund von Reklamationen).

Das Kind als Gast.

Organisation:

Büffetplanung (Organisations- und Dienstpläne).

Erstellen von Programmen für die Begleiter bei Tagungen und Kongressen.

KULTURELLE ANIMATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundlagen:

Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Grundlagen; Phasen der Animation (Anregung, Programm, Vorgang und Wirkung); Typen und Trends touristischer Motivations-, Bedürfnis- und Nachfragestrukturen. Kommunikationsverfahren zum Wirksamwerden der Animation (Gesprächsführung, Informationsträger).

Bereiche:

Kulturlandschaft; Musik; darstellende und bildende Kunst; Literatur; Film; Kunsthandwerk; Kleidung und Eßkultur.

Österreichisches Kulturangebot:

Landschaftliche, historische, heimatkundliche, architektonische und soziale Besonderheiten einzelner Kulturlandschaften.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrganges.

II. Jahrgang:

Angebotselemente:

Jour-fixe-Programme, Veranstaltungskalender;

Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen und Themenwege; Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;

Vernetzung der kulturellen Angebotselemente.

Kulturpflege und Kulturpolitik:

Spannungsfeld von volkstümlicher, Volks- und Hochkultur sowie Jugend- und Subkultur; Denkmalschutz; Musik, Folklore, Brauchtum; Theater, Galerien, Ausstellungen. Kulturinitiativen. Museumspädagogische Animation.

Musische und handwerkliche Animation:

Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen,

Workshops, kreative Kursprogramme.

Kulturhistorische Animation:

„Zeitreisen''; historische und religiöse Feste im Jahreskreis;

Festgestaltung, Festkalender; Stadt-, Kloster-, Kirchen-, Schloß- und Burgführungen. Regionale Küche.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.

III. Jahrgang:

Kulturmanagement:

Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher, örtlicher und regionaler kultureller Animationsprogramme. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.

Phasen des Projektmanagements (Zielsetzung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle). Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien.

Kulturmarketing:

Angebotspolitisches Instrumentarium; Kulturdatenbank. Finanzierung

und Kultursponsoring; Absatz- und Kommunikationspolitik.

EDV-unterstützte Projekte:

Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.

Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.

SPORT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

II. Jahrgang:

III. Jahrgang:

Ausgewählte Lehrbereiche des Pflichtgegenstandes „Leibesübungen und sportliche Anmiation'' unter Einbeziehung einer vertiefenden Grundausbildung im gewählten Schwerpunktbereich.

  1. b) Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

    Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, ,wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Pflichtpraktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen

  1. a) Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis III. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik'' (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis III. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktaufnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.

*2) Für Anfänger empfiehlt sich die Erhöhung der Wochenstundenanzahl

im schulautonomen Bereich.

*3) Mit Computerunterstützung.

*4) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe Abschnitt III).

*5) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

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