Anlage 7
Anlage 7.8
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AUFBAULEHRGANG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III.
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KERNBEREICH
1. Religion ................... 2 2 2 6 (III)
2. Deutsch .................... 2 2 2 6 (I)
3. Englisch ................... 2 2 2 6 (I)
4. Zweite lebende Fremdsprache
*2) ........................ 2 2 2 6 (I)
5. Geschichte und Kultur ...... - 2 - 2 III
6. Wirtschaftsgeographie ...... 2 - - 2 III
7. Mathematik und angewandte
Mathematik ................. 3 2 3 8 (I)
8. Physik ..................... - 2 - 2 (III)
9. Chemie ..................... 2 - - 2 (III)
10. Kommunikation und Marketing - - 2 2 III
11. Betriebswirtschaft ......... - - 2 2 II
12. Rechnungswesen *1) ......... 2 2 2 6 I
13. Fertigungsplanung und
Arbeitsorganisation ........ - 2 - 2 II
14. Textiltechnologie .......... 1 1 1 3 III
15. Schnittkonstruktion,
Gradieren und
Modellgestaltung mit CAD ... 2 2 2 6 II
16. Werkstätte und
Fertigungstechnik .......... 6 - - 6 V
17. Leibesübungen .............. 2 2 2 6 (IVa)
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28 23 22 73
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Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III.
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ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte *3)
Bekleidungstechnik
Projektmanagement ......... 4 4 4 12 II
Projektwerkstätte ......... - 8 8 16 V
Modedesign
Projektmanagement ......... 4 4 4 12 II
Projektwerkstätte ......... - 8 8 16 V
Modemarketing
Wirtschaftssprache ........ 2 2 2 6 I
Projektmanagement ......... 2 5 5 12 II
Projektwerkstätte ......... - 5 5 10 V
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *3) ...... 2 2 2 6
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß ...... I-V *4)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *2) .. I
Betriebsorganisatorisches
Seminar ................... I
Allgemeinbildendes Seminar III
Fachtheoretisches Seminar . III
Praxisseminar ............. IV
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Gesamtwochenstundenzahl ... 34 37 36 107
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B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
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Spielmusik ..................... 1 1 1 3 V
Chorgesang ..................... 1 1 1 3 V
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C. Fakultatives Praktikum
4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.
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D. Förderunterricht *3)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
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Deutsch ........................ (2) (2) (2) (6) (I)
Englisch ....................... (2) (2) (2) (6) (I)
Zweite lebende Fremdsprache .... (2) (2) (2) (6) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... (2) (2) (2) (6) (I)
Rechnungswesen und
Controlling *1) ................ (2) (2) (2) (6) I
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*1) Mit Computerunterstützung.
*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der
Fremdsprache anzuführen.
*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe
Abschnitt III).
*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für Mode- und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 65 und 73 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik zu führen. Absolventen der vierjährigen Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik sind berechtigt, unmittelbar in den II. Jahrgang des Aufbaulehrganges einzutreten, wobei bei Bedarf im Rahmen der Schulautonomie unterstützende Maßnahmen zu setzen sind.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist, und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.
Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Ebenso sind die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler zu berücksichtigen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE
GRUNDSÄTZE
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor begreifen sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Lesen und Vortragen von Texten.
Referat. Diskussion.
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Bericht, Kurzfassung, Protokoll, Exzerpt).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Formale Aspekte von Texten.
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung
wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien und der audiovisuellen Medien).
Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
III. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Interpretation und Textkritik.
Freies Gestalten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;
bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
III. Jahrgang:
Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Sprachstrukturen:
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache.
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche; ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten;
- berufsbezogenes Vokabular und Phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische,
soziale und kulturelle Themen.
Arbeitswelt.
Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
- 5. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung vom Frühmittelalter bis zum Beginn der Aufklärung.
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier), Mode,
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur. Mode.
Entwicklungen in Österreich.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Lebensräumen notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die Natur- und Humanfaktoren auf der Erde erklären und ihre Vernetzung in Öko- und Wirtschaftssystemen erläutern können;
- über die Begrenztheit der Ressourcen der Erde Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- individuelle und gesellschaftliche Ansprüche an den geographischen Raum analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität erläutern können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung, des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Regionalisierung der Erde:
Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.
Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:
Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.
Weltwirtschaft und Weltpolitik:
Globalisierung und Regionalisierung;
Integrations- und Desintegrationsprozesse.
Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.
- 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
II. Jahrgang:
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
Wirtschaftsmathematik:
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
III. Jahrgang:
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
mit Wahrscheinlichkeiten.
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
8. PHYSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgange und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten und beschreiben können;
- physikalische Methoden beherrschen und kausale Zusammenhänge beschreiben können;
- die physikalischen Gesetze, die für die Herstellung und Anwendung der in der Berufspraxis gebräuchlichen Werkstoffe, Geräte, Maschinen, Anlagen und Verfahren bedeutsam sind, kennen und anwenden können;
- die Plausibilität von Aussagen zu physikalischen Themen, insbesondere im Bereich der Berufspraxis, abschätzen und unter allfälliger Heranziehung von Hilfsmitteln hinterfragen können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Physik kennen, sich der Natur von Modellvorstellungen und ihrer Grenzen bewußt sein und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- die Möglichkeiten und Grenzen der technischen, ökonomischen und ökologischen Bewertungen von Produkten kennen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fächerübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Mechanik starrer Körper:
Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.
Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:
Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.
Wärme und Energie:
Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.
Elektrizität:
Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander.
Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.
Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:
Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.
Kernphysik:
Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.
Elementarteilchen.
9. CHEMIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Vorgänge und Erscheinungen in der Natur und in der Technik beobachten und beschreiben können;
- die für den persönlichen Lebensraum und die Berufspraxis bedeutsamen Gesetzmäßigkeiten und Methoden der Chemie kennen und Größenordnungen abschätzen können;
- die wichtigsten chemischen Produktions- und Entsorgungstechniken kennen, ihre Auswirkungen auf die Umwelt abschätzen und in Stoffkreisläufen denken können;
- die Denk- und Arbeitsweise der Chemie kennen und zu aktuellen naturwissenschaftlichen Themen Stellung nehmen können;
- bei der Nutzung von Stoffen gesundheitliche und ökologische Faktoren verantwortungsbewußt berücksichtigen;
- seine Kenntnisse und Fertigkeiten fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie.
Aufbau der Materie:
Atome; Periodensystem, Formelsprache. Chemische Bindungen.
Chemische Reaktionen:
Reaktionsgleichungen.
Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe.
Reaktionsarten.
Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.
Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:
Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren
Derivate.
Kohlenhydrate.
Amine, Aminosäuren, Proteine.
Kunststoffe.
Oberflächentechniken:
Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.
- 10. KOMMUNIKATION UND MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- das eigene Kommunikationsverhalten kennen und mit dem Kommunikationsverhalten anderer in Alltags-, Konflikt- und Geschäftssituationen umgehen können;
- einfache Lerntechniken beherrschen und pädagogisches und psychologisches Wissen auf Probleme der Organisation und Kommunikation anwenden können;
- sein Verhalten und das Verhalten anderer beurteilen können;
- adressatenadäquat und situationsgerecht kommunizieren können;
- Bedingungen für Motivation schaffen, Motivation beeinflussen und Konflikte handhaben können
- die Möglichkeiten der Anwendung von Managementtechniken kennen und die Unternehmenskultur positiv mitgestalten;
- Methoden kreativen Denkens und Arbeitens produktiv einsetzen können;
- Bedeutung des Marketings für den Erfolg wirtschaftlicher Unternehmen erkennen;
- mit Funktion, Aufgaben und Zielen des Marketings im künstlerischen Bereich vertraut sein;
- verschiedene Marketingstrategien kennen und anwenden können.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Individuum:
Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.
Werte, Einstellungen.
Herstellen von Beziehungsgefügen.
Lerntechniken.
Gruppe:
Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.
Rhetorik:
Techniken, Führungsstile.
Kommunikation:
Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.
Persönlichkeitstypen.
Moderation. Informationsmanagement.
Interaktion:
Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.
Kreativität:
Kreativitätstechniken, Umsetzung.
Managementtechniken:
Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.
Marktwirtschaftliche Prozesse:
Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.
Marktforschung.
Beschaffungsmarketing:
Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.
Absatzplanung:
Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.
Projektorganisation:
Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,
Öffentlichkeitsarbeit.
Marketing-Mix:
Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,
Verkaufsförderung, Public Relations.
Werbung:
Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.
Verkauf:
Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.
11. BETRIEBSWIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
Absatz:
Absatzmarkt.
Marktbeobachtung und -analyse, absatzpolitisches Instrumentarium.
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;
Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung; Mitarbeitermotivation;
Humanisierung der Arbeitswelt.
12. RECHNUNGSWESEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Handels- und Produktionsbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Jahresabschluß:
Summen- und Saldenbilanz; Waren- und Materialbewertung; Anlagenabschreibung; Rechnungsabgrenzung; Rückstellungen; Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten; Jahresabschluß der Einzelunternehmung.
Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.
Organisation:
Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
II. Jahrgang:
Kostenrechnung:
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).
Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.
Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung.
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.
III. Jahrgang:
Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:
Abrechnung von Valuten und Devisen.
Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.
Bilanzlehre:
Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des
handels- und steuerrechtlichen Erfolges.
Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung, Steuerentrichtung. Steuerliche
Investitionsbegünstigungen.
Jahresabschlüsse:
Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften.
Abschlüsse unter Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und
steuerlichen Investitionsbegünstigungen.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 13. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Einblick in die Zusammenhänge der betrieblichen Aufgaben und die Tätigkeiten der Führungskräfte in der Bekleidungsindustrie erhalten;
- die unterschiedlichen Arbeitsverfahren und Methoden kennen, um die Fertigungs- und Arbeitsplanung durchführen zu können;
- Kenntnis über die Grundlagen der Methodenlehre des Arbeitsstudiums besitzen, um die Zusammenhänge einer menschengerechten Arbeitsgestaltung und einer wirtschaftlichen Betriebsführung zu begreifen;
- die wesentlichsten Bereiche der Datenermittlung so weit kennen und anwenden können, daß er diese nach einer entsprechenden Einarbeitungszeit im Betrieb anwenden kann;
- computerunterstützte Arbeitsvorbereitung, Analyse und Synthese praxisbezogen anwenden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Arbeitsplatzgestaltung.
Arbeitsablaufgestaltung:
Bewegungsstudium.
Analyse. Synthese.
Computerunterstützte Datenauswertung (1 Wochenstunde). Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten zur Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation.
14. TEXTILTECHNOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über die Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften handelsüblicher Stoffe Bescheid wissen;
- Kenntnisse über Faserstoffaufbau und Faserstoffeigenschaften, Garneigenschaften und Eigenschaften textiler Flächen haben;
- die Herstellung textiler Zwischen- und Fertigprodukte beschreiben können;
- Veredlungen und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften des Fertigproduktes unterscheiden können;
- sein Wissen über Systemvernetzung zwischen Ökologie und Ökonomie umsetzen können;
- seine Kenntnisse fachübergreifend einsetzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Textile Fasern.
Material- und Stoffsammlung.
II. Jahrgang:
Textile Fäden und Flächen:
Material- und Stoffsammlung.
III. Jahrgang:
Veredelung.
Qualitätsbestimmung.
Material- und Stoffsammlung.
- 15. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Schnitterstellung und -gestaltung für unterschiedliche Bekleidungsstücke erfassen;
- fähig sein, Entwürfe und Modebilder in Schnittbilder umzusetzen, um daraus Schnittschablonen entwickeln zu können;
- Verständnis für gute Linienführung und Proportionen bei der Gestaltung von Modellen entwickeln;
- Schnitte unter fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten gestalten können;
- Schnitte konstruieren, modifizieren, gradieren und auswerten können;
- optimale Schnittlagenbilder erstellen können;
- serienreife Größensätze entwickeln können;
- die Anwendungsbereiche der CAD in die Praxis der Bekleidungswirtschaft umsetzen können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Schnitte für DOB und HAKA.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.
II. Jahrgang:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Schnitte für DOB und HAKA.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.
III. Jahrgang:
Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:
Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.
Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.
Gradieren mit CAD-Unterstützung:
Aktuelle Modellschnitte.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je 3 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 16. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Werkstücke sowohl in Einzel- als auch in industrieller Fertigung zielgerecht vorbereiten und fertigen können;
- die richtige Wahl der Materialien für die Anfertigung von Kleidungsstücken treffen können;
- den Materialbedarf für die Werkstücke erstellen können;
- die erforderlichen Arbeitspapiere selbständig vorbereiten können;
- die Fertigungsmethoden bei technischen Detailarbeiten, Einzel- und industrieller Fertigung anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen zweckentsprechend und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Werkstücke aus anspruchsvolleren Stoffen mit höheren technischen
Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:
Detailarbeiten zu den Werkstücken.
Fertigungstechnik:
Verarbeitungstechniken der Werkstücke.
Erkennen und Beheben von Paßfehlern.
Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden.
Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.
Verarbeitung schwieriger Stoffe.
Fixier- und Bügeltechniken.
Kriterien der Qualitätskontrolle.
17. LEIBESÜBUNGEN
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte
BEKLEIDUNGSTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- den Zusammenhang zwischen Auftragsbearbeitung und Produktionsplanung verstehen können;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:
Logistik, Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung.
Erstellen von Produktionspapieren.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Steuerungstechnik.
Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.
Justier- und Umrüstarbeiten.
Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.
II. Jahrgang:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:
Organisation der Stammdaten.
Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,
Kundenauftragsbearbeitung.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.
Fördertechnik.
Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:
Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter
Anwendung zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und
maschinentechnischer Grundlagen.
Projekte:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
III. Jahrgang:
Projektmanagement:
Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:
Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.
Technologie der Bekleidungsmaschinen:
Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.
Verfahrensvergleiche.
Entwurf- und Modezeichnen:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:
Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.
Projekte:
Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
MODEDESIGN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- nach künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten planen können;
- seine modischen Ideen im Entwurf von Modellwerkstücken und Kollektionen unter Anwendung seiner zeichnerischen und gestalterischen Fähigkeiten und zeitgemäßer Arbeitsmethoden umsetzen können;
- den Produktionsablauf von Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife organisieren können
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit handhaben können;
- die Fachsprache beherrschen;
- Qualitätsanforderungen erstellen und nachvollziehen können;
- fachspezifisch mit CAD arbeiten können;
- Modepräsentationen vorbereiten und durchführen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
Angewandte Farbenlehre.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit.
Historische Entwicklung der Mode.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modifizieren von Grundformen.
Modellieren.
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
II. Jahrgang:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
Aktuelle Farbkompositionen.
Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen
Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung; Herren- und Knabenbekleidung.
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends.
Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:
Modellschnitte, Schablonenerstellung.
Modellieren.
Modepräsentation:
Präsentation von Kollektionen.
Vorführtechnik.
Projektwerkstätte:
Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als
Kollektion.
Industrielle Fertigung.
Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.
Adäquate technische Detailarbeiten.
Kriterien der Qualitätssicherung.
Projekte:
Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
III. Jahrgang:
Projektmanagement:
Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:
Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.
Kollektionsgestaltung.
Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:
Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.
Schnittlagenbild-Erstellung.
Projektwerkstätte:
Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.
Industrielle Fertigung.
Umfassende Arbeitsplanung.
Adäquate technische Detailarbeiten.
Projekte:
Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
MODEMARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Wirtschaftssprache:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem beruflichen Bereich in der Fremdsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können;
- die Fremdsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen können;
- einen Überblick über die politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen Gegebenheiten jener Länder haben, in denen die Fremdsprache gesprochen wird;
- die für das Modemarketing erforderlichen fremdsprachliche Kompetenz erwerben.
In Wirtschaftssprache sind zwei einstündige Schularbeiten pro
Lernjahr vorzusehen.
Projektmanagement:
Der Schüler soll
- Marktstrategien kennen und anwenden können;
- die Funktion von Logistik und Marketing und deren Aufgaben und Ziele in Betrieben der Bekleidungsbranche kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können;
- die Bedeutung der richtigen Sortimentsgestaltung und des Einkaufs für die erfolgreiche Betriebsführung kennen;
- die Organisation und Planung des Einkaufs in einem Bekleidungsbetrieb durchführen können;
- die wirtschaftlichen, rechtlichen, psychologischen und fertigungstechnischen Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb im Hinblick auf die Vorbereitung betrieblicher Entscheidungen analysieren können;
- verschiedene Präsentationstechniken anwenden können;
- Einzel- und Gruppenvorführungen vorbereiten und durchführen können;
- Veranstaltungen organisieren können;
- über Auswahl, Herstellung und Einsatz entsprechender Werbemittel Bescheid wissen;
- Kenntnisse über die Gestaltung von Accessoires haben und anwenden können;
- in der Lage sein, selbständig Vitrinen, Schaufenster, Ausstellungen, Messestände, Modeschauen zu arrangieren.
- den Zusammenhang zwischen Produktionsplanung und der Auftragsbearbeitung mit EDV erkennen können.
Projektwerkstätte:
Der Schüler soll
- Kleidungsstücke in industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsverfahren und -methoden unter Berücksichtigung ergonomischer, technischer und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- Produktionsgestaltung vom Modellentwurf, Materialauswahl über Grundschnitt und Modifikation bis zur Produktionsreife durchführen können;
- die bekleidungstechnischen Produktionsmethoden an technischen Detailarbeiten, Modellstücken und Serienstücken verstehen und anwenden können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- die praktischen Kenntnisse an Maschinen, entsprechend ihrer Funktion, Einsetzbarkeit, Wirtschaftlichkeit und Arbeitssicherheit in der Bekleidungsfertigung anwenden können;
- die Fachsprache beherrschen;
- nach technischen, wirtschaftlichen und ergonomischen Gesichtspunkten sowie nach zeitgemäßen Arbeitsmethoden planen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:
Bericht und Zusammenfassung. Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle).
Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.
Projektmanagement:
Marketing:
Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.
Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.
Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.
Beschaffungspolitik der Modebranche:
Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und -organisation.
Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time"-Beschaffung.
Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.
Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:
Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.
Modepräsentation:
Gestaltung von Accessoires.
Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen.
Vorführtechnik.
II. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:
Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse.
Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).
Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.
Projektmanagement:
Marketing:
Innerbetriebliche Logistik:
Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.
Absatzpolitik der Modebranche:
Marktforschung und Analyse von Modetrends.
Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;
Marktsegmentierung; Positionierung).
Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).
Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen. Distribution, Marketing-Logistik.
Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte, Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle.
Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity.
Verkaufsförderung, Public Relations.
Verkaufsmanagement, Direct Marketing.
Entwicklung des Marketing Mix.
Internationales Marketing: Export, Joint Venture.
Modepräsentation:
- aktions- und produktbezogene Gestaltung von Werbemitteln;
- Plazierung von Werbemitteln;
- Produktpräsentation.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung.
Projektwerkstätte:
Produktion insbesonders industrieller Erzeugnisse, welche durch
Modellgestaltung vorbereitet wurden.
Erstellen der erforderlichen Produktionspapiere.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
III. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte.
Erstellen von Kurzberichten, Protokollen ua. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.
Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der bzw. in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwendbarkeit.
Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.
Projektmanagement:
EDV-unterstütztes Marketing:
EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:
Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen,
Simulation konkreter Entscheidungssituationen.
Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).
Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von
Verkaufsgesprächen.
Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).
Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:
Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.
Modepräsentation:
- Organisation von Veranstaltungen;
- Moderation;
- Präsentation von Produkten;
- Präsentationstechniken.
Produktionsplanung mit EDV:
Erstellen der erforderlichen Produktionsunterlagen für die Arbeitsplanung und -steuerung sowie für die Materialdisposition unter Berücksichtigung von Kundenaufträgen.
Projektwerkstätte:
Werkstücke der DOB (englischer und französischer Machart) in vorwiegend industrieller Fertigung unter Anwendung zeitgemäßer Fertigungsmethoden.
Erstellen von Materialbedarfsstücklisten und Arbeitsplänen.
Projekte:
Durchführung von Veranstaltungen aus dem Bereich Modepräsentation oder von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.
- b) Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Didaktische Grundsätze:
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden
Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen
- a) Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
- b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik" (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
C. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Bekleidungswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Das fakultative Praktikum kann vor dem III. Jahrgang in der Dauer von vier Wochen in einem der Bildungs- und Lehraufgabe des jeweiligen Ausbildungsschwerpunktes entsprechenden Betrieb abgeleistet werden.
Didaktische Grundsätze:
Das fakultative Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Didaktische Grundsätze:
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
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