Anlage 7 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1999

Anlage 7

Anlage 7.8

--------------

AUFBAULEHRGANG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

---------------------------------------------------------------------

Lehr-

Wochenstunden ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III.

---------------------------------------------------------------------

KERNBEREICH

1. Religion ................... 2 2 2 6 (III)

2. Deutsch .................... 2 2 2 6 (I)

3. Englisch ................... 2 2 2 6 (I)

4. Zweite lebende Fremdsprache

*2) ........................ 2 2 2 6 (I)

5. Geschichte und Kultur ...... - 2 - 2 III

6. Wirtschaftsgeographie ...... 2 - - 2 III

7. Mathematik und angewandte

Mathematik ................. 3 2 3 8 (I)

8. Physik ..................... - 2 - 2 (III)

9. Chemie ..................... 2 - - 2 (III)

10. Kommunikation und Marketing - - 2 2 III

11. Betriebswirtschaft ......... - - 2 2 II

12. Rechnungswesen *1) ......... 2 2 2 6 I

13. Fertigungsplanung und

Arbeitsorganisation ........ - 2 - 2 II

14. Textiltechnologie .......... 1 1 1 3 III

15. Schnittkonstruktion,

Gradieren und

Modellgestaltung mit CAD ... 2 2 2 6 II

16. Werkstätte und

Fertigungstechnik .......... 6 - - 6 V

17. Leibesübungen .............. 2 2 2 6 (IVa)

---------------------------------------------------------------------

28 23 22 73

---------------------------------------------------------------------

Lehr-

Wochenstunden ver-

A. Pflichtgegenstände Summe pflich-

Jahrgang tungs-

gruppe

I. II. III.

---------------------------------------------------------------------

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte *3)

Bekleidungstechnik

Projektmanagement ......... 4 4 4 12 II

Projektwerkstätte ......... - 8 8 16 V

Modedesign

Projektmanagement ......... 4 4 4 12 II

Projektwerkstätte ......... - 8 8 16 V

Modemarketing

Wirtschaftssprache ........ 2 2 2 6 I

Projektmanagement ......... 2 5 5 12 II

Projektwerkstätte ......... - 5 5 10 V

b) Schulautonome

Pflichtgegenstände *3) ...... 2 2 2 6

Pflichtgegenstände mit

erhöhtem Stundenausmaß ...... I-V *4)

Seminare:

Fremdsprachenseminar *2) .. I

Betriebsorganisatorisches

Seminar ................... I

Allgemeinbildendes Seminar III

Fachtheoretisches Seminar . III

Praxisseminar ............. IV

---------------------------------------------------------------------

Gesamtwochenstundenzahl ... 34 37 36 107

---------------------------------------------------------------------

B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Spielmusik ..................... 1 1 1 3 V

Chorgesang ..................... 1 1 1 3 V

---------------------------------------------------------------------

C. Fakultatives Praktikum

4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.

---------------------------------------------------------------------

D. Förderunterricht *3)

Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

---------------------------------------------------------------------

Deutsch ........................ (2) (2) (2) (6) (I)

Englisch ....................... (2) (2) (2) (6) (I)

Zweite lebende Fremdsprache .... (2) (2) (2) (6) (I)

Mathematik und angewandte

Mathematik ..................... (2) (2) (2) (6) (I)

Rechnungswesen und

Controlling *1) ................ (2) (2) (2) (6) I

---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------

*1) Mit Computerunterstützung.

*2) In Amtsschriften ist in Klammern die Bezeichnung der

Fremdsprache anzuführen.

*3) Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen (siehe

Abschnitt III).

*4) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.

---------------------------------------------------------------------

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode- und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 65 und 73 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die dreijährige Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik zu führen. Absolventen der vierjährigen Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik sind berechtigt, unmittelbar in den II. Jahrgang des Aufbaulehrganges einzutreten, wobei bei Bedarf im Rahmen der Schulautonomie unterstützende Maßnahmen zu setzen sind.

III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Erweiterungsbereich Freiräume durch die Bestimmung der Ausbildungsschwerpunkte, der schulautonomen Pflichtgegenstände, der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen des Schülers, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

Die Ausbildungsschwerpunkte sind Bereiche, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden. Sofern der Schulgemeinschaftsausschuß den Ausbildungsschwerpunkt nicht festlegt, hat die Festlegung durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

    Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist, und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

    Die Seminare dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen. Die Auswahl der an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) zu führenden Seminare sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, ihres Inhaltes und ihres Stundenausmaßes hat durch schulautonome Lehrplanbestimmungen zu erfolgen. Im Bedarfsfall kann eine Blockung erfolgen.

    Soweit der Schulgemeinschaftsausschuß keine Lehrplanbestimmungen für den Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände erläßt, hat die Festlegung dieses Bereichs durch die Schulbehörde erster Instanz zu erfolgen.

    Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.

IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Ebenso sind die unterschiedlichen Vorkenntnisse der Schüler zu berücksichtigen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.

Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zur Bekleidungswirtschaft herzustellen.

Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.

Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.

Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.

In die Unterrichtsgestaltung, insbesondere in den fachtheoretischen und fachpraktischen Gegenständen, sind nach Möglichkeit die neuesten technischen Entwicklungen (zB CAD) einzubeziehen.

V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.

  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.

  1. c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.

  1. d) Islamischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.

  1. e) Israelitischer Religionsunterricht

Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.

  1. f) Neuapostolischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.

  1. g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der

    letzten Tage

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.

  1. h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 467/1988.

  1. i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
  1. j) Buddhistischer Religionsunterricht

    Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.

VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. Pflichtgegenstände

KERNBEREICH

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Normative Sprachrichtigkeit:

Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln.

Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.

Strukturen der Gegenwartssprache, Sprachschichten, Sprachwandel.

Mündliche Kommunikation:

Lesen und Vortragen von Texten.

Referat. Diskussion.

Darstellung von problemorientierten Standpunkten.

Schriftliche Kommunikation:

Praxisnahe Textformen (Bericht, Kurzfassung, Protokoll, Exzerpt).

Analysieren, Argumentieren, Appellieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Formale Aspekte von Texten.

Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung

wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Massenmedien (Arten und Funktionen der Printmedien und der audiovisuellen Medien).

Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).

II. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.

Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).

Schriftliche Kommunikation:

Facharbeit.

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Kreatives Schreiben.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Medien:

Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.

Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).

III. Jahrgang:

Mündliche Kommunikation:

Referat. Diskussion. Interview.

Präsentation.

Gesprächs- und Fragetechnik.

Schriftliche Kommunikation:

Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,

Kommentieren.

Interpretation und Textkritik.

Freies Gestalten.

Literarische Texte und kulturelle Bezüge:

Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;

bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 ein- oder zweistündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

3. ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

II. Jahrgang:

Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

III. Jahrgang:

Themen mit vorwiegendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.

Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.

Sprachstrukturen:

Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache.

Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.

Aktuelle Themen.

Sprachstrukturen:

Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

II. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem

beruflichen Umfeld.

Aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

III. Jahrgang:

Kommunikationsthemen:

Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische,

soziale und kulturelle Themen.

Arbeitswelt.

Themen im Zusammenhang mit dem Bereich Mode.

Berufsspezifische und aktuelle Themen.

Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen:

Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).

Schularbeiten:

I. bis III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

  1. 5. GESCHICHTE UND KULTUR

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).

Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung vom Frühmittelalter bis zum Beginn der Aufklärung.

Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:

Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.

Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.

Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier), Mode,

Wissenschaft und Technik.

Entwicklungen in Österreich.

Zeitalter des Imperialismus:

Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.

Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).

Ideologien und politische Bewegungen.

Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur. Mode.

Entwicklungen in Österreich.

Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.

6. WIRTSCHAFTSGEOGRAPHIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Regionalisierung der Erde:

Physiogeographische, landschaftsökologische, sozioökonomische und kulturelle Gliederungen; Problematik der Typisierung.

Wirtschaftsstrukturen und -prozesse:

Strukturen und Veränderungen in Land- und Forstwirtschaft, Bergbau, Energie, Gewerbe und Industrie, Handel, sozialen Dienstleistungen, im quartären und quintären Sektor. Strukturen des Arbeitsmarktes.

Weltwirtschaft und Weltpolitik:

Globalisierung und Regionalisierung;

Integrations- und Desintegrationsprozesse.

Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutz.

  1. 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Integration von Vorkenntnissen:

Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.

Gleichungen und Ungleichungen:

Lineare Gleichungen und Ungleichungen.

Lineare Gleichungssysteme.

Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.

Exponentialgleichungen.

Funktionen:

Allgemeine Eigenschaften.

Geometrie:

Planimetrie.

II. Jahrgang:

Funktionen:

Rationale Funktionen.

Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);

Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.

Geometrie:

Stereometrie.

Komplexe Zahlen:

Darstellungen. Grundrechenoperationen.

Wirtschaftsmathematik:

Finanzmathematik.

Kosten- und Preistheorie.

Lineare Optimierung.

III. Jahrgang:

Differentialrechnung:

Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.

Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.

Integralrechnung:

Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.

Wahrscheinlichkeit und Statistik:

Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen

mit Wahrscheinlichkeiten.

Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).

Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).

Regression und Korrelation.

Schularbeiten:

I. bis III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.

8. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Mechanik starrer Körper:

Bewegungsgrößen der Translation und Rotation, Newtonsche Grundgesetze der Mechanik; Erhaltungssätze von Energie, Impuls und Drehimpuls; Arbeit und Leistung.

Mechanik von Flüssigkeiten und Gasen:

Zwischenmolekulare Kräfte; Druck; Strömungen.

Wärme und Energie:

Thermische Bewegung und Temperatur, Temperaturabhängigkeit von Stoffeigenschaften, Wärmeübertragung; Wärme und Arbeit, Energieumwandlung in Natur und Technik; Umweltbelastung. Grundlagen der Akustik und Optik.

Elektrizität:

Elektrische Ladungen und ihre Wirkungen aufeinander.

Kenngrößen des elektrischen Stromes; Elektrizität in Haushalt und Industrie.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen:

Entstehung und Eigenschaften; elektromagnetisches Spektrum und Anwendungen.

Kernphysik:

Radioaktivität und Strahlenschutz; Kernenergie.

Elementarteilchen.

9. CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Grundbegriffe anhand ausgewählter Kapitel der organischen und anorganischen Chemie.

Aufbau der Materie:

Atome; Periodensystem, Formelsprache. Chemische Bindungen.

Chemische Reaktionen:

Reaktionsgleichungen.

Energie-, Stoff- und Ökobilanz, Kreisläufe.

Reaktionsarten.

Kohlenwasserstoffe und Kohlenwasserstoffderivate.

Alkohole und ihre Oxidationsprodukte:

Alkoholische Gärung, Aldehyde, Ketone, Carbonsäuren und deren

Derivate.

Kohlenhydrate.

Amine, Aminosäuren, Proteine.

Kunststoffe.

Oberflächentechniken:

Beschichtungsstoffe, Vorbehandlung des Untergrundes (Textilien, Leder), Applikation und Prüfung.

  1. 10. KOMMUNIKATION UND MARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Individuum:

Bedürfnis, Motiv, Persönlichkeit, Qualifikation. Erleben des Menschen.

Werte, Einstellungen.

Herstellen von Beziehungsgefügen.

Lerntechniken.

Gruppe:

Ziele, Normen, Rollen. Konfliktsteuerung. Gruppendynamik.

Rhetorik:

Techniken, Führungsstile.

Kommunikation:

Strukturen, Modelle, Muster, Störungen, Kommunikationsverhalten.

Persönlichkeitstypen.

Moderation. Informationsmanagement.

Interaktion:

Motivation (Eigen-, Mitarbeitermotivation). Manipulation.

Kreativität:

Kreativitätstechniken, Umsetzung.

Managementtechniken:

Time Management, Präsentations-, Entscheidungstechniken.

Marktwirtschaftliche Prozesse:

Unternehmensphilosophie, Corporate Identity.

Marktforschung.

Beschaffungsmarketing:

Beschaffungsprogramm, -organisation, -methoden.

Absatzplanung:

Zielmarktfestlegung, Marktsegmentierung, Positionierung.

Projektorganisation:

Netzplantechnik, Kosten-, Präsentationsplanung,

Öffentlichkeitsarbeit.

Marketing-Mix:

Produktprogramm, Preis- und Konditionenpolitik, Absatzwege,

Verkaufsförderung, Public Relations.

Werbung:

Werbepsychologie, Planung und Gestaltung der Werbung.

Verkauf:

Verkaufspsychologie, -gespräch, Direct Marketing.

11. BETRIEBSWIRTSCHAFT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

III. Jahrgang:

Leistungserstellung:

Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsfaktoren;

Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.

Absatz:

Absatzmarkt.

Marktbeobachtung und -analyse, absatzpolitisches Instrumentarium.

Finanzierung und Investition:

Finanzierung und Kapital; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.

Außenhandel:

Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten

(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung

(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.

Unternehmensführung:

Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.

Mitarbeiterführung:

Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile; Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt; Anwerbung und Auswahl;

Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses; betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung; Mitarbeitermotivation;

Humanisierung der Arbeitswelt.

12. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Jahresabschluß:

Summen- und Saldenbilanz; Waren- und Materialbewertung; Anlagenabschreibung; Rechnungsabgrenzung; Rückstellungen; Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten; Jahresabschluß der Einzelunternehmung.

Abrechnung und Verbuchung von Wechselgeschäften.

Organisation:

Organisation der Buchführung in Klein- und Mittelbetrieben (insbesondere bei EDV-Einsatz); Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.

II. Jahrgang:

Kostenrechnung:

Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung).

Deckungsbeitragsrechnung mit unternehmerischer Entscheidung.

Kalkulation in Handels- und Produktionsbetrieben.

Computerunterstütztes Rechnungswesen:

EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung.

EDV-Einsatz in der Personalverrechnung und in der Kostenrechnung. Auswertung der Daten des betrieblichen Rechnungswesens.

III. Jahrgang:

Waren- und Zahlungsverkehr mit dem Ausland:

Abrechnung von Valuten und Devisen.

Verbuchung von Import- und Exportgeschäften.

Bilanzlehre:

Bilanzierungsgrundsätze. Bewertungsgrundsätze. Ermittlung des

handels- und steuerrechtlichen Erfolges.

Auswertung der Zahlen des Rechnungswesens für unternehmerische Entscheidungen (Betriebsstatistik, Errechnung und Interpretation von Kennzahlen; Bilanzanalyse; Bilanzkritik).

Steuern:

Einteilung; Steuerermittlung, Steuerentrichtung. Steuerliche

Investitionsbegünstigungen.

Jahresabschlüsse:

Grundzüge des Jahresabschlusses von Personengesellschaften.

Abschlüsse unter Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und

steuerlichen Investitionsbegünstigungen.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;

III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. 13. FERTIGUNGSPLANUNG UND ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

II. Jahrgang:

Arbeitsplatzgestaltung.

Arbeitsablaufgestaltung:

Bewegungsstudium.

Analyse. Synthese.

Computerunterstützte Datenauswertung (1 Wochenstunde). Erfassen, Bearbeiten und Auswerten von Daten zur Fertigungsplanung und Arbeitsorganisation.

14. TEXTILTECHNOLOGIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Textile Fasern.

Material- und Stoffsammlung.

II. Jahrgang:

Textile Fäden und Flächen:

Material- und Stoffsammlung.

III. Jahrgang:

Veredelung.

Qualitätsbestimmung.

Material- und Stoffsammlung.

  1. 15. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG MIT CAD

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und HAKA.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.

II. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Schnitte für DOB und HAKA.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Gradieren und Modellieren für DOB und HAKA.

III. Jahrgang:

Schnittkonstruktion mit CAD-Unterstützung:

Erstellen und Gestalten von Modellschnitten.

Schnittschablonen, Größensatz und Schnittlagebilder.

Gradieren mit CAD-Unterstützung:

Aktuelle Modellschnitte.

Schularbeiten:

I. bis III. Jahrgang: je 3 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.

  1. 16. WERKSTÄTTE UND FERTIGUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Werkstücke aus anspruchsvolleren Stoffen mit höheren technischen

Anforderungen in Einzel- und industrieller Fertigung:

Detailarbeiten zu den Werkstücken.

Fertigungstechnik:

Verarbeitungstechniken der Werkstücke.

Erkennen und Beheben von Paßfehlern.

Verwendung von Einlagestoffen, Futterstoffen und Nähfäden.

Materialbedarfs- und Arbeitsablaufplanung für die Werkstücke.

Verarbeitung schwieriger Stoffe.

Fixier- und Bügeltechniken.

Kriterien der Qualitätskontrolle.

17. LEIBESÜBUNGEN

Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989.

ERWEITERUNGSBEREICH

a) Ausbildungsschwerpunkte

BEKLEIDUNGSTECHNIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Logistik, Verfahrenstechnik im Zuschnitt, Einrichterei und Fertigung.

Erstellen von Produktionspapieren.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Steuerungstechnik.

Installierung und Einsatz von Zusatzgeräten im Nähprozeß.

Justier- und Umrüstarbeiten.

Erfassung und Auswertung von Betriebsmitteldaten.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD.

II. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und -steuerung mit EDV:

Organisation der Stammdaten.

Produktionsplanung und Logistik, Lagerverwaltung,

Kundenauftragsbearbeitung.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Schaltpläne und Programmierung von Näh- und Bügelmaschinen.

Fördertechnik.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Erstellen von Modellschnitten, Schnittentwicklung und Schnittschablonen für die Projektwerkstätte.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB und HAKA in industrieller Fertigung unter

Anwendung zeitgemäßer Arbeitstechniken und bekleidungs- und

maschinentechnischer Grundlagen.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

III. Jahrgang:

Projektmanagement:

Auftragsbearbeitung, Produktionsplanung und Steuerung mit EDV:

Erstellen von Produktionsunterlagen für Arbeitsplanung und Steuerung sowie für die Materialdisposition.

Technologie der Bekleidungsmaschinen:

Technischer und wirtschaftlicher Betriebsmitteleinsatz.

Verfahrensvergleiche.

Entwurf- und Modezeichnen:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Schnitte, Schnittschablonen für eine Entwurfskollektion.

Projektwerkstätte:

Werkstücke der DOB in industrieller Fertigung, ausgehend vom Entwurf bis zur Ausfertigung, auf Basis einer Entwurfskollektion unter Anwendung bekleidungs- und maschinentechnischer Grundlagen in Produktion, Planung und Steuerung sowie Qualitätssicherung.

Projekte:

Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEDESIGN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Angewandte Farbenlehre.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Werkstätte.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit.

Historische Entwicklung der Mode.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren von Grundformen.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

II. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Aktuelle Farbkompositionen.

Kollektionserstellung unter dem Aspekt der betrieblichen

Umsetzbarkeit: Damenoberbekleidung; Herren- und Knabenbekleidung.

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Auswertung der Kostümgeschichte im Hinblick auf aktuelle Trends.

Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung mit CAD:

Modellschnitte, Schablonenerstellung.

Modellieren.

Modepräsentation:

Präsentation von Kollektionen.

Vorführtechnik.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken (DOB und HAKA), vorwiegend als

Kollektion.

Industrielle Fertigung.

Erstellen erforderlicher Planungsunterlagen.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Kriterien der Qualitätssicherung.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

III. Jahrgang:

Projektmanagement:

Entwurf- und Modezeichnen mit CAD:

Entwürfe und Werkzeichnungen für die Projektwerkstätte.

Kollektionsgestaltung.

Schnittkonstruktion, Gradieren, Modellgestaltung mit CAD:

Modifizieren und Gradieren von Schnittschablonen.

Schnittlagenbild-Erstellung.

Projektwerkstätte:

Fertigung von Werkstücken aus einer Entwurfskollektion.

Industrielle Fertigung.

Umfassende Arbeitsplanung.

Adäquate technische Detailarbeiten.

Projekte:

Erstellung einer Kollektion oder Durchführung von Produktionsprogrammen entsprechend den Betriebsabläufen der Bekleidungswirtschaft auf Grundlage der Daten des Projektmanagements.

MODEMARKETING

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wirtschaftssprache:

Der Schüler soll

Lehrstoff:

I. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Bericht und Zusammenfassung. Situative Sprachbeherrschung (berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Gesellschaftliche Grundlagen und Umfeld des Marketing.

Ablauf marktwirtschaftlicher Prozesse.

Standortwahl; Entscheidung über Inlands- oder Auslandsproduktion.

Beschaffungspolitik der Modebranche:

Festlegung des Beschaffungsprogramms; ABC-Analyse. Preis- und Konditionenpolitik, Vertragsgestaltung. Beschaffungsmethoden und -organisation.

Optimale Bestellmengen und -termine: Vorrats-, Einzel-, „Just-in-time"-Beschaffung.

Logistik der Lagerhaltung; Ermittlung und Interpretation von Kennzahlen des Lagerbereichs.

Besonderheiten der Beschaffungspolitik im Modehandel:

Analyse der Beschaffungsquellen (zB Modemessen, -zentren), Sortimentsplanung, Umfang und Komplexität der Kollektion.

Modepräsentation:

Gestaltung von Accessoires.

Arrangieren von Vitrinen, Schaufenstern, Verkaufsräumen und Ausstellungen.

Vorführtechnik.

II. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte:

Exzerpt und Verarbeitung für betriebsbedingte Erfordernisse.

Situative Sprachbeherrschung (anspruchsvollere berufsrelevante Gesprächsmodelle).

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der und in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwertbarkeit.

Projektmanagement:

Marketing:

Innerbetriebliche Logistik:

Fertigungsstruktur; Auslastungsplanung; Qualitätssicherung.

Absatzpolitik der Modebranche:

Marktforschung und Analyse von Modetrends.

Absatzplanung (Ziele, Strategien; Zielmarktfestlegung;

Marktsegmentierung; Positionierung).

Produktentwicklung; Design- und Kollektionspolitik (unter Berücksichtigung der Saison-Problematik).

Preispolitik; Festlegung vertraglicher Konditionen. Distribution, Marketing-Logistik.

Planung und Gestaltung der Werbung: Ziele, Objekte, Subjekte, Mittel, Träger, Periode, Budget, Erfolgskontrolle.

Unternehmenskultur und -philosophie, Corporate Identity.

Verkaufsförderung, Public Relations.

Verkaufsmanagement, Direct Marketing.

Entwicklung des Marketing Mix.

Internationales Marketing: Export, Joint Venture.

Modepräsentation:

III. Jahrgang:

Wirtschaftssprache:

Mündliche und schriftliche Bearbeitung berufsbezogener Texte.

Erstellen von Kurzberichten, Protokollen ua. in der Mutter- bzw. Fremdsprache.

Übertragung von schwierigeren berufsbezogenen Texten aus der bzw. in die Fremdsprache unter Beachtung der betrieblichen Verwendbarkeit.

Kommunikationsthemen: Mode und Wirtschaft.

Projektmanagement:

EDV-unterstütztes Marketing:

EDV-unterstützter Einsatz absatzpolitischer Instrumente:

Fallstudien, Planspiele. Erstellung von Marketing-Plänen,

Simulation konkreter Entscheidungssituationen.

Kreativitätstechniken (zB Brainstorming).

Kommunikationstechniken; Verkaufspsychologie; Führung von

Verkaufsgesprächen.

Innovative Marketing-Instrumente (zB Telemarketing, Franchising, Öko-Marketing).

Präsentationstechniken, Einsatz der EDV im Marketing-Bereich:

Graphiken, Tabellenkalkulation, Desktop-Publishing, Marketing-Kontrolle mittels Kennzahlenanalyse.

Modepräsentation:

  1. b) Schulautonome Pflichtgegenstände

Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.

Folgende Varianten können vorgesehen werden:

  1. 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  2. 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
  3. 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.

PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.

Didaktische Grundsätze:

Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden

Formen geführt werden:

  1. 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
  2. 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.

    Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben und Lehrstoffumschreibungen festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.

    Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.

    Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.

SEMINARE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.

Lehrstoff:

Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.

Fremdsprachenseminar:

Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß

wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.

Betriebsorganisatorisches Seminar:

Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.

Allgemeinbildendes Seminar:

Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit

berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.

Fachtheoretisches Seminar:

Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich

erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu

nehmen.

Praxisseminar:

Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu vermitteln sind.

Didaktische Grundsätze:

Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.

Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe und im Lehrstoff im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrundezulegen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.

Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.

Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.

Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.

In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.

B. Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

  1. a) Im schulautonomen Bereich:

Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehender Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.

  1. b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:

Unverbindliche Übung

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis III. Jahrgang:

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik" (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

Unverbindliche Übung

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:

I. bis III. Jahrgang:

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

C. Fakultatives Praktikum

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Schüler soll

Didaktische Grundsätze:

Das fakultative Praktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinen Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.

Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.

Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.

Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.

Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.

Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, an denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.

Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.

Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.

Bei ausreichender Relevanz, die von der Schule zu beurteilen ist, ist ein Vermerk über die Ablegung des fakultativen Praktikums in das Reifeprüfungszeugnis aufzunehmen.

D. Förderunterricht

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.

Ständige Kontaktnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)