Anlage 7
Anlage 7.7
--------------
AUFBAULEHRGANG FÜR TOURISMUS
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
---------------------------------------------------------------------
Lehr-
Wochenstunden ver-
A. Pflichtgegenstände Summe pflich-
Jahrgang tungs-
gruppe
I. II. III.
---------------------------------------------------------------------
KERNBEREICH
1. Religion ................... 2 2 2 6 (III)
2. Deutsch .................... 2 2 2 (I)
3. Englisch ................... 3 2 3 (I)
4. Zweite lebende Fremdsprache
*1) *2) .................... 3 3 3 (I)
5. Geschichte und Kultur ...... - 2 2 III
6. Biologie und Ökologie ...... 2 - - III
7. Mathematik und angewandte
Mathematik ................. 3 2 3 (I)
8. Tourismusgeographie ........ - - 3 III
9. Tourismus und Marketing .... - 2 2 II
10. Verkehr und Reisebüro ...... - 2 2 III
11. Betriebswirtschaft,
Volkswirtschaft und
gastgewerbliche
Betriebslehre .............. 2 2 2 II
12. Rechnungswesen und
Controlling *3) ............ 2 3 3 I
13. Politische Bildung und Recht - - 2 III
14. Ernährung .................. 1 - - III
15. Küchenführung und
-organisation *2) *3) ...... 4 4 - IV
16. Getränke ................... 1 - - III
17. Restaurant *2) *3) ......... 3 2 - IV
18. Betriebspraktikum .......... 2 2 - (Va)
19. Leibesübungen und sportliche
Animation .................. 2 2 2 IVa
---------------------------------------------------------------------
ERWEITERUNGSBEREICH
a) Ausbildungsschwerpunkte *4)
Dritte lebende Fremdsprache
*1) ......................... 3 2 3 (I)
Fremdsprachen und Wirtschaft
*1) ......................... 3 2 3 I
Hotelmanagement ............. 3 2 3 I
Touristisches Management .... 3 2 3 II
Gastronomiemanagement ....... 3 2 3 IVa
Kulturelle Animation ........ 3 2 3 III
Sport ....................... 3 2 3 IVa
Städtetourismus und
Eventmanagement ............. 3 2 3 II
Medieninformatik ............ 3 2 3 I
b) Schulautonome
Pflichtgegenstände *4) 2 2 2
Pflichtgegenstände mit
erhöhtem Stundenausmaß ...... *5)
Seminare:
Fremdsprachenseminar *1) .. I
Betriebsorganisatorisches
Seminar ................... I
Allgemeinbildendes Seminar III
Fachtheoretisches Seminar . III
Praxisseminar ............. IV
---------------------------------------------------------------------
Gesamtwochenstundenzahl 32-37 32-37 32-37 106 *4)
---------------------------------------------------------------------
B. Pflichtpraktikum
Insgesamt 4 Monate Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang.
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
---------------------------------------------------------------------
Spielmusik ..................... 1 1 1 3 V
Chorgesang ..................... 1 1 1 3 V
---------------------------------------------------------------------
D. Förderunterricht *4)
Soweit dafür keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
---------------------------------------------------------------------
Deutsch ........................ (2) (2) (-) (4) (I)
Englisch ....................... (2) (2) (-) (4) (I)
Zweite lebende Fremdsprache *1) (2) (2) (-) (4) (I)
Mathematik und angewandte
Mathematik ..................... (2) (2) (-) (4) (I)
Rechnungswesen und Controlling . (2) (2) (-) (4) I
---------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------
*1) In Amtsschriften ist in Klammer die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen.
*2) Für Anfänger empfiehlt sich die Erhöhung der Wochenstundenanzahl
im schulautonomen Bereich.
*3) Mit Computerunterstützung.
*4) Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel abgewichen werden und sind die im Hinblick auf die Gesamtwochenstundenzahlen erforderlichen Abweichungen von der Wochenstundenaufteilung in den einzelnen Pflichtgegenständen festzulegen; siehe Abschnitt III.
*5) Wie der jeweilige Pflichtgegenstand.
---------------------------------------------------------------------
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für Tourismus hat im Sinne der §§ 65 und 73 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem dreijährigen Bildungsgang Personen, die die Hotelfachschule, Tourismusfachschule, dreijährige Fachschule für wirtschaftliche Berufe oder die Handelsschule erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Tourismus zu führen. Dies gilt auch für Absolventen einer Lehre in den Berufen Koch, Kellner, Hotel- und Gastgewerbeassistent oder Reisebüroassistent mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung bei Erfüllung der Voraussetzungen laut Schulorganisationsgesetz.
Absolventen der Hotelfachschule sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung`, „Getränke" und „Betriebspraktikum" sowie im I. und II. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Organisation" und „Restaurant" befreit.
Absolventen der Fachschule für wirtschaftliche Berufe sind im I. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Ernährung" und „Getränke" und im I. und II. Jahrgang von den Unterrichtsgegenständen „Küchenführung und Organisation" und „Restaurant" befreit.
Absolventen einer Lehre im Beruf Kellner sind im I. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Getränke" sowie im I. und II. Jahrgang vom Unterrichtsgegenstand „Restaurant" befreit.
Absolventen einer Lehre im Beruf Koch sind im I. und II. Jahrgang vom Gegenstand „Küchenführung und Organisation" befreit.
Die Vorprüfung zur Reifeprüfung ist nur von Absolventen der Tourismusfachschule, der Handelsschule, von Hotel- und Gastgewerbeassistenten sowie Reisebüroassistenten abzulegen; Kellner haben nur im Prüfungsgebiet „Küchenführung und Organisation", Köche nur im Prüfungsgebiet „Restaurant" eine Vorprüfung abzulegen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Kern- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand "Religion"), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichts. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang an einem bestimmten Schulort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der räumlichen und der ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
In der Stundentafel ist für die einzelnen Jahrgänge im Bereich der Pflichtgegenstände die Gesamtwochenstundenzahl in einem Rahmen vorgegeben. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen sind die Wochenstunden der einzelnen Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen innerhalb des in der Stundentafel vorgesehenen Rahmens so festzulegen, dass die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung erreicht wird. Dabei ist auf Basis eines pädagogischen Konzeptes sowie unter Abstimmung auf die schulautonomen Schwerpunktsetzungen vorzugehen. Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben bei der Neufestsetzung der Wochenstundenaufteilung das allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten zu beachten.
Die in der Stundentafel enthaltene Aufteilung der Wochenstunden der Pflichtgegenstände (Kern- und Erweiterungsbereich) kann nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit bis zu vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Kernbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden, wobei kein Pflichtgegenstand zur Gänze entfallen darf. Pflichtgegenstände, die nicht über die gesamte Ausbildungsdauer angeboten werden, sind in aufeinander folgenden Jahrgängen zu führen.
- 2. Im Verlauf der gesamten Ausbildung können im Ausmaß von maximal sechs Wochenstunden im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände Pflichtgegenstände vertieft und erweitert werden und/oder Seminare geführt werden.
- 3. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als acht Wochenstunden betragen.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen verändert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden.
Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Werden an der Schule (den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung ihrer Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und ihres Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
Die schulautonome Blockung von Wochenstunden im Bereich der Seminare ist zulässig.
IIId. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Ferner können durch schulautonome Lehrplanbestimmungen Freigegenstände und unverbindliche Übungen, ein Förderunterricht sowie ein geändertes Stundenausmaß in den im Lehrplan vorgesehenen Freigegenständen, unverbindlichen Übungen und Förderunterrichtsbereichen festgelegt werden. Soweit im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen in diesem Lehrplan nicht enthaltene Freigegenstände, unverbindliche Übungen sowie ein Förderunterricht geschaffen werden, haben die schulautonomen Lehrplanbestimmungen die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze zu enthalten. Sofern durch schulautonome Lehrplanbestimmungen ein geändertes Stundenausmaß vorgesehen wird, können die Bildungs- und Lehraufgabe, der Lehrstoff und die didaktischen Grundsätze schulautonom entsprechend geändert werden.
IV. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Unterricht ist fächerübergreifend auszurichten und hat auf regionale Besonderheiten und aktuelle Begebenheiten einzugehen. Die Bereitschaft zur ständigen Weiterbildung soll gefördert werden.
Dem Unterricht soll eine ständige Absprache zwischen Lehrern verwandter Unterrichtsgegenstände vorausgehen, damit das fächerübergreifende Denken und Verstehen gewährleistet wird. In den allgemeinbildenden und kaufmännischen Unterrichtsgegenständen ist dort, wo es die Unterrichtsinhalte zulassen, der Bezug zum Tourismus herzustellen.
Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen.
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur zu berücksichtigen.
Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Der Schüler ist auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Besondere Bedeutung haben in allen hiezu geeigneten Unterrichtsgegenständen die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein und zur Gleichstellung von Frauen und Männern.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen.
Der Lehrer soll daher die Methode seines Unterrichts so wählen, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Bekanntgabe gemäß § 2 des Religionsunterrichtsgesetzes
- a) Katholischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 30/1984.
- b) Evangelischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 515/1991.
- c) Altkatholischer Religionsunterricht
Der altkatholische Religionsunterricht wird im allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß § 7a des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen zu verwenden.
- d) Islamischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 421/1983.
- e) Israelitischer Religionsunterricht
Die Bekanntmachung BGBl. Nr. 88/1985 in der jeweils geltenden Fassung ist sinngemäß anzuwenden.
- f) Neuapostolischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 269/1986.
- g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der
letzten Tage
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 239/1988.
- h) Syrisch-orthodoxer Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung
BGBl. Nr. 467/1988.
- i) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 441/1991.
- j) Buddhistischer Religionsunterricht
Siehe die Bekanntmachung BGBl. Nr. 255/1992.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,
AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN
A. Pflichtgegenstände
KERNBEREICH
2. DEUTSCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- am kulturellen und öffentlichen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- die ästhetischen Qualitäten eines literarischen Werkes und dessen Zusammenhang mit soziokulturellen Rahmenbedingungen erfassen können und zu dessen Bewertung fähig sein;
- mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- sich insbesondere unmittelbar, klar und unmißverständlich artikulieren und schriftliche Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- sprachliche Kreativität unter Beachtung der Sprech- und Schreibrichtigkeit entwickeln;
- Hilfsmittel für die Aussprache, die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck im Deutschen handhaben können;
- Informationen aus allgemeinen, kulturellen und fachspezifischen Nachschlagwerken erschließen können;
- Medien als Institution und als Wirtschaftsfaktor sowie die Bildungs-, Unterhaltungs- und Informationsmöglichkeiten der Medien verstehen und in seinem Lebensbereich zu aktivem, bewußtem und kritischem Umgang mit Medien fähig sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Normative Sprachrichtigkeit:
Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachsprachlicher Ausdrücke.
Strukturen der Gegenwartssprache , Sprachschichten, Sprachwandel.
Mündliche Kommunikation:
Lesen und Vortragen von Texten.
Referat. Diskussion.
Darstellung von problemorientierten Standpunkten.
Schriftliche Kommunikation:
Praxisnahe Textformen (Bericht, Protokoll, Kurzfassung, Exzerpt).
Analysieren, Argumentieren, Appellieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Formale Aspekte von Texten.
Behandlung von deutschsprachigen Werken bis zur Klassik mit Bezug
zur Gegenwart; bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Massenmedien (Gestaltungskriterien und Manipulation). Informationsquellen (Werke, Institutionen; Bibliotheksnutzung).
II. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Moderation. Rede und Vortrag. Statement.
Kommunikationstechniken (Rollenspiel, nonverbale Kommunikation, Einstellungsgespräch).
Schriftliche Kommunikation:
Facharbeit.
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Kreatives Schreiben.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Behandlung von deutschsprachigen Werken von der Romantik bis einschließlich Naturalismus in Themenkreisen mit Bezug zur Gegenwart. Bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Medien:
Mediale Präsentationstechniken und Kommunikationsmöglichkeiten.
Gestalten von und mit Medien (Erstellung von Videoclips, Herstellung einer Schülerzeitung; Nachrichtensendung).
III. Jahrgang:
Mündliche Kommunikation:
Referat. Diskussion. Interview.
Präsentation.
Gesprächs- und Fragetechnik.
Schriftliche Kommunikation:
Analysieren, Argumentieren, Appellieren, Dokumentieren,
Kommentieren.
Interpretation und Textkritik.
Freies Gestalten.
Literarische Texte und kulturelle Bezüge:
Deutschsprachige Literatur des 20. Jahrhunderts in Themenkreisen;
bei Bedarf Einbeziehung wesentlicher Werke der Weltliteratur.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 dreistündige Schularbeiten.
3. ENGLISCH
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Sprechens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozeß in englischer Sprache situationsgerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Kenntnisse einsetzen können;
- Geschäftsfälle unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsformen mündlich und schriftlich abwickeln können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines in englischer Sprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können und umgekehrt;
- Sachverhalte in der englischen Sprache erweiternd interpretieren und adäquat darauf reagieren können;
- wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten englischsprachiger Länder kennen, deren Kenntnis für ein entsprechendes soziales Verhalten und für die Kommunikation im In- und Ausland erforderlich ist;
- in englischer Sprache österreichische Verhältnisse darstellen, über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
- zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein;
- zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Die englischsprachige Welt, kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis (Restaurant, Gastronomie, Rezeption).
Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der
beruflichen Praxis.
Fallbeispiele - Dienstleistungen, Büro.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
II. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf österreichische und internationale Aspekte in den Bereichen Kultur und Gesellschaft.
Wirtschaftsräume, internationale Organisationen.
Aktuelle Themen.
Standardformen der Hotelkorrespondenz - Fallbeispiele aus der
beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
III. Jahrgang:
Themen mit vorherrschendem Bezug auf soziale und ökologische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche.
Wirtschaft und Politik der englischsprachigen Welt.
Aktuelle Themen.
Fallbeispiele - Public Relations, Marketing.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 4. ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen, verarbeiten und anwenden können
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von technischen Kommunikationsmitteln sowie von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben und einen deutschsprachigen Text in der Fremdsprache zusammenfassen und kommentieren können;
- politische, wirtschaftliche; ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- in der Zielsprache über das touristische Angebot Österreichs informieren und dafür Interesse wecken können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung gewandt handhaben können;
- die Besonderheiten des Lebens und der Kultur des Sprachraumes der Zielsprache achten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag.
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Standardgeschäftsfällen. Arbeitswelt.
Politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle
Themen des Landes/der Länder der Zielsprache.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Österreichische und internationale politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen.
Abwicklung von Geschäftsfällen, die von der Norm abweichen.
Abwicklung von komplexen Geschäftsfällen.
Aktuelle Themen.
Auf die Kommunikationsthemen bezogene Fachsprache:
Strukturen, Wort- und Phrasenschatz.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
5. GESCHICHTE UND KULTUR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über im Alltag und im Beruf benötigtes historisches Wissen unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Geschichte sicher verfügen und dieses für politisches und soziales Handeln nutzen können;
- Informationen, die für das Verständnis der gegenwärtigen Weltlage und der Wechselbeziehungen zwischen Politik, Wirtschaft und Kultur erforderlich sind, beschaffen und auswerten können;
- aktuelle politische, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Situationen und Vorgänge unter Heranziehung historischer Modelle analysieren und kritisch beurteilen können;
- die Bewahrung des kulturellen Erbes bejahen;
- zur aktiven Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein;
- die demokratischen Prinzipien bejahen, zur interkulturellen Begegnung und zur friedlichen Konfliktbewältigung bereit sein;
- die Bedeutung des österreichischen Kulturgutes, insbesondere seiner Hauptreisezielgebiete, für den Tourismus kennen und darüber Auskunft geben können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Stellenwert der Geschichte (Aufgaben, Themen, Methoden).
Bedeutende kulturelle, politische, ökonomische und soziale Faktoren der historischen Entwicklung von den Anfängen bis zum Beginn der Aufklärung.
Zeitalter der Aufklärung und der bürgerlichen Revolutionen:
Geistige Grundlagen. Staatslehren. Entstehung der USA. Napoleon und Europa. Restauration und Revolution.
Nationalismus und Liberalismus. Industrielle Revolution und soziale Frage; Arbeiterbewegung.
Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur (Klassizismus, Biedermeier),
Wissenschaft und Technik.
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Imperialismus:
Nationale Einigungsbestrebungen. Europäisierung der Welt. Europa vor dem Ersten Weltkrieg; Erster Weltkrieg.
Gesellschaft (Großbürgertum, Industriegesellschaft, Emanzipationsbestrebungen der Frau).
Ideologien und politische Bewegungen.
Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur.
Reisen (Ansätze eines modernen Tourismus).
Entwicklungen in Österreich.
III. Jahrgang:
Entwicklungen nach dem Ersten Weltkrieg:
Russische Revolution. Neuordnung Europas.
Österreich in der Ersten Republik.
Totalitäre Ideologien und Systeme (Politik, Verfolgung, Widerstand; Antisemitismus, Faschismus in Österreich). Krise der Demokratien.
Internationale Organisationen.
Außereuropäische Entwicklungen. Zweiter Weltkrieg.
Gesellschaft, Frauenpolitik, Wirtschaft (Inflation, Weltwirtschaftskrise, Wirtschaftslenkung), Wissenschaft, Technik, Kultur.
Tourismus (Ansätze des Massentourismus, Sozialtourismus).
Entwicklungen in Österreich.
Zeitalter des Pluralismus:
Vereinte Nationen. Ost-West-Konflikt.
Einigung Europas.
Dekolonisation und Bewegung der Blockfreien.
Rassismus, Alternativbewegungen, Terrorismus, soziale Konflikte,
Nord-Süd-Konflikt.
Tourismustendenzen der Gegenwart.
Kultur als Wirtschaftsfaktor.
Entwicklungen in Österreich (Innen- und Außenpolitik der Zweiten Republik, Neutralität).
Welt im Umbruch:
Zusammenbruch der sozialistischen Staatengemeinschaft.
Neonationalismus und multikulturelle Gesellschaft.
Europäische Integration.
Migrationsprobleme.
Aktuelle zeitgeschichtliche Themen.
6. BIOLOGIE UND ÖKOLOGIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Vorgänge und Erscheinungen in der Natur exakt beobachten, beschreiben und Teilbereichen der Biologie zuordnen können;
- die Vernetzung von Boden, Wasser und Luft mit der belebten Natur bis hin zur Ebene der Kreislaufprozesse erfassen können;
- die Einbettung des Menschen in das System der Natur und in das System der Gesellschaft verstehen;
- der Natur positiv gegenüberstehen und zu aktivem Umweltschutz bereit sein;
- in ökologisch-ökonomischen Fragen verantwortungsbewußt entscheiden;
- die Auswirkungen von Störungen des ökologischen Gleichgewichtes beurteilen können;
- die Regulationsfähigkeit biologischer Systeme kennen und die Folgen menschlicher Eingriffe abschätzen können;
- biologische Arbeitsmethoden, insbesondere Grundsätze der Lernbiologie anwenden können;
- für die Berufspraxis bedeutsame ergonomische Zusammenhänge kennen;
- die Verantwortung für die eigene Gesundheit und für die Gesundheit anderer übernehmen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Genetik:
Molekularbiologie und Vererbung; Gentechnologie; Humangenetik.
Ökologie:
Kreisläufe, Gleichgewicht und Regulation in Ökosystemen;
Zusammenspiel biotischer und abiotischer Faktoren.
Ökosphäre (Boden, Wasser, Luft).
Natürliche und künstliche Ökosysteme.
Natur- und Umweltschutz, Probleme der Umweltgestaltung.
Wechselwirkung zwischen Ökologie und Tourismus.
Aktuelle Probleme von Ökologie und Wirtschaft.
Spezielle Aspekte der Humanökologie:
Einsatz und Eigenschaften von Baustoffen; Raumklima und Erholung;
Stadtökologie.
- 7. MATHEMATIK UND ANGEWANDTE MATHEMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Mathematik in ihren logischen Zusammenhängen begreifen und die von ihr bereitgestellten Algorithmen bei der Lösung von Problemen der Berufspraxis anwenden können;
- Vorgänge in Natur, Technik und Wirtschaft mit Hilfe von geeigneten mathematischen Modellen beschreiben können und Einsicht in die Wichtigkeit dieser Vorgangsweise für den außermathematischen Bereich haben;
- Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in den mathematischen Fachgebieten besitzen sowie die dafür notwendigen algebraischen Methoden und numerischen Verfahren beherrschen, soweit sie für seine Berufspraxis und für das Studium an einer Universität erforderlich sind;
- über das notwendige mathematische Wissen verfügen, um zeitgemäße Hilfsmittel zielführend einsetzen zu können;
- bereit und interessiert sein, mathematische Verfahren in seiner Berufspraxis einzusetzen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration von Vorkenntnissen:
Logik, Mengenlehre, Zahlenmengen, Relations- und Funktionsbegriff, lineare Funktion, Grundrechnungsarten und ganzzahliges Potenzieren mit Termen, numerisches Rechnen.
Gleichungen und Ungleichungen:
Lineare Gleichungen und Ungleichungen.
Lineare Gleichungssysteme.
Quadratische Gleichungen und Ungleichungen. Wurzelgleichungen.
Exponentialgleichungen.
Funktionen:
Allgemeine Eigenschaften.
Geometrie:
Planimetrie.
II. Jahrgang:
Funktionen:
Rationale Funktionen.
Kreis- und Arkusfunktionen (Einheitskreis und Graph, Auflösung des rechtwinkeligen Dreiecks, Auflösung des allgemeinen Dreiecks);
Exponentialfunktionen, logarithmische Funktionen.
Geometrie:
Stereometrie.
Komplexe Zahlen:
Darstellungen. Grundrechenoperationen.
Wirtschaftsmathematik:
Finanzmathematik.
Kosten- und Preistheorie.
Lineare Optimierung.
III. Jahrgang:
Differentialrechnung:
Unendliche Zahlenfolgen. Grenzwert, Stetigkeit und Differenzierbarkeit. Differenzen- und Differentialquotient. Differentiationsregeln.
Kurvendiskussionen, Extremwertaufgaben.
Integralrechnung:
Unbestimmtes und bestimmtes Integral. Integrationsregeln.
Wahrscheinlichkeit und Statistik:
Klassischer und statistischer Wahrscheinlichkeitsbegriff. Rechnen
mit Wahrscheinlichkeiten.
Verteilungen (Darstellungen, Kenngrößen).
Statistische Tests (Stichprobenkenngrößen, Zufallsstreubereiche, Vertrauensintervalle).
Regression und Korrelation.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: je 2 einstündige Schularbeiten.
8. TOURISMUSGEOGRAPHIE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- über topographische Kenntnisse und regionale und globale Raumvorstellungen für Beruf und Alltag sicher verfügen;
- die zur Untersuchung und Beurteilung von Tourismusgebieten notwendigen Informationen beschaffen, auswerten und darstellen können;
- die Bedeutung der Natur- und Kulturlandschaft für den Tourismus verstehen;
- über wirtschaftsgeographische Kenntnisse sicher verfügen;
- die sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Wechselwirkungen zwischen touristischer Nachfrage und touristischem Angebot in typischen Touristenregionen erläutern können;
- über die Begrenztheit landschaftlicher und sozialer Ressourcen in touristischen Gebieten Bescheid wissen und Konflikte um ihre Nutzung und Verteilung analysieren können;
- die Bedeutung der Raumordnung zur Sicherung der Lebensqualität in Tourismusgebieten erläutern können;
- umfassende Informationen zur Reiseplanung und Reisedurchführung für die wichtigen Tourismusgebiete Österreichs, Europas und der übrigen Welt geben können;
- bereit sein, an der Gestaltung und Erhaltung des Lebensraumes verantwortungsbewußt mitzuwirken.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Orientierung auf der Erde.
Österreich:
Natur- und kulturgeographische Gliederung.
Demographische Strukturen und Prozesse, Mobilität und sozialer
Wandel im Zusammenhang mit dem Tourismus.
Stellung Österreichs im europäischen Tourismus; Einfluß des Tourismus auf die österreichische Volks- und Regionalwirtschaft.
Tourismusgebiete (natürliche und kulturelle Attraktivitätsfaktoren, Verkehrswege, Strukturveränderungen, touristische Grunddaten).
Raumordnung und Umweltpolitik für Tourismusgebiete.
Natur- und Kulturgeographie Europas:
Großlandschaften, Klimazonen, Kulturräume und Wirtschaftsstrukturen.
Europäische und außereuropäische Reiseländer (ausgenommen Österreich):
Grunddaten (Größe, Einwohner, Zeitzonen, Währung, Reiseinformationen). Natur- und kulturräumliche Gliederung, Attraktivitätsfaktoren für den Tourismus, Suprastruktur. Tourismusgebiete (Lage, besondere Prägung); nationale und internationale Reisewege, touristische Verkehrsträger.
Gesellschaftliche, politische, wirtschaftliche und ökologische Entwicklungen (Ursachen und Wechselwirkungen mit dem Tourismus).
- 9. TOURISMUS UND MARKETING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die kulturelle, gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Tourismus verstehen und humane sowie ökologische Aspekte bei wirtschaftlichen Entscheidungen einbeziehen können;
- die Betriebe und Organisationen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft auf Orts-, Landes- und Bundesebene sowie die internationalen Bezüge kennen;
- die Funktion des Marketings und dessen Aufgaben und Ziele in touristischen Betrieben und Organisationen kennen;
- Marketingstrategien entwickeln und anwenden können.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Tourismus:
Begriff; System, Entwicklung, Motive; Arten und Formen, Statistik. Voraussetzungen (Natur, Kultur, Infrastruktur und touristische Suprastruktur). Kulturelle, gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Bedeutung. Rechtsgrundlagen für den Tourismus in Österreich.
Betriebe und Einrichtungen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft (Aufgaben und Ziele; Kooperation).
Marketing touristischer Betriebe und Organisationen:
Ziele, System, Instrumente.
Marktforschung:
Formen, Träger, Inhalte; Auswertung von Ergebnissen;
Marktsegmentierung, Zielgruppenpolitik.
Marketinginstrumente:
Angebotsgestaltung und -anpassung.
Preispolitik; Absatzmethode.
Kommunikationspolitik:
Public Relations; Verkaufsförderung; Werbung (psychologische
Grundlagen, Gestaltungselemente; touristische Werbemittel).
Medienauswahl.
Zusammenarbeit der touristischen Marketingträger.
Berufsbilder im Marketing.
III. Jahrgang:
Territorialorganisationen des Tourismus (Aufgaben, Management).
Marketing für touristische Teilmärkte:
Kur- und Gesundheitstourismus (Trends, Rechtsgrundlagen, Kurort, Kurbetrieb, Einrichtungen);
Städtetourismus (Besonderheiten, nachfragegerechte Aufbereitung des Angebots);
Kurzreisen, Tagesausflugsverkehr;
beruflich motivierte Reisearten (Kongresse, Ausstellungen, Messen, Incentives);
Neigungstourismus (Kultur, Sport, Hobbies; Cluburlaub).
Neue Freizeittrends:
Sanfter Tourismus, alternative Reiseformen; Freizeitzentren;
Themenparks.
Tourismuspolitik:
Ziele, Träger, Maßnahmen.
10. VERKEHR UND REISEBÜRO
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung des Verkehrs und der Reisebüros für den nationalen und internationalen Tourismus verstehen;
- die Aktivitäten der touristisch bedeutsamen Verkehrsunternehmungen und des Individualverkehrs sowie deren wirtschaftliche und rechtliche Voraussetzungen kennen;
- die betriebswirtschaftlichen Funktionen die Reiseunternehmungen und ihre Beziehungen zur gesamten Tourismusbranche kennen;
- Arten, Planung, Durchführung und Verkauf gängiger Reiseprodukte kennen, einschlägige Tätigkeiten ausüben und branchenübliche Arbeitsmittel handhaben können;
- sich im Reiseverkehr rücksichtsvoll und umweltschonend verhalten.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Reisebüro:
Betriebsformen. Unternehmungen. Organisationen. Rechtsgrundlagen.
Aufbauorganisation (Personal, technische und räumliche Ausstattung); Ablauforganisation (Beratung; Pauschalreisen; Verkauf von Fahrausweisen, Versicherungen, Hotelgutscheinen; Schriftverkehr).
Verkehr:
Entwicklung, Formen.
Österreichisches Verkehrswesen:
Entwicklung, Einrichtungen, Unternehmungen, Organisation.
Luftverkehr:
Fluggeräte, Flughäfen (Standorte, Einrichtungen). Linien- und Charterflugverkehr, Fluggesellschaften, Flugrouten. Organisationen.
Schiffsverkehr:
Formen, Einrichtungen. Personenschiffahrt im Binnen- und Seeverkehr
(Formen, Unternehmungen, Routen).
Fahrpläne und Tarife.
EDV-unterstützte Übungen:
zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Reisebüro:
Pauschalreisen (Vorbereitung, Kalkulation und Durchführung).
Straßenverkehr:
Straßenwesen (Aufgaben in Österreich; Probleme der Planung, der Finanzierung, des Baues und der Erhaltung von Straßen). Kraftfahrlinien und Gelegenheitsverkehr. Organisationen im Straßenverkehr (Arten, Aufgaben, Leistungsangebot).
Rechtsvorschriften.
Eisenbahn:
Streckennetz, Verkehrsstellen (Arten, Einrichtungen); Seilbahnen
Österreichs. Angebote für den Tourismus.
Österreichisches Verkehrswesen:
Aktuelle Probleme der Verkehrspolitik. Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den Tourismus und die Volkswirtschaft.
Marketing von Verkehrsunternehmungen.
EDV-unterstützte Übungen:
zu den Bereichen des III. Jahrganges.
- 11. BETRIEBSWIRTSCHAFT, VOLKSWIRTSCHAFT UND GASTGEWERBLICHE
BETRIEBSLEHRE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- grundsätzliche wirtschaftliche Zusammenhänge verstehen und deren Auswirkungen auf die Gesellschaft beurteilen können;
- die Rechtsformen von Unternehmungen, den Aufbau, die Leistungsfaktoren und die Leistungsbereiche von Betrieben, das Betriebsgeschehen einschließlich der Beziehungen des Betriebes nach außen kennen;
- die Arten und Aufgaben, den personellen Aufbau und die Betriebsabläufe gastgewerblicher Betriebe kennen;
- die unternehmerischen Funktionen, insbesondere im Hinblick auf Investitions- und Finanzierungsentscheidungen, die für die Betriebsführung bedeutsamen Rechtsvorschriften sowie die Grundsätze der Unternehmens- und Mitarbeiterführung kennen;
- betriebswirtschaftliche Probleme kritisch betrachten und Lösungsvorschläge selbständig erarbeiten können;
- die im Wirtschaftsleben üblichen Schriftstücke formulieren können;
- Kenntnisse über die Funktionsweise der nationalen und internationalen Wirtschaft erlangen und die Wechselwirkungen von Ökonomie und Ökologie verstehen;
- betriebswirtschaftliche Entscheidungen im volkswirtschaftlichen Zusammenhang verstehen;
- Medienberichte über Vorgänge in der österreichischen Volkswirtschaft und in der Weltwirtschaft verfolgen, deren Folgen für die Gemeinschaft und für den einzelnen beurteilen und dazu kritisch Stellung nehmen können;
- sich des Wertes der Berufsarbeit und der Verantwortung des wirtschaftlich Tätigen bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gastgewerbliche Betriebe:
Einteilung nach betrieblicher Leistung, Standort, Offenhaltezeit,
Rechtsbeziehungen; Hilfsbetriebe.
Personeller Aufbau; Entlohnung.
Räumliche Gliederung; Ausstattung der einzelnen Abteilungen
(Klassifizierung; Mindestausstattung).
Personalbereich:
Rechte und Pflichten des Mitarbeiters; Schriftverkehr (Bewerbung, Lebenslauf, Arbeitsvertrag, Kündigung; Arbeitszeugnis).
Kaufvertrag:
Rechtsgrundlagen, Bestandteile, Form, Usancen; Abwicklung (Anbahnung, Abschluß, Lieferung; Zahlung). Vertragswidrige Erfüllung (Lieferung mangelhafter Ware; Liefer-, Annahme-, Zahlungsverzug);
Schriftverkehr im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag;
Konsumentenschutz.
Außenbeziehungen des gastgewerblichen Betriebes:
Leistungen der Zulieferbetriebe, der Geldinstitute und Versicherungen, der Kammern und Behörden.
Beherbergungsabteilung:
Arbeitsaufgaben und -abläufe. Österreichische Hotelvertragsbedingungen; Gästebuchführung; Meldegesetz und Fremdenverkehrsstatistikverordnung. Brandschutz; Versicherungsschutz.
Verpflegungsabteilung:
Arbeitsaufgaben und -abläufe; Kontroll- und Abrechnungssysteme. Küchenorganisation. Lagerorganisation und Lagerbuchführung;
Verwahrungsvertrag.
Unternehmung:
Handelsrecht (Kaufmannseigenschaft, Firma, Vollmachten in der Unternehmung, Firmenbuch). Unternehmensgründung; Rechtsformen;
Einflußfaktoren bei der Wahl der Rechtsform.
Betrieb:
Betriebsarten; betriebliche Leistungsbereiche. Standortwahl.
Beschaffung und Lagerung:
Beschaffung und Bereitstellung von Waren, Dienstleistungen und Investitionsgütern; Zahlungsverkehr; Lagerfunktion und Lagerkontrolle.
Leistungserstellung:
Produktion von Waren und Dienstleistungen; Produktionsverfahren;
Wirtschaftlichkeit; Rentabilität; Produktivität.
Gewerbe:
Gewerbeordnung; Einteilung der Gewerbe; Gewerbe im Tourismus;
Berechtigungen; Antritt, Ausübung, Übergang, Endigung;
Gewerbebehörden und Gewerbeverfahren.
II. Jahrgang:
Grundlagen der Wirtschaft:
Bedarf, Bedürfnisse, Markt.
Wirtschaft, Wirtschaftssubjekt, Wirtschaftsobjekt.
Volkswirtschaftlicher Kreislauf (Unternehmungen, Haushalte, Staat).
Wirtschaftssektoren.
Geld und Währung:
Geld (Funktionen, Geldmenge, Umlaufgeschwindigkeit, Geldwert, Wechselkurse). Österreichische Nationalbank.
Preis:
Markt und Preis; Preisbildung im Modell;
Unternehmenszusammenschlüsse, wirtschaftliche Konzentration,
wirtschaftspolitische Einflußnahme.
Außenwirtschaftliche Verflechtungen:
Zahlungsbilanz. Institutionen des internationalen Handels und Zahlungsverkehrs; internationale Wirtschaftshilfe,
Wirtschaftsgemeinschaften.
Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung:
Kreislaufanalyse. Bruttosozialprodukt; Entstehung, Verwendung und Verteilung von Gütern, Dienstleistungen und Einkommen. Konjunktur- und Wachstumstheorie, Konjunktur- und Wachstumspolitik.
Volkswirtschaftliche Gesamtziele:
Wirtschaftswachstum, Zahlungsbilanzgleichgewicht, Geldwertstabilität, Einkommensgerechtigkeit, Budgetsanierung, Vollbeschäftigung.
Wirtschaftspolitik und Wirtschaftssysteme:
Wirtschaftsordnungen; Sozialpartnerschaft. Wechselbeziehung von
Ökonomie und Ökologie. Träger und Instrumente der Wirtschaftspolitik;
wirtschaftspolitische Maßnahmen.
Öffentliche Wirtschaft:
Staatswirtschaft, Staatshaushalt. Öffentliche Aufgaben und Ausgaben; öffentliche Verschuldung; Sozialpolitik; Steuerpolitik, Finanzausgleich.
III. Jahrgang:
Finanzierung und Investition:
Finanzierung und Kapital; Arten der Finanzierung, Sonderformen; Finanzierungsgrundsätze und -fehler. Investitionsplanung und -entscheidung; Investitionsförderung. Wirtschaftlichkeitsvorschau (Rentabilität und Liquidität); Investition und Vermögen (Arten, Funktionen); Investitionsrechnung. Verfahren der Unternehmensbewertung.
Außenhandel:
Arten, Bedeutung, Kooperationsformen. Besondere Zahlungsarten
(Akkreditiv, Dokumenteninkasso, Wechsel); Risikoabsicherung
(Kursrisiko, Dubiosenrisiko). Incoterms. Zölle.
Unternehmensführung:
Zielsetzung, Planung, Aufbau- und Ablauforganisation, Disposition, Kontrolle. Entscheidungsprozesse und -regeln. Managementkonzeptionen.
Mitarbeiterführung:
Mitarbeiterorientierte Führungsfunktionen; Bedürfnisstruktur der Mitarbeiter; Führungsstile;
Personalbedarfsplanung, Personalentwicklung; Arbeitsmarkt;
Anwerbung und Auswahl; Arbeitsvertrag, Kollektivvertrag; Einführung, Anweisung und Kontrolle; Beenden des Arbeitsverhältnisses;
betriebliche Aus- und Weiterbildung; Beurteilung und Entlohnung.
Mitarbeitermotivation; Humanisierung der Arbeitswelt.
- 12. RECHNUNGSWESEN UND CONTROLLING
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Aufgaben des betrieblichen Rechnungswesens kennen;
- insbesondere für Tourismusbetriebe praxisgerechte Aufzeichnungen anhand von Belegen nach dem System der Einnahmen- und Ausgabenrechnung und der doppelten Buchführung führen und unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer verbuchen können;
- in einem Klein- oder Mittelbetrieb die Buchführung selbständig aufbauen und die Aufgaben des mittleren Managements im Bereich des betrieblichen Rechnungswesens ausführen können;
- selbständig Informationen der Betriebsstatistik verwerten können;
- budgetieren können;
- Bilanzen erstellen, analysieren und kritisieren können;
- die Kostenrechnung als unternehmerisches Entscheidungsinstrument anwenden können;
- die personellen und organisatorisch-technischen Voraussetzungen und den Arbeitsablauf des Rechnungswesens sowie die Funktionen des Controlling und seine Zusammenhänge mit dem Rechnungswesen kennen;
- die in der betrieblichen Praxis bedeutsamen Vorschriften über die Bewertung des betrieblichen Vermögens und der Schulden sowie die Bilanzierungsgrundsätze und abgabenrechtlichen Vorschriften kennen und bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Einzel- und Gesellschaftsunternehmen praxisgerecht anwenden können;
- die wirtschaftlichen Rechenverfahren einschließlich der gastgewerblichen Kalkulation unter Berücksichtigung der einschlägigen Steuern und Abgaben sowie der Personalverrechnung durchführen können;
- Aufgaben der Finanzbuchführung und des Controlling mit Hilfe von Standardprogrammen lösen und die Ergebnisse präsentieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
System der doppelten Buchführung.
Umsatzsteuer: System und gesetzliche Bestimmungen; Erfassung von
Umsatzsteuer und Vorsteuer. Beleg und Belegwesen.
Verbuchung von Geschäftsfällen.
Kontierung und Verbuchung einfacher laufender Geschäftsfälle;
Summen- und Saldenbilanz; Kontierung von Belegen.
Waren- und Leistungsverrechnung und Zahlungsverkehr in Hotel- und Gastgewerbebetrieben sowie in Reisebüros mit besonderer Berücksichtigung der Grundaufzeichnungen (Kassa- und Wareneingangsbuch).
Einnahmenverbuchung im Gastgewerbe:
Einnahmenarten; Einnahmenerfassung; Verbuchung von Zahlungen,
Schecks, Hotelgutscheinen, Kreditkarten und Ausgangsrechnungen;
Verbuchung von Fremdwährungseinnahmen.
Steuern, Abgaben und Beiträge im Gastgewerbe.
Erlösverbuchung im Gastgewerbe:
Erlösarten; Erlöserfassung und -verbuchung; Personalverpflegung;
Eigenverbrauch.
Personalverrechnung im Gastgewerbe:
Abrechnung laufender Bezüge einschließlich gastgewerblicher Löhne, von Zulagen, Zuschlägen, Aufwandsentschädigungen und Sachbezügen; Lohnverbuchung; Abrechnung der lohnabhängigen Abgaben; Sonderfälle, Besonderheiten der Personalverrechnung im Hotel- und Gastgewerbe.
Organisation:
Hilfsaufzeichnungen und Nebenbücher in gastgewerblichen Betrieben.
Jahresabschluß:
Waren- und Materialbewertung;
Anlagenabschreibung.
II. Jahrgang:
Bewertung von Forderungen und Verbindlichkeiten;
Rückstellungen;
Rechnungsabgrenzungen;
Jahresabschluß von Einzelunternehmungen.
Erlös- und Kostenrechnung:
Begriffe; Kostenrechnungssysteme im Überblick; Aufgaben und Stellung im Rechnungswesen.
Voll- und Teilkostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen-, Kostenträgerrechnung); Kostendeckungsanalyse; Betriebsabrechnung.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Personalverrechnung (Dienstnehmer-Stammdatenverwaltung, Lohnartenverwaltung; Auswertungen).
EDV-Einsatz in der Finanzbuchführung (Eröffnung, Buchen von Geschäftsfällen, Verwaltung von Debitoren und Kreditoren, Fakturierung, Lagerverwaltung, Anlagenbuchführung, Monats- und Jahresabschluß anhand einer Belegsammlung).
III. Jahrgang:
Rechnungswesen des Reisebüros:
Erfassung und Verbuchung typischer Geschäftsfälle.
Controlling:
Wesen, Aufgaben; Controlling-Regelkreis. Organisation des Controlling.
Einnahmen- und Ausgabenrechnung:
Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen,
Erfolgsermittlung.
Steuern:
Einteilung; Steuerermittlung (Steuererklärung, Betriebsprüfung),
Steuerentrichtung (Vorschreibung, Termine).
Bilanztheorie:
Zweck und Arten der Bilanz; Bilanzierungsgrundsätze. Handels- und Steuerbilanz.
Jahresabschluß:
Berücksichtigung von Bewertungsproblemen und steuerlicher
Investitionsbegünstigungen.
Computerunterstütztes Rechnungswesen:
EDV-Einsatz in der Kostenrechnung und im Controlling, insbesondere
in gastgewerblichen Betrieben.
Tabellarische und graphische Ermittlung des Betriebsergebnisses.
Grundsätze der Finanzplanung und Budgetierung; Betriebsstatistik, Bilanzanalyse und Bilanzkritik; Erstellung von Budgets, Soll-Ist-Vergleichen und Analysen.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- 13. POLITISCHE BILDUNG UND RECHT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die für das Verständnis des politischen und sozialen Lebens und zur Wahrnehmung der staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten erforderlichen Kenntnisse erwerben;
- aktuelle politische und soziale Situationen und Vorgänge analysieren und kritisch beurteilen können;
- die für sein Privat- und Berufsleben bedeutsamen Rechtsvorschriften kennen und um die Wege der Rechtsdurchsetzung Bescheid wissen;
- Entwicklungstendenzen der heutigen Gesellschaft kennen;
- zur Lösung persönlicher und beruflicher Probleme politische und rechtliche Informationen beschaffen und auswerten können;
- die Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung bejahen;
- andere Menschen und Kulturen achten und den Konfliktausgleich anstreben;
- zur Teilnahme am öffentlichen und kulturellen Leben und zur Übernahme von politischer und sozialer Verantwortung bereit sein.
Lehrstoff:
III. Jahrgang:
Staat:
Staatselemente, Aufgaben des Staates, Staats- und Regierungsformen.
Völkerrecht:
Internationale Beziehungen und Organisationen; Friedenssicherung.
Österreichische Bundesverfassung:
Leitende Grundsätze (demokratisches, republikanisches, bundesstaatliches und rechtsstaatliches Prinzip; Neutralität, umfassende Landesverteidigung, Umweltschutz, Menschenrechte). Gesetzgebung des Bundes und der Länder, Verwaltung (Aufbau, Körperschaften mit Selbstverwaltung).
Politische Willensbildung:
Politische Parteien, Interessenvertretungen, Medien.
Rechtsstruktur:
Arten des Rechts, Auslegung, Zugang zum Recht.
Gerichtsbarkeit (Instanzen, Gerichtsverfahren). Kontrolle der Staatsgewalt (Höchstgerichte, Volksanwaltschaft, Rechnungshof).
Privatrecht:
Vertrags-, Schadenersatz-, Konsumentenschutzrecht.
Arbeits- und Sozialrecht:
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht; Sozialversicherung.
Handelsrecht:
Kaufmann, Firmenbuch, Handelsgeschäfte, Handelskauf,
Handelsgesellschaften.
Gewerberecht:
Antritt und Ausübung eines Gewerbes.
Strafrecht:
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben; gegen die Ehre, gegen
fremdes Vermögen, gegen die Sittlichkeit.
14. ERNÄHRUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Bedeutung der Ernährung für die Erhaltung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Menschen kennen;
- um die Bedeutung einer gesunden Lebensweise zur Vermeidung zivilisatorisch bedingter Erkrankungen wissen;
- die Bestandteile der Nahrung, handelsübliche Lebens- und Genußmittel, zeitgemäße Ernährungsformen sowie die gebräuchlichsten Diätformen kennen;
- sich bei der Planung von Speisenfolgen und der Auswahl der Lebensmittel volkswirtschaftlich verantwortungsbewußt und umweltbewußt verhalten.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Ernährung:
Ernährung und Gesundheit:
Ernährungsverhalten.
Funktionen und Bestandteile der Nahrung.
Verdauung und Stoffwechsel; Enzyme.
Säure- und Basenhaushalt.
Energie- und Nährstoffbedarf:
Grundumsatz, Leistungsumsatz, Gesamtenergiebedarf. Gewichtsdefinitionen. Energie- und Nährwertberechnung. Arten, Zusammensetzung, ernährungsphysiologische, volkswirtschaftliche und ökonomische Bedeutung und Handelsformen
- kohlenhydratreicher Lebensmittel,
- der Fette,
- eiweißreicher Lebensmittel,
- vitamin- und mineralstoffreicher Lebensmittel,
- der Würz- und Genußmittel.
Behandlung von Lebensmitteln:
Hygiene beim Umgang mit Lebensmitteln. Veränderung des Wertes der Nahrung durch Technologie und küchentechnische Einflüsse. Lebensmitteltoxikologie. Alternative Produktionsformen. Konservierung. Lebensmittelgesetz.
Kostformen:
Differenzierung nach Alter, Leistungszuwachs und spezieller Belastungssituation. Gemeinschaftsverpflegung (Arten, Bedeutung, Probleme). Diät (Bedeutung, Struktur der Grunddiät, diätetische Behandlung häufiger Stoffwechselerkrankungen).
Ernährungsverhalten:
Folgen der Über- und Fehlernährung. Aktuelle Ernährungstheorien.
- 15. KÜCHENFÜHRUNG UND -ORGANISATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen der heimischen und der internationalen Küche unter Anwendung ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse sowie unter Berücksichtigung ergonomischer, hygienischer, umweltschonender und wirtschaftlicher Erfordernisse herstellen können;
- die hiezu erforderlichen Einrichtungen, Geräte und Maschinen rationell und sicherheitsbewußt handhaben können;
- Lebensmittel und Genußmittel, Waren und Hilfsstoffe des Küchenbedarfs einkaufen, lagern und mit Computerunterstützung evident halten können;
- die in einer Großküche anfallenden Arbeiten organisieren und Mitarbeiter führen können;
- die Fachsprache beherrschen;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen bewußt sein;
- zur Übernahme von Verantwortung als Mitarbeiter und als Führungskraft in Verpflegungsbetrieben bereit sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Küchenorganisation:
Küchenbetriebe; Berufsbild des Kochs. Küchenbrigade. Einkauf, Übernahme und Lagerung und Verwaltung von Lebensmitteln. Warenverwertung.
Berechnung der Wareneinsatzkosten; Mengen- und Preiskalkulation. Richtlinien für das Erstellen von Speisenfolgen; Menüs. Konservierungstechniken.
Küchentechnologie:
Einrichtung, Maschinen, Gerät und Geschirr (Einsatz, Wartung und Kontrolle).
Ergonomie.
Hygienevorschriften, Unfallverhütung und Brandschutz.
Zubereitung:
Schneiden, Tournieren, Dressieren. Garverfahren.
Kalte und warme Vorspeisen, Suppen, Kaltschalen, Suppeneinlagen, kalte und warme Saucen, Gemüsezubereitungen, Beilagen, Salate, Marinaden, Dressings; Eiergerichte; Käseverarbeitung; Grundteige und -massen, Obstverarbeitung, kalte und warme Süßspeisen; Speiseeisgerichte.
Schlachtfleisch (Aufarbeitung und Zubereitung), Innereien; Haus- und Wildgeflügel, Wild. Süßwasser- und Seefische.
Frühstücksbüffet.
II. Jahrgang:
Küchenorganisation:
EDV-unterstützte Küchenorganisation; Küchensysteme, Catering. Menüarten, nährwertbezogene Menüerstellung.
Projektierung von Arbeitseinsätzen, Zeitoptimierungen.
Zubereitung:
Krusten-, Schalen- und Weichtiere; mehrgängige Speisenfolgen, Cocktailparties, kalte und warme Buffets. Spezialitätenwochen.
Menüs der regionalen und überregionalen Küche; Bankettmenüs, A-la-carte-Gerichte, Spezialitäten.
Gemeinschaftsverpflegung, Catering, Convenience, Gerichte aus der Naturküche.
Spezielle Kostformen.
16. GETRÄNKE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die Herkunft, die Zusammensetzung und die sachgemäße Behandlung von Getränken sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kennen;
- Getränke rationell einkaufen, lagern und verkaufen können;
- Gäste bei der Getränkeauswahl beraten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Alkoholfreie Getränke:
Wasser, Mineralwasser, Fruchtsäfte, Limonaden, Milch- und Milchmischgetränke, Kaffee, Tee, Kakao.
Alkoholische Getränke:
Alkoholarten. Bier (Erzeugung und Pflege). Österreichische Weine (Weinbau in Österreich, Qualitätstraubensorten, Weinerzeugung und Weinbehandlung, Weingesetz);
Ausländische Weine (Weinbaugebiete, Qualitätsbezeichnungen);
versetzte Weine (Dessertwein, aromatisierte Weine, Obstwein, Perlwein, Schaumwein, Champagner). Branntweine, Liköre.
Gefahren des Alkoholmißbrauchs.
Ausschankmethoden:
Ausschankmaße und gesetzliche Bestimmungen. Post- und Premixanlagen, elektronische gesteuerte Ausschankanlagen.
17. RESTAURANT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Speisen und Getränke servieren und Gäste bei der Speise- und Getränkeauswahl beraten können;
- die Arbeiten im Restaurant ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und gestalten können;
- Mitarbeiter ihrem Können entsprechend einsetzen können;
- sich der Bedeutung von Ordnung und Sauberkeit, eines gepflegten Äußeren, guter Umgangsformen sowie der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Berufsbild des Kellners. Berufshygiene und Unfallverhütung.
Umgangsformen und Tischsitten.
Inventar:
Auswahl, Handhabung; rationelle Pflege.
Service:
Methoden und Systeme. Mise en place (Restaurant, Schank, Office).
Mahlzeiten des Tages; rationelle Arbeitsabläufe.
Fertigkeiten (Tragen; Grundgedecke und erweiterte Gedecke);
Servierabläufe von der Begrüßung bis zur Verabschiedung des Gastes;
Frühstücksservice, Getränkeservice. Etagenservice; Kaffeehausservice;
Servieren von erweiterten Speisenfolgen mit korrespondierenden Getränken, Verkaufsgespräch).
Gästeberatung:
Aufbau und Gliederung von Frühstücks-, Speise- und Getränkekarten.
Eß- und Trinkgewohnheiten in- und ausländischer Gäste; Menüs.
Verrechnung:
Bonsysteme und Abrechnung mit EDV-Unterstützung.
II. Jahrgang:
Bar:
Arten, Ausstattung und Inventar. Bargetränke, Rezepturen.
Kalkulation, Abrechnung und Kontrolle.
Fertigkeiten:
Servieren von mehrgängigen Speisenfolgen der heimischen und internationalen Küche, von nationalen und internationalen Spezialitäten (Spezialsuppen, Feingemüse, Pasteten, Schalen-, Krusten- und Weichtieren, Fischspezialitäten). Zubereitung und Fertigstellung von Speisen vor dem Gast (Marinieren, Filetieren, Tranchieren, Flambieren). Zubereitung und Service von Mixgetränken.
Gastronomische Veranstaltungen:
Table-d`hote-Service, A-la-carte-Service, Bankettservice, Buffetarten, Parties und Catering. Organisation und Ablauf (Serviermethoden und Serviersysteme; Arbeiten vor dem Gast).
Gästeberatung
Verrechnung:
Verrechnung mit dem Gast und innerbetriebliche Abrechnung mit
EDV-Unterstützung.
18. BETRIEBSPRAKTIKUM
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- die in den Empfangs-, Beherbergungs- und Verpflegungsabteilungen sowie in der Verwaltung und in den Hilfs- und Nebenbetrieben von Hotels anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten ausführen können;
- Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben selbständig erfüllen können und sich in ein Arbeitsteam einfügen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
Übungen aus Stoffgebieten der Pflichtgegenstände „Tourismus und Marketing", „Verkehr und Reisebüro", „Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft und gastgewerbliche Betriebslehre", „Rechnungswesen und Controlling", „Ernährung", „Küchenführung und -organisation", „Getränke" und „Restaurant" in Abstimmung mit dem Lehrstoff des jeweiligen Unterrichtsgegenstandes; branchenspezifische EDV-Programme.
- 19. LEIBESÜBUNGEN UND SPORTLICHE ANIMATION
Lehrplan für Leibesübungen (BGBl. Nr. 37/1989) mit folgenden Ergänzungen für den Bereich „Sportliche Animation":
Bildungs- und Lehraufgabe:
Planung, Organisation und Durchführung zielgruppenspezifischer Freizeitaktivitäten unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten.
ERWEITERUNGSBEREICH
- a) Ausbildungsschwerpunkte
DRITTE LEBENDE FREMDSPRACHE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- einfache gehörte und gelesene Informationen aus dem privaten und beruflichen Bereich in der Zielsprache verstehen können;
- die Zielsprache in Alltags- und Berufssituationen aktiv in Wort und Schrift - auch unter Verwendung von Kenntnissen, die in anderen Pflichtgegenständen erworben wurden - situationsgemäß anwenden können;
- das nach einem gegebenen Kriterium Wesentliche eines berufsrelevanten fremdsprachigen Textes in deutscher Sprache wiedergeben können;
- politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten jener Länder kennen, in denen die Zielsprache gesprochen wird, soweit sie für die Kommunikation im Alltags- und Berufsleben relevant sind;
- gängige Fragen über österreichische Verhältnisse in der Zielsprache beantworten und Vergleiche mit dem Kulturkreis der Zielsprache anstellen können;
- Hilfsmittel für die Sprachübertragung handhaben können;
- Geschäftskorrespondenz in der Zielsprache verstehen und ins Deutsche übertragen können;
- Wirtschaftsvokabular und -phraseologie der Zielsprache situationsgemäß in Wort und Schrift anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Einfache Situationen aus dem Alltag und aus dem Beruf.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Sachverhalte aus dem Leben in der Gemeinschaft sowie aus dem
beruflichen Umfeld.
Aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Kommunikationsthemen:
Tourismus einschließlich Abwicklung von Geschäftsfällen. Österreichspezifische politische, wirtschaftliche, ökologische, soziale und kulturelle Themen. Arbeitswelt.
Berufsspezifische und aktuelle Themen.
Sprachstrukturen:
Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.
Fachsprache (Wort- und Phrasenschatz).
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
FREMDSPRACHEN UND WIRTSCHAFT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll in Englisch und der zweiten lebenden Fremdsprache
- eine signifikante Steigerung seiner allgemeinen sowie der berufsspezifischen sprachlichen Kompetenz erreichen;
- im Sinne einer effizienten und realitätsbezogenen Vorbereitung auf die berufliche Praxis seine geistige wie sprachliche Flexibilität, interkulturelle Sensibilität sowie adäquates Kommunikationsverhalten entwickeln;
- den Anforderungen einer multikulturellen Gesellschaft und eines internationalen Marktes gerecht werden;
- über besondere rhetorische Fertigkeiten verfügen;
- vor allem beim Auftreten und Sprechen in der Öffentlichkeit Selbstvertrauen, Sicherheit und Flexibilität zeigen;
- einen Sachverhalt mit dem Ziel einer wirksamen Präsentation aufbereiten können;
- sich verbal und nonverbal auf Gesprächspartner einstellen können;
- Gesprächsziele festlegen und realisieren können;
- über eine sichere Gesprächs- und Verhandlungsführung verfügen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Fremdsprache und Pflichtpraktikum:
Intensive fremdsprachliche Vorbereitung des Praktikums. Darstellung österreichischer/regionaler Verhältnisse in der Zielsprache;
Begrüßung, Betreuung und Verabschiedung ausländischer Gäste;
Service, Food & Beverage, Rezeption;
Freizeitanimation, Führungen.
II. Jahrgang:
Kommunikationstechnologien und -medien:
Telekommunikation - Telefon, Telex, Telefax, E-mail. Elektronische Text- und Datenverarbeitung (exemplarische Artwendung im Rahmen von berufsspezifischen Fallbeispielen);
Präsentation von Datenmaterial.
Public Relations:
Materialien und Strategien (Beispiele aus der beruflichen Praxis).
III. Jahrgang:
Wirtschaftssprache:
Informations- und Datentransfer (orientiert an der beruflichen Praxis);
inhaltsadäquate Übertragung fremdsprachlicher Texte in die Muttersprache;
Erstellung von Kurzberichten, Protokollen, ua. in Mutter- bzw. Fremdsprachen;
Interpretation und Präsentation von graphischem/statistischem Datenmaterial.
Simulationen aus Kernbereichen der beruflichen Praxis.
Aufteilung der Wochenstunden:
Die Aufteilung der Wochenstunden erfolgt je nach Vorkenntnissen der Schüler in der zweiten Fremdsprache von der Schule. Grundsätzlich sollte für jede Sprache die Hälfte der Stundenanzahl in Anspruch genommen werden.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: Je 2 einstündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
HOTELMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufgaben der Planung, Organisation, Finanzierung und Kontrolle in Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben unter verantwortungsbewußter Beachtung der ökonomischen und ökologischen Grundsätze selbständig lösen können;
- die Grundsätze der Mitarbeiterführung in den betrieblichen Bereichen anwenden können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Gastronomie und Umwelt:
F&B-Management, Produktionsplanung, Auswahl, wirtschaftlicher Einkauf und Kontrolle der Betriebsausstattung.
Umweltfreundliche Ver- und Entsorgungskonzepte unter
Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen.
Housekeeping:
Haus- und Sicherheitstechnik. Umweltschutzbestimmungen,
Dienstplangestaltung.
Front Office:
Management des Gästekontakts und aktiver Verkauf.
Geschäftsanbahnung, Guest-History;
Check-in-Check-out-Kontrollsysteme.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrgangs.
II. Jahrgang:
Angewandtes Finanzmanagement:
Finanzplanung, Budgetierung, Investitionsplanung, -analyse, -entscheidung. Verhalten gegenüber Finanzierungspartnern.
Veranstaltungsmanagement:
Ferien-, Kur- und Stadthotellerie.
Betriebsgründung:
Gründung gastronomischer Betriebe (Pachtbetrieb, Franchising).
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrgangs.
III. Jahrgang:
Unternehmensführung:
Interpretation von Kennzahlen und Controlling.
Kontrollwesen (arbeitsrechtliche, technische und innerbetriebliche Aspekte).
Kooperation in der Hotellerie und Gastronomie (Ziele und Formen).
Strategisches Personalmanagement:
Planung, Auswahl, Schulung und Motivation.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrgangs.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
TOURISTISCHES MANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- Aufgaben in den Bereichen
- allgemeine Tourismusverwaltung,
- Reiseveranstaltung und -vermittlung,
- touristische Personenbeförderung,
- Organisation und Durchführung von Tagungen und Ausstellungen,
- Verwaltung von Freizeitanlagen
unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Erwägungen sowie der Erfordernisse des Umweltschutzes selbständig lösen können;
- Projekte mit der Methode des Projektmanagements EDV-unterstützt planen, abwickeln und kontrollieren können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Touristik und Umwelt.
Tourismus der Region: Sehenswürdigkeiten und Veranstaltungen.
Probeführungen.
Tourismusbüro:
Örtliche und regionale Informationen.
Unternehmungen:
Beispiele aus der örtlichen und regionalen Freizeitwirtschaft.
Informationsmittel:
Österreichische Kursbücher.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrganges.
II. Jahrgang:
Reisebüro:
Leistungsprogramm. Erstellung touristischer Packages (Incentives, Erlebnisaufenthalte, Sport- und Kulturangebote) für Einzel- und Gruppenreisende.
Kollektivvertrag und Gehaltsermittlung.
Informationsmittel:
Ausländische Bahnfahrpläne, Flugpläne, Tarife. Touristik- und Airline-Software.
Touristik-Geographie:
Gängige Destinationen, Reiseverkehrsmittel, Routen.
Counter:
Beratungs- und Abschlußtechniken, Ausstellen von Reisedokumenten,
Verrechnung, Nachbetreuung.
Touristikveranstaltungen:
Besuch, Teilnahme, Auswertung.
Reiseleitung:
Arten, Anforderungen, Ausbildung. Technisch-organisatorische
Aufgaben, Führungsaufgaben.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Tagungen, Seminare, Kongresse:
Räume und Technik, Organisationsstruktur, Mitarbeiter, nationale
und internationale Organisationen.
Ausstellungen, Messen:
Arten und Anlässe. Standortfaktoren, Infrastruktur,
betriebswirtschaftliche Aspekte, Marketing.
Tourismusmanagement:
Rechtliche, organisatorische und finanzielle Grundlagen der
örtlichen Tourismuspolitik. Integrationsaufgaben im Ort.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
GASTRONOMIEMANAGEMENT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- selbständig und in Teamarbeit verkaufswirksame Speisen und Speisefolgen routiniert herstellen und diese mit korrespondierenden Getränken verkaufen und fachgerecht servieren können;
- alle im Gastronomiebereich anfallenden Tätigkeiten ergonomisch, technologisch und betriebswirtschaftlich rationell planen, organisieren und durchführen können;
- die Grundsätze der Mitarbeiterführung anwenden können;
- Nährwertberechnungen durchführen können und grundlegende Kenntnisse über Diätetik und Schonkost praktisch umsetzen können;
- die Aufgaben eines Sommeliers wahrnehmen können und einen Weinkeller aufbauen, organisieren und verwalten können;
- Verkaufshilfen, wie zB Speise- und Getränkekarten, gestalten können;
- sich der Bedeutung guter Umgangsformen und der Bereitschaft zur Dienstleistung bewußt sein.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Zubereitung und Service:
Geschichte und Entwicklung der Kochkunst;
Menügrundplan, Menüarten, Speisengruppen (vor allem der österreichischen Küche).
Mahlzeiten des Tages aus internationaler Sicht.
Pflege und Präsentation von Käse; Verkaufsgespräche; Speise- und Getränkekarten für verschiedene Gelegenheiten (Inhalt, optische Gestaltung, gesetzliche Bestimmungen).
Organisation:
Einkauf typischer Waren.
Berechnung des Wareneinsatzes.
Weinkeller (Organisationsformen, Einkauf, Verwaltung, Schulweinkeller).
II. Jahrgang:
Zubereitung und Service:
Nährwertberechnungen anhand von Nährwerttabellen;
Speisen und Menüs, die sowohl leichte Vollkost als auch Vital- und Normalkost umfassen; Diätetik und Schonkost.
Typische Speisen und Menüfolgen inklusive der Speisekartengestaltung aus den Bereichen Brunch, Wiener Beisel usw.
Aufgaben eines Sommeliers.
Rauchwaren (Bedeutung in der Gastronomie, Rauchen und Gesundheit).
Verkaufsgespräche.
Organisation:
Marktangebot im Bereich der Getränke; Anlegen eines Weinkellers;
EDV-Anwendung im Weinkeller.
III. Jahrgang:
Zubereitung und Service:
Praktische Übungen zu Büffetabläufen und Menüfolgen.
Spezialitätenkarten in mindestens vier Sprachen.
Sales tools in der Gastronomie.
Internationale Getränkespezialitäten.
Reklamationen (Auseinandersetzung mit reklamierenden Gästen -
Rollenspiel; Wiedergutmachungen auf Grund von Reklamationen).
Das Kind als Gast.
Organisation:
Büffetplanung (Organisations- und Dienstpläne).
Erstellen von Programmen für die Begleiter bei Tagungen und Kongressen.
KULTURELLE ANIMATION
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- erfahren, daß der Wertewandel in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führt;
- erkennen, daß die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte „sanfte und intelligente" Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
- die kulturgeschichtlichen, psychologischen und soziologischen Hintergründe sowie die wirtschaftliche Bedeutung kultureller Erlebnisse in der Freizeit verstehen;
- die Anwendungsmöglichkeiten und Methoden der kulturellen Animation im Rahmen des touristischen Angebotes und des professionellen Kulturmanagements kennen;
- Freizeitbedürfnisse und Erlebnistrends analysieren können;
- entsprechende Handlungsstrategien und Programme planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
- sich in den verschiedenen Kulturbereichen (bildende, darstellende Kunst, Musik, Literatur, multimediale Formen) orientieren und eigene Standpunkte in bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewußtsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Grundlagen:
Soziologische, freizeitpädagogische und psychologische Grundlagen; Phasen der Animation (Anregung, Programm, Vorgang und Wirkung); Typen und Trends touristischer Motivations-, Bedürfnis- und Nachfragestrukturen. Kommunikationsverfahren zum Wirksamwerden der Animation (Gesprächsführung, Informationsträger).
Bereiche:
Kulturlandschaft; Musik; darstellende und bildende Kunst; Literatur; Film; Kunsthandwerk; Kleidung und Eßkultur.
Österreichisches Kulturangebot:
Landschaftliche, historische, heimatkundliche, architektonische und soziale Besonderheiten einzelner Kulturlandschaften.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des I. Jahrganges.
II. Jahrgang:
Angebotselemente:
Jour-fixe-Programme, Veranstaltungskalender;
Schlechtwetterprogramme, Pauschalangebote, Themenstraßen und Themenwege; Einbindung in eine kulturelle Informationsdatenbank;
Vernetzung der kulturellen Angebotselemente.
Kulturpflege und Kulturpolitik:
Spannungsfeld von volkstümlicher, Volks- und Hochkultur sowie Jugend- und Subkultur; Denkmalschutz; Musik, Folklore, Brauchtum; Theater, Galerien, Ausstellungen. Kulturinitiativen. Museumspädagogische Animation.
Musische und handwerkliche Animation:
Musikprogramme, Werkstatt- und Atelierbesuche, Ausstellungen,
Workshops, kreative Kursprogramme.
Kulturhistorische Animation:
„Zeitreisen"; historische und religiöse Feste im Jahreskreis;
Festgestaltung, Festkalender; Stadt-, Kloster-, Kirchen-, Schloß- und Burgführungen. Regionale Küche.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Kulturmanagement:
Rahmenbedingungen für die Durchführung betrieblicher, örtlicher und regionaler kultureller Animationsprogramme. Rechtliche, wirtschaftliche und steuerliche Faktoren.
Phasen des Projektmanagements (Zielsetzung, Planung, Durchführung und Erfolgskontrolle). Zusammenarbeit und Koordination mit Kulturträgern und Medien.
Kulturmarketing:
Angebotspolitisches Instrumentarium; Kulturdatenbank. Finanzierung
und Kultursponsoring; Absatz- und Kommunikationspolitik.
EDV-unterstützte Projekte:
Wahlweise zu den Bereichen des III. Jahrganges.
Auf Grund rechtlich abgesicherter Vereinbarungen kann auch dislozierter Unterricht in geeigneten betrieblichen Einrichtungen geführt werden.
SPORT
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- in verschiedenen Sportarten jenes Können und jene Kenntnisse erwerben, die ihn befähigen, andere zum Sport anzuregen, Bewegungsformen vorzuzeigen und anderen die Sportausübung zu ermöglichen;
- durch eine Verbesserung der motorischen Grundeigenschaften die körperlichen Voraussetzungen, die für die Ausübung der jeweiligen speziellen Sportart nötig sind, erwerben;
- den gesundheitlichen und freizeitpädagogischen Aspekt sowie die Bedeutung der körperlichen Fitness erkennen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
II. Jahrgang:
III. Jahrgang:
Ausgewählte Lehrbereiche des Pflichtgegenstandes „Leibesübungen und sportliche Anmiation" unter Einbeziehung einer vertiefenden Grundausbildung im gewählten Schwerpunktbereich.
Ausbildungsschwerpunkt
STÄDTETOURISMUS UND EVENTMANAGEMENT
Bildungs und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- erfahren, dass der Wertewandel und die Urbanisierung in der Gesellschaft weltweit zu einer immer größeren Bedeutung kultureller Freizeiterlebnisse führen;
- erkennen, dass die erlebnisorientierte Aufbereitung des Kulturpotentials eine zukunftsorientierte Strategie der österreichischen Tourismuspolitik auf allen Ebenen darstellt;
- die kulturellen Traditionen und das Urlaubsverhalten von Gästen verschiedener Herkunftsländer kennen und diesen entsprechend begegnen können;
- Handlungsstrategien und Programme für die Formen des urbanen Tourismus planen, entwickeln, vermitteln und durchführen können;
- sich in den verschiedenen Kulturbereichen (Darstellende und Bildende Kunst, Musik, Literatur, Malerei, Architektur) orientieren und eigene Standpunkte in Bezug auf die vielfältigen Erscheinungen des Kulturlebens entwickeln können;
- die Bedeutung von Werthaltungen (Höflichkeit, Selbstbewusstsein und Einfühlungsvermögen) gegenüber dem Gast als wesentliche Bestandteile einer Tourismuskultur einsehen.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Städtetourismus:
Entwicklung, Strukturmerkmale und Perspektiven, Rahmenbedingungen und Erreichbarkeit, Zielgruppen und Reisemotive, touristisches, kulturelles und freizeitmäßiges Potential von Städten.
Tourismus in österreichischen Städten:
Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.
Österreichische Gäste:
Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.
Kundenorientiertes Verhalten:
Formen der Animation, Beratung und Präsentation, Konfliktmanagement.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des I. Jahrgangs.
II. Jahrgang:
Kulturtourismus:
Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Kulturpolitik und Kulturmanagement, Arten des Kulturtourismus (Event- und Festivaltourismus, Studien- und Sprachreisen, Thementourismus).
Tourismus in europäischen Städten:
Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.
Europäische Gäste:
Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.
Veranstaltungsorganisation:
Zielsetzung, Planung und Durchführung, Finanzierung, Public Relations, Erfolgskontrolle.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des II. Jahrgangs.
III. Jahrgang:
Geschäftstourismus:
Bedeutung und Entwicklung, Angebote und Zielgruppen, Arten des Geschäftstourismus (Kongress-, Tagungs- und Seminartourismus, Incentives, Messe- und Ausstellungstourismus).
Tourismus in außereuropäischen Städten:
Regions- und Länderprofile, regionale Küche, natürliche und künstliche Attraktionen, touristische Packages und Stadtführungen.
Asiatische und amerikanische Gäste:
Kultur und Brauchtum, Reiseverhalten, Gästebetreuung.
Städtemarketing:
Primär- und sekundärstatistische Methoden und Strategien, Public Relations, neue Tourismusentwicklungen.
Projekte unter Berücksichtigung tourismusrelevanter Software und neuer Medien zu den Bereichen des III. Jahrgangs.
Ausbildungsschwerpunkt
MEDIENINFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- den Aufbau, die Funktionsweise und die Einsatzmöglichkeiten der
Informationstechnologien kennen und beschreiben können;
- entscheiden können, welche Hard- bzw. Software für vorgegebene
Anforderungen eingesetzt werden soll;
- das Internet zu unternehmerischen und persönlichen Zwecken
optimal nutzen können;
- unternehmerische Zielsetzungen unter Einsatz des Internet
umsetzen können;
- den Einsatz von Multimedia beurteilen und an
Multimediaproduktionen entscheidend mitarbeiten können;
- bei der Planung, Anschaffung und Installation von Informations-
und Kommunikationssystemen mitarbeiten können;
- Grundlagenkenntnisse über Netze besitzen und Netze nutzen
können;
- auftretende Störungen exakt beschreiben können und eine rasche
und kostengünstige Behebung ermöglichen können;
- die mit der Informations- und Kommunikationstechnik
zusammenhängenden gesellschaftlichen und ökonomischen Probleme
verstehen;
- neue Entwicklungen verstehen und mit den Auswirkungen auf die
Informationstechnik Schritt halten können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Internet:
Zugang zu Telekommunikationsdiensten:
Technische Möglichkeiten und Voraussetzungen für einen Zugang.
Unterschiedliche Trägerdienste der Festnetz- und Mobiltelefonanbieter, sowie deren Kosten (analoger Wählzugang bis xDLS).
Anbindungen eines Netzes (Installation, Betrieb, Sicherheit).
Provider, Online- und Zusatzdienste.
Kosten eines Internetanschlusses.
Internetdienste:
Basisdienste (WWW, Mail, Newsgroups, FTP, ping, ...).
aktuelle Zusatzdienste (Netmeeting, Streaming Video und Audio, Video on demand, ....).
Alternative Online-Dienste.
Web-Design und Management:
Beschaffung, Bearbeitung von Bild- und Informationsmaterial.
Erstellung einfacher und fortgeschrittener Webseiten unter Verwendung aktueller Internet Standards.
Anbindung von Datenbanken an Websites.
Erstellen, Verwalten und Warten von Websites.
Informationstechnologien:
Datensicherheit: Risiken, Schutzmaßnahmen.
Datenschutz (Schutz geistigen Eigentums).
Telekommunikation:
Kommunikations- und Datennetze, Organisation, Informationsmanagement in Unternehmen und Organisationen.
Rechtsgrundlagen im Internet; Problematik der Inhaltskontrolle und ethische Probleme des Internets.
Projekt:
Betreiben einer Website zu einem Thema aus dem Bereich der informationstechnischen Grundlagen.
II. Jahrgang:
Internet:
Website Management und -Analyse.
Telelearning (Internet Online Seminare, ....).
Grundlagen zu Telemarketing, Data Ware House, Telebanking.
Zahlungsmöglichkeiten im Internet.
Informationstechnische Grundlagen:
Projektorganisation (Aufgabenanalyse, Planung, Projektpräsentation, Ausschreibung, Auftragserteilung);
Auswirkungen der Informationsverarbeitung (ökonomische und gesellschaftliche Auswirkungen, Wandel in der Arbeitswelt und im persönlichen und sozialen Bereich).
Multimedia:
Erforderliche Hardware zum Erstellen von Multimedia-Produktionen.
Multimediabeispiele für Computer Based Training.
Die einzelnen Phasen einer Multimedia-Produktion (vom Drehbuch über Audio, Video, Animationen bis zum Endprodukt).
Projekt(e):
zu den Bereichen des II. Jahrganges.
III. Jahrgang:
Multimedia:
Multimediaproduktion (Autorensysteme).
Erstellung eines Multimediaproduktes in Gruppenarbeit (Definition des Zweckes der Produktion, Ideenfindung, Organisation der Arbeitsteilung, Regie, Management, Präsentation und zweckgerichteter Einsatz, Produktions- und Anwendungskritik, Evaluation).
Interaktive Multimediasysteme (Einsatz und Aufgabe, Beispiele aus der Praxis).
Projekt(e):
zu den Bereichen des III. Jahrganges mit ausführlicher Dokumentation.
Schularbeiten:
I. bis III. Jahrgang: Je 2 zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
- b) Schulautonome Pflichtgegenstände
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände können Pflichtgegenstände vertieft und erweitert und/oder Seminare geführt werden.
Folgende Varianten können vorgesehen werden:
- 1. die Erhöhung des Stundenausmaßes eines oder zweier Pflichtgegenstände um insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 2. ein oder zwei Seminare mit insgesamt zwei Wochenstunden je Jahrgang oder
- 3. ein Seminar mit einer Wochenstunde und die Erhöhung des Stundenausmaßes eines Pflichtgegenstandes um eine Wochenstunde je Jahrgang.
PFLICHTGEGENSTÄNDE MIT ERHÖHTEM STUNDENAUSMASS
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll im jeweiligen Pflichtgegenstand vertiefte und/oder erweiterte Kenntnisse und Fertigkeiten erwerben.
Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können in folgenden Formen geführt werden:
- 1. durch Erhöhung der Wochenstundenanzahl in jenen Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel enthalten ist und/oder
- 2. durch Fortführung des Pflichtgegenstandes in einem oder mehreren Jahrgängen, in denen der Pflichtgegenstand in der Stundentafel nicht mehr aufscheint.
Für Pflichtgegenstände mit erhöhtem Stundenausmaß können zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben, Lehrstoffumschreibungen und didaktische Grundsätze festgelegt werden. Bei Erhöhung des Stundenausmaßes laut Z 2 sind solche zusätzlichen Angaben in jedem Fall erforderlich.
Sofern in der Bildungs- und Lehraufgabe oder im Lehrstoff Zusätze festgelegt werden, sind diese mit den entsprechenden Bestimmungen des jeweiligen Pflichtgegenstandes sorgfältig abzustimmen. Es ist darauf zu achten, daß im Lehrstoff der einzelnen Jahrgänge auch im Hinblick auf die übrigen Pflichtgegenstände keine Überschneidungen auftreten.
- Ein Pflichtgegenstand mit erhöhtem Stundenausmaß ist als Einheit
auch im Sinne der Leistungsfeststellung und -beurteilung anzusehen.
SEMINARE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll sich zusätzlich zu den im Kernbereich und im Ausbildungsschwerpunkt erworbenen Haltungen, Kenntnissen und Fertigkeiten in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten durch Entwicklung seines kreativen und kommunikativen Potentials kulturelle, ökologische, ,wirtschaftliche und soziale Kompetenzen und Einstellungen erschließen, vor allem solche, die nach Abschluß der Schule in seinem Berufs- und Lebenskreis voraussichtlich von besonderer Bedeutung sind und unmittelbar verwertet werden können.
Lehrstoff:
Inhalte, die nicht durch eine Ergänzung oder Vertiefung bereits im Lehrplan enthaltener Pflichtgegenstände vermittelt werden können.
Fremdsprachenseminar:
Eine weitere lebende Fremdsprache. Lehrstoffverteilung sinngemäß
wie im Fremdsprachenunterricht des Kernbereichs.
Betriebsorganisatorisches Seminar:
Simulation der Realsituation (Übungsfirma) um dem Schüler zu ermöglichen, die in Betrieben der Wirtschaft anfallenden praktischen und organisatorischen Arbeiten unter Verwendung der Fachsprache mit Hilfe branchenüblicher Software auszuführen. Insbesondere soll der Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in anderen Gegenständen erworbenen Kenntnisse selbständig erfüllen und im Team arbeiten.
Allgemeinbildendes Seminar:
Inhalte, die die Allgemeinbildung erweitern, wobei nach Möglichkeit
berufsrelevante Aspekte einzubeziehen sind.
Fachtheoretisches Seminar:
Inhalte, die die berufsbezogene Bildung im Theoriebereich
erweitern; auf die Anwendungsorientiertheit ist besonders Bedacht zu
nehmen.
Praxisseminar:
Fachpraktische Inhalte in Verbindung mit fachtheoretischen
Grundlagen, die in einem deutlich erkennbaren Ausmaß integriert zu
vermitteln sind.
Didaktische Grundsätze:
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen soll von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schüler mit Inhalten erfüllt werden, die in den Pflichtgegenständen nicht erfaßte Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, daß diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
Das gewählte Seminar ist in der Bildungs- und Lehraufgabe, im Lehrstoff und in den didaktischen Grundsätzen im Rahmen der pädagogischen Autonomie zu präzisieren, wobei in formaler Hinsicht die Struktur der Pflichtgegenstandsumschreibung zugrunde zu legen ist. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist eine Zusatzbezeichnung zu wählen, die den konkreten Lehrinhalt angibt.
Betriebsorganisatorisches Seminar: Für jede Übungsfirma ist ein Organisationsmodell auszuarbeiten, wobei Absprache mit den Lehrern anderer einschlägiger Unterrichtsgegenstände betreffend die Anwendung von dort erworbenen Kenntnissen und Fertigkeiten zu halten ist. Im Bedarfsfall kann ein Bezug zu anderen einschlägigen Pflichtgegenständen hergestellt werden.
Die Festlegung der Seminare im Rahmen der schulautonomen Pflichtgegenstände ist variabel; ein Seminar kann sich auf ein Jahr oder auf mehrere erstrecken; der Wechsel zwischen verschiedenen Seminaren für aufeinanderfolgende Schülerjahrgänge kann rasch erfolgen, ein Seminar kann aber auch über mehrere Jahrgänge beibehalten werden.
Besonders in den Seminaren sollen die Schüler durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit, in die Lage versetzt werden, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülern und Lehrern weitestgehend selbst zu erarbeiten. Wo es das Sachgebiet zuläßt, ist auch hier Projektunterricht zu empfehlen.
In Fremdsprachenseminaren sind zwei einstündige Schularbeiten pro Lernjahr vorzusehen.
B. Pflichtpraktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Schüler soll
- ergänzend zu den Kenntnissen und Fertigkeiten, die durch die facheinschlägigen Unterrichtsgegenstände vermittelt werden, in einem Betrieb der Tourismuswirtschaft jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen Berufsfeldes an Absolventen der Schulart entspricht;
- die in der Schule erworbenen Sachkompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können;
- einen umfassenden Einblick in die Organisation von Betrieben gewinnen;
- über Pflichten und Rechte eines Arbeitnehmers Bescheid wissen und die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können;
- sich Vorgesetzten und Mitarbeitern gegenüber freundlich, korrekt, selbstsicher und effizient verhalten können;
- aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im besonderen gewinnen.
Zeitlicher und sachlicher Rahmen:
Grundsätzlich zwischen dem I. und II. und dem II. und III. Jahrgang im Ausmaß von jeweils zwei Monaten in Tourismusbetrieben (Hotel, gastgewerblicher Betrieb, Heilbäder- und Kurbetrieb, Reisebüro, Fremdenverkehrsverwaltung) in Akkordanz zu den vor dem jeweiligen Praktikum unterrichteten Sachgebieten.
Absolventen von Fachschulen (ausgenommen Handelsschulen) sowie Absolventen einer Lehre sind Praktika, die nach Abschluß der Fachschule bzw. nach Ablegung der Lehrabschlußprüfung abgeleistet wurden, bis zum Ausmaß von zwei Monaten auf die viermonatige Gesamtdauer des Pflichtpraktikums anzurechnen.
Die Praktika sind nach Möglichkeit in jenen Bereichen der Tourismuswirtschaft abzulegen, die durch eine vorangehende Ausbildung nicht abgedeckt sind.
In begründeten Fällen sind im Rahmen der Gesamtpraktikumsdauer auch Praktika in den Ferien während des Unterrichtsjahres zulässig.
Das Pflichtpraktikum soll auf Grund einer möglichst präzise gefaßten Vereinbarung zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und dem Schüler bzw. seinem Erziehungsberechtigten abgeleistet werden.
Die Schule soll Hilfestellung für das Auffinden geeigneter Praxisstellen bieten; sie ist jedoch nicht dafür verantwortlich, daß solche in ausreichender Zahl zur Verfügung stehen.
Die Schule soll darauf hinwirken, daß beim Abschluß von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikantenverhältnisse mit Arbeitsverträgen, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind, abzusichern.
Die Praktikanten sollen von der Schule veranlaßt werden, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit zu führen, die in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen des folgenden Schuljahres ausgewertet werden können.
Die Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikanten und auch darüber zu informieren, welche Schritte sie bei gravierenden Problemen während des Praktikums setzen sollen.
Es empfiehlt sich andererseits auch für die Schule, mit den Betrieben, in denen die Schüler ihre Praxis ableisten, ebenso wie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen im zumutbaren Rahmen Kontakt zu halten.
Praktika können im Inland und auch im Ausland durchgeführt werden; bei Auslandspraktika obliegt es der Schule, die Schüler auf die damit verbundenen Besonderheiten hinzuweisen. Die Eignung von Praxisstellen im Ausland ist mit geeigneten Unterlagen glaubhaft zu machen.
Die sachkundige und vertrauensfördernde Beratung der Schüler durch den Direktor, den Fachvorstand und die Lehrer der Schule ist gerade im Zusammenhang mit der Gestaltung des Pflichtpraktikums von entscheidender Bedeutung dafür, daß dieses für die Schüler zu einem positiven Erlebnis wird und sie dazu veranlaßt, sich dem Berufsfeld auch nach Abschluß der Schule innerlich verbunden zu fühlen.
C. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
- a) Im schulautonomen Bereich:
Bildungs- und Lehraufgabe:
Freigegenstände und unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Als Bezeichnung ist der Name des entsprechenden Pflichtgegenstandes im Kernbereich oder Ausbildungsschwerpunkt oder des entsprechenden Seminars zu wählen. Um das Unterrichtsprogramm auch für Schüler und Eltern deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine Zusatzbezeichnung festzulegen, die den konkreten Lehrinhalt angibt. Im übrigen gelten die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß.
Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich. Dem thematischen Schwerpunkt entsprechend kann die jahrgangs-, schulstufen- und schulartenübergreifende Führung sinnvoll sein.
- b) Soweit keine schulautonomen Lehrplanbestimmungen bestehen:
Unverbindliche Übung
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik" (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.
Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor. Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.
Unverbindliche Übung
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff:
I. bis III. Jahrgang:
Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:
Österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.
Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Spielmusikgruppe der Schule.
Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf eine allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffene, grundsätzlich geeignete und leistungswillige Schüler soll jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihm die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.
Lehrstoff:
Wie im jeweiligen Jahrgang des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Lehrinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.
Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Einübung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Da die Schwächen der Schüler im allgemeinen in verschiedenen Bereichen liegen, kommt der Gruppenarbeit besondere Bedeutung zu.
Ständige Kontaktaufnahme mit dem Lehrer des betreffenden Pflichtgegenstandes ist eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg des Förderunterrichtes.
Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)