Anlage 7 Lehrpläne - Höhere technische und gewerbliche Lehranstalten

Alte FassungIn Kraft seit 10.10.1987

Anlage 7

Anlage 7.8

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AUFBAULEHRGANG FÜR MODE UND BEKLEIDUNGSTECHNIK

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Lvpfl.

Pflichtgegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II.

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1. Religion .......................... 2 2 4 (III)

2. Deutsch ........................... 2 2 4 (I)

3. Lebende Fremdsprache .............. 3 3 6 (I)

4. Geschichte und Sozialkunde ........ 2 - 2 (III)

5. Geographie und Wirtschaftskunde ... 2 2 4 (III)

6. Betriebspsychologie und

Menschenführung ................... 2 - 2 III

7. Mathematik ........................ 4 4 8 (II)

8. Physik ............................ 2 2 4 (III)

9. Chemie und angewandte Chemie ...... 2 2 4 (II)

10. Betriebswirtschaftslehre .......... 2 2 4 II

11. Rechnungswesen .................... 2 2 4 I

12. Leibesübungen ..................... 2 2 4 (IVa)

13. Fertigungsplanung und

Arbeitsorganisation ............... - 2 2 II

14. Textiltechnologie und Warenkunde .. - 2 2 III

15. Entwurf- und Modezeichnen ......... - 2 2 IV

16. Schnittkonstruktion, Gradieren und

Modellgestaltung .................. 2 2 4 IVb

17. Werkstätte einschließlich

Fertigungslehre und Maschinenkunde 4 4 8 V

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Gesamtwochenstundenzahl .... 33 35 68

Pflichtpraktikum vier Wochen Betriebspraxis zwischen dem I. und

II. Jahrgang.

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Wochenstunden Lvpfl.

Freigegenstände Jahrgang Summe Gruppe

I. II.

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Zweite lebende Fremdsprache ........... 3 3 6 (I)

Philosophischer Einführungsunterricht . - 2 2 (III)

Datenverarbeitung ..................... 2 2 4 I

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Unverbindliche Übungen

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Arbeitsstudien ........................ 3 2 5 II

Chorgesang ............................ 1 1 2 V

Spielmusik ............................ 1 1 2 V

Leibesübungen ......................... 2 2 4 (IVa)

Aktuelle Fachgebiete ......... (bis zu) 2 2 4 (I bis

VI)

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Förderunterricht *1)

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Deutsch ............................... 2 2 4 (I)

Lebende Fremdsprache .................. 2 2 4 (I)

Rechnungswesen ........................ 2 2 4 I

Schnittkonstruktion, Gradieren und

Modellgestaltung ...................... 2 2 4 IVb

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Der Aufbaulehrgang für Mode und Bekleidungstechnik hat im Sinne der §§ 65 und 73 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf die §§ 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, in einem zweijährigen Bildungsgang Personen, die die vierjährigen Fachschulen im Bereich der Bekleidungsberufe erfolgreich abgeschlossen haben, zum Bildungsziel der fünfjährigen Höheren Lehranstalt für Mode und Bekleidungstechnik heranzuführen.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht

Für den I. Jahrgang gilt der im BGBl. Nr. 30/1984 bekanntgemachte Lehrplan für den III. Jahrgang der sonstigen berufsbildenden höheren Schulen und für den II. Jahrgang gilt der genannte Lehrplan für den IV. Jahrgang.

  1. b) Israelitischer Religionsunterricht

Wie im Lehrplan BGBl. Nr. 295/1967 und BGBl. Nr. 53/1970.

  1. c) die übrigen Lehrpläne für den Religionsunterricht werden gesondert

    bekanntgemacht.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE,

AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES AUF DIE EINZELNEN SCHULSTUFEN, DIDAKTISCHE

GRUNDSÄTZE

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

2. DEUTSCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Erziehung zur sprachlichen Gestaltungsfähigkeit und zu klarem Denken, Sprechen und Schreiben.

Pflege des Sprachgefühls. Entwicklung der Fähigkeit zu kritischer Sprachbetrachtung.

Befähigung, sachliche Darstellungen zu erfassen und zu verarbeiten sowie sachgemäß und folgerichtig zu argumentieren und zu diskutieren.

Förderung des Verständnisses für das sprachliche Kunstwerk. Anleitung zur Lektüre und zur geistigen Auseinandersetzung mit repräsentativen Werken der Weltliteratur, besonders des deutschsprachigen Schrifttums und der Literatur des 19. und 20. Jahrhunderts. Vermittlung der Kenntnis der wichtigsten literarischen Strömungen und ihrer geistesgeschichtlichen Voraussetzungen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprachkunde:

Lese- und Vortragsübungen, Übungen in Referaten und Diskussionen. Exzerpt, Kurzfassung, Bericht, Beschreibung, Charakteristik.

Facharbeit, Erörterung als Vorübung für die Problemarbeit, Problemarbeit.

Inhaltsangabe, Interpretationsübungen.

Vertiefende Behandlung einzelner Kapitel der Sprachlehre. Knapper Überblick über die Entwicklung der deutschen Sprache.

Leseerziehung und Literaturkunde:

Knapper Überblick über die literarischen Epochen.

Behandlung von Dichtungen in Themenkreisen, vor allem aus dem Bereich der klassischen und romantischen Literatur.

Systematische Betrachtung der Literatur der Aufklärung, der Geniezeit, der Klassik und der Romantik, Entwicklung des Theaters in Österreich.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Sprachpflege und Sprachkunde:

Lese- und Vortragsübungen, Diskussionen, Referate und Debatten.

Facharbeit, Protokoll, Charakteristik, Erörterung, Problemarbeit. Gelegentliche grammatische Untersuchungen an geeigneten Texten. Interpretationsübungen zur Erhellung der Beziehung zwischen Inhalt und sprachlicher Form der Dichtung (Wortschatz, Satzbau, dichterische Formgebung), Interpretationsarbeit.

Leseerziehung und Literaturkunde:

Systematische Literaturbetrachtung:

Der poetische Realismus, bedeutende Erzähler Österreichs.

Der Naturalismus, Impressionismus, Dekadenz.

Politische Literatur des 19. Jahrhunderts und die Entstehung des modernen Journalismus.

Dichtung des 20. Jahrhunderts, ausgehend vom Expressionismus, im Hinblick auf den Wandel des Welt- und Menschenbildes und auf die sich verändernde Einstellung zur Form; Proben aus der zeitgenössischen Weltliteratur.

Didaktische Grundsätze:

Der Deutschunterricht soll eine erlebbare Einheit bilden und nicht in Spracherziehung und Literaturkunde zerfallen. Der Sprecherziehung ist besonderes Augenmerk zuzuwenden, die dialektfreie Aussprache, das sinngemäße Lesen und Vortragen ist zu pflegen und die Fähigkeit zu begründeter und überzeugender Stellungnahme zu entwickeln.

Bei den mündlichen Übungen der Schüler ist auf selbständige Vorbereitung und die Möglichkeit der Verwendung von audiovisuellen Hilfsmitteln, Textprobe und Tafelbild zu achten. Die sprachliche Gestaltung soll nach Möglichkeit durch szenische Darstellung, freie Rede und Feierstunden gefördert werden. Der schriftlichen Ausdrucksfähigkeit ist während der gesamten Ausbildung besondere Sorgfalt zu widmen. Es sind vor allem jene Kapitel der Sprachlehre zu behandeln, in denen mangelhafte Kenntnisse festgestellt werden. Die Schüler sind zu veranlassen, über Gelesenes, Gehörtes oder Gesehenes Aufzeichnungen zu führen.

In der Literaturkunde soll der Lehrer das Interesse an der Dichtung wecken und vertiefen. Das literarische Werk soll im soziokulturellen Zusammenhang gesehen werden; in den Mittelpunkt ist jedoch das persönliche Erlebnis der Dichtung zu stellen. Bei der Besprechung eines Werkes ist von seiner unmittelbaren Wirkung auf die Schüler auszugehen. Bei der Interpretation von Texten ist auf die Beziehung zwischen Motivation, Inhalt, sprachlicher Form und Wirkung zu achten; von einer ausschließlich formalen Behandlung ist abzusehen. Größere Werke sind auf Grund häuslicher Lektüre zu besprechen. In der Schule sind nur sorgfältig ausgewählte Stellen zu lesen.

Der Deutschunterricht eignet sich im besonderen Maße, Querverbindungen zu fast allen anderen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Die sprachliche Bewältigung von Problemen verschiedener Sachbereiche muß daher im Deutschunterricht erarbeitet und geübt werden. Diese erfordert vom Deutschlehrer die ständige Kontaktnahme mit den Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, um Materialien für Sprachübungen und Sprachanalysen zu gewinnen und die Ausdrucksschwierigkeiten der Schüler in allen Bereichen des Unterrichtes kennenzulernen und zu beheben.

Schularbeiten:

I. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten,

II. Jahrgang: zwei zweistündige Schularbeiten.

3. LEBENDE FREMDSPRACHE

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung im sicheren mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn der Alltag und das Berufsleben erfordern. Befähigung, englische Handelskorrespondenz zu führen.

Einführen in das politische, wirtschaftliche, soziale und geistige Leben, in Gebräuche und Sitten der englischsprechenden Länder.

Behandlung bedeutender Werke der Literatur des anglo-amerikanischen Kulturraumes und Einblick in wesentliche Epochen der englischen und amerikanischen Geschichte.

Erziehung zur Achtung vor fremder Wesensart und zu vertieftem Verständnis für die kulturellen Zusammenhänge im anglo-amerikanischen Raum und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Tätigkeiten in Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben, besonders der Bekleidungswirtschaft; Fachausdrücke aus dem Bereich der Fertigung der Mode und des Kunstgewerbes.

Handelskorrespondenz. Stellenbewerbung.

Das Erziehungswesen im Vereinigten Königreich und in den USA;

Vergleiche mit österreichischen Einrichtungen.

Bedeutende Epochen der englischen und amerikanischen Geschichte, historische Persönlichkeiten.

Regierungssysteme des Vereinigten Königreiches und der USA, politische Parteien, Staatenverbindungen.

Sprachpflege:

Ausspracheschulung und Hörübungen;

Übung im Lesen größerer Abschnitte; Praxisberichte, Referate über

Fachgebiete und Vorübungen für Diskussionen.

Sprachlehre:

Wiederholung und Bewußtmachen der für das Englische typischen grammatikalischen Besonderheiten (auf Grund von Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche). Vergleiche des Sprachgebrauches im Deutschen und im Englischen.

Lesestoff:

Proben aus bedeutenden Literaturwerken, Modejournalen und Fachzeitschriften.

Schriftliche Arbeiten:

Zusammenfassungen, persönliche Stellungnahmen, selbständige Ausarbeitung bestimmter Themen, Übersetzungsübungen.

Korrespondenz über die wichtigsten Geschäftsfälle, Stellenbewerbungen.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Gegenwartsprobleme, insbesondere im anglo-amerikanischen Raum (Politik, Gesellschaft, Kultur, Wirtschaft, Technik, usw.) und deren Lösungsversuche.

Sozial- und Freizeiteinrichtungen.

Bedeutende Werke der Literatur des anglo-amerikanischen Kulturraumes, besonders aus dem 19. und 20. Jahrhundert.

Facheinschlägige Texte aus Bekleidungsgewerbe und -industrie sowie über wirtschaftliche und soziale Probleme.

Sprachpflege:

Festigung und Übung der grammatikalisch richtigen und idiomatischen Ausdrucksweise im Anschluß an die Lektüre. Bereicherung des Wortschatzes, amerikanisches Englisch.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage, persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblemen, Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus; die Schüler sollen möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnt werden.

Besonderes Augenwerk ist auf eine moderne Idiomatik zu richten. Der Grundwortschatz ist systematisch zu erweitern und zu festigen.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die anglo-amerikanische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatte, Tonband, Filme uä., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen. Dies gilt vor allem auch im Sprachlabor.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die anglo-amerikanische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen; zur Privatlektüre (Aufstellung von Bücherlisten) sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

I. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit.

Die Schularbeiten des I. Jahrganges sollen auch Aufgaben aus der Handelskorrespondenz enthalten.

FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung des Schülers, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern; Schulung in französischer Handelskorrespondenz.

Einführung in das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.

Behandlung bedeutender Werke des französischen Schrifttums im Hinblick auf seinen Anteil an der Gestaltung des Weltbildes der Gegenwart und Einblick in wesentliche Epochen der geistesgeschichtlichen Entwicklung Frankreichs. Erziehung zum Verständnis fremder Eigenart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Tätigkeiten in Handels-, Gewerbe- und Industriebetrieben besonders der Bekleidungswirtschaft, Fachausdrücke aus dem Bereich der Mode und des Kunstgewerbes. Handelskorrespondenz. Stellenbewerbung.

Der französische Staat.

Sprachpflege: Ausspracheschulung und Hörübungen.

Gespräche über Gelesenes; Praxisberichte; Übungen im Lesen größerer

Abschnitte.

Sprachlehre:

Zusammenfassung, Vertiefung und Ergänzung des bisher Gelernten.

Lesestoff:

Leichte Artikel aus Zeitungen und Zeitschriften (besonders Modejournale); Texte zur Illustration der Sachgebiete; nicht zu schwierige Textproben aus der modernen französischen Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Inhaltsangaben von größeren Abschnitten, vergleichende Darstellungen, ausführlichere Beanwortung verschiedener Fragen; Handelskorrespondenz.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete und Lesestoff:

Vertiefte Behandlung von Gegenwartsproblemen an Hand von Zeitungs- und Zeitschriftenlektüre. Proben aus Werken bedeutender Schriftsteller, welche Fragen der Geschichte, des politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens in Frankreich beleuchten.

Aufbau des Schul- und Bildungswesens; Bedeutung der Massenmedien.

Sprachpflege:

Anregungen zu spontanen sprachlichen Äußerungen durch Gruppen- und Klassengespräche.

Sprachlehre:

Wiederholung und Vertiefung der erworbenen Sprachkenntnisse.

Schriftliche Arbeiten:

Verkürzung längerer Texte auf ihre wesentliche Aussage, persönliche Stellungnahmen und kritische Auseinandersetzungen mit Gegenwartsproblemen, Übersetzungen.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich der Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnen soll.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die französische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme uä., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen; dies gilt vor allem auch im Sprachlabor.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die französische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben nahezubringen, zur Privatlektüre (Aufstellung von Bücherlisten) sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

I. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: eine einstündige und eine zweistündige Schularbeit.

Die Schularbeiten des I. Jahrganges sollen auch Aufgaben aus der Handelskorrespondenz enthalten.

  1. 4. GESCHICHTE UND SOZIALKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung historischen Wissens. Förderung der Fähigkeit zu kritischem Urteil durch Darstellen geschichtlicher Abläufe, Hinführen zur Einsicht in historische Strukturen und Aufzeigen sinnvoller Gegenwartsbezüge. Erziehung zu toleranter Haltung, zu politischem und sozialem Verantwortungsbewußtsein und zur Achtung von Leben und Persönlichkeit. Darstellung der Bekleidung als eines bedeutsamen Ausdrucks der gesellschaftlichen Lebensformen und des Stilwillens der Epochen.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Zusammenfassende Wiederholung historisch bedeutsamer Ereignisse und Entwicklungen vom Beginn der Neuzeit bis zum Ersten Weltkrieg:

Die frühe Neuzeit. Reformation und Gegenreformation. Absolutismus und Aufklärung. Französische Revolution. Zeitalter der Restauration. Revolutionen von 1830 und 1848. Industrielle Revolution, Wirtschaftsliberalismus und Industrieller Kapitalismus. Die soziale Frage bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges. Lösungsversuche:

Sozialismus, Christliche Soziallehre. Entstehung der politischen Parteien, insbesondere in Österreich. Nationalismus und seine Folgen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Imperialistische Politik der Großmächte. Wissenschaft, Technik, Kultur und Modeströmungen im 19. Jahrhundert. Ursachen des Ersten Weltkrieges.

Wiederholung und Ergänzung folgender zeitgeschichtlicher Bereiche:

Erster Weltkrieg und Russische Revolution samt Folgen. Entwicklung Europas im Spannungsfeld zwischen Kommunismus, Faschismus und Demokratie - Weltwirtschaftskrise - Radikalisierung der Politik. Österreich zwischen den Weltkriegen. Der Zweite Weltkrieg und seine Folgen: Blockbildung, Entkolonialisierung, Krisenherde der Weltpolitik. Probleme der Dritten Welt. Formierung neuer Mächte. Die Zweite Republik Österreich.

Kulturelle und künstlerische Entwicklungen im 20. Jahrhundert. Modeströmungen in Wechselbeziehung zu Kunst und Kultur.

Didaktische Grundsätze:

Das umfangreiche historische Lehrgut erfordert eine vertiefte exemplarische Behandlung ausgewählter Kapitel, während der übrige Lehrstoff so zu behandeln ist, daß er als Orientierungsrahmen die zeitliche Situierung der ausführlicher dargestellten historischen Abschnitte ermöglicht. Aus dem historischen Geschehen sind jene Elemente besonders herauszuarbeiten, die für das Verständnis der Gegenwart entscheidend sind.

Das historische Detail hat der Verlebendigung kausaler Zusammenhänge zu dienen. Jede monokausale Verzerrung geschichtlicher Zusammenhänge ist zu vermeiden. Auf die Erfordernisse der „Politischen Bildung'' ist besonders zu achten.

Schwerpunkte sind dort zu setzen, wo das fächerübergreifende Unterrichtsprinzip im Zusammenhang mit Nachbardisziplinen angewandt werden kann.

  1. 5. GEOGRAPHIE UND WIRTSCHAFTSKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vertiefung und Erweiterung der Kenntnisse der allgemeinen Geographie. Darstellung der natürlichen Gegebenheiten als Grundlage der Wirtschaft.

Exemplarische Vermittlung eines Überblickes über die Kulturräume der Erde.

Förderung des Verständnisses für die politischen, wirtschaftlichen und sozialen Probleme der Gegenwart mit besonderer Betonung der europäischen und österreichischen Situation.

Erwerben von Fertigkeiten im Gebrauch geographischer Darstellungen (zB Kartenlesen, Interpretation von Statistiken, Diagrammen, Bild- und Textmaterial).

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erde und Erdoberfläche, Lufthülle, Gewässer, Vegetation; Anthropogeographie.

Regionalgeographie: Afrika, Asien, Australien, Ozeanien und die Polargebiete, Nord- und Südamerika, Sowjetunion (Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Regionalgeographie: Europa westlich der Sowjetunion (Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, wirtschaftliche Schwerpunkte).

Wiederholung und Vertiefung der Kenntnisse über Österreich: Aufbau, Großlandschaften, Klima, Bevölkerung, Wirtschaft und Infrastruktur, Raumplanung.

Gegenüberstellung der politischen und wirtschaftlichen Systeme und Bündnisse im Westen und Osten Europas; die Bedeutung Europas in der Welt.

Die internationalen wirtschaftlichen Organisationen mit besonderer Betonung der österreichischen Situation. Die Stellung Österreichs in der Welt.

Didaktische Grundsätze:

Durch einen weitgehend exemplarischen Unterricht ist ein Überblick über alle wesentlichen Wirtschaftsräume der Erde zu gewährleisten. Eine lückenlose Darstellung der Länder und ihrer Wirtschaft ist daher nicht anzustreben.

Der Unterricht muß wesentliche Veränderungen der politischen, wirtschaftlichen, technischen, kulturellen und gesellschaftlichen Situation berücksichtigen.

Wirtschaftskundliche Begriffe sind im engen Zusammenhang mit der Regionalgeographie zu erläutern. Durch die Benützung von Nachschlagewerken, Karten, Statistiken, bildlichen und graphischen Darstellungen sowie durch audiovisuelle Unterrichtsmittel, Exkursionen und mündliche Übungen ist die Eigentätigkeit der Schüler zu aktivieren. Mit allen einschlägigen Unterrichtsgegenständen sind geeignete Querverbindungen herzustellen.

  1. 6. BETRIEBSPSYCHOLOGIE UND

MENSCHENFÜHRUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der wesentlichen Grundkenntnisse zum Verständnis menschlichen Verhaltens im Betrieb und Verdeutlichung der gruppenpsychologischen Erscheinungen innerhalb der verschiedenen Organisationsstrukturen (Mittelbetrieb, Großbetrieb, bzw. Handels- und Industriebetrieb), Schulung in den Techniken der Personalbeurteilung und -auswahl.

Vermittlung von Techniken der Menschenführung, Information und Motivation.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Kurzer Abriß der allgemeinen Psychologie.

Anlage - Umwelt. Psychische Funktionen (Wahrnehmung, Gedächtnis, Denken); Triebe, Wille, Gefühlsleben;

Charakter, Typenkunde.

Bedeutung der Arbeit für die Selbstverwirklichung des Menschen. Erwartungen und Bedürfnisse der Menschen am Arbeitsplatz.

Auswirkungen des Rollenverhaltens der Menschen im Betrieb (Autorität).

Die psychologischen Auswirkungen der Betriebsorganisation auf den Mitarbeiter:

horizontale und vertikale Organisation;

Informationswege;

formelle und informelle Organisation;

gruppendynamischer Prozeß.

Arbeitsplatzanalyse - Personalauswahl:

Stellenbeschreibung und Erstellung des Anforderungsprofils;

Stellenausschreibungen;

Bewerberauswahl (Eignungstests, Interview):

einfache Kriterien der Menschenbeurteilung.

Die wichtigsten Führungstechniken:

Einschulen,

Unterweisen,

Informieren,

Motivieren,

Kontrollieren,

Kritik und Anerkennung,

Gesprächstechnik.

Führungsstil und persönliche Arbeitstechnik.

Grundlagen der Werbepsychologie.

Menschliche Arbeit unter physiologisch-psychologischen Aspekten:

Ermüdung, Monotonie, Streß, Erholung, Pausen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll zuerst die Grundbegriffe vermitteln, sich dann aber den praktischen Fällen der Betriebspsychologie zuwenden. An Hand von Fallstudien, welche psychologische Verhaltensweisen simulieren, soll der Schüler einerseits die Probleme kennenlernen und andererseits betriebliche Spannungsverhältnisse durch entsprechende Führungsmittel bewältigen lernen. Dies sollte durch Diskussionen der Fallstudien und nachfolgende Gesprächsübungen mit den Schülern erfolgen. Dadurch sollten Gruppen- und Führungsphänomene persönlich erlebt und eine echte Persönlichkeitsbildung beim Schüler erzielt werden.

7. MATHEMATIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen in den wichtigsten Gebieten der Arithmetik und Geometrie.

Einführung in die Infinitesimalrechnung und in die analytische Geometrie der Ebene.

Schulung des logischen und selbständigen Denkens unter Anwendung der Begriffe und Symbole der modernen Mathematik. Anleitung zum Erfassen funktionaler Beziehungen.

Förderung des Verständnisses für die Bedeutung der Mathematik in Wirtschaft und Technik.

Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Begriffe und Symbole der mathematischen Logik (nicht, und, oder, impliziert, äquivalent, für alle, für einige).

Begriffe und Symbole der Mengenlehre, soweit sie für den weiteren Mathematikunterricht erforderlich sind.

Mengen der natürlichen, der ganzen und der rationalen Zahlen

(Grundrechnungsarten in diesen Zahlenmengen).

Zahlensystem (dekadisches, binäres).

Rechnen mit rationalen Termen. Konstante, Variable,

Definitionsmenge.

Lineare Gleichungen mit einer Variablen.

Systeme linearer Gleichungen mit zwei Variablen.

Lineare Ungleichungen.

Anwendung der Gleichungen zum Lösen von Aufgaben aus dem täglichen

Leben.

Verhältnisse, Proportionen. Direkte und indirekte Proportionalität.

Das kartesische Koordinatensystem.

Funktionsbegriff; Darstellung von Funktionen.

Die lineare Funktion. Empirische Funktion.

Wiederholung der Grundbegriffe der Geometrie.

Grundlagen der Planimetrie (ebene Figuren, Ähnlichkeit, Symmetrie).

Pythagoräischer Lehrsatz. Höhen- und Kathetensatz. Berechnung des Umfangs und des Flächeninhaltes ebener Figuren.

Erweiterung des Funktionsbegriffs (Intervall, Monotonie, Beschränktheit, Umkehrfunktion).

Menge der reellen Zahlen.

Rechnen mit Potenzen (Exponent aus N, Z, Q, R).

Die Potenzfunktion.

Wurzelgleichungen.

Die Exponentialfunktion (Basen 2, 10, e).

Die Logarithmusfunktion (Basen 10, e).

Menge der imaginären Zahlen und komplexen Zahlen. Darstellung in

der Gauß-Ebene.

Quadratische Gleichungen mit einer und mit zwei Variablen. Exponentialgleichungen. Logarithmische Gleichungen.

Einführung in die Vektorrechnung (skalares Produkt und Vektorprodukt).

Berechnung der Oberfläche und des Rauminhaltes von Prisma, Zylinder, Pyramide, Kegel, Kegelstumpf und Kugel.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Endliche Zahlenfolgen (arithmetische und geometrische).

Endliche Reihen (arithmetische und geometrische). Zinseszinsrechnung. Zeitrentenrechnung. Tilgung von Anleihen. Kreisfunktionen (Definition, graphische Darstellung). Berechnung am rechtwinkeligen Dreieck.

Sinussatz, Kosinussatz.

Berechnungen am schiefwinkeligen Dreieck.

Analytische Geometrie der Ebene (Punkt, Strecke, Gerade).

Analytische Geometrie der Ebene (Kegelschnitte in Hauptlage).

Unendliche Folgen und Reihen.

Grenzwert, Konvergenz und Divergenz.

Differentialquotient (geometrische und physikalische Bedeutung).

Ableitungsfunktion der Potenzfunktionen mit rationalen Exponenten.

Höhere Ableitungen.

Bestimmtes und unbestimmtes Integral.

Anwendung der Differential- und der Integralrechnung in Wirtschaft,

Physik und Technik.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist in allmählich ansteigendem Schwierigkeitsgrad erweiternd und vertiefend aufzubauen. Häufiges Üben und Wiederholen sowie übersichtliche Zusammenfassungen sollen den Unterrichtsertrag festigen und sichern. Die Begriffe der Aussagenlogik und der Mengenlehre sind nur dort zu verwenden, wo sie mathematische Sachverhalte im Zusammenhang des Unterrichts verdeutlichen können. Auf den sinnvollen und richtigen Gebrauch von Formelsammlungen und elektronischen Taschenrechnern ist zu achten.

Besonderer Wert ist auf eine exakte mündliche und schriftliche Ausdrucksweise zu legen. Als Ziel des Mathematikunterrichtes ist eine sichere und möglichst selbständige Behandlung mathematischer Probleme anzustreben. Querverbindungen zu den naturwissenschaftlichen und betriebswirtschaftlichen Unterrichtsgegenständen sind aufzuzeigen. Insbesondere sind auch die praktischen Beispiele diesen Fachbereichen zu entnehmen.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten.

8. PHYSIK

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wecken des Verständnisses für die wichtigsten Erscheinungen und Gesetze auf dem Gebiet der Physik, der physikalischen Erscheinungen und die Bedeutung der physikalischen Gesetze für das wirtschaftliche Leben.

Förderung der Aufgeschlosssenheit für physikalisch-technische Probleme.

Einsicht in die Stellung der Physik im naturwissenschaftlichen Weltbild.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Mechanik.

Bewegungslehre: Begriffe, physikalische Maßeinheiten und Meßgeräte.

Raum, Zeit, Masse, Geschwindigkeit, Beschleunigung, Kraft, Arbeit, Leistung, Impuls, Energie; Prinzipien der Mechanik.

Drehbewegung, Zentripetalkraft, harmonische Schwingungen. Wellenlehre, Interferenz.

Grundbegriffe der Hydro- und Aeromechanik.

Wärmelehre.

Kinetische Wärmetheorie, Temperatur (Celsius und Kelvin), absoluter Nullpunkt, Zustandsgleichung der Gase, Änderung der Aggregatzustände (Wärme- und Kältetechnik).

Wärme und Arbeit (Hauptsätze, Wärmeenergiemaschine).

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Elektrizitätslehre.

Statik: Grunderscheinungen und Gesetze, Ladung, Elektrizität, Potential (Spannung), Kapazität, Influenz, Elektronen, Ionen.

Elektrischer Strom:

Begriffe: Spannung, Strom, Widerstand, Gleichstromgesetze, Spannungs- und Stromleitung.

Wirkung des elektrischen Stromes: Wärmewirkung und deren technische Anwendungen.

Chemische Wirkungen: Ionenstrom in Flüssigkeit und Gasen.

Magnetische Wirkungen: Das magnetische und elektromagnetische Feld. Definition der elektrischen Grundeinheiten.

Elektromagnetische Induktion und ihre Gesetze, Selbstinduktion; Anwendung auf Erzeugung von Gleich- und Wechselstrom, Fernmeldetechnik.

Grundzüge der Halbleitertechnik.

Elektromagnetische Schwingungen und Wellen und ihre Anwendungen auf

Rundfunk, Fernsehen, Radar.

Optik: Lichtwellen, Doppelnatur des Lichtes, Lichtmessung, Grundzüge der geometrischen und physikalischen Optik.

Elemente der Kernphysik: Radioaktivität, Atomenergie.

Didaktische Grundsätze:

Als Ausgangspunkt der Betrachtung hat im Physikunterricht stets die eigene Erfahrung des Schülers, die Beobachtung der Naturerscheinungen oder der Versuch zu dienen.

Der Physikunterricht hat die modernen Anforderungen der Wirtschaft zu berücksichtigen und auf die Querverbindungen zu den anderen naturwissenschaftlichen Fächern Bedacht zu nehmen.

Es bleibt der Methodik des Lehrers überlassen, einen richtigen Mittelweg zwischen prinzipieller Behandlung der physikalischen Grundlagen und der Besprechung notwendiger Einzelheiten zu finden, wobei jedoch im Unterricht der Weiterentwicklung Rechnung zu tragen ist.

  1. 9. CHEMIE UND ANGEWANDTE CHEMIE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Wecken des Verständnisses für chemische Vorgänge und deren Gesetzmäßigkeit.Vermitteln von Kenntnissen aus der anorganischen und organischen Chemie, die die Grundlage des Verständnisses für die Textilchemie und Textiltechnologie bilden. Einsicht in die Stellung der Chemie im naturwissenschaftlichen Weltbild.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Allgemeine Chemie:

Einführung: Aufgabe und Arbeitsweise der Chemie; Beziehungen zwischen Chemie und Physik.

Teilchenprinzip: Reinstoffe, Gemische und Fraktioniermethoden, Element und Verbindung, Wasser und Lösungen, Sprache der Chemie, Fundamentalgesetze.

Bausteine der Materie: Elementarteilchen, Isotope, Elektronenhülle, Periodensystem, Elementgruppen.

Grundlagen chemischer Bindung: Bindungstypen, Beziehung zwischen Struktur und Eigenschaften, Sonderstellung des Kohlenstoffes.

Chemische Reaktionstypen: Redoxreaktionen, Protolysen, chemisches Gleichgewicht.

Anorganische Chemie:

Nichtmetalle: Wasserstoff, Sauerstoff, Schwefel, Phosphor und Stickstoff, Halogene, Silikate und Komplexe.

Metalle: Struktur, Spannungsreihe, Gewinnung, Legierungen.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Organische Chemie:

Vergleich zwischen anorganischer und organischer Chemie bezüglich Nomenklatur, Funktionalität, Isomerie, Mesomerie und Reaktionstypen.

Redox- und Substitutionsschema der alifatischen und aromatischen

Kohlenwasserstoffe: Alkohole und Phenole, Äther und Acetate, Aldehyde und Ketone, Carbonsäuren; Halogenkohlenwasserstoffe, Amine, Aminosäuren.

Derivate der Carbonsäuren: Salze, Ester, Amide, Fette, waschaktive Substanzen.

Erdöl und Kunststoffe: Aufbau und Eigenschaften hochmolekularer Stoffe, Plaste, Harze, Kautschuk, Synthesefasern.

Kohlehydrate: Einfach- und Mehrfachzucker, Baumwolle, Zellulosederivate, Bleichen und Ausrüsten.

Proteine: Stickstoffverbindungen, Wolle und Seide, schwefelhaltige Verbindungen.

Farbe - Farbstoff - Färben: Farbmischungen, Farbstoffsynthesen, Färbe- und Druckmethoden.

Verbundwirtschaftliche Bedeutung der Textilindustrie in Österreich.

Didaktische Grundsätze:

Dem Schüler soll durch sorgfältig ausgewählte Methoden auf einfacher experimenteller Basis ein Einblick in den Aufbau der Materie geboten werden.

Hervorzuheben sind jene Verfahren und Stoffe, die die Umwelt, Wirtschaft oder Medizin wesentlich beeinflussen.

Alle Möglichkeiten, die die Schüler zu selbständigem naturwissenschaftlichem Denken anzuregen vermögen, sind auszunützen, wobei besonders Wert auf genaues Beobachten und umfassende Auswertung der Versuche zu legen ist.

Querverbindungen zu anderen Fächern sind herzustellen, besonders zu Textiltechnologie und Warenkunde.

  1. 10. BETRIEBSWIRTSCHAFTSLEHRE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über den Aufbau des Betriebes, das Betriebsgeschehen und die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt; Förderung des Verständnisses für wirtschaftliche Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Betrieb.

Vermittlung der Kenntnis moderner Betriebsorganisation und Menschenführung.

Schulung der Fähigkeit zur Lösung betriebswirtschaftlicher Probleme sowie der Fertigkeit in der Abfassung der wesentlichen Schriftstücke.

Entwicklung des Verständnisses für die Bestrebungen zur Humanisierung der Arbeitswelt.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vertiefung der Kenntnisse über den Kaufvertrag (einschließlich des kaufmännischen Schriftverkehrs).

Finanzierung und Investition (Kreditwesen, Arten der Kredite), Investitionsplanung, Verfahren der Investitionsrechnung.

Außenhandel (Risken, Möglichkeiten des Zahlungsausgleiches, Exportförderungen durch den Staat, Incoterms).

Gütererzeugung (Leistungsbereiche).

Geld und Währungspolitik.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Personalpolitik: Führungsstile, Arbeitsbedingungen, Entgelt, Personalplanung, Personalabwicklung.

Unternehmensführung: Managerfunktionen.

Unternehmungszusammenschlüsse, Sanierungsmöglichkeiten.

Kostenlehre und Preispolitik.

Risikolehre und Risikopolitik.

Vermögens-, Kapital- und Organisationsstrukturen verschiedener

Betriebstypen.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Betriebswirtschaftslehre hat die fachlichen Grundlagen für das Verständnis wirtschaftlicher Zusammenhänge zu vermitteln. Auf die Anwendung dieser Grundlagen sowie auf konkrete Problemstellungen ist besonderer Wert zu legen. Vor allem ist die Fähigkeit zu schulen, zu betriebswirtschaftlichen Problemen kritisch Stellung zu nehmen, Problemlösungen anzubieten und zu diskutieren und die möglichen Konsequenzen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen abzuschätzen.

Durch die Herstellung von Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sollen die Auswirkungen betriebswirtschaftlicher Entscheidungen auf andere Bereiche der Gesellschaft verständlich gemacht werden.

Aktuelle Stoffgebiete sind in den Unterricht einzubeziehen. Das Erkennen von Zusammenhängen ist durch Exkursionen, Lehrausgänge und Lektüre von Fachzeitschriften zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes sind die Schüler durch Diskussionen, Fallstudien und Planspiele zu aktivieren.

Die Ausarbeitung von Schriftstücken hat stets im Zusammenhang mit den entsprechenden Stoffgebieten zu erfolgen. In Zusammenarbeit mit dem Lehrer des Unterrichtsgegenstandes Stenotypie und Phonotypie sind die Schüler zur korrekten formalen Ausarbeitung der Schriftstücke anzuleiten.

11. RECHNUNGSWESEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einsicht in die Bedeutung eines geordneten Rechnungswesens.

Befähigung, Aufgaben des mittleren Managements im Rechnungswesen auszuführen.

Anleitung zu den in der Wirtschaft gebräuchlichen Berechnungen, zum selbständigen Aufbau der Buchhaltung eines Mittelbetriebes bis zur Bilanzierung, zur Auswertung der Ergebnisse in der Kostenrechnung und zur Analyse von Bilanzen.

Erziehung zu Genauigkeit und Ausdauer.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vertiefung der Kenntnisse über die Verbuchung laufender Geschäftsfälle.

Vertiefung der Kenntnisse über die Buchungen im Zusammenhang mit dem Jahresabschluß (Um- und Nachbuchungen).

Rücklagen: Begriff, Einteilung, Berechnung, Verbuchung.

Bilanzen von Personengesellschaften.

Wiederholung der Kostenrechnung.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vertiefung der Kenntnisse über die Personalverrechnung.

Bilanzlehre: Bilanzierungsgrundsätze, Bewertung und Bilanzposten. Ermittlung des handels- und steuerrechtlichen Erfolges (einschließlich der Erfolgsermittlung durch Einnahmen-Ausgaben-Rechnung).

Grundzüge der Bilanzanalyse und -kritik; Betriebskennziffern.

Statistik: Gewinnung, Aufbereitung und Darstellung des Zahlenmaterials als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung des Stoffes ist dem rationalen Erfassen der einzelnen Vorgänge und ihrer Zusammenhänge der Vorzug vor einer mechanischen Bewältigung der Probleme zu geben.

Die Übungsbeispiele sind so praxisnahe wie möglich zu gestalten; es sind die praxisüblichen Vordrucke zu verwenden.

Besonderer Wert ist auf richtige und rasche Kontierung der laufenden Verbuchung und auf eine rationelle Arbeitsgestaltung zu legen.

Die wichtigsten Bilanzfragen sind an geeigneten Stellen während der gesamten Ausbildung zu besprechen. Eine zusammenfassende und systematische Behandlung ist einer gesonderten Bilanzlehre im V. Jahrgang vorzubehalten.

Fachliteratur, Fachzeitschriften, Gesetzestexte, aktuelle Zeitungsmeldungen sind zur Aktualisierung des Unterrichtes und zur Aktivierung der Schüler ebenso zu verwenden wie Kursblätter, Tarif- und Gebührenordnungen und sonstiges Anschauungsmaterial.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je vier einstündige Schularbeiten (ab dem II. Jahrgang bei Bedarf zweistündig).

12. LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Leibesübungen sollen orientiert an der individuellen Entwicklung, der motorischen Lernfähigkeit und dem motorischen Leistungsniveau der Schüler und unter Berücksichtigung der jeweiligen pädagogischen Situation zur personalen und sozialen Entfaltung der Schüler beitragen.

Durch die Leibesübungen soll ein entwicklungsgemäßes modernes Leistungsniveau erreicht und die Bewegungsfreude, das Spielverlangen, das Leistungsstreben, das Formempfinden und der Gestaltungswille des einzelnen gefördert sowie die Fähigkeit und Bereitschaft zu sinnvoller Zusammenarbeit in der Gruppe angeregt werden.

Die Leibesübungen sollen durch Gewöhnung und durch Vermitteln von Einsichten in den Wert einer gesunden Lebensführung einen Beitrag zur Gesundheitserziehung und zu sinnvoller Freizeitgestaltung leisten.

Im besonderen sollen folgende Lehr- und Lernziele angestrebt und möglichst erreicht werden:

  1. 1. Entfalten der motorischen Eigenschaften und motorischen Fertigkeiten zur Erlangung der persönlichen Höchstleistung und individuellen Ausdrucksfähigkeit in der Bewegung. Vermitteln von Einsichten in die Zusammenhänge von Form und Leistung, Wecken des Willens zu richtiger Bewegung und Haltung durch
  1. 2. Anregen zu partnerschaftlichem Verhalten und Handeln durch aufgabengerechte und von ethischer Verantwortlichkeit getragene Kooperation in
  1. 3. Vermittlung von Kenntnissen über Leibesübungen und Sport im Hinblick
  1. 4. Hinführen zu freiwilliger auf Einsicht und Verstehen des Wertes begründeter sportlicher Betätigung außerhalb der Schule und über die Schulzeit hinaus durch

    - Pflege von Formen des Freizeitsports.

  1. 5. Wecken des Verständnisses und Willens zu gesunder Lebensführung durch Gewöhnung und Unterweisung

Lehrstoff:

Für das richtige Verständnis des Lehrstoffes ist es wichtig, ihn von den Bildungs- und Lehraufgaben her zu betrachten. Es kommt mithin der Schulung der motorischen Eigenschaften und Fertigkeiten eine grundlegende Bedeutung zu. Dabei ist in den einzelnen Übungsbereichen ihr individual- und/oder sozialbildender Charakter zu berücksichtigen.

Bezüglich des Zusammenhanges Lernziele - Rahmenlehrplan wird auf den entsprechenden Absatz in den didaktischen Grundsätzen verwiesen. Da im Unterrichtsgegenstand Leibesübungen kein Lehrbuch verwendet wird, stellen die Lernziele exemplarische Konkretisierungen des Rahmenlehrplanes dar.

I. und II. Jahrgang (je 2 Wochenstunden):

Ausgleichsübungen und konditionsfördernde Übungen:

Fortführen der in der Fachschule gepflegten Kräftigungs-, Schmeidigungs- und Lösungsübungen in Spielformen, Zweckformen, Schul- und Sportformen zur Verbesserung der motorischen Eigenschaften Kraft, Schnelligkeit, Ausdauer, Gelenkigkeit und Gleichgewicht; Geschicklichkeit und Gewandtheit auch in Abstimmung auf die jeweilige Leistungsarbeit in den verschiedenen Übungsbereichen. Übungsgruppen zur individuellen täglichen Durcharbeitung.

Lernziele:

Gelegentliche Durchführung von Aufgaben, mit denen der Stand bzw. die Verbesserung des motorischen Eigenschaftsniveaus überprüft werden. zB: ABC-Zirkel nach G. Schmidt oder Innsbrucker 10er-Test und Teilaufgaben aus beiden.

Formende Übungen:

Gezielte Übungen zur Verbesserung des Bewegungsablaufes bei motorischen Fertigkeiten, wie räumlich-zeitlicher, dynamischer Bewegungsablauf und andere Bewegungseigenschaften (-qualitäten); auch Übungen zur bewußten Erfassung des Bewegungsablaufes durch die Schüler in entwicklungsadäquater Form.

Gezielte Übungen zur Verbesserung der Atmungs- und Haltungsgewohnheiten bei den Leibesübungen und im Alltag.

Lernziele:

Gelegentliche Durchführung von Aufgaben, an denen die einwandfreie Ausführung einer neu erlernten Bewegung (ohne besonderen Leistungsanspruch) überprüft werden kann. zB: Lauf-, Sprung- und Wurftechniken in der Leichtathletik, die Technik der Ballbehandlung bei den einzelnen Spielen uä.

Grundübungen:

Aufbauend auf dem im Lehrplan der Fachschule angeführten Übungsgut ist für die Pflege der jeweils entsprechenden Übungen in den einzelnen Übungszweigen zu sorgen.

Boden- und Geräteturnen:

Schwierigere Formen bzw. Übungsverbindungen, auch an höhergestellten Geräten, der im Lehrstoff der Fachschule angeführten Übungen.

Lernziele:

Boden:

Schülerinnen:

Aufschwingen in den flüchtigen Handstand - Abrollen, Strecksprung -

Radwende - Rolle vorwärts über den flüchtigen Handstand - einige

Anlaufschritte - Flugrolle.

Schüler:

Handstandüberschlag - Flugrolle aus dem Anlauf.

Sprung:

Schülerinnen:

Aus dem Anlauf Nackenkippe auf dem breitgestellten Kasten (100 bis 110 cm hoch).

Schüler:

Grätsche über das langgestellte Pferd (120 cm hoch).

Barren:

Schüler:

Einspringen in den Oberarmhang - Schwungstemme vorwärts in den Grätschsitz - Heben in den Oberarmstand - Abrollen in den Grätschsitz - Einschwingen - Kehre oder Wende.

Schwebebalken (80 cm Höhe):

Schülerinnen:

Schräger Anlauf - Sprung zum Außenquersitz - Standwaage -

Wechselschritt - Radwende.

Leichtathletik:

Fortführen der im Lehrplan für die Fachschule angeführten Übungen im Laufen, Springen, Werfen und Stoßen mit erhöhten Anforderungen hinsichtlich Form und Leistung.

Lernziele Schülerinnen:

60 m 10,5- 9,5 sec

100 m 17 -16 sec

800 m 4:30-4:00 min

Weitsprung 3,30-3,50 m

Hochsprung 1,00-1,10 m

Kugel 4 kg 5,50-6,50 m

Lernziele Schüler:

100 m 14,3-13,3 sec

2000 m 8:15-7:45 min

Weitsprung 4,30-4,70 m

Hochsprung 1,20-1,35 m

Kugel 5 kg 8,00-9,00 m

Kugel 6 kg 7,00-8,00 m

Schwimmen:

Fortsetzung der für die Fachschule angeführten Übungsformen. Verbesserung der individuell günstigsten Schwimmart hinsichtlich Form und Leistung. Dauerschwimmen bis 30 min.

Lernziele:

Die für den Helferschein geforderten Leistungen.

Schilaufen:

Wiederholung der Grundschule des alpinen Schilaufs, allenfalls Fortgeschrittenenschule, Torlauf, Riesentorlauf, Wertungsfahrten, Geländefahrten; Schiwanderungen und Schitouren; Grundschule des Langlaufes.

Geländesprünge und Sprünge von kleinen Schneehügeln; Verhalten im winterlichen Gelände.

Schibobfahren:

Beherrschung des Gerätes; leichte Abfahrten mit Richtungsänderungen.

Eislaufen:

Laufen über längere Strecken ohne Schnelligkeitsanforderungen;

Schnelläufe bis 100 m; Grundformen des Eiskunstlaufens wie Bogen, Achter, Dreier; einfache Sprünge, einfache Tanzschritte;

vorbereitende Übungen für Eishockey.

Spiele:

Weiterführung der technischen und taktischen Schulung in den

gewählten großen Kampfspielen.

Schiedsrichtertätigkeit.

Gymnastik und Tänze:

(vorwiegend für Schülerinnen)

Feinere Bewegungsführung im Raum und in der Zeit, allein und in der Gruppe bei dem für die Fachschule angeführten Übungsgut.

Selbständiges Gestalten von Bewegungsspielen mit und ohne Handgerät.

Gesundheitslehre und fachspezifische Information:

Die im Lehrplan für die Fachschule angeführten Sachbereiche sind nach Aktualität und Interessenlage der Schule eingehender zu behandeln.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Wahl des Lehrweges sowie bei der Festlegung der Anforderungen sind besonders das motorische Entwicklungs- bzw. Leistungsniveau zu berücksichtigen (Einholen von Informationen, Erhebung des Leistungsstandes). Die Lernbereitschaft soll durch anregende Motivationen geweckt bzw. gesteigert werden.

Die Lehrstoffhinweise stellen ein entwicklungsgemäßes Übungsangebot dar, das wegen der sehr unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse wie Übungsstätten, klimatische Bedingungen und Landschaft weit und offen gehalten ist (Rahmenlehrplan). Es ist die Aufgabe der Leibeserzieher, den Unterricht an die jeweilige pädagogische Situation anzupassen; eine vielseitige Ausbildung soll aber immer gesichert sein.

Für eine langfristig-aufbauende Unterrichtsplanung sind „Schulpläne'' (Mehrjahreszyklen) bzw. klassenbezogene „Jahrespläne'' (Jahres- und Halbjahreszyklen) auszuarbeiten.

Sachgerechte methodische Reihen, Riegenarbeit, Gerätebahnen ua. arbeitsintensive Betriebsformen sind für die Steigerung und Sicherung des Unterrichtsertrages wertvolle Hilfen. Dazu gehört auch die Abwicklung des Unterrichts in Kursform, Blockform und in Neigungsgruppen.

Das Erlernen des Schwimmens soll, wenn nötig, durch Einrichtung eigener Lehrgänge ermöglicht werden (Kurse innerhalb der Pflichtstunden aus Leibesübungen bzw. innerhalb des Freigegenstandes bzw. als Schulschwimmwochen).

Als Anreiz zur Pflege der Leibesübungen sind jugendgemäße Wettkämpfe (auch Vergleichskämpfe zwischen Schulen) sowie das Erwerben von Leistungsabzeichen (ÖJSTA, ÖSTA, ÖSA und Helferschein) zu fördern.

Die im Lehrplan angeführten Lernziele sind für Lehrer und Schüler als Orientierungshilfe für den Lernfortschritt gedacht und entsprechen dem durchschnittlichen Leistungsniveau der einzelnen Jahrgänge. Da die Leistungsfähigkeit der Schüler in den Leibesübungen sehr vom Gesundheitszustand, von der psychomotorischen Veranlagung, vom jeweiligen Leistungsstand sowie von den Wohn- und Lebensverhältnissen in den Familien abhängt, wird es immer Schüler geben, deren Leistungen entweder über oder unter den angegebenen Lernzielen liegen.

Dem individuellen Zuwachs in den wertbaren und meßbaren Leistungen sowie der Mitarbeit ist mehr Bedeutung zuzumessen als den von der psychomotorischen Veranlagung gegebenen Komponenten.

Als Übungsanreiz bzw. als Leistungskontrolle eignen sich sachgerechte und jugendadäquate, einfache und kombinierte sportmotorische Tests, die auch als ergänzende Beurteilungshilfen herangezogen werden können.

Tragender Leitgedanke für die praktische Unterrichtsgestaltung sollten bewegungsreiche und freuderfüllte Leibesübungen sein.

Von der Möglichkeit der Unverbindlichen Übung Leibesübungen ist im Hinblick auf das geringe Stundenausmaß im Pflichtgegenstand und auf das erhöhte Bewegungsbedürfnis der Schüler dieser Schultype weitestgehend Gebrauch zu machen. Dabei ist den freizeitwertigen Übungsbereichen besonderes Augenmerk zu schenken.

  1. 13. FERTIGUNGSPLANUNG UND

ARBEITSORGANISATION

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilungen. Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte im Betrieb. Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in Zuschneiderei, Näherei, Bügelei sowie der technischen Arbeitsvorbereitung.

Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten in der Anwendung von Methoden und Erfahrung zur Analyse und Synthese von Arbeitssystemen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erstellung der für die Fertigung erforderlichen Arbeitspapiere (Fertigungspläne, Materialbedarfsliste, Arbeitsplan, Arbeitsverteilungsplan) für anspruchsvoll gestaltete Werkstücke.

Auftragsbearbeitung und Erstellen von Produktionsprogrammen anhand praktischer Übungen - Produktionsplanung.

Rationelle Gestaltung der Arbeitsplätze und Arbeitsverfahren in der Bekleidungsindustrie.

Zeitstudien.

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl ist vorwiegend auf die Fachrichtung Bekleidungsindustrie und -gewerbe zu orientieren.

Den Schülern sollen die Zusammenhänge einer wirtschaftlichen Betriebsführung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung begreiflich gemacht werden, damit sie Führungsaufgaben erfüllen können.

Der Lehrstoff der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kann nach der jeweils gültigen Fassung des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation erarbeitet werden.

Zur Erreichung des Unterrichtszieles ist bei der Erstellung von Arbeitsplänen die Zusammenarbeit der Lehrer für Fertigungs- und Arbeitstechnik und Werkstätte erforderlich. Auch zu allen anderen facheinschlägigen Gegenständen sowie zum Unterrichtsgegenstand Betriebspsychologie und Menschenführung sind Querverbindungen herzustellen.

Das Erstellen der für die Fertigung erforderlichen Arbeitspapiere soll durch die Zusammenarbeit mit den Lehrern für Fertigungsplanung und Werkstätte auf die Projektarbeit vorbereiten.

  1. 14. TEXTILTECHNOLOGIE UND

WARENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über textile Rohstoffe, Fäden und Flächen sowie deren Veredlung.

Hinführung zum Erkennen und Beurteilen von Materialien, Schulung im Erfassen und Ableiten von Materialeigenschaften. Anleitung zum zweckmäßigen Einsatz sowie zur richtigen Verarbeitung von Materialien.

Vermittlung und Vertiefung von Kenntnissen über die in der Produktion von Textilien notwendigen physikalischen und chemischen Prozesse und deren Auswirkungen auf die Eigenschaften der erzeugten Halb- und Ganzfabrikate.

Erziehung zu technischem und wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erweitern und Vertiefen der in der Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik erworbenen Kenntnisse.

Qualitätsbestimmungen: Qualitätsbegriff, Dekomponieren, Faserbestimmungen auf Grund von mikroskopischen Bildern und von Typenreaktionen.

Prüfen und Erkennen von Baumwoll- und Seidenstoffen. Erkennen und Bestimmen typischer Wollstoffe.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wirk- und Strickwaren und handelsübliche Halb- und Ganzfabrikate, die im Gewerbe und in der Industrie Verwendung finden. Gezielte Untersuchung von Stoffen mit besonderer Bindung, besonderen Effekten, Ausrüstungen und Veredelungen.

Didaktische Grundsätze:

Stoffkenntnis in Verbindung mit Verarbeitungs-, Trage- und Pflegeeigenschaften muß, in Zusammenarbeit mit den Werkstättenlehrern und unter Berücksichtigung der Vorkenntnisse der Schüler, besonders gefestigt werden.

Beim Anlegen und Ergänzen der Stoffsammlung soll vor allem auf Grundqualitäten und dann erst auf modische Stoffe eingegangen werden.

Bei den Stoffuntersuchungen ist besonderer Wert auf das Erkennen der charakteristischen Eigenschaften von Fasermischungen und Stofftypen zu legen und davon der zweckmäßige Einsatz und die richtige Verarbeitung abzuleiten. Dabei sollen die in der Praxis üblichen Prüfungen mit einbezogen werden. Besonderes Augenmerk ist auf den Wert der Textilkennzeichnung und der Textilpflegekennzeichnung zu legen.

Die notwendigen chemischen und physikalischen Aussagen sollen den einzelnen Kapiteln zugeordnet werden, um die Zusammenhänge zu wahren. Produktionsabläufe und Maschinen sind nur im Prinzip darzustellen.

Sinnvoll angesetzte Exkursionen und Verwendung von Fachliteratur sollen die Ausbildung abrunden.

  1. 15. ENTWURF- UND MODEZEICHNEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung der zeichnerischen Ausdrucksfähigkeit.

Fördern des Interesses für die Mode, Hinführen zum Sehen und Erfassen modischer Linien, Formen und Details, Anregen zur Freude am eigenständigen modischen Entwurf.

Befähigen zur selbständigen Herstellung von Entwürfen und zur Erstellung von Werkskizzen.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Wiederholung der Körperproportionen, Naturstudien.

Herstellen von Modebildern (farbige, dekorative Entwürfe im Großformat) sowie von Werkskizzen.

Modeberichte mit Skizzen.

Wichtige Epochen, Stile, Linien und Silhouetten aus der Geschichte

der Mode in exemplarischen Beispielen.

Entwürfe von Bekleidung nach gegebenen Themen, Entwürfe von Modellkollektionen für Bekleidungsgewerbe und Bekleidungsindustrie.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von Übungen im Beobachten und Merken und von Übungen zum Erwerben von Sicherheit im Skizzieren soll zum eigenständigen Entwerfen geführt werden, wobei die Ausführbarkeit modischer Ideen und die Materialgerechtigkeit der Entwürfe besonders zu beachten sind.

Auf Schulung der Fähigkeit, rasch eine Modeskizze zu entwerfen, ist mehr Wert zu legen als auf zeitraubende Ausführung einzelner Zeichnungen.

Dem Lehrer für Entwurf- und Modezeichnen obliegt für die im Werkstättenunterricht gearbeiteten Werkstücke die Beratung der Schüler bei der Wahl des Stoffes und des dazu passenden Modelles, bei der Farbenzusammenstellung und den modischen Details.

Querverbindungen zu Geschichte und Sozialkunde sind zu pflegen, mit dem Ziel, Anregungen aus der Geschichte der Mode für modisch aktuelle Entwürfe zu gewinnen.

  1. 16. SCHNITTKONSTRUKTION, GRADIEREN UND MODELLGESTALTUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung des konstruktiven Denkens und Gestaltung im Hinblick auf die Schnitterstellung für Einzelfertigung und serienmäßige Fertigung. Beherrschung der Fähigkeiten und Techniken zur Umsetzung von Modebildern in Schnittbilder und Schnittschablonen.

Verständnis für gute Linienführung und Proportion bei der Gestaltung von Modellen an der Puppe.

Schulung der Fähigkeit, Modelle und Schnittformen für die serienmäßige Fertigung zu schaffen.

Vermitteln der Einsicht in die Beziehung der Bekleidung zur Persönlichkeit des Menschen.

Schulung der Kritikfähigkeit bei der Beurteilung praxisgerechter Schnittformen.

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Erstellen von Schnitten für Herren- und Knabenbekleidung (für einfache sportliche Kleidungsstücke wie Hose, Sportjacke).

Vergrößern und Verkleinern von Modellschnitten.

Durcharbeiten und Gradieren von englischen Schnitten für Herren- und Damenbekleidung. Herstellen aller notwendigen Schnittschablonen für Oberstoff-, Einlage- und Futterteile.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Durcharbeiten der in der Fachschule für Mode und Bekleidungstechnik vorgesehenen Schnitte für französische und englische Werkstücke.

Haltungs- und körperformbedingte Schnittabwandlungen, Schnittschablonen, Gradieren einzelner Modellschnitte.

Herstellen von Schnittschablonen und Schnittlagebildern. Modellgestaltung nach eigenem Entwurf.

Übung im Abwandeln von Grundmodellen hinsichtlich technischer und modischer Details in Zusammenhang mit der Erstellung von Kollektionen.

Didaktische Grundsätze:

Die Schulung in Herstellen von Schnitten soll in einem System erfolgen, das in der Wirtschaft Verwendung findet.

Besondere Genauigkeit und Sauberkeit ist für die Erwerbung einwandfreier Schnittechnik unerläßlich. Die Schnitte sind nach Körpermaßen und Größentabellen zu erstellen und im arbeitsunterrichtlichen Verfahren zu entwickeln.

Die Stoffauswahl hat in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsgegenstand Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde zu erfolgen.

Aufbauend auf die Wissensinhalte der Gegenstände Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung und Entwurf- und Modezeichnen sollen Schnittlösungen mit steigendem Schwierigkeitsgrad nach Modellvorlagen und eigenen Ideen in exakter Ausführung gestaltet werden.

Bei der Entwicklung der Schnittformen muß sowohl für die Einzelanfertigung als auch für die Serienfertigung die praxisgerechte Realisierung berücksichtigt werden.

Schularbeiten:

I. und II. Jahrgang: je zwei zweistündige Schularbeiten.

  1. 17. WERKSTÄTTE EINSCHLIESSLICH

FERTIGUNGSLEHRE UND

MASCHINENKUNDE

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermitteln von sicheren Kenntnissen und Fertigkeiten, die zur sachlich richtigen und selbständigen Anfertigung von Kleidungsstücken aller Art im praxisnahen Tempo befähigen, unter Berücksichtigung der Methoden der gewerblichen und industriellen Produktion. Schulung in der Auswahl der bevorzugten Stoffqualitäten und des Zubehörs für die Artikel der Damenoberbekleidung und der Herren-, Sport-, Freizeit-, Arbeits- und Kinderbekleidung.

Vermittlung von Kenntnissen über Planungs-, Gestaltungs- und Steuerungsaufgaben in der Bekleidungsindustrie.

Erarbeitung von Grifftechniken, Einführung in das Methodentraining und die Arbeitsplatzgestaltung.

Erstellung von Arbeitsprogrammen nach fertigungstechnischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten.

Vermittlung von Kenntnissen über Maschinen und Betriebseinrichtungen im Bekleidungsgewerbe und in der Bekleidungsindustrie. Schulung der Fähigkeit, Maschinen entsprechend ihrer Funktion und Wirtschaftlichkeit nach fachlichen Gesichtspunkten zu beurteilen und einzusetzen, Störungen zu erkennen und zu beheben.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (5 Wochenstunden):

Werkstücke: Fertigung von Herren- und Knabenbekleidung (gewerblich und industriell).

Fertigungslehre: Arbeitsvorbereitung für die Fertigung in der Werkstätte, Erkennen und Beheben von Paßformfehlern.

Maschinenkunde: Maschinen für die Näherei.

II. Jahrgang (4 Wochenstunden):

Werkstücke: Schwerpunktmäßige Behandlung verschiedener Arbeitsvorgänge der französischen und englischen Werkstätte.

Anfertigung eines Werkstückes nach eigenem Entwurf.

Fertigungslehre: Arbeitsablaufplanung, Arbeitsplatzplanung. Erstellung von Planungsunterlagen für die Fertigung.

Maschinenkunde: Bügelgeräte und Automaten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht in Werkstätte einschließlich Fertigungslehre und Maschinenkunde ist praxisnah zu gestalten und durch Betriebsbesuche zu bereichern.

Die Erkenntnisse der Arbeitswissenschaft und die Humanisierung der praktischen Arbeit sind zu berücksichtigen. Das Ausbildungsprogramm ist im Zusammenhang mit Entwurf- und Modezeichnen und Schnittkonstruktion, Gradieren und Modellgestaltung zu erstellen.

Durchführung und Anwendung von Fertigungstechniken sind in einer dem jeweiligen Ausbildungsstand und dem Fachgebiet entsprechenden Arbeitsweise zu vermitteln. Die technischen Übungen sind den entsprechenden Werkstücken voranzustellen und sollen das unbedingt notwendige Ausmaß nicht überschreiten. Besonderer Wert ist auf die Erzielung eines praxisgerechten Arbeitstempos durch Anwendung zeitgemäßer Arbeitsverfahren und Betriebsmittel zu legen. Die Werkstücke sind in Schnitt und Fertigungstechnik nach bekleidungsphysiologischen Gesichtspunkten und bewußtem Kostendenken zu gestalten.

Sonderaufträge sind einzuplanen, um die Schüler auf die Arbeit für Kunden vorzubereiten. Über die ausgeführten Werkstücke sind von den Schülern in Verbindung mit einer Werkskizze Aufzeichnungen über Material- und Zeitaufwand zu führen. Die Kontakte zum Bekleidungsgewerbe und zur Bekleidungsindustrie sind im Interesse einer gedeihlichen Zusammenarbeit zwischen Schule und Wirtschaft zu pflegen.

Die einschlägigen Sicherheitsvorschriften sind ein wesentlicher Bestandteil des Lehrstoffes. Durch Exkursionen und Filme ist der Bezug zur Praxis herzustellen.

B. PFLICHTPRAKTIKUM

Siehe Anlage 1 des Lehrplans BGBl. Nr. 492/1977 idgF.

C. FREIGEGENSTÄNDE

ZWEITE LEBENDE FREMDSPRACHE

ENGLISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Schulung im sicheren mündlichen und schriftlichen Ausdruck, wie ihn der Alltag und das Berufsleben erfordern. Befähigung, kaufmännischen Schriftverkehr in englischer Sprache zu führen.

Einführung in das politische, wirtschaftliche, soziale und geistige Leben, in Gebräuche und Sitten der englischsprechenden Länder.

Behandlung bedeutender Werke der Literatur des anglo-amerikanischen Kulturraumes.

Erziehung zur Achtung vor fremder Wesensart und zu vertieftem Verständnis für die kulturellen Zusammenhänge im anglo-amerikanischen Raum und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung und Haus; Tages- und Jahresablauf, Wetter.

Einkäufe und Erledigungen: Geschäfte, Maß- und Mengenangaben,

englisches und amerikanisches Geld.

Lieder.

Ausgewählte Kapitel aus der England- und Amerikakunde (zB Weltstädte, Sehenswürdigkeiten).

Dialogsituationen: vor allem Auskunft über Weg, Verkehrsmittel und Sehenswürdigkeiten; Umgangsformen, Besuch, Einkauf.

Sport, Gesundheit, Krankheit.

Kleidung und Mode.

Privatbriefe: Einladung, Absage, Dankschreiben ua. Das Postamt.

Sprachpflege:

Richtige Aussprache der Laute, Gebrauch der internationalen Lautschrift nach Bedarf, Wortton, Satzmelodie.

Sprachlehre:

Hauptwort, Artikel, Fürwort, Eigenschaftswort (Vergleich und Steigerung), Umstandswort (Bildung und Gebrauch), Zahlwort (Grund- und Ordnungszahlen), die wichtigsten Verhältniswörter und Bindewörter.

Zeitwort: Bildung und Verwendung der Zeiten, Frageform und Verneinung; Gebrauch der Hilfszeitwörter; Progressive Form; Bildung und Anwendung des Passivmus, Gebrauch des Gerund;

Bildung von Haupt- und Gliedsätzen.

Idiomatische Wendungen.

Verwendung von some und any;

Stellung des Umstandswortes im Satz.

Indirekte Rede, Konditionalsätze und einschränkende Relativsätze.

Lesestoff:

Kurzgeschichten, einfache Gedichte, Dialoge (vornehmlich anhand des Lehrbuches).

Einfache dramatische Szenen.

Schriftliche Arbeiten:

Diktate, Frage und Antwort, Umformungen, Beschreibungen, Erlebnisaufsätze und Berichte, Inhaltsangabe, Nacherzählung, Auskünfte, Privatbriefe.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Kulturleben: Religionsgemeinschaften, Theater, Konzert, Kino, Zeitungswesen, Rundfunk und Fernsehen;

Modellbeschreibungen, Fachausdrücke aus dem Bereich der Fertigung, aus Mode und Kunsthandwerk;

Tätigkeit im Büro, kaufmännischer Schriftverkehr.

Sprachpflege:

Fortsetzung der Ausspracheschulung und der Hörübungen.

Übung im Lesen größerer Abschnitte; Praxisberichte, Referate über Fachgebiete und Vorübungen für Diskussionen.

Sprachlehre:

Festigung der richtigen Zeitenverwendung; Gebrauch der Mittelwörter, unvollständige Hilfszeitwörter und deren Umschreibung; Nennform- und Partizipialkonstruktionen; Wiederholung der indirekten Rede und der Konditionalsätze.

Wiederholung und Bewußtmachen der für das Englische typischen grammatikalischen Besonderheiten (auf Grund von Übersetzungen aus dem Englischen ins Deutsche). Vergleiche des Sprachgebrauchs im Deutschen und im Englischen.

Lesestoff:

Wie in den vorangegangenen Semestern; dazu ausgewählte Proben aus der neueren englischen und amerikanischen Literatur, auch zur Illustration der Sachgebiete. Lektüre von Modejournalen.

Schriftliche Arbeiten:

Zusammenfassungen, Inhaltsangaben, persönliche Stellungnahmen, Übersetzungsübungen.

Geschäftsbriefe: Anfrage, Angebot, Bestellung, Ausführung von Anträgen, Beschwerden, Zahlungswesen, Mahnungen, Werbung; Stellenangebot, Stellenbewerbung.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich die Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnen sollen. Besonderes Augenmerk ist auf moderne Idiomatik zu richten.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die anglo-amerikanische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme uä. sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern.

Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind gegebenenfalls im Sprachlabor und durch lebensnahe Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die anglo-amerikanische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben und geeignete Ganzschriften nahezubringen.

Zur Privatlektüre sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

I. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten.

II. Jahrgang: drei einstündige Schularbeiten.

FRANZÖSISCH

Bildungs- und Lehraufgabe:

Befähigung des Schülers, sich mündlich und schriftlich so auszudrücken, wie es der Alltag und das Berufsleben erfordern, Schulung im kaufmännischen Schriftverkehr in französischer Sprache.

Einführung in das politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben Frankreichs.

Behandlung bedeutender Werke des französischen Schrifttums.

Erziehung zum Verständnis fremder Wesensart und zur Bereitschaft zu internationaler Zusammenarbeit.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Umwelt und Alltag: Schule, Familie, Wohnung und Haus, Beruf; Tages- und Jahresablauf; Wetter, Einkaufen, Lebensmittel, Mahlzeiten, Gäste im Haus, Gebrauchsgegenstände; Kleidung und Mode; der menschliche Körper, Personenbeschreibungen; auf der Straße.

Sprachpflege:

Vermittlung möglichst einwandfreier Aussprache durch planmäßige Sprechübungen.

Festigung des Wortschatzes durch Dialoge sowie durch Umformungen und Einsetzübungen. Auswendiglernen kurzer Texte. Bildbeschreibungen, Auflösung geigneter Lesestoffe in Fragen und Antworten, Zusammenfassungen und Umformungen, Alltagsdialoge. Gebrauch der internationalen Lautschrift nach Bedarf.

Sprachlehre:

Artikel, Hauptwort, Eigenschaftswort, Verhältniswort, Zahlwort, einfache Fragewörter, besitzanzeigendes Fürwort und hinweisendes Fürwort mit Hauptwort, rückbezügliches Fürwort und bezügliches Fürwort (1. und 4. Fall); Befehlsform ohne Fürwort, einfache Frageform, Wortstellung im Satz, Übereinstimmung der Satzglieder;

Gegenwart, Verneinung, passe compose der regelmäßigen und der gebräuchlichsten unregelmäßigen Zeitwörter.

Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit in Verbindung mit etre. Gebrauch der Nennform.

Teilungsartikel, betontes persönliches Fürwort, unbetontes persönliches Fürwort (ausgenommen in Verbindung mit Befehlsform), Bildung des Umstandswortes, Steigerung des Eigenschaftswortes und des Umstandswortes. Festigung und Erweiterung der Kenntnis der unregelmäßigen Zeitwörter. Futur, futur proche, passe recent, imparfait.

Verkürzte Nebensätze.

Lesestoff:

Beschreibungen, Kurzgeschichten, Dialoge, einfache Gedichte, Lieder (vornehmlich anhand des Lehrbuches und geeigneter Zeitschriften).

Schriftliche Arbeiten:

Abschreibübungen, Diktate, Beantwortung von Fragen im Anschluß an das Gelesene. Gelegentliche Übersetzung einfacher, zusammenhängender Sätze zur Festigung der grammatikalischen Kenntnisse. Einsetzübungen, Umformung von Sätzen, Bildung von Satzreihen nach Mustersätzen, kurze Erlebnisberichte, einfache Privatbriefe.

II. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Sachgebiete:

Großstadt (Paris); im Warenhaus; Sport; Unfall, Gesundheit, Krankheit, Arzt, Spital, Apotheke; französische und österreichische Landschaften; Tourismus: Bahn-, Schiffs-, Auto- und Flugreise, an der Grenze; Hotel, Restaurant; Postamt, Bank; Paris als Modezentrum.

Lebenslauf, Familienereignisse, Feste, Freizeitgestaltung; Tätigkeiten in Gewerbe, Industrie, Handel, Kunst und Kultur, in öffentlichen Einrichtungen. Kaufmännischer Schriftverkehr.

Sprachpflege:

Sprachübungen: Ordnung des Wortschatzes nach Sachgebieten mit besonderer Berücksichtigung der für den beruflichen Alltag nötigen Ausdrücke und Wendungen. Wiedergabe der wesentlichen Gedanken längerer Textabschnitte und einfache Stellungnahmen, Behandlung von Gegenwartsproblemen.

Sprachlehre:

Schwierige Fragewörter, bezügliches Fürwort nach Vorwörtern, unbetonte persönliche Fürwörter mit Befehlsform; Verwendung von en, y; Übersicht über die unregelmäßigen Zeitwörter.

Conditionnel I und II, Plusqueparfait; Bedingungssätze, Zeitsätze, Zeitenfolge; Übereinstimmung des Mittelwortes der Vergangenheit mit dem 4. Fall.

Lesestoff:

Leichte Zeitungs- und Zeitschriftenartikel; Modejournale; nicht zu schwierige Textproben der modernen französischen Literatur.

Schriftliche Arbeiten:

Außer den bisherigen Übungsformen: kaufmännischer Schriftverkehr mit Schwerpunktsetzung in den Fachbereichen Textil und Mode.

Didaktische Grundsätze:

Eine erfolgreiche Unterrichtsgestaltung setzt die fast ausschließliche Verwendung der Fremdsprache von der ersten Unterrichtsstunde an voraus, wobei sich der Schüler möglichst bald an die normale Sprechweise (Aussprache, Intonation, Tempo) des Alltags gewöhnen soll.

Verschiedene Möglichkeiten, die dem Schüler die französische Lebensweise veranschaulichen, wie zB Bilder, Landkarten, Spiele, Lieder, Schulfunk, Schulfernsehen, Schallplatten, Tonband, Filme uä., sind zu nützen, Schülerbriefwechsel und Schüleraustausch zu fördern. Ein möglichst hoher Grad an Sprechfertigkeit und eine natürliche Ausdrucksweise sind durch lebensnahe Gestaltung von Sprechsituationen, durch Mustersätze und durch Selbsttätigkeit der Schüler (Frage und Antwort, Dialogisierung, Wettbewerbe) zu erreichen; dies gilt vor allem auch im Sprachlabor.

Die Schulung in der Grammatik hat ausschließlich der Richtigkeit des Ausdrucks zu dienen und daher in organischem Zusammenhang mit dem übrigen Unterricht zu stehen.

Die französische Literatur ist den Schülern durch gut gewählte Textproben nahezubringen, zur Privatlektüre (Aufstellung von Bücherlisten) sind die Schüler anzuregen.

Die Übersetzungsübungen sollen eine sinngemäße Übertragung in die Muttersprache anstreben. Auf die dabei auftretenden Probleme ist hinzuweisen (Zusammenarbeit mit dem Deutschlehrer).

Schularbeiten:

I. Jahrgang: vier einstündige Schularbeiten,

II. Jahrgang: drei einstündige Schularbeiten.

PHILOSOPHISCHER EINFÜHRUNGSUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einführung in die Grundlagen philosophischen Denkens, in die Probleme und Lösungsversuche der Philosophie.

Erziehung zu selbständigem und kritischem Denken. Erziehung zur Achtung vor den Ansichten Andersdenkender.

Entwickeln der Einsicht in die Notwendigkeit, ein eigenes Welt- und Menschenbild zu finden, nach dem Sinn des Lebens zu fragen und verantwortungsbewußt zu handeln.

Lehrstoff:

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Vom Ursprung, Gegenstand und Sinn des philosophischen Fragens,

Wesen und Begründung der Erkenntnis: Unterscheidung der psychologischen und der erkenntniskritischen Betrachtungsweise.

Die logischen Denkformen.

Mensch und Natur: Leben und Tod, Materie, Raum und Zeit, Kausalität und Finalität;

Mensch und Gemeinschaft: die mitmenschlichen Beziehungen, Recht und Macht, die Frage nach dem Ziel der Menschheit, die menschliche Gesellschaft im Zeitalter von Wissenschaft und Technik;

Mensch und Wert: Wertung und Werte, die Frage nach dem höchsten Gut, das Schöne. Sittliche Grundhaltungen und richtiges Handeln, die Freiheit des Willens;

Mensch und Gott: die Frage nach dem letzten Grund und Sinn der Welt, das Verhältnis des Menschen zum Absoluten;

Hauptrichtungen der Gegenwartsphilosophie.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat die Aufgabe, an das Philosophieren heranzuführen. Dabei sind die Schüler zu Klarheit, Sachlichkeit und Wissenschaftlichkeit im Ausdruck und in der Diskussion zu erziehen. Querverbindungen zu den anderen Unterrichtsgegenständen sind zu pflegen. Eine Geschichte der Philosophie kann nicht geboten werden, bei der Behandlung einzelner Probleme und ihrer Lösungsversuche soll jedoch auf bedeutende Denker und philosophische Schulen hingewiesen werden, wobei von Texten klassischer und moderner Philosophen ausgegangen werden kann.

DATENVERARBEITUNG

Bildungs- und Lehraufgabe:

Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die eine aufbauende Spezialausbildung ermöglichen.

Kenntnis der Arbeitsweise der Datenverarbeitungsanlage; Fähigkeit zur Programmierung in einer höheren Programmiersprache; Einsicht in die Auswirkungen des Einsatzes der Datenverarbeitung auf Betrieb und Mitarbeiter.

Kenntnis der Organisationsprobleme bei Einführung und Benützung einer Datenverarbeitungsanlage; Fähigkeit zur Lösung einfacher Organisationsaufgaben.

Fähigkeit zur konstruktiven Zusammenarbeit in Gruppen sowie zum selbständigen logischen und algorithmischen Denken.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Datenverarbeitung:

Zweck der Datenverarbeitung; Grundbegriffe und Arten; Daten; Codes.

Datenerfassung:

Datenträger, Datenerfassungsgeräte.

Aufbau der Datenverarbeitungsanlage:

Zentraleinheit; Eingabegeräte; Ausgabegeräte; externe Speicher;

Dialoggeräte.

Datenfernübertragung.

Programmerstellung:

Aufgabenstellung; Problemanalyse; Formatentwurf; Datenflußplan; Programmablaufplan (Blockdiagramm); Schreibtischtest.

Codierung; Erstellung zweckmäßiger Testdaten; Maschinentest. Dokumentation und Archivierung.

Übersicht über die Programmiersprachen und Erarbeitung von Problemlösungen in einer höheren Programmiersprache.

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Programmerstellung mit steigendem Schwierigkeitsgrad.

Organisation:

Stellung der Datenverarbeitungsabteilung innerhalb des Betriebes und ihre Organisation (Raumorganisation, Maschinenorganisation, Personalorganisation und Berufsbilder in der Datenverarbeitung).

Organisation der Datenerfassung; Formular- und Dateiorganisation; Datensicherung und Datenschutz.

Verarbeitungsmethoden und Betriebssysteme. Großanlagen und mittlere Datentechnik.

Umstellung eines Betriebes auf elektronische Datenverarbeitung.

Überblick über die wichtigsten Anwendungsmöglichkeiten im Bereich des betrieblichen Rechnungswesen.

Terminplanung und Terminkontrolle.

Probleme der Aufbau- und Ablauforganisation in der Datenverarbeitung.

Wirtschaftlichkeit und Einsatzmöglichkeiten von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung der Bildungs- und Lehraufgabe soll der Schwerpunkt insbesondere auf die Stoffgebiete Organisation und Programmerstellung gelegt werden, während die Grundlagen der Datenverarbeitung (insbesondere die technischen und mathematischen) nur soweit zu behandeln sind, wie dies für das Verständnis der Arbeitsweise einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage und für den weiteren Unterricht unbedingt erforderlich ist.

Die Aufzählung des Lehrstoffes ist nicht so zu verstehen, daß die einzelnen Kapitel in der angeführten Reihenfolge behandelt werden müssen; vielmehr sollten nach Möglichkeit die Kapitel Grundlagen der Datenverarbeitung, Programmerstellung und Organisation integriert bzw. parallel behandelt werden, um dem Schüler so rasch wie möglich ein unmittelbares Erfolgserlebnis zu vermitteln und damit seine Motivation zu fördern.

Neben audiovisuellen Unterrichtsmitteln, insbesondere Lehrfilmen, Dias und Overheadfolien, ist auf die Verwendung von Zeichenschablonen, Originalformularen und sonstigem Anschauungsmaterial besonderer Wert zu legen. Lehrausgänge und Exkursionen sowie Demonstration von Applikationen der Praxis erhöhen den Unterrichtsertrag. Zur besseren Durchführung sowie für die praktische Arbeit kann es erforderlich sein, für den Datenverarbeitungsunterricht Doppelstunden, gegebenenfalls Randstunden vorzusehen, die bei Bedarf auch zu mehrstündigen Blöcken zusammengefaßt werden können.

Speziell bei der Programmierung ist der Schüler zu selbständigem, logischem und algorithmischem Denken sowie zu Sorgfalt, Gründlichkeit und konstruktiver Zusammenarbeit in der Gruppe anzuleiten.

D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN

ARBEITSSTUDIEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Kenntnissen über Aufbau und Zusammenwirken der Betriebsabteilungen. Aufgaben der verschiedenen Führungskräfte im Betrieb. Darstellung der unterschiedlichen Arbeitsverfahren in Zuschneiderei, Näherei, Bügelei sowie der technischen Arbeitsvorbereitung.

Lehrstoff:

I. Jahrgang (3 Wochenstunden):

Weitere Methoden der Datenermittlung:

Vergleichen und Schätzen,

Zeitklassenverfahren,

Selbstaufschreibeverfahren,

Multimomentaufnahme.

Kennzahlen im Arbeitsstudium

Kostenrechnung: Grundbegriffe der Kostenrechnung

Kostenträgerrechnung

Kostenvergleich

Arbeitsgestaltung:

Grundsätze zur Gestaltung des Arbeitsplatzes und -vorganges Ablaufprinzipien

Gestaltung des Materialflusses

Arbeitsstrukturierung

Ablaufanalyse

6-Stufen-Methode mit Übungen

Erzeugnisgestaltung

A-B-C-Analyse

Arbeitssicherheit

II. Jahrgang (2 Wochenstunden):

Anforderungsermittlung:

Arbeitsbeschreibung

Anforderungsanalyse mit Übungen

Quantifizieren der Anforderungen - Übungen

Lohndifferenzierung:

Anforderungsabhängige Lohndifferenzierung

Leistungsabhängige Lohndifferenzierung

Akkordlohn, Prämienlohn

andere Formen

Arbeitsrecht:

Rechtsgrundlagen

Rechtsprobleme der Lohngestaltung

Arbeitsunterweisung:

Zweck und Bedeutung

Vier-Stufen-Methode der Arbeitsunterweisung

Unterweisungsplan

Didaktische Grundsätze:

Die Lehrstoffauswahl ist vorwiegend auf die Fachrichtung Bekleidungsindustrie und -gewerbe zu orientieren.

Den Schülern sollen die Zusammenhänge einer wirtschaftlichen Betriebsführung und einer menschengerechten Arbeitsgestaltung begreiflich gemacht werden, damit sie Führungsaufgaben erfüllen können.

Der Lehrstoff der Methodenlehre des Arbeitsstudiums kann nach der jeweils gültigen Fassung des Verbandes für Arbeitsstudien und Betriebsorganisation erarbeitet werden.

CHORGESANG

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

I. und II. Jahrgang (1 Wochenstunde):

Singen geeigneter Chorsätze aus folgenden Gebieten:

österreichisches und ausländisches Volkslied, Jugendlied, Kanon, Gregorianik und mehrstimmige originale Chormusik aus allen Epochen.

Fallweise Einbeziehung von Instrumenten, nach Möglichkeit auch der gesamten Instrumentalspielgruppe der Schule.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf die allfällige Übernahme der Aufgaben eines Kirchenchores für die Schülergottesdienste.

SPIELMUSIK

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

I. und II. Jahrgang (je 1 Wochenstunde):

Die Zusammensetzung der Spielgruppe richtet sich nach den Gegebenheiten (zB Orff-Instrumentarium), demgemäß auch die Auswahl der Literatur aus den folgenden Gebieten: Volksmusik (vor allem aus Österreich), Jugendmusik, „Alte Musik'' (vom Mittelalter bis zum Barock), Originalwerke und geeignete Bearbeitungen aus den Epochen von der Klassik bis zur Gegenwart.

Gelegentliche Zusammenarbeit mit dem Schulchor.

Vorbereitung auf die Mitwirkung bei Festen und Feiern der Schule und auf die allfällige Übernahme der Orchesteraufgaben für die Schülergottesdienste.

LEIBESÜBUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze: wie beim gleichnamigen Pflichtgegenstand.

I. und II. Jahrgang (je 2 Wochenstunden)

AKTUELLE FACHGEBIETE

I. und II. Jahrgang (bis zu je 2 Wochenstunden):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender oder ergänzender Kenntnisse beziehungsweise praktischer Fertigkeiten in bestimmten, der Allgemeinbildung und Berufsausbildung dienenden Fachgebieten.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist so zu führen, daß der Schüler in möglichst seminaristischer Form zu selbständiger Arbeit angeleitet wird. Im Falle eines praktischen Unterrichts ist eine Tätigkeit in Gruppen anzustreben.

Im II. Jahrgang ist die Konzentration mehrerer Unterrichtsgegenstände zur fachübergreifenden Behandlung von Problemkreisen geboten. In solchen Fällen ist die gleichzeitige Anwesenheit zweier Lehrer in der Klasse zulässig.

FÖRDERUNTERRICHT

Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, didaktische Grundsätze:

Ziel des Förderunterrichtes ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes im jeweiligen Jahrgang durchgenommenen Lehrstoffs für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichtes in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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*1) Als Kurs für einen oder mehrere Jahrgänge - jedoch jeweils nur für dieselbe Schulstufe - gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Jahrgang insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

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