Anlage 7.9
AUFBAULEHRGANG FÜR MODE
FÜR HÖRBEHINDERTE
I. STUNDENTAFEL1
Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | |||||||||
A. Pflichtgegenstände | pflich- | |||||||||
Jahrgang | Summe | tungs- | ||||||||
I. | II. | III. | gruppe | |||||||
A.1. | Stammbereich | |||||||||
1. | Religion | 2 | 2 | 2 | 6 | (III) | ||||
2. | Sprache und Kommunikation | |||||||||
2.1. | Deutsch | 3 | 2 | 3 | 8 | (I) | ||||
2.2. | Englisch | 3 | 2 | 3 | 8 | (I) | ||||
3. | Human- und Naturwissenschaften | |||||||||
3.1. | Geschichte, Kultur und politische Bildung | 2 | 1 | 0 | 3 | III | ||||
3.2. | Naturwissenschaften | 2 | 1 | 1 | 4 | III | ||||
3.3. | Mathematik und angewandte Mathematik | 4 | 3 | 3 | 10 | (I) | ||||
4. | Wirtschaft | |||||||||
4.1. | Wirtschaftsgeographie | 1 | 0 | 0 | 1 | III | ||||
4.2. | Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement2 | 1 | 2 | 2 | 5 | I | ||||
4.3. | Rechnungswesen2 | 2 | 1 | 2 | 5 | I | ||||
4.4. | Betriebswirtschaftliche Übungen2 | 0 | 2 | 0 | 2 | I | ||||
5. | Produktentwicklung und Produktion | |||||||||
5.1. | Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung | 1 | 1 | 1 | 3 | III | ||||
5.2. | Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement | 1 | 2 | 0 | 3 | II | ||||
5.3. | Textiltechnologie und Textilchemie | 0 | 1 | 1 | 2 | III | ||||
5.4. | Schnittkonstruktion und Modellgestaltung (CAD)2 | 2 | 1 | 2 | 5 | II | ||||
5.5. | Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken2 | 4 | 4 | 4 | 12 | IV | ||||
6. | Bewegung und Sport | 2 | 2 | 1 | 5 | (IVa) | ||||
Wochenstundenzahl Stammbereich | 30 | 27 | 25 | 82 | ||||||
Pflichtgegenstände des schulautonomen Erweiterungsbereiches (A.2.) | 2 | 7 | 7 | 16 | ||||||
Gesamtwochenstundenzahl | 32 | 34 | 32 | 98 | ||||||
Wochenstunden | Lehrver-pflichtungs- | |||||||||
pflich- | ||||||||||
Summe | tungs- | |||||||||
I. | II. | III. | gruppe | |||||||
A.2. | Schulautonomer Erweiterungsbereich (Schulautonome Pflichtgegenstände) | |||||||||
Ausbildungsschwerpunkte3 | ||||||||||
Angewandte Betriebsführung | ||||||||||
Angewandtes Projektmanagement2 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | |||||
Projektwerkstätte | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | |||||
Mode und Produktionstechniken | ||||||||||
Angewandtes Projektmanagement2 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | |||||
Projektwerkstätte | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | |||||
Modemarketing und Visual Merchandising | ||||||||||
Angewandtes Projektmanagement2 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | |||||
Projektwerkstätte | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | |||||
Modedesign und Grafik | ||||||||||
Modegrafik2 | 2 | 3 | 3 | 8 | II | |||||
Experimentelles Design | 0 | 4 | 4 | 8 | IV | |||||
Wochenstundenzahl Ausbildungsschwerpunkte | 2 | 7 | 7 | 16 | ||||||
Wochenstundenzahl Erweiterungsbereich | 2 | 7 | 7 | 16 | ||||||
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen |
C. Fakultatives Praktikum 4 Wochen Betriebspraxis vor Eintritt in den III. Jahrgang. |
D. Förderunterricht |
________________________
1 Die Stundentafel kann gemäß den Bestimmungen des Abschnittes III schulautonom abgeändert werden.
2 Mit Computerunterstüzung.
3 Im Verlauf der gesamten Ausbildung ist ein Ausbildungsschwerpunkt im Gesamtausmaß von 16 Wochenstunden zu führen.
4 Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen, Kapitel 3, Gemeinsame Referenzniveaus: Globalskala; Europarat, Straßburg 2001, ISBN 3-46849469-6.
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL
Der Aufbaulehrgang für Mode für Hörbehinderte dient im Sinne der §§ 65 und 73 Abs. 1 lit. b unter Bedachtnahme auf § 2 und 72 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb höherer Bildung für Absolventinnen und Absolventen der dreijährigen Fachschule für Mode für Hörbehinderte mit besonderer Ausrichtung auf Mode und Textilwirtschaft.
Auf Grundlage des ganzheitlich ausgerichteten Curriculums sind insbesondere Arbeitshaltungen und Denkmethoden sowie Fertigkeiten und Kompetenzen zu vermitteln, die Schülerinnen und Schüler sowohl zur unmittelbaren Ausübung eines gehobenen Berufes oder einer selbstständigen Tätigkeit in der Wirtschaft, insbesondere in der Mode und Textilwirtschaft, als auch zur Aufnahme eines Studiums befähigen.
Zentrales Qualitätsmerkmal ist, die Schülerinnen und Schüler mit Vertrauen in die eigene Kreativität auszustatten, und sie zu befähigen, im Wirtschaftsleben innovativ tätig zu sein. Insbesondere sollen sich die Schülerinnen und Schüler mit der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft des nationalen und internationalen Raumes auseinandersetzen. Sie sollen die wechselseitige Abhängigkeit von Wirtschaft und Umwelt im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung reflektieren können.
Die Säulen des Curriculums bilden die Allgemeinbildung, die wirtschaftliche Bildung und die fachliche Bildung. Der Lehrplan umfasst konkret die Ausbildung in den Bereichen Sprache und Kommunikation, Human- und Naturwissenschaften, Wirtschaft sowie Produktentwicklung und Produktion.
Ziel der Ausbildung ist es, dass die Absolventinnen und Absolventen betriebliche Organisationsabläufe in ihren Zusammenhängen und Abhängigkeiten von der Idee bis zur Vermarktung erfassen und praktisch umsetzen können, vernetzt denken, im Team arbeiten und Führungsaufgaben übernehmen können.
Die Schülerinnen und Schüler sollen Methoden und Werkzeuge beherrschen, um Trends aufspüren, erkennen und nützen zu können, sowie die eigene Kreativität entwickeln und innovativ handeln können.
Die Schülerinnen und Schüler erwerben Kompetenzen im sprachlichen Bereich und im kundenorientierten Arbeiten, in der Kommunikation und Präsentation unter Nutzung zeitgemäßer Techniken.
Die Absolventinnen und Absolventen sollen in ihren Lebensbereichen
- - mobil,
- - flexibel,
- - kritisch und kritikfähig sein sowie
- - kreativ und innovativ,
- - eigenverantwortlich,
- - sozial und ökologisch engagiert,
- - geschlechtergerecht,
- - selbsttätig,
- - problemlösungsorientiert
- - unter Bereitschaft zur Weiterbildung
- - die Folgen ihres Handelns abschätzend
handeln können.
Das Kennenlernen anderer Kulturen soll zu Weltoffenheit und Toleranz unter Wahrung der Werte der Demokratie und der Menschenrechte führen.
III. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN
IIIa. Allgemeine Bestimmungen
Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 des Schulorganisationsgesetzes) eröffnen im Stamm- und Erweiterungsbereich Freiräume durch die Gestaltung der Pflichtgegenstände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“), der Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sowie des Förderunterrichtes. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder im Jahrgang sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schulpartner insgesamt sowie des schulischen, allgemein-kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.
Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerwochenstunden und die personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.
Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das in Abschnitt II umschriebene allgemeine Bildungsziel des Lehrplanes und insbesondere auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht zu nehmen.
Die Dauer der Schularbeiten ist durch den Schulgemeinschaftsausschuss innerhalb des vorgegebenen Rahmens für den gesamten Ausbildungsgang festzulegen.
IIIb. Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel
Zur Optimierung der Abstimmung der Lehrinhalte des Stamm- und des Erweiterungsbereiches kann die in der Stundentafel enthaltene Verteilung der Wochenstunden aller Pflichtgegenstände auf die einzelnen Jahrgänge nach Maßgabe folgender Bestimmungen schulautonom abgeändert werden:
- 1. Das Wochenstundenausmaß in einzelnen Pflichtgegenständen des Stammbereiches kann im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu sechs Wochenstunden vermindert werden, um – im Ausmaß der Verminderung – das Wochenstundenausmaß anderer Pflichtgegenstände des Stammbereiches und/oder des schulautonomen Erweiterungsbereiches zu erhöhen.
- 2. Ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit drei bis vier Gesamtwochenstunden darf um höchstens eine Wochenstunde, ein Pflichtgegenstand des Stammbereiches mit mehr als vier Gesamtwochenstunden um höchstens zwei Wochenstunden vermindert werden.
- 3. Überdies kann das Wochenstundenausmaß des Stammbereiches im Verlauf der gesamten Ausbildung um insgesamt bis zu zwei Wochenstunden aus dem schulautonomen Erweiterungsbereich vermehrt werden.
- 4. Der schulautonom gewählte Ausbildungsschwerpunkt darf im Verlauf der gesamten Ausbildung nicht weniger als 16 Wochenstunden betragen.
- 5. Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände in den einzelnen Jahrgängen (Stammbereich und Erweiterungsbereich) darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
- 6. Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände von 102 Wochenstunden darf nicht über- oder unterschritten werden.
Wird das Wochenstundenausmaß von Pflichtgegenständen des Stammbereiches erhöht oder vermindert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (I. bis III. Jahrgang) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.
IIIc. Schulautonome Lehrstoffverteilung
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kundzumachen. Dieser Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Schulstufen ist ein alle Jahrgänge umfassendes Gesamtkonzept der Schule zu Grunde zu legen, das auf Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und die Durchlässigkeit des österreichischen Schulsystems (§ 3 des Schulorganisationsgesetzes) Bedacht nimmt.
IIId. Schulautonomer Erweiterungsbereich
Ausbildungsschwerpunkte sind Pflichtgegenstände, die zu einer berufsbezogenen Spezialisierung führen. Für jede Schule ist der an ihr zu führende Ausbildungsschwerpunkt im Rahmen der schulautonomen Lehrplanbestimmungen festzulegen. Bestehen an einer Schule parallel geführte Jahrgänge, so können jeweils gesonderte Ausbildungsschwerpunkte festgelegt werden, wobei auf die (voraussichtliche) Anzahl der Schülerinnen und Schüler sowie der Jahrgänge insbesondere in den höheren Stufen der Ausbildung Bedacht zu nehmen ist.
Wird das Wochenstundenausmaß eines Ausbildungsschwerpunktes mit vorgegebenem Inhalt erhöht, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren.
Das Seminar/Die Seminare (eines oder mehrere) dienen dazu, innerhalb der Lehrplanbestimmungen im Rahmen der Pflichtgegenstände ein zusätzliches Bildungsangebot in anderen, mit dem allgemeinen Bildungsziel in Einklang stehenden Fachgebieten vorzusehen.
Wird/Werden an der Schule (in den einzelnen Jahrgängen) ein oder mehrere Seminare geführt, so hat deren Auswahl sowie die Festlegung der Zusatzbezeichnung, der Bildungs- und Lehraufgabe, des Lehrstoffes und des Stundenausmaßes schulautonom zu erfolgen.
IIIe. Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht
Allfällige Freigegenstände und unverbindliche Übungen sowie der Förderunterricht sind hinsichtlich ihrer Bezeichnung, ihres Inhaltes und des Stundenausmaßes durch schulautonome Lehrplanbestimmungen festzulegen, wobei die Bestimmungen über die schulautonomen Pflichtgegenstände sinngemäß anzuwenden sind.
IV. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
Der Lehrplan ist als Rahmen zu verstehen, der es ermöglicht, Veränderungen und Neuerungen in Gesellschaft, Wirtschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen.
Der Unterricht ist fächerverbindend auszurichten und hat eine ganzheitliche Bildungswirkung zu erzielen.
Wesentliche Unterrichtsprinzipien wie zB die politische Bildung, die Gesundheitserziehung, die Medienerziehung, die Erziehung zu Umweltbewusstsein sowie die Gleichstellung von Frauen und Männern sind in allen Unterrichtsgegenständen zu beachten. Das Unterrichtsprinzip Entrepreneurship Education (Erziehung zu Unternehmergeist), welches sich quer durch alle Gegenstände zieht, beinhaltet das Erarbeiten einer speziellen Haltung unternehmerischen Denkens und Handelns sowie eines unternehmerisch ganzheitlichen Verständnisses von Betriebsabläufen. Die Umsetzung der Unterrichtsprinzipien im Schulalltag erfordert eine wirksame Koordination der Unterrichtsgegenstände unter Ausnützung aller Querverbindungen.
Der Unterricht hat regionale Besonderheiten und aktuelle Gegebenheiten sowie die Ziele des Gender Mainstreaming zu berücksichtigen. Maßnahmen der Schulentwicklung des jeweiligen Standortes sind im Unterricht umzusetzen.
Da Geschichte das Ergebnis politischer Entscheidungen und Prozesse ist, ist der Aspekt der politischen Bildung und des Rechtsbegriffes besonders im Unterrichtsgegenstand Geschichte und Kultur, aber auch in allen anderen Unterrichtsgegenständen, als Unterrichtsprinzip besonders zu berücksichtigen. Weiters ist den Entwicklungen und Herausforderungen der Globalisierung in allen geeigneten Gegenständen Beachtung zu schenken.
Im Sinne der Chancengleichheit und Gleichstellung der Geschlechter sind die Schülerinnen und Schüler in ihrer Individualität bei der Unterrichtsgestaltung zu berücksichtigen. Es ist eine bewusste Auseinandersetzung mit geschlechtsspezifischen Bildern und Vorurteilen sowie mit der Relevanz der Kategorie Geschlecht auf allen Ebenen des Lehren und Lernens zu führen.
Nach Lernjahren gegliederte Lernziele sind festzulegen. Besonders am Beginn des Ausbildungsganges sind alle Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen auszuschöpfen, um ein einheitliches Niveau zu erreichen.
Die Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Jahrgänge nach evaluierbaren Lernzielen kann am Beginn eines Ausbildungsganges in Absprache mit den Lehrenden verwandter Unterrichtsgegenstände abweichend von Abschnitt VI abgeändert werden und ist in geeigneter Form kund zu machen. Eine Abänderung der im Lehrplan vorgesehenen Lehrstoffverteilung auf die einzelnen Unterrichtsjahre ist für jeden Pflichtgegenstand einheitlich und für alle Lehrenden verbindlich vorzunehmen und hat die inhaltliche Ausrichtung und die zu vermittelnden Grundkompetenzen zu berücksichtigen.
Die Unterrichtsplanung hat auf vielfältige Lehr- und Lernmethoden sowie Sozialformen Bedacht zu nehmen. Pädagogische Beratungen, schriftliche Lehrstoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Qualität des Unterrichts und die Evaluierung sicherzustellen. Die Ziele des Unterrichts und die Kriterien der Leistungsbeurteilung sind für alle Schülerinnen und Schüler transparent zu machen.
Der Lehrstoff ist auf Basis der aktuellen Lehre sowie der beruflichen und gesellschaftlichen Entwicklungen und anhand anschaulicher Beispiele sowie unter Heranziehung des einschlägigen Fachvokabulars zu vermitteln. Im Sinne einer ganzheitlichen Orientierung sind fächerverbindende Aspekte und die Ausrichtung auf das allgemeine Bildungsziel in allen Unterrichtsgegenständen zu berücksichtigen. Die Koordination zwischen den Lehrerinnen und Lehrern der einzelnen Unterrichtsgegenstände ist für einen sinnvollen fächerübergreifenden Unterricht notwendig, um den Schülerinnen und Schülern Querverbindungen aufzuzeigen und Vernetzungen zu vermitteln.
Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben.
Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen besonders zu pflegen. Die Lehrenden haben daher die Methode ihres Unterrichtes so zu wählen, dass die Schülerinnen und Schüler Neues mit Interesse aufnehmen und lernen, das Wesentliche zu erkennen. Zur Verstärkung praxisbezogenen Lernens empfehlen sich die Durchführung von Lehrausgängen und Exkursionen mit entsprechender Vor- und Nachbereitung, die Durchführung von wissenschaftlichen Experimenten und Versuchen sowie das Verwenden von geeignetem Anschauungsmaterial.
Problem- und handlungsorientiertes Arbeiten sowie die Mitarbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen soll zu logischem, kreativem und vernetztem Denken und zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln führen. Projektorientierte Arbeit stellt eine Möglichkeit zur Anwendung von in verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Grundkenntnissen, von Lern- und Arbeitstechniken sowie zur Weiterentwicklung der kommunikativen Fähigkeiten und der Arbeit im Team dar. In den Ausbildungsschwerpunkten ist von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen. Die Kooperation mit Betrieben ist zu suchen.
Im Rahmen der laufenden Qualitätsinitiative im humanberuflichen Schulwesen ist bei der Unterrichtsgestaltung und Wissensvermittlung auf Aspekte des Qualitätskreislaufes, insbesondere auf Regelkreisdenken und zielorientierte Arbeitsweise besonders Wert zu legen.
Im Sinne der Entrepreneurship Education sollen die Schülerinnen und Schüler Betriebsabläufe erkennen, Verantwortung übernehmen, fachliche Aufgaben durch den Einsatz der in den verschiedenen Unterrichtsgegenständen erworbenen Kenntnisse selbstständig erfüllen und im Team arbeiten. Hierzu eignen sich insbesondere die Betriebswirtschaftlichen Übungen, der Konnex ist jedoch in allen geeigneten Unterrichtsgegenständen herzustellen. Weiters empfiehlt sich die Kooperation mit ausgewählten Leistungsträgern aus der Mode und Textilwirtschaft.
Die Schülerinnen und Schüler sind durch Ausnützung aller pädagogischen Möglichkeiten, insbesondere auch der Teamarbeit und dem Einsatz kooperativer offener Lernformen, in die Lage zu versetzen, die Stoffbereiche in der Kooperation mit Mitschülerinnen und -schülern und Lehrenden weitestgehend selbst zu erarbeiten und kreative Lösungsansätze zu finden.
Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.
Auf den korrekten Gebrauch der gehobenen Umgangssprache ist in allen Unterrichtsgegenständen zu achten. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Fehler der Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen.
Im Sprachunterricht sind allgemeine Strategien des Spracherwerbes zu vermitteln, die den Schülerinnen und Schülern das Erlernen von Sprachen erleichtern und ihre selbstständige sprachliche Weiterentwicklung fördern. Dazu eignet sich besonders der Einsatz des Sprachenportfolios.
Sprachstruktur, Idiomatik und Wortschatz sind in allen Jahrgängen prinzipiell integrativ und nach Maßgabe der Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler zu vermitteln.
In der Kommunikation sind zeitgemäße Kommunikationstechnologien einzusetzen.
Zur Informationsbeschaffung sind alle verfügbaren Medien heranzuziehen.
Unterrichtsgegenstände können alternierend auch von mehreren Lehrenden entsprechend ihrer Vorbildung und ihres Fachwissens unterrichtet werden. Die Leistungsbeurteilung hat gemäß gemeinsam festgelegter Kriterien in enger Kooperation der Unterrichtenden zu erfolgen.
Das in der Stundentafel vorgesehene Stundenausmaß kann ganz oder teilweise in Form eines Blockunterrichtes erfüllt werden, um eine vertiefte Behandlung der Lehrstoffinhalte zu ermöglichen. Die Einhaltung des in der Stundentafel vorgesehenen Gesamtstundenausmaßes ist sicherzustellen. Der Blockunterricht ist so zu organisieren, dass bei allfälligem Fernbleiben von Schülerinnen und Schülern jedenfalls eine sichere Beurteilung getroffen werden kann.
Der Unterricht ist nach den individuellen Möglichkeiten der Schülerinnen und Schüler und auf weitgehende individuelle Förderung auszurichten. Wegen der gradmäßig unterschiedlich schweren Hörschädigung und der sich daraus ergebenden Sprach- und Sprechbeeinträchtigungen sind analoge Lehr-, Lern- und Prüfungsvorgänge wie bei Hörenden nur beschränkt übertragbar. Es sind daher behinderungsspezifische methodisch-didaktische Überlegungen anzustellen, die dem Erreichen des Bildungszieles dienen sollen.
V. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
Siehe Anlage 7.8.
VI. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE
A. Pflichtgegenstände
A.1. Stammbereich
2. SPRACHE UND KOMMUNIKATION
2.1. Deutsch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die Bedeutung der Sprache in der Gesellschaft und im inter- und intrakulturellen Bereich begreifen;
- - ausgewählte literarische Werke zu Themen aus dem Umfeld der Schülerinnen und Schüler lesen und verstehen können;
- - am kulturellen, wirtschaftlichen und politischen Leben teilhaben und es mitgestalten können;
- - Kommunikationssituationen im persönlichen und beruflichen Bereich bewältigen können;
- - Äußerungen erfassen, verarbeiten und folgerichtig wiedergeben können;
- - sprachliche Kreativität entwickeln;
- - Hilfsmittel für die Rechtschreibung, die Grammatik und den Ausdruck handhaben können;
- - Medien kritisch nutzen können.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Anwendung der Rechtschreib- und Zeichensetzungsregeln. Schreibung und Bedeutung häufiger Fremdwörter und fachspezifischer Ausdrücke. Strukturen der Gegenwartssprache.
Kommunikation:
Kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Charakterisierung und Beschreibung. Exzerpt. Protokoll. Grundlagen des schriftlichen Argumentierens. Lesen. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße deutschsprachige literarische Werke mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Grundlagen und Verwendung der Medien. Kritische Betrachtung der Medien.
II. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Kommunikation:
Kommunizieren aus dem persönlichen und praxisnahen Bereich unter Einbeziehung der Medien. Argumentieren und Appellieren. Dokumentation. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Medien als Informationsquellen. Gestalten von und mit Medien.
III. Jahrgang:
Sprachrichtigkeit und Sprachreflexion:
Ausgewählte Beispiele in Bezug auf die Sprachrichtigkeit und inter- und intrakulturelle Sprachreflexion.
Kommunikation:
Anspruchsvolle schriftliche Kommunikationsformen unter Einbeziehung der Medien. Analyse. Interpretation. Kritik. Argumentieren und Appellieren. Präsentation. Kreative Kommunikationsformen.
Literatur und Kultur:
Altersgemäße literarische Werke in Themenkreisen unter Einbeziehung der Weltliteratur mit Bezug zur gegenwärtigen Gesellschaft und zum soziokulturellen Hintergrund.
Medien:
Medien als Informationsquellen. Kritische Betrachtung der Medien.
Schularbeiten:
I. und II. Jahrgang: je zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
2.2. Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - die Fertigkeiten des Hörverstehens, des Lesens und des Schreibens im Kommunikationsprozess in der Zielsprache in Alltag und Beruf situations- und niveaugerecht einsetzen und dabei auch technische Kommunikationsmittel sowie in anderen Unterrichtsgegenständen erworbene Fertigkeiten, Kenntnisse und Problemlösungsstrategien einsetzen können;
- - einfache Geschäftsfälle abwickeln können;
- - sowohl in Alltags- als auch Berufssituationen das – nach einem vorgegebenen bzw. selbst gewählten Kriterium – Wesentliche eines in der Zielsprache dargestellten Sachverhalts in deutscher Sprache wiedergeben können;
- - zur Selbsttätigkeit und Eigeninitiative im Erwerb von sprachlichen Fertigkeiten und Sachkompetenz fähig sein und entsprechende Instrumente (Fremdsprachenportfolio) handhaben können;
- - im Prozess des Fremdsprachenerwerbs wirtschaftliche, politische, ökologische, soziale und kulturelle Gegebenheiten des Landes/der Länder, in dem/denen die Zielsprache gesprochen wird, kennen und verstärkt für Gemeinsamkeiten und Unterschiede sensibilisiert sein;
- - ihr Verständnis für die Vielfalt von Kulturen in einer globalisierten Welt vertiefen;
- - an der europäischen Integration sowie an der internationalen Verständigung auf Basis der persönlichen Mehrsprachigkeit teilnehmen;
- - das Erlernen einer Fremdsprache als persönliche Bereicherung erfahren;
- - Gemeinsamkeiten und Unterschiede in Kulturen feststellen und eine weltoffene Lebenseinstellung entwickeln;
- - die Fremdsprache in ihren Grundzügen parallel zur Muttersprache und in Verbindung mit anderen Sprachen als System erkennen;
- - allgemeine Strategien des Spracherwerbs sowie vernetztes Denken entwickeln;
- - Strategien entwickeln, die befähigen, nach Abschluss der Schule die Fremdsprachenkenntnisse weiter auszubauen;
- - in der Lese- und Schreibkompetenz zumindest das Niveau des Independent Users B14 gemäß den in den Richtlinien des Europarats (European Framework of Reference – gemeinsamer europäischer Referenzrahmen für Sprachen) festgelegten Standards für Sprachkompetenz erreichen.
Das heißt, die Schülerinnen und Schüler können zumindest
- - die Hauptpunkte verstehen, wenn klare Standardsprache verwendet wird und wenn es um vertraute Dinge aus Arbeit, Schule, Freizeit usw. geht;
- - die meisten Situationen bewältigen, denen man auf Reisen im Sprachgebiet begegnet;
- - sich einfach und zusammenhängend über vertraute Themen und persönliche Interessensgebiete äußern;
- - über Erfahrungen und Ereignisse berichten, Träume, Hoffnungen und Ziele beschreiben und zu Plänen und Ansichten kurze Begründungen oder Erklärungen geben.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Integration der Vorkenntnisse.
Die englischsprachige Welt. Kulturelle und soziale Besonderheiten. Aktuelle Themen.
Standardsituationen der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
II. Jahrgang:
Themen aus dem sozialen Umfeld.
Themen mit Österreichbezug. Themen aus dem Bereich Mode und Bekleidung. Kulturleben. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus der beruflichen Praxis.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
III. Jahrgang:
Themen mit Bezug auf internationale Aspekte in den Bereichen Kunst, Kultur und Gesellschaft. Themen mit Bezug auf politische und sozioökonomische Gegenwartsprobleme und deren Lösungsversuche. Aktuelle Themen. Fallbeispiele aus dem kreativwirtschaftlichen Bereich.
Sprachstrukturen:
Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.
Schularbeiten:
I. Jahrgang: zwei einstündige Schularbeiten;
II. Jahrgang: zwei ein- oder zweistündige Schularbeiten;
III. Jahrgang: zwei zwei- oder dreistündige Schularbeiten.
3. HUMAN- UND NATURWISSENSCHAFTEN
3.1. Geschichte, Kultur und politische Bildung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
3.2. Naturwissenschaften
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
3.3. Mathematik und angewandte Mathematik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang. II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
4. WIRTSCHAFT
4.1. Wirtschaftsgeographie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
4.2. Betriebswirtschaft, Modemarketing und Verkaufsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang. II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
4.3. Rechnungswesen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
4.4. Betriebswirtschaftliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
II. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
5. PRODUKTENTWICKLUNG UND PRODUKTION
5.1. Designtheorie, Modegeschichte und Trendforschung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang. II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
5.2. Prozessgestaltung, Prozessdatenmanagement und Qualitätsmanagement
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang und II. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
5.3. Textiltechnologie und Textilchemie
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
5.4. Schnittkonstruktion und Modellgestaltung (CAD)
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
5.5. Fertigungsverfahren und Verarbeitungstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
6. BEWEGUNG UND SPORT
Siehe Verordnung BGBl. Nr. 37/1989 idgF.
A. 2. Schulautonomer Erweiterungsbereich
(Schulautonome Pflichtgegenstände)
Im Bereich der schulautonomen Pflichtgegenstände ist ein Ausbildungsschwerpunkt zu führen.
Der durch die Stundentafel vorgegebene Rahmen ist von der Schule in ihrer pädagogischen Verantwortung und nach Maßgabe ihrer personellen, sachlichen und finanziellen Ressourcen im Sinne einer bestmöglichen Förderung der Schülerinnen und Schüler mit Inhalten zu erfüllen, die in den Pflichtgegenständen nicht erfasste Fachgebiete vermitteln können. Im Sinne der Bildungs- und Lehraufgabe soll darauf geachtet werden, dass diese Inhalte über den ausschließlich kognitiven Aspekt deutlich hinausgehen.
In den Ausbildungsschwerpunkten ist mindestens ein Projekt – vorzugsweise im Team – durchzuführen.
Siehe auch Abschnitt III (schulautonome Lehrplanbestimmungen).
AUSBILDUNGSSCHWERPUNKTE
Bildungs- und Lehraufgabe aller Ausbildungsschwerpunkte:
Die Schülerinnen und Schüler sollen folgende Lernziele erreichen:
- - aufbauend auf den Grundlagen des Stammbereiches über tiefer gehende Kenntnisse und Fertigkeiten verfügen;
- - Aufgaben des Managements kennen und wahrnehmen können;
- - theoretische Grundlagen selbstständig und im Team praktisch anwenden können;
- - Projekte planen, durchführen, dokumentieren und in ihren Auswirkungen abschätzen und bewerten können;
- - berufliche Netzwerke aufbauen, pflegen und nutzen können;
- - den Grundsatz der Nachhaltigkeit berücksichtigen.
Angewandte Betriebsführung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
Mode und Produktionstechniken
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
Modedesign und Grafik
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
B. Freigegenstände und unverbindliche Übungen
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
C. Fakultatives Praktikum
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang. II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
D. Förderunterricht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Siehe Anlage 7.8.
Lehrstoff:
I. Jahrgang, II. Jahrgang und III. Jahrgang:
Siehe Anlage 7.8.
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