Anlage 5 Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1991

Anlage 5

Anlage E/1

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LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES FÜR

DATENVERARBEITUNG - SOFTWARE-ENGINEERING

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Pflichtgegenstände Wochenstunde Lehr-

verpflich-

tungs-

gruppe

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1. Religion................... 1 (III)

2. Software-Projektmanagement. 4 I

3. Software-Implementierung... 4 I

4. Betriebswirtschaftslehre

für Software-Entwickler ... 2 I

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Gesamtwochenstundenzahl... 11

II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Speziallehrgang „Datenverarbeitung - Software-Engineering“ hat im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes die Aufgabe, Absolventen von allgemeinbildenden höheren Schulen, von berufsbildenden höheren Schulen oder mittleren Speziallehrgängen im betreffenden Fachbereich eine Spezialausbildung auf dem Gebiet der Software-Entwicklung zu vermitteln.

Der Speziallehrgang soll jene Grundsätze, Methoden und Werkzeuge vermitteln, die für die Entwicklung qualitativ hochwertiger Software erforderlich sind. Er dient dem Erwerb einer über den Lehrplan der Handelsakademie hinausgehenden Spezialausbildung auf dem Gebiete des Software-Engineerings. Diese zusätzliche Ausbildung soll den Absolventen befähigen, als Mitarbeiter in einem Projektteam oder in Alleinarbeit in allen Phasen der Software-Entwicklung kreativ und verantwortlich tätig zu werden.

Die Fähigkeiten zu analytischem Denken, Teamarbeit, Kommunikation und Kooperation sind zu fördern. Es ist Einsicht in die Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung zu wecken und die Möglichkeit dafür aufzuzeigen.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf den betriebswirtschaftlichen Kenntnissen aufzubauen. Die Projektarbeit wird im Vordergrund stehen. Dabei ist der Schwerpunkt auf die praktische Arbeit in allen Planungsphasen des Projektes zu legen. Die Grobplanung (fachliches Grobkonzept) soll Einsicht in die Zusammenhänge des betrieblichen Geschehens vermitteln. Fachliche Feinkonzepte und EDV-Feinkonzepte sind nur in wesentlichen Bereichen, soweit zeitlich möglich, zu erstellen. Die im Lehrstoff genannten Werkzeuge und Methoden sind nicht nur theoretisch zu vermitteln, sondern in allen Phasen der Software-Entwicklung konsequent einzusetzen.

Im Hinblick auf die vorzusehende Projektarbeit kann eine Blockung von Unterrichtsgegenständen vorgesehen werden.

Der bedingte Pflichtgegenstand „Betriebswirtschaftslehre für Software-Entwickler“ ist nur für jene vorzusehen, die keinen Handelsakademieabschluß vorweisen können und die Einstufungsprüfung nicht erfolgreich abgelegt haben.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

  1. a) Katholischer Religionsunterricht
  1. b) Evangelischer Religionsunterricht

UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES,

DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

  1. 2. Software-Projektmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit zur Mitwirkung an der Lösung komplexer Probleme in den Planungsphasen bis zur Erstellung der Leistungsbeschreibung.

Vertrautheit mit den Methoden und Werkzeugen zur Software-Entwicklung.

Erarbeitung von Projekten aus der Betriebswirtschaft von der Aufgabenstellung bis zur Erstellung der Leistungsbeschreibung. Realisierung mit Hilfe von Software-Paketen oder Programmierung im Gegenstand Software-Engineering.

Lehrstoff (4 Wochenstunden):

Begriff und Zielsetzung.

Phasenmodell:

Grundsätze, Phasenübersicht.

Vorschlagsphase:

Aufgabenstellung, Voruntersuchung, Projektantrag.

Planungsphase 1:

Idealkonzept, Istaufnahme, Istanalyse, Pflichtenheft.

Planungsphase 2:

Fachliches Feinkonzept, DV-Grobkonzept, Leistungsbeschreibung.

Methoden:

Netzplantechnik, Modultechnik, Entscheidungstabellen, Datenflußplan, Programmablaufplan, strukturierte Programmierung (Top-Down), Petrinetztechnik, Projektkostenerfassung, Qualitätssicherung, Projektsteuerung. Dokumentation.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht hat auf den vorhandenen Kenntnissen aus Betriebswirtschaftslehre und Rechnungswesen aufzubauen. Die einschlägige aktuelle Terminologie ist zu vermitteln. Für die Entwicklung der Grobkonzepte sind praxisbezogene Daten heranzuziehen. Es sind vor allem Unterrichtsformen einzusetzen, die zu Selbständigkeit, Teamarbeit, Kreativität sowie zu Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit führen.

  1. 3. Software-Implementierung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit, definierte Teilaufgaben eines Projektes selbständig so zu bearbeiten, daß sich die Teilprodukte an den Schnittstellen problemlos zusammenfügen. Kenntnis der Prinzipien, Methoden und Tools zur Lösung der Probleme einer arbeitsteiligen Projektrealisierung.

Lehrstoff (4 Wochenstunden):

Realisierungsphase 1:

Auswahl der Programmierhilfen (problemorientierter Einsatz von Hochsprachen); Spracherweiterung (Abhilfe bei hochsprachlich nicht lösbaren Teilproblemen auf unteren Systembereichen; DOS BIOS); Lösung von Peripherieproblemen (Insellösungen, Netzlösungen, Systemanpassungen); Programmentwicklung und -dokumentierung (entwicklungssynchrone Dokumentierung durch Top-Down-Verfahren und selbstdokumentierende Sprachen); Benutzerführung (bereichsintensive Hilfestellungen im Interruptverfahren); Fehlerabsicherung (Plausibilitätsprüfung in Dialogbereichen); Realisierung des Rechtsschutzes.

Realisierungsphase 2:

Personaleinschulung (Überwindung von Innovationswiderständen, Unfreezing-moving-freezing; Abbau von Schwellenangst, Einführung, Training); Organisationsanpassung (zB Organisation des Formular- und Belegwesens); Programmanpassung bei Standardlösungen (Branchenlösungen); Probelauf; Verfahrensübergabe (Abnahme durch den Kunden).

Didaktische Grundsätze:

Der Pflichtgegenstand Software-Implementierung ist im Zusammenhang mit dem Fach Software-Projektmanagement zu sehen. Eine Abstimmung der Lehrinhalte ist erforderlich. Beide Fächer orientieren sich an der praktischen Aufgabenstellung und modifizieren ihre Inhalte je nach Problemstellung.

  1. 4. Betriebswirtschaftslehre für Software-Entwickler

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung betriebswirtschaftlicher Kenntnisse und Verfahren, um EDV-orientierte Problemlösungen entwickeln zu können.

Erkennen der engen Verflechtung sowie der Wechselwirkungen von Betriebswirtschaftslehre und EDV.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre:

Betrieb, Unternehmung, Mitarbeiter im Unternehmen, Grundzüge des Kaufvertrages.

Grundlagen der Doppik:

System der Doppik; die Bilanz als Ausgangspunkt der Doppik;

Systematik der Verbuchung im Hauptbuch einschließlich Eröffnung und Rohsummenbilanz.

Warenwirtschaftssysteme:

Bestellung, Wareneingang, Verkauf, Disposition, Buchungen im Beschaffungs- und Absatzbereich.

Lagerhaltung:

Lagergrößen, Kennzahlen, Optimierung, Bewertung.

Investition:

Investitionsplanung, Investitionsrechnung, Anlagenbuchhaltung.

Finanzierung:

Finanzplanung, Kennzahlen, Verbuchung.

Erstellung von Sachleistungen:

Fertigungsplanung und Fertigungssteuerung, Kostenrechnungssysteme.

Personalwesen:

Personalplanung, Personalverrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist auf jene Lehrinhalte zu beschränken, die für die Lösung der im Rahmen der anderen Fächer abgewickelten Projekte notwendig sind. Der Lehrstoff ist nach Möglichkeit in Form von gezielten Fallstudien zu erarbeiten.

Kommunikationsorientierte Unterrichtsmethoden sind so weit wie möglich einzusetzen.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105126

alte Dokumentnummer

N6199112233A

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