Anlage 5 Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1991

Anlage 5

Anlage E/4

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LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES

FÜR WIRTSCHAFTSSPRACHE

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Wochenstunden Summe Lehrver-

Semester Semester verpflich-

Pflichtgegenstände 1. 2. wochen- tungs-

stunden gruppe

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1. Religion................... 1 1 2 (III)

2. Wirtschaftssprache.......... 6 6 12 I

3. Rechtslehre unter besonderer

Berücksichtigung des

internationalen Rechts....... 1 1 2 III

4. Einführung in die

Wirtschaftswissenschaften.... 1 1 2 II

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Gesamtwochenstundenzahl... 9 9 18

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Wochenstunden Lehrver-

Freigegenstand Semester pflich-

tungs-

gruppe

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Allgemeines Sprachtraining

(Sprachstruktur und Kommunikation).... 2 II

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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE A. Pflichtgegenstände 2. Wirtschaftssprache (Englisch oder Französisch oder Spanisch Allgemeines Sprachtraining

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Speziallehrgang „Wirtschaftssprache“ dient der Vertiefung einer höheren fremdsprachlichen Bildung für die Wirtschaft und soll unter Einbeziehung der betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und rechtlichen Grundlagen im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes Absolventen von allgemeinbildenden höheren Schulen, berufsbildenden höheren Schulen oder mittleren Speziallehrgängen eine Spezialausbildung in einer lebenden Fremdsprache für den Bereich der außenhandelsorientierten Wirtschaft und des Fremdenverkehrs vermitteln.

Eine Verbesserung der kommunikativen Kompetenz soll dazu beitragen, die Orientierung im internationalen Wirtschaftsleben zu erleichtern und die Aufgeschlossenheit gegenüber der immer bedeutender werdenden internationalen wirtschaftlichen Kooperation zu fördern.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Durch die Einbeziehung des zum Bereich der jeweiligen Fachsprache gehörigen betriebswirtschaftlichen, volkswirtschaftlichen und rechtlichen Basiswissens soll der Lehrgangsteilnehmer einen Gesamtüberblick erhalten, der es ihm ermöglicht, wirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen und in der betrieblichen Praxis sinnvoll zu agieren.

Der größtmögliche Teil des Lehrstoffes soll anhand von konkreten Situationen aus der Praxis erarbeitet werden. An die Erarbeitungsphase soll sich eine Phase intensiven Trainings, in der das erworbene Wissen bei der Behandlung von Geschäftsfällen (zB Case Studies) in interaktiven Arbeitsprozessen praktisch umgesetzt wird, anschließen.

Der Simulation von Geschäftsfällen (von der ersten Kontaktaufnahme bis zur endgültigen Abwicklung des Geschäftes) wird im Hinblick auf die kommunikative Kompetenz ein hoher Stellenwert einzuräumen sein.

Die intensiven Übungen sollen dem Lehrgangsteilnehmer Sicherheit bei der Bearbeitung von Geschäftsfällen vermitteln. Durch interaktive Arbeitsprozesse soll er zur Kooperation und Koordination befähigt werden, um nach Absolvierung des Lehrganges möglichst sofort als vollwertiger Mitarbeiter in einen Betrieb eingegliedert werden zu können.

Ganz allgemein ist der praktischen, aktiven Unterrichtsarbeit der Vorrang gegenüber der theoretischen, rezeptiven Unterrichtsarbeit zu geben. Insbesondere ist den rhetorischen Aspekten, dem sicheren Auftreten und der Bedeutung des richtigen Verhaltens sowie der Körpersprache entsprechendes Augenmerk zu schenken.

Dem Hörverstehen und der Sprechfähigkeit ist der Vorrang gegenüber schriftlichen Kommunikationsformen einzuräumen; im Schriftverkehr sind die Formen der Telekommunikaton (Telex, Telefon) stärker zu betonen als die herkömmlichen Briefformen.

Die vom Lehrgangsteilnehmer mitgebrachten allgemeinsprachlichen Kenntnisse sind zu erhalten und, wenn nötig, zu ergänzen.

Als Unterrichtssprache soll die Zielsprache verwendet und nach Möglichkeit mit „native speakers“ so oft wie möglich gepflegt werden.

Insgesamt ist darauf zu achten, daß sich der allgemeine und der wirtschaftliche Wortschatz entsprechend der Praxis zu einem sinnvollen Ganzen fügen.

Bei Bedarf können mehrere Unterrichtseinheiten geblockt werden; dies gilt insbesondere für die Gegenstände „Einführung in die Wirtschaftswissenschaften“ und „Rechtslehre unter Berücksichtigung des internationalen Rechts“.

Der Lehrgangsteilnehmer ist ausgehend vom erreichten Bildungsstand an das spezifische Bildungsziel des Speziallehrganges heranzuführen.

Eine Orientierung über die Eingangsvoraussetzungen zu Beginn der Unterrichtsabschnitte soll für den Lehrer Ausgangspunkt für die Erarbeitung des Lehrstoffes sein.

Lehrausgänge können die praktische Unterrichtsarbeit unterstützen.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Siehe Anlage E/1.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

oder Italienisch oder Russisch)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Aktive und passive Beherrschung eines entsprechenden Wortschatzes aus der Wirtschaftssprache, um sich in der jeweiligen Kommunikationssituation sprachlich adäquat verständigen zu können.

Fähigkeit, fremdsprachige Texte, vor allem wirtschaftlicher Natur, zu verstehen und zu übersetzen (zB Gebrauchsanweisungen, Verfassen von Kurzberichten für den innerbetrieblichen Gebrauch usw.).

Fähigkeit, Telextexte und Geschäftsbriefe zu verfassen und zu übersetzen (ins Deutsche und in die Fremdsprache).

Sicheres Auftreten im gesellschaftlichen Leben mit ausländischen Geschäftspartnern. Fähigkeit, sich in die ausländische Mentalität hineindenken zu können.

Einblicke in wesentliche Bereiche des staatlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Lebens der betreffenden Länder und die Beziehungen dieser Länder zu Österreich.

Lehrstoff (6 Wochenstunden):

Reisen ins Ausland und Aufenthalt im Ausland:

Buchungen, Reservierungen, Bahn, Flugzeug, Bus, U-Bahn, Hotel, Auskünfte, Treffen mit Geschäftspartnern, Vereinbarung von Terminen, Verkaufsgespräch (Vorstellen des Produkts, Vereinbarung von Liefer- und Zahlungsbedingungen usw.), Bank, Arztbesuch, kulturelle Veranstaltungen, Geschäftsfahrten (Automiete, Tankstelle, Unfall, Verlust), Konversation bei diversen Anlässen („small talk“), Gratulationen, Kondolenzen, Bitten, Beschwerden usw.

Betreuung ausländischer Geschäftspartner im Inland:

Begrüßung, Vorstellen, Betriebsführung, Begleitung in der Freizeit (Stadtführung, Theaterbesuch, Restaurant usw.).

Public Relations und Exportmarketing:

Verfassen von Werbeschriften und Annoncen, Einrichtung von

Messeständen im Ausland und Betreuung ausländischer Kunden,

Auslandsvertretungen und Vertriebssysteme usw.

Fremdenverkehr:

Agenden des Reisebüros (Beratung, Buchung, Stornierung), Betreuung ausländischer Reisegruppen (Stadtführung, Rundfahrten, Beschwerden usw.), Betreuung inländischer Reisegruppen im Ausland, Werbung für den heimischen Fremdenverkehr.

Aktuelles:

Wirtschaftliche, politische und kulturelle Themen aus der

fremdsprachigen Presse, spezielle Themen, die die heimische

Wirtschaft betreffen.

Didaktische Grundsätze:

Ausgehend von den von den Lehrgangsteilnehmern mitgebrachten Vorkenntnissen allgemeinsprachlicher Art werden der für den jeweiligen thematischen Bereich notwendige Wort- und Phrasenschatz sowie das nötige Sachwissen durch Fallstudien, Lektüre, Besprechung, Sacherklärung, Diskussion, Referat und Übersetzung erarbeitet und in praktischen interaktiven Arbeitsphasen eingehend geübt.

Wirtschafts- und Tageszeitungen sowie wirtschaftlich orientierte Rundfunk- und Fernsehsendungen unterstützen die Erarbeitung eines entsprechenden Wortschatzes, schulen das Lese- bzw. Hörverständnis und vermitteln einen Einblick in das aktuelle Geschehen im Ausland.

In der Telekommunikation und im Schriftverkehr werden Geschäftsfälle des Außenhandels und des Fremdenverkehrs anhand von Telex, Telefongesprächen und Musterbriefen bearbeitet. Es ist darauf zu achten, daß Form, Ausdruck und Inhalt der derzeitigen Praxis entsprechen.

Im Unterricht ist die Fremdsprache, ausgehend von den Vorkenntnissen, weitgehend zu verwenden.

  1. 3. Rechtslehre unter besonderer Berücksichtigung

des internationalen Rechts

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einblick in die Grundzüge des österreichischen Vertragsrechtes und in bedeutende Bestimmungen des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht.

Überblick über bedeutende Rechtsgrundlagen und Verfahrensbestimmungen im Außenhandel.

Überblick über wesentliche Bereiche der ausländischen Rechtsordnung, soweit sie für das Verständnis der im Rahmen der Wirtschaftssprache behandelten Gebiete nötig sind.

Einblick in wichtige Unterschiede und Parallelen zwischen dem für die jeweilige Fremdsprache relevanten ausländischen Recht und dem österreichischen Recht.

Einblick in die Grundzüge des Europarechts.

Lehrstoff: (1 Wochenstunde):

Österreichisches Recht.

Vertragsrecht:

Vertragsabschluß, Schuldverhältnis, Schuldinhalt,

Leistungsstörungen, Zession, Anweisung, Kaufvertrag.

IPR-Gesetz:

Allgemeine Bestimmungen, Schuldrecht.

Rechtsbestimmungen und Verfahrensbestimmungen im Außenhandel:

Außenhandelsgesetz, Zollgesetz, GATT-Ausdehnungsgesetz, Ausfuhrförderungsgesetz, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT), EFTA-Übereinkommen, Abkommen mit den Europäischen Gemeinschaften zu speziellen Außenhandels- und Zollfragen, usw.

Ausländisches Recht.

Vertragsrecht:

Vertragsabschluß, Leistungsstörungen, Kaufvertrag.

Handelsrecht:

Kaufleute und kaufmännische Hilfspersonen, Firma, Handelsgeschäfte.

Gesellschaftsrecht:

Rechtsformen der Personen- und Kapitalgesellschaften, Gründung und Organisation der Gesellschaften.

Wertpapierrecht:

Grundbegriffe des Wertpapierrechts, des Wechsel- und Scheckrechtes.

Europarecht:

Organe, Rechtsetzung und Rechtsprechung der Europäischen Gemeinschaften; die Europäischen Gemeinschaften und ihre Außenbeziehungen, bedeutende materiellrechtliche Bestimmungen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Behandlung der Stoffgebiete sind die jeweiligen

Rechtsquellen einzubeziehen.

Der Umgang mit Gesetzbüchern sowie die Intepretation von Gesetzen sind zu üben.

Fallstudien sind durchzuführen, aktuelle Themen aus dem Wirtschaftsleben sind zu besprechen. Unterschiede und Parallelen zwischen dem österreichischen Recht und dem jeweiligen ausländischen Recht sind zu erarbeiten.

Schriftliche und mündliche Übungsphasen, in denen ein entsprechendes Sachwissen sowie ein entsprechender Wort- und Phrasenschatz aus der fremdsprachlichen Rechtssprache praktisch umgesetzt werden können, sind vorzusehen.

  1. 4. Einführung in die Wirtschaftswissenschaften

Bildungs- und Lehraufgabe:

Einblick in wesentliche Bereiche der Betriebswirtschaftslehre und der Volkswirtschaftslehre, soweit sie für das Verständnis der im Rahmen der Wirtschaftssprache behandelten Gebiete nötig sind. Schwerpunkt aller behandelten Themen ist der Bereich des Auslandsgeschäfts.

Lehrstoff: (1 Wochenstunde):

Kaufvertrag:

Inhalt, regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf. Zahlungsformen im Außenhandel. Transport- und Versicherungswesen unter besonderer Berücksichtigung des Auslandsgeschäftes. Markt, Marktorganisationen, Handelsvermittler. Absatz, absatzpolitisches Instrumentarium unter besonderer Bedachtnahme auf den Außenhandel. Grundzüge des Gesellschaftsrechts. Wirtschaftssysteme und Wirtschaftsordnungen. Kaufkraft und Währungspolitik. Zahlungsbilanz, Sozialprodukt.

Didaktische Grundsätze:

Bei der Bearbeitung des Lehrstoffes ist darauf zu achten, daß der für eine sinnvolle Bewältigung des Lehrstoffes der Wirtschaftssprache notwendige Informationshintergrund geschaffen wird und daß die wirtschaftlichen Zusammenhänge aufgezeigt werden. Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, wie dies zur Erklärung der fremdsprachlichen Texte notwendig ist.

Im gesamten Fachbereich ist auf eine fachlich und sprachlich richtige Ausdrucksweise der Lehrgangsteilnehmer besonderer Wert zu legen.

Kommunikationsorientierte Unterrichtsmethoden sind so weit wie möglich anzuwenden.

B. Freigegenstände

(Sprachstruktur und Kommunikation)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Festigung der Bildung und Verwendung allgemeiner Sprachstrukturen. Auffrischung und Erweiterung des allgemeinen Wortschatzes nach den Kriterien Häufigkeit und Verwendbarkeit.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Der Mensch und seine Umwelt:

Körper, Kleidung, Mahlzeiten, Familie, Haus, Einkauf, Freizeit,

Beruf, Zeit, Wetter, Geld.

Das Leben in der Gemeinschaft:

Gemeinde, Geschäfte, Verkehrsmittel, Post, Büro, Rundfunk,

Fernsehen, Kino, Theater, Sport, Reisen.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Zwiegespräch, Darstellung von Sachverhalten,

Zusammenfassung, Beschreibung, Bericht.

Sprachstruktur:

Aussprache, Intonation; Schreibung; die Formen- und Satzlehre, soweit sie für die Alltagssprache erforderlich ist (vom Zeitwort Principle Parts, Zeiten, einfache Form und Verlaufsform, Aspekt, Modus, Bedingungs- und Leideform, Modalverben und Ersatzformen, indirekte Rede, Gerund als Subjekt und Objekt); Fürwörter, Steigerung des Eigenschaftswortes, Frage und Verneinung, Wortstellung, Hauptsatz, Gliedsatz. Infinitiv-, Gerund- und Partizipialkonstruktionen.

Didaktische Grundsätze:

Die von den Lehrgangsteilnehmern mitgebrachten Vorkenntnisse allgemeinsprachlicher Art werden anhand von Sacherklärung, Besprechung, Übersetzung, Lektüre und Diskussion gründlich wiederholt, gefestigt und nötigenfalls erweitert. Im Unterricht ist ausgehend von den Vorkenntnissen weitestgehend die Fremdsprache zu verwenden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105129

alte Dokumentnummer

N6199112236A

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