Anlage 5
Anlage E/2
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LEHRPLAN DES ZWEISEMESTRIGEN HÖHEREN SPEZIALLEHRGANGES FÜR
DATENVERARBEITUNG - PROJEKT-ENGINEERING
I. STUNDENTAFEL
(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen
Unterrichtsgegenstände)
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Pflichtgegenstände Wochenstunden Summe Lehrver-
Semester Semester- pflich-
wochen- tungs-
1. 2. stunden gruppe
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1. Religion............... 1 1 2 (III)
2. Organisation........... 2 2 4 I
3. Theorie der
elektronischen
Datenverarbeitung...... 2 2 4 I
4. Projekt-Engineering.... 3 3 6 I
5. Computer-Englisch...... 1 1 2 II
6. Technische Grundlagen
der elektronischen
Datenverarbeitung...... 1 1 2 II
7. Elektronische
Datenverarbeitung
und Recht.............. 1 1 2 III
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Gesamtwochenstundenzahl... 11 11 22
II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE
A. Allgemeines Bildungsziel
Der Speziallehrgang dient im Sinne des § 75 des Schulorganisationsgesetzes dem Erwerb einer über den Handelsakademielehrplan hinausgehenden Spezialausbildung auf dem Gebiet des Projekt-Engineering unter besonderer Berücksichtigung des neuesten Entwicklungsstandes im Hard- und Softwarebereich.
Der Lehrgang setzt auf Grund der notwendigen Vorkenntnisse sowohl im kaufmännischen Bereich als auch in den Grundlagen der betrieblichen Datenverarbeitung die Reifeprüfung der Handelsakademie voraus.
Der Absolvent soll die Fähigkeit erwerben, unmittelbar einen gehobenen Posten im Bereich des Projekt-Engineering auszuüben bzw. an seinem Arbeitsplatz selbstständig zu arbeiten, verständnisvoll auf die Probleme der Mitarbeiter einzugehen und entscheidungsfreudig zu agieren.
Insbesondere soll die Fähigkeit zur Gruppen- und Teamarbeit erhöht, die Kreativität gefördert und die Erkenntnis zur Notwendigkeit der ständigen Weiterbildung gesteigert werden.
B. Allgemeine didaktische Grundsätze
Der Lehrplan ist trotz Spezialisierung auf das Projekt-Engineering mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung ein Rahmen, der den neuesten Techniken und Entwicklungen Raum gibt.
Das wesentliche Ziel ist die Fähigkeit, die Lehrinhalte in die betriebliche Praxis umzusetzen; das bedeutet einerseits die Vermittlung möglicher praktischer Anwendungen, anderseits die Erarbeitung der Einsicht in die Zusammenhänge des entsprechenden organisatorischen Geschehens.
Insbesondere sind in allen Gegenständen Querverbindungen herzustellen und auszunutzen, während gleichzeitig der bei den Teilnehmern vorhandene Wissensstoff unbedingt als Basis des Unterrichts so weit wie möglich heranzuziehen ist.
Um den Ertrag des Unterrichtes zu erhöhen und zur gesteigerten Motivation der Teilnehmer sind neben dem Vortrag auch andere Formen der Darbietung wie Teamarbeit, Diskussion, Referate, Eigenarbeit durch geeignete Literatur u. dgl. anzustreben. Darüber hinaus sind Medien so viel wie möglich im Unterricht einzusetzten.
Lehrausgänge und Gespräche mit Praktikern sollen den Lehrstoff verdeutlichen und veranschaulichen.
III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT
(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)
Siehe Anlage E/1.
IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER EINZELNEN
2. Organisation
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der Zusammenhänge zwischenbetrieblicher Organisation und elektronischer Datenverarbeitung. Erfassen der Bedeutung von betrieblichen Zielvorgaben für die Organisationsentwicklung. Zukunftsorientierte Sicht des Aufbaues von Datenstrukturen. Einsicht in die Zweckmäßigkeit bei der Anwendung der verschiedenen Organisationstechniken und -formen im Hinblick auf entsprechende Zielvorgaben.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Ziele der Organisationsentwicklung:
Maximale Rentabilität. Optimaler Faktoreinsatz.
Zweckmäßigstes Marketing-Konzept.
Organisation der Datengewinnung:
Primäre oder originäre Daten. Sekundäre oder abgeleitete Daten.
Tertiäre oder verknüpfte Daten.
Organisation der innerbetrieblichen Abläufe:
Organisationsprinzipien. Organisationstechniken.
Organisationsformen.
Didaktische Grundsätze:
Zum Gegenstand „Theorie der elektronischen Datenverarbeitung“
sind ständig Querverbindungen herzustellen.
Im Bereich der Organisationstechniken sind praxisgerechte Formulare zu verwenden und didaktisch auf den Modellfall zu reduzieren.
Organisationspläne sind gruppenweise zu erarbeiten.
- 3. Theorie der elektronischen Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der Wechselwirkungen zwischen Programm- und Datenstrukturen. Schulung des analytischen Denkens und des Formalisierens von Problemen. Erfassen des kybernetischen Prozesses. Verständnis für die wirtschaftlichen, ethischen und sozialen Auswirkungen des Computereinsatzes. Fähigkeit zur Beurteilung von aktuellen Entwicklungen der Hard- und Software.
Lehrstoff (2 Wochenstunden):
Algorithmik:
Typische Ablaufstrukturen. Programm- und Datenstrukturen.
Mathematische Modelle. Begriff der Kybernetik.
Computersysteme:
Überblick über die aktuellen Systeme. Systemkonfigurationen.
Systemvergleiche und -auswahl.
Entwicklungstendenzen.
Software:
Betriebs-Software:
Überblick und Entwicklungstendenzen der Betriebssysteme. Aufbau,
Einsatzmöglichkeiten und Trends der Sprachen. Dienstprogramme.
Entwicklung und Einsatz von Anwender-Software:
Projektteam. Phasenmodell. Software-Tools.
Didaktische Grundsätze:
Im Bereich der Software-Erstellung ist mit aktuellen Darstellungsformen von Ablaufplänen zu arbeiten. Ein Heranziehen von Praktikern sichert die jederzeitige Aktualität.
Aktuelle Software soll am Computer bei passender Gelegenheit demonstriert werden.
In manchen Bereichen wie Software-Entwicklung und Algorithmik unterstützt Team- und Gruppenarbeit wesentlich die Erarbeitung des Lehrstoffes.
Exakt vorbereitete Betriebsbesuche und deren Aufarbeitung sollen besonders im Bereich der Hard- und Software den Unterrichtsertrag festigen und den gebotenen Lehrstoff veranschaulichen.
4. Projekt-Engineering
Bildungs- und Lehraufgabe:
Verständnis für das Zusammenwirken der betrieblichen Teilsysteme. Fähigkeit zur Mitarbeit in einem Projektteam bei der Lösung von betrieblichen Teilaufgaben. Verständnis für die personelle Zusammensetzung und die Arbeitsweise eines Projektteams. Beherrschung des Phasenmodells bei der Entwicklung von Software bzw. bei der Einführung von Computersystemen. Kenntnis der gängigen Systeme und der aktuellen Entwicklungen im Hard- und Software-Bereich. Fähigkeit zur Erstellung und Bewertung von Systemvergleichen. Fähigkeit zur Beurteilung von aktuellen Entwicklungen im Hard- und Software-Bereich.
Lehrstoff (3 Wochenstunden):
Integrierte Datenverarbeitung:
Ziele und Typen. Teilsysteme der integrierten Datenverarbeitung.
Projektarbeit:
Vorgabe der Ziele.
Planung:
Grobplanung der Abläufe. Terminpläne. Detailplanung anhand ausgewählter Beispiele aus verschiedenen Funktionsbereichen.
Realisierung:
Ablaufdiagramme mit aktuellen Methoden. Entwicklung eigener
Programme und Einsatz von Standardprogrammpaketen.
Implementierung:
Kontrolläufe. Fehlersuchsysteme und Korrekturorganisation.
Didaktische Grundsätze:
Die Arbeit ist in Teamarbeit mit konkreten Modellfällen durchzuführen, wobei wesentliche Aufgabenstellungen aus den betrieblichen Funktionsbereichen auszuwählen sind. Unterschiedliche Problemstellungen, die sich durch verschiedene Betriebsgrößen und Branchen ergeben, sind zu berücksichtigen. Praxisgerechte Formulare sind einzusetzen.
Querverbindungen sind zu allen Gegenständen, insbesondere jedoch zu den Gegenständen „Organisation“ und „Theorie der elektronischen Datenverarbeitung“, herzustellen.
Betriebsbesuche und das Heranziehen - von Praktikern sollen die Aktualität der Arbeitsweise gewährleisten.
5. Computer-Englisch
Bildungs- und Lehraufgabe:
Beherrschung englischsprachiger computerspezifischer Fachausdrücke. Wissen um die Bedeutung der in Englisch geschriebenen Fachliteratur. Fähigkeit, mit Branchenspezialisten verhandeln zu. können. Erlernen der Unterschiede zwischen gesprochener und geschriebener Fachsprache.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Computerspezifische Sprache:
Fachausdrücke. Abkürzungen. Unterschiede zwischen gesprochener und geschriebener Fachsprache. Lesen und interpretieren von Prospekten.
Computerliteratur:
Englisch geschriebene Fachzeitschriften. Englisch geschriebene
Fachbücher.
Didaktische Grundsätze:
Laufend sind Transferübungen von geschriebener zur gesprochenen Fachsprache durchzuführen. Englische Fachzeitschriften, Prospekte und Englisch geschriebene Originalliteratur sind im Unterricht ständig heranzuziehen.
Gespräche und Diskussionen mit Branchenspezialisten sollen die Kenntnisse vertiefen.
Zu den übrigen Gegenständen sind - wo immer möglich - Querverbindungen herzustellen.
- 6. Technische Grundlagen der elektronischen
Datenverarbeitung
Bildungs- und Lehraufgabe:
Vermittlung der wesentlichen technischen Grundlagen, um im Fachgespräch mithalten und Fachzeitschriften verstehen zu können.
Übersicht über die Arbeitsweise von Mikroprozessoren. Kennen der Vor- und Nachteile verschiedener Formen von hochintegrierten Schaltungen. Kenntnis der technischen Grundlagen und Unterschiede von aktuellen internen und externen Speichermedien. Fähigkeit des Abschätzens von Bedeutung und Marktreife erkennbarer Entwicklungen.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Interner Bereich:
Mikroprozessoren:
Überblick über Funktionsweise. Formen von hochintegrierten
Schaltungen. Aktuelle Entwicklungen.
Speicher:
ROM und seine Spezialformen. RAM. Aktuelle Entwicklungen.
Externer Bereich:
Speichersysteme und -techniken. Standardschnittstellen. Signaltransport-Systeme und -techniken. Abbildungstechnik und Graphik. Aktuelle Entwicklungen.
Didaktische Grundsätze:
Auf Grund der geringeren Dimensionen, in denen sich die elektronischen Schaltvorgänge abspielen, ist in diesem Gegenstand häufig der Einsatz von (Trick‑)Filmen und Folien notwendig.
Gespräche mit Spezialisten aus der Praxis und Lehrausgänge sollen den Lehrstoff verdeutlichen und veranschaulichen.
- 7. Elektronische Datenverarbeitung und Recht
Bildungs- und Lehraufgabe:
Erkennen der relevanten Gesetzesbestimmungen aus allen Rechtsbereichen, die auch die elektronische Datenverarbeitung betreffen. Verständnis für die Folgen von Rechtsverletzungen Erkennen besonders schutzwürdiger Daten.
Lehrstoff (1 Wochenstunde):
Rechtsprobleme bei Kauf- und Mietverträgen von Hardware.
Urheberrecht bei Software. Schadenersatzrecht.
Datenschutzbestimmungen. Rechtsdatenbanken. Computerkriminalität Didaktische Grundsätze:
Aktuelle Rechtsentscheidungen - vor allem in Fachzeitschriften zu finden - sind ständig für den Unterricht heranzuziehen.
Standardverträge (Kauf-, Leasing-, Lizenzverträge) sollen die Aktualität sichern und den Bezug zur Praxis herstellen helfen.
Zuletzt aktualisiert am
28.01.2025
Gesetzesnummer
10008665
Dokumentnummer
NOR12105127
alte Dokumentnummer
N6199112234A
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