Anlage 5 Lehrpläne - Handelsakademie und Handelsschule

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1991

Anlage 5

Anlage E/6

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LEHRPLAN DES EINJÄHRIGEN MITTLEREN SPEZIALLEHRGANGES FÜR

VERKEHRSWIRTSCHAFT

I. STUNDENTAFEL

(Gesamtstundenzahl und Stundenausmaß der einzelnen

Unterrichtsgegenstände)

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Lehr-

Pflichtgegenstände Wochenstunden verpflich-

tungs-

gruppe

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1. Religion..................... 2 (III)

2. Englisch einschließlich

Fachsprache.................. 3 I

3. Verkehrsgeographie........... 2 III

4. Warenlehre................... 2 III

5. Angewandte Mathematik

(Logistik)................... 2 I

6. Betriebswirtschaftslehre..... 2 I

7. Spezielle

Betriebswirtschaftslehre -

Verkehrswirtschaftslehre..... 3 I

8. Fremdenverkehrswirtschaft -

Personenbeförderung.......... 2 II

9. Verkehrswesen und Tariflehre. 4 II

10. Rechnungswesen............... 3 I

11. Datenverarbeitung und

angewandte Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung......... 2 I

b) Computerunterstütztes

Rechnungswesen............ 2 I

c) Computerunterstützte

Textverarbeitung.......... 2 III

12. Angewandte Psychologie in

Kommunikation und Werbung.... 1 III

13. Rechtslehre.................. 2 III

14. Volkswirtschaftslehre........ 2 (III)

15. Fahrzeugkunde................ 2 I

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Gesamtwochenstundenzahl.... 38

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Lehr-

Förderunterricht *1) Wochenstunden verpflich-

tungs-

gruppe

1. Englisch einschließlich

Fachsprache.................. 2 I

2. Angewandte Mathematik

(Logistik)................... 2 I

3. Computerunterstützte

Textverarbeitung (einschließlich

Schriftverkehr).............. 2 III

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II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL UND ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE, AUFTEILUNG DES LEHRSTOFFES, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

A. Allgemeines Bildungsziel

Der Speziallehrgang für Verkehrswirtschaft dient im Sinne des § 61 (1) lit. c des Schulorganisationsgesetzes für Personen, die eine mittlere oder höhere Schule, einen kaufmännischen oder Speditionslehrberuf erfolgreich abgeschlossen haben, zur Vermittlung einer Spezialausbildung in der Verkehrswirtschaft mit der Dauer eines Jahres.

Es werden insbesondere Denkmethoden sowie Arbeits- und Entscheidungshaltungen vermittelt, die den Absolventen zur unmittelbaren Ausübung eines Berufes in den Berufszweigen der Verkehrswirtschaft befähigen.

Ziel ist ein verantwortungsbewußter Mensch, der die Folgen seines eigenen Verhaltens und des Verhaltens anderer für die Gesellschaft überblicken und sich ein selbständiges Urteil bilden kann, der zur Kommunikation und Kooperation sowohl in fachspezifischen als auch in anderen gesellschaftlich relevanten Bereichen fähig ist und der die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung, insbesondere im fachspezifischen Bereich einsieht.

B. Allgemeine didaktische Grundsätze

Durch die Ausrichtung aller Unterrichtsgegenstände, insbesondere der wirtschaftswissenschaftlichen, auf die Leitfächer Betriebswirtschaftslehre und Verkehrswirtschaftslehre soll jene gemeinsame Bildungswirkung aller Unterrichtsgegenstände erreicht werden, die dem Bildungsauftrag des Speziallehrganges für Verkehrswirtschaft im Sinne des Schulorganisationsgesetzes und des Schulunterrichtsgesetzes entspricht, wobei auf die Eignungsvoraussetzungen der Schüler und die Gegebenheiten dieses Speziallehrganges Rücksicht zu nehmen ist.

Dem gesamten Lehrplan kommt die Bedeutung eines Rahmens zu. Die Veränderungen des Wirtschaftslebens zwingen zur ständigen Anpassung des Unterrichts an die Bedürfnisse der Praxis. Daher ist die Einbeziehung aktuellen Wissensgutes, gegebenenfalls auch außerhalb des Lehrplanes, im Hinblick auf die Ergänzung des Lehrstoffes notwendig, wobei die sorgfältige Auswahl der pädagogischen Verantwortung des Lehrers überlassen bleibt.

Die Arbeit in allen Unterrichtsgegenständen ist auf das Gesamtziel des Speziallehrganges für Verkehrswirtschaft auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit aller Lehrer erforderlich. Pädagogische Beratungen, schriftliche Stoffverteilungspläne und sonstige geeignete Maßnahmen haben die Ausnützung aller sich bietenden Querverbindungen zwischen den Unterrichtsgegenständen sicherzustellen. Hiebei ist besonders auf den chronologisch abgestimmten Aufbau gleicher oder gleichartiger fachlicher Begriffe zu achten.

Zur Festigung des Unterrichtsertrages sind die wesentlichen Teile des Lehrstoffes zu wiederholen und zu üben.

Auf den korrekten Gebrauch der deutschen Hochsprache (Standardsprache) als überregionale Sprachform ist zu achten. Die Schüler sind in allen Gegenständen auf Fehler der Aussprache, Schreibung, Grammatik und Wortwahl aufmerksam zu machen. Die sprachliche Komponente ist ein von der fachlichen Leistung untrennbarer Teil.

Der gesamte Unterricht ist unter Ausnützung der Querverbindungen, unter Heranziehung von geeignetem Anschauungsmaterial und unter wohlabgestimmter Einbeziehung der audio-visuellen Unterrichtsmittel praxisbezogen zu gestalten, wobei der letzte Stand der technischen Entwicklung zu berücksichtigen ist.

Einschlägige Schulveranstaltungen (zB Lehrausgänge und Exkursionen) dienen zur Ergänzung des Unterrichts und zur Vermittlung von Einblicken in größere Zusammenhänge auf kulturellen, wirtschaftlichen, politischen und sozialen Gebieten. Sie sind sorgfältig vorzubereiten und auszuwerten. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Aus dieser Grundhaltung heraus ist das exemplarische Lehren und Lernen zu pflegen. Der Lehrer wird daher die Methode seines Unterrichts so zu wählen haben, daß der Schüler Neues mit Interesse aufnimmt und lernt, das Wesentliche zu erkennen. Bei der Darbietung des Lehrstoffes wird auf die vortragende Methode niemals ganz verzichtet werden können, jedoch müssen auch andere Methoden verwendet werden, wie etwa die selbständige Erarbeitung durch Schüler, kurze Referate, Sammlung und Vergleich von Berichten der Massenmedien, Lösungsversuche von Problemen in Teamarbeit, sinnvoller Einsatz audio-visueller Mittel.

Durch die didaktischen Grundsätze, die den einzelnen Unterrichtsgegenständen beigefügt sind, soll die pädagogische Initiative des Lehrers nicht eingeengt werden. Wahl und Anwendung der Methoden des Unterrichts sind dem Lehrer als schöpferische, von Verantwortung getragene Leistung grundsätzlich freigestellt.

Die Erziehung des Schülers zur Selbständigkeit wird den Kern der pädagogischen Arbeit in jedem Unterrichtsgegenstand bilden. Dieses Ziel kann erreicht werden, wenn der Schüler zu eigenständiger Behandlung von Problemen geführt wird, die von ihm Initiativen zur selbständigen Informationsbeschaffung verlangen. Dadurch soll im Schüler die Erkenntnis für die Notwendigkeit der eigenen Weiterbildung geweckt und die Möglichkeit hiefür aufgezeigt werden.

Im Sinne einer Vorbereitung für den unmittelbaren Eintritt in das Berufsleben ist die Teamarbeit, die in der Praxis immer wieder zur Problemaufbereitung und -bewältigung angewandt wird, in den Unterricht des Speziallehrganges einzubauen. Die Teamarbeit ist darüber hinaus ein geeignetes Mittel zur Förderung der Bereitschaft und Fähigkeit zur Kommunikation und zur Kooperation.

Bei der Bildung der Arbeitsgruppen ist darauf zu achten, daß nicht immer gleich befähigte Schüler in einer Gruppe zusammengefaßt werden. Die Schüler sollen lernen, ihre Argumente zu formulieren, den Konsens zu suchen und sich gegebenenfalls in der Gruppe sachlich durchzusetzen. Die aktive und passive Mitarbeit in der Gruppe ist vom Lehrer sorgfältig zu beobachten.

Das Bildungsziel dient nicht nur allein der fachlichen Ausbildung, sondern im Sinne einer Erziehungsfunktion der Schule auch in hohem Maße der Persönlichkeitsformung. Der Unterricht hat in jedem Wissensgebiet die Wirtschaft als kulturelle und gesellschaftliche Funktion aufzufassen und den Wert der Arbeit als wesentliches persönlichkeitsbildendes Element zu betonen. Die Verantwortung des Menschen in der Wirtschaft gegenüber der Gemeinschaft ist bewußtzumachen.

III. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

(Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 2 des Religionsunterrichtsgesetzes)

Siehe Anlage E/1.

IV. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN DER

A. PFLICHTGEGENSTÄNDE

  1. 2. Englisch einschließlich Fachsprache

Bildungs- und Lehraufgabe:

Oberstes Ziel ist die Fähigkeit des Schülers, sich der Fremdsprache als Mittel zur Verständigung und Zusammenarbeit zu bedienen, Gehörtes und Gelesenes zu verstehen und sich mündlich und schriftlich auszudrücken.

Anzustreben sind:

Fähigkeit zur Kommunikation auf Gebieten der Alltags- und Fachsprache; Sicherheit in der Rechtschreibung und eine zumindest phonemrichtige Aussprache; Sicherheit in der Verwendung der wesentlichen grammatischen Strukturen; Fähigkeit, fremdsprachige Texte ins Deutsche zu übersetzen; Sicherheit im Abfassen und Übersetzen (ins Deutsche und in die Fremdsprache) gebräuchlicher Geschäftsbriefe in der Verkehrswirtschaft und Kenntnis des dazu notwendigen betriebswirtschaftlichen Wort- und Phrasenschatzes; insbesondere auch der in der Verkehrswirtschaft üblichen Fachausdrücke einschließlich der Fahrzeugkunde.

Lehrstoff (3 Wochenstunden):

Thematischer Bereich:

Güter- und Personenbeförderung (auf der Straße, per Bahn oder Flugzeug).

Spedition.

Versicherung.

Zölle.

Kaufmännischer Schriftverkehr:

Abschluß und Abwicklung von Beförderungsverträgen und Ausstellung

der dazu erforderlichen Dokumente.

Zahlungsverkehr.

Kommunikation:

Frage und Antwort, Zwiegespräch, Darstellung einfacher

Sachverhalte, Zusammenfassung, Diskussion.

Sprachstruktur:

Formen- und Satzlehre; Stilebenen.

Didaktische Grundsätze:

Als Unterrichtssprache ist so weit wie möglich die Fremdsprache zu

verwenden.

Audio-visuelle Mittel wie Film, Schallplatte, Tonband, Sprachlabor, Overhead-Transparent, geeignete Rundfunk- und Fernsehsendungen, sollen den Unterricht intensivieren und aktualisieren, vor allem aber zu einem besseren Verständnis des von einem „native speaker“ gesprochenen Englisch führen.

Der Wortschatz aus allen Teilbereichen der Verkehrswirtschaft ist zu erarbeiten, wobei jedoch der Ausbau des allgemeinen Wort- und Phrasenschatzes nicht vernachlässigt werden darf.

Im kaufmännischen Schriftverkehr sollen Geschäftsfälle anhand von Musterbriefen geübt werden, die in Ausdruck und Inhalt der derzeitigen Praxis entsprechen. Die Fähigkeit, Geschäftsbriefe in die Fremdsprache zu übersetzen, ist hier anzustreben. Querverbindungen zu anderen Gegenständen, besonders aber zur Betriebswirtschaftslehre sind herzustellen.

Schularbeiten:

Zwei, bei Bedarf zweistündig.

3. Verkehrsgeographie

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung grundlegender Kenntnisse und Einsichten in die Funktionszusammenhänge der Verkehrsgeographie.

Vermittlung der Fähigkeit, verkehrsgeographische Kenntnisse in das Wissen um gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge einzuordnen.

Entwicklung und Anwendung von topographischem Orientierungswissen.

Anleitung zu selbständiger Analyse, Interpretation und Auswertung einschlägigen Informationsmaterials.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Systematik der Verkehrsgeographie:

Verkehrsarten, Verkehrsmittel, Raumbedarf.

Verkehrsgeographie Österreichs:

Entwicklung und Bedeutung der Verkehrsträger; Lokal-, Regional- und Transitverkehr; Individualverkehr, öffentlicher Verkehr; Fahrpläne, Informationsquellen zur Verkehrslage; Verkehrskarten; Probleme der Verkehrsplanung.

Verkehrswege des europäischen und vorderasiatischen Raumes:

Fernstraßen, Hauptbahnen, Binnenwasserwege, Seewege;

Ausweichrouten; klimatische, technische und politische Problemzonen;

Hauptrouten des Tourismus; Hochseehäfen und ihre Einzugsgebiete;

Wechselbeziehungen zwischen den einzelnen Verkehrsmitteln.

Ausgewählte Aspekte des Interkontinentalverkehrs:

Luftverkehr:

Zentren, Routen, Zeitzonen, Bedeutung für den Personen- und Güterverkehr.

Hochseeverkehr:

Haupthäfen der Kontinente, Routen.

Grundbegriffe des Nachrichtenverkehrs.

Ökologische Probleme des Verkehrs.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll anhand von einschlägigen Materialien erfolgen. Dabei ist auf die schrittweise Hinführung zu selbständiger Anwendung dieser Materialien besonderes Augenmerk zu legen.

Über die grundlegenden Kenntnisse und Fähigkeiten hinaus sollen anhand von exemplarischen Themen vertiefte Einsichten und kausales Denken vermittelt werden.

Die Auswahl der konkreten Lehrinhalte hat stets unter dem Aspekt der Verwertbarkeit in der wirtschaftlichen Praxis zu erfolgen.

Im Hinblick darauf können Lehrausgänge, Exkursionen und Vorträge von Experten abgehalten werden.

Referate, Berichte und Gruppenarbeiten können über den fachlichen Aspekt hinaus auch zur Persönlichkeitsbildung beitragen.

Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen sind wahrzunehmen.

4. Warenlehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der wichtigsten Warengruppen und ihrer Eigenschaften entsprechend ihrer Anführung im österreichischen Gebrauchszolltarif sowie nach Gefahrgutklassifizierung.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Ausgewählte Warengruppen des österreichischen Gebrauchszolltarifs. Vorschriften und Klassifizierungen nach ADR, GGST, RID.

Didaktische Grundsätze:

Die Waren sind unter Berücksichtigung ihrer in der Verkehrswirtschaft relevanten Eigenschaften wie Lager- und Transportfähigkeit, spezielle Gefährlichkeit und Umweltgefährlichkeit usw. zu besprechen.

Herkunft, Gewinnung bzw. Erzeugungstechnologie sind soweit zu berücksichtigen als sie zum Verständnis und zum Erkennen der Waren erforderlich sind.

Besonders ist auf die verschiedenen Verfälschungsmöglichkeiten der Waren und ihrer Transporteinheiten hinzuweisen.

Warentypische Einheiten- und Packungsbezeichnungen sind zu verwenden, typische Verpackungsarten zu erklären.

  1. 5. Angewandte Mathematik (Logistik)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Fähigkeit zur Anwendung mathematischer Grundlagen und mathematischer Verfahren in der Logistik (Transportplanung einschließlich Tourenplanung, Standortplanung, Planung der Lagerhaltung). Befähigung zur Beurteilung, wieweit mathematische Modelle zur praktischen Lösung verkehrswirtschaftlicher Probleme erfolgreich eingesetzt werden können.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Lineare Transport-, Lade-, Umlade- und Maximalflußprobleme:

Überblick über Probleme und Lösungsverfahren.

Algorithmen zur Lösung von Transportproblemen:

Logistische Optimierungsverfahren mit Simulationsverfahren,

Auslastungsoptimierung.

Grundbegriffe der Graphentheorie:

Grundlegende Definitionen, Ketten und Wege, Bewertungen, Kanten

bzw. Pfeilbewertungen, Knotenbewertungen, Teilgraphen und

zuammenhängende Graphen, Bäume und Gerüste.

Netzplantechnik.

Branch and Bound Methode:

Grundmodell, Zuordnungsproblem, Reisendenproblem, Deterministische

Lagerhaltung.

Didaktische Grundsätze:

Durch häufiges Aufzeigen von Anwendungsmöglichkeiten und durch praxibezogene Beispiele sollen die Schüler motiviert werden. Neben dem Erlernen routinemäßiger Operationen soll besonderer Wert auf eigenständige Bearbeitung von Aufgaben gelegt werden. Auf den richtigen Gebrauch der Formelsammlungen, der Zahlentafeln und des Taschenrechners ist zu achten. Die Datenverarbeitungssysteme sind so weit wie möglich heranzuziehen. Querverbindungen zu anderen Unterrichtsgegenständen, insbesondere zur Betriebswirtschaftslehre und zur Verkehrswirtschaftlehre, sind herzustellen. Dem Schüler soll Gelegenheit zum kooperativen Lösen von Problemen gegeben werden.

Schularbeiten:

Zwei zweistündige.

  1. 6. Betriebswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis über den Aufbau von Betrieben der Verkehrwirtschaft, des Betriebsgeschehens und der Beziehungen dieser Betriebe zur Außenwelt.

Fähigkeit zur Beurteilung verkehrswirtschaftlicher Vorgänge.

Verständnis für Aufgaben, Bedeutung und Probleme des Verkehrswesens für Wirtschaft und Gesellschaft.

Theoretische und praktische Kenntnisse und Fähigkeiten für die Bewältigung fachspezifischer Aufgaben.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Verkehrswirtschaft und der Logistik:

Struktur, Bedeutung und Probleme der Verkehrswirtschaft, Betrieb und Unternehmung (unter besonderer Berücksichtigung der Personen- und Güterbeförderungsbetriebe)

  1. - Betriebe der Personen- und Güterbeförderung
  2. - Faktoren und Funktionsbereiche
  3. - Rechtliche Grundlagen und Unternehmungsformen
  4. - Innerbetriebliche Organisation
  5. - Finanzierung und Investition

Überblick über den Zahlungsverkehr einschließlich Akkreditive und Dokumenteninkassi.

Abwicklung von Schadensfällen:

Haftung im Schadensfall; Versicherung.

Marketing:

Verkehrsmarkt; Absatzpolitik; Servicegestaltung, Preisgestaltung,

Werbung.

Didaktische Grundsätze:

Da den Gegenständen Betriebswirtschaftslehre und Verkehrswirtschaftslehre die Funktionen von Leitfächern zukommen, sind sowohl zueinander als auch zu anderen Unterrichtsgegenständen Querverbindungen herzustellen.

Der Unterricht ist praxisgerecht zu gestalten.

Bei betriebswirtschaftlichen Übungen ist auf äußere Form, die Verwendung von Originalformularen, auf einen der Praxis entsprechenden Inhalt und sprachlich richtigen Ausdruck Wert zu legen.

Aktuelle Stoffgebiete sind erforderlichenfalls auch dann in den Unterricht einzubeziehen, wenn sie über den Lehrplan hinausgehen.

Die Möglichkeit der Aktivierung der Schüler bei der Erarbeitung und Vertiefung des Lehrstoffes ist durch Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallbeispiele, projektorientiertes Arbeiten und Verfassen von Schriftstücken zu einem zusammenhängenden Fall wahrzunehmen.

Besonderer Wert ist auf die Förderung der Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit sowie auf die Kreativität zu legen. Verhandlungstechniken sind zu üben.

Der Schüler ist zur selbständigen Informationsbeschaffung und zu selbständigem Lernen anzuleiten.

Vorträge von Experten, Exkursionen und Lehrausgänge können zur Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts vorgesehen werden.

Schularbeiten:

Zwei, bei Bedarf zweistündig.

  1. 7. Spezielle Betriebswirtschaftslehre -

Verkehrswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Bedeutung der Verkehrswirtschaft für den einzelnen, die Gemeinschaft und die Wirtschaft.

Kenntnis der Institutionen der Verkehrswirtschaft.

Fähigkeit zur Beurteilung verkehrswirtschaftlicher Vorgänge.

Lehrstoff (3 Wochenstunden):

Bedeutung und Gliederung der Verkehrswirtschaft.

Betriebe der Güterbeförderung:

Straßenverkehrs-, Schienenverkehrs-, Seilbahn-, Schiffahrts-, Luftverkehrs-, Rohrleitungs-, Speditions- und Verkehrshilfsbetriebe; Transportverfahren.

Transportmittel:

Arten und Einsatz, Kapazitätsauslastung. Paletten, Behälter,

Transcontainer. Unternehmens- und Betriebsformen.

Anwendung der Logistik:

Einsatzplanung, Disposition, Routenwahl, Verladetechnik. Kooperation in der Verkehrswirtschaft. Gesetzliche, private und internationale Fachorganisationen und -vereinigungen.

INCOTERMS und Beförderungsvertrag. Gesetzliche Grundlagen der Güterbeförderung. Bedingungen für den grenzüberschreitenden Verkehr. Transitverkehrsabkommen.

Didaktische Grundsätze:

In Zusammenarbeit mit der Betriebswirtschaftslehre ist auf die Besonderheiten von Betrieben der Verkehrswirtschaft einzugehen. Als Unterrichtsbehelfe sind in der Praxis verwendete Materialien heranzuziehen. Vorträge von Experten aus der Verkehrswirtschaft können in den Unterricht eingebunden werden. Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen.

Erkennen von Zusammenhängen durch praktische Beispiele und Fallstudien.

Lehrausgänge und Exkursionen sollen der Vertiefung des erworbenen

Wissens dienen.

Schularbeiten:

Zwei, bei Bedarf zweistündig.

  1. 8. Fremdenverkehrswirtschaft

(Personenbeförderung)

Bildungs- und Lehraufgabe:

Verständnis für die Bedeutung der Mobilität für den einzelnen, die Gemeinschaft und die Wirtschaft.

Kenntnis der Personenbeförderungsarten. Bedeutung der Verkehrswirtschaft im Dienste des Fremdenverkehrs.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Arten und Formen des Fremdenverkehrs, soziale und kulturelle

Bedeutung.

Gesetzliche Grundlagen:

Gelegenheitsverkehrsgesetz, Kraftfahrliniengesetz; internationale Abkommen über die grenzüberschreitende Personenbeförderung; Entgelt im Personenförderungsgewerbe.

Die Verkehrswirtschaft im Dienste des Berufs- und Fremdenverkehrs:

Öffentlicher Verkehr und Individualverkehr. Straßen- und Eisenbahnverkehr. Seilbahnwesen. Wasserverkehr, Luftverkehr.

Reisebüro:

Reisebüroorganisation, Leistungsangebot, Incoming- und Outgoing-Geschäft, Reiseorganisation, Vertragstechnik; Marketing einschließlich Schriftverkehr.

Besonderheiten des Rechnungswesens in den Personenförderungsgewerbe

und in der Fremdenverkehrswirtschaft.

Didaktische Grundsätze:

In der Unterrichtsgestaltung ist besonderes Gewicht auf die Schulung des Verständnisses für die Rolle des Fremdenverkehrs (Personenbeförderungsgewerbe) für den Einzelnen, die Bevölkerung, die Wirtschaft und die Umwelt zu legen.

Der Mensch ist in den Mittelpunkt der Betrachtungen zu stellen.

Die Verkehrwirtschaft im Dienste des Berufs- und Fremdenverkehrs, aber auch ihre Auswirkungen auf die Umwelt sind besonders hervorzuheben.

Durch den gezielten Einsatz unterschiedlicher Unterrichtsmittel soll der Unterricht besonders anschaulich gestaltet werden.

Lehrausgänge und Exkursionen sowie Vorträge von Experten können zur Verstärkung des Praxisbezuges in den Unterricht eingebaut werden.

Weitere Kooperationsformen mit der Wirtschaft sind anzustreben.

Zur Motivationsförderung können aktuelle Zeitungberichte, Fachzeitschriften, Fernsehsendungen und andere praxisgerechte Unterrichtsbehelfe dienen.

Bei der Lösung von Aufgabenstellungen können Datenverarbeitungssyteme eingesetzt werden.

Querverbindungen zu anderen Gegenständen, insbesondere zur Betriebswirtschaftslehre, zur Verkehrswirtschaftslehre und zum Rechnungswesen, sind herzustellen.

Schularbeiten:

Zwei, bei Bedarf zweistündig.

  1. 9. Verkehrswesen und Tariflehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis und Verständnis der Grundlagen des Verkehrswesens und der Tariflehre.

Vermittlung von Kenntnissen über das nationale und internationale Verkehrswesen.

Befähigung zur Anwendung gesetzlicher Bestimmungen und internationaler Abkommen.

Vermittlung von Kenntnissen zur praktischen Handhabung der verschiedenen Tarife im Güterverkehr.

Befähigung zu Kalkulationen anhand einschlägiger Tarife.

Fähigkeit, mit Hilfe des erworbenen Wissens eigenständige Entscheidungen zu treffen, zu begründen, zu präsentieren und wirksam zu vertreten.

Lehrstoff (4 Wochenstunden):

Die Funktion der Spedition im Distributionsprozeß der Wirtschaft.

Straßengütertransport:

Gesetzliche Grundlagen, Fahrgenehmigungen, Haftungsbestimmungen,

Beförderungsvertrag.

Beförderung gefährlicher Güter.

Nationaler und internationaler Bahnverkehr:

Frachtdokumente, Aufbau und Anwendung der Frachttarife.

Luftfracht:

Frachtdokumente, Aufbau und Anwendung der Frachttarife.

Zollkunde:

Gesetzliche Grundlagen für die Ein- und Ausfuhr von Waren. Arten der Zollverfahren, gemeinsames Versandverfahren, Carnet TIR, Carnet ATA, Zolldokumente, Aufbau und Anwendung des Österreichischen Gebrauchszolltarifs, Abgabenfestsetzung.

Kraftfahrrecht:

Arbeitszeitvorschriften für Kraftfahrer.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist praxisnahe durchzuführen. Durch Diskussionen, Gruppenarbeiten, Fallstudien, Planspiele oder Rollenspiele oder projektorientierte Arbeiten sollen die Schüler zur Selbsttätigkeit und zur Ausdrucks- und Argumentationsfähigkeit geführt sowie gleichzeitig in die Lage versetzt werden, größere Zuammenhänge und die Auswirkung bestimmter Maßnahmen zu erkennen.

Lehrausgänge und Exkursionen sowie Vorträge von Experten können in den Unterricht eingebaut werden. Weitere Kooperationsformen mit der Wirtschaft sind anzustreben.

Die selbständige Beschaffung von Informationen und die Heranziehung originaler Quellen sollen vom Schüler verlangt werden.

Querverbindungen zu anderen Gegenständen, insbesondere zur Betriebswirtschaftlehre, zur Speziellen Betriebswirtschaftslehre, Verkehrswirtschaftslehre und zum Rechnungswesen sind wahrzunehmen.

Doppelstunden sind nach Möglichkeit vorzusehen.

Schularbeiten:

Zwei, bei Bedarf zweistündig.

10. Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse und Fertigkeiten zur praktischen Durchführung von Arbeiten aus den für den Absolventen wesentlichen Teilbereichen des Rechnungswesens im Bereich der Verkehrswirtschaft, insbesondere der

  1. - Bearbeitung laufender Geschäftsfälle einschließlich der steuerlichen Probleme,
  2. - Personalverrechnung,
  3. - Kostenrechnung und deren Anwendung bei der Erstellung von Kalkulationen,
  4. - Erstellung einfacher Statistiken,
  5. - Errechnung der wichtigsten Kennzahlen.

Fertigkeit im Wirtschaftsrechnen (zB Fakturierung). Fähigkeit des Erkennens der grundlegenden Zuammenhänge im Rechnungswesen. Fähigkeit zur kritischen Auseinandersetzung mit wirtschaftlichen Problemen, zur Führung von problembezogenen Gesprächen, zur selbständigen Arbeit sowie zur Arbeit im Team.

Einsicht in die Notwendigkeit, das erlernte Wissen ständig zu erweitern und auf die speziellen Erfordernisse des Berufes auszurichten.

Lehrstoff (3 Wochenstunden):

Begriff, Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens; rechtliche

Grundlagen; Belegwesen; Buchhaltungssysteme.

Einnahmen-Ausgabenrechnung in der Verkehrswirtschaft.

Sytem der doppelten Buchhaltung, Kontenrahmen (EKR) und Kontenplan in der Verkehrswirtschaft.

Grundsätze der Umsatzsteuer.

Buchung laufender Geschäftsfälle im Hauptbuch und in den in der Verkehrswirtschaft üblichen Hilfsbüchern.

Besonderheiten in der Finanzbuchhaltung und der Besteuerung.

Fakturierung und Buchhaltung.

Lohn- und Gehaltsverrechnung.

Grundlagen der Kostenrechnung in der Verkehrswirtschaft:

Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung.

Kostenrechnungssysteme:

Voll- bzw. Teilkostenrechnung, Ist- und Soll-Kostenrechnung. Kosten-Nutzen-Rechnungen (Zuammenhang mit Transportorganisation, Wahl des Transportmittels, Routenwahl), Fahrzeugkalkulation (Zeit und Strecke), Fahrzeitberechnungen (Vermeidung unnötiger Wartezeiten).

Statistik:

Ausgewählte Kennzahlen der Verkehrswirtschaft, Trendberechnungen,

Betriebsvergleich.

Abschluß von Unternehmungen.

Erstellung von Steuererklärungen.

Veranlagung durch das Finanzamt.

Steuerliche Erfassung von Unternehmungen bei der Abgabenbehörde.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrstoff ist in einfache, der Praxis entnommene zusammenhängende Geschäftsfälle einzukleiden.

Dem Unterrichtsprinzip der Aktualität kommt Vorrang zu. Auf den Einsatz der EDV im Rechnungswesen ist Bedacht zunehmen.

Praxisgerechte Organisationsmittel sind zu verwenden. Kaufmännische Rechner sind einzusetzen, wobei die optimale Bedienung stets zu beachten ist. Die Aktivierung der Schüler ist insbesondere durch praxisbezogenen Unterricht unter Verwendung von Kursblättern, Tarif- und Gebührenordnungen sowie sonstigem Anschauungsmaterial in Einzel- und Gruppenarbeit zu fördern. Querverbindungen zu den Leitfächern Betriebswirtschaftslehre und Verkehrswirtschaftslehre, angewandte Mathematik (Logistik), Tariflehre, Verkehrswesen, Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung und Fremdenverkehrswirtschaft sind wahrzunehmen.

Eine projektbezogene Arbeit soll den Zuammenhang besser erkennen

lassen.

Schularbeiten:

Zwei, bei Bedarf zweistündig.

  1. 11. Datenverarbeitung und angewandte Datenverarbeitung

a) Datenverarbeitung

Grundlegende Kenntnisse über Aufbau, Einsatz und Organisation der elektronischen Datenverarbeitung, die die Bedienung von Datenverarbeitungsgeräten sowie den Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung in der betrieblichen Praxis (Planung, Realisierung und Kontrolle) ermöglichen. Kenntnis von Einsatzmöglichkeiten und Arbeitsweisen unterschiedlicher Datenverarbeitungssysteme.

Einsatz von Standard-Softwarepaketen unter Verwendung von Bedienerhandbüchern.

Verständnis und Fähigkeit zur Lösung von Organisationaufgaben bei Einführung und Benützung eines Datenverarbeitungssystems.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Grundlagen der Datenverarbeitung:

Anwendungen, Grundbegriffe (zB Information, Daten, Datenstrukturen, Dateien, Datenbanken, Zahlensysteme, Verschlüsselung, System).

Aufbau der Datenverarbeitungssysteme (Hardware):

Zentraleinheit und Peripherie (Ein- und Ausgabegerät, Datenerfassungsgeräte, externe Speicher unter Berücksichtigung der dazugehörigen Datenträger, Dialoggeräte).

Arten von Datenverarbeitungssystemen (Personalcomputer, Mainframe, Netzwerke).

Marktübersicht und Entwicklungstendenzen.

Gerätebedienung:

Operating an vorhandenen Datenverarbeitungssystemen; Tastatur;

Bildschirm; Drucker; sonstige Peripheriegeräte.

Software:

Überblick über die wichtigsten Betriebssysteme, über Dienstprogramme. Endbenutzerwerkzeuge, Programmiersprachen und Anwendungsprogramme. Einsatz des vorhandenen Betriebssystems und der Dienstprogramme. Betriebsarten der Datenverarbeitung (Batch, Dialog, On-line, Off-line). Marktübersicht über Softwareprodukte für die Verkehrswirtschaft.

Einführung in ausgewählte Standard-Softwarepakete

(Tabellenkalkulation, Datenbanksystem ua.).

Datensicherung und Datenschutz.

Überblick über den aktuellen Stand der Büroautomation und Telekommunikation.

Qualitätskriterien bei Hard- und Software - Kosten und Leistungen. Organisationstechniken und Organisationsphasen inklusive Präsentationstechniken.

Aufbau- und Ablauforganisation in der Datenverarbeitung. EDV-Einführung in einem Betrieb (Konzepte und Strategien, Erstellen eines Pflichtenheftes).

Projektabwicklung unter Einsatz der Datenverarbeitung. Ergonomische und sozio-ökonomische Aspekte im Zuammenhang mit dem Computereinsatz.

Didaktische Grundsätze:

Zur Erreichung des Bildungszieles soll auf die solide Ausbildung in den Grundkenntnissen der Datenverarbeitung besonderer Wert gelegt werden. Die Arbeit mit den Geräten soll möglichst früh begonnen werden.

Bei den praktischen Arbeiten sind die theoretischen Grundkenntnisse laufend zu wiederholen und zu vertiefen.

Neben audiovisuellen Unterrichtsmitteln sind Originalformulare und sonstiges Anschauungsmaterial zu verwenden.

Auf die Fähigkeit, auch komplexere Sachverhalte der Verkehrswirtschaft modellhaft in Angriff zu nehmen, ist Wert zu legen.

Vorträge von Experten der betrieblichen Praxis sowie Lehrausgänge und Exkursionen bei ausgesuchten Betrieben der Verkehrswirtschaft können durchgeführt werden.

Eine Blockung, womöglich zu Beginn der Ausbildung, soll eine Vorarbeit für andere Unterrichtsgegenstände ermöglichen.

  1. b) Computerunterstütztes Rechnungswesen

Grundlegende Kenntnisse und Fertigkeiten zur Bewältigung von Arbeiten im Rechnungswesen im Bereich der Verkehrswirtschaft unter Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage.

Fähigkeit zur datenverarbeitungsgerechten Kontierung von Geschäftsfällen sowie zum Lesen von Computerausdrucken; Fertigkeit bei der Datenerfassung.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Überblick über die Organisation des Rechnungswesens bei Einsatz einer Datenverarbeitungsanlage, Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit.

Durchführung und Auswertung von praxisbezogenen Geschäftsfällen:

Finanzbuchhaltung; Eröffnung, laufende Buchungen und Abschluß anhand von praxisnahen Belegen.

Personalverrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht darf erst nach der Behandlung folgender

Lehrstoffinhalte im Rechnungswesen begonnen werden:

System der doppelten Buchhaltung, Kontenrahmen (EKR) und Kontenplan in der Verkehrswirtschaft, Grundsätze der Umsatzsteuer.

Die rein mechanische Eingabe muß gegenüber dem Verständnis für sachliche Zusammenhänge zurücktreten.

Die Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens sind zu beachten.

Datensicherungen, Fehlerfeldkontrollen, Abstimmungen usw. sind laufend durchzuführen.

Auf rasche und rationelle Belegerfassung ist besonderer Wert zu legen. Das Lesen von Computerausdrucken ist zu üben.

Die selbständige Arbeit der Schüler ist zu fördern. Eine Blockung der Unterrichtsstunden ist möglich.

  1. c) Computerunterstützte Textverarbeitung

Vermittlung einer weitgehenden Beherrschung der Schreibmaschine bzw. eines Personalcomputers im 10-Finger-Tast-System.

Fähigkeit, Geschäftbriefe und sonstige Schriftstücke der Verkehrswirtschaft normgerecht mit der Schreibmaschine bzw. dem Personalcomputer zu schreiben. Die wichtigsten Schriftstücke im Zuammenhang mit den Betrieben der Verkehrswirtschaft sind sachlich und sprachlich richtig zu erstellen.

Ausfüllen von Vordrucken und Formblättern.

Kenntnis der Einsatzmöglichkeit des Computers als

Organisationsmittel.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Festigen des 10-Finger-Tast-Systems auf der Schreibmaschine und dem Personalcomputer.

ÖNORMEN.

Anwenden vorhandener Möglichkeiten der computerunterstützten Textverarbeitung, insbesondere Anlegen, Bearbeiten, Speichern und Ausdrucken von Schriftstücken nach handschriftlichen und maschinschriftlichen Unterlagen sowie nach Diktat und Tonträgern. Lösen von praxisorientierten Aufgabenstellungen in Einzel- und Teamarbeit. Dateierstellung und -bearbeitung. Erstellen von Serien- und Standardbriefen; Bausteinkorrespondenz.

Einblick in die für die Einführung der computerunterstützten Textverarbeitung notwendigen Maßnahmen. Organisation der computerunterstützten Textverarbeitung. Entwicklungstendenzen im Bereich der Büroautomation; Ergonomie am Bildschirmarbeitsplatz; sozio-ökonomische Aspekte und Auswirkungen der Bildschirmarbeit.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der computerunterstützten Textverarbeitung hat im Sonderunterrichtsraum für Kleincomputer stattzufinden. Dabei soll das Erstellen praxisgerechter und unterschriftsreifer Schriftstücke mit dem Computer im Vordergrund stehen. Diktiergeräte sind in den Unterricht einzubeziehen.

Die bisher erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten in der Beherrschung der Tastatur, der Stenotypie und der Phonotypie sind weiter zu pflegen. Das Interesse an der Anwendung dieser Kenntnisse und Fertigkeiten ist zu fördern.

Die Motivation der Schüler soll durch Fallbeispiele aus der Praxis erhöht werden. Im Unterricht ist besonders darauf zu achten, daß für numerische Eingaben die ausgelagerte Zehnertastatur verwendet wird.

Querverbindungen zur Betriebswirtschaftslehre, zur Verkehrswirtschaftslehre und zur Fremdenverkehrswirtschaft sind herzustellen.

  1. 12. Angewandte Psychologie in Kommunikation und Werbung

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnis der allgemeinen Gesetzmäßigkeiten und Eigenarten menschlichen Erlebens und Verhaltens. Einsicht in die Situation des Einzelmenschen in der konkreten, dinglichen und gesellschaftlichen Umwelt. Verständnis für die Vielfalt der Interdependenzen in der Gesellschaft und speziell im Betriebsgeschehen. Fähigkeit, sozialpsychologische und persönlichkeitspsychologische Kenntnisse in Kommunikation und Werbung erfolgreich einzusetzen.

Lehrstoff (1 Wochenstunde):

Persönlichkeitspsychologie:

Grundqualitäten des Verhaltens. Typologien und ihr praktischer

Nutzen. Charaktermodelle. Individualpsychologie.

Sozialpsychologie:

Kontakt und soziale Distanz. Rollenspiel als soziales

Entscheidungstraining.

Sozialpsychologische Struktur der Betriebsgemeinschaft:

Faktoren der Kommunikation, Verhandlungstechniken (Verkaufsgespräch), Teamwork, Umgang mit Kunden und Behörden, Personalwesen (richtige Mitarbeiterauswahl. Menschenführung, Belastbarkeit; Motivation und Stärkung des Verantwortungsbewußtseins der Fahrer).

Strukturen und Funktionen der Massenmedien, der Prozeß der Meinungsbildung, Konsumverhalten. Werbung (Arten, Ziele, Planung, Durchführung). Public Relations.

Didaktische Grundsätze:

Die angewandte Psychologie ist in allen Betrieben ein wesentliches Mittel zur Erreichung eines besseren Verstehens der am Betriebsgeschehen beteiligten Menschen. Vor allem in den Verhandlungstechniken ist mit praktischen Beispielen (Rollenspielen) das Verhalten der Gesprächs- und Geschäftspartner zu simulieren. Mittel der Videotechnik sollen herangezogen werden. Ferner sind die Schüler durch Diskussionen, Gruppenarbeit und Fallstudien zu motivieren.

13. Rechtslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung der Kenntnisse der wichtigsten Rechtsgrundlagen, die für die österreichische und die internationale Verkehrswirtschaft von Bedeutung sind.

Darstellung der Beziehungen zwischen Staaten und Verkehrsunternehmungen im Rahmen des öffentlichen Rechtes sowie der an den Dienstleistungen der Verkehrswirtschaft Beteiligten im Rahmen des privaten Rechtes.

Befähigung, die erworbenen Rechtskenntnisse in den verschiedenen Bereichen der Verkehrswirtschaft unmittelbar anzuwenden.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Die österreichische Rechtsordnung als Rahmen verkehrswirtschaftlicher Betätigung.

Grundsätze der Bundesverfassung; Aufteilung der Staatsgewalten; Organisation der Gebietskörperschaften; Grundzüge des Verwaltungsverfahrens.

Gewerberecht:

Rechtsgrundlagen des Eisenbahnverkehrs, des Seilbahnverkehrs, des Straßenverkehrs, der Schiffahrt, der Luftfahrt, des Nachrichtenverkehrs, des Rohrleitungsverkehrs; die Verkehrshilfsgewerbe; Verkehrsnormen zum Verkehrsablauf im österreichischen und im internationalen Recht;

Ausstattungsvorschriften für rollendes, fahrendes, fliegendes und schwimmendes Material; österreichische und internationale Normen des Umweltschutzes; Lehrlingswesen mit besonderer Berücksichtigung der Berufskraftfahrerausbildung.

Gerichtsbarkeit:

Grundzüge der österreichischen Zivil- und Strafgerichtsbarkeit.

Privatrecht:

Überblick über die Teile des ABGB unter besonderer Berücksichtigung

des Schuldrechtes.

Schuldrecht:

Beförderungsvertragsrecht: Personenbeförderungsvertrag im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, in der Schiffahrt, in der Luftfahrt und im Seilbahnverkehr.

Güterbeförderungsvertrag im Eisenbahnverkehr, im Straßenverkehr, in der Binnenschiffahrt und in der Luftfahrt.

Speditionvertrag einschließlich Selbsteintrittsrecht, Pfandrecht,

Haftung und Speditionsversicherung.

Schadenersatzrecht und Schadensabwicklung.

Insolvenzrecht.

Arbeitsrecht:

Kollektiver und individueller Arbeitsvertrag; Rechte und Pflichten

aus dem Arbeitsvertrag; Beendigung des Arbeitsverhältnisses;

Arbeitnehmerschutz; betriebliche Mitbestimmung.

Sozialrecht:

Grundzüge der Sozialversicherung; Unfallverhütung.

Sozialpartnerschaft:

Interessensvertretungen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Didaktische Grundsätze:

Der Lehrinhalt ist im beständigen Kontakt mit der beruflichen Praxis darzubieten. Die Behandlung gewerberechtlicher Probleme soll nach Erarbeitung der Grundlagen unter Einbindung von Referenten (Vorträge schulfremder Personen) erfolgen, ebenso soll auf den Einsatz audiovisueller Hilfsmittel Bedacht genommen werden.

Querverbindungen sind vor allem zur Verkehrswirtschaftslehre, zur Betriebswirtschaftslehre und zur Volkswirtschaftslehre herzustellen. Das Beförderungsvertragsrecht soll auch anhand der Gesetzestexte in Verbindung mit individuellen Vertragstexten erarbeitet werden.

Lehrausgänge und Exkursionen sind zur Ergänzung des theoretischen Unterrichts vor allem fächerübergreifend durchzuführen.

14. Volkswirtschaftslehre

Bildungs- und Lehraufgabe:

Vermittlung von Grundkenntnissen der Volkswirtschaftslehre zum Verständnis allgemeiner wirtschaftlicher Vorgänge und verkehrswirtschaftlicher Probleme.

Die zunehmende Bedeutung weltwirtschaftlicher Integrationsprozesse soll im Zuammenhang mit der dazu erforderlichen verkehrswirtschaftlichen Arbeitsteilung bewußt gemacht werden. Das Erkennen des Stellenwertes der österreichischen Verkehrswirtschaft für die Wertschöpfung, für die Zahlungsbilanz sowie für die Vollbeschäftigung.

Die Bedeutung Österreichs als Fremdenverkehrsland ist darzustellen.

Die Fähigkeit, volkswirtschaftliche Zusammenhänge zu erkennen, sowie Probleme der Verkehrswirtschaft auch in internationalen Bereichen zu erfassen.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Volkswirtschaftliche Grundlagen; Anliegen der Wirtschafts- und Verkehrswirtschaftspolitik.

Wirtschaftssysteme, Wirtschaftsordnungen unter Berücksichtigung

aktueller, gegenwärtiger Entwicklungstendenzen.

Grundzüge der Konjunkturlehre.

Produktionsfaktoren:

Arbeit, Boden, Kapital.

Angebot und Nachfrage:

Markt, Marktformen; Preis und Preisbildung; Konsum und Wettbewerb.

Geld- und Währungswesen:

Funktion des Geldes; Kaufkraft; Währung; Zahlungsbilanz; Auf- und Abwertung.

Wirtschaftskreislauf:

Nationalprodukt; Einkommen, dessen Entstehung, Verteilung und Verwendung; volkswirtschaftliche Gesamtrechnung; Budget.

Ausgewählte Kapitel der Volkswirtschaftslehre:

Verkehrswirtschaftspolitik.

Einfluß staatlicher Rechtsträger; Sozialpartner; Förderung der verschiedenen Verkehrsträger; Gestaltungskraft des Verkehrs, Infrastruktur, Standortbestimmungen, Verkehrserschließung.

Die Europäische Gemeinschaft und ihr Verkehrskonzept.

Didaktische Grundsätze:

Die Verkehrswirtschaft in ihrer Beziehung zur Gesamtwirtschaft ist unter Berücksichtigung der Querverbindungen vor allem zur Betriebswirtschaftslehre und Rechtslehre und im besonderen zur Fremdenverkehrswirtschaft (Personenbeförderung) darzustellen.

Die Verwendung aktueller Quellen ist zu fördern und dem Lernenden zur Zusammenstellung von Kurzreferaten zu empfehlen.

Die Einbindung von Referenten der Verkehrswirtschaftspraxis kann vorgenommen werden.

15. Fahrzeugkunde

Bildungs- und Lehraufgabe:

Kenntnisse über Technik des Kraftfahrzeuges und seine wichtigten Bauteile, die im besonderen für das Wissen um die Verkehrs- und Betriebssicherheit notwendig sind.

Kenntnisse über die Grundbegriffe der Hydraulik und Pneumatikanlagen und über Be- und Entlade- bzw. Verladetechniken.

Durchführung der berufseinschlägigen Berechnungen.

Kenntnisse der technischen Daten von Fahrzeugen sowie den Sicherheitsvorschriften und die Entsorgung von Altlasten.

Lehrstoff (2 Wochenstunden):

Motor (Bauarten, Wirkungsweise), Kraftstoffe, Gemischaufbereitung (Kraftstofförderung, Vergaser, Einspritzanlagen), zulässige Schadstoffemissionen, Motorbauteile, Schmierung, Kühlung.

Kraftfahrzeug:

Arten, gesetzliche Vorschriften (zulässige Größen).

Antrieb:

Kraftübertragung (Kupplung, Wechselgetriebe, Gelenkwellen, Ausgleichsgetriebe, Allradantrieb).

Fahrwerk:

Aufbau und Hauptteile (Fahrgestellbauarten, Federung, Schwingungsdämpfung, Radaufhängung, Räder und Felgen, Bereifung, Verbindungseinrichtungen, Einrichtungen für den Winterbetrieb).

Lenkung:

Aufbau und Hauptteile (Lenkungssystem, Lenkgeometrie).

Bremsanlagen:

Aufbau und Hauptteile (Bremssystem, Zusatzeinrichtungen, ABS).

Kfz-Elektrik:

Grundlagen der Elektrotechnik. Aufbau und Aufgabe von Batterie, Generator, Anlasser, Zündanlage, Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen.

Transportieren und Laden:

Verladetechnik. Be- und Entladeeinrichtungen. Berufseinschlägige

Sicherheitsvorschriften.

Fachliches Rechnen:

Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht. Kraftstoffverbrauch, Drehmoment, Drehmomentwandlung, Geschwindigkeit, Fahrgeschwindigkeit, Fliehkraft, Bremswegberechnung, Anhaltewegberechnung. Kräfte- und Druckverhältnisse an Brems- und Hebeanlagen. Berechnung zur Steigung und Neigung, Achslastberechnungen.

Didaktische Grundsätze:

An exemplarischen Lehrstoffinhalten sind die Grundlagen der Fahrzeugkunde zu erarbeiten und die Fähigkeit zur Problemlösung zu schulen. Der Unterricht ist durch systemgerechten und optimalen Einsatz der Medien anschaulich und wirklichkeitsnah zu gestalten;

Die geltenden Normen und die Einheiten des Maß- und Eichgesetzes sind immer heranzuziehen.

Auf den richtigen Gebrauch von Fachbüchern, von Formelsammlungen und des Taschenrechners ist zu achten.

Lehrausgänge, Vorträge von Experten und Exkursionen sind durchzuführen, um den Unterricht praxinahe gestalten zu können.

Querverbindungen zu den Unterrichtgegenständen Verkehrswirtschaftslehre, Verkehrswesen, Rechnungswesen und Rechtslehre sind herzustellen, wobei auf eine einheitliche Terminologie zu achten ist.

Den Schülern soll Gelegenheit zu kooperativem Lösen vom (Anm.: richtig: von) Problemen gegeben werden.

B. FÖRDERUNTERRICHT

Ziel des Förderunterrichts ist die Wiederholung und Einübung des vorauszusetzenden oder des im Unterricht des betreffenden Pflichtgegenstandes durchgenommenen Lehrstoffes für Schüler, die vorübergehend von einem Leistungsabfall betroffen oder bedroht sind, wobei von der Voraussetzung auszugehen ist, daß es sich um geeignete und leistungswillige Schüler handelt.

Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung, Ergänzung oder Vertiefung des Unterrichts in dem betreffenden Pflichtgegenstand verwendet werden.

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*1) Als Kurs für einen oder mehrere Speziallehrgänge für Verkehrswirtschaft gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres. Der Förderunterricht kann bei Bedarf höchstens insgesamt zweimal für eine Kursdauer von jeweils höchstens acht Wochen eingerichtet werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2025

Gesetzesnummer

10008665

Dokumentnummer

NOR12105131

alte Dokumentnummer

N6199112238A

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