Anlage 2
— D. UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN
CHORGESANG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichtes in Chorgesang sind das Kennenlernen von Chorliteratur als Weg zu besserem Musikverständnis und der Gebrauch der Stimme als selbstverständliches Mittel musikalischer Äußerung.
Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Singens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Im besonderen sind zu fördern:
- richtige Atmung und Körpergefühl,
- klangvolles Singen und Sprechen,
- reine Intonation,
- ökonomischer Gebrauch der Stimme und Aufbau einer stimmlichen Kondition im Hinblick auf die berufliche Belastbarkeit,
- grundlegende Fähigkeiten der Chorleitung.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Lockerungsübungen
Stimmbildungsübungen zur Zwerchfellatmung und Atemreflex, zu
weichem Einsatz und Registerausgleich.
Artikulationsübungen.
Geistliche und weltliche Chorliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen, auch unter Einbeziehung von Instrumenten.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Chorliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler mit einzubeziehen.
Textverständnis ist als Grundlage für die musikalische Erarbeitung zu sehen.
Chorsätze sind nach den jeweiligen schulischen Gegebenheiten auszuwählen und einzurichten.
Besonders interessierten und begabten Schülern sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte des Chores, zB bei Gottesdiensten, Festen, Feiern und Wettbewerben, sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nutzen.
SPIELMUSIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziele des Unterrichtes in Spielmusik sind das Kennenlernen von Instrumentalliteratur in Original und Bearbeitung als Weg zu besserem Musikverständnis und die Fähigkeit zum gemeinsamen Musizieren durch Konzentration und Rücksichtnahme.
Dabei sollen den Schülern vielfältige Möglichkeiten des gemeinsamen Musizierens eröffnet werden, die sie zur aktiven Teilnahme am Musikleben befähigen, zu ihrer Persönlichkeitsbildung beitragen und die künftige musikalische Arbeit im Beruf erleichtern helfen.
Die im Instrumentalunterricht erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind anzuwenden.
Die in Musikerziehung erworbenen Kenntnisse und praktischen Anwendungsmöglichkeiten des Orff-Instrumentariums sollen im Hinblick auf die berufliche Praxis intensiviert werden.
Fähigkeiten zur Leitung von Spielmusikgruppen sollen erworben werden.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Spielliteratur aus allen Epochen und Stilrichtungen in Original und Bearbeitung, auch unter Einbeziehung von Singstimmen.
Spiel-mit-Stücke.
Didaktische Aspekte des Musizierens für die berufliche Praxis:
Handhabung und Einsatz des Orff-Instrumentariums. Gestaltung von Reimen, Stimmungsbildern und Geschichten. Liedbegleitung.
Anleitung zum Musizieren mit Kindern.
Auswahl geeigneter Spielliteratur für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.
Improvisation und kreatives Gestalten.
Didaktische Grundsätze:
Bei der Auswahl der Spielliteratur ist aus Gründen der Motivation auf Stilvielfalt zu achten und der Interessenbereich der Schüler zu berücksichtigen.
Arrangements sind nach vorhandenen Instrumenten (auch Elektrophone und selbst gebaute Instrumente) und technischen Fertigkeiten der Schüler auszuwählen bzw. selbst einzurichten.
Besonders Interessierten und Begabten sind solistische Aufgaben zu ermöglichen.
Vielfältige Auftritte der Spielmusikgruppe, zB bei Gottesdiensten, Festen und Feiern, sind einzuplanen.
Alle Möglichkeiten der Zusammenarbeit mit anderen Unterrichtsgegenständen sind zu nützen.
INTERKULTURELLE ERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht hat zum Ziel, in einer Zeit zunehmender Migration in allen Teilen der Welt die Probleme bewußt zu machen, die daraus sowohl für die Migranten als auch für die Population des jeweiligen Immigrationslandes entstehen. Ferner muß er jene Probleme, die sich aus der Zugehörigkeit der bodenständigen Volksgruppen, zB der Slowenen, Kroaten und Ungarn, zur österreichischen Bevölkerung ergeben, sowie Probleme, die auf Grund der zunehmend stärker werdenden wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und medialen Vernetzung Europas und der Welt entstehen, aufgreifen und erörtern. Aus solcher Bewußtheit - im kognitiven wie auch im emotionalen Bereich - sollen jene sozialen Einstellungen, Haltungen und Verhaltensweisen entwickelt bzw. gefördert werden, die das Zusammenleben von Menschen aus verschiedenen Kulturen nicht nur möglich machen, sondern zur Quelle positiver kreativer Lebensformen werden lassen.
Die Schüler sollen lernen zu erkennen, daß viele Bedürfnisse, Eigenschaften, Merkmale, Fähigkeiten und Fertigkeiten allen Menschen zueigen sein können, wenngleich die Art ihrer Ausprägung, das heißt die kulturelle Identität der Menschen aus verschiedenen Ländern, sehr unterschiedlich sein kann, gemäß den unterschiedlichen Bedingungen in verschiedenen Lebensräumen zu verschiedenen Zeiten der geschichtlichen Entwicklung. Das bessere Verständnis der eigenen kulturellen Herkunft und Eigenart sowie derjenigen von Menschen aus anderen Kulturräumen soll helfen, etwaig bestehende Vorurteile abzubauen und die notwendigerweise entstehenden, gegenseitigen Mißverständnisse zu ertragen.
Die Schüler sollen befähigt werden, mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen und dergleichen) im sozialpädagogischen Berufsfeld möglichst adäquat umzugehen.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Mögliche Zielperspektiven für die Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld:
Erfahrungsbereich kulturelle Identität, basierend auf intra- und interpersonellen Erfahrungen und Einsichten:
- Bewußtwerdung von Vorurteilen, Stereotypen und Klischees;
- Sensibilisierung für gefühlsmäßiges Angemutetsein von „fremd" und „vertraut";
- Bewußtmachung von Konfliktpotentialen inhärent in interkulturellen Begegnungen;
- Integration dieser Bewußtseinsinhalte in die eigene Identität, um den Umgang mit Integrationsproblemen (Sprachbarrieren, Ausgrenzungen u. dgl.) in Gruppen möglichst adäquat zu gestalten.
Erfahrungsbereich Strukturierung und Organisation (Rahmenbedingungen, Raum, Zeit):
- spezielle räumliche Vorkehrungen;
- spezielle materielle Ausstattung;
- spezielle Rahmenbedingungen hinsichtlich Personal, Anzahl der Gruppenmitglieder und Altersstruktur der Gruppe;
- spezielle Planung (lang-, mittel- und kurzfristige Zielsetzungen) im Hinblick auf die Möglichkeiten der Integration von interkulturellem Lernen und interkulturellen Bildungsinhalten in die Arbeit im sonderpädagogischen Berufsfeld.
Erfahrungsbereich Erziehungs- und Bildungsarbeit:
- Verschiedenheit der Vorerfahrungen von Kindern und Jugendlichen, daher unterschiedliche Ausgangssituationen bei der Eingewöhnung;
- Umgang mit Muttersprache und Zweitsprache;
- das Spiel als Medium interkulturellen Lernens (Gleichheiten bzw. Unterschiede der Spielformen, der Spielregeln);
- Möglichkeiten der Mitarbeit von mit der jeweiligen Muttersprache und Kultur vertrauten Personen bzw. in sozialpädagogischen Einrichtungen;
- Möglichkeit, das Gruppenprofil (Gruppierungen innerhalb der Gruppe) zu beobachten, zu beeinflussen bzw. zu lenken;
- Vermittlung von Alltagskultur in Erwachsenen/Kind- und Kind/Kind-Begegnung („small talk", Kleidung, Essen, Einkaufen, Sitten und Gebräuche u. dgl.);
- Spezielle Probleme der Zusammenarbeit mit der Familie bzw. der Schule.
Didaktische Grundsätze:
Das bevorzugte didaktische Vorgehen der unverbindlichen Übung Interkulturelle Erziehung ist die Selbsterfahrung, möglichst im Rahmen von kulturell heterogenen Gruppen. Vermittlungsebene ist die Alltagskultur, und zwar sowohl die landesübliche als auch die fremder Länder. Es geht dabei um die Werte, Sitten und Traditionen, die in bestimmten Gesetzen, religiösen Vorschriften, Normen sowie in Gewohnheiten, Regeln und Bräuchen ihren Ausdruck finden. Sie sind Orientierungshilfen für das individuelle Verhalten des Menschen sowie für das Zusammenleben des Menschen im Rahmen (s)einer bestimmten Kulturzugehörigkeit.
Es geht dabei um das erzieherische Bemühen, neben der als natürlich empfundenen, selbstverständlichen (im eigentlichen Sinn des Wortes!) Alltagskultur auch andere kennenzulernen und als gleichwertig anzuerkennen. Solche Kenntnis kann den Erfahrungshorizont im Sinne von Multikulturalität erweitern helfen und so den friedlichen Umgang der Menschen untereinander fördern. Interkulturelle Orientierung in der Bildungsarbeit soll verhindern helfen, daß Menschen anderer kultureller Provenienz um jeden Preis - auch den des Verlustes der eigenen Identität - in unsere Kultur integriert werden, aber auch, daß die eigene, österreichische Kultur verwässert, verallgemeinert, angeglichen wird, weil das gleichermaßen den Verlust der eigenen Identität zur Folge hätte. Die Verteidigung der Unterschiede wie auch der Gleichheiten der jeweiligen Identität gegenüber autoritärer und/oder totalitärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser Arbeit.
Daraus entwickeln sich Spannungen und Konflikte, deren Opfer zumeist die Angehörigen der „fremden" Kultur sind. Diese Thesen sollten als Grundlage des Unterrichtes dienen.
Interkulturelle Orientierung der Bildungsarbeit kann nicht in der bedingungslosen Integration von Menschen anderer Kulturräume in unser Wertsystem münden. Die Verteidigung der Unterschiede und Identitäten gegenüber jeglicher totalitärer und autoritärer Versuchung ist ein wesentliches Ziel dieser pädagogischen Arbeit. Demnach soll Interkulturelle Erziehung im Hort und Heim sowie der außerschulischen Jugendarbeit bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen auch keine schleichende Landnahme durch fremde Kulturen, sondern eine Bereicherung unseres kulturellen Lebens sein.
Der Unterricht ist von Fachkräften zu gestalten, die eine Koordination mit der Didaktik sowie der Hort- und Heimpraxis durchführen können. Der Unterrichtsertrag ist durch fundierte Vor- und Nachbesprechungen sowie Führung einfacher Protokolle zu sichern. In der praktischen Arbeit sollen die Schüler persönliche Möglichkeiten entfalten können.
Die Blockung der Unterrichtsstunden aus didaktischen Gründen ist möglich.
DARSTELLENDES SPIEL
Bildungs- und Lehraufgabe:
Ziel des Unterrichtes ist
- eine Sensibilisierung im Hinblick auf Selbsterfahrung, Partnererfahrung und Raumwahrnehmung;
- die Erziehung zur kritischen Wahrnehmung von Kommunikationssignalen;
- die Förderung von Fähigkeiten und Fertigkeiten in der Handhabung und Darbietung szenischen Materials;
- die Bedachtnahme auf die beruflichen Erfordernisse im Hinblick auf die Auswahl der Spielformen und Stoffe.
Die Schüler sollen
- soziale Interaktionsfähigkeit auf der Basis darstellender Spiele erwerben;
- eigene Kreativität bei verbalen und nonverbalen Kommunikationsformen innerhalb der Gruppe kennenlernen und entfalten;
- szenisches Spiel in seiner gesellschaftlichen und erzieherischen Funktion durchschauen;
- kreativen Einsatz der sprachlichen, mimischen und körperlichen Ausdrucksfähigkeit bei szenischen Aktivitäten aller Art erproben;
- dramaturgische Problemlösungen in allen Bereichen des szenischen Spieles planen und durchführen.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Von einfachen zu schwierigen Aufgaben fortschreitend Übungen im Rezitieren und Darstellen (verbal und nonverbal) ausgewählter, der Altersstufe angemessener Werke; Spielformen wie Stegreifspiel, Situationsspiel, Entscheidungsspiel, Planspiel (Debatte, Verhandlung), selbsterarbeitetes Spiel, Pantomime, Maskenspiel, Menschenschattenspiel, Figurenschattenspiel, Puppenspiel. Anleitung zur weitgehend selbständigen Ausführung aller damit verbundenen künstlerischen und technischen Arbeiten. Vertrautwerden mit dem Theaterbetrieb. Anlegen einer Spielkartei oder einer Spielsammlung.
Didaktische Grundsätze:
Die bei den darstellenden Spielen gebotenen Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung, Gemeinschaftserziehung und Teamarbeit sind auszunützen. Die Umsetzung auf die spätere berufliche Arbeit sowie die Anwendung bei der Fest- und Feiergestaltung ist speziell zu berücksichtigen.
Zusammenarbeit mit den Unterrichtsgegenständen Pädagogik, Deutsch, Didaktik, Hort- und Heimpraxis, Rhythmisch-musikalische Erziehung, Leibeserziehung, Musikerziehung, Instrumentenbau, Spielmusik, Bildnerische Erziehung und Werkerziehung.
FEST- UND FEIERGESTALTUNG, BRAUCHTUMSPFLEGE SOWIE VOLKSTANZEN
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, verschiedene Formen der Fest- und Feiergestaltung sowie der Brauchtumspflege, die im Lebensraum Hort und Heim oder anderen sozialpädagogischen Einrichtungen möglich und sinnvoll sind, im Eigenerleben zu erproben, um sie in der Berufspraxis an junge Menschen weitergeben zu können.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Übungen zur Durchführung von Festen und Feieren im Jahreskreis und zu besonderen Anlässen, wie sie auch in Horten und Heimen oder anderen sozialpädagogischen Einrichtungen wichtig sind, etwa:
Erntedank, Martinsumzug, Nikolaus, Advent, Weihnachten, Fasching, Sonnenwende, Abschlußfest, Elternabend, Geburtstagsfest, Staatsfeiertag, Nationalfeiertag, Welttag des Kindes ua. Erprobung und Einübung verschiedener Gestaltungselemente bei Festen und Feiern: Spielleitung, Conference, Vortragen von Gedichten uä., musikalische Darbietung, verschiedene Formen des darstellenden Spiels (Sketch, Stegreifspiel, Pantomime ua.).
Kritische Auseinandersetzung mit Sinn und Formen des Brauchtums. Pflege erziehlich wertvoller Bräuche und Traditionen bei verschiedenen Anlässen des Heimlebens. Vermittlung von einfachen Tanzschritten für Gruppentänze sowie von Grundschritten und -figuren des Volkstanzes.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen die Planungs- und Vorbereitungsarbeiten für die einzelnen Aktivitäten weitgehend selbst mitgestalten, um so aus der Erfahrung zu lernen. Sie sollen möglichst selbständig aktiv werden können und lernen, Verantwortung zu übernehmen. Im Rahmen der Auswertung der einzelnen Aktivitäten sind im Sinne des Transfers auf die Sozialpädagogentätigkeit methodische Hinweise zu geben, auch in Zusammenarbeit mit Didaktik sowie Hort- und Heimpraxis.
INFORMATIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die Schüler sollen befähigt werden, einfache Problemlösungsstrategien selbst zu entwickeln, sie in geeigneter Weise mit Mitteln der Informatik umzusetzen und in geeigneter Form zu beschreiben. Sie sollen lernen, für ihr Handeln den Computer als Werkzeug einzusetzen, aber dabei auch Möglichkeiten und Grenzen der Mikroelektronik zu erkennen. Sie sollen ihr Wissen auf dem Hardware- und Softwaresektor festigen und vertiefen.
Lehrstoff:
- 2. oder 3. oder 4. Semester:
Vertiefung der Kenntnisse in einer bereits bekannten Programmierungssprache. Vertiefung der Kenntnisse über ein bereits bekanntes Betriebssystem. Methoden des systematische Problemlösens. Modularisierung.
Umsetzen von Daten in Graphik.
Vertiefung der Kenntnisse über die Textverarbeitung. Unterrichtsprojekte mit fächerübergreifender Thematik insbesondere im Bereich der Lernhilfe.
Didaktische Grundsätze:
Durch praktisches Arbeiten am Computer sollen die Schüler Sicherheit im Umgang mit elektronischer Datenverarbeitung erwerben. Dazu sollen neben der Analyse und Lösung einfacher logischer Probleme auch Aufgabenstellungen aus praxisnahen Gebieten behandelt werden (zB Statistik, Rechnungswesen).
Wenn möglich sollte im Unterricht Kontakt mit fertiger Software angeboten werden. Die Schüler sollten auch Einblick gewinnen, wie Kinder mit Mikroelektronik umgehen lernen.
FOTOTECHNIK
Bildungs- und Lehraufgabe:
Sicherheit in der Bewältigung fototechnischer Aufgaben wie Aufnahmetechnik und Ausarbeitung zur Anwendung in einer zeitgemäßen und sinnvollen Freizeitgestaltung insbesondere mit Kindern und Jugendlichen.
Lehrstoff:
- 1. und 2. Semester:
Kenntnisse über die Grundprinzipien der Fotografie und dem Umgang mit Kamera samt Zubehör (zB Wechselobjektive, Vorsatzlinsen, Filter, Blitzgerät).
Vertrautheit mit verschiedenen Kammeraarten und -systemen (zB Gehäuse, Filmformat, Verschluß, Objektiv, Belichtungsmessung). Zusammenspiel von Blende und Belichtungszeit; einige Filmarten; Bildgestaltung und Bildaufbau.
Praktische Übungen: Aufnahmetechnik, Blitzlichttechnik, Nahaufnahmen, Entwickeln und Vergrößern; allenfalls Drehen eines Kurzfilmes (zB Videoaufnahme).
Möglichkeit der Auswertung des erworbenen Wissens und Könnens im Dienste der Hort und Heimpraxis (wie sinnvolle Freizeitgestaltung, Beitrag für Gruppen- und Heimchronik, Elternabend mit Film oder Diaschau ua.).
Didaktische Grundsätze:
Für den Unterricht in Fototechnik sind Experten des betreffenden Sachgebietes heranzuziehen.
Durch geeignete Aufgabenstellung im Hinblick auf das Umsetzen und Anwenden des Lehrstoffes in die künftige Berufspraxis ist der Ertrag in dieser unverbindlichen Übung zu sichern.
MEDIENKUNDE
Bildungs- und Lehraufgabe:
Der Unterricht soll Grundkenntnisse über Kommunikationsphänomene vermitteln.
Die Schüler sollen die erzieherische Bedeutung erkennen, die Massenmedien, wie Spielfilm, Hörfunk, Fernsehen ebenso wie die Printmedien oder das Theater, ausüben.
Sie sollen zu kritischem Umgang mit Massenmedien befähigt werden; sie sollen lernen, grundsätzliche Erkenntnisse der Medienerziehung in Horten, Heimen sowie der außerschulischen Jugenderziehung anzuwenden.
Lehrstoff:
- 3. und 4. Semester:
Vermittlung eines Einblicks in die Herstellung von Filmen, Fernsehsendungen, HF-Programmen, Tonträgern, Printmedien, insbesondere Zeitungen und Zeitschriften.
Anleitung zu Eigenproduktionen von AV-Medien wie: Diaserien, Kurzfilmen, Ton- und Videoaufnahmen, Hort- und Lagerzeitungen ua. und deren Einsatz im Beruf, insbesodere (Anm.: insbesondere) auch in der Elternarbeit.
Kritische Einsicht in Kommunikationsphänomene.
Selbsterleben der Wirkweisen von Medien und Deduktion von Folgerungen für die Medienerziehung (Gefahren und positive Möglichkeiten der Medien. Sinnvoller Gebrauch der Medien für die Freizeitgestaltung und kritisch selektive Teilnahme zur persönlichen Bereicherung).
Kritische Beobachtung und Analyse von Medienprodukten, Einübung in den Umgang mit und die Auswertung von Medien. Auswahl von Film- und Fernsehprogrammen und deren erzieherische Auswertung.
Übung im Einsatz der Geräte und in der Gerätebedienung.
Didaktische Grundsätze:
Die Schüler sollen durch den aktiven Umgang mit Medien, durch Eigenerleben und gezielte Anregungen, eine Fertigkeit beim Einsatz von Medien im Beruf, insbesondere auch in der Elternarbeit, erwerben können.
LEIBESERZIEHUNG
Bildungs- und Lehraufgabe:
Die unverbindlichen Übungen sollen einerseits die im Pflichtgegenstand behandelten Übungsbereiche vertiefen (Bildung von Neigungsgruppen, zB Basketball, Geräteturnen, Leichtathletik, Volkstanz, Schwimmen, Wandern), andererseits sie aber auch ergänzen.
Sie dienen sowohl der Verbesserung und Erweiterung des Eigenkönnens wie auch einer vertieften Einsicht in die didaktischen und leibeserziehlichen Anliegen und Aufgaben.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Ausgewählte Übungsbereiche aus dem Lehrstoff des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung, die den örtlichen Gegebenheiten, den persönlichen Voraussetzungen und den Interessen der Schüler gerecht werden; auch Angebote, die der künftigen Berufsausübung dienen können.
Spezialisierung und Perfektionierung in bestimmten Übungsbereichen. Verschiedene freizeitorientierte Sportarten, die im Pflichtgegenstand nicht angeboten werden (zB Tennis, Tischtennis, Rudern, Judo).
Spezifische Übungsangebote für Menschen, die der motorischen Förderung besonders bedürfen.
Altersgemäße Trainingsformen.
Didaktische Grundsätze:
Die unverbindlichen Übungen können als Klassen-, als Mehrklassen-, aber auch als Mehranstaltenkurse geführt werden. Eine Blockung der Stunden ist möglich.
Da die Lehrstoffangaben im Lehrplan die einzelnen Übungsbereiche nur andeuten bzw. manche Ergänzungsstoffe überhaupt nicht nennen, ist für jede unverbindliche Übung eine eigene Lehrstoffverteilung auszuarbeiten. Bei der Erteilung des Unterrichtes wird die Verwendung des Kurssystems in einzelnen Bereichen besonders vorteilhaft sein.
Das Prinzip der aktiven Mitgestaltung durch die Schüler (Übernahme von Organisationsaufgaben, Vorbereitung von Wettkämpfen ua.) ist zu beachten.
Diese didaktischen Grundsätze sind unter Wahrung der relevanten Punkte in den didaktischen Grundsätzen des Pflichtgegenstandes Leibeserziehung zu berücksichtigen.
SELBSTERFAHRUNGSSEMINAR
Bildungs- und Lehraufgabe:
Den zukünftigen Sozialpädagogen soll bewußt gemacht werden, daß die eigene Person das wesentlich „Instrument" ihres beruflichen Handelns darstellt. Sie sollen erkennen, daß Lernen nicht nur durch verstandesmäßige Einsicht (kognitive Ebene) erfolgt, sondern auch das gefühlsmäßige Erleben (emotionale Ebene) einschließt. Daher sollen die Schüler angeleitet werden, ihr Verhalten in der Gruppe selbst zu diagnostizieren sowie selbständig Verhaltensziele zu erarbeiten, die ihren Fähigkeiten und der jeweiligen Situation angemessen sind.
Lehrstoff:
- 1. bis 4. Semester:
Theorie der Gruppe.
Lernen durch Erfahrung.
Methoden der sozialen Wahrnehmung und Beobachtung. Umgang mit Konflikten, Theorie der Kommunikation.
Didaktische Grundsätze:
Für den Bereich der Interaktion des Lehrens und Lernens innerhalb der Selbsterfahrungsgruppe haben jene Hauptbereiche Gültigkeit, deren subjektive Erlebniskomponenten in bestimmten Experimenten erfahrbar werden, zB:
Prozeßanalyse (durch graphische Soziometrie),
Rollenfunktionen in der Gruppe,
Kommunikation,
Wahrnehmung und Übermittlung von Information,
Sprache und Zuhören,
Dimensionen der Kooperation.
VERTIEFUNGSGEBIET LERNHILFE
- 1. bis 4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didaktische Grundsätze:
Ziel dieser Unverbindlichen Übung ist die Vertiefung ausgewählter Lerninhalte aus dem Pflichtgegenstandsbereich Lernhilfe im Hinblick auf die Erfahrungen und speziellen Bedürfnisse aus der Hort- und Heimpraxis.
EINFÜHRUNG IN DIE PRAXIS DES WISSENSCHAFTLICHEN ARBEITENS
- 3. und 4. Semester:
Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff, Didkatische Grundsätze:
Die Schüler sollen anhand angemessener Aufgabenstellungen und auch als Beitrag zu Forschungsprojekten von Instituten für Sozialpädagogik
- Sachverhalte und Probleme schwerpunktartig in ihrer Vielschichtigkeit, ihren Ursachen, Zusammenhängen, Folgen und Verbindungen erkennen, exakt beobachten und wahrnehmen,
- mit logischem und kritischem Denken, klarer Begriffsbildung, sinnvoller Fragestellung, kontrollierter Abstraktion und Verallgemeinerung zu sachgerechten Urteilen und Einstellungen gelangen,
- mit differenziertem schriftlichem Ausdrucksvermögen Darstellungsformen zur Beschreibung und Begründung konkreter wie abstrakter Sach- und Denkverhalte anwenden können;
- sie sollen zum Aufsuchen geeigneter Informationsquellen und ihrer sachgerechten Nutzung,
- zum Anwenden grundlegender Lern- und Arbeitstechniken und Hilfsmittel, zum Auswählen von Informationen, zum intentionsgerechten Argumentieren und zum Erkennen von Manipulationen,
- zum systematischen und planvollen Arbeiten sowie, zumindest in Ansätzen, zum Anwenden von Einsichten in grundlegende wissenschaftliche Verfahrensweisen und Denkvorstellungen angeregt und angeleitet werden.
Dies schließt auch die Eigenständigkeit und Verantwortlichkeit des Arbeitens, die angemessene Zitierung der benützten Hilfsmittel und einwandfreie sprachliche und äußere Form der Arbeit ein.
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