Anlage 2 Lehrpläne - Bildungsanstalt für Sozialpädagogik

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1996

Anlage 2

— B. VERBINDLICHE ÜBUNGEN

ERGÄNZENDE BERUFSKUNDLICHE UNTERRICHTSVERANSTALTUNGEN

Bildungs- und Lehraufgabe:

Der Unterricht in den ergänzenden berufskundlichen Unterrichtsveranstaltungen soll zur Erreichung der folgenden Bildungsziele, die sowohl fachspezifische als auch fächerübergreifende Aspekte enthalten, beitragen:

Die Schüler sollen

- ergänzende Fähigkeiten und Fertigkeiten erwerben und einüben, die

zur Bewältigung spezieller sozialpädagogischer Aufgaben erforderlich sind.

Sie sollen insbesondere

Lehrstoff:

  1. 1. Semester:

    Hauswirtschaftlich-gesundheitlicher Bereich:

Ausarbeitung von Speiseplänen, Vorbereitung und Herstellung einfacher Mahlzeiten. Anregungen für das Aufwerten von Speisen, die aus Großküchen geliefert werden.

Aufbau und Pflege von Tischkultur.

Hauswirtschaftliche Arbeiten.

Haushalts- und Wirtschaftsführung nach ökonomischen und

gesundheitlichen Gesichtspunkten.

Pflege der gebräuchlichen Zimmer- und Gartenpflanzen. Grundbegriffe des Blumenarrangierens.

Beachtung von Sicherheitsmaßnahmen im Erzieherdienst.

Sofortmaßnahmen zur Ersten Hilfe (insbesondere Behandlung von Wunden, Stillen von Blutung, Anlegen von Verbänden. Richtige Maßnahmen bei plötzlichen Erkrankungen und Unfällen verschiedenster Art. Gesamtkörperpflege bei Kindern und Jugendlichen.

  1. 2. Semester:

    Kommunikationstechniken und Gruppendynamik:

Gruppendynamische Spiele und Übungen. Reflexion des eigenen Gesprächsverhaltens; Einübung personzentrierter Gesprächsführung insbesondere mit Erwachsenen. Verhaltenstraining; Methoden der Reflexion von Gruppenprozessen.

Aufbau, Ziele und Bedeutung der Erwachsenenbildung unter Darstellung einzelner spezifischer Formen und Einrichtungen. Anbahnen einer sinnvollen Zusammenarabeit (Anm.: richtig: Zusammenarbeit) mit derartigen Institutionen, auch unter Berücksichtigung der Elternbildung.

Aktuelle Arbeits- und Forschungsgebiete, abgestimmt auf die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen auf sozialpädagogische Belange.

Verkehrserziehung:

Einführung in die Ziele und Aufgaben der Verkehrserziehung bei Kindern, Jugendlichen und allenfalls Erwachsenen. Dazu gehört zB

  1. 3. Semester:

    Buchführung:

    Einführung:

    Begriff; Gliederung und Aufgaben des Rechnungswesens;

    Buchführungssysteme.

    System der doppelten Buchführung:

    Begriff und Merkmale; Kontenarten; einfache Geschäftsfälle.

    Kontenrahmen (ÖPWZ) und Kontenplan.

    Belegewesen, Belegeorganisation.

    Umsatzsteuer:

    Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich; Verbuchung;

    Verrechnung mit dem Finanzamt.

    Verbuchung einfacher Geschäftsfälle unter Einbeziehung der Umsatzsteuer.

    Neben- und Hilfsbücher der doppelten Buchführung.

    Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

    Rechtliche Bestimmungen, laufende Aufzeichnungen, Erfolgsermittlung.

  1. 4. Semester:

    Spezielle fächerübergreifende Aspekte:

    Bearbeiten (aufbereiten und vertiefen) von speziellen, berufsbezogenen, aktuellen Themen aus verschiedenen Pflichtgegenstandsbereichen nach methodisch-didaktischen Gesichtspunkten (zB Interdisziplinäres Handeln, Spielpädagogik, mediale Unterstützung der Lernhilfe, Fest- und Feiergestaltung usw.).

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht der verbindlichen Übungen ist von Fachkräften, allenfalls außerschulischen Experten der betreffenden Sachgebiete, zu halten. Der Unterrichtsertrag ist durch entsprechende Maßnahmen zu sichern.

Die methodische Gestaltung des Unterrichts soll vorrangig die Selbständigkeit der Schüler gewährleisten, um den Aufbau von Fähigkeiten und Fertigkeiten in einzelnen berufsbezogenen Sachbereich zu sichern. Dabei ist auf die individuellen Ressourcen der Schüler Bedacht zu nehmen.

Weiters soll durch das Prinzip der Selbsterfahrung der Transfer für die praktische Arbeit im sozialpädagogischen Berufsfeld sichergestellt werden. - Die Blockung der Unterrichtsstunden ist aus didaktischen Gründen zum Teil erforderlich. Für den Bereich der Verkehrserziehung im 2. Semester sind mindestens 8 Stunden vorzusehen.

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