Anlage 1
(zu § 8)
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
I. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund der hohen Geflügeldichte
(dzt. keine Gebiete)
II. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen
(dzt. keine Gebiete)
III. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage an Gewässern
(dzt. keine Gebiete)
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)