Anlage 1
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
I. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund der hohen Geflügeldichte
(dzt. keine Gebiete)
II. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen
(dzt. keine Gebiete)
III. Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage an Gewässern
Als Gebiete mit erhöhtem Risiko auf Grund ihrer Lage an Gewässern gelten die folgenden Gemeinden:
Vorarlberg:
- 1. Bregenz
- 2. Fußach
- 3. Gaißau
- 4. Hard
- 5. Höchst
- 6. Hörbranz
- 7. Kennelbach
- 8. Lauterach
- 9. Lochau
- 10. Lustenau
- 11. Wolfurt
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