Anlage 1
(zu § 8)
Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko
I. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund der hohen Geflügeldichte
(dzt. keine Gebiete)
II. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage im Umkreis von Geflügelschlachthöfen
(dzt. keine Gebiete)
III. Gebiete mit erhöhtem Risiko
auf Grund ihrer Lage an Gewässern
(dzt. keine Gebiete)
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2020
Gesetzesnummer
20005527
Dokumentnummer
NOR40191742
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