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Anlage1 Rückübernahmeabkommen (Bosnien-Herzegowina)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.2007

Protokoll

zur Durchführung des
Abkommens
zwischen der Österreichischen Bundesregierung
und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina
über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt
(Rückübernahmeabkommen)

Auf Grundlage von Artikel 12 des Abkommens zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über die Übernahme von Personen mit illegalem Aufenthalt, in der Folge nur „Rückübernahmeabkommen“, haben die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina Folgendes vereinbart:

I

Zu Artikel 2

II

Zu Artikel 3 Absätze 1 und 2

III

Zu Artikel 4

IV

Zu Artikel 5 Absatz 1

V

Zu Artikel 6

VI

Zu Artikel 7

Wenn nachträglich festgestellt wurde, dass die Voraussetzungen für die Übergabe und Übernahme gemäß Artikel 5 des Rückübernahmeabkommens nicht erfüllt waren, so müssen gleichzeitig alle Dokumente dieser Person der ersuchenden Vertragspartei retourniert werden.

VII

Zu Artikel 8

VIII

Zu Artikel 10

Alle Kosten, die in Bezug auf die Rückführung, Aufnahme und die Durchbeförderung entstehen können, sind in Artikel 10 des Rückübernahmeabkommens festgelegt.

Die ersuchende Vertragspartei erstattet der ersuchten Vertragspartei alle entstandenen Kosten per Banküberweisung innerhalb von 30 (dreißig) Tagen vom Tage nach der Zustellung der Rechnung.

IX

Zuständige Behörden

X

Expertengespräche

Zwischen Experten der beiden Vertragsparteien werden nach Bedarf Gespräche insbesondere über die Durchführung des Rückübernahmeabkommens und dieses Protokolls sowie über den allfälligen Bedarf an Änderungen des Rückübernahmeabkommens und dieses Protokolls abgehalten werden.

XI

Anlage1

Schlussbestimmungen

  1. (1)Dieses Protokoll tritt gleichzeitig mit dem Rückübernahmeabkommen in Kraft.(2)Im Falle des Außerkrafttretens des Rückübernahmeabkommens tritt gleichzeitig auch dieses Protokoll außer Kraft.

Geschehen zu Wien, am 5. Mai 2006 in zwei Urschriften, jede in deutscher Sprache und in den Amtssprachen von Bosnien und Herzegowina (bosnisch, kroatisch und serbisch), wobei alle Texte gleichermaßen authentisch sind.

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