§ 0
Rückübernahmeabkommen (Bulgarien)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen (Bulgarien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 189/1998
Inkrafttretensdatum
30.11.1998
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Bulgarien über die Übernahme von Personen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind (Rückübernahmeabkommen)
StF: BGBl. III Nr. 189/1998
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 des Abkommens langten am 23. Juli bzw. 21. Oktober 1998 bei den Vertragsparteien ein; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 15 mit 30. November 1998 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Bulgarien (im weiteren Vertragsparteien genannt) haben in der Absicht, die gegenseitige Übernahme von eigenen Staatsangehörigen und Drittstaatsangehörigen, die unerlaubt in das Gebiet der anderen Vertragspartei eingereist sind, zu regeln, folgendes vereinbart:
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