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Artikel 15 Rückübernahmeabkommen (Bulgarien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 30.11.1998

Artikel 15

Dieses Abkommen tritt am 40. Tag nach Eingang der 2. Note in Kraft, mit der die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Wege mitteilen, daß ihre jeweiligen innerstaatlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten erfüllt sind.

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