LGBl. Nr. 59/2005
§ 24a
Verweisungen auf Landesgesetze
Sofern in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, so sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Alte FassungIn Kraft seit 27.7.2005
LGBl. Nr. 59/2005
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Verweisungen auf Landesgesetze
Sofern in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird, so sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
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