§ 125 Bgld. LVBG 2013

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 125

Verweisung auf andere Landesgesetze

Soweit in diesem Gesetz auf andere Landesgesetze verwiesen wird und nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, sind diese Landesgesetze in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

27.12.2013

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